Anhang 7: Die Westgoten

 

Begrifflichkeit

Westgoten

Krieg, Raub, Gewalt, Ansiedlung

Das Reich von Toulouse

Das Reich von Toledo

 

Auf der Suche nach den Wurzeln des Kapitalismus im christlichen Abendland haben wir vielleicht eine bereits gefunden: Eine Religion, die als Lehre über den Tod des Religionsstifters hinaus bald in den Grundwiderspruch zu sich selbst tritt, da dessen zentrale evangelische Prognose nicht eintrifft, seine Wiederkunft samt Weltenende und Gerichtstag nämlich, wodurch der Lehre der zwingende Boden entzogen ist.

Apostelgeschichte und Paulusbriefe dokumentieren die Anfänge der Verwandlung der Jüngerschaft in Gemeinden, etwas, was Reste der Lehre retten soll, indem Anhänger Jesu erster und zweiter Klasse geschaffen werden, wobei sich selbst die Erstklassigen schwer tun mit der Imitatio, der Nachfolge Jesu.

 

Paulinisches und evangelisches Christentum treten dann in flagranten Widerspruch zur sich herausbildenden kirchlichen Lehre, und zwischen ihr und der Lebenspraxis der meisten „Christen“, insbesondere nachdem außer den Juden jeder im nun christlichen Abendland in diese Religionsgemeinschaft gezwungen ist, tut sich ein weiterer tiefer Graben auf.

Die Beunruhigungen, tiefen inneren Konflikte, die aus diesen vielfältigen Widersprüchen hervorgehen, rufen einen neuartigen intellektuellen Diskurs hervor, der aber erst im hohen Mittelalter den (immer enger werdenden) kirchlichen Rahmen ansatzweise sprengen wird, und sie bewirken darunter eine Instabilität, die das wesentliche Neue gegenüber allen bisherigen und das Abendland umgebenden Zivilisationen sein wird.

 

Eine zweite Grundlage des Kapitalismus wird der Verlust weströmischer Ansätze von „Staatlichkeit“, resultierend aus dem Siechtum der weströmischen Zivilisation, das auch in den Händen germanischer Völkerschaften nicht mehr aufzuhalten ist. Da ist der Verlust der staatstragenden Funktion der Städte (civitates), der Verlust eines nicht mehr finanzierbaren einheimischen Heeres, der weitgehende Verlust der Schriftlichkeit. Die weltlichen Institutionen verfallen, mit dem Schwinden der sogenannten pax Romana geht auch der Handel erheblich zurück.

 

Die Herrscher der neuen Reiche im Westen bringen wenig mit, um aus dem Ruin der alten Welt eine neue zu schaffen. Städte sind ihnen fremd, die Reste der antiken Verwaltung kollidieren mit den Interessen ihrer Gefolgschaften, auf denen ihre Macht beruht. Die Versuche, aus antiken und germanischen Elementen etwas Neues aufzubauen, scheitern denn auch bis ins hohe Mittelalter. Stabile Ansätze zu Formen von neuartiger Staatlichkeit entwickeln dann erst die Normannen in England und Süditalien/Sizilien, und nach und nach westfränkische, nun von der Nachwelt französisch genannte Könige und später deutsche Fürsten. In dieser Zeit blüht zugleich eine neuartige Art von Städtewesen mit ihrem Bürgertum auf, und in ihrem Schoß beginnt das zu entstehen, was wir seit dem 19. Jahrhundert als Kapitalismus bezeichnen.

 

Die Visigoten, Westgoten, sollen hier (wie auch das Merowingerreich der Franken danach) als Beispiel dafür dienen, wie sich Reichsbildung damals vollzieht und woran sie scheitert. Mit ihr scheitert auch das Wiederbeleben städtischer Strukturen und der Aufstieg jenes Bürgertums, welches erst viel später zum Träger kapitalistischer Entwicklungen werden wird. Vieles dabei bleibt im Dunkel fehlender schriftlicher und archäologischer Quellen.

 

376 Eintritt der Westgoten ins Imperium Romanum

409 Sueben, Vandalen und Alanen in Spanien

418 Foedus der Westgoten für die iberische Halbinsel

430 Übergang der Vandalen nach Nordafrika

456 Sieg über die Sueben

476 Ende des weströmischen Kaisertums

507 Niederlage von Vouillé bei Poitiers, Theoderich begrenzt fränkischen Vormarsch

534 Byzanz  zerstört das Vandalenreich

554-628 Byzantiner im Süden Spaniens

vor 568 Atanagild verheiratet Brunechilde und Galswinde mit Sigibert und Chilperich

584 Ende der Revolte von Hermenegild

585 Eroberung von Galizien

586-601 König Rekared

589 III. Konzil von Toledo, Westgotenreich katholisch

599 Isidor Bischof von Sevilla

649-72 Recesvint: Liber Judiciorum

670 Gründung von Kairouan

ab 683 Konzilien beschließen die Vernichtung des Judentums

711 Berber und Araber in Gibraltar

716 Araber in der Narbonensis

 

 

Die Westgoten werden 418 Vertragspartner von Rom und dürfen sich inmitten der Bevölkerung Südgalliens ansiedeln. Ihre Hauptstadt wird Toulouse (Tolosa). 

430 verlassen die Vandalen Hispanien nach Nordafrika, 456 werden die Sueben auf Galizien beschränkt. Nach 476 verselbständigt sich die gotische Herrschaft über Teile Spaniens. Der weiße Fleck im Norden auf der obigen Karte ist östlich das Gebiet der unbesiegten Basken, westlich das kantabrischer Herrschaften, der grüne die Ausgangsposition der Sueben, die immer mehr in Abhängigkeit von den Westgoten geraten.


Die Ausbreitung des Frankenreiches über Nordgallien führt 507 beim heutigen Voullé (bei Poitiers) zu einer vernichtenden westgotischen Niederlage, nur ein Stück im Süden Galliens bleibt ihnen erhalten, auch wegen der Überstützung, die ihnen der Ostgotenkönig Theoderich leistet. Das Zentrum des Reiches verlagert sich von Toulouse nach Toledo.

 

Das Reich von Toledo lässt sich als Musterbeispiel einer misslungenen Staatenbildung (Bildung eines geschlossenen Herrschaftsraumes) in der Spätantike beschreiben. Nachdem 711 ein relativ kleines Expeditionskorps aus Berbern und Arabern in Gibraltar einfällt, dauert es nur wenige Jahre, bis nordafrikanische, arabische, jemenitische und syrische Muslime bei geringer Gegenwehr fast die ganze iberische Halbinsel unter ihre Kontrolle bekommen und diese über mehrere Jahrhunderte trotz innerer Konflikte aufrechterhalten können. Die westgotische Herrschaft verschwindet fast wie ein vom leichten Wind weg gepustetes Kartenhaus.

 

 

Begrifflichkeit

 

Begriffe wie Staat und Stadt entziehen sich im Fluss der historischen Veränderung einer klaren Definition. Ähnlich ist es mit der Vielfalt der Erscheinungen, die als Volk, Stamm etc. auftauchen, auf die aber gerade im deutschsprachigen Raum inzwischen doch etwas genauer eingegangen werden muss.

 

Als „Geschichte“ als Wissenschaft erfunden wurde, gab es (längst nicht mehr ?) eine gemeinsame Sprache, auch nicht im Deutschen, sondern neben den regionalen Dialekten gruppenspezifische: Bauern, Fischer, Handwerker, Verwaltungsbeamte, Bankiers, Unternehmer, Adel, das aufkommende Industrieproletariat, alle hatten ihr etwas eigenes Deutsch, und da so manche Gruppe mit so manch anderer überhaupt nicht kommunizierte, gab es erhebliche Verständigungsprobleme – es gibt sie immer noch. Die Sprache der Geschichtsprofessoren orientierte sich dabei an den Gruppen, an denen sich auch ihre „Wissenschaft“ orientierte, einer Oberschicht aus Adel und Unternehmerkreisen. Diese hatte stärker als weniger begüterte Gruppen an den Umwertungsprozessen und Neudefinitionen des sich entfaltenden Kapitalismus teilgenommen.

 

Dabei waren „Volk“, „Nation“, „Stamm“, „Sippe“, aber auch Wörter wie „Gesellschaft“ und „Gemeinschaft“ nicht nur umgedeutet, sondern bei diesem Vorgang auch mystifiziert worden. Von den Ideologen der großen französischen Revolution bis zur demokratischen wie antidemokratischen Linken führt eine Linie, eine andere richtete sich als „konservative“ bzw. „romantische“ aus, um dann später im 20 Jahrhundert sich zum Teil mit der Linken über dunkle Gedankenkanäle verbindend (Hitler, Mussolini u.ä.)

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Versuche der Auflösung dieser Mystifikationen (Volk = Nation im Sinne von Nationalstaat / Stamm = definitiver Teil eines Volkes / Sprachfamilie = biologische Abstammungsgemeinschaft), die, befördert von den fortschrittlichsten Bestrebungen des Meinungsterrors einer neuen „politischen Korrektheit“ als Religionsersatz die kuriosesten begrifflichen Bocksprünge machte, was bis heute weiterwirkt.

 

So beließ man die Hoheit über eine partiell extrem verdorbene Sprache im Deutschen, zutiefst beeindruckt von diesen bei den Nationalsozialisten und versuchte, lauter alte deutsche Wörter zu meiden, soweit sie von jenen hochgehalten wurden. Da solche sich aber nicht ganz vermeiden ließen, nahm man ihre altgriechischen Entsprechungen (welche Kuriosität!) und verwandelte so Volk / Stamm in ethnos worauf die Entstehung von so etwas nun doppelgriechisch zur Ethnogenese wurde. Die außer im Umfeld der Nationalsozialisten nie plump biologisch begriffenen (überhaupt wenig begriffenen) Wörter wurden nun der NS-Ideologie und den Biologismen zugeordnet.

 

Während ethnos eher für die ideologischen Bocksprünge neuester Art zuständig wurde (den soziologischen Unfug), entdeckte man ein anderes Fremdwort für Volk / Stamm in der altlateinischen gens, mit dem sich ebenfalls umwertende Mystifikationen im heutigen „Deutsch“ betreiben lassen.

 

Es würde sich aber lohnen, die deutschen Wörter „Volk“ und „Stamm“ wieder von ihren Ursprüngen her verstehen zu lernen, die Wörter Stamm und Abstammung dabei in Beziehung zu behalten, und sich der Überführung des Wortsinns von „Volk“ in „Bevölkerung“ zu widersetzen, wie sie bei der Entfaltung des Kapitalismus stattfand. (Bevölkerung als Verschleierung von: Untertanenverband). Dies nicht, um neue ideologische Positionen aufzubauen oder eine politische Korrektheit durch eine andere zu ersetzen, sondern um einer Vergangenheit näherzukommen, anstatt sie politisch immer wieder neu korrekt zu interpretieren.

 

Dass solche Wörter Vorstellungen benennen und nur insofern Wirklichkeiten, sollten wir uns aus der Zeit vor den großen Revolutionen und vor dem verwissenschaftlichten Weltbild zurückholen.

 

Im völlig dekulturierten (einer allgegenwärtigen Warenwelt anheimgegebenen) Spätkapitalismus wird das Wort „Kultur“ mit derselben Ungeniertheit missverstanden wie das Wort „Natur“ missbraucht wird. Diese beiden der altrömischen Zivilisation entlehnten Wörter, die bei der partiellen Romanisierung germanischer Völkerschaften der lateinischen Sprache entlehnt wurden, sind aber für kritisch- analytische Betrachtungen einer weiter entfernten Vergangenheit unumgänglich, nicht zuletzt, weil sie dieser angehören, während „Ethnogenese“ und „Traditionskern“ moderne ideologische, dem unheilvollen Einfluss der „Soziologie“ entsprungene Unfugskonstrukte sind. Hinzu kommt der Missbrauch von Wörtern wie „Identität“, welche eine reine Phantasmagorie der Vorstellung benennt („ethnische Identität“), oder wie „Mentalität“, welches nur zur weiteren Verunklarung eines wissenschaftlichen Jargons beiträgt. Mens, der „Geist“ (?), oder wie auch immer, ist schon von vorneherein ein Wort hochgradig unklarer Bedeutung, und seine moderne Weiterung durch Suffix noch unklareres wissenschaftliches Schwatzbasen-Idiom, was dann im Plural zum bedeutungsschweren Nebel aus ahnungsvollem Nichts wird: Mentalitäten.

 

Westgoten / Visigothen

 

Im 3. Jh. berichten griechischsprachige Quellen über „Goten“, die offenbar nördlich von Donau und Schwarzem Meer hausen und Raubzüge ins oströmische Reich unternehmen.

Laut einigen Historikern teilen sich die Goten in einen westlichen Teil "zwischen Dniestr, Karpaten, Walachei und unterer Donau" und einem östlichen "zu beiden Seiten des Dniepr bis hin zum Asowschen Meer und zum Don im Osten." (Christ, S.643) Von dem nomadischen Reitervolk der Alanen übernehmen sie Lanze, Langschwert, Kettenpanzer und Wagen.

 

Schon für vor der Mitte des 3. Jahrhunderts schreibt Jordanes in seiner 'Getica' über Ostgoten:

Dieses Volk tat sich in dem Gebiet, in dem es hauste, das heißt am Gestade des Schwarzen Meeres im Skythenlande in wunderbarer Weise hervor: es behauptete unbestritten so gewaltige Landflächen, so viele Meeresbuchten, so viele Flussläufe: unter seiner Faust lag oft der Vandale am Boden, standen Markomannen zum Verkauf, wurden die Häuptlinge der Quaden geknechtet. Unter der Regierung des (...) Philippus über die Römer (...) wurden die Goten, die darüber erbittert waren, dass ihnen ihre Tribute vorenthalten wurden, aus Freunden zu Feinden. Wenn sie auch unter ihren Königen für sich gesondert lebten, waren sie doch foederati des Römischen Reiches. Kurz, Osthrogota überschritt damals mit seinen Landsleuten die Donau und plünderte Moesien und Thrakien. (in: Christ, S.646) 

 

Wo sie herkamen, ist eine müßige Frage, denn wir wissen selbst in diesem 3. Jahrhundert fast nichts von ihnen, geschweige denn, dass es vorher „Goten“ „gegeben“ hätte. Für die zweite Hälfte des 3. Jahrhunderts schreibt Ammianus Marcellinus über die Goten:

Scharen skythischer Völker durchbrachen mit 2000 Schiffen den Bosporus und den Hellespont und richteten nach ihrer Überfahrt schweres Unheil zu Wasser und zu Lande an, aber als sie heimfuhren, hatten sie den größten Teil ihrer Leute verloren. Es fielen im Kampfe mit den Barbaren die Kaiser Decius, Vater und Sohn. Belagert wurden die Städte Pamphyliens (...) verheert ganz Makedonien. (...) Ohne Scheu streiften die Feinde durch Epirus, Thessalien und ganz Griechenland; aber nachdem Kaiser Claudius (...) zu früh dahingerafft war, wurden sie durch Aurelianus, einen energischen Mann und unerbittlichen Rächer allen Unheils verjagt und hielten sich dann lange Zeit still, nur dass später Räuberhorden in das benachbarte Reichsgebiet zu ihrem eigenen Verderben, jedoch seltener, einbrachen. (in: Christ, S.648)

 

Jordanes berichtet viel später, im 4. Jh. seien sie bereits als Visigothen und Ostrogothen zu unterscheiden gewesen. Tatsächlich werden sich die hier so benannten Westgoten/Visigothen in der uns hier interessierenden Zeit selbst nie so nennen, sondern schlicht und einfach "Goten" sein.

 

Schon 332 gibt es nach einer militärischen Niederlage von „Goten“ einen Vertrag mit Rom, der sie in Abhängigkeit vom Reich bringt. Rom schickt zu diesem Zweck Geld ins Gotenland, andererseits leisten gotische Krieger in den folgenden Jahrzehnten mehrmals Kriegsdienst für die Römer, der mit erheblichen Opfern verbunden ist. Nach kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen beiden Seiten kommt es 367 zu einem neuen Vertrag. Dabei wird auf gotischer Seite ein Anführer erwähnt: Athanarich.

 

Von den teils bäuerlich, teils kriegerisch orientierten Leuten in dieser im Süden durch den Donau-Limes begrenzten „Gothia“ wissen wir sehr wenig: Ihre Sprache war eine germanische, wie auch ihre Götterwelt und ihre Kulte. Im vierten Jahrhundert beginnt über aus dem oströmischen Reichsteils kommende Kriegsgefangene, die wohl allesamt keine Germanen sind, eine langsame Christianisierung der ländlichen Bevölkerung.

 

An der Spitze dieser damals auch „Terwingen“ genannten Völkerschaft standen laut römischen Quellen „Richter“, deren Amt in einer vornehmen Sippe verankert ist, so wie sich bei den künftigen Ostrogothen ein Königtum in der Familie der Amaler herausbilden wird.

 

Die Terwingen sind wohl ein „Verbund“ von Volksgruppen, zu denen auch „nichtgotische“ Scharen gehören. Einzelne Gruppen haben ihre eigenen Anführer, die gelegentlich als Unterkönige (reiks) bezeichnet werden. Die Macht scheint bei einer begüterten Oberschicht gelegen zu haben, die griechische Quellen megistanes nennen. Die Freien (frijai, mediocres) sind wohl die Kriegerschicht, die entweder situativ (im Falle kriegerischer Ereignisse oder Vorhaben) in ein Gefolge eintreten oder aber fest in ein solches Gefolge eines Herrn eingeordnet sind. Aber selbst das ist Vermutung.

 

Unter den Freien stehen viele gotische und fremde Unfreie (skalks), die oft auch an Römer verkauft werden. Wir erkennen recht ungenau ein Doppel von bäuerlicher Landwirtschaft, geringem spezialisiertem Handwerk und räuberischem Kriegertum auf der anderen Seite, und es macht Sinn, von einer Stammeskultur ohne jede Staatlichkeit zu sprechen, die allerdings den Zivilisierungsversuchen der Römer relativ offen gegenüber zu stehen scheint, allerdings wohl unter Bildung dazu unterschiedlich eingestellter Parteiungen.

 

Die 'Passio Sanctae Sabae Gothi' beschreibt eine Dorfgemeinschaft, die nach Besitz und Einfluss geschichtet und in einen Stammesverband eingegliedert ist, - und das Martyrium eines niederen christlichen Geistlichen, der bei einer der von den Stammesoberen betriebenen Christenverfolgungen standhaft bleibt und somit „heilig“ wird.

 

Die Christianisierung des 4. Jahrhunderts ist mit dem Namen Wulfilas verbunden, dessen herausragende Leistung die Bibelübersetzung in ein von ihm und Mitarbeitern entwickeltes Schriftgotisch ist. In der Übersetzungsleistung wird deutlich, wie relativ wesensfremd Germanen dieses Christentum des vierten Jahrhunderts immer noch ist: Es müssen völlig neue Wörter und Begriffe ins Gotische transferiert werden, teils in wortwörtlicher Übersetzung als Neologismen, teils in Anlehnung an im Griechischen gängige Vorstellungen. Da andererseits weltliche und kultische Funktionen der Mächtigen im Gotenland zusammenfallen, kommt es mehrmals zu blutigen Christenverfolgungen. Das wenn auch etwas arianisch eingefärbte Christentum bedeutet eben auch Nähe zum römischen (christlich werdenden) Reich und der eigene (Opfer)Kult Abgrenzung davon.

 

Eine der Merkwürdigkeiten des spätantiken Christentums ist seine Verbindung mit der griechischen Philosophie und ihren römischen Deutungsvarianten. Daraus entsteht eine anspruchsvolle Theologie, die den meisten Menschen völlig unzugänglich bleibt, und die desungeachtet eine große Rolle in den sehr weltlichen Auseinandersetzungen spielt.

 

Die Vergöttlichung Jesu als Messias/Christus führte neben dem magischen und inspiratorischen Wirken des „heiligen Geistes“ zur Entwicklung von der Vorstellung der Dreifaltigkeit des Christengottes. Dass eins aus dreien besteht und dennoch nur eins ist, ist handfest nicht zu verstehen und wird dennoch in drei Konzilien des vierten Jahrhunderts mit Vehemenz vertreten und festgelegt.

 

Eine dabei nicht für „katholisch“ erklärte Variante des Verständnisses dieser Trinität formuliert ein Arius, der darüber mit seinem Bischof in Alexandria in Streit gerät. Laut ihm ist Gottvater eine dem menschlichen Verstand nicht zugängliche Wesenheit, weshalb der dem Menschen vermittelbare logos, der heilige Geist, mit ihm auch nicht identisch bzw. wesensgleich sein kann. Zudem meint er, der Sohn Jesus sei ein Geschöpf des Vaters und damit nicht wesensgleich, während die orthodoxe katholische Lehre in ihrer Vorstellung von Wesensgleichheit aller dreier den Sohn als genauso ewig wie den Vater proklamiert. Während die sich herausbildende katholische Orthodoxie einen Dreigötter-Glauben philosophisch zu bereinigen sucht, ist der „Arianismus“ ein etwas klarerer Monotheismus mit drei abgegrenzten Instanzen, und etwas leichter auch philosophisch ungeschulten Leuten zugänglich zu machen.

 

Arius wird mehrmals zu Lebzeiten verurteilt, eine etwas abgemilderte Form seiner „Lehre“ breitet sich aber vor allem im Ostteil des Imperiums aus, und gelangt von dort zu den Goten, zudem zu den Vandalen, Sueben und anderen.

 

Während die theologische Substanz des Streites um die Trinität den allermeisten Christen nicht zugänglich wird, führt sie aber dazu, in den Germanenreichen auf imperial römischem Boden zunächst eine religiös fundierte Trennung in Einheimische und Zuwanderer durchzusetzen, vor allem auch, da es Katholiken nicht nur verboten ist, „Heiden“, sondern auch christliche Häretiker zu heiraten.

 

 

Krieg, Gewalt, Raub, Ansiedlung, Wanderung

 

Ansonsten wissen wir über die Visigothen / Westgoten bis ins toledanische Reich hinein so wenig, dass die Frage danach, „wer“ sie waren, in mancher Hinsicht müßig bleibt. Jedenfalls lässt sich keine Westgoten-Geschichte sinnvoll hinter das Jahr 375 zurück verfolgen:

„...that group of immigrants into the Empire who were settled in Aquitaine in late 410s (…) had no ancient history (…) but was itself a creation of new circumstances which prevailed between ca 376 and 418 particularly Hunnic attack and the need to survive in the face of Roman power and hostility.“ (Visigoths, S.2, Heather)

 

Wir folgen den Leuten, deren Nachkommen an der westgotischen Reichsbildung beteiligt sein werden, vielmehr ohne illusorische Definitionsversuche kurz auf den überlieferten Etappen ihres Weges, an dessen Ende die Bildung des Reiches von Tolosa (Toulouse) steht.

 

Um 375 erreichen die Römer zwei beunruhigende Nachrichten gleichzeitig. Zum einen flackert die Gefahr durch den persischen Herrscher wieder auf, zum anderen werden Massen von Germanen im nordöstlichen Donauraum von einem mächtigen Reitervolk in Bewegung gesetzt, von den Hunnen.

Diese stammten wohl aus den innerasiatischen Steppen, es sind Nomaden, ein aus vielen Einzelgruppen bestehendes Reitervolk, das in schnellen Einzelattacken zu Pferde auch schwerbewaffnete Heere niedermacht, zuerst mit Bogen von enormer Durchschlagskraft, und dann, nach derartiger Zerstörung von militärischen Formationen, mit dem Schwert vom Pferd aus.

D.H.Green schreibt von „a symbiosis established after the Hunnic occupation of Gothic territory. For the nomads were dependent on what the sedentary Goths could provide (agricultural products), whilst the prospect of booty enticed Goths to take part in Hunnic campaigns.“ (Visigoths, S. 19)

 

376 sind vielleicht rund 200 000 Goten mit Mann und Maus und Wagen an die Donau geflüchtet. Sie wollen sich im oströmischen Reich in Sicherheit bringen. Also schicken sie Boten nach Konstantinopel, aber Kaiser Valens ist mit dem Großteil seiner Armee im Osten, im späteren Antiochia, von wo aus er die Situation an der persischen Grenze beobachtet.

 

Da der Kaiser die erste Großgruppe der Gothen, die Terwingen, nicht militärisch aufhalten kann, erlaubt er ihnen vertraglich die Niederlassung in Thrakien. Nachdem sie die Donau überschritten haben, bricht unter ihnen Hunger aus, den der lokale Offizier Lupicinus zu ihrer Schwächung ausnutzen möchte. Er drängt die Terwingen mit seinem kleinen Militärkontinent nach Marcianopel ab, und hinter ihm strömen nun auch die gotischen Greutungen über die Donau.

 

Im Rückblick beschreibt Ammianus Marcellinus (um 390) in seinen 'Res Gestae' das am Ende besonders für Westrom folgenschwere Ereignis:

Die Thervingen erschienen also unter Alavivus am linken Donau-Ufer und schickten Gesandte mit der demütigen Bitte zu Valens, am anderen Ufer aufgenommen zu werden, man glaubte in alledem keinen Grund zur Besorgnis, sondern der Zufriedenheit zu sehen... seine (des Kaisers) Armee müsste durch die Verbindung eigener mit fremder Truppen unbesiegbar werden. ...In dieser Hoffnung schickte man Leute, die Transportmittel für dieses wilde Volk bereitstellen sollten. Man achtete darauf, dass keiner der zukünftigen Zerstörer des Imperium Romanum, sei es wegen tödlicher Krankheit, auf der anderen Seite blieb. Tag und Nacht wurden die Goten ... über die Donau transportiert, um ein Gebiet in Thrakien in Besitz zu nehmen ... Zu der Zeit, wo unsere Grenzen weit geöffnet waren, hatte das Barbarenland seine bewaffneten Scharen wie die Lava des Ätna ausgestoßen... mit dem Versprechen, dort friedlich zu leben und im Bedarfsfall Hilfstruppen zu stellen. ... man glaubte in alledem keinen Grund zur Besorgnis, sondern der Zufriedenheit zu sehen... seine (des Kaisers) Armee müsste durch die Verbindung eigener mit fremder Truppen unbesiegbar werden... (Anfang von Buch 31)

 

Empört über die schlechte Behandlung durch römische Beamte, schlagen die Goten das Militär von Lupicinus und marschieren nach Süden. In Hadrianopel liegt eine aus Goten gebildete römische Garnison, die sich den Einmarschierern anschließt. Zwecks Ernährung und Beutemachens wird die ganze Gegend geplündert.

Valens schließt eilig Frieden mit dem Perser und verlegt in Eilmärschen Truppenkontingente auf den Balkan. Die Goten fliehen nach Norden Richtung Donau zurück. Dort finden sie aber in alanischen und hunnischen Heerhaufen neue Verbündete, die auf Beute hoffen.

 

Der vergrößerte Heerhaufen der Goten zieht erneut nach Süden, diesmal bis vor Konstantinopel, nur um zu entdecken, dass die riesige und schwerbefestigte Stadt uneinnehmbar ist. Inzwischen zieht Valens mit dem Hauptteil seiner Truppen nach Westen und dann über Konstantinopel den Goten entgegen. Zugleich hat er einen Eilboten ins Westreich geschickt und seinen Mitkaiser Gratian um Hilfe gebeten.

 

Der hält es für wichtiger, erst einmal am Rhein, den eine kleine germanische Gruppe überschritten hat, den Alemannen gegenüber zu treten, die drohen, in Gallien einzubrechen. Derweil treffen 378 die Oströmer und die Goten bei Hadrianopel (dem heute türkischen Edirne) aufeinander, und Valens, nicht hinreichend informiert über die Größe des gegnerischen Heeres, riskiert den Kampf lange, bevor die Truppen Gratians eintreffen. Er wird vernichtend geschlagen und stirbt dabei selbst. Nun ist der ganze Balkan offen für die Goten, aber sie wollen nicht die Römer besiegen, sondern sich irgendwo ansiedeln dürfen.

 

Nach einigen militärischen Geplänkeln kommt es 382 zum Friedensschluss mit Theodosius, dem Nachfolger von Valens, in dem es den Goten erlaubt wird, sich als freie Bauern in größeren geschlossenen Siedlungsgebieten in Thrakien niederzulassen. Damit werden sie die erste intakt bleibende Gruppe von Einwanderern ins Römische Reich, die sich nicht mehr integrieren werden. Sie sind zwar bereit, unter eigenen Offizieren in römischen Feldzügen zu kämpfen, aber dabei bleibt ihre Loyalität immer bei den gotischen Anführern.

 

Römer und Germanen in militärischen Formationen werden gleichermaßen von ihren Familien begleitet, wenn sie von einer Stationierung zu einer anderen ziehen. „In such terms a Roman army on the march was not different to a Germanic „people“ supposedly migrating.“ (Collins, S.21) Diese Militarisierung der Goten findet wohl massiv erst mit ihrem Eintritt ins Reich statt, aber mit ihr endet für sie auch das, was man als Völkerwanderung bezeichnen könnte.

 

Die Katastrophe von Adrianopel 378 gegen die Goten ist ein Eckpunkt: Nur noch Ostrom wird sich gegen die Gefahren aus dem Norden, Westen und Osten gleichzeitig halten können. Die (West)Goten sind nur die ersten, die sich Teile Westroms aneignen werden. Derweil gelingt es dem aus Galizien stammenden Magnus Maximus, Westkaiser Gratian in Gallien zu besiegen, der dann 383 in Lyon ermordet wird. Sein galizischer Landsmann, Ostkaiser Theodosius, anerkannt ihn nach Zögern als Oberherrn Galliens mit der Hauptstadt Trier an. 388 wird Maximus von den eigenen Soldaten ermordet, nachdem seine Eroberungsversuche in Italien und Illyrien gescheitert waren.

 

Im zukünftigen Franken (Gallien) ist der Franke Bauto Heermeister. 385 wird er Ehren-Konsul, ein Heide im Sinne des Heidentums senatorischen Adels. Die Lobrede auf ihn hält der später heiliggesprochene Aurelius Augustinus, ein aus Nordafrika stammender Rhetoriklehrer in der Kaiserresidenz Mailand. Als Bauto stirbt, erheben die germanischen Offiziere seinen Sohn Arbogast zum Magister Militum.

 

Bevor Theodosius sich zurück nach Konstantinopel begibt, setzt er den jungen Valentinian II. in Trier unter der Vormundschaft von Arbogast ein. Als Valentinian ihn dann los werden möchte, zwingt Arbogast den Kaiser ins Arrest. Er bedient sich germanischer Truppen, die sich ihren Anführern in einer Art germanischem Heereskönigtum in Gefolgschaft verpflichtet fühlen. Das römische Reich kann sich aus eigener Kraft nicht mehr erhalten.

 

Valentinian wird stranguliert aufgefunden. Theodosius lehnt es ab, Arbogast nun dessen Aufgabe anzubieten. Der macht daraufhin den heidnischen Rhetorikprofessor Eugenius zum Westkaiser, hinter den sich heidnische Intellektuelle und Senatoren stellen. Zosimus schreibt um 400:

Damals richtete er nun seine Gedanken auf diesen Eugenius und kam zu der Auffassung, dass sein Freund wegen seiner außerordentlichen Bildung und seiner sonstigen würdigen Lebensart einen trefflichen Kaiser abgeben werde.

 

Das Kaisertum schmückt nur noch im Hintergrund die Machtentfaltung des obersten Heermeisters im Westen. Kurz darauf steht das Reich als einheitliches Gebilde schon soweit nur noch auf dem Papier, dass die Truppen von der Peripherie abgezogen werden, aus Britannien und Nordafrika, und Hispanien ist ebenfalls alleingelassen.

 

391 taucht Alarich als Anführer einer „gotischen“ Streitmacht auf, die in die römischen Bürgerkriege eingreift und wird abwechselnd als hegoúmenos, phýlarchos, dux und rex bezeichnet; man sieht, dass es noch keine klar definierte Rolle für einen Anführer eines solchen Volkshaufens/Heerhaufens gibt. Diese Goten dürfen sich in Dakien und Makedonien niederlassen.

 

Im folgenden Bürgerkrieg siegt das Heer des Theodosius 394 in einer Schlacht, die der vandalisch-stämmige Heermeister Stilicho anführt und in der die Reiterei des Alarich sich gleich am Anfang vielleicht schon, die Schlacht entscheidend, aufopfert. Danach wird er zurückgeschickt nach Osten. Alarich meutert mit seinen Leuten, sie fallen in Thrakien ein. Er ist damals mehr Heerführer als Stammesführer, meint Liebeschuetz (In: Drinkwater/Elton)

 

Als Theodosius im folgenden Jahr stirbt, hat er für den Osten Sohn Arkadius nominiert, für den Westen Honorius, aber beide unter einer Art Vormundschaft von Stilicho. Die iberische Halbinsel schwindet fast völlig aus den Geschichtsquellen und gerät ganz an den Rand des Geschehens, fast so wie Britannien.

 

Die Barbaren (bárbaroi, barbari) sind inzwischen im Römerreich (imperium) angekommen, der terra patria der Römer. Im Unterschied zum populus Romanus sind sie eine gens, ein Volk von Wilden, fera gens in Kleidung, Manieren usw., immanis, truculentus, saevus. Die Römer, ein zivilisiertes Staatsvolk aus vielen Völkern, (Rutilius Namatiarum: fecisti patriam diversis gentibus unam, in Teillet, S.28), werden nun nach und nach zu romani, sobald neue gentes, die auch populi genannt werden, in das Reich eindringen. Es beginnt eine Umdeutung von Begrifflichkeiten.

 

397 wird Alarich wahrscheinlich zum Heermeister (magister militum) für Illyrien ernannt. Er ist damit hoher römischer Amtsträger und zugleich gotischer, seinem Volk (römisch: gens) verpflichteter Anführer. Die Absicht der Ansiedlung dort scheitert wohl.

Aber der Konflikt mit Konstantinopel bleibt. Kurz nach 400 zieht also Alarich nach Italien, um vielleicht bei Stilicho eine Lösung zu erreichen. Stilicho möchte nämlich mit den nunmehr so genannten Westgoten Ostrom einnehmen, um de facto Alleinherrscher zu werden. 401/02kommt es zum Italienzug Alarichs bis vor Mailand, worauf Westkaiser Honorius seine Residenz von dort nach Ravenna verlegt. Danach ziehen sich die Westgoten allerdings wieder Richtung Illyrien zurück.

 

405 marschiert ein gotischer Heerhaufen unter Radagaisus in Italien ein und wird erst bei Florenz gestoppt und besiegt. Sieger ist der oberste Heermeister des Westens, Stilicho, Regent für den minderjährigen Kaiser Honorius. Kaum ist Radagaisus besiegt, als im Winter 406/07 der Rhein bei Mainz zugefroren ist und ein großer Haufen von Vandalen, iranisch sprechenden Alanen, Sueben und anderen bei Mainz über den Rhein marschiert. Auch weitere Städte werden eingenommen und geplündert, wie Trier, Tournai, Amiens. Hieronymus kommentiert von Bethlehem aus: Wer hätte sich das vorgestellt, was sich nun gerade abspielt?

 

407 rebelliert derweil die römische Armee in Britannien, proklamiert mehrere Heerführer nacheinander als "Kaiser", bis es einem Konstantin (III.) gelingt, die Macht zu behalten. Er setzt darauf nach Gallien über und erobert einen Großteil davon, wodurch Hispanien von der römischen Zentrale etwas abgeschnitten wird. Die Vandalen, Alanen und Sueben sind inzwischen dorthin abgezogen. Dann schließt Konstantin III. Bündnisse mit den am Rhein lauernden Franken, Alemannen und Burgunden.

 

408 hockt Alarich mit Truppen und Volk in Epirus und wartet vergeblich auf Verstärkungen aus dem Westen. Die können nicht kommen, denn derzeit gehen Britannien, Gallien und Spanien verloren und beinahe wäre auch ein Aufstand in Nordafrika gelungen.

Darauf marschiert Alarich im heutigen Österreich ein und verlangt erst einmal Gold von Stilicho. Der Senat bewilligt es ihm. Als Stilicho gegen den Usurpator Konstantin III. marschieren will, revoltieren seine Truppen. Am Ende wird er von einer gotischen Truppe geköpft.

Darauf vereinigt sich Alarich mit gotischen Truppenteilen aus dem römischen Heer und marschiert auf Rom zu. Der Senat bewilligt ihm ein enormes Lösegeld, aber Alarich sucht einen Siedlungsraum für sein Volk. Kaiser Honorius, in der Zange zwischen Konstantin III und Alarich, schickt Konstantin seine kaiserlichen Symbole wie den Purpurmantel.

 

Derweil, nachdem Gallien bis 409 ausgeplündert ist, ziehen die barbarischen Völkerschaften über die Pyrenäen in das fast wehrlose Spanien. Als die Barbaren fast ungehindert über die Pyrenäen können, schickt der von Kaiser Honorius inzwischen anerkannte Konstantin einen Iustus nach Spanien, um den magister militum Gerontius zu ersetzen. 409 kommt es darauf zum Pakt der Vandalen und ihrer Verbündeten mit Gerontius, der seinen hispanischen Klienten Maximus zum Augustus ausrufen lässt.

 

Um 411 haben die Barbaren dort große Reiche der Vandalen, Alanen und Sueben gegründet. Letzere, der größte Haufen, übernehmen die westliche Gallaecia mit Lugo und Braga. Die silingischen Vandalen ziehen in die Baetica, und nur die Tarraconensis (Taragona) bleibt in imperialer Hand.

Der einzige auf uns überlieferte Zeitzeuge, der Bischof Hidatius von Aquae Flaviae in Galizien, beschreibt den Schrecken für 409 noch lakonisch so: Alani, et Wandali, et Suebi Hispanias ingressi. Ein Jahr später hingegen klagt er ausführlich:

Barbari, qui Hispanias ingressi fuerant, caede depraedantur hostili. Pestilentia suas partes non segnius operatur. Debacchantibus per Hispanias Barbaris, et saeviente nihilominus pestilentiae malo, opes et conditam in urbibus substantiam tyrannicus exactor diripit, et miles exhaurit: fames dira grassatur, adeo ut hamanae carnes ab humano genere vi famis fuerint devoratae: matres quoque necatis,vel coctis per se natorum suorum sint pastae corporibus. Bestiae occisorum gladio, fame, pestilentia, cadaveribus adsuetae, quosque hominum fortiores interimunt, eorumque carnibus pastae passim in humani generis efferantur interitum. Et ita quatuor plagis, ferri, famis, pestilentiae, bestiarum, ubique in toto Orbe saevientibus, predictae a Domino per Prophetas suos adnuntiationes implentur.

(Die Barbaren, die in Hispanien eingedrungen sind, verwüsten es in blutigem Krieg. Die Pest kann keinen schnelleren Schaden anrichten. Die Barbaren wüten überall in Hispanien, und nicht grausamer als das Übel der Pest raubt der tyrannische Steuereinnehmer und plündert der (römische) Soldat die Besitzungen und Lager in denStädten; es herrscht ein so furchtbarer Hunger, dass durch ihn genötigt das Menschengeschlecht Menschenfleisch isst und die Mütter töten sogar ihre Kinder und kochen ihr Fleisch, um sich davon zu ernähren. Die wilden Tiere, begeistert von den Leichen derer, die durch das Schwert gefallen sind, durch Hunger und Pest, zerreißen sogar die stärksten Männer, mästen sich an ihren Gliedern, werdenimmer bestialischer bei dieser Verwüstung des Menschengeschlechtes. Und so wüten die vier Plagen, das Eisen, der Hunger, die Pest und die Bestien überall auf dem Erdkreis, wodurch sich die Vorhersagen Gottes durch seine Propheten erfüllen.)

 

Die römischen Soldaten gehören wohl zu einem Offizier des Usurpators Constantin, der inzwischen seine eigenen Wege geht. Derweil kämpft der längst in Gallien gegen diejenigen, die die Gelegenheit nutzend, von ihm abfallen und ihn nun selbst bekämpfen.

 

In Hispanien, stellt Hidatius 411 fest, kehrt etwas mehr Ruhe ein: sorte ad inhabitandum sibi provinciarum dividunt regiones. Sueben und hasdingische Vandalen bemächtigen sich so der Gallaecia, die Alanen gewinnen Lusitanien und die Cartaginensis, und die wohl größte Volksgruppe, die silingischen Vandalen, lassen sich in der Baetica nieder. Schließlich bleibt dem abtrünnigen römischen Offizier des Usurpators die Tarraconensis.

 

Während den so weit ins römische Reich eingedrungenen Kriegerscharen noch längere Zeit nicht ganz klar zu sein scheint, was sie nun dort sollen (außer plündern und Beute machen), räumt Kaiser Honorius mit Usurpator Constantin sowie mit den von ihm abtrünnigen Mannschaften auf. In den nächsten zwei Jahrzehnten, von denen wir, was Hispanien betrifft, sehr wenig wissen, bildet sich ein suebisches Königreich heraus, welches für etwa anderthalb Jahrhunderte der größte Herrschaftsbereich dort sein wird.

 

408 schon überquerte ein hunnischer Haufen unter Uldin, zusammen mit germanischen Skiren die Donau in Richtung auf das heutige Albanien. Sie werden vernichtend geschlagen. Die Burgunden wiederum lassen sich am Rhein zwischen Mainz und Koblenz nieder. Insgesamt bewegen sich mehrere hunderttausend Menschen nach Süden und vor allem nach Westen. Ein Beweggrund ist der Vormarsch der Hunnen, der den germanischen Lebensraum nach Westen verschiebt.

 

Im Sommer 410 reißt Alarichs Geduldsfaden, und er erlaubt seinen Truppen, Rom einzunehmen und zu plündern. Als Beute nehmen sie auch Galla Placidia mit, die Schwester des Imperators. Da die Westgoten inzwischen (arianische) Christen sind, hält sich ihr Raubzug in Grenzen. Nur das Gebäude des Senates wird in Brand gesteckt. Derweil harrt Honorius, sich wieder als Kaiser betrachtend, in Ravenna aus.

 

Als Reaktion macht sich Augustinus in Nordafrika daran, seinen "Gottesstaat" zu schreiben: Rom ist eine Hauptstadt wie alle anderen, die römische Kultur wird vergehen wie alle anderen, wichtig ist die Gewinnung des Himmelreiches und der Weg dahin.

 

Der hohe Offizier Flavius Constantius vereint inzwischen das römische Westheer unter seiner Führung und zieht dann gegen Konstantin III., der jetzt mit Aufständen aus dem eigenen Heer zu kämpfen hat. 411 landet sein Kopf auf einem Pfahl bei Kaiser Honorius in Ravenna. Gerontius, der nach Gallien zurückgekehrt ist, wird von seinen Truppen wegen Erfolglosigkeit verlassen.

 

Die Plünderung Roms war allerdings für die Westgoten (Visigoten) keine Lösung. Sie ziehen mit Alarich nach Süditalien, um Nordafrika zu erobern. Aber Alarich stirbt am Busento, ein Sturm zerstört die Flotte.

 

Erstes Ziel war es immer gewesen, an Nahrung zu gelangen, vor allem an Getreide. Darum gibt es unter Alarich und später unter Wallia zwei Versuche, nach Afrika, der Kornkammer Roms, überzusetzen. Zwischen 412 und 418 werden die Goten dann auf der Suche nach Nahrung und einer Bleibe fast unentwegt unterwegs sein. Wo immer sie aber in Gallien und Hispanien hinkommen, werden sie wiederum auch auf verwüstete Gegenden und ausgeplünderte Städte treffen. 

 

Constantius kann sich mit Alarichs Schwager Athaulf verbünden. Der führt nun das ganze Volk nach Norden und dann 412 nach Gallien mit dem Auftrag, den Usurpator Iovinus zu besiegen und vielleicht auch ein Bollwerk gegen Bagauden nördlich der Loire zu bilden. Athaulf bekommt aber nicht die nötige Versorgung, marschiert gegen Marseille, das er nicht erobern kann. Dafür erobert er 413 Narbonne und vielleicht Toulouse, heiratet dann 414 Galla Placidia mit viel Prunk in Narbonne.

 

Der relativ verlässliche heidnische Zeitgenosse Olympiodoros beschreibt die Heirat folgendermaßen:

Dank der Bemühungen und auf den Rat des Candidianus hin heiratete Athaulf Placidia Anfang Januar in Narbonne im Haus des Ingenuus, eines der führenden Bürger der Stadt. Gekleidet in eine königliche Robe und nach römischer Art geschmückt, saß Placidia in der Halle des Hauses und neben ihr Athaulf in römischer Kleidung mit einem Generalsmantel. Während der Feierlichkeiten übergab Athaulf Placidia neben anderen Hochzeitsgeschenken fünfzig hübsche, in Seide gewandete junge Männer, von denen jeder zwei große Schalen in den erhobenen Händen trug, die eine gefüllt mit Gold, die andere mit wertvollen, besser unbezahlbaren Steinen, die von den Goten bei der Eroberung Roms erbeutet worden waren. Danach wurden die Epithalamien (Hochzeitsgedichte) vorgetragen, zuerst von Attalus, dann von Rusticius und Phoebadius. Mit Tanz und Vergnügungen der Barbaren und der unter ihnen befindlichen Römer nahmen die Hochzeitsfeierlichkeiten ihr Ende. (Fragment 24 in: Kampers, 106)

An dieser Hochzeit, wenn sie denn so oder so ähnlich stattgefunden hat, ist alles bis ins Detail römisch, und was auffällt, nichts katholisch oder arianisch christlich, wiewohl die Römerin als fromme Katholikin auffällt.

 

Wenn des wenig zuverlässigen Augustinus-Schülers Orosius in indirekter Rede vorgetragene Vorstellungen des Athaulf von einer Wiederaufrichtung des Westreiches durch Verbindung von Römern und Goten stimmen sollten, so waren sie jedenfalls eine machtpolitische Illusion. Möglicherweise haben sie eher eine Funktion in der von Augustinus inspirierten Gesamtkonzeption seiner 'Historiae Adversus paganos':

Nach Auslöschung des römischen Namens habe er vor allem mit glühendem Eifer danach getrachtet, den ganzen römischen Reichsboden zu einem Reich der Goten zu machen, damit – volkstümlich gesprochen – Gotia heiße und sei, was einst Romania gewesen sei, und jetzt Athaulf das werde, was einst Caesar Augustus gewesen sei. Nachdem er aber durch unablässige Erfahrung zur Erkenntnis gekommen sei, dass weder die Goten wegen ihrer zügellosen Wildheit auf irgendeine Weise Gesetzen gehorchen könnten, noch die Gesetze des Staates, ohne die der Staat kein Staat sei, verboten werden könnten, habe er vorgezogen, sich durch die völlige Wiederherstellung und Mehrung des römischen Namens mit Hilfe der römischen Streitkräfte Ruhm zu erwerben. Er wolle bei der Nachwelt wenigstens als Urheber der Erneuerung Roms gelten, nachdem er nicht Veränderer habe sein können. (VII, 43 in der Übersetzung von Lippold)

 

Der Legitimierung seiner römischen Ansprüche durch die kaiserliche Galla Placidia soll auch wohl der gemeinsame Sohn dienen, den er Theodosius nennt (wie den kaiserlichen Vater von Galla Placidia), der aber kurz nach dem Vater sterben wird.

 

Constantius erobert Narbonne zurück, es kommt zu einer Seeblockade gegen die Goten. Hunger treibt sie nach Spanien, in die Tarraconensis (nach dem heutigen Barcelona). Dort war bei der Aufteilung der iberischen Halbinsel unter den drei Germanenstämmen ein herrschaftsfreier Raum geblieben.

414/15 verlassen sie plündernd Bordeaux. Aber nach Ausplünderung der Gegend fangen die Westgoten wieder an zu hungern, meutern gegen Athaulf, töten ihn 415 in Barcelona unter Sigerich. Der lässt die Kinder Athaulfs aus erster Ehe umbringen, wird aber direkt danach selbst ermordet. Nachfolger wird ein Wallia (Valia), von dem es heißt, dass er gewählt worden sei. Unter ihm plündern die Goten weiter in Spanien.

 

Hidatius berichtet für 416 dann von dem Vertrag dieses Valia mit dem römischen Reich über die Freilassung der Galla Placidia und über die Bekämpfung der Stämme in Lusitanien und der Baetica durch die Goten unter Führung eines Patricius Constantius. Für das Jahr darauf erwähnt er ein Massaker der Goten an den Vandalen und vor allem den Alanen, die so dezimiert werden, dass sie in den silingischen Vandalen aufgehen. Mit Geiserich heißen deren Könige nun ganz offiziell „König der Vandalen und Alanen“. Seitdem kommt es offenbar zu Kämpfen zwischen Vandalen und Sueben.

 

Im Prinzip im Auftrag Roms besiegen die Westgoten also die andalusischen Vandalen und die Alanen von Zentralspanien. Ein weiteres vandalisches und ein suebisches Reich überleben aber auf der Halbinsel. Zum Dank bekommen sie von Rom eine Menge Weizen geliefert.

Vielleicht weil sie dort zu erfolgreich werden, oder auch, weil sie in Gallien dringender gebraucht werden, verlangt Ravenna den Abzug von der iberischen Halbinsel (berichtet Hydatius). Damit erlischt der Einfluss der römischen Zentrale in Spanien so wie schon zuvor in Britannien.

 

Constantius siedelt diese "Goten" möglicherweise 418 in der Novempopulonia und in der Aquitania secunda (später: Septimanien) an. Warum das geschieht, bleibt unbekannt. Mancher Historiker vermutet, sie sollten Südgallien gegen Bagauden (bacauda) und Usurpatoren stabilisieren, andere, dass ihre Position in der Hispania römische Interessen hätte bedrohen können, wieder andere schließlich, dass man eben überhaupt sie irgendwo unterbringen müsse.

 

Für die Gründe der Ansiedlung dort und nicht auf der iberischen Halbinsel vermutet Herwig Wolfram:

„Die rebarbarisierten Bretonen, die verschiedenen bagaudischen Gruppen und Bünde sollten von Südgallien ferngehalten werden. Wer dieses römische Herzland dem Imperium wiedergeben wollte, der durfte nicht zulassen, dass man sich in seinen Teilen offen davon lossagte, die Steuern verweigerte und die herrschende Schicht, die den Staat wie ihre Latifundien zu besitzen glaubte, enteignete, vertrieb und tötete. Verband man jedoch das Interesse des Gotenkönigs und seiner Führungsschicht mit dem der aquitanischen Senatoren, dann war die Gefahr gebannt.“ (Wolfram, S.135)

Andererseits war es mit gewissen Risiken verbunden, ein derart kriegerisches Volk so zentral im Reich anzusiedeln.Vielleicht in Vorbereitung darauf amtiert nun von Arles aus wieder ein gallischer Prätorianerpräfekt und eine Versammlung der südgallischen Provinzen wird erneut einberufen.

 

Der Gotenführer erhält weder einen militärischen Titel noch einen, der einem zivilen römischen Amt entsprochen hätte. Damit gab es nichts, was gotische Machtausübung über die gallorömische Bevölkerung rechtfertigt hätte.

 

Das Reich von Toulouse

 

Die „Goten“ sind ein Ergebnis der Wanderzeit, ihrer kriegerischen Auseinandersetzungen und der Kollaboration mit Mächtigen Roms. „Seitdem es gotische Einfälle ins Römerreich gab, bestand die Bereitschaft einzelner wie ganzer Gruppen, sich den Barbaren anzuschließen. Man begann mit Kollaboration und endete als Gote.“ (Wolfram, S.178f).

 

Was ist dabei ein Westgote, was ein Römer, bzw. wer? Nun, ein Römer zu sein, ist gewiss nicht „ethnisch“ definierbar in unserer Zeit. Römer (romanus) ist vielmehr jeder römische Staatsbürger, ob Gallier, Kantabrer, Numider, Syrer oder Grieche (etc.) „Römisch“ ist zudem alles, was ihnen gehört oder von ihnen abhängt, ob Sklave, Kolone, Brunnen oder Haus, Ziege oder Schaf. Wer Gote sein soll, entzieht sich auf andere Weise jeder ethnischen, volksmäßigen Definition. Zwar gibt es eine gotische Sprache, eine gotische Variante des „arianischen“ Christentums, aber als die „Westgoten“ / „Visigothen“ 489 katholisch (gemacht) werden, bleiben sie Goten, wiewohl sie wohl längst kein Gotisch mehr, sondern „romanische“ Dialekte sprechen.

Auf ihren durch römische Texte überlieferten Wanderungen (Kriegs- und Raubzügen) nahmen sie immer neue Volksgruppen auf, die offenbar in ein „Gotischsein“ integriert werden. Als sie in Südgallien und später der Hispania sesshaft werden, beginnt ein Prozess der Angleichung und Vermischung mit der einheimischen Bevölkerung, wobei offenbar immer wieder „Goten“ dabei herauskommen, - je weniger sie abstammungsmäßig „Goten“ sind, desto mehr. 711 ist Hispanien weitgehend romanisiert, aber es sind Goten, keine romani, die dann von Arabern und Berbern vor allem besiegt werden.

 

Peter Heather geht davon aus, dass die deutliche Mehrheit der „Westgoten“, die sich in Südgallien ansiedeln, tatsächlich gotischer Herkunft sind, auch wenn sie aus verschiedenen Verbänden kommen, in denen zum Teil auch Nichtgoten und Nichtgermanen waren (Visigoths, S.48ff). Gelegentlich wird von bis zu 100 000 Menschen dabei ausgegangen.

 

Die Vermutungen, und es sind nur solche, es fehlen dazu alle Dokumente, gehen dahin, dass die Kriegerschicht der „Goten“ und die provinzialrömische Oberschicht sich zwar nicht primär geschlechtlich, aber sozial immer mehr vermischen, so dass nach und nach „Gote“ zu einer Art Ehrentitel wird, wobei aber andererseits eine familiäre Abstammung von „Goten“ durch des 6. Jahrhundert hindurch noch erwähnenswert erscheint. Wenn dann im siebten Jahrhundert festgelegt wird, dass nur „Goten“ Könige werden dürfen, dürfte sich das auf wenige besonders noble Familien beziehen, die ihre Abstammung weiter auf „gotische“ bzw. wenigstens germanische Vorfahren zurückführen. Aber selbst das bleibt eine reine Vermutung.

 

Über die Bedingungen der Ansiedlung der „Westgoten“ in Südgallien sind wir so wenig informiert wie darüber, um wen es sich da eigentlich genau handelt. Das wird auch nicht besser dadurch, dass diese Visigothen in Gallien kaum verwertbare Spuren über wenige (lateinische) Texte hinaus hinterlassen haben. “Es hat in Frankreich nie eine der fränkischen vergleichbare Volkssiedlung der Goten gegeben.“ (Wolfram, S. 176)

 

Die Westgoten sind sowohl in Südgallien wie dann auf der iberischen Halbinsel eine verschwindende Minderheit gegenüber der alteingesessenen romanisierten Bevölkerung, wobei das auf der iberischen Halbinsel je nach Gegend sehr verschieden aussieht und selbst der Romanisierungsgrad sehr unterschiedlich ist (nicht romanisierte Basken, wenig romanisierte Kantabrer, was auch keine bzw. geringere Christianisierung bedeutet).

 

Vielleicht erhalten diese Goten durch die Wirren der Zeit entvölkerte Landstriche (agri deserti), Fiskalgüter, vormals kaiserlichen Besitz und Anteile an privatem Grundbesitz, was aber nicht belegbar ist. Jiménez meint: „...probably those who preferred a military life, were quartered (sedentes) „ad inhabitandum“ in well-served cities spread out along the provincial boundaries by the ocean (…), where, as regular auxiliary troops, they were lodged in accordance with the system of hospitalitas and paid directly by the provincials with money, provisions, and clothing. Meanwhile the others, more nostalgic for their old ways of life, probably veteran chiefs too old for such an unstable way of life (…) according to Philostorgius (…) obtained a part of Gaul's territory to cultivate. Thus, each one settled there with his respective Gefolge (…), and started to make joint plans with

the provincials, the most immediate result of which appears to havebeen their swift romanization.“ (Visigoths, S.97)

 

Das „ad inhabitandum“ bezieht sich auf die Chronik von Prosper von Aquitanien für 419:

Constantius patricius pacem firmat cum Wallia data ei ad inhabitandum secunda Aquitanica et quibusdam civitatibus confinium provinciarum.  Bei Hydatius heißt es für 418: Gothi intermisso certamine quod agebant per Constantium ad Gallias revocati sedes in Aquitanica a Tolosa usque ad Oceanum acceperunt.

Schließlich in der sogenannten Chronik von 452 für 413: Aquitania Gothis tradita. Am Ende tauchen in dem Codex von König Eurich um 475 sortes Gothicas et tertiam Romanorum auf.

 

T.S.Burns meint, sie lebten als „Gäste“ entfernt von ihren „Gastgebern“ und „would be told where and to whom to present himself for drawing his ration.“ (Drinkwater/Elton, S. 58) Tatsächlich bleibt der Modus der Ansiedlung reine Spekulation. C.E. V. Nixon liefert eine Erklärung für die fast völlig fehlenden Spuren, die sie hinterlassen haben: „The vast majority of the Visigoths remained illiterate farmers and warriors. Faceless, voiceless, they are lost to Gallic history, despite their numbers and the havoc they wreaked when they first roamed within the Empire.“ (Drinkwater/Elton, S.74) Liebeschuetz hält die Leute hinter Alarich und Athaulf eher für ein Heer als eine Volksgruppe. Er betont zum Beispiel, dass im Zusammenhang mit Ihnen erst 416 von Bauernland die Rede ist. (Drinkwater/Elton, S.80)

 

Goffart sieht es so: Die Ansiedelung von Barbaren ist etwas anderes als die Einquartierung von Soldaten, wie sie unter den Begriff hospitalitas fallen konnte (Gesetz des Arcadius von 398). Dabei geht es nur um die zeitweise Unterbringung, in die Nahrung und Futter für Pferde nicht eingeschlossen sind. Soldaten werden eben vom Staat bezahlt, dafür leistet der Steuerzahler die annona. (Goffart, S.46)

Die friedliche Ansiedlung der Goten verlangte eine dauerhafte Versorgung (Goffart, S.51ff). Da sie friedlich vonstatten geht und im Einvernehmen mit dem römischen Staat, geht es bei den zwei Dritteln, die an die Goten fallen, nicht um Landbesitz, um den die römischen Grundbesitzer gebracht werden, sondern um zu taxierende Einkünfte daraus: „a certain group of Romans paid taxes hereafter to the Visigothic king, whereas all other Roman landowners were mediated, apportioned individually or in small groups to pay the tax on their properties directly to a Visigoth.“ (Goffart, S.125)

 

Eine „Landnahme“ der „Barbaren“ hat dann erst in einer langen Entwicklung stattgefunden, „by open or covert harassment, legal foreclosure of debt, or amicable commutation of annual payment into capital, but it was not a condition of the relationship.“ (s.o., S.217) Goffart erwähnt das Beispiel der Alanen, die laut der Chronik von 452 für 442 direkter vorgehen, Eigentümer vertreiben und gewaltsam Besitz ergreifen: Alani, quibus terrae Galliae ulterioris cum incolis dividendae a patricio Aetius traditae fuerunt, resistentes armis subigunt et expulsis dominis terrae possessionem vi adipiscuntur.“

Quellen belegen, dass Römer von Landbesitzern zu Abhängigen von Goten werden, z.B. wenn sie die Abgabe nicht mehr zahlen können und Goten sich dafür das Land (ihre Sicherheit) aneignen. (s.o.S.224ff) „It is little wonder that the oppression ascribed to Goths by sixth-century hagiographers is almost identical to that which Salvian had ascribed to Roman potentes.“ (s.o.S. 228)

 

Auf was treffen die Westgoten mit ihrer Ansiedlung im Römerreich? Einmal auf Reichsteile, die wie alle in Provinzen aufgeteilt sind, in Hispanien werden das Galecia, Lusitania, Baetica, Cartaginense und Tarraconense sein. Die Provinzchefs werden vom Kaiser bzw. Senat bestellt und ihre wichtigste Aufgabe ist das Eintreiben der Steuern.

Daneben sind sie Gerichtsinstanz und für das Straßenwesen zuständig. Sie sind Duces gegenübergestellt oder auch magistri militum, die das Militär befehligen.

 

Teile der Wirtschaft der Provinzen sind auf die Zentrale ausgerichtet, auf die Versorgung Roms und des Militärs. Daneben ist das ganze Reich ein großer Handelsraum, aber vieles davon fällt mit dem Zerfall des Reiches weg.

Das Land der Provinzen ist gegliedert in civitates, Städte mit ihrem ländlichen Territorium drum herum. Im Zentrum das Forum mit seinen öffentlichen Gebäuden, daneben je nach Größe der Stadt und Reichtum seiner Oberschicht der Amüsierbetrieb: Thermen, Zirkus (Pferderennbahn vor allem), Amphitheater. Als die Westgoten kommen, sind die Theater für das Schauspiel bereits zu einem guten Teil verfallen. Das Niveau des Amüsements ist noch weiter gesunken, zudem sind die Texte der theatralischen Veranstaltungen der christlichen Kirche ein besonderer Dorn im Auge.

 

Die civitas ist inzwischen auch Bischofsstadt und so gibt es auch eine Kathedralkirche, die zunächst am Rande steht, mangels Platz vor allem, manchmal in der Nähe der oft noch nicht sehr alten Stadtmauer.

Durch Spenden, Erbschaften usw. werden einige der Bischofskirchen sehr schnell reich, und es gibt dann offenbar so viele Spenden, dass deren Umfang gesetzlich begrenzt wird. Der Kern des Reichtums werden kirchliche Latifundien, von Sklaven und Kolonen bewirtschaftet. Daneben handelt die zwischen Konstantin und Gratian von Steuern, Abgaben und Dienstleistungen befreite Geistlichkeit zum Teil auch mit anderen Waren auf dem Markt.

 

Der Reichtum der Bistümer macht sie für den senatorischen Adel als Karriereweg attraktiv, und schon im vierten Jahrhundert scheint die Aristokratie das Bischofsamt zu dominieren. Zudem kommt man legal nur aus dem Kurialenstand mit seinen Lasten heraus, wenn man Bischof wird. Ansonsten wird man seine Verpflichtungen nur los, wenn man seinen Besitz der Curia vermacht. Umgekehrt werden dann auch Christen bald bevorzugt in höhere weltliche Ämter gehievt.

 

Traditionell wird die Stadt von einer Schicht wohlhabender Bürger verwaltet, für die die Teilnahme an der Curia Pflicht und Ehre zugleich war. Der Zensussatz für den Zugang zur Kurie ist dabei je nach Stadt sehr verschieden. Sie üben für jeweils ein Jahr und natürlich unbezahlt das Doppelamt des Bürgermeisters (duumvirn), des Aedlien (Polizeichefs) und des Kassenwartes, des Quaestors aus.

Die Zugehörigkeit zum Stand der Dekurionen ist erblich, und von ihnen wird erwartet, religiöse Feste, Spiele, den Amüsierbetrieb zu organisieren und zu finanzieren, sich um die Sicherheit zu kümmern, öffentliche Gebäude zu spenden und auf eigene Kosten instandzuhalten. Im vierten Jahrhundert wird der für die Steuern zuständige curator civitatis immer wichtiger und die übrigen Ämter werden ihm untergeordnet.

 

Bei der zunehmenden Abgabenlast wird das Kurialenamt immer häufiger zur

persönlichen Last, denn die Kurialen haften zudem für das Eintreiben einer vorher festgelegten Steuersumme. Der Wohlstand dieses Ordo, was wir heute etwas anachronistisch mit Stand übersetzen, beruht auf Großgrundbesitz außerhalb der Stadt, auf ihrem Territorium oder auch über viele Territorien verstreut. Mit den zunehmenden Belastungen neigt ein größerer Teil der Oberschicht dazu, sich auf seine villa auf dem Lande zurückzuziehen, die aus einem vornehmen Wohntrakt und einem Wirtschaftsteil besteht, von dem aus Landbesitz mit Handwerksbetrieben direkt von Sklaven zur Versorgung der herrschaftlichen familia bewirtschaftet wird, während entferntere Ländereien eher an Pachtbauern vergeben und von Agenten beaufsichtigt werden.

Für Spanien wird das so beschrieben:

„Estos núcleos rurales presentes en toda la geograpfía hispana, y localizados en zonas próximas a la ciudad, o a grandes vías de comunicación, aparecen definidos como una urbs in rure. Urbs dado que en ella además de actividades agrícolas se desarrollan otras como la producción artesanal, almacenamiento de bienes de consumo, y otras relacionadas con el ocio.“ (Hispania, S.110)

 

Zum Wesen von Zivilisationen gehören die ausgeprägte Institutionalisierung der Macht und die verallgemeinerte Untertänigkeit, im Römerreich durch das Bürgerrecht ausgedrückt. Die Freiheit des civis, sein Bürgerrecht ist seine Untertanen-Qualität, auch wenn die römische Oberschicht, die alleine Einfluss auf das Staatswesen der Kaiserzeit hat, Wert darauf legt, sich als Herren zu fühlen.

Die Macht dieser zivilen Herrenschicht beruht auf ihrem Reichtum, das heißt vor allem auf ihrem Landbesitz. Damit beruht sie zugleich auf der relativen Besitzlosigkeit der Masse der Bevölkerung, die darum oder aufgrund von Unfreiheit für sie arbeitet. Da sind einmal die Sklaven, die Dienstboten sind und Arbeitskraft im Eigentum des Herrn, und dann sind da die Freigelassenen, die aus dem Dominat in das Patronat ihres Herrn wechseln, und dann ist da das Patronat/Patrozinium über diejenigen, die auf verschiedene Weise in Abhängigkeit zu einem Herrn geraten, zum Teil an dessen Grund und Boden, zum Teil an seine Person gebunden. Teilweise im vierten Jahrhundert gesetzlich als Kolonat ausformuliert, ersetzt es die Sklavenhaltung dort, wo eine direkte Beaufsichtigung der Sklaven oder die Haltung von ihnen eher unrentabel ist, allerdings nicht im direkten Umfeld der Villa.

Schließlich sind da die verschiedenen Formen einer Abhängigkeit, die sich auf

dem Markt über Pacht und Rente und ähnliches herstellen. In den Geschichtsbüchern heute ist gerne auch von freien Bauern, kleinbäuerlicher Wirtschaft die Rede, aber Zeugnisse dafür gibt es kaum.

 

Das Verhältnis der Römer zu ihren neuen Nachbarn im Süden Galliens ist weithin unbekannt. Schon für Augustinus werden die Goten, zwar Barbaren, immerhin zu Menschen. In 'De Civitate Dei heißt es': sub denominatione gentis licet barbarae, tamen humanae. Sie werden mehr und mehr als Christen, wenn auch häretische, wahrgenommen.

 

Die Perspektive, von der aus der Galizier Orosius die (Visi)Goten betrachtet, geht von Wallias Zug nach Spanien an der Seite Roms aus. Dadurch setzen sie sich (als Verbündete) von den übrigen, wilderen Barbaren ab. Ihr Eindringen ins Reich ist aber dennoch eine inundatio (Überschwemmung), allerdings auch in Nachfolge des Augustinus ein gerechtes Gericht Gottes (iustum Dei iudicium), ähnlich wie beim Gericht über Sodom, der impia civitas. Dennoch sind sie für ihn als (wenn auch arianische) Christen nicht ganz so grausam wie es üblicherweise für ihn Barbaren sind.

 

Orosius vergleicht die Zerstörungen durch die Goten mit denen der Römer bei ihren Eroberungen, zum Beispiel in Spanien. Im 5. Buch: Maiores nostri bella gesserunt, bellis fatigati pacem petentes tributa obtulerunt... La perspective traditionelle se trouve pour ainsi dire inversée.“ (Teillet, S.131) Später würde man vielleicht einmal über die Goten so reden wie bislang über die Römer. (Buch 3)

 

In Buch 7 sind die Goten für Orosius ein ehrenwertes uraltes Volk, Vorfahren waren die Scythen, ursprünglich edle Wilde, und darum am Ende barbari exsecrati gladios suos ad aratra conversi sunt. Die Hunnen zwangen sie dazu, im Reich Zuflucht zu suchen. Schuld am Unheil, dass die Goten ins Land bringen, sind Leute wie Valens und Stilicho. Ähnlich wie die Partei der Goten ergriffen wird, ergreift er auch die seiner Heimat Spanien, das überwiegend in der Einzahl Hispania auftaucht, und die er lobt.

 

Salvian von Marseille entwickelt in 'De Gubernatione Dei' um 440 eine etwas andere Sichtweise. Aus Nordgallien (Trier?) stammend, mit guter lateinischer Bildung versehen, zieht es ihn nach Arles, wo die gallische Praefektur angesiedelt ist, er wendet sich dann im Kloster Lérins dem christlichen Armutsideal zu und endet schließlich als Priester in Marseille um 470.

 

Ähnlich wie vor ihm Augustinus mit der Frage beschäftigt, ob Gott wirklich allgegenwärtig sei und wie er den Untergang Roms zulassen könne, wendet er die Argumentation genau um und stellt fest, das Schicksal Roms beruhe auf seiner Sündhaftigkeit und belege gerade die Allgegenwart Gottes. Sola nos morum nostrorum vitia vicerunt. Damit schließt er sich an die alttestamentarische Logik der Siege über die Juden an, die den „Gesetzen“ nicht gehorchen (Jeremias z.B.).

 

Die Sklaven sind zu gierig und laufen deshalb fort und stehlen, und die Besitzenden sind noch schlimmer. Gier treibt die Armen zu den Bagauden und in die Arme barbarischer Invasoren. Die Amüsierlust treibt die Leute in den Zirkus, ins Theater (in den größeren Städten) und die alten („römischen“) Götter werden immer noch verehrt. Nachdem Trier fast von den Barbaren zerstört ist, wollen die Vornehmen als erstes, dass der Zirkus wieder hergestellt wird.

 

Dagegen übernehmen die Barbaren (Vandalen, Goten, Franken, Sachsen) als Werkzeuge Gottes die Macht. Zwar haben sie ihre eigenen üblen Seiten, wie die Römer:

...vitam barbarorum atque nostrorum studia mores vitia comparemus. Iniusti sunt barbari et nos hoc sumus, avari sunt barbari et nos hoc sumus, infideles sunt barbari et nos hoc sumus, impudici sunt barbari et nos hoc sumus... omnium denique improbitatum atque impuritatum sunt barbari et nos hoc sumus.

Da aber die Barbaren Heiden oder Häretiker sind, ist ihre Sündhaftigkeit entschuldbarer als die der katholischen Römer. (Denn sie wissen nicht, was sie tun). Außerdem sind die Goten, was Unzucht und Liebe zu den Spektakeln angeht, tugendhafter, besitzen mehr (natürlichen) Gerechtigkeitssinn: Gothorum gens perfida, sed pudica est. (8,64)

 

Römer selbst ziehen es vor, sich den Barbaren zu unterwerfen, indem sie freiwillig zu ihnen ziehen: malunt enim sub specie captivitatis vivere liberi quam sub specie libertatis esse captivi. Das ist natürlich vor allem eine rhetorische Figur in moralistischer Absicht.- und im selben Stil: ad hostes fugiant ... quaerentes scilicet apud barbaros Romanam humanitatem, quia apud Romanos barbaram inhumanitatem ferre non possunt.

 

Salvian lobt sogar die Frömmigkeit von Theoderich I., der vor der Schlacht mit dem Römer Litorius fromm zu seinem Gott betet und um den Sieg fleht (ante bellum in oratione iacuit).

...barbari tamen esse coguntur ... pars magna Hispanorum et non minima Gallorum ... quos per universum Romanorum orbem fecit Romana iniquitas iam non esse Romanos. Also: Spanier und Gallier sind durch die römische Ungerechtigkeit, Unrechtmäßigkeit gezwungen, keine Römer mehr zu sein, sondern Barbaren zu werden. Römer ist man also nur unter römischer Herrschaft (Teillet, S.180).

 

Sidonius Apollinaris (431-79), der südgallischen Oberschicht entstammend, geht nach eigener Aussage den Goten auch aus dem Weg, wenn sie „gut“ sind. Er spottet zugleich über Kollegen, die sozusagen besseres Gotisch können als die Goten selbst. Solche sympathisieren oft wohl besonders mit der verhältnismäßig niedrigen Steuerlast, die sogar zu römischer Einwanderung ins Gotengebiet führen kann.

Aber das Urteil des Sidonius wandelt sich mit den Konjunkturen und ist oft eher elegant als tiefsinnig: nam fragor ilico, quem movebant vicinantes impluvio cubiculi mei due quaepiam Getides anus, quibus nil umquam litigiosius bibacius , vomacius erit. (Ap 8,3,2, in Koch S.57)

Verwandt mit letzterem Zitat ist folgende Äußerung von Ennodius über Alarichs Artikulationsweise in seiner Vita Epiphani: At Euricus, gentile nescio quod murmur infringens, mollitum se adhortatiionibus eius vultus sui serenitate significat. (89, in Koch, S.57)

Die Goten sind zwar arg kriegslustig und foedifragus (vertragsbrüchig), aber die Eigenschaft barbarischer Grausamkeit wird bereits auf Vandalen und Hunnen beschränkt. Er benennt das gothische Heer mit dem bisher dem römischen vorbehaltenen Begriff exercitus.

 

Gallia (nun fast nur noch im Singular) ist patria nostra, nostrum solum. Die Provinz bzw. Diözese wird immer wichtiger, je schwächer Rom wird. Entsprechend positiver wird auch das Bild von Konstantinopel (Teillet, S.199) Der Begriff imperium schwindet zugunsten des der res publica für Rom, er wird fast zum Synonym für regnum, zugleich bedeutet der aber nun auch schon fast Königreich. (Teillet, S.202) Man kann inzwischen gotischer cives sein. Populus ist noch das römische Volk und zugleich bereits die Bevölkerung einer Stadt. (Teillet, S.204)

 

Einen Hinderungsgrund der Vermischung beider Gruppen gab es auf jeden Fall: Das kirchliche Verbot für Katholiken, Häretiker wie es die Arianer waren, zu heiraten, 506 auf dem von Alarich II. einberufenen Konzil von Agde noch einmal bekräftigt.

In dem Gesetzeskodex Alarichs heißt es außerdem: Nullus Romanorum barbaram cuiuslibet gentis uxorem habere praesumat, neque barbarorum coniugiis mulieres Romana in matrimonio coniugantur. (3,14)  Allerdings trifft vielleicht die Vermutung zu, dass dies ein aktuelles Gesetz ist, welches die vordringenden Franken betrifft, jedenfalls werden die Goten, romanisiert wie sie inzwischen sind, sich kaum als Barbaren bezeichnet haben (Koch. S.69f)

 

Unsere Texte handeln ohnehin nur von der winzigen Oberschicht, die gelegentlich den neuen Militäradel, wie ihn römische Kaiser seit längeren repräsentieren und eben auch gotische Militärführer beide als „Barbaren“ betrachten (Koch, S.96ff) und damit „Bildungs“grad und Verhaltensformen, „Manieren“, meinen.

 

Gesellschaften, die vorwiegend Ackerbau und Viehzucht betreiben, tendieren zur

Endogamie, es geht darum, Herde und Land zusammenzuhalten. Solche Gesellschaften sind in der Regel patrilinear und patrilokal und basieren auf der Autonomie der Familien.

Das ändert sich im Prozess der Zivilisierung. Im Verlauf der westgotischen Gesetzgebung werden die Inzestschranken immer höher bzw. weiter gesteckt, bis hin zum 6. Grad. Es handelt sich dabei vor allem um ein gemeinsames Interesse von Kirche und Staat, was dabei geschieht, ist eine Kolonisierung des wenig christlichen ländlichen Raumes durch die Stadt, die städtische Kirche und die Herrschafts-Institutionen. Letztere werden durch opponierende enge Verwandtschaftsverbände bedroht.

 

Das Eindringen institutionalisierter Obrigkeit in den Raum von Ehe, Familie und Verwandtschaft greift allerdings weiter: „With the advent of civilization the punishment of intra-family crimes, beginning with murders within the nuclear family, gradually became the responsibility of the state.“ (Visigoths, S.149, Ausenda). In den Leges Visigothorum wird noch hinzugefügt:

...da es als kein geringeres Verbrechen erscheint, im väterlichen oder brüderlichen Bett befleckt zu werden, fügen wir den Verfügungen hinzu, dass keiner seiner Verwandten sich anmaßen darf, mit der Konkubine seines Vaters oder Bruders zu kopulieren, ob Freie oder Sklavin, von der er weiß, dass mit ihr sein Vater oder Bruder kopuliert haben, und sei es nur einmal, noch soll der Vater mit der Obszönität der Vergewaltigung die beflecken, die sein Sohn so benutzt hatte. (III, 5.5)

Strafe ist die Übergabe allen Eigentums an die Erben und dann Verbannung. Man sieht, Konkubinen aus der Schar der Unfreien sind verheirateten Männern erlaubt – Frauen ist eine entsprechende Beziehung zu unfreien Männern allerdings bei harten Strafen verboten.

 

Der Ausgangspunkt aller Verwandtschaftsbeziehungen, die Eheschließung selbst, wird zunächst noch nicht angetastet. Die Initiative geht wohl vom Bräutigam bzw. dessen Vater aus. Dann finden Verhandlungen dessen, in dessen Munt das Mädchen ist, mit dessen Sippschaft über einen Konsens statt. Im positiven Fall kommt es dann zu Verhandlungen beider Sippen miteinander, deren Inhalt nun wirtschaftlicher Art ist. Es folgt die Verlobung mit unterzeichnetem Vertrag bei gehobenem Status. Brautpreis und Mitgift werden festgelegt. Die beiden direkt Betroffenen sind nicht unmittelbar beteiligt. Der Bräutigam hat dann zwei Jahre Zeit, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dann kommt es zur Heirat: Die Gruppe des Bräutigams geht in einer Art Prozession los, um die Braut abzuholen. Diese erhält die Mitgift und geht mit der Prozession zurück zum Bräutigam. Es handelt sich also um patrilokale Ehe. Nach der Hochzeitsnacht wird die Morgengabe übergeben. (Visigoths, S.150ff, Ausenda)

 

Die Germanen der Völkerwanderungszeit kennen Verwandtschaftsverbände (auch fiktive) und kriegerische Gefolgschaften. Aus den Spitzen beider rekrutiert jene Oberschicht, die in den Quellen mal Optimaten, mal Megistanen heißen. Aus beiden wird dann wohl jene Schicht von Vornehmen, die Großgrundbesitz mit kriegerischem Gefolge verbindet.

 

Die germanische Welt ist, so wenig sie immer auch genauer bekannt ist, keine der Freien und Gleichen. Wie wohl überall beginnt die Schichtung der Stammeskulturen in Europa dort, wo bronzezeitliche Kulturen auftreten. Eine solche Schichtung in Anführer/Häuptlinge, Freie und Unfreie tragen auch die Goten ins römische Reich hinein.

Es gab Sklaverei, Abhängigkeit, Freiheit, unterschiedlich großen Landbesitz, aber den Kern bildet immer eine Elite von Freien, die sich wohl völkisch definiert. In seinen 'Gotenkriegen' klassifiziert Prokop große Teile der Ostgoten als lógimos, dókimos, áristos, (bemerkenswert, ehrenwert, die Besten), womit er auch große militärische Einheiten benennt (Visigoths, S.60, Heather), wobei die Edlen, Freien Tausende sein können. Ihnen gegenüber steht immer eine Mehrheit von Unfreien, im Extremfall sogar im Verhältnis 1:5. Foederaten in der römischen Armee hatten in der Regel Sklaven dabei. Heather gibt als Beispielfall 2.500 Krieger bei 3.000 ihnen dienenden Sklaven.

(Visigoths, S. 62)

Ähnlich rekrutiert in einem Fragment des Olympiodorus Stilicho in seine Armee

...tón Góthon … hoi kephalaióntai optímatoi ekaloúnto (Visigoths S.61f, Heather). Diese rund 12 000 führenden Goten lassen sich wohl als Freie definieren. In der  Sesshaftigkeit werden solche Leute freie Bauern.

 

Heather fasst zusammen: "The Gothic freeman class was still a critical political player in the Migration Period, but was itself a restricted, oligarchic élite of somewhere between, perhaps, one fifth and one half of the Gothic population. The rights of full social, political, and legal participation accorded this group in the law codes thus extended to only a minority, if a substantial one, of the population.“ (Visigoths, S. 62)

 

Tacitus erwähnte in seiner 'Germania' (13) Gruppen junger Männer, die als Gefolgschaft eines Herren von diesem Pferden, Waffen und Lebensmittel bekamen und zum Haushalt des Herrn gehörten. Für die Frühzeit der Westgoten sind solche Verhältnisse für die „Saionen“ überliefert.

Caesar berichtete im 'Gallischen Krieg' (VI) von Herren, die öffentlich verkünden, einen Kriegzug (Raubzug) veranstalten zu wollen, und denen sich Gefolgsleute für diesen mit der Hoffnung auf Beute anschlossen. In der Zeit der westgotischen Landnahme werden bestimmte Soldaten in römischen Diensten als buccelarii bezeichnet. Offenbar übernehmen die Westgoten diesen Begriff für ihre aus Freien gebildeten Gefolgschaften.

 

Laut dem Gesetz von Eurich dürfen „die buccellarii Waffen und andere Geschenke, wohl auch Land, die sie von ihrem Herren erhalten hatten, so lange behalten (…), wie sie in seiner Gefolgschaft verblieben. Der Gefolgsmann hatte das Recht, sich einen anderen Herrn zu suchen, musste aber in diesem Fall alles Empfangene seinem bisherigen Herrn zurückgeben. Das Gleiche galt von den Kindern der buccellarii in dem Verhältnis zu den Söhnen und Enkeln ihres Herrn. Was der Gefolgsmann zur Zeit seines Dienstes erwarb, gehörte ihm zur Hälfte. Die andere Hälfte erhielt bei Auflösung des Gefolgschaftsverhältnisses der Herr. Auch die Tochter eines buccellarius konnte das ihrem Vater vom Gefolgsherrn geschenkte Gut behalten, war aber dafür verpflichtet, auf Wunsch des Herrn einen Gleichgestellten zu heiraten; ehelichte sie einen anderen, verlor sie das aus dem Besitz des Herrn stammende Gut.“ (Claude, S.40)

 

Die Oberschicht der Vornehmen, für die es nirgendwo eine klare rechtliche Definition gibt, scheint auf Großgrundbesitz begründet zu sein, der zum Teil wohl recht verstreut liegt und von Verwaltern beaufsichtigt wird, die unfrei oder sogar Juden sein können.

Die römische Oberschicht war in ein Staatswesen integriert gewesen, welches im Verlauf des Westgotenreiches sich als wenig funktionsfähig herausstellt. Die gotische Oberschicht wiederum kannte keine Einübung in sesshafte Untertänigkeit. Beide Kreise werden, um ihre Interessen zu wahren, ihren Teil dazu beitragen, dass kein dauerhaft stabiles Königtum etabliert wird.

 

Inwieweit die Bindung eines kleinen Teiles dieser Oberschicht an den königlichen Palast etwas daran ändert, ist schwer zu ersehen. Jedenfalls scheint der enorme Reichtum dieser Oberschicht im Lauf der Zeit eher zugenommen zu haben. Da heißt es, Theudis könne sich von dem Reichtum seiner Ehefrau eine Privatarmee von 2000 Soldaten leisten. Aus einem Mitgiftgesetz von König Chindasvinth aus der Mitte des 7. Jhs. geht offenbar hervor, dass solche Leute oft neben weit verstreuten Latifundien einen Besitz von weit mehr als 10.000 Solidi, wenigstens hunderte männliche und auch entsprechend viele weibliche Sklaven haben und enorme Mengen Vieh.

 

Die Gefolgschaften dieser Herren, mit denen ihre wirtschaftliche Macht in wenigstens latente Gewalt umgesetzt wurde, verändern im Lauf der Zeit ihren Charakter, die Gefolgsleute werden immer stärker einer Gehorsamspflicht unterworfen: Bei Gesetzesbruch werden nicht die Leute, die ihn begehen, sondern die Herren bestraft, die ihn jeweils anbefohlen hatten, analog der Haftungspflicht des Herrn für seine Sklaven. (Claude 86 mit Quellenzitat). Das Patrozinium des patronus wird damit Herrschaft werden. Ein genaueres Datum für diesen Vorgang gibt es nicht.

 

Auch rechtlich wird im Lauf der Zeit immer deutlicher zwischen einfachen Freien (liber et inferioris loci persona / minor persona) und Vornehmen (maior vero persona / honestior persona) unterschieden (Die Quellenzitate dazu bei Claude, 81): Vornehme zahlen bei der Strafzumessung, einfache Freie, die soviel nicht zahlen können, erhalten Prügelstrafen bzw. Verstümmelungen, also Strafen, die den Adel seiner magischen Aura berauben würden. Wo kleinere Geldstrafen vergeben werden, zahlen die Vornehmen einfach erheblich mehr. Das Wergeld hingegen ist bis in die Spätzeit hinein für alle Freien gleich, was zeigt, dass die Differenzierung der Freien in rechtlicher Hinsicht sich bei der gotischen Bevölkerung wohl erst im Laufe der Zeit nach der Ansiedlung entwickelt hat

 

Die Macht aufgrund von Reichtum und Gewaltpotential schlägt sich nach Claude darin nieder, dass das rechtliche Zwangspotential der comites über die Vornehmen im Laufe der Zeit sehr begrenzt erscheint (Claude, 87) Aber zu beiden Faktoren scheint bei denen, die wir hier gelegentlich als „Adel“  bezeichnen, Familientradition, also eine Art Geblüt, zu Besitz, Reichtum und Gefolgschaft hinzuzutreten (Claude 88). So bleibt der „Adel“ nach königlicher Konfiskation des Besitzes und sogar auch nach Verbannung noch einige Zeit, wohl mehrere Generationen bestehen, weshalb die Restitutionsgesetze noch Nutznießer finden können. Eine „infamierende“ Strafe hingegen mindert vermutlich den adeligen Status (Claude 89).

 

Die Bevölkerung ist in Unfreie, Freie und Vornehme gegliedert, wobei sich zwischen Goten und Romanen kaum ein Unterschied erkennen lässt. Die Unfreiheit nimmt nicht nur in dem Gesetzbuch Eurichs einen großen Raum ein, sondern sie scheint sich im Verlauf der westgotischen Herrschaft immer weiter ausgebreitet zu haben. Eine Bestimmung des späteren 16. toledanischen Konzils lässt erkennen, dass Kirchen, die wenigstens zehn Sklaven besitzen, als vermögend genug gelten, um einen Priester zu unterhalten. Gefolgschaften werden zunehmend aus Unfreien gebildet, die auch in Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden.

 

Claude (S.44) schließt aus den Bestimmungen des Codex des Eurich, dass die Lage der Freien schon zur Zeit der Ansiedlung in Südgallien eher prekär war und es eine starke Tendenz zum Abrutschen in die Unfreiheit gibt.

Er geht schließlich für das toledanische Reich davon aus, dass Landarbeit „vorwiegend mit Hilfe Unfreier“ ausgeführt wurde. (Claude, 84) Überaus zahlreiche Gesetze beschäftigen sich nur alleine mit flüchtigen Sklaven (Claude spricht von 22). Je mehr wir uns dem Ende des westgotischen Reiches nähern, desto häufiger scheint massenhafte Flucht von Sklaven ein Problem zu werden.

Gegen Ende des Reiches erlässt König Ervig 702 ein Gesetz, nach dem  „jedes armselig gekleidete Individuum dem nächsten Richter  vorzuführen“ ist. (Kampers, S.295) Daneben gab es wohl immer größere Mengen von Freigelassenen, (liberti), die allerdings durch die Freilassung nur „halbfrei“ werden: Sie bleiben an den ehemaligen Herrn gebunden, der nun nicht mehr ihr dominus, sondern ihr patronus ist. Diese Bindung wird durch Gesetz von König Egica sogar auf den Zeitraum von drei Generationen ausgedehnt. Von der Kirche Freigelassene bleiben rein rechtlich für alle künftigen Generationen an diese als Institution gebunden. 

 

Daneben gibt es die an die Scholle und den Herrn gebundenen „freien“ Kolonen (colones) und andere Zwischenformen zwischen Freiheit und Sklaverei. So sitzen auf den Gütern der Großgrundbesitzer Abhängige, die bei Schenkungen von einem Herrn auf den anderen übergehen (Claude, 84). Gelegentlich wird auch zwischen Sklaven und anderen Unfreien unterschieden.

 

Zwischen jenem Alarich, der Rom plündern ließ, und dem Ende des tolosanischen Reiches entwickeln die Westgoten ein Königtum, von dem wir im Detail wenig wissen, und eine uns wenig bekannte Vorstellung von völkischer Identität, die sie jeweils von ihrer romanisierten Umgebung abgrenzt. Beides ist in dieser Form neu für sie und entsteht in der Fremde und umgeben von fremden Bevölkerungsmehrheiten. Dabei ist zunächst die Ähnlichkeit mit Chlodwigs Frankenreich (etwas später) unübersehbar: Die Rechtfertigung für königliche Herrschaft wird kriegerische Expansion, Beute und Landbesitz.

 

Das Königtum ist Stammeskulturen wesensfremd, im Grunde bedarf es einer Form allgemeiner, wenn auch schwacher Untertänigkeit, will es von Dauer sein, und diese wird bis ins hohe Mittelalter immer neu begründet werden müssen, zunächst christlich und dann zunehmend auch rechtlich.

 

Zwischen den rund hundert Jahren der zweimaligen Landnahme bei Herrschaft einer Familie (7 Könige), und dem siebten Jahrhundert mit seinen Versuchen der Christianisierung des Königtums stehen für die Erlangung der Königswürde die Wahl durch Große und Mächtige, die Designation, die Revolte und der interne Mord zur Verfügung. An der Spitze der Kriterien, die einen König ausmachen, steht der Erfolg, „worunter auch die skrupellose Entschlossenheit zur eigenen Machtentfaltung zu verstehen ist“. (Koch, S.56)

 

Wer „wählt“, ist bis ins 7. Jahrhundert in den Quellen nicht spezifiziert und der Vorgang einer Wahl wird auch dann kaum klar. Es fehlt nicht zuletzt auch ein deutlicher Begriff dafür. Die Designation eines Nachfolgers durch seinen Vorgänger bzw. die Vorwegnahme einer solchen durch die Erklärung von Bruder oder Söhnen zu Mitregenten ist nie rechtlich abgesichert, da nie eine Erbfolge rechtlich fixiert wird. Revolten wiederum sind üblich für die gesamte Zeit des toledanischen Westgotenreiches, aber auf den Wogen einer solchen an das Königsamt zu gelangen führt hier in aller Regel zu einer Schwächung des Amtes genauso wie der Mord als Mittel zur Erlangung der Königswürde..

 

Mit der Übernahme von Macht im römischen Raum übernehmen die Könige als wichtigste Aufgabe der Machtausübung das Einziehen der überkommenen Steuern und Abgaben. Schon damit werden aus den ehemaligen Heerführern jetzt Könige, d.h., indem sie römische Staatsaufgaben übernehmen, ohne wirklich Magistrate zu sein, Amtsinhaber. Es vermischen sich bei ihnen Heerführerschaft und Magistratur, während im Römerreich schon länger zivile und militärische Aufgaben getrennt worden waren (Diokletian, Konstantin).

 

Mit der Bildung des tolosanischen und später toledanischen Reiches ist jeweils ein Herrschaftsraum gegeben, dessen zweiter bis 711 relativ stabile Grenzen behält. Die Einheit dieses Raumes ist die erste Begründung für das Königtum als Repräsentanz dieses Raumes.

 

Anders als bei Merowingern und Karolingern entwickelt sich kein Mythos von einer Königssippe, von königlichem Geblüt. Das Königtum ist nicht an die stirps regia, sondern an das Territorium gebunden. Das wird deutlich, als nach rund hundert Jahren eine Königsfamilie einige Zeit nach der Katastrophe von Vouillé abtritt.

Es entwickelt sich also kein Erbkönigtum und darüber kommt es auch zu keinen Erbteilungen des Reiches. Letzteres fördert die Herausbildung eines Zentrums, einer „Hauptstadt“, und als solche kristallisiert sich nach Tolosa/Toulouse später ganz langsam Toledo heraus.

 

Der König residiert dort in einem Palast, palatium, umgeben von Gefolgsleuten (Sidonius Apollinaris, Epistel I, s.u.), die im Laufe der Zeit mit „höfischen“ Titeln und wohl zum Teil mit Aufgaben versehen werden. Die Könige haben auf den ersten Blick eine große Machtfülle, sie sind oberste Heerführer, Gesetzgeber, oberste Richterinstanz, zuständig für Beziehungen nach außen und für die Verwaltung nach innen. Zudem sind sie zumindest Schutzherren beider Kirchen. Aufgaben werden an Hofämter delegiert, die zum Teil wohl auch reine Ehrenämter sind. Umgeben ist der König von einer Leibwache, den Gardingi. Finanziert wird das Ganze aus dem königlichen Schatz, dem Fiskalbesitz und aus Steuern, Zöllen und anderen Abgaben.

 

Vom Zentrum zur Peripherie gab es für spätantike Verhältnisse enorme Entfernungen, nicht nur von Toledo nach Narbonne oder Nîmes, sondern später auch nach Nordspanien oder dem Süden der Provinz Baetica (Andalusien). Die Verwaltung leisten auf weltlicher Seite die Duces, die Comes, und zunächst die Reste der tradierten Selbstverwaltung der Städte, zudem sind die Bischöfe beteiligt.

 

Die Schicht der vornehmen römisch/romanischen Oberschicht musste zwar bei den gotischen Ansiedlungen wohl Land abgeben (wie viel ist nicht überliefert), bleibt aber alles in allem erhalten und scheint sich im Laufe der Zeit wenig von der neuen gotischen Oberschicht unterschieden zu haben, auch nicht in ihrem bewaffneten Anhang. Da das Westgotenreich bis zum Untergang der Zentrale in Rom formell in das weströmische Reich integriert bleibt, scheinen die Gallorömer mit der Ansiedlung der Westgoten wenig Probleme gehabt haben, und danach ändert sich durch die gotische Hoheit über ihr Gebiet für sie auch nicht viel: Sie behalten ihr römisches Recht, ihre katholische Religion und ihre städtische Verfassung. Sowohl in der Verwaltung wie im Heer gelangen sie nach und nach in hohe Stellen. 507 kämpfen, vermutlich ohne rechtliche Verpflichtung, viele Romanen auf der Seite der Westgoten gegen den Franken Chlodwig.

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Dennoch gibt es in den Wirren der Zeit eine Abwanderung einiger, die es sich leisten können, nach Italien, während Unterschicht nach Aremorica (etwa die spätere Bretagne) flieht.

 

Seit 418 unter Theoderid (Theoderich I.), der erst 451 an der Seite des Römers Aetius gegen die Hunnen fällt, gibt es einen ersten Konsolidierungsversuch eines „Reiches“, welches an sich noch keines sein darf als Bestandteil des Imperium Romanum. Theoderid selbst ist römischer Heermeister und visigothischer König zugleich. Dieser erste Versuch einer germanisch-römischen Zivilisationsbildung im Zerfallsprozess des römischen Reiches muss mit den Germanen-Völkern in Hispanien einerseits und andererseits mit noch nicht so weit gediehenen Vorstößen von Franken, Alemannen und Burgunden (um 440 am Genfer See) rechnen. Daneben gibt es den sich ausdehnenden Herrschaftsbereich der Bretonen und die freien, von Basken besiedelten Räume.

 

Als Teil des römischen Reiches bleibt die römische Provinzialverwaltung mit rector oder iudex bestehen und mit deren Verwaltungsapparat. Das Steuersystem bleibt ebenfalls zunächst mit der Landsteuer, dem Zoll, der collatio lustralis etc. Diese Verwaltung ist naturgemäß weiter in den Händen von Römern.

 

Derweil bekommt Flavius Constantius als Belohnung für die Teilrückeroberung des Reiches Galla Placidia als Ehefrau und die Mit-Augustus-Würde mit Honorius. Aber 421 stirbt Constantius, und die Machtfrage in Rom ist wieder offen. Er hinterlässt zwei Söhne, einer davon ein Valentinian. Galla Placidia muss nach Konstantinopel flüchten und 423 stirbt auch Kaiser Honorius ohne Nachkommen, der seinen Neffen Valentinian zu seinem Nachfolger erklärt. 

 

Es bleibt zunächst unklar, wie weit Macht oder Einfluss des Gotenkönigs in seiner Region des Imperium Romanum reicht. Ravenna schickt 422 eine Streitmacht mit gotischen Kriegern unter dem magister militum Castinus gegen die Vandalen in Hispanien. Aber als die Vandalen fast besiegt sind, ziehen sich die Goten in der Baetica („verräterisch“) zurück und setzen sich zum Teil dort selbständig fest. Castinus muss nach Tarragona flüchten, dem offenbar letzten soliden römischen Stützpunkt auf der Halbinsel. 415 wird Ataulf in Barcelona ermordet, vielleicht, weil er zu viel Macht nach innen demonstriert. Für eine Woche macht sich ein Sigerich zum König, der vielleicht wegen Ermordung von Ataulfs Familie und Demütigung von Galla Placidia gleich wieder verschwindet. Dort herrscht ein senatorischer Großer namens Asterius, der sich comes hispaniarum nennt. Einziger Erfolg aus römischer Sicht ist die Gefangennahme des Usurpators Maximus, der in Ravenna hingerichtet wird.

 

Bei dieser Aktion wird Theoderid nicht weiter erwähnt. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass unter ihm Heerführer kleinere Gotentruppen befehligen, die für besondere Einsätze in Grenzbereichen eingesetzt wurden. (Drinkwater/Elton, S.62, Burns). 425 greifen Goten Arles an, 430 wird Aetius eine gotische Truppe dort besiegen, und wieder ist dabei vom König nicht die Rede. Die Macht eines gotischen Königs scheint nicht über alle seine westgotischen Leute hinweg zu reichen. Jiménez schreibt: „Other Goths looked for additional income, from which they could distribute gifts among their soldiers and maintain an important Gefolge, by controlling the harbours and in individual initiatives. These same men must have had a leading role in the various military disasters suffered by the Goths between 418 and 439.“ (Visigoths, S.98)

 

Den Vandalen gelingt es nicht, zwischen Sueben und römischen civitates (Musterbeispiel ist Córdoba, das die nächsten hundertfünfzig Jahre wohl ein unabhängiger Stadtstaat bleibt), eine befriedigende Lösung für sich zu finden. Mit der Einnahme von Sevilla und Cartagena beginnen sie mit dem Bau einer Flotte, die Ausflüge auf die Balearen unternimmt (Manzano, S.14). Dann setzen sie 429 unter Geiserich/Genserich nach Africa über, um dann Gebiete bis zum heutigen Tunis zu besetzen. Darauf haben die Sueben freie Bahn auf der iberischen Halbinsel und zugleich nehmen die gotischen Expeditionen dorthin zu.

 

Was nun folgt, ist aber vor allem ein Suebenreich unter drei Königen, deren erster, Hermerich, noch nicht ankommt gegen plebem quae castella tutiora retinebat (Hidatius), offenbar mehrmals mit Boten des in Gallien beschäftigten Aetius verhandelt und 437 einen Frieden schließt cum parte plebis Calaeciae cui adversabantur (Hidatius). Als Hermerich 438 zugunsten seines Sohnes Rechila abdankt, scheinen die Sueben immer noch keine festen Wohnplätze zu haben und vorwiegend vom Plündern und Beute Abpressen zu leben.

 

439 nimmt Rechila Mérida ein, ein Jahr später Sevilla, und die Baetica scheint nun der Schwerpunkt eines Suebenreiches zu sein, welches mit Mérida eine Hauptstadt erhält, wo Rechila 448 stirbt. Der Sohn Rechiar, inzwischen katholisch, heiratet eine Tochter des Westgoten Theoderich und führt Kriegszüge bis ins Baskenland um Zaragoza und in die Tarraconensis.

 

423 stirbt Westkaiser Honorius, und bis 425 kann Ostkaiser Theodosius seinen Verwandten Valentinian (III.) für den Westen durchsetzen. Er ist der Sohn von Galla Placidia und Constantius. Die wirklichen Machthaber sind aber die Kommandanten der drei römischen Armeen: Ein Bonifatius in Nordafrika, ein Felix in Italien und ein Aetius in Gallien.

Als die Vandalen dann 430 nach Afrika übersetzen, nehmen die gotischen

Versuche zu, ihre Macht über hispanisches Gebiet auszudehnen.Zugleich beginnen sie, wie schon erwähnt, Arles und Narbonne zu bedrohen. Ihr Gegenspieler wird der magister militum Aetius mit seinen hunnischen Söldnern. Südgallien wird zur patria der Westgoten (Wolfram, S.137). Als 431 Bischof Hidatius nach Gallien zieht, um Hilfe gegen die Sueben zu erlangen, ist Aetius anderweitig beschäftigt.

 

Bis 433 hat Aetius alle Konkurrenten besiegt, und darauf marschiert er mit hunnischen Hilfstruppen in Italien ein und erklärt sich zum Patricius von Rom. Derweil erobern die Vandalen unter Geiserich Nordafrika bis Tripolitanien, besiedeln aber vor allem ein Gebiet um Karthago. Nach Sizilien und Ägypten war dies längst das wichtigste Gebiet für die Getreideversorgung besonders der Riesenstadt Rom geworden, die schon lange nur noch aufgrund der subventionierten Lebensmittelversorgung (und Versorgung mit Amüsement) kontrolliert werden kann.

 

Aetius ist außerstande, sich hinreichend um Afrika zu kümmern. Im Bündnis mit den Hunnen ist er gezwungen, seine Aufmerksamkeit germanischen Attacken zuzuwenden. Es gelingt so, Franken zurückzudrängen und die Burgunden vernichtend zu schlagen, worauf er sie ins Gebiet um den Genfer See verweisen kann. Mit den Goten wird 439 ein neuer foedus beschlossen.

Um 440 wird aber die Gefahr aus Nordafrika immer bedrohlicher. Die Vandalen beginnen, Sizilien anzugreifen. Es kommt 442 zum Friedensschluss, in dem Rom Geiserich als "Freund und verbündeten König" anerkennt, worauf der verspricht, Getreide zum Durchfüttern der römischen Bevölkerung und der Reste von Armeen bereitzustellen.

Derweil ist auf der iberischen Halbinsel nur noch die Tarraconensis in gewissem Maße in der Hand des Reiches.

 

Obwohl es immer wieder zu begrenzten kriegerischen Auseinandersetzungen mit der „römischen“ Umgebung gekommen war, gelingt es Avitus, neben anderen auch die Westgoten in ein Bündnis mit Aetius gegen die Hunnen (die ebenfalls gotische Verbündete dabei hatten) einzubinden, das mit deren Scheitern 451 endet.

 

Attila und seinem Bruder gelang es kurz vor 440, den Haupthaufen der Hunnen unter ihre gemeinsame Führung zu bringen. Zusammen setzen sie eine Verdopplung der oströmischen Lösegeldzahlungen an sich durch. Einige Jahre später ermordet Attila seinen Bruder und wird  Alleinherrscher. 447 steht er mit seinem Heer vor Konstantinopel, das er dank seiner Befestigungen nicht einnehmen kann. Darauf plündert er den ganzen Balkan aus. Die römischen Landgüter und ein Teil der Städte werden komplett niedergebrannt und zerstört.

 

Um 450 ist im Osten nichts mehr zu holen, und Attila setzt sich mit seinem riesigen Heer  nach Westen in Bewegung. Er überquert den Rhein bei Koblenz, brandschatzt Trier und kommt dann vor Orléans zum Stehen. Hier irgendwo, bei Troyes, auf den sogenannten Katalaunischen Feldern, gelingt es Aetius mit einem Heer aus Römern, Alanen, Visigoten und anderen germanischen Bündnispartnern, Attila zu schlagen. Im Kampf stirbt Theoderich.

Die Hunnen kehren nach Ungarn zurück und marschieren im nächsten Jahr über Aquileja bis nach Mailand, wo sie auch diese Stadt plündern und zerstören. Danach werden sie von einer Epidemie heimgesucht, und von vereinten Kräften des Aetius und des neuen oströmischen Kaisers Marcian vertrieben. Wieder ziehen sie sich zurück. 453 stirbt Attila und seine Macht zersplittert sich auf seine weniger charismatischen zahlreichen Söhne.

 

Nach dem Tod Attilas zerfällt das hunnische Imperium. Beobachtbar ist das Heraustreten der germanischen Skiren unter einem hunnischen Großen, Edeco, der vermutlich ein Thüringer war. Von seinem Sohn Odoaker wird berichtet, er hätte immerhin eine skirische Mutter gehabt. Langsam lösen sich auch die von der Familie der Amaler angeführten Goten (später: "Ostgoten") aus dem Verband. Die hunnischen Reste werden sich am Ende in der Dobrudscha am Schwarzen Meer ansiedeln. Ihr Gold wird in ihren Gräbern enden.

Die Amaler-Goten zerstören das Skirenreich, Odoaker flieht nach Italien und heuert im römischen Heer an. Die Ostgoten fallen dann auf dem Balkan ein und erpressen Lösegeld von Konstantinopel.

 

Die westgotische Herrschergewalt bleibt zwar seit der Ansiedlung im tolosanischen Reich in einer mächtigen Familie, aber in Ermangelung einer klaren Nachfolgeregelung findet der Übergang von einem auf den anderen Herrscher regulär mit Mord und Totschlag statt. Der als Nachfolger gedachte Sohn Theoderids wird 451 von Bruder Theoderich (II.) ermordet.

 

Nach der Bannung der Hunnengefahr öffnen sich weitere Räume für die germanischen Völkerschaften, die sich zunehmend aus der weströmischen Hoheitssphäre lösen. Inzwischen kann man wohl von einem friedlichen Miteinander von Römern und Visigoten ausgehen. Im zweiten Panegyricus des Merobaudes an Aetius heißt es entsprechend:...et quam in Geticis sulcum confundat aratris / barbara vicinae refugit consortia gentis.“ (In: Visigoths, S. 103, Jiménez)

 

454 wird eine Bagaudenbewegung in der Tarraconensis im Namen des Imperiums von gotischen Truppen niedergeschlagen: "esta vez los federados visigodos venían bajo las órdenes directas de uno de los suyos, Federico, hermano menor del rey Teodorico." (García Moreno, S.60)

 

Zunächst scheinen die unmittelbaren Gefahren auch für Westrom gebannt. Das verleitet Kaiser Valentinian dazu, Aetius eigenhändig zu ermorden. Kurz darauf (455) wird er zusammen mit einem Mitverschwörer selbst auf offener Straße umgebracht. Darauf erhält der zweite Mitverschwörer Petronius Maxismus den kaiserlichen Purpur. Nach Unterstützung suchend, schickt er den auvergnatischen Aristokraten Avitus, derzeit Heermeister, vormals Lehrer des jungen Theoderich, zu den Westgoten.

 

Derweil attackieren 455 die Vandalen von Nordafrika aus Rom. "Kaiser" Maximus erleidet dabei eine Panikattacke und will zu Pferd aus Rom fliehen. Als das der städtische Mob mitbekommt, steinigt er ihn. Darauf wird Rom etwas blutrünstiger und brutaler von den Vandalen geplündert als vorher von den Westgoten.

Praktisch machen die Westgoten nun, 455, den kaiserlichen Boten Avitus und vormals Lehrer des jungen Theoderich zum Kaiser, der das dann in Arles noch von einigen gallischen Aristokraten absegnen lässt. Zum Dank gewährt Avitus den Westgoten unter Theoderich freie Hand in Spanien.

 

Westgotische Truppen begleiten Avitus dann auch nach Italien. Aber Theoderichs Haupt-Augenmerk richtet sich offenbar auf Spanien, weswegen die westgotische Unterstützung nicht ausreicht: Avitus hat also kein Heer, welches ihn unterstützt. Die zwei wichtigsten Heerführer in Italien, Majorian und Ricimer, rebellieren, zwingen ihn ins Kloster (ein Brauch, der bald in den germanischen Reichen Schule machen wird), wo er unter dubiosen Umständen umkommt: Avitus tertio anno posteaquam a Gallis et a Gothis factus fuerat imperator, caret imperio Gothorum promisso destitutus auxilio, caret et vita. (Hydatius, Chronicon 183)

 

Im allgemeinen Chaos und bei leerer römischer Staatskasse breiten sich die Burgunden nun über Grenoble bis nach Lyon aus und begründen dort ein Reich. Die Vandalen nehmen derweil Sizilien, Korsika und die Balearen ein.

 

Seit dieser Zeit berichtet der im Nordwesten der iberischen Halbinsel residierende Bischof Hydatius von der zunehmenden Aktivität der Westgoten in Hispanien: Mox Hispanias rex Gothorum Theodericus cum ingenti exercitu suo et cum voluntate et ordinatione Aviti imperatoris ingreditur. (Chronicon, 173)

449 gelingt es dem Bagaudenführer Basilius, Tarazona einzunehmen, die Garison umzubringen und den Bischof zu töten. 554 schafft es ein Bruder Theoderichs II, von Tolosa aus diese Bagauden zu besiegen.

 

456 besiegt Theoderich die Sueben in der Schlacht von Astorga und macht sie von sich abhängig. Emerita Augusta (Mérida) wird besetzt und ein Zentrum westgotischer Macht auf der iberischen Halbinsel, in deren Südteil sich überwiegend hispanorömische Teilherrschaften halten (Kampers, 131). Regnum destructum et finitum est suevorum, formuliert Hidatius in aller Kürze und meint damit wohl die Hinrichtung Rechiars und das Ende des suebischen Königshauses. Nachdem Theoderich Mérida eingenommen hat, muss er nach Hause: Avitus ist in Arles ermordet worden. Die zurückgelassenen gotischen Truppen plündern nun von Sueben beherrschte Orte wie Astorga und Palencia.

 

Seit dieser Zeit berichtet der im Nordwesten der iberischen Halbinsel residierende Bischof Hydatius von der zunehmenden Aktivität der Westgoten in Hispanien: Mox Hispanias rex Gothorum Theodericus cum ingenti exercitu suo et cum voluntate et ordinatione Aviti imperatoris ingreditur. (Chronicon, 173, in: Koch S.106)

 

Formell ist das Suebenreich jetzt unter der Kontrolle der Westgoten, was auch daran deutlich wird, dass ein Missionar aus dem gotischen Gallien die Sueben nun zum Arianismus bekehren kann. Durch den Tod des Chronisten Hidatius verliert sich die Geschichte des suebischen Klientel-Königreiches bis zur Bekehrung zum Katholizismus kurz nach 550 fast völlig im Dunkel. Mit dieser verringert sich wohl der Abstand der suebischen Oberschicht zur romanischen Bevölkerung und das Reich bekommt eine Art innere Struktur mitgeliefert. Zugleich wird es inzwischen als territorialer Herrschaftsraum wahrgenommen. Bei Johannes von Bíclaro heißt das: Gallaeciae suevorum fines und bei Gregor von Tours Galliciense regnum. Unter König Miro werden nun auch eigene Münzen geprägt, ähnlich wie unter Leovigild für die Westgoten. 585 wird das Suebenland dann westgotische Provinz, Leovigild unterwirft Suevorum gentem,

thesaurum et patriam (J.v.Biclaro), eine wohl zeitgenössisch gängige Definition eines definitiven Herrschaftsbereiches.

 

455 schreibt Sidonius Apollinaris als Augenzeuge in einem Brief an seinen Schwager Agricola ein Portrait des Königs, in dem ein germanischer Herrscher Züge bekommt, die ihn für einen Römer bewundernswert machen:

Schon oft hast du verlangt, dass Dir brieflich etwas von der äußeren Erscheinung und der Lebensart Theoderichs, des Königs der Goten berichtet werde, empfiehlt doch sein guter Ruf den Völkern seinen zivilisierten Lebensstil (civilitas). (Sein Äußeres ist von Kraft und Ebenmaß) Vor Tagesbeginn sucht er mit einem ganz kleinen Gefolge die Gemeinschaft seiner Priester auf und betet mit großem Ernst. (…) Der Rest des Morgens wird durch die Sorge um die Verwaltung des Reiches bestimmt. Neben dem Thronsessel steht der oberste Waffenträger. Die Schar der in Pelze gekleideten Gefolgsleute wird nur so weit zugelassen, dass sie im Notfall zur Hand ist, bleibt aber, um nicht zu stören, aus der unmittelbaren Umgebung verbannt (…) Unterdessen werden die Gesandten fremder Völker vorgelassen. (…) Die zweite Stunde ist da. Er erhebt sich vom Thron und hat nun Zeit, seine Schätze oder die Stallungen zu besichtigen. (Beschreibung des Königs auf der Jagd. Beim Essen wirkt alles erlesen, aber maßvoll. Dann Würfel- und Brettspiele, bei denen der König sich maßvoll in seinen Emotionen zeigt.) Um die neunte Stunde hebt die Last des Regierens wieder an. Neuerlich kommen die Bittsteller, neuerlich diejenigen, die sie entfernen sollen. Überall herrscht lautes Gezänk und Begehren, was sich bis zum Abend hinzieht. Der Tumult ebbt zur Zeit des königlichen Abendmahls ab; schließlich werden die Geschäfte auf die verschiedenen Höflinge, entsprechend ihrer Rolle als Schutzherren, aufgeteilt, bis es Zeit wird, zur Ruhe zu gehen und die Wachen aufziehen. Manchmal freilich, wenn auch selten, treten beim Abendmahl Schauspieler auf, doch so, dass kein Tischgenosse durch gallige und bissige Bemerkungen beleidigt wird. Man lässt dort weder Wasserorgeln erklingen noch einen Dirigenten ein Chorstück mit lauter Orchesterbegleitung zur Aufführung bringen. Dort macht kein Lautenspieler Musik, kein Flötenbläser, kein Tamburinmädchen und keine Gitarristin, da der König allein jener Musik zugetan ist, durch die Kraft in die Seele und Wohlklang ins Ohr dringt. Wenn er sich von der Tafel erhoben hat, zieht die Wache zuerst beim Schatzgewölbe auf, und Bewaffnete, denen die erste Nachtwache übertragen ist, besetzen die Zugänge zum Königspalast. (…) (In: Wolfram, 208ff)

 

Für 458-62 hört man von Kämpfen in Spanien, „wo es bloß um Beute und den einen oder anderen Stützpunkt“ ging (Wolfram, 142). Theoderich bleibt in Gallien, wo Aegidius Nachfolger von Aetius geworden ist und sich mit den Franken gegen die Westgoten verbündet. 466 stirbt Theoderich, worauf die Westgoten wieder nach Norden drängen. Wolfram schreibt: „In den Kämpfen gegen Bretonen, Bagauden, Alanen und Sueven sorgten die Gotenkönige dafür, dass ihr Heer Beute machte, und schöpften zugleich dessen überschüssige Kampfkraft ab. Darüber hinaus diente der Einsatz gegen die bagaudischen Volksbewegungen nördlich wie südlich der Pyrenäen der Erhaltung der bestehenden Sozialordnung.“ (S.141) Andererseits expandieren die Goten dabei weit über das ihnen von Rom zugestandene Gebiet hinaus. Laut Hydatius wird 462/3 Narbonne erobert und dann wird in Richtung Loiretal expandiert.

 

In dieser Zeit sind die meisten oströmischen Truppen an der persischen Grenze und in Richtung Ägypten gebunden, letzteres, weil dies die fruchtbaren Gebiete ersetzen muss, die jetzt vandalisch sind.

467 macht Ricimer, dessen Vorfahren vornehme Westgoten und Sueben waren, Majorian zum Kaiser. Theoderich weigert sich zwei Jahre lang, ihn anzuerkennen.

 

Nun wird eine Flotte von 1100 Schiffen vor allem von Ostrom finanziert, von Sizilien aus nach Afrika in Bewegung gesetzt. Damit sind die Finanzen beider Reichshälften vorläufig zur Gänze erschöpft. Ein Sieg ist 468 absolut vonnöten. Aber in der Nähe von Karthago setzen die Vandalen mit Feuerschiffen einen Teil der Flotte in Brand, die Soldaten können nicht landen und zerstreuen sich in wilder Flucht übers Mittelmeer.

Auf dem Rückweg nach Rom lässt Ricimer den Maiorian hinrichten, vier Jahre nachdem er ihn installiert hat, wird er nicht mehr gebraucht. Neue "kaiserliche" Gallionsfigur wird ein ältlicher Senator, Severus. Vier Jahre später wird auch der nicht mehr gebraucht und stirbt überraschend plötzlich. Nun nominiert Ostkaiser Leo mit Unterstützung von Ricimer einen Anthemius, einen oströmischen General.

 

Formell sind die in Gallien siedelnden Westgoten immer noch römische Untertanen, ebenso wie die nordwestlich davon siedelnden Burgunden, aber tatsächlich operieren sie immer unabhängiger, während der Norden Galliens zunehmend von fränkischen Banden unsicher gemacht wird.

 

466 wird Theoderich durch seinen jüngeren Bruder Eurich (466-84) ermordet. Als dann 468 Kaiser Anthemius antritt, werden dessen neue Gesetze nicht mehr übernommen. Mit der Zahlungsunfähigkeit von Westrom kollabiert darauf die Kontrolle über das Gebiet nördlich der Alpen und über Gallien.

 

472 bringt Ricimers Neffe, der burgundische Prinz Gundobad, "Kaiser" Anthemius um. Gundobad macht nun den hohen Offizier Glycerius zum "Kaiser". Aber Italien ist ausgeplündert und unattraktiv, darum kehrt Gundobad in das aufwärts strebende Burgund zurück.

Ohne Rückhalt wird Glycerius von Julius Nepos gestürzt, den wiederum einer seiner Protegées, Orestes vertreibt. Danach macht er seinen Sohn Romulus zum Kaiser. Inzwischen ist Odoaker, der Sohn des Skirenfürsten, oberster Heerführer geworden, aber seine Truppen revoltieren, weil sie nicht mehr bezahlt werden können. Also marschiert Odoaker mit ihnen los, Orestes wird getötet und Odoaker teilt den Truppen, besonders seinen Skiren, Land zu, dass wohl den großen Landbesitzern Italien weggenommen wird. 476 schickt er an den Ostkaiser den Vorschlag, den Westkaiser als überflüssig zu pensionieren, ihm selbst aber im Auftrag Konstantinopels den Titel Patricius und die Regierung über Italien zu geben. Indirekt stimmt der Ostkaiser zu und darauf schickt Odoaker ihm die kaiserlichen Insignien zurück. Er ist jetzt rex Italiae.

 

In den nächsten Jahren erobert der Westgote Eurich Gallien bis Tours und Bourges, während im Norden die Auvergne bis 475 erbitterten Widerstand leistet. Er macht Kriegszüge durch fast ganz Spanien. Zu Spanien schreibt später Isidor von Sevilla: Inde Pampilonam et Caesaraugustam misso exercitu capit superiorem Spaniam in potestatem suam mittit. Tarraconensis etiam provinciae nobilitatem, quae repugnaverat, exercitus inruptione evertit. (Historia Gothorum 34)

 

Inwieweit dabei Hispanien jenseits des Suebenreiches tatsächlich gotisch kontrolliert wird, bleibt völlig unklar, und fast alle spanischen Eroberungen bis Leovigild werden immer wieder neu verloren gehen, was erneute Militärexpeditionen erfordert. Die Truppen dafür kommen jedes Mal („bezeichnend“) aus Gallien (Koch, S.166) Es bleibt bei relativ selbständigen civitates, die sich mal auf den oströmischen Kaiser, mal auf den westgotischen König beziehen.

 

Nordgallien wird fränkisch mit der Hauptstadt Tournai, und an die Grenzen des

Burgundenreiches schieben sich die Alemannen. Spanien und Südgallien bleiben dabei im römischen "Kultur"kreis und die alte und die neue Oberschicht verschmelzen relativ schnell. Nördlich davon gewinnt das germanische Element vorerst die Oberhand. Um Soissons und Teile der Provence halten sich noch römisch geprägte Gebiete unter römischen Heermeistern, die dort genauso unabhängig schalten und walten wie fränkische Heerkönige.

 

Das Gebiet bis zur Rhone und bis tief in die Provence bildet die eine westgotische Grenze, während im Norden die Auvergne bis 475 erbitterten Widerstand unter anderem unter Sidonius Apollonius von Clermont leistet, dem Schwiegersohn von Avitus. Die Auvergne erinnert sich wieder an ihre keltische Vergangenheit. Ihr militärischer Führer ist Ecdicius, Sohn des Avitus, seit 470 ist der geistige Führer Sidonius Apollonius als Bischof von Clermont. 475 erkennt Kaiser Nepos die westgotischen Eroberungen an, während derweil die Ostgoten in Italien einfallen.

Das weströmische Reich ist de facto verschwunden, seine Erben sind germanische Reiche, und mit dem späteren Aufstieg der muslimischen Großmächte wird auch Ostrom seinen Charakter ändern, es wird zu einem griechisch dominierten Byzanz.

 

In der Taraconensis und der Auvergne (Aquitania Prima) werden vom Westgoten-König ehedem römische Duces eingesetzt. Ein Victorius nimmt für Eurich Clermont ein. „Wo die gotischen Eroberer auf Widerstand der einheimischen Führungsschicht stießen beauftragte der König einen ihrer Angehörigen, diesen Widerstand zuerst militärisch zu brechen und danach den Ausgleich mit seinem lateinischen Gotenstaat administrativ herbeizuführen.“ (Wolfram, S.146) „Da aber die tolosanische Reichsverwaltung noch stärker als das römische Modell von innen heraus entstand, kehrte sich auch die bei den Römern übliche Karriere um. Nun begann man den Cursus honorum in der Umgebung des Königs und beendete ihn in der Provinz.“ (Wolfram, S.168) Schließlich werden mit der Einnahme von Arles und Marseilles die Burgunden dauerhaft vom Meer abgeschlossen und verlieren an Einfluss.

 

Unter Eurich kommt es zu weiteren Eroberungen in Spanien. Dazu schreibt Isidor von Sevilla: Inde Pampilonam et Caesaraugustam misso exercitu capit superiorem Spaniam in potestatem suam mittit. Tarraconensis etiam provinciae nobilitatem, quae repugnaverat, exercitus inruptione evertit. (Historia Gothorum 34) Aber fast alle spanischen Eroberungen bis Leovigild werden immer wieder aufs neue verloren gehen, was erneute Militärexpeditionen erfordert. Die Truppen dafür kommen („bezeichnend“) aus Gallien (Koch, S.166) Es bleibt bei relativ selbständigen civitates, die sich mal auf den oströmischen Kaiser, mal auf den westgotischen König beziehen.

 

Nachfolger Eurichs wird sein Sohn Alarich II. (484 bis 507)  Während Eurich das Recht offenbar für die Goten kodifiziert (in Latein), tut der zweite Alarich das für die romanische Bevölkerung.

Velasquez betont: „The legal system is perhaps the best and most effective for the exercise of power in times of peace.“ (Visigoths, S.228) Das Recht mediatisiert die Machtausübung, indem es zwischen den Machthaber und die Untertanen eine scheinbar neutrale Zwischeninstanz setzt.

 

Isidor von Sevilla wird über den Codex Alarichs, des Nachfolgers von Theoderich II. schreiben: Sub hoc rege Gothi legum instituta scriptis habere coeperunt, nam antea tantum moribus et consuetudine tenebantur (Histo.Gothorum 35). Die Frage, wer hier unter „Goten“ zu verstehen ist, bzw. was, regt zu Spekulationen an. Spannender aber ist der Gegensatz zwischen „Gesetzen“ einerseits und „Sitten und Bräuchen“ andererseits, zwischen Königsherrschaft und Zivilisation einerseits und Resten von Stammeskultur andererseits, schematisierend ausgedrückt.

 

Vermutlich leiten die Könige ihre Gesetzgebung aus der legislativen Funktion des prätorianischen Präfekten (von Arles) ab, die sie ersetzen. Indem sie Gesetzgeber werden, lösen sich die Könige von ihrer Rolle als „germanische“ Heerführer in römischen Diensten. Laut Pablo C. Díaz ist das die wichtigste Seite solcher Gesetzeskodifikationen.

Eurich hatte das Recht bereits kodifiziert (in Latein); diese Leges Visigothorum sind, soweit noch erkennbar, schon kein tradiertes gotisches Volksrecht mehr, sondern altes provinzielles, vulgarisiertes römisches Recht und neues Recht der tolosanischen Könige für die neuen Verhältnisse, unter denen die Leute lebten (Eigentumsrechte, Testamente, Darlehen, Urkunden). Der Alarich-Kodex fixiert dann das römische Recht und löst es damit zugleich aus der Beziehung zu den Weiterentwicklungen in Byzanz. Damit bekommen vor allem die comites civitatum ein Handbuch für einheitliche Rechtsprechung in die Hand. Inwieweit die beiden Rechtskodifizierungen für Personengruppen oder den ganzen Herrschaftsraum gültig sind, wird nicht definitiv ausgesprochen. Andererseits verfügt Alarich in seiner Kodifikation: Providere ergo te convenit ut in foro tuo nulla alia lex neque iuris formula proferre vel recipi praesumatur.

 

Wohl in dieser Zeit kommt es zum langsamen Verlust der gotischen Sprache und vermutlich auch vieler anderer Gewohnheiten inmitten der überwältigend großen lateinischen Mehrheit und unter den neuen Bedingungen dauerhafter Sesshaftigkeit.

 

Alarich II. kontrolliert den Herrschaftsraum mit der größten Fläche im ehemaligen weströmischen Reich. Aber nun werden die westgotischen Könige lernen müssen, dass sie ihr Reich bereits überdehnt haben.

Kurz vor Alarich beerbt der Franke Chlodwig seinen Vater, erobert 488 das Reich des Syagrius und trifft damit an der Loire auf die Westgoten, wobei er diese Grenze versuchsweise mehrmals überquert. Es kommt zu einzelnen Kämpfen, 502 zu einem Treffen der beiden Könige auf der Loire bei Amboise, wo eine Art Waffenstillstand geschlossen wird. Nachdem der Franke dann 506 die Alemannen in ihre Schranken verwiesen hat, schlägt er die Westgoten 507 vernichtend bei Vouillé nahe Poitiers. Unter den zahlreichen westgotischen Toten ist auch ihr König.

 

Regnum Tolosanum destructum est, vermerken lakonisch die Consularia Caesaraugustana. (89a, in Koch, S.119) Chlodwig erobert Bordeaux und Toulouse und gewinnt dabei einen Teil des gotischen Königsschatzes. Derweil erobert der Burgunder Gundobad, im letzten Moment zu Chlodwig übergetreten, die Provence und besiegt dort Gesalech, den Bastardsohn Alarichs. Da Amalrich, der Sohn Alarichs II. 407 noch zu jung ist, machen die Visigoten, wohl unter fränkischem Einfluss (Wolfram), den illegitimen Sohn Gesalech zum König. 508 verbleiben ihnen nur noch Carcassonne und Arles. Inzwischen kann der Ostgote Theoderich, der nach der Ermordung Odoakers 493 Herrscher über Italien geworden war, den Westgoten ein Hilfsheer nach Südgallien schicken.

Mit der Abwehr der Franken zunächst im Raum der Rhonemündung und der Vertreibung Gesalechs andererseits gelingt es diesem, die Kontrolle über das Westgotenreich zu erringen, dass er formal für Amalrich in Personalunion beherrscht, wobei er den westgotischen Königsschatz nach Ravenna bringen lässt.

 

Das Reich von Toledo

 

Zwischenzeit

In der ersten Hälfte des 5. Jahrhunderts verlagert sich dann allmählich der Schwerpunkt des Westgotenreiches von Südgallien nach der iberischen Halbinsel, ohne dass es dafür ein definitives Datum gibt. Zwischen der Spätzeit des tolosanischen Reiches und der Zeit Leovigilds gibt es überhaupt für Hispanien praktisch keine zeitnahen Quellen und damit wenig solide Kenntnisse. Ebenso wenig gibt es definitive archäologische Zeugnisse für eine Einwanderung von Westgoten nach Hispanien, was auf geringe Menschenmengen schließen lässt, oder ihren hohen Grad an „Romanisierung“ belegen könnte, der es schwer machte, sie von den einheimischen Romanen zu unterscheiden.

 

Eine nennenswerte Ansiedlung von Westgoten in Hispanien über militärische Stützpunkte hinaus wird manchmal aus der Liste der Konsuln von Caesaraugusta (Zaragoza) abgeleitet, in der es für 494 heißt: His consulibus Goti in Hispanias ingressi sunt, und 497: Gotthi intra Hispania sedes acceperunt et Burdunelus a suis traditus et Tolosam directus in tauro aeno impositus igne crematus est. Manuel Koch legt relativ überzeugend dar, dass es sich dabei um Kriegszüge und nicht um Ansiedlungen handelt. Im zweiten Fall, in dem ein gotisches Heer nach Spanien zieht, um den Aufrührer Burdunelus zu besiegen, der darauf von seinen Anhängern verraten und in Tolosa grausam hingerichtet wird, scheint das offensichtlich. (Koch, S.152ff)

In einem westgotischen Gesetz, welches im 'Liber Iudiciorum' überliefert ist, heißt es dazu:

Wenn nachgewiesen ist, dass eine Teilung von Ländereien oder Wald zwischen einem Goten und einem Römer vorgenommen wurde, dann darf diese Teilung unter keinen Umständen gestört werden. Weder darf der Römer sich von den zwei Dritteln des Goten etwas aneignen oder beanspruchen noch der Gote es wagen, sich etwas von dem Drittel des Römers anzueignen oder zu beanspruchen, es sei denn, es handele sich um ein Geschenk unserer Freigiebigkeit. Was von Vorfahren und Nachbarn geteilt wurde, darf eine spätere Zeit nicht zu ändern versuchen. (In: Kampers, S.169)

Diese Information steht allerdings sehr isoliert im Raum. „The written sources for Visigothic landowning, taken as a whole, show a remarkably Roman Spain, a set of social patterns that had changed relatively little since the fifth century, with the important caveat that they had become very localized, restricted to single city territories or little more, often indeed (…) less, with only political, not economic, links to the capital.“ (Wickham, Framing the Early Middle Ages, S.225 in: Koch, S.174)

Andererseits: „It is clear that the Goths came over the Pyrenees as a people: the circumstances of their passage through southern Gaul makes it certain that they did not leave vulnerable wives and children behind them.“ (Drinkwater/Elton, S. 67, Nixon)

 

Mit der Unterstützung ostgotischen Militärs bleibt ein Streifen zwischen Rhone und Pyrenäen von Südgallien erhalten, die Hauptstadt Toulouse geht allerdings auf die Dauer ganz verloren. Zwischen 511 und seinem Tod 526 bleibt Theoderich d.Gr. de facto Herrscher über die Westgoten.

 

Der ostgotische Heerführer Ibbas erobert Marseille, zieht dann weiter nach Narbonne und löst die fränkische Belagerung von Carcassonne auf, wobei ein großer Teil des Westgotenschatzes in seine Hände gerät, während ein Kollege die Burgunden zurückdrängt. 511 überschreitet Ibbas die Pyrenäen und besiegt Gesalech, der fliehen muss und schließlich ermordet wird. Der Ostgote Theoderich herrscht nun direkt über beide Reiche, die wie eines geführt werden.

 

Ein mächtiger Ostgote, Theudis, der durch Einheirat in die hispanorömische Oberschicht offensichtlich die Mittel für eine Privatarmee von 2000 Mann erhält, steigt in Hispanien auf. Er führt zwar zunächst noch die Tribute nach Ravenna ab, sammelt aber westgotische und hispanorömische Unterstützung für sich an und kann dann wohl 526, nach dem Tod Theoderichs Amalrich als König unter seiner Aufsicht einsetzen. Der verzichtet gegenüber dem ostgotischen Atalarich auf die Provence und erhält dafür den Königsschatz zurück. Neue Hauptstadt wird offenbar Narbonne. 

531 kommt es zu neuem fränkischen Angriff unter Childebert. Amalarich unterliegt, muss nach Barcelona fliehen und wird kurz darauf von einem Franken ermordet, vielleicht bei Mitwisserschaft von Theudis. Damit kann dieser nun als König auftreten, „gewählt“ werden. Er behauptet sich sowohl in Südgallien wie in den begrenzten westgotischen Räumen auf der iberischen Halbinsel, wo allerdings von Andalusien bis Valencia die Macht tatsächlich in den Händen hispanorömischer städtischer Aristokratien verbleibt.

541 kommt es zu einem neuen Vorstoß der Merowinger Childebert und Chlotar, die allerdings vernichtend geschlagen werden.

 

Inzwischen hat Theudis Narbonne als Herrschersitz aufgegeben und reist zwischen Sevilla, Barcelona und Toledo. In einem Gesetz, welches er um 545 in Toledo erlässt, nennt er sich Flavius Theudis Rex. Derweil fallen die ehemaligen Partner Theoderichs d.Gr., Thüringen und Burgund, den Franken in die Hände

 

Die Rahmenbedingung für die Verselbständigung eines neuen Visigothen-Reiches bieten dabei die Rekuperationen Justinians, dessen Feldherr Belisar 534 das Vandalenreich mitsamt den Balearen erobert, eine Entwicklung, die mit der Rückeroberung Italiens 552 abgeschlossen wird.

Diese Schmuckstücke sind neben wenigen ornamentalen Reliefs in Stein und einigen Grabinschriften das einzige, was das Museum westgotischer Ausgrabungsstücke in Merida zu bieten hat. In diesem Sinne, was ihre materielle Hinterlassenschaft angeht, sind die Goten bis auf wenige kleine Kirchengebäude fast spurlos aus der Geschichte verschwunden.

548 wird Theudis in seinem Palast ermordet, vielleicht aus Blutrache wegen der Ermordung des Amalarich, einige Monate später geschieht dasselbe seinem Nachfolger Teudigisel in seinem Palast in Sevilla, vorgeblich wegen sexueller Übergriffe auf Oberschicht-Damen. Einzige Quelle für diese Zeit ist Isidor von Sevilla, und sie ist des öfteren unklar und wenig verlässlich.

 

Laut ihm ist der schnell "gewählte" Nachfolger Agila mit einem Aufstand in Córdoba konfrontiert, vielleicht von hispanorömischer Oberschicht betrieben, die keine königliche Macht über sich dulden mag. Es gelingt ihm nicht, die Stadt einzunehmen, und er zieht sich nach Mérida zurück. Gegen ihn wird darauf ein Athanagild zum Gegenkönig erhoben, der sich in Sevilla festsetzt und die Unterstützung Justinians sucht, die über die oströmische militärische Intervention 552 zum dauerhaften byzantinischen Herrschaftsgebiet in Südspanien rund um Cartagena, von Cádiz bis Valencia führt. Man kann allerdings auch darüber spekulieren, ob die Wahrscheinlichkeit eher dafür spricht, dass es Agila war, der die Byzantiner ruft.

 

555 wird Agila zwar von seinen bisherigen Anhängern in Mérida ermordet, aber Atanagild, der die Witwe des Ermordeten heiratet, muss nach zahlreichen Aufständen (Cordoba und Sevilla bleiben zum Beispiel unabhängig) dem Zerfall seines Reiches zusehen, entgeht allerdings immerhin einem gewaltsamen Tod, was selten ist, wie Gregor von Tours schreiben wird:

Sumpserant enim Gothi hanc detestabilem consuetudinem, ut, si quis eis de regibus non placuisset, gladio eum adpeterent, et qui libuisset animo, hunc sibi statuerunt regem. (...die Goten haben den hassenswerten Brauch, mit dem Schwert diejenigen Könige zu töten, mit denen sie nicht zufrieden sind, und jeden, der ihnen gefällt, zum König zu machen. Historia, III,30)

 

Mit Agila und Athanagild gibt es wieder westgotische Herrscher, aber es wird deutlich, dass Herrschaft, ausgehend von der dünnen visigothischen Oberschicht, bis hin zu Leovigild ein fragiles Gebilde bleiben wird. So wird auch nicht sehr deutlich, wo überhaupt und inwieweit irgendeine Zentralmacht greift. Athanagild kann zwar 568, kurz vor seinem Tod, Sevilla, nicht aber Córdoba erobern. Welche Gebiete er auf der iberischen Halbinsel am Ende vor allem von Toledo aus tatsächlich kontrolliert, bleibt unklar.

Im Raum von Ourense herrscht ein senior Aspidius und weiter östlich autonome Volksgruppen oder in Kantabrien römischer beeinflusste Leute,  ganz im Westen die mehr oder weniger baskisch sprechenden Vascones. Im nördlichen Ebrotal regieren Senatoren. Cordoba ist autonom, Merida mit seinen reichen Bischöfen und Aristokraten wenigstens halbwegs, dazu weiter römisch geprägt.

 

Immerhin ist es seit den internen Konflikten unter den Erben des Frankenkönigs Chlotar I. wenigstens an der gallischen Nordfront ruhig.

 

Im Frankenreich verlagert sich das Machtzentrum von Austrasien nach Neustrien, was die Beziehungen der Westgoten dorthin verbessert. Winter 566/67 schickt dann Athanagild zwei seiner Töchter zu Frankenkönigen zwecks Verheiratung: Brunechilde zu Sigibert von Austrasien und ihre Schwester Galswintha zu Chilperich von Neustrien. Letztere wird allerdings bald auf Betreiben von Chilperichs Konkubine Fredegunde ermordet.

Ein neu zu erfindendes Königtum braucht ein zu beherrschendes Territorium, eine dem König untergebene Oberschicht und die dafür notwendigen Machtmittel. Zudem braucht es kriegerische Ziele bzw. Feinde, die die Macht des Königs begründen und Gratifikationen für Unterordnung ergeben. Nichts davon ist dauerhaft gegeben. Septimanien bzw. die Gallia Narbonensis bleibt in westgotischer Hand bis zum Untergang ihres Reiches, und der Grenzverlauf zu den Franken ändert sich nur wenig. Nach einem kurzen Überfall auf Ceuta um 540 verzichten die Westgoten auf Eroberungen in Nordafrika. Was bleibt, sind kriegerische Auseinandersetzungen auf der iberischen Halbinsel selbst, die für die Könige eher als Bild der Schwäche und ständiger Instabilität ausgelegt werden können.

Dazu kommt, dass es nach dem Ende des römischen Reiches kein stehendes Heer mehr gibt, und eines auszuheben verlangt bereits Macht, Prestige und Ressourcen.

 

Nachdem das Imperium auf Ostrom beschränkt ist, findet im Westen das statt, was wir auf deutsch Reichsbildung nennen. Drei Großregionen werden dabei schon in der Spätantike als Einheiten wahrgenommen: Italia, die iberische Halbinsel und die Gallien. Im Zuge dieser Entwicklung werden Galliae und Hispaniae zunehmend im Singular gebraucht. Spanien wird dabei die erste Großregion (Diözese), die als geschlossenes Territorium wahrgenommen wird, nicht nur als Verwaltungseinheit. So schreibt Prudentius im 'Peristephanon': Hispanos Deus aspicit benignus. (Gott betrachtet die Spanier mit Wohlwollen. Teillet, S.79)

 

Von heute aus betrachtet, sieht es so aus, als ob das historische Gedächtnis die Zeit der römischen Eroberungen für Jahrtausende überdauert hätte, wenn wir das Überleben dieser Großregionen in Frankreich, Spanien und Italien betrachten. Aber alle drei sind bis in den neuen Nationalismus hinein, der erst im späten Mittelalter entsteht, nicht einmal sprachliche Einheiten, auf der iberischen Halbinsel gibt es zudem ganz unterschiedlich tradierte Lebensformen, Formen des Wirtschaftens, Kulte, Herrschaftsformen. Tatsächlich wird ein einheitliches Frankreich erst das Programm der großen französischen Revolution, ein einheitliches Italien das Musssolinis und ein solches Spanien wird der Phantasie Francos entspringen. Die Vorstellungen westgotischer Herrscher sind weit von so etwas entfernt.

 

Santa Eulalia in Merida ist leider nur im Zusammenhang mit Gottesdiensten innen zu besichtigen. Stattdessen kann man sich die Ausgrabungen unter der Kirche anschauen, mit der römischen Villa und darüber der Ursprungskirche. Durch die römischen Baudenkmäler dort wird aber vor allem die Lage zur antiken Stadt deutlich, am Rand, fast neben dem Aquädukt.

 

Der Bischof und seine Stadt

Wir wissen unendlich wenig über die Welt im spätantiken Hispanien. Die Quellen beschreiben, soweit überhaupt vorhanden, im wesentlichen Aktivitäten von Königen mit ihren Heeren und im Zusammenhang mit der kleinen kirchlichen und weltlichen Oberschicht. Dank der 'Vitas Sanctorum Patrum Emeritensium' (VSPE) gibt es wenigstens einen kleinen Einblick in die Welt einer Stadt, nämlich das heutige Mérida. Ein wenig im Stil von Heiligenlegenden und Wundergeschichten angelegt, ist der Text vor allem dann auch ein Loblied auf die (römisch-)katholischen Bischöfe der Stadt im 6. Jahrhundert.

 

Der erste, historisch bedeutsame Teil des Textes erzählt uns wenig davon, dass die Stadt schon vor dem Ende des römischen Imperiums einem langsamen Verfall anheimgegeben war, dass sich auf dem Stadtgebiet teilweise Ackerbau und Viehzucht breitgemacht hatten und die großen Gebäude teils Ruinen wurden und Steinbrüche, und teils in kleinere Wohneinheiten aufgeteilt waren.

Er berichtet von einem Bischof Paulus, der griechischer Abstammung war.

„The world of Mérida, doubtless like that of the southern cities such as Seville, was thus an international world with a polyethnic community, and this community included Goths as well as Hispano-Romans, Africans and Greeks. The more northerly cities of the Visigothic kingdom may have looked rather different.“ (Visigoths, S.194, Wood)

 

Cities hätte man wohl besser durch „towns“ ersetzt, aber das Völkergemisch in der römischen spätantiken Stadt, wozu auch die Juden gehörten (die sich selbst bekanntlich auch als „Volk“ betrachteten) ist nicht nur für diese bezeichnend, sondern zumindest auch für viele andere am Rande des Mittelmeers. Die römische Welt hatte sich aus Städten, civitates, zusammengesetzt, und das ändert sich unter der Herrschaft germanischer Könige soweit auch nicht wesentlich. Dabei muss man sich bewusst sein, dass nach dem Verfall der Villenwirtschaft auf dem Lande die Grundlage des Reichtums der sehr reduzierten städtischen Oberschicht das große Gut bzw. eine Ansammlung großer Güter auf dem Lande bleibt, wo die Masse der in der westgotischen Gesetzgebung immer bedeutsamer auftretenden Sklaven angesiedelt sind.

 

Bevor Paulus Bischof wird, ist er Arzt gewesen. Er rettet durch Kaiserschnitt – wiewohl er dabei notgedrungen rituell unrein wurde – das Leben einer Frau, wenn auch nicht das des Kindes. Nachdem das Paar kinderlos bleibt, spenden sie aus Dankbarkeit dem Bischof ihr Eigentum, zur Hälfte gleich, zur anderen Hälfte als Erbe nach ihrem Tode. Der große Reichtum dieses Paares geht also an den Bischof über, vielleicht ist er für die Kirche gedacht, aber Paulus betrachtet ihn als sein persönliches Eigentum.

 

Eines Tages, so erzählt unsere Quelle, kommen griechische Kaufleute nach Mérida, und wie es Brauch ist, ex more, statten sie dem Bischof einen Besuch ab. Am nächsten Tag schicken sie den Jungen Fidelis mit einem Dankgeschenk, munusculum, zum Bischof.

Paulus entdeckt im Gespräch, dass es sich dabei um seinen Neffen handelt, einen Sohn seiner Schwester. Er bittet darum die Kaufleute, ihm den Jungen zur Erziehung zu überlassen, aber die lehnen ab, da der Junge aus einer Familie von Freien stamme und sie ihn also den Eltern zurückbringen müssten. Als Paulus aber den Leuten klarmacht, dass er der Onkel ist und ihnen Geschenke anbietet, et quicquid vultis a me postulate (IV,3), und ihnen droht, lenken sie ein. Paulus bezahlt pecuniam copiosam, bekommt den Jungen und erzieht ihn, bestimmt ihn dann zu seinem Nachfolger und seinem Erben.

 

Obwohl Paulus den Fidelis zu seinem Nachfolger geweiht hat, ahnt er, dass man das als unkanonisch nach seinem Tode angreifen würde. Also verfügt er in seinem Testament, dass sein Erbe an die Kirche von Mérida ginge, falls Fidelis als Bischof akzeptiert würde. Im anderen Falle könne Fidelis frei über sein Erbe verfügen. Darauf wird Fidelis am Ende als Bischof akzeptiert.

 

Das Vermögen des Paulus ist von ihm als Privatmann erworben und nicht vom Amtsinhaber. Offenbar darf ein Bischof als Privatmann solche enormen Reichtümer besitzen. Das Testament ist schriftlich abgefasst, so wie es römischem Recht entspricht. Der Junge ist enger verwandt als siebten Grades und damit erbberechtigt für die volle Summe. Ansonsten sind diese Aktionen des Bischofs nach kanonischem Recht voll und ganz illegal. (Visigoths, S.197, Wood)

 

Da der Bischof sich mit der Erpressung seiner Gemeinde durchsetzen kann, ist er wohl recht mächtig gewesen, und Geld scheint für die Gemeinde wichtiger zu sein als christliches Recht und christliche Vorstellungen von einem hohen Kleriker. Vielmehr freut sich der Autor, vermutlich Diakon an der Basilika der heiligen Eulalia in Mérida, dass Fidelis sich im weiteren als freigiebiger Bischof erweist und ist stolz darauf, dass seines nun das reichste Bistum in ganz Hispanien ist. Basilika, Bischofspalast, das Pilger- und Krankenhaus (xenodochium, erst unter Masona gebaut) zeugen vom Reichtum des Bistums. Vergleichbar wird dann wohl Toledo etwas später mit zwei Kathedralen, 4 Abteien, einer Basilika, dem bedeutenden Kloster von Agali irgendwo in der Nähe und dem Palatium des Herrschers.

 

Überhaupt gehören Kirche und Geld durchaus zusammen. Kirchen besitzen Schätze, thesauri; Geistliche sind offenbar durchaus in Handelgeschäfte verwickelt. Schon das vorgotische Konzil von Elvira verbot Bischöfen, Presbytern und Diakonen, ihren Amtsbereich negotiandi causa zu verlassen, oder um bessere Märkte zu finden: quaestosas nundianas rectentur. Sie sollen vielmehr andere damit beauftragen. (Visigoths, S.274f, Velazquez). Auch Mönche betreiben gelegentlich zumindest auch Kleinhandel.

 

San Pedro de la Nave in Nordspanien ist möglicherweise erst nach der Eroberung des größten Teils der iberischen Halbinsel durch die Mauren erbaut worden. Zudem musste es Stein für Stein versetzt werden, als im 20. Jh. ein Stausee im Tal errichtet wurde. Aber vermutlich ist kein vollständigeres Beispiel visigotischer Baukunst erhalten geblieben.

 

Leovigild

Athanagild hinterlässt offenbar 568 ein entweder nie völlig erobertes Hispanien oder aber eines, welches teilweise in selbständige Regionen zerfallen war. Liuva wird einige Monate später in Narbonne (!) „gewählt“, in regnum provehitur / Livva Narbonae Gothis praeficitur (in Claude, S.55), wobei unklar bleibt, was darunter zu verstehen ist. 568 macht er Bruder Leovigild zum Regenten über Hispanien, der drei Jahre später Alleinherrscher wird. Er heiratet Athanagilds Witwe Goswintha, nachdem er aus vorherigen Ehen bereits die Söhne Hermenegild und Rekkared hat.

 

Leovigild macht sich in den nächsten Jahren an die Eroberung der Randgebiete der Halbinsel. Einmal geht es gegen das praktisch unabhängige Kantabrien, welches laut Vita S. Emiliani von einem „Senat“ regiert wird. 574 erobert er das Gebiet mitsamt seiner „Hauptstadt“ et provinciam in suam revocat dicionem. (Johannes von Biclaro in Claude 56) und ein weiteres Gebiet mit civitates atque castella... suam provinciam faciat. (s.o. 57). Zwei weitere Gebiete folgen laut Johannes von Biclaro. Auch Cordoba und sein Umland in Gothorum dominium revocat. (572, s.o.)

Im Chronicon 10 fasst er zusammen: Provinciam Gothorum, que iam pro rebellione diversorum fuerat diminuta, mirabiliter ad pristinos revocat terminos. Damit wird wohl unterstellt, es habe schon vorher ein geschlossenes Gotenreich Hispanien gegeben, was wohl eine propagandistische Unwahrheit ist.

 

„...sein militärisches Itinerar umfasste einen Großteil der Pyrenäenhalbinsel“, schreibt Koch (S.128) „se trata de la conquista de zonas que desde poco después de 409 habían funcionado de manera autónoma. Según su relato (Joh.v.B.) la primera iniciativa de Leovigildo se dirigió contra los territorios bizantinos.“ (Hispania, S.357)

 

Bei Isidor von Sevilla klingt das so:

Als Leovigild die Herrschaft über Hispanien und Gallien erlangt hatte, beschloss er, sein Reich zu vergrößern und seine Güter zu vermehren. Da er die Unterstützung seines Heeres hatte und die Gunst, die ihm seine Siege gewannen, vollbrachte er mit gutem Glück großartige Unternehmungen: Er bemächtigte sich der Kantabrer, nahm Aregia ein, unterwarf die ganze Sabaria. Viele rebellische civitates Hispaniens unterwarfen sich seinen Waffen. Er trieb auch in verschiedenen Kämpfen die (byzantinischen) Soldaten auseinander und eroberte durch den Krieg einige befestigte Plätze zurück, die sie besetzt hatten. Außerdem besiegte er nach einer Belagerung seinen Sohn Hermenegild, der versucht hatte, sich die Befehlsgewalt anzueignen. Schließlich führte er Krieg gegen die Sueben und brachte ihr Reich mit bewundernswerter Schnelligkeit unter die Herrschaft seiner Nation. Er bemächtigte sich eines großen Teils Hispaniens, denn vorher befand sich die gotische Nation in engen Grenzen. Aber der Irrtum der Unfrömmigkeit überschattete bei ihm den Ruhm seiner großen Tugenden.

 

Es ging wohl um Beute zum Aufbau eines königlichen Schatzes, darum, den Anhängern Reichtümer zu verschaffen, und auch um das Prestige eines kontinuierlichen Siegers. In allen Fällen scheint es sich bei den eroberten Gebieten um eine Art von Adelsherrschaften gehandelt zu haben. Aber auch dort, wo königliche Kontrolle formal vorhanden war, wird mit brutalen Mitteln versucht, Edle, die nobilissimos ac potentissimos der Chronik des Isidor von Sevilla, zu unterwerfen; sie werden zum Tode „verurteilt“, enteignet, verbannt. Extitit autem et quibusdam suorum perniciosus, nam vi cupiditatis et livoris quosque potentes ut vidit, aut capite damnavit aut opibus ablatis proscripsit. (Isidor v.Sevilla, Historia Gothorum 51, in Koch, S.128)

 

Bei Gregor von Tours heißt das: ...interficiens omnes illos qui regis interemere consueverunt, non reliquens ex eis mingentem ad parietem (H IV, 38), er vernichtet also alle, die üblicherweise Könige mit dem Tod bedrohen. Claude schreibt: „Es scheint, als wollte der König weniger einzelne Rebellen als die Aristokratie als solche treffen...“ (Claude, S.59) Dagegen scheint es immer wieder gewaltsamen Widerstand gegeben zu haben.

 

Der Versuch der Unterwerfung der „Vornehmen“ scheint einer von vielen Versuchen Leovigilds gewesen zu sein, die germanischen Wurzeln für ein Königtum durch romanische zu ersetzen, geradezu eine Romanisierung des Königtums zu betreiben, eine „Imperialisierung“, wie Claude und Kampers das nennen, aber auch eine Bestätigung der Einschätzung, dass das bisherige „Königtum“ der Westgoten zum Scheitern verurteilt gewesen war.

 

Isidor, Bischof von Sevilla berichtet, er sei als erster in spezifisch königlicher Kleidung (regali veste...) und auf einem Thron sitzend (...opertus solio resedit) aufgetreten, was oströmischem kaiserlichen Brauch der Zeit entspricht.

Königskronen hatte es schon vorher gegeben, 457 wird Kaiser Leo I. als erster regelrecht „gekrönt“, wobei zwischen dem Tragen einer Krone und einer echten Krönung zum Amtsantritt unterschieden werden muss. Möglicherweise findet eine Krönung schon bei Leovigild statt, laut Isidor aber auf jeden Fall beim Amtsantritt seines Sohnes Rekkared.

 

Das neue Königtum drückt sich auch in einer Ausweitung von teils germanisch verwurzelten, teils dem oströmischen Kaisertum abgeschauten Hofämtern aus, wie dem Marschall, dem Mundschenk, dem Schatzmeister, dem Anführer der Leibwache und dem Chef der Notare. Im Rahmen dieses Hofstaates bildet sich offenbar eine Palast-Aristokratie aus, die zunehmend gegenüber den übrigen Vornehmen privilegiert wird.

Die Verwaltung wird reorganisiert: In den (alten) Provinzen kontrolliert ein dux exercitus provinciae das Militär und ein rector provinciae die Zivilverwaltung. Die Städte mit ihrem Umland verwaltet nun überall ein comes civitatis. (García Moreno, S.121)

 

Zum anderen lässt der König neuartige Goldmünzen prägen, die zum ersten Mal mit dem eigenen Konterfei versehen sind und zum Beispiel königliche („Wieder“-)Eroberungen in Hispanien feiern.Von nun an gibt es etwa 80 Münzstätten, auch in kleineren galizischen Orten, da es dort Goldminen gibt. (Manzano, S.45). Aber für den normalen Gebrauch sind sie zu wertvoll und dienen wohl nur einer reichen Oberschicht. Neben zu vermutender Tauschwirtschaft existieren weiter niederwertige römische Münzen.

 

Er stattet Toledo als urbs regia mit einem Palast samt königlicher Kapelle und einer Basilika aus und gründet wie nach dem Vorbild Konstantins eine königliche Stadt, Reccopolis, nach dem Sohn und offenbar favorierten Nachfolger benannt:

Nachdem König Leovigild die Tyrannen und Usurpatoren (tyrannis et pervasoribus) Hispaniens ausgerottet hatte und zur Ruhe gekommen war, ruhte er mit seinem ganzen Volk und gründete eine Stadt in Celtiberia, die er wegen des Namens seines Sohnes Reccopolis nannte: diese schmückte er mit wunderbaren Werken an Mauern und Vorstädten, und gab dem Volk die Privilegien der neuen Stadt. (Joh.v.Bíclaro))

 

Damit nicht genug, erlässt er eine neue Gesetzessammlung, als Antiqua später ins Liber Iusticiorum überliefert, zu einem Drittel aus römischem und zum Rest aus gotischem Recht bestehend, also ein einheitliches Recht für alle Untertanen und das ganze Territorium.

 

572 erhebt Leovigild die beiden Söhne Hermenegild und Reccared zu Mitregenten, consortes regni facit, wie Johannes von Biclaro schreibt, was sicher keine Reichsteilung anstrebt, sondern eine Nachfolgedesignation zur Vermeidung eines wie auch immer gearteten Wahlaktes.

Hermenegild heiratet 579 die fränkische (und katholische) Königstochter Ingundis. Königin Goswintha will sie laut Gregor von Tours mit allen Mittel zum Arianismus bekehren, was misslingt. Nur außerhalb von Spanien, eben auch von Papst Gregor d.Gr. wird die Hermenegild-Geschichte zu einem religiösen Konflikt hochstilisiert.

 

Es gibt bereits eine Vorgeschichte der Verbindung der westgotischen und fränkischen Königshäuser: Amalrich heiratete eine Tochter von Chlodwig, Chlothilde, die er offenbar zum Übertritt zum Arianismus zu zwingen versuchte. Das führte zu einem Feldzug ihres Bruders Childebert (von Paris), der seine Schwester wieder nach Hause zurück bringt.

Atanagild verheiratete 568 seine beiden Töchter Brunechilde und Galswinde mit den fränkischen Königen Sigibert von Austrasien und Chilperich von Neustrien, und zwar auf fränkischen Wunsch. Beide Frauen treten zum katholischen Glauben über. Ingunde ist also eine Tochter Brunechildes und damit Enkelin der Königin Goswintha.

 

Rekkared wiederum soll Rigunthe heiraten, Tochter Fredegundes und König Chilperich I. von Neustrien, wobei Fredegunde an der Ermordung Gailswinthes, der Tochter Brunechildes und Enkelin Goswinthas, beteiligt war, was böses Blut machen wird.

 

Der Druck von Goswintha auf Ingunde und die daraus resultierenden Konflikte scheinen Leovigild dazu veranlasst zu haben, Sohn und Schwiegertochter nach Südspanien zu schicken, wo er ihnen offenbar eine Art Unterkönigtum mit der Residenz Sevilla anbietet. Darauf macht Hermenegild sich im Bündnis mit Anhängern Goswinthas und wohl auch mit südspanischen hispanorömischen Großen zum Gegenkönig. (Hermenegild und Ingunde nennen ihren Erstgeborenen demostrativ Athanagild wie Goswinthas ersten Ehemann.) Es folgt dann bald der Übertritt der beiden zum Katholizismus, was auch wohl die Konfession vieler seiner Unterstützer war, zu denen auch Bischof Leander von Sevilla gehört, der Bruder des berühmten Isidor.

Hauptsächlich erfahren wir von der Konversion des Königssohns in den Dialogi des Papstes Grgeor (d.Gr.):

Sicut multorum qui ab Hispaniarum partibus veniunt relatione cognovimus, nuper Hermenigildus rex, Leuvigildi regis Wisigothorum filius, ab arriana herese ad catholicam fidem, viro reverentissimo Leandro Hispolitano episcopo, dudum mihi in amicitiis familiariter iuncto, praedicante, conversus est. (3,31 in Koch, S. 198)

Bei Johannes von Biclaro (der die Konversion so wenig wie andere spanische Quellen erwähnt), klingt das so:

Leovegildo ergo quieta pace regnante, adversariorum securitatem domestica rixa conturbat. Nam eodem anno filius eius Ermenegildus factione Gosuinthe regine tirranidem assumens in Ispali civitate rebellione facta recluditur et alias civitates atque castella secum contra patrem rebellare facit. (Chronicon 54)

 

Tatsächlich scheint alles auf Rebellion hinauszulaufen. Hermenegild lässt Goldmünzen mit seinem Namen herstellen und nimmt Titulaturen aus dem byzantinischen Reich an. (García Moreno, S.125). Dann verbündet er sich mit dem Suebenkönig, mit Childebert von Austrasien und Guntram von Burgund. Gregor von Tours berichtet zusätzlich von einem Bündnis Hermenegilds mit Byzanz, welches der Vater mit Geldzahlungen an letztere unterlaufen wird. (Hist.Francorum 5, 38)

 Leovigild reagiert zunächst nicht direkt. Er beruft eine erste bekannte „arianische“ Reichssynode nach Toledo ein, die versucht, den konfessionellen Gegensatz im Reich etwas zu überbrücken. Unmittelbare Dokumente sind nicht erhalten, aus den Quellen werden gemeinhin folgende Entscheidungen dort angenommen: Die Abschaffung der Taufpflicht beim Übertritt von Katholiken zum wahren katholischen („arianischen“) Glauben, die Aufhebung des (weltlichen) Mischeheverbots, was vor allem die katholische Seite betrifft, und einige kleinere inhaltliche Annäherungen an die katholische Seite, die deren Konversion wohl erleichtern soll, - ein Schritt hin zur Verringerung der Trennlinien zwischen den beiden Volksgruppen, also auf dem Weg zu einem einheitlichen Reichsvolk:

Leovigildus rex in urbem Toletanam sinodum episcoparum secte ariane congregat (…), dicens de Romana religione ad nostram catholicam fidem venientes non debere baptizari, sed tantum modo per manusimpositionem et communionis perceptione ablui, et gloriam Patri per Filium in Spiritu Sancto dare. (Joh. v.Biclaro, Chronicon 57)

 

Als die Goten die „arianische“ (homöische) Variante des Christentums annahmen, wurde diese gerade von Kaiser Valens, vertreten und war weit verbreitet. Sie sollte wohl auch der Akkulturation ins Reich dienen. Über den Arianismus erfahren wir dann weiter vor diesem Konzil fast nichts.

 

Das Ehegesetz ist im Liber Iudiciorum als Antiqua überliefert:

Sollicita cura in principem esse dinoscitur, cum pro futuris utilitatibus beneficia populo providentur; nec parum exultare debet Libertas ingenita, cum fractas vires habuerit prisce legis abolita sententia, que incongrue dividere maluit personas in coniuges, quas dignitas conpares exequabit in genere. Ob hoc meliori proposito salubriter consentes,prisce legis remota sententia, hac in perpetuum valituralege sanccimus: ut tam Gotus Romanam, quam etiam Gotam Romanus si coniugem habere voluerit, premissa petitione dignissimam, facultas eis nubendi subiaceat, liberumque sit libero liberam, quam voluerit, honesta coniunctione, consultum perquirendo, prosapie sollemniter consensu comite, percipere coniugem. (in: Koch, S.389)

 

Hier wird offensichtlich angenommen, es habe (irgendwann einmal) ein Eheverbot zwischen „Goten“ und „Römern“ gegeben, damit eine scharfe rechtliche Trennlinie zwischen beiden Gruppen, und diese sei obsolet geworden. Stattdessen wird wie im klassischen römischen Recht verwiesen auf die Adäquatheit des rechtlichen und sozialen Status der Ehepartner.  

 

Es wird berichtet, dass Leovigild Märtyrergräber und katholische Kirchen besucht, um dort zu beten. Andererseits übt der König einen gewissen Druck auf die Katholiken aus, bei Gregor von Tours und Isidor von Sevilla tritt er als Katholikenverfolger auf, aber alles ohne nachhaltigen Erfolg. „Damit blieb Leovigild ein schneller Zugriff auf die Organisationsstrukturen der katholischen Kirche und ihr Führungspersonal, die Bischöfe, verwehrt, die ihren Einfluss in den mit den civitates identischen Diözesansprengeln längst über den religiös-spirituellen Bereich hinaus auf politisch-administrative und wirtschaftlich-finanzielle Aufgaben ausgedehnt hatten.“ (Kampers, S.178)

 

Während des Hermenegild- Aufstandes werden tatsächlich die Bischöfe von Agde, Sevilla (Leander), Mérida (Masona) und der zukünftige von Gerona (Joh. v.Biclaro) ins Exil, d.h, aus ihrem Bistum getrieben. Andere Katholiken konvertieren: plurimi nostrorum cupiditate pocius quam impulsione in arrianum dogma declinant. (Joh. v. Biclaro, Chronicon 57)

 

Nur im Fall von Mérida haben wir genauere Nachrichten, und wiederum durch die Vitas Sanctorum Patres (VSPE). 582 ist die Stadt wieder unter der Kontrolle Leovigilds. Der übt Druck auf Bischof Masona aus, zum arianischen Glauben zu konvertieren. Als der Bischof standhaft bleibt, setzt der König Sunna ein und gibt seiner Gemeinde mehrere (bislang katholische) Kirchen. Wohl im Zuge der Versuche Leovigilds einer Herstellung von Religionseinheit versucht der arianische Bischof Sunna von Mérida die Verfügung über St. Eulalia und die Macht der für die Stadt so wichtigen Reliquien dort zu gewinnen. Als der katholische Bischof Masona sich dagegen stellt, verlangt der König eine öffentliche Debatte der beiden Bischöfe. Laut VSPE gewinnt Masona mit Hilfe seiner Heiligen. Als Sunna den Masona nun diverser Verbrechen beschuldigt, wird der nach Toledo einbestellt. Dort verlangt der König die Tunika der Heiligen, das wertvollste Stück der Kirche. Masona, der sie heimlich unter seiner Kleidung trägt, behauptet, er habe sie verbrannt, die Asche mit Wasser vermischt und getrunken. Darauf wird er in ein Kloster verbannt, kehrt dann aber später (mit königlicher Erlaubnis kurz vor dem Tod Leovigilds) zurück und wird von einer begeisterten Menge empfangen. Der vom König als offenbar willfährigerer Ersatz bestellte katholische Ersatzbischof Nepopis muss mit wenigen Anhängern gehen. (VSPE 5,8)

 

Dieser Versuch hin zur Kircheneinheit blieb aber ohne nachhaltigen Erfolg. „Damit blieb Leovigild ein schneller Zugriff auf die Organisationsstrukturen der katholischen Kirche und ihr Führungspersonal, die Bischöfe, verwehrt, die ihren Einfluss in den mit den civitates identischen Diözesansprengeln längst über den religiös-spirituellen Bereich hinaus auf politisch-administrative und wirtschaftlich-finanzielle Aufgaben ausgedehnt hatten.“ (Kampers, S.178)

 

581 ist Leovigild noch gegen die Basken unterwegs und gründet dort Victoriacum. 582 wendet er sich dann militärisch gegen seinen ungetreuen Sohn. Nach der Einnahme von Mérida erweist sich die suebische Unterstützung für Hermenegild als unzulänglich, er muss nach Córdoba fliehen und wird 585 in Tarragona wohl auf Befehl seines Bruders ermordet.

 

Rigunthe reist im Herbst 584 Richtung Toledo, erfährt unterwegs vom Tod ihres Vaters, Chilperich I. von Neustrien und kehrt daraufhin um. Gunthram von Burgund fällt umgehend in Septimanien ein, was Rekkared abwehren kann.

 

585 wird auch das Reich der inzwischen zum Katholizismus übergetretenen Sueben annektiert. Hauptveränderung für sie ist wohl die Aussendung arianischer Bischöfe zu ihnen. Das Westgotenreich wird jetzt dreigeteilt in Hispania, Gallia und Gallaecia wahrgenommen.

 

Rekkared

586 tritt Rekkared die Nachfolge seines Vaters an. Ein knappes Jahr später konvertiert er – laut Fredegar zunächst heimlich - zum Katholizismus und überredet die Mehrzahl der arianischen Bischöfe, ihm zu folgen. Bei Johannes von Biclaro wird der neue Konstantin folgendermaßen gelobt:

Recaredus primo regni sui anno mense X catholicus deo iuvante efficitur et sacerdotes secte Arriane sapienti colloquio aggressus ratione pocius quam imperio converti ad catholicam fidem facit, gentemque omnium Gothorum et Suevorum ad unitatem et pacem revocat Christiane ecclesie, secte Arriane gratia divina in dogmate veniunt Christiano. (Chronicon 84)

 

Die Konversion beinhaltet den Empfang des Kreuzeszeichens mit gesalbtem Öl (chrisma) und das Bekenntnis zum neuen Glauben, ist also eine entgegenkommende Kurzversion, wie sie Vater Leovigild rechtlich schon vorbereitet hatte. Die Reaktion darauf sind laut Johannes von Bíclaro arianische Aufstände unter Beteiligung von arianischen Bischöfen Von dem in Mérida gibt es als einzigem einen ausführlichen und katholisch gefärbten Bericht in den 'Vitas Sanctorum Patrum Emeritensium' (VSPE).

 

Die Vorgeschichte ist folgende: 582 ist die Stadt wieder unter der Kontrolle Leovigilds. Der übt Druck auf Bischof Masona aus, zum arianischen Glauben zu konvertieren. Als der Bischof standhaft bleibt, setzt der König Sunna ein und gibt seiner Gemeinde mehrere (bislang katholische) Kirchen. Sunna versucht, auch St. Eulalia samt dessen wichtiger Reliquien in seine Verfügung zu bekommen.

Der König verlangt von Masona die Herausgabe von Reliquien, der weigert sich, wird in ein Kloster verbannt und durch einen offenbar willfährigeren katholischen Bischof ersetzt. Kurz vor seinem Tod gibt Leovigild nach und erlaubt die Rückkehr Masonas.

 

588 verschwört sich Sunna gegen Masona. Er versucht mit der Unterstützung „gotischer“ comites und anderer Edler ein Komplott zur Ermordung des katholischen Bischofs.

Sunna namque Gotus episcopus, cuius supra memoriam fecimus, irritatus a diabolo quosdam Gotorum nobiles genere opibus que perquam ditissimos, e quibus etiam nonnulli in quibusdam civitatibus comites a rege fuerant constituti, consilio diabolico persuasit eosque de catholicorum hagmine ac gremio catholice eclesie cum innumerabile multitudine populi separavit et contra famulum Dei Masonam episcopum fraudulenta consilia, qualiter eum interficeret, commentabit. (VSPE 5,10)

 

Offenbar gibt es bereits viele katholische „Goten“. Dieser Begriff scheint die Oberschicht im Unterschied zum populus zu bezeichnen. (Koch, S. 304) Sunna trennt sie zusammen mit einer großen Menge des Volkes aus der katholischen Gemeinschaft heraus. Masona weigert sich, auf Einladung zu Sunna zu gehen und lädt ihn vielmehr in das Atrium seines Bischofspalastes ein.

 

Die Sunna-Partei dringt dann in das Atrium des Bischofs cum ingentibus caterbis populi. Auf Bitten Masonas kommt darauf der Dux Claudius cum ingenti multitudine. (alles VSPE 5,10) Der beauftragte Mörder Witterich ist im entscheidenden Moment durch ein Wunder außerstande, das Schwert zu ziehen. Nachdem schließlich alle gegangen sind, gesteht er die Mordabsicht. Masona informiert Claudius, der herausfindet, dass Sunna mit seinen Mitverschwörern einen erneuten Anschlag für die Osterprozession plant. Claudius verhaftet die, die sich nicht wehren, und tötet die anderen. Wie auch Johannes von Bíclaro berichtet, werden alle von Rekkared verbannt. Dem weltlichen Anführer Segga werden die beiden Hände abgehackt und er wird nach Galizien verbannt. Sunna wird in ein Boot gesetzt, dass ihn nach Mauretanien bringt. Ein weiterer Verschwörer, Vagrila, flieht ins Kirchenasyl in die Basilika von St. Eulalia. Rekkared urteilt, dass er, seine Frau, seine Kinder und sein Eigentum der Kirche St.Eulalia als deren Besitz übergeben werden solle und er selbst immer vor dem Pferd des Priors herlaufen müsse. Bischof Masona gibt ihn kurz darauf mit seiner Familie frei.

 

Was auffällt, ist, dass der arianische König Leovigild als ausgesprochen mild in den katholischen Quellen beschrieben wird, während der katholische Rekkared an Härte gelegentlich die Grenzen des Gesetzes überschreitet. (Visigoths, S.201, Wood)

 

Immer noch Johannes von Bíclaro berichtet von einer Rebellion von Goswintha mit Bischof Udila. Dieser Bischof wird ebenfalls verbannt. Schließlich kommt es zu einer fränkischen Invasion in Südgallien auf Einladung des arianischen Bischofs Athaloch und der zwei Edlen Granista und Wildigern, die „mit vielen anderen“ in Narbonne gegen die Konversions-Entscheidung Rekkareds auftreten.

 

Nach Niederschlagung der arianischen Gegenwehr wird das Ganze auf dem 3. Reichskonzil von Toledo noch einmal als Installierung einer Reichsreligion inszeniert. Nach einem auf königlichen Wunsch angeordneten dreitägigen Fasten aller Beteiligten (63 Bistümer, konvertierte Presbyter und Diakone und Vertreter des gotischen Adels, omnes seniores Gothorum) kommt es zur Verlesung eines tomus regius, in dem König Rekkared und Königin Baddo erklären. dass es niemandem erlaubt sein wird, einen anderen Glauben zu vertreten, schriftlich, durch mündliche Verkündigung, durch Meinungsäußerung oder Lehre. Daneben gibt es eine Lobrede auf die gotische Vergangenheit, die nun im wahren Glauben gipfelt.

 

Rekkared erklärt, er habe das Königtum von Gott empfangen. Damit gewinnt das Königtum religiöse Begründung, er wird vom Konzil zum sanctissimus princeps ausgerufen (Claude, 77) und erklärt dann in einem Schreiben an Papst Gregor ("d.Gr."), seine Macht sei göttlichen Ursprungs.

Papst Gregor (540-604) ist dafür ein guter Adressat. Er selbst unterhält Korrespondenz mit den Königen der Angeln, Westgoten, Franken, Lombarden wie ein weltlicher Herrscher. Er stammt aus einer Patrizierfamilie, war Praefectus Urbi, dann Mönch auf dem Monte Celio, dann sechs Jahre in Konstantinopel, wo er Leander von Sevilla kennenlernt. Die Ambivalenz dieses Mannes repräsentiert mehr als die seiner Vorgänger die der Institution, der er am Ende angehört.

 

In ihm vereint sich wie bei Gregor von Tours zweierlei: Der fromme Christ und der der römischen Antike verpflichtete weltliche Herrscher, aber sein Christentum ist zudem bereits massiv alttestamentarisch eingefärbt. Vorbilder für die neuen katholischen Könige und ihre regna sind die Könige David und Saul: Reich, Kirche, Religion fallen so zusammen. Das Königsamt ist von Gott abgeleitet, er ist ein guter Hirte wie seine Vorbilder Abt und Bischof.

 

Die "Christianisierung" des Königtums macht dieses - wie man sieht - autoritärer: Herrschaft gibt es deswegen, weil es die Sünde gibt. Diese zu bekämpfen ist die vornehmste Aufgabe der katholischen Könige. Die Herrschaft und später der Staat werden so zur moralischen Anstalt. Dabei gibt es zwischen Gott und christlichem Herrscher jenes quid pro quo, welches schon Gregor von Tours für Chlodwig berichtet. Der Papst schreibt in seinem 11. Brief an Brunhilde: Facite quod Dei est, et Deus faciet quod vestrum est.

Für Suzanne Teillet beginnt damit eine erste Form von Nationenbildung, weil ideologisch nun Reich (regnum) und Volk (gens) zusammenfallen: "...le mot gens signifie, chez Grégoire, l'ensemble de la nation envisagée par rapport à son roi. Car seul les rois ont une gens, alors que les évêques ou les gouverneurs ne peuvent avoir qu'un populus ou des populi." (S.404) Regio und patria sind das Territorium des Rex. Italia und Hispania in der Einzahl werden die Namen für Reiche, weil beide stärker romanisiert sind (darum nicht Gothia), während Galliae im Plural zu Francia werden wird. (Man muss aber hier auch die spezifischen heutigen französischen Konnotationen zum Wort nation beachten!).

 

Für das Westgotenreich leistet Johannes von Biclaro dann um 490, etwa zur Zeit des Konzils, mit seiner Chronik Genaueres. Für ihn ist Byzanz, wohin er einst gereist war, ein Reich unter vielen, so wie Hispania z.B. Es wird auch nicht mehr an die Zugehörigkeit Hispaniens zum römischen Reich erinnert, die Romani sind als Byzantiner in Spanien nun nicht mehr nur Fremde, sondern sogar Feinde: „...cette oeuvre manifeste explicitement la disparition du sentiment romain en Espagne.“ (Teillet, S.432)

 

Die Romanen sind inzwischen Goten geworden, und diese sprechen ein verderbendes Latein. In seiner Chronik wirkt überhaupt Spanien wie ein Gotenland seit sehr alten Zeiten. Entsprechend erobert Leovigild Teile der iberischen Halbinsel zurück:

Leovigildus rex Cordubam civitatem ...in Gothorum dominium revocat. (Chronicon 576) Suevorum gentem ... et patriam in suam redigit potestatem et Gothorum provinciam facit. (585)

 

Zurück zum Konzil von Toldedo: Arius wird mit seiner Lehre ausführlich verdammt und das Bekenntnis zum wahren Glauben wird von allen wiederholt. Unter dem weiteren Vorsitz des Königs wird dann den höheren, ehedem arianischen Geistlichen die Fortführung ihrer Ehen untersagt, formal behalten sie aber unter dieser Bedingung ihre Würden. Der arianische Kirchenbesitz geht komplett an die katholische Kirche über, alle arianischen Bücher werden verbrannt werden und die Erinnerung an die arianische Vergangenheit wird offiziell ausgelöscht.

8 arianische Bischöfe und 5 „gotische“ Adelige schwören ab, darunter ein vir inluster und ein procer, - et omnes seniores Gothorum subscripserunt.

 

Des weiteren geht es (im Kanon 18) um die Verbandelung kirchlicher und weltlicher Macht. An künftig jährlichen Provinzialsynoden sollen auch die iudices locorum und die actores fisci, die königlichen Verwalter vor Ort teilnehmen, „damit sie lernen, das Volk mild und gerecht zu. behandeln, ohne ihm irgendwelche Transportarbeiten oder überflüssige Arbeistlasten aufzuhalsen“, während „die Bischöfe untersuchen, wie sich die Richter mit ihrem Volk verhielten, damit sie sie anweisen konnten, sich zu korrigieren, oder aber dem König von deren Missbräuchen Bericht erstatten." (in: Hispania, S.390f) . Zudem sollen die Bischöfe deren Amtsführung überwachen und die örtlichen Steuereinnehmer benennen.

Schließlich wird noch beschlossen, dass Juden keine christlichen Sklaven haben und viele Ämter nicht bekleiden dürfen. Sie dürfen keine christlichen Frauen haben und mit solchen auch überhaupt nicht zusammenleben.

Es gibt offenbar damals viele Juden in Spanien. Sie können wohlhabend oder arm sein. Manche sind Bauern, andere Spinner und Weber, sie haben manchmal andere Juden als Sklaven. (King, S.131)

 

Juden gab es im Römerreich vor allem in den bedeutenderen Handelsstädten, und das schon seit vor der Zerstörung Jerusalems. Beispiele in Hispanien sind Mérida, Córdoba und Cartagena. Wenn sie durch Handel reich geworden sind, investieren sie Geld in Latifundien, die (auch?) von Sklaven bewirtschaftet werden. Durch Reichtum gelingt ihnen auch der Zugang zu Ämterkarrieren, so wie es der Rabbiner Teodorus auf Menorca bis zum Rang eines defensor civitatis schafft (Hispania,S.156).

Auf dem Konzil von Elvira, kurz vor der konstantinischen Wende zum Christentum, spielten die Juden thematisch bereits eine nicht unwichtige Rolle. „Estos cánones por lo tanto muestran una comunidad judía numerosa, en estrecho, cotidiano y cordial contacto con la cristiana tanto en el ámbito económico como en el religioso y, a los ojos de los reunidos en Elvira, animada por un gran espíritu de proselitismo.“ (Hispania, S.157)

Kanon 16 verbietet die Heirat zwischen Christen und Juden, Kanon 49, dass ein christlicher Großgrundbesitzer zulässt, dass seine Feldfluren von einem jüdischen Kollegen gesegnet werden; Kanon 50 verbietet gemeinsame Mahlzeiten von Christen mit Juden und 78 dann noch den Ehebruch mit jüdischen Frauen.

Kaiser Konstantin reicht 339 ein „weltliches“ Gesetz nach, welches Juden verbietet, christliche Sklaven zu haben, weitere Judengesetze folgen im Kodex des Theodosius, als das katholische Christentum praktisch „Staatsreligion“ wird. Jetzt tritt mit der Konversion des Westgotenreiches zum Katholizismus dort eine erneute Verschlechterung ein.

 

Zurück zum Konzil von Toledo: Am Ende bestätigt der König die Gesetzeswirkung dieser Beschlüsse durch ein Edikt. Das wird ein Modell für die Zukunft: „Der König berief das Reichskonzil ein, er bestimmte seine Verhandlungsgegenstände und leitete seine Sitzungen. Er besetzte die Bischofsstühle und wurde in kirchlichen Disziplinarangelegenheiten als oberste Instanz angerufen.“ (Kampers, 187)

 

Das Reich in den (immer lateinischen) gotischen Dokumenten heißt regnum, aber die königliche Herrschaft heißt von nun an immer häufiger imperium. Schließlich wird viel später auf dem 15. toledanischen Konzil der verstorbene König als divus bezeichnet. Diese Romanisierung und zugleich (katholische) Christianisierung des Königtums, von Bischof Isidor von Sevilla mitbetrieben und mitformuliert, wird aber nicht erreichen, dass die Königsmacht dauerhaft gestärkt wird. Vielmehr hat sie jetzt zwar einerseits mit dem göttlichen Ursprung der Herrschaft ideologisch den „Adel“ in die Untertänigkeit gedrückt, andererseits diesem eine zusätzliche Motivation zur Opposition geliefert: 590 ist bereits ein neuer Adelsaufstand überliefert.

Und die katholische Bischofskirche wird alles daransetzen, die königliche Macht in die Ihrige einzubinden und aus einem König über die Kirche, wie es Leovigild für die Arianer war, einen in der Kirche zu machen. Rekared schenkt der Kirche von San Félix in Gerona eine Krone, die dort ausgestellt werden soll. Nebenan eine Krone Rekkareds mit Goldfäden, an denen die Buchstaben seines Namens hängen.

Zudem wird in Konzilien der Adel versuchen, neben dem König als gens, verbal als dessen Vertreter, also als zweiter, quasi gleichberechtigter Arm der weltlichen Macht aufzutreten. (Claude 90 sagt das schon für das dritte Konzil)

 

Dass König Rekkared die von seinem Vater (und vielleicht schon vorher) konfiszierten Adelsbesitzungen restituieren muss, zeigt, dass die Versuche des Vaters, königliche Macht durchzusetzen, auch durch kirchliche Sanktion nicht zu halten sind. Die Konstruktionen der beiden hängen an den sehr persönlichen Machtvollkommenheiten, die auf offener Gewalt, und nicht auf einer stabilen Verfasstheit der Herrschaft beruhen.

Deshalb ist auch ein König Rekkared nicht nur Friedensfürst, sondern auch Kriegsherr: Egit etiam gloriose bellum adversus infestas gentes (…) Saepe etiam et lacertos contra Romanas insolentias (also der Byzantiner im Süden) et inruptiones Vasconum movit, (…) (Isidor v. Sevilla, Hist. Gothorum 54 in: Koch, S.258)

 

Das Königtum als periodische Krisenverfassung

Nachdem die Goten sich das Suebenreich und den byzantinischen Küstenstreifen um Cartagena und Malaga einverleibt hatten, bleibt ihnen wohl bis zum Schluss das Problem, dass sie Völkerschaften zwischen dem heutigen Galizien und dem Baskengebiet einerseits, und in dem hispanischen Pyrenäengebiet des späteren Navarra und Aragon nicht dauerhaft unter ihre Kontrolle bekommen, wie ihre immer wiederkehrenden Kriegszüge dahin belegen.

Insbesondere baskische Volksgruppen betreiben immer wieder neue Überfälle, wie ein Augenzeuge 643 beschreibt: Das unschuldige Blut vieler Christen wird vergossen (...) Die heiligen Altäre werden zerstört. Viele Priester werden mit Schwertern zerstückelt und viele Leichen werden ohne Beerdigung als Nahrung der Hunde und Vögel liegengelassen. (in: Manzano, S.63) Selbstredend wird mit den bösen heidnischen Basken nicht anders verfahren...

Zumindest Teile dieser Gebiete waren einst ansatzweise romanisiert worden und es gab dort römische Städte. Aber es ist kaum zufällig, dass bald der islamische Durchmarsch durch die Halbinsel in genau diesen Gebieten zum Stehen kommt.

 

Die Macht des Königs bleibt dort, wo er sich durchsetzen kann, auf seine Person beschränkt. Hofadel und die Großen in den Provinzen möchten zwar offenbar ein zentrales Königtum, aber keines, welches sie selbst einschränkt oder gar bedroht. Neben der wirtschaftlichen Macht, wohl in aller Regel vor allem durch

Großgrundbesitz, basiert die Macht der Großen dabei wohl vor allem auf der Patronage.

Wenn jemand, so bestimmt das Gesetz, sich in einem Gerichtsverfahren an einen patronus, einen potens wendet, soll sein Verfahren sofort eingestellt werden. Wenn der potens im Gerichtsraum auftaucht, soll er aufgefordert werden zu gehen. Tut er das nicht, soll er mit zwei Pfund Gold bestraft werden, was eine ungeheuerliche Summe ist. Wenn seine Sklaven anwesend sind und sich weigern zu gehen, sollen sie mit fünfzig Peitschenhieben bestraft werden (LI II,2.8). Ein weiteres Gesetz besagt, dass, wenn ein Mann sich weigert, die Wahrheit  wegen seiner Beziehung zu seinem patronus zu gestehen, soll er dem König gemeldet werden, und dann an einen Richter oder Bischof übergeben werden (LI VII,1.1). „Clientship was clearly regarded as a considerable threat to the working of the law.“ (Visigoths, S.205, Wood)

 

Patronage gibt einmal dem Klienten Spielraum gegenüber seiner eigenen Verwandtschaft zugunsten der neuen Bindung, andererseits hebt sie den Großen aus seiner Verwandtschaft heraus, indem sie ihn davon unabhängiger macht. Indem die westgotische Gesetzgebung nun den Verwandtschaftsverband zugunsten von Kernfamilie und königlicher Macht zurückzudrängen versucht, stärkt und schwächt sie die Krone zugleich. (Vgl. LI IV, 5.5)

 

In der Praxis nähert sich der Großgrundbesitz, kirchlicher besonders, weltlicher aber auch, im Charakter einem Immunitätsbezirk an, in dem der Herr eine Art Polizeigewalt und eine Art rechtlichen Freiraum gewinnt. Gegen Ende des Westgotenreiches wird geklagt, dass diese Herren nicht einmal mehr im Rahmen der herrschenden Gesetze agieren, sondern gemäß ihren eigenen Gewohnheiten. (García Moreno, S. 236f). Diese selben Herren residieren oft in Städten, wo sie die wichtigen Ämter innehaben.

 

"in practice monarchs could not act at their own discretion: They needed the support of the grandees of the kingdom in order to maintain power. These grandees had concrete control of the government of the army, the provinces and the cities, where they carried out economic, administrative and judicial functions far from royal control, a delegation of power that in itself signified a limitation of the theoretical supremacy of the king.“ (Visigoths, S.346, Diaz)

 

Vermutlich fehlte es aber auch an soliden königlichen Finanzen. Geld hat zwei wesentliche, ursprüngliche Aufgaben: Es dient einmal dem Handel als Rechnungseinheit von dem Punkt an, wo es sich zwischen die zu tauschenden Waren stellt, deren Gebrauchswert, ihre Nützlichkeit vorübergehend auflöst in den Zahlenwert geprägten Metalls. Und zum anderen dient es jener Art von Institutionalisierung von Macht, die wir hier als Zivilisierung bezeichnen. Warentausch ohne dazwischen tretendes Geld macht das Besteuern wesentlich schwieriger, aufwendiger, insbesondere von landwirtschaftlichen Produkten. Zum anderen wird Geld gebraucht für die Bezahlung von Militär.

 

Mit dem Monopol auf Edelmetalle hatten die Herrscher antiker Zivilisationen wenigstens de jure auch das der Münzprägung, ein zentrales Herrschaftsinstrument. Münzen aus Edelmetall werden vom Fiskus in Umlauf gebracht, um zu einem möglichst großen Teil zu ihm wieder zurückzukehren. Zwei Dinge lassen sich aber nun für das Westgotenreich feststellen: Die Edelmetall-Minen der iberischen Halbinsel sind erschöpft, und es sind auch nur relativ wenige Münzen für die Zeit des Westgotenreiches gefunden worden (ca. 5000). Das passt dazu, dass der Wert westgotischer Goldmünzen zu hoch ist für alltägliche Transaktionen.

 

Die Vermutung liegt nahe, dass auf dem Lande von den meisten kaum unmittelbar für einen Markt produzierte wird, sondern überwiegend fast Subsistenzwirtschaft herrscht. Die primitiven Ackergeräte sind wohl oft aus Holz, Mühlen fehlen, was die Verarbeitung mühsam macht. Dürren und Heuschreckenplagen führen zu periodischen Hungersnöten. Dazu kommen Pestepidemien.

„Of internal trade we know next to nothing.“ (King, S.199) Die Masse der ländlichen Bevölkerung wird in Fortführung spätrömischer Tendenzen also wenig mit Geld in Berührung gekommen sein. Entsprechend werden nicht sie besteuert, sondern die Mächtigen, die sich aus der Arbeit der Masse der Landbevölkerung finanziert. „...the only workable way … to ensure a widespread and recurrent tributary link with peasant work was through delegating to the potentes responsibility for the most delicate phase of the fiscal process, namely collecting taxes.“(Visigoths, S. 291, Velazquez) Erst zwischen sie und den König sind königliche Steuereinnehmer geschaltet, deren Machtvollkommenheit sich oft nicht mit der dieser Potentes messen kann. (Visigoths, S.346f, Diaz) Einiges weist darauf hin, dass Herrscher dieses fiskalische Manko regelmäßig durch das Ausplündern einer gegnerischen Partei von Noblen auszugleichen suchen.

 

Die Großgrundbesitzer wiederum verkaufen ihre Agrarüberschüsse direkt über abhängige Agenten, ohne dass Händler zwischengeschaltet sind. Und freie Handwerker arbeiten oft direkt auf Aufträge hin, wobei ihnen das Material dann auch noch gestellt wird.

García Moreno spricht von einer "economía de regalo" (S.281), zu der gehört, dass viele Überschüsse als Geschenke bei der Kirche und den Klöstern landen, die wiederum die zunehmende Armut lindern. Ein anderer Aspekt sind die "Geschenke", mit denen Herren Gefolge in Abhängigkeit halten.

 

Vieles spricht dafür, dass auch der Fernhandel mit dem Zusammenbruch des

Imperiums im 5. Jahrhundert massiv zurückgeht, aufgefundene Handelsschiffe sind kleiner als in der Römerzeit und wohl im wesentlichen für Küstenschifffahrt geeignet. Vermutlich sind viele der wenigen Handelswaren Luxusgüter für die kleine Oberschicht. Der Handel aber ist die zweite Besteuerungsquelle für den Fiskus. Zu diesem Zweck muss der König über „Beamte“ den Handel kontrollieren lassen und verlangt darum, dass er auf bestimmte Plätze konzentriert wird. Im westgotischen Hispanien sind das das teloneum und beim Überseehandel der cataplus, die unter die Aufsicht von „Steuerbeamten“ gestellt sind.

Das Rechtswesen ist das Musterbeispiel für die Zivilisierung einer Völkerschaft, die sich auf ihre nichtrömische Herkunft beruft. Der Kern des Rechts ist nun nicht mehr die Fehde, sondern ein vom König installiertes Gerichtswesen. Selbstverteidigung oder Verteidigung bedrohter Frauen ist erlaubt, bis hin zum Töten des Verbrechers. Aber es gibt keine Mitverantwortung der Verwandten für die Tat.

 

Richter, iudices, sind Leute, die höhere Ämter haben und die in ihren Amtsbereichen Gericht halten. Von ihrer Amtsgewalt ausgenommen sind Sklavenbesitzer als Richter über ihre Sklaven, soweit niemand außerhalb ihres Besitzes betroffen ist (King, S. 83)

Klage können nur Opfer oder nahe Angehörige erheben, und die Strafen sollen sie entschädigen. Verbrechen, die öffentlich verfolgt werden (Mord, Prostitution etc), werden mit Hinrichtung, Blendung, Kastration, Amputation o.ä. bestraft. Außerdem gibt es dafür Versklavung oder Verbannung. Falsche Beschuldigungen werden hart bestraft.

 

Das Urteil liegt ausschließlich beim Richter. Nachdem Anklage erhoben wurde, ist eine private, außergerichtliche Einigung verboten. Der Richter schickt ein Schriftstück mit Siegel an den Beklagten. Er wird inhaftiert, wenn er nicht kommt. Wenn die Zwangsmacht des Richters nicht ausreicht, muss der comes civitatis nachhelfen. Die Haftkosten muss der Täter bezahlen. (King, S. 87ff)

 

Über ein gesondertes Gerichtsgebäude ist nichts bekannt. Die Beweislast liegt immer bei dem Kläger, und er liefert Beweise durch Zeugen und Dokumente. Für ein Zeugnis sind mindestens zwei Zeugen nötig. Falsches Zeugnis wird schwer bestraft. (King, S.99)

 

Bei einigen Verbrechen ist die Folter möglich, wenn die Beweise ansonsten nicht

reichen. Der Kläger muss dafür ein Schriftstück liefern, in dem er erklärt, mit derselben Strafe wie der Beklagte belegt zu werden, wenn die Folter nicht den Beweis erbringt. Außerdem muss er ein Schriftstück abliefern, in dem er das Verbrechen exakt beschreibt. Zudem musste es sich um ein Kapitalverbrechen handeln. (King, S.111)

Der Kläger muss selbst die Folter durchführen. Letzter Rekurs ist der Eid. Meineid ist immerhin mit der Hölle bedroht.

 

Wird der Angeklagte freigesprochen, erhält er ein schriftliches Dokument darüber. Einer aus dem Gefolge des Richters setzt, wenn nötig, das Urteil durch. Ein Zehntel einer Geldstrafe geht an den Richter.

Gegen Bestechung des Richters wird oft ermahnt, auch gegen Freundschafts-Urteile. Unrechtliche Hinrichtung eines Beschuldigten wird mit dem Tod des Richters bestraft.

Aufsicht über die Richter übt die Geistlichkeit aus. Dafür dienen die jährlichen Treffen der Bischöfe mit Richtern und Steuereinnehmern. Ein Appell an einen Instanzenweg ist möglich. Erfolgloses Appellieren wird aber bestraft. Bischöfe können für eine Urteilsänderung eintreten.

 

Kings Fazit: „One cannot but be impressed by the practicality, rationality, sophistication and justice of the Visigothic laws concerning procedure and evidence, especially when they are viewed in comparison with the regimes in force in other barbarian kingdoms. The legacy of Rome was here most clearly to be seen...“ (S.121)

 

Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass wir kaum etwas über die rechtliche Praxis wissen. Zwei Dinge fallen aber doch ins Auge: Das Rechtswesen ist vor allem in den Händen lokaler Mächtiger, nicht eines eigenen Richterstandes. Und zum anderen: Die Aufsicht über sie üben Bischöfe aus, die selbst zur Oberschicht gehören.

 

Die Strukturen auf dem Lande sind wie im Frankenreich von geistlichem wie weltlichem Großgrundbesitz geprägt, der zu einem offenbar großen Teil von Sklaven bewirtschaftet wird. Daneben gibt es wie dort abhängige Bauern, für die Manzano das Formular für eine Enkomendation (ohne Quellenangabe) zitiert: Mein Herr (...) Da ich tagtäglich Not leide und von hier nach dort laufe, um meinen Lebensunterhalt zu gewinnen, ohne das zu erreichen, appelliere ich nunmehr an ihre Frömmigkeit mit der Bitte, dass ihr dafür sorgt, dass wir ein Stück Land auf eurem Grund und Boden als Prekarie erhalten (...) wofür wir versprechen, euch niemals Unannehmlichkeiten zu bereiten oder zu schädigen und immer bereit zu sein, euch zu dienen und zu verteidigen. (Manzano, S.80)

 

Königtum ohne Stabilität

Das Konzil von 589 ist ein erhebliches Novum in der abendländischen Geschichte. Von Pablo C.Díaz wird es sogar als „the supreme legislative assembly responsible for regulating the running of the state and the highest court in the realm“ bezeichnet (Visigoths, S.337). Aber das zweite derartige Konzil wird erst 633, also 44 Jahre später stattfinden. Bis dahin und auch später werden Könige, wo möglich, versuchen, ohne auszukommen. Was solche Reichskonzilien vor allem leisten, ist die Verschränkung von geistlicher und weltlicher Macht. Symptomatisch dafür stehen solche Erstaunlichkeiten wie dass der König religiöse (Kirchen)Strafen wird aufheben können und andererseits ihm die Exkommunikation als weltliche Strafe dienen kann.

 

In der Theorie treten mit der Konversion theokratische Elemente auf. Dafür spricht auch, dass nach 589 die Beziehungen zu Rom stark zurückgehen und fast so etwas wie eine "Nationalkirche" entsteht, besonders nachdem der Bischof von Toledo eine Art Metropolit wird. In dem Bündnis des Herrschers mit ihr gewinnt er seine einzige halbwegs verlässliche Stütze.

Im Grunde wird der katholische Glaube als Kirchendoktrin Basis aller Machtausübung. Kritik an ihm ist mit schweren Strafen belegt, wer religiöse Kontroversen anzettelt, wird mit Enteignung und Verbannung bestraft. Blasphemie wird außerdem noch mit decalvatio bestraft. Häresie wiederum wird nur selten abgehandelt, was dafür spricht, dass jede Glaubensdiskussion erstickt ist..

Die westgotische Monarchie wird sich aber trotz Romanisierung und Einführung einer „Staats“religion" vor allem durch Instabilität auszeichnen.

 

Es ist im übrigen auch nicht klar, wie viele Leute in entfernteren Gegenden überhaupt christianisiert werden oder wenigstens Kontakt zu einem Priester haben. Diese selbst sind zudem oft ziemlich ungebildet. Dass Götzendienst, Zauberei und Wahrsagerei laut den Quellen verfolgt werden, spricht für sich.

 

Die Arianer waren tolerant gegenüber dem Heidentum gewesen. Es gab weiter heidnische Riten bei Beerdigungen, Gesänge und Tänze an kirchlichen Feiertagen, Feiern des Donnerstags zu Ehren Jupiters. Schadzauber bleibt offenbar ebenfalls häufig, offenbar auch von Priestern angewandt.

Das ändert sich mit der Konversion. Bis zum 16. toledanischen Konzil werden Texte gegen die Verehrung von Quellen, Steinen und Bäumen veröffentlicht. Unkenntnis, Simonie und sexuelle Inkontinenz der Geistlichen werden auf Konzilen angeprangert. Bischöfe tragen darüber sogar miteinander Fehden aus. Der höhere Klerus unterliegt dem Zölibat, was offenbar oft unterlaufen wird. Bischöfe, die das Zölibat nicht durchsetzen bei untergebenen Priestern, werden vom König mit Geldstrafen belegt.

Ein dauernder Konflikt ergibt sich auch daraus, dass den Bischöfen ein Drittel der Einnahmen von Pfarrkirchen zusteht, die aber letztlich in die Gemeinden zurückfließen soll. Schließlich wird bestimmt, dass es der Erhaltung der Kirchengebäude dienen soll.

 

Die vielen Spenden an die Kirche machen diese zum größten Grundbesitzer. Da dieser Besitz unveräußerlich ist (Eurich-Codex), ist er auch vor den königlichen Konfiskationen geschützt. Diese Reichtümer führen dazu, dass manches Bistum praktisch in adeligen Familien erblich wird, wodurch es zu regelrechten Bischofsdynastien kommt. Daneben ist des öfteren von der Käuflichkeit der Kirchenämter die Rede (Simonie).

Zum Unterhalt der Geistlichen werden diese mit einem stipendium ausgestattet, was das Amt attraktiv macht, insbesondere da solche, wenn sie immer häufiger als Grund und Boden ausgegeben werden, dazu tendieren, ins Eigentum derer überzugehen, die sie nur für ihre Dienstausübung empfangen haben. 

 

601 stirbt Rekkared, 603 rebelliert Witterich aus dem Hochadel erfolgreich gegen Reccareds Sohn Liuva (II.), der erst verstümmelt und verbannt und dann ermordet wird. Von Witterich werden vor allem Kriegszüge gegen die byzantinische Enklave überliefert, und eine fränkische Affaire: Theoderich II., Sohn von Childebert, Erbe des Reiches von Gunthram von Burgund, bewirbt sich bei Witterich um dessen Tochter Ermenberg. Als sie ankommt, lehnt der Franke sie aber ab und schickt sie schließlich ohne ihr dos wieder zurück. Der Westgote ist aber zu schwach, um sich (sie) rächen zu können.

 

610 wird er selbst – vielleicht weil zu wenig kriegerisch erfolgreich - durch eine Verschwörung bei Hofe abgesetzt und auf einem Bankett umgebracht, aber auf Gundemar folgt zwei Jahre später bereits Sisebut (612-21). Von ihm ist überliefert, dass in einem Gesetz, welches Juden den Besitz christlicher Sklaven untersagt, verlautet, ein officium palatinum habe an seiner Verfassung mitgewirkt. Von nun an wird es königliche Versuche geben, deutlicher zwischen Hofadel und nobiles außerhalb des Hofes zu unterscheiden und letztere zugunsten ersterer klein zu halten.

 

Von Sisebut ist ein freundschaftlicher Kontakt zu Isidor von Sevilla erschließbar, er ist wohl Berater des Königs. Daneben ist die Produktion literarischer Texte wie zum Beispiel einer Heiligenvita bekannt:

Nachdem 612 Theoderich II. gestorben und Brunichilde hingerichtet worden ist, schafft Chlothar II. die erneute Vereinigung der Frankenreiche. "...al escribir su obrita hagiográfica sobre Desiderio de Vienne, a quien la tradición hacía víctima de las perversas maquinaciones de Teodorico y Brunequilda, el monarca visigodo justificó por completo la cruel ejecusión de Brunequilda decretada por la nobleza austrásica, así como la ocupación de Austrasia y Borgona por Clotario II." (García Moreno, S.150) 

 

Es gibt erneute Feldzüge gegen Asturier, Kantabrer und benachbarte Völker, was zeigt, dass der Norden Spaniens nicht wie selbstverständlich Teil des Reiches geworden ist. Zudem werden weitere Teile der byzantinischen Enklave erobert, wie Malaga durch den Dux Swinthila.

 

618 wird die Palastkirche St.Leocadia eingeweiht, wodurch das Königtum sich mit seiner eigenen, wenn auch bislang wenig bedeutsamen Märtyrerin verbinden kann, die nun zu Wallfahrten anregt. Sisebut ernennt Leute sogar gegen deren erklärten Willen zu Bischöfen, dazu auch Militärs ohne jede geistliche Vorbildung. (Hispania, S.402)

 

In Jerusalem sind gerade (614) die Sassaniden eingezogen, haben die heiligen Stätten und die Kreuzesreliquien entweiht – und das Gerücht lautet, Juden hätten ihnen dabei geholfen. Gegen sie wird nun der Versuch massenhafter Zwangsbekehrungen unternommen und für den Übertritt zum Judentum die Todesstafe angeordnet. Ansonsten werden die üblichen Judengesetze wiederholt wie das, dass Juden keine christlichen Sklaven haben dürfen:

(…) decernimus: ut, si qua christiana mancipia (…) in eorum iure fuisse probantur, seu sint libertati tradita, seu forte ad libertatem non fuissent perducta, ad civium Romanorum provilegia iuxta nostre legis edictum transire debeant (…) prenotati in polipticis publicis adque secundum eorum peculium iustissima aderatione censiti vitam in propriis laboribus ingenuitate transigere valeant. (in: Koch, S.396)

 

Das Besondere hier ist, dass in diesem Fall Sklaven nach der Emanzipation wirklich frei werden, sie sind danach nicht liberti, sondern ingenui, wobei fast wie ein Anachronismus diese Freiheit mit dem römischen Bürgerrecht (cives Romanorum privilegia) benannt wird, offensichtlich, weil es keine bessere oder einfach nur andere Bezeichnung gibt.

 

Laut Isidor zwingt Sisebut „die Juden mit Gewalt zum katholischen Glauben, wobei er großen Eifer zeigte, aber nicht mit Weisheit vorging; denn er verpflichtete mittels seiner Macht die, die er vermittels der Vernunft zum Glauben bringen sollte.“ (in: Hispania, S.401) Viele fliehen zu den Merowingern, viele anderen bekehren sich zum Schein.

 

Auf Sisebut folgt 621 für einige Tage oder Monate Sohn Reccared (II.). Isidor deutet an, der Vater sei vergiftet worden. Der Sohn stirbt verdächtig jung. Nach drei Monaten wird Suinthila gewählt, laut Isidor erfolgreicher Heerführer (Dux) unter Sisebut. 621 führt er einen Kriegszug gegen die Basken, die wieder einmal die Gegend von Zaragoza unsicher machen. 623-25 wird Cartagena als Rest der byzantinischen Enklave erobert und dabei massiv zerstört.

 

Am Ende seiner Gotengeschichte beschreibt Isidor Suinthila als idealen Monarchen: Er ist klug und vorsichtig, hat ein gutes Urteil, Großzügigkeit, Verlässlichkeit, Milde. 633 wird er dann seine Absetzung rechtfertigen: Aufgrund seiner militärischen Erfolge versuche Suinthila inzwischen, die königliche Macht zu stärken. Auch er sieht seinen Sohn als Nachfolger (in consortio regno) vor, konfisziert Gut seiner Gegner, wird aber wohl auch deshalb 632 von einer südgallischen Adelsopposition unter Sisenand gestürzt, den ein fränkisches Heer unterstützt, welches eine hohe Bezahlung verlangt. („Da la sensación de que la lejanía control de las personas y de las intrigas, al margen del hecho de que, por su posición fronteriza, el dux a su cargo contaría con un ejército poderoso.“ (Hispania, S.405)

Sisenand erkauft die Unterstützung von König Dagobert von Neustrien mit einem Stück aus dem Gotenschatz mit 500 Pfund Goldgewicht. Als das fränkische Hilfsheer vor den Toren Zaragozas ankommt, wo Suinthila sich mit seinem Heer aufhält, verlassen ihn viele seiner Parteigänger, unter ihnen auch ein Bruder. 631 ruft der gotische Adel Sisenand zum König aus. Um sein fragwürdig zustande gekommenes königliches Amt zu rechtfertigen, beruft er nach Niederschlagung eines Aufstandes im heutigen Andalusien 632 für 633 das erste Reichskonzil nach 589 ein.

 

Auf dem 4. Konzil von Toledo in St. Leocadia unter Vorsitz von Isidor von Sevilla wird von Suinthilas Beraubung der Armen, d.h. des Adels natürlich, berichtet als Grund dafür, dass ihn die Vornehmen im Konflikt mit Sisenand verlassen haben, was heißt, die Erhebung des Nachfolgers durch die Großen des Landes wird mit bestimmten Erwartungen verbunden. Zudem muss er nach seinem Machtantritt auch selbst erst einmal einen Aufstand in Südspanien niederschlagen.

Wiewohl aus einem hohen Adelsgeschlecht, er selbst war wohl Dux von Septimanien, erweist sich seine Schwäche als König in seiner unterwürfigen, Konzessionen an die Kirche einräumenden Rolle im 4. Konzil 633. Im 75. Kanon über die Königswahl (!) wird ein Wahlrecht für die Vornehmen und die Bischöfe festgelegt: ...defuncto in pace principe primates totius gentis cum sacerdotibus successorem regni concilio communi constituant... Wenn der König in Frieden verstorben ist, dann sollen die Großen des gesamten Volkes zusammen mit den Bischöfen in gemeinsamer Versammlung den Nachfolger in der Herrschaft bestimmen. (In: Kampers, 194)

 

Dies Wahlrecht wird mit der dreifachen vorsorglichen Verfluchung künftiger Usurpatoren auf dem Konzil bekräftigt. Aber viele Könige werden auch weiter nicht in pace abtreten und nur König Wamba wird (möglicherweise) gemäß diesem Kanon gewählt werden.

Das heißt, die Bischöfe üben damit weltliche Macht aus, der Adel muss sich mit ihnen darin teilen, und das Königtum ist geschwächt. Könige sind seit Reccareds Konversion nicht nur von Gott eingesetzt, sie sind eben auch Diener Gottes, und das heißt, der Kirche. Das angemaßte Recht, Bischöfe einzusetzen oder auch nur zu approbieren, fällt entsprechend erst einmal wieder weg.

 

Isidor von Sevilla hatte in seinen Etymologiae und Sententiae bereits eine Art Widerstandsrecht entwickelt. Im Kanon 75 heißt es nun, wenn ein König gegen die Achtung, die den Gesetzen gebührt, eine despotische Macht mit Hochmut und königlicher Arroganz ausübt, mit Vergehen, Verbrechen und Ehrgeiz, soll er bei Christus dem Herrn mit dem Anathema belegt werden und von Gott gerichtet werden dafür, dass er gewagt hat, falsch zu handeln und das Königreich (Königtum?) in den Ruin zu führen. Es gab aber keine rechtliche Möglichkeit, einen König abzusetzen.

 

In diesem 75. Kanon taucht auch der Treueschwur auf patria, gens und rex

auf, den „alle Völker Spaniens“ zu schwören haben,, womit auch anerkannt wird, dass der König über mehrere „Völker“ herrscht:

Quicumque igitur a nobis vel totius Spaniae populis qualibet coniuratione vel studio sacramentum fidei suae, quod pro patriae gentisque Gotorum statu vel conservatione regiae salutis pollicitus est (…) anathema sit. (in Koch, S.364. Jeder, der von uns oder den Völkern ganz Spaniens mittels Verschwörung oder sonstigen Eifereien den Eid verletzt, den er für Volk und Vaterland der Goten und den Erhalt des Lebens des Königs gegeben hat, entweder versucht, den König zu töten, oder die Macht des Reiches zu schwächen oder auf tyrannische Weise versucht, sich des Thrones zu bemächtigen sei verflucht.)

Die dreimalige Androhung dieses Bannfluches macht deutlich, wie innerlich zerissen das Reich ist und wie gefährdet die Stellung des Königs, des Gesalbten des Herrn.

Wer diesen Eid nicht im palatium des Königs unmittelbar diesem leisten kann, hat dies als freier Mann öffentlich vor Boten des Königs zu leisten.

 

Andererseits wird dem König die alleinige hohe Gerichtsbarkeit entzogen, und im Falle der Nichtbeachtung wird er mit dem Anathema bedroht (anathematis sententia a Christo domino condemneretur, in Claude, 100) Alles in allem lässt sich festhalten, dass das Königtum weiter entpersonalisiert und damit stärker zu einem Amt werden soll, ähnlich wie die kirchlichen Ämter. Um den Umsturz Sisenands nachträglich zu legalisieren, wird erklärt, Suinthila habe aus Reue über seine Untaten freiwillig abgedankt.

 

Schließlich folgen noch 10 (!) Kanones über die Juden, die einerseits die vorherigen Zwangsbekehrungen der Juden, die gescheitert waren, beenden, andererseits aber wegen der Heiligkeit des Taufaktes die bisherigen weiter bestehen lassen, es kommt ein Verbot für Christen dazu, Juden zu unterstützen oder aber sich von ihnen bestechen zu lassen (sic!, Kampers, 196) Die Kinder von Juden sollen diesen fortgenommen und in kirchlichen Einrichtungen erzogen werden.

Die religiöse Begründung des Königtums erklärt den Kampf gegen die Juden, schwächt aber wohl das Reich wirtschaftlich und vermutlich auch seinen inneren Zusammenhalt.

Der große Ideologe auf dem Weg zum 4. Konzil ist Isidor von Sevilla (um 560-636), selbst provinzial-römischer Herkunft, von 600-36 Bischof von Sevilla

Er relativiert die Rolle Roms in der Geschichte, nicht Byzanz, sondern das Westgotenreich ist der Nachfolger. Da die Goten als „Geten“ von dem Reich der Skythen abstammen, sind sie viel älter als die Römer. Sie tauchen dann als Konkurrenten der Römer auf, die sie 410 mit der Einnahme Roms untergehen lassen.

Die Goten sind also die großen historischen Rivalen Roms, die es schließlich wegen ihrer größeren virtus niederringen. Die Historia ist damit der erste Text, der den Fall Roms feiert. Am Ende erleiden die Römer das Schicksal, welches sie vorher den von ihnen unterworfenen Völkern bereitet hatten. (Hist.70) „...extraits cités hors de leur contexte, omissions, additions, déformations. Il compose ainsi une Histoire qui est un perpétuel éloge de la gens Gothorum, en lutte contre les Romains d'abord, et plus tard contre les autres gentes.“ (Teillet, S.482)

 

Der Bischof feiert neben ihrem Freiheitsgefühl, ihrem Stolz und ihrer Frömmigkeit das kriegerische Element der Goten. Es ist ihr Kriegertum, in dem sie allen überlegen sind: Leovigildus ... otium periculosum ratus regnum bello ampliare statuerat. (L., bedenkend, dass der Frieden gefährlich ist, hatte beschlossen, sein Königreich mit kriegerischen Mitteln zu erweitern. Hist. 49).

Nach Adrianopel wird das Wort exercitus kaum noch für die Römer, und an ihrer Statt für die Goten verwendet. Die römischen Truppen heißen nun milites (Teillet, S. 479)

Die Goten sind, wie vorher die Römer, Sieger über viele andere Völker (gentes): Hos Europae omnes tremuere gentes...Vandalica... barbaries fugata est. Gothorum vigore Alani extincti sunt. Suevi quoque ...eorum armis periculum finis experti sunt et regno caruerunt. (Hist.216)

 

Aber ein Königsreich taucht dann erst in Spanien auf. Der erste gotische König, der erwähnt wird, ist Theoderich II., als er in Spanien einmarschiert. „Isidore de Séville a donc vraisemblablement voulu faire coincider le regnum Gothorum avec l'installation des Goths en Espagne.“ (Teillet, S. 473) Spanien ist identisch mit dem „Volk“ der Goten, mit dem Territorium der iberischen Halbinsel (plus, nebenbei, Südgallien) und mit der Herrschaft des Königs.

In den Sentenzen des Isidor bezeichnet das Verhältnis von praelati und subiecti sowohl die Herrschaft der Bischöfe als auch die der Könige. Vorbild sind weiterhin die alttestamentarischen Könige, deren Amt mit dem königlichen Christus endete, der Dominus noster verus rex et sacerdos aeternus ist, was in der Salbung des Königs übertragen wird. In den Sentenzen 3 heißt es dann: Membra quippe Christi fideles sunt populi, quos ... optime regunt (Die Glieder des Körpers Christi sind die Völker des Königs...). Nicht zuletzt ist der westgotische König religiosissimus.

 

In den Sentenzen 3 heißt es über die potestas des Königs: tunc vere est utile, si bene geratur. Tunc autem bene geritur, quando subiectis prodest. Erste Aufgabe ist die Unterdrückung der Sünden, denn die Sünde ist die Ursache für Herrschaft. Beim Jüngsten Gericht muss der König dann Rechenschaft darüber ablegen, wie er die Untertanen vom Bösen abgehalten hat (wie der Abt und der Bischof die Seinen bei Benedikt und Gregor d.Gr.). Entsprechend darf ein moralisch schlechter König gestürzt werden. Das 4. Konzil sagt im Kanon 75 über Suinthila: qui scelera propia metues se ipsum regno privavit.

 

Die drei Tugenden des Königs sind pietas, clementia und humilitas. Die clementia muss verbunden sein mit der iustitia. Dennoch bleibt der ideale König ein Kriegerkönig, von Gott bestellt und von den Menschen bestätigt. Darum heißt es im Kanon 75 auch: defuncto ... principe primates totius gentis cum sacerdotibus successorem regni consilio communi constituant.

 

In der 'Historia Gothorum' entwickelt sich für Suzanne Teillet gens in der Einzahl, wie in populi totius gentis, immer mehr hin zu einer Abstraktion, hin zum Gedanken der Nation (im französischen Wortsinn! S. 526). Gens Gothorum tritt für sie dann als „politische Person“ auf, was gens et patria Gothorum ermöglicht, zwei Abstraktionen nebeneinander. Die Gens existiert dabei unabhängig von der Person des Königs, darum meint Teillet, sie sei als Nation begriffen. Aber zwischen den theoretischen Anstrengungen Isidors und der westgotischen Realität dürften Welten geklafft haben.

 

Im Kanon 75 des 4. Konzils wird auch die patria Gothorum beschworen. In Isidors Historien taucht die patria rei publicae Konstantins auf, die patria Gothorum nun ist der Nachfolger der provincia Gothorum des Joh. von Biclaro. Patria ist mehr als schieres Territorium, denn in den Etymologien Isidors heißt es: Patria... vocata quod communis sit omnium qui in ea nati sunt. In dieser Definition wären Patria und Nation identisch, aber inwieweit diese Vorstellung über den König und die geistlichen und weltlichen Mächtigen hinaus überhaupt durchdringt, bleibt unklar.

 

Dennoch, im 'Laus Spaniae' als Einleitung zu der 'Historia' heißt es in rhetorischen Floskeln: o sacra semperque felix principum gentiumque mater (Mutter der Fürsten und Völker) Spania. ...tu nunc omnium regina provinciarum. Die Provinzen sind die alten römischen, die die Goten übernommen haben. „...l'Espagne est invoquée comme une mère féconde, jadis épouse des Romains, devenue ensuite l'épouse de la gens Gothorum.“ (Teillet, S. 498) ...denuo tamen Gothorum florentissima gens ... certatim rapuit et amavit. (Laus Spaniae). Das Land als Mutter und Frau ist alte römische Tradition, und dieses Bild wird für die „Nation“ bis ins 20. Jahrhundert erhalten bleiben. Inwieweit die Naturalisierung und Sexualisierung des Reichsbegriffs allerdings damals ein „Nationalgefühl“ schafft, bleibt fraglich, auch angesichts der schlagartigen Auflösung des Reiches nach Ankunft der Mauren.

 

Ab Rekkared verwendet Isidor die alten imperialen Begriffe für die Könige. Schon Johannes von Biclaro hatte den Rekkared des 3. Konzils als princeps bezeichnet.

Gemeinhin wird von einer Imperialisierung der Reichsidee gesprochen, beeinflusst nicht zuletzt von Papst Gregor d.Gr. und vorbereitet durch Johannes von Biclaro. Aber es handelt sich um ein „christliches“ Imperium, in dem die weltliche Herrschaft nichts anderes sein soll als die Verlängerung der geistlichen mit jenen Mitteln, die dieser nicht zur Verfügung stehen (denen der Waffengewalt). In den isidorischen Sentenzen (3) heißt es entsprechend: intra Ecclesiam potestates necessariae non essent, nisi ut,quod non praevalet sacerdos efficere per doctrinae sermonem, potestas hoc imperet per disciplinae terrorem. (Was der Priester mit der Predigt nicht erreicht, setzt der König mit Gewalt durch)

 

Auf fünf Jahre Herrschaft Sisenands folgen drei Jahre unter König Chintila, bei dem sich auf dem 5. Konzil von Toledo (636, drei Monate nach Antritt des Königs!) die ganze Schwäche des Königtums zeigt, nicht zuletzt auch durch geringe Beteiligung der Bischöfe. So wird festgelegt, dass jede Planung einer Absetzung des Königs mit Exkommunikation bedroht wird, und dass Mitglieder der königlichen Familie nach dem Tod des Herrschers nicht beraubt werden dürfen, womit offensichtlich Praktiken der Vergangenheit benannt werden. Zu letzterem Zweck werden dabei das Reichsgut und das Privatgut des Königs rechtlich getrennt und damit der Amtscharakter der Herrschaft (an sich ein Weg in Staatlichkeit) betont (Claude 102).

 

Dazu dient auch die erneute und nun deutlichere Festlegung, dass Könige gewählt werden müssen, und zwar nur aus den Reihen der Vornehmen des Landes (Gothicae gentis nobilitas). König und gens, vertreten durch die nobilitas, treten von nun an immer deutlicher als zwei nebeneinanderstehende Stützen des Reiches auf: ut quisquis talia meditatus fuerit, quemnec electio omnium provehit nec Gothicae gentis nobilitas ad hunc honoris apicem trahit, sit consortia catholicorum privatus et divino anathemate condemnatus. (3. Kanon, in Koch, S.368)

 

Geschützt werden darüber hinaus die Schenkungen des Königs an seine Gefolgsleute (fideles), deren Rolle damit auch institutionalisiert wird. Die Gefolgsleute fallen damit noch deutlicher aus der übrigen Schar der „Vornehmen“ heraus.

„La primera impresión es que Chintila se sentía amanezado, tenía conciencia de la precariedad de su poder y quería garantizar su estabilidad o, sino era posible, al menos evitar que su obra fuese inmediatamente desmontada y su familia sufriese represalias.“ (Hispania, S.408)

 

Auf dem 6. Konzil von Toledo findet, wenn man Fredegar (IV, 82) glauben kann, die Wahl des Sohnes Tulga zum Mitregenten und damit Nachfolger statt, eine erhebliche Neuerung.

Im 17. Kanon wird der dritte des vorherigen Konzils noch einmal bestärkt :

Rege vero defuncto nullus tyrannica praesumptione rgenum assumat, nullus sub religionis habitu detonsus (also Kleriker) aut turpiter decalavatus (also als Strafe skalpiert) aut servilem originem trahens (nicht nobel) vel extraneae gentis homo (also Fremder) nisi genere Gotus et moribus dignus (also sittsamer Lebenswandel), provehatur ad apicem regni. (in: Koch, S.369)

 

Aber nach zwei Jahren wird der jugendliche Tulga bereits vom Hochadel gestürzt, zum Kleriker tonsuriert und in ein Kloster gesteckt.

 

Laut Fredegar (IV,82) hievt eine Adelspartei 642 den greisen Chindasvinth (der dabei schon 79 Jahre alt sein soll) ins Königsamt. Dieser war offenbar schon früher an Rebellionen beteiligt gewesen und wendet sich nun mit Todesstrafen, Verbannungen und Konfiskationen gegen ihm gefährlich erscheinende Kreise der Oberschicht. Laut Fredegar (s.o.) fallen ihm Hunderte zum Opfer, ein offenbar enormer Aderlass unter den nobiles (200 primates Gotorum und 500 mediogres, wie er schreibt). Die ganze Brutalität zeigt, dass er offenbar dann Ehefrauen, Töchter und Besitz der Verfolgten unter seinen fideles verteilt.

 

Bei Fredegar heißt es:

Als er nun das gesamte spanische Reich fest unter seine Herrschaft gebracht hatte, ließ er – denn ihm war das gotische Übel (morbus Gotorum), die Könige abzusetzen, wohlbekannt, da er ja oftmals mit ihnen darüber beraten hatte, - alle jene Goten, die nachweislich an diesem Laster litten und deren Schuld an der Vertreibung von Königen er genau kannte, Mann für Mann töten, andere wieder ließ er mit Verbannung bestrafen; Frauen und Töchter übergab er mit all ihrem Besitz seinen Gefolgsleuten. Wie es heißt, wurden von den Goten vornehmsten Standes (primates) zweihundert getötet, um dieses Übel auszurotten, von denen mittleren Standes (mediocres) aber ließ er über fünfhundert umbringen. (…) Von Chindasvinth aber im Zaum gehalten, wagten die Goten nicht, gegen ihn eine Verschwörung anzuzetteln, wie sie es bei Königen gewohnt gewesen waren. (In: Kampers, S.199f)

 

Claude meint, „er beabsichtigte die Vernichtung derjenigen Vornehmen, die in keinem Gefolgschaftsverhältnis zum König standen.“ (S. 116) Viele fliehen ins Ausland, in der Folge gibt es neue Gesetze gegen Hochverräter und Exilanten, üble Nachrede gegen den König wird in Kanon 1 (!) des 7. Konzils von Toledo mit der Exkommunikation belegt. Die rein rechtliche Sonderstellung von nobiles in der Gesetzgebung bleibt zwar, aber eine Entwicklung zugunsten der maiores palatii wird deutlicher. Mit diesem Versuch, eine Art Amtsadel durchzusetzen, wird aber keine tragfähige Basis für das Königtum über die direkte Machtausübung der einzelnen Herrscherpersönlichkeit hinaus erreicht.

Allerdings treten immer stärker Freigelassene und Sklaven neben den Hofadel. Da gibt es die offenbar zunehmende Schar der Fiskalsklaven und sogar solche in herausgehobenen Positionen bei Hofe. Laut Claude eröffnet sich hier den Königen „eine Möglichkeit, in der Verwaltung vom Adel unabhängig zu werden.“ (123) Später, 683, wird das 12. Konzil von Toledo beklagen, dass im officium palatinum Unfreie und Freigelassene arbeiten, die dafür an den Hof geholt werden.

 

Die Unterdrückung einer öffentlichen Rolle des nicht an den Palast gebundenen Adels, der offenbar nicht bereit ist, ein starkes Königtum zu dulden, bringt den König dazu, die Bischöfe stärker in das Rechtswesen einzubinden, da Gerichte oft offenbar sich anders nicht gegen den Adel durchsetzen können. Wohl zu diesen Zweck setzt der König auch wieder Bischöfe ein. Zugleich wird die Stellung des Königs ausdrücklich mit seiner „Nähe zu Gott“ und seiner Fähigkeit zu göttlichen Eingebungen begründet.

 

Die Situation des Königtums wird durch nichts so deutlich wie durch Chindasvinths Erklärung im Prolog der Leges Visigothorum II, 1, wo er erklären muss, dass ein König seine Waffen öfter gegen seine eigenen Untertanen als gegen auswärtige Feinde richten muss. (Visigoths, S.341)

 

In einem Schmähgedicht („Epitaphion“) kommentiert Bischof Eugenius II. von Toledo die Regierung Chindasvinths:

Ihr alle, die der Erdkreis trägt, betrauert mich laut, / damit eure Schmähungen mit euren Tränen abgewaschen werden, / der gütige Christus eure Schuld vergebe / und sich die schimmernde Tür des höchsten Himmels öffne. / Lasst zerknirschten Herzens die Begräbnistränen fließen / und veranstaltet eine fromme Trauer durch gemeinsames Weinen. / Schmachtet nach Gott, bringt ein trauriges Stöhnen hervor / und sprecht für mich Elenden: „Bitte verschone mich“. / Ich, Chindasvinth, stets der Freund böser Taten, / Vollstrecker von Verbrechen, ich, Chindasvinth. / Gewissenlos, schamlos, lasterhaft, unanständig, gehässig. / Gutes habe ich nie gewollt, stark war ich hingegen in allem Schlechten / und habe alles begangen, was einer tut, der die Verworfenheit begehrt und nach Schlechtigkeit strebt, / ja, ich bin sogar noch schlimmer gewesen. / Es gab kein Verbrechen, das ich nicht begehen wollte. / In den Lastern war ich der Größte und Erste.(...) Den der Purpur kleidete, drückt jetzt nur die Erde. / Die purpurnen Herrschaftsgewänder sind mir jetzt zu nichts mehr nutze, / auch nicht grüne Gemmen und ein glänzendes Diadem. / Weder Silber, noch gleißendes Gold kann mir helfen. / Höfische Ruhebetten sind unnütz, und an Schätzen finde ich keinen Gefallen. (…) (In: Kampers, S. 198f)

 

Offensichtlich gelingt es Chindasvinth, für seine rabiaten Maßnahmen die Unterstützung eines 7. Konzils zu erreichen.

 

Sohn Rekkesvinth wird 649 durch den König zum Nachfolger erhoben. Als der Vater stirbt, kommt es zur Rebellion, deren Zentrum um Zaragoza liegt. Um sie niederzuschlagen, braucht er die Unterstützung des übrigen Adels, der vermutlich sofort Konzessionen verlangt. 

Auf dem 8. toledanischen Konzil in der Peter- und Paul-Basilika (653) wird die starke Position des Hofadels bestätigt, der alleine neben den Bischöfen den König wählen darf. Die Akten werden von den anwesenden Äbten und Vertretern des officium palatinum unterschrieben, deren Aufwertung damit dokumentiert wird.

In der einleitenden Rede formuliert Rekkesvinth, serenissimus princeps, er sei von Gott in sein Königsamt eingesetzt worden und verfüge über göttliche Inspiration. Die Mitglieder des officium palatinum seien zur Teilnahme am Konzil berechtigt als rectores plebium, Anführer des Volkes, zudem als in regimine socios, als an der Regierung Beteiligte. Schließlich erklärt er, seines Erachtens sei die Wahl nicht der einzige Weg zur Erlangung der Königswürde.

Von ihm ist eine goldene Krone überliefert mit Kettchen, an denen die Buchstaben seines Namens hängen, alles geschmückt mit Saphiren, Granaten, Smaragden und Perlen. (Manzano S.43)

„Réceswinthe introduit son discours de la même manière que l'empereur, et il adresse aux Grands qui forment son conseil, comme Justin II aux sénateurs, pour les associer à son pouvoir. La comparaison de la tête et du corps appliqué au roi et à son royaume par le souverain wisigoth au début de son exposé ... est longement développée dans le même discours de l'empereur Justin.“ (Teillet, S.539)

 

Es kommt, nun allerdings Ausdruck der Schwäche des Königs, zu einer Amnestie für die Exilanten und übrigen von Chindasvinth Verfolgten, und zu der Bestimmung, dass konfisziertes Adelsgut dem Reichsgut, also nicht dem Privatbesitz des Königs zugeordnet werden muss, wobei beides säuberlich getrennt werden soll. Schließlich wird eine Art Pflichtenkatalog für den Herrscher durch das Konzil festgesetzt: non personae sed potentiae suae haec deberi non ambigit. Regem enim iura faciunt, non persona. (Der Gehorsam ist nicht der Person des Königs, sondern seinem Amt geschuldet. Denn das Recht und nicht die Person macht den König aus. In Teillet, S.620 )

Zudem wird auf der Königswahl beharrt, die auf weltlicher Seite auf die maiores palatii beschränkt wird. Außerdem wird als Wahlort Toledo oder der Sterbeort des vorherigen Königs festgelegt. Deutlicher kann der Amtscharakter des Königtums nicht festgelegt werden.

 

Das Konzil geht überhaupt weit über den tomus Rekkesvinths, seinen Aufgabenkatalog für die Konzilsväter, hinaus, wozu auch harsche Kritik an der Unterdrückung des Adels durch den Vater geübt wird. In den Gesetzen des Königs werden denn auch Teile der Konzilsbeschlüsse zu weltlichen Angelegenheiten nicht umgesetzt, und trotz langer Herrschaft von 19 Jahren setzt Rekkesvinth kein neues Konzil mehr an, was sicher die Macht und die innere Ordnung der Kirche schwächt und wohl auch schwächen soll.

 

654 erscheint das Liber Iudiciorum, Zusammenfassung der bisherigen Gesetzgebung für die Hände der lokalen Richter. Es ist die dritte erhaltene Kodifizierung des Rechtes nach denen von Eurich (nur kleiner Teil bis heute erhalten) und Alarich II. bei einer vermuteten von Leovigild. Aufgehoben sind fast alle bekannten Gesetze, die von Eurichs Kodex überliefert sind, mit einer interessanten Abänderung bei einem Gesetz betreffs der Übereignung von Gut durch Römer an Goten, welches ersteren dabei gar nicht gehört hatte: Im Original stand da: Romanus, quis Gotho donaverit rem, quae est iudicio repentenda,... wird zu: Si quis rem, que est per iudicium repetenda,... (in: Koch, S.388)

Ansonsten ist die wohl wichtigste Neuerung "una radical militarización adminstrativa" (García Moreno, S.169). Die alten militärischen Duces übernehmen nun auch die zivilen Funktionen der bisherigen Rectores für die Provinzen. In der Zukunft wird sich erweisen, dass diese Änderung das Reich weiter schwächen wird, da es zunehmend in lokale und regionale Einheiten zerfällt.

 

Alles spricht im übrigen dafür, dass Gesetze spätestens seit der ostgotischen Herrschaft (wie ein Gesetz von Theudis zeigt), territorial gelten, also für den Raum der Herrschaft, und nicht nur für spezielle Personengruppen, es sei denn, dass diese speziell erwähnt werden, wie der Palastadel, die Bischöfe oder die Juden.

 

Die letzten rund vierzig Jahre des Westgotenreiches sind offenbar eine Zeit steten Niedergangs, von dem wir manches nur sehr indirekt erfahren. Bis auf Egica sind alle Könige weniger als zehn Jahre im „Amt“ und es sind in dieser Zeit immerhin sieben.

Nach dem Tod Reccesvinths wird Wamba vermutlich an dessen Sterbeort, der Villa Gertico, „gewählt“. Dann wird er in Toledo zum König gesalbt, wie Julian von Toledo ausführlich berichtet. Es gilt als wahrscheinlich, dass es solche Königssalbungen schon vorher gegeben hat.

 

Denn zu unserer Zeit lebte der berühmte Herrscher Wamba, nach Gottes Willen würdig, König zu sein, durch die priesterliche Salbung der Öffentlichkeit präsentiert (sacerdotalis unctio declaravit). Von der Gemeinschaft des ganzen Volkes und Vaterlandes gewählt, von der Liebe der Bevölkerung dazu auserkoren. Noch bevor er zur Würde der Herrschaft gelangte, wurde vielen durch Offenbarungen im voraus enthüllt, er werde ein sehr berühmter Herrscher sein. Während der hoch edle Herr (clarissimus vir) für den verstorbenen König Rekkesvinth das feierliche Leichenbegräbnis vorbereitete und die Totenklage ausrichtete, riefen alle einstimmig (…) sie würden ihn gerne zum Herrscher haben. Mit donnernder Lautstärke riefen sie mit vereinter Stimme, jener und kein anderer sonst solle über die Goten herrschen, und sie warfen sich ihm scharenweise zu Füßen, damit er den Bittenden keine abschlägige Antwort gäbe. ( Er wehrt sich gegen das Ansinnen) … Weniger von ihren Bitten als von ihren Drohungen überwunden, willigte Wamba schließlich ein, übernahm die Herrschaft und schloß sie in seinen Frieden ein. Der Termin der Königssalbung wurde aber auf den 19. Tag verschoben, damit er nicht außerhalb des altehrwürdigen Königssitzes zum König geweiht würde. (…) Obwohl dieselbe Person, durch deren Berufung sogleich göttlicherseits sowohl durch die so vernehmlich geäußerten Wünsche des Volkes als auch durch dessen willfährige Unterwerfung zum Ausdruck kam, von den hohen Amtsinhabern bereits mit königlichem Prunk ausgestattet worden war, wollte sie von der Hand des Bischofs doch nicht eher gesalbt werden, bis sie in der königlichen Residenz angekommen sei und den von den Vätern überkommenen Thron erlangt habe, eben dort, wo es ihr angemessen schien, sowohl die heilige Salbung zu empfangen als auch die Zustimmung der weiter entfernt Wohnenden zu ihrer Wahl geduldig abzuwarten, damit man nicht glaube, sie habe – getrieben von brennendem Ehrgeiz nach der Herrschaft – sich das Symbol eines so großen Ruhmes eher mit Gewalt angemaßt und erschlichen als von Gott empfangen. (…)

Und sobald er dort angekommen war, wo er die heilige Salbung empfangen sollte, nämlich in der den heiligen Petrus und Paulus geweihten Palastkirche (basilica Praetoriensis), leistete er, bereits Aufmerksamkeit erregend durch das Königsornat und sich vor dem Altar Gottes aufstellend, nach dem Brauch dem Volk den wechselseitigen Eid. Anschließend kniete er nieder, und durch die Hand des heiligen Bischofs Quiricus wurde das Öl der Segnung auf sein Haupt gegossen, und die Fülle des Segens erwies sich sofort, als dies Zeichen des Heils hervorquoll. Denn vom Haupt selbst, auf das dieses Öl gegossen worden war, erhob sich eine gewisse Ausdünstung ähnlich einem Rauch, wie eine Säule aus dem Scheitel empor und aus dem Kopf selbst sah man eine Biene hervorspringen, welches Zeichen unter allen Umständen das Herannahen einer gewissen auf dem Fuß folgenden Glückszeit ankündigte. (Julian von Toledo,Historia Wambae Regis 2-4)

 

Julian macht aus seinem Herrscher eine Art Heiligen, den Gott zum Heil des Volkes gesandt hat: religiosus Wamba princeps (HWR, 20) Im Wamba-Iudicium heißt es: electum a Deo regem nostrum.

Entsprechend ist die Salbung der entscheidende Einsetzungsakt: deinde curvatis genibus oleum benedictionis per sacri Quirici pontificis manus vertici eius crefunditur, et benedictionis copia exhibetur, ubi statim signum hoc salutatis emicuit. Suzanne Teillet kommt dieser Vorgang in der Kirche wie eine Taufe vor. "Il semble donc qu'on peut interpréter l'onction comme une sorte de confirmation visible, par l'Église, du choix de Dieu.“ (S.612f) Diese Darstellung des Herrschers hat sicher mit dem von diesem propagierten Selbstbild zu tun, inwieweit dieses damals nach außen wirksam wird, bleibt unbekannt.

 

Vorläufer für Salbungen von Herrschern gab es nur im Alten Testament, und dieses hatte in den neuen germanischen Reichen auf römischem Boden längst das neue an Bedeutung abgelöst. Ansonsten wurden bislang nur christliche Kleriker gesalbt, so wie auch ihnen die Durchführung dieses Aktes vorbehalten war. Ein Aspekt ist sicherlich, dass die Salbung, die Legitimierung der Herrschaft mehr durch Gott als durch hochgestellte „Wähler“ Ersatz bietet für das fehlende Charisma einer königlichen Linie, eines Geschlechtes. Wie bedeutsam die Salbung wird, formuliert der erste Kanon des 12. Konzils von Toledo dann über Erwig: ….regnandique per sacrosanctam unctionem susceperit potestatem.

Überhaupt war schon für die Kleriker das (jüdische) Alte Testament von großer

Bedeutung, fehlt sie doch im Neuen völlig. „...clerics consciously presented themselves in the guise of the Old Testament priesthood.“ (Visigoths, S.374, de Jong) Die Kirchenabgabe, die Sabbath-Ehrung, das ungesäuerte Brot der Messe, die Salbung der Könige usw., alles ist jüdisches Erbe. Die Frage muss hier offen bleiben, inwieweit diese Nähe zum Judentum ein Konkurrenzverhältnis verschärfte, welches so bei den altrömischen Kulten weitgehend fehlte.

 

Kurz nach der Inthronisation leitet Wamba einen der regelmäßigen Feldzüge gegen die Basken. Dort erreicht ihn die Nachricht von einem Aufstand in der Narbonensis. 

Ein Abt Ranimerus wird von zwei fränkischen Bischöfen zum Bischof von

Narbonne eingesetzt und liefert selbst den legitimen Bischof den Franken aus – berichtet Julian. Der Graf von Nîmes andererseits und der Bischof von Magelonne rebellieren mit fränkischer Unterstützung.

Wamba schickt dagegen den Dux Paulus, der aber den Aufstand für eigene Zwecke benutzt und offenbar ein eigenes septimanisches Königreich anstrebt. Dabei wird er vom Dux der Tarragonensis unterstützt. Er zieht nach Südgallien, wo sich ihm die bisherigen Aufständischen anschließen. Über das treulose Gallien, offenbar ohnehin längst etwas ein Fremdkörper im Westgotenreich, heißt es entsprechend: Iudaeorum blasphemantium prostibulum habebatur (5,2)

 

In  römischer Diktion zieht nun der princeps in göttlichem Auftrag gegen den tyrannus in den Krieg:

Sub ista disciplina iam dictus princeps exercitum gloriose producens moresque singulorum sub divinis regulis tenens, prosperari sibi videbat per incrementa dierum et dispositum belli et victoriam proeliandi. (der Princeps lässt seine Armee ruhmreich voranschreiten, dabei darüber wachend, dass jeder seiner Männer die göttlichen Gebote einhält. So sieht er Tag für Tag den Fortgang des Krieges günstiger und den siegreichen Ausgang der Kämpfe. Hist.10.7)

Julian lässt Wamba gelegentlich sogar aus der Bibel zitieren.

 

Nach der Einnahme von Narbonne vertreibt Wamba die dortigen Juden und „reinigt die Gegend durch eine neue Taufe der Gerechtigkeit.“ (novo iudiciorum baptismate purgata, HW 27) Wamba zieht nach Nîmes cum terribilis pompae et exercitum admiratione (Julian). Jemand sieht Engel über dem Heer fliegen. Dort gibt Paulus, besiegt, sein cingulum ab. In Toledo zieht er barfuß und dekalviert mit einer Fischgräte als Diadem auf einem Karren ein, der von einem Kamel gezogen wird. Vorne dran geht Wamba, mit Lorbeeren bekrönt. Immerhin werden die Aufständischen nicht hingerichtet, sondern nur enteignet und verbannt. (Manzano, S.87)

 

Julians Historia Wambae wird eingerahmt durch einen Brief des Paulus, in dem dieser Wamba beschimpft, und durch eine 'Insultatio vilis storici in tyrannidem Galliae', eine massive Beschimpfung der Gallier. Diese sind schon in der Historia feige und verstecken sich, wenn Wambas Heer kommt, sie sind nicht viriliter, männlich, sondern ängstlich, was als weiblich verstanden wird. Folgendermaßen übersetzt de Jong zusammenfassend das erste Kapitel der Insultatio (in meinem Deutsch):

Wo hat sie euch hingebracht, Gallien, eure sogenannte Freiheit? Wo ist die überschwengliche Stimme, mit der ihr spanische Männer für schwächer als Frauen erklärt habt? Welche Zukunft bleibt euch, wenn ihr ehrbares Werk zerstört und guten Rat meidet? Ihr stapelt Verbrechen auf Verbrechen, gebt euch dem Meineid hin und liebt Juden mehr als die, die an Christus glauben. Der lex adulterii folgend denkt ihr, alles, was ihr macht, sei tugendhaft: Huren wie Tiere, das Messer in den Rücken eurer Freunde stecken, unschuldige Seelen töten. Ihr gebt vor, gastfreundlich zu sein, Männer, Frauen und Kinder aufzunehmen, aber dann bietet ihr Wein an, der mit Blut vermischt ist; ihr tötet den Mann und die Kinder und nehmt die Frau in euer ehebrecherisches Bett.. (Visigoths, S.384f, de Jong).

Kurz: „His metaphors centre upon sexuality and illness. Gaul is the patently female source of scandal, evil, blasphemy, prostitution and perjury.“ (s.o. S.385)

 

Nach dem Sieg über Paulus wird berichtet, der Hofadel habe ihn abgeurteilt. Dies klingt nach Konzessionen an diesen, die offenbar durch verschärfte Kontrolle über die Kirche kompensiert werden sollen. Wamba errichtet sogar eigenmächtig neue Bistümer, eines davon an der Toledaner Palastkirche Peter und Paul, worauf die Hauptstadt nun zwei Bischöfe hat.

 

Die geringe Machtfülle des westgotischen Königs schlägt sich hingegen in seiner Wehrgesetzgebung nieder, die mit seiner höchsten Aufgabe befasst ist, dem Krieg. Sie ist Resultat der geringen Neigung der Vornehmen, mit dem König in den Krieg zu ziehen und dabei Teile der Belegschaft des Grundbesitzes von der Feldarbeit abzuziehen. In seinem Militärgesetz beklagt der König, „dass bei einem feindlichen Einfall die Heerespflichtigen entweder zu Hause blieben oder flüchteten …“ (Claude, 164) Kleriker, Bischöfe, Duces, Comites, Thiuphadi, Vicarii, Gardingi, und alle, die weniger als hundert Meilen vom Kriegsgeschehen entfernt wohnen, sollen nun Heeresfolge leisten. Dabei sind sie verpflichtet, ihre Gefolgschaften mitzuführen und verfallen schweren Strafen bei Nichtbefolgung. (s.o.)

Später wird auf dem 12. Konzil von Toledo durch König Ervig beklagt werden, dass als Ergebnis (wegen Nichtbefolgung und Bestrafung) „die Rechtspflege nahezu zusammengebrochen sei. (s.o.)

 

Immerhin beschließt 666 ein Konzil von Merida, für Armee und König im Krieg zu beten. Der christliche Gott, König der Könige, ist  längst ein Kriegsgott mit einer militia caelestis geworden.(Teillet,  S.545)

 

Dem Ende entgegen

Das Ende der Herrschaft Wambas.beschreibt die Chronik von Alfons III. aus dem 9. Jh. folgendermaßen (Der König hier ist Wamba, der Bischof Julian):

Zur Zeit König Chindasvinths kam ein Mann namens Ardabastus, den der Kaiser aus seiner Heimat vertrieben hatte aus Griechenland über das Meer nach Spanien. König Chindasvinth nahm ihn hochherzig auf und gab ihm seine Nichte zur Frau. Dieser Verbindung entstammte ein Sohn mit Namen Ervig. Nachdem Ervig am Hof erzogen und mit der Würde eines comes ausgezeichnet worden war, verübte er voller Hochmut einen hinterhältigen Anschlag gegen den König. Er gab ihm eine Pflanze, genannt spartus, zu trinken, worauf er sofort bewusstlos wurde. Als der Bischof der Stadt, und die Großen des Hofes (optimates palatii), des Königs Getreue (regis fideles), ohne von der Wirkung des Trankes zu wissen, den König bewusstlos hingestreckt sahen, spendeten sie ihm aus frommer Gesinnung, damit der König nicht ohne Sakramentenempfang aus dem Leben scheide, die Beichte und die Poenitenz (confessionis ordinem seu et paenitentiae). Als der König sich von dem Trank erholt und erfahren hatte, was mit ihm geschehen war, begab er sich in ein Kloster, wo er für den Rest seiner Tage das Leben eines Mönches führte. (In: Kampers, S.216)

 

Es „handelt sich hierbei um eine im Westgotenreich weitverbreitete Sitte, durch die der Sterbende die Tonsur erhielt und symbolisch in den geistlichen Stand aufgenommen wurde. Damit war Wamba regierungsunfähig. Mehr oder weniger freiwillig unterschrieb er ein Dokument, durch das er Ervig als seinen Nachfolger designierte. In einem zweiten Schreiben ersuchte er den Metropoliten Julian von Toledo, Ervig zum König zu salben.“ (Claude, S.167)

 

„In den Akten des 12. Toletanums erscheint dann zum ersten Mal die Salbung als der entscheidende Akt, der zum Königtum führt.“ (Claude, 168, per sacrosanctam unctionem susceperit potestam).

Kanon 1: Idem enim Wamba princeps dum inevitabilis necessitudinis teneretur eventu, suscepto religionis debitu cultu et venerabili tonsurae sacro signaculo, mox per scribtuarum definitionis suae hunc inclytum dominum nostrum Ervigium post se praeelegit regnaturum, et sacerdotali benedictione unguendum.

 

In den überlieferten zeitgenössischen Dokumenten fehlt die abenteuerliche Geschichte des Herschaftsendes Wambas. Das erste Schreiben des Königs, in dem er Ervig zum Nachfolger macht, ist von den seniores palatii als Zeugen unterschrieben, die offenbar mitgespielt haben - falls es sich um eine Intrige handelte. Bezeichnend ist allerdings das Tempo: Am 14. Okt 680 findet der oben überlieferte Anschlag statt, am 15. ist die Machtübernahme Ervigs, am 21. wird er gesalbt. Andererseits ist es nicht ganz ungewöhnlich, dass westgeotische Könige mit einer öffentlichen Buße und der Designation eines Nachfolgers abtreten, wie für Chindaswinth 653 und Ervig 687 belegt ist.

"La subida al trono de Ervidio en octubre del 680 constituye la más clara prueba del fracaso de la política centralista, y en cierta medida antinobiliaria, de Wamba." (García Moreno, S. 176)

 

Ervig beruft sofort, Januar 681, ein Konzil ein, welches im ersten Kanon seine Herrschaft legitimiert und im zweiten die Rückkehr ins weltliche Leben nach der „Buße“ ausdrücklich noch einmal ausschließt, da sie auch im Zustand der Bewusstlosigkeit gültig sei. Zudem wird der Metropolit von Toledo zusätzlich privilegiert und wird so eine Art Primas Hispaniens, ähnlich der Stellung des Patriarchen von Konstantinopel. Über ihn kann der König nun wohl weiter eigenhändig Bischöfe einsetzen. Die Bischöfe selbst werden vom König ausdrücklich aufgerufen, sich an der Regierung mit Rat und Tat zu beteiligen. Den aufgrund des Militärgesetzes Wambas prozessunfähig (infam) Gewordenen wird schließlich die Prozessfähigkeit und am Ende wohl auch ihr Eigentum zurückgegeben.

 

Nachdem Wambas Wehrgesetz offenbar gescheitert war, erlässt Ervig ein neues, in dem der König beklagt, dass Vornehme nur jeden zwanzigsten ihrer Unfreien in den Krieg mitnehmen und verlangt, dass es nun wenigstens jeder zehnte sein solle. (Claude, 174) Jeder hat Heeresfolge zu leisten, sive sit dux, sive comes atque gardingus, seu sit Gotus sive Romanus, necnon ingenuus quisque vel etiam manumissus sive etiam quislibet ex servis fiscalibus. (in: Koch, S.401) Freie Gefolgschaften werden erst gar nicht mehr erwähnt. Der Adel mediatisierte offenbar in gewisser Weise so erfolgreich die einfachen Freien, über deren womöglich geschwundenen Anteil an der Bevölkerung wir kaum etwas erfahren, und entzieht sie so dem Kriegsdienst.

 

Auf dem 13. Konzil von Toledo zeigt sich 683 ein besonders schwaches Königtum, es wird eine allgemeine Amnestie für alle Aufrührer (gegen die Krone) der letzten rund fünfzig Jahre beschlossen, die der König danach in Gesetzesform einzuschränken versucht. Die dazugehörigen Konfiskationen sollen rückgängig gemacht werden. Der Adel setzt dazu dann durch, dass das nur für diejenigen gelten soll, die an die Krone gefallen waren, und nicht für die, die dem Adel zugute gekommen waren.  „Nur eine mächtige Adelspartei kann eine so weitgehende Beeinträchtigung der königlichen Macht durchgesetzt haben.“ (Claude, 178)

 

Des weiteren heißt es auf dem Konzil, dass kein Bischof und kein Angehöriger des Palastadels ohne klaren Beweis seiner Schuld abgesetzt, gefangen genommen, enteignet oder gefoltert werden darf und Angeklagte solange in ihrer Stellung und auf freiem Fuß bleiben dürfen, bis sie verurteilt werden. Das Gericht soll dabei aus Bischöfen, Palastadeligen und Gardingi bestehen (sacerdotum seniorum atque etiam gardingorum. (García Moreno, S. 179 und Claude, S. 179). Außerdem dürfen keine Sklaven außer den Fiskalsklaven mehr an der königlichen Verwaltung beteiligt sein.

 

Dieser Text wird gelegentlich als westgotische Habeas-Corpus-Akte bezeichnet. Dem Palastadel wird dabei eine rechtlich vom König unabhängige Stellung eingeräumt. Verstärkt wird der Eindruck königlicher Schwäche dadurch, dass dann auch noch der Erlass rückständiger Steuern beschlossen wird, was den großen Steuerzahlern vor allem zu Gute kommt, und durch eine Wiederholung und Ausweitung der Schutzbestimmungen für die Familie des Königs nach dessen Tod.

 

Als Konsequenz beruft Ervig kein weiteres Konzil mehr ein, und wenn man den Vorwürfen seines Nachfolgers Egica glaubt, hat er versucht, in der Praxis den Konzilsbeschlüssen nicht Folge zu leisten. Derweil wird ein erster Landungsversuch von Muslimen auf hispanischem Boden erwähnt.

 

687 kommt es nach Abdankung durch Poenitenz anstelle der eigenen Söhne zur Designation des Dux Egica, der mit Wamba verwandt und Schwiegersohn Ervigs ist, - und längst ein erklärter Gegner von ihm. Offenbar kommt es dann auch gegen ihn zu Verschwörungen, an einer ist der Metropolit von Toledo beteiligt, deren Niederschlagung die Position des Königs vielleicht kurzfristig gegenüber Kirche und Adel stärkt. Es geschehen wohl wieder einmal viele Hinrichtungen, Verbannungen und Konfiskationen durch den König, unter anderem gegen die Familie Ervigs.  (hic Gothos acerva morte persequitur. Chronik von 754, in García Moreno, S.184) Dessen Witwe wird ins  Kloster gesteckt. Auf dem letzten westgotischen Reichskonzil 694 tritt Egica dann einerseits wie ein unangefochtener Herr über die Kirche auf, andererseits deuten die vielen Drohungen gegen mögliche Aufständische eher das Gegenteil an.

 

Egica verpflichtet freigelassene Fiskalsklaven zum Militärdienst. Die Hinweise auf entlaufene Sklaven nehmen zu, ebenso auf Missernten, Hungersnöte und Pestepidemien.

Es gibt immer ausführlichere Bestimmungen, wie mit entflohenen Sklaven umzugehen ist. „The lengthy and detailed preoccupation of the laws with the flight of slaves points to a problem of very large proportions...“ (King, S.167) Ein Gesetz von 702 erklärt ausdrücklich, dass die Flucht von Sklaven ein increscens vitium ist. „...the problem had escaped control.“ (King) Die Strafen für die, die Fälle nicht vor den Richter bringen, werden immer heftiger.

King zitiert Verlinden (L'esclavage): „Une législation pareille ne peut être nécessaire que dans un État dont tous les cadres craquent.“ Geflohen sind vermutlich vor allem eigentumslose Landarbeits-Sklaven unter direkter Kontrolle ihres Herrn. In Zeiten, in denen z.B. wegen Seuchen Arbeitskräfte rar sind, kommen entlaufene Sklaven leichter irgendwo (illegal) unter. (King, S.168)

 

Juden wird zunächst der Handel mit Christen verboten, sie verlieren dann auch den von Christen erworbenen Grundbesitz mitsamt den dazu gehörigen Sklaven. Schließlich werden sie völlig enteignet, versklavt und ihnen wird die Ausübung ihres Kultus völlig verboten.

Es kommt zu Eidesleistungen der Untertanen beim Amtsantritt des Königs.

 

698 bestimmt Egica Sohn Witiza zum Mitregenten. Es kommt zu einer massiven Rebellion unter einem Sunifried, der Toledo einnehmen kann und dort sogar Münzen herstellen lässt, bevor er dann scheitert. 

Witiza muss darauf mit den harten Positionen des Vaters brechen. In der mozarabischen Chronik von 754 heißt es nämlich:

Obwohl er seinem Vater mit Dreistigkeit auf dem Thron folgte, erwies er sich während seiner fünfzehn Regierungsjahre als ein sehr gütiger Herrscher. Er nahm diejenigen, die sein Vater ins Exil verbannt hatte, nicht nur in Gnaden wieder auf, sondern erwies ihnen seinen Dienst, indem er sie wieder einsetzte. Denn Witiza gab denen, die sein Vater unter ein schweres Joch gepresst hatte, die frühere Freude zurück und erstattete aus frommer Schenkung denen ihr Land zurück, denen sein Vater es abgesprochen hatte. Und er löste nicht nur die Unschuldigen aus einer, wenn man will, unlöslichen Fessel, sondern erstattete auch aus seinem eigenen Besitz dem officium palatinum, dem Fiskus seit langem entwendete Güter. (In: Kampers, S.226)

 

710 ist das Ende der Regierung Witizas, der unmündige Söhne hinterlässt. Es kommt zur Wahl (?) Roderichs (Rodrigo in spanischen Texten) durch einen senatus (Chronik von 754). Er wird heftig von einer Opposition vielleicht unter Führung von Familienangehörigen Witizas (Bischof Oppa, Sohn Egizas, u.a.) bekämpft und kontrolliert wohl vor allem den Süden und Westen. Im Osten und für Septimanien wird ein Gegenkönig Agila (II.) erwähnt. Die Nachricht vom Einfall der Muslime erreicht Roderich dann wohl auf einem der üblichen Feldzüge gegen die Basken. In der Chronik Alfons III. heißt es dazu:

Als Witiza gestorben war, wurde Roderich zum König gesalbt. Zu seiner Zeit wurde die Lasterhaftigkeit in Spanien noch schlimmer. In seinem dritten Regierungsjahr fielen wegen des Verrates der Söhne Witizas die Sarazenen in Spanien ein. Als der König von dem Einfall erfuhr, zog er sogleich mit seinem Heer zum Kampf gegen sie aus. Aber von der Last ihrer Sünden erdrückt und verraten durch den Betrug der Söhne Witizas, wurden die Goten in die Flucht geschlagen. Das in seinem Untergang geflüchtete Heer, wurde fast völlig vernichtet. (In: Kampers, S. 228)

 

Möglicherweise haben Söhne Witizas muslimische Truppen zur Unterstützung gegen Roderich auf die Halbinsel gerufen. Aber die Quellenlage ist unklar.

 

Tariks Expeditionstruppe, die bei Gibraltar landet, umfasst wohl nur wenige tausend Araber und Berber. Er marschiert dann über Córdoba nach Toledo. Nach seinem Erfolg folgt vielleicht schon 712 der Wali Musa ibn Nusayr mit einem größeren Heer und marschiert über Sevilla und Mérida nach Toledo. Musas Sohn folgt später mit einem Heer nach Zaragoza (714), dann Málaga, Iliberis (Granada). Er heiratet Roderichs Witwe, wird aber 716 von Muslimen ermordet.

 

Nach dem Tod Roderichs bricht offener Bürgerkrieg unter den Goten aus. Einige wie Oppa verbünden sich mit dem Muslimen. Mehrere kleinere gotische Herrschaftsgebiete entstehen. Als Rückzugsgebiet erhält sich ein Widerstandsnest im asturischen Bergland unter einem Pelagius, das von Flüchtlingen aufgefüllt wird. 718 werfen sie die Muslime zurück. Die wiederum bemächtigen sich zwischen 716 und 719 Kataloniens. 721 siegen sie entscheidend bei Navas de Tolosa.

 

Kings Fazit: „...it is difficult not to believe that the Arabs' triumph was due less to their own strength than to the feebleness of their prey and difficult not to see in the conquest of 711 something of a coup de grâce for a demoralised and disintegrating kingdom bent on self-destruction.“ (S.22)

Anders gesagt: Es wurde nicht möglich, ein starkes Königtum aufzubauen, welches von den geistlichen und weltlichen Großen hinreichend unabhängig ist, um nicht deren Eigeninteressen immer wieder und immer mehr zum Opfer zu fallen. Das ist auf Dauer selbst bei der Dynastie der Merowinger nicht anders, die statt des Wahlproblems das der Erbteilung hat, und welches vielleicht nur durch die Karolinger vor einem ähnlichen Schicksal bewahrt bleibt.

Zudem bieten die Kriege der Franken immer wieder mit ihren Beuteperspektiven eine einigende Wirkung, während nach der Einnahme des Suebenreiches und der byzantinischen Region Expansion kaum noch möglich ist; die Feldzüge zu den nördlichen (Kantabrer) und nordöstlichen Grenzvölkern (Basken) jedenfalls sind eher defensiv und zudem nicht dauerhaft erfolgreich