STADT N3: DIE STADT IM NORDEN (1250-1350)

 

 

Bischofsstädte (Hildesheim / Trier / Mainz / Würzburg)

Freie und Reichsstädte (Lübeck / Regensburg)

Bergbaustädte

Kleinstädte

Residenzstadt Prag

Die Stadt als Wirtschaftsraum (Der Markt)

Die Stadt als Festung

Stadtbild: Gebäude in der Stadt (Das Kaufhaus)

Noble Geschlechter und Kapital (Köln)

Bürgerliche Mittelschicht: Ehrbarkeit

Zünftiges Handwerk

Städtische Unterschicht

Gemeinden in deutschen Landen (Verfassungen / Politisierung der Zünfte / Recht und Regulierung / Abgaben, Einnahmen / Ämter und Aufgaben / Schulen / Spitäler / Kirche / Juden / Städt. Geschichtsschreibung )

Obrigkeit

Erfurt: Obrigkeit und kleines Bürgertum

Leipzig / Freiburg / Nürnberg

(Bündnisse)

Flandern (Kampf um Flandern / Brügge / Gent)

Frankreich

England

 

(Hadlaub)

 

 

Zwar leben die meisten Menschen immer noch auf dem Lande, aber sie sind fast nirgendwo mehr weit entfernt von einer (meist kleinen) Stadt, die sie zu dominieren und zu prägen beginnt. Städte sind nichts neues mehr, sondern alltäglich und damit selbstverständlich geworden. Die kritische Auseinandersetzung mit ihnen durch Klerus und Adel nimmt ab, und um 1260 erklärt Albertus Magnus sie zum Hort der civilitas und des bene vivere. Stadt bedeutet für seinen Zeitgenossen Thomas von Aquin Freiheit und gute Gesittung und kurz darauf für Dante die einzige zivilisierte Lebensform. (Schmidt, S.27f)

 

 

Bischofsstädte

 

Eine deutsche Besonderheit ist die Entstehung geistlicher Fürstentümer, also von Herrschaftsräumen, in denen das Kirchengut unveräußerlich und das ganze Gebilde unteilbar ist, wo nach dem Tod des Fürsten jedesmal neu gewählt werden muss und die Bischofsstadt zunächst in der Regel auch Residenz-bzw. Hauptstadt ist. 

Die jeweilige Neuwahl ist insbesondere in der Zeit des avignonesischen Papsttums ständig vom Schisma bedroht, wo bei der von Avignon Ernannte oft mit einem vom Domkapitel gewählten in juristische und militärische Konflikte gerät. Hat sich ein fürstlicher (Erz)Bischof durchgesetzt, muss er erst wieder neu die Beziehungen zu den mächtigen Familien in seinem Herrschaftsraum knüpfen.

Diese Familien drängen dann darauf, einen der Ihren im Domkapitel unterzubringen, wo er nicht nur an dessen Wohlstand partizipiert, sondern auch im Interesse seiner Familie mitregiert. In Köln und Straßburg sind die Domherrenstellen ganz auf den Hochadel beschränkt.

 

Die Bischofsstadt ist, wo möglich, Residenzstadt und zudem mit dem Dom auch die fürstliche Grablege. Es kommt zur Herausbildung eines geistlichen und eines weltlichen Hofes, der letzterer tendenziell etwas kleiner ist als der weltlicher Fürsten und für die Verwaltung mehr Kleriker einsetzt, die mit Pfründen abgefunden werden können. Solche Kirchenfürsten entlasten sich zunehmend von ihren klerikalen Aufgaben. Sie setzen Generalvikare, Offiziale und Weihbischöfe ein, die ihnen diesen Teil ihrer Aufgaben weithin abnehmen und konzentrieren sich auf den weltlichen Bereich ihrer Herrschaft. Viele leben im Konkubinat und betreiben dieses in eheähnlichen Formen.

 

Mit wohlhabenden Städten wie Köln, Mainz, Speyer Straßburg, Basel und Konstanz bekommen die geistlichen Fürsten dann Probleme, als "Bürger" die Stadt in die eigene Verwaltung übernehmen. (siehe unten Hildesheim)

In ärmeren Städten behalten die Bischöfe aber die Stadtherrschaft oder gewinnen sie wie in Würzburg wieder zurück.

Hier entsteht 1261 ein bürgerlicher Rat mit zwei Bürgermeistern, den der Bischof entweder gelegentlich samt den Zünften auflöst oder durch einen "Alten Rat" mit seinem Schultheißen an der Spitze entmachtet. 1316 wird der Grafeneckerhof in ein Rathaus umgewandelt. Eine weitere reinbürgerliche Einrichtung entsteht 1319 mit dem Bürgerspital.

 

Einen Nachteil haben die geistlichen Fürstentümer allemal: Sie müssen dem König relativ hohe Abgaben leisten, was dazu führt, dass hier relativ früh allgemeine Besteuerung einsetzt.

 

 

Bischöfe bremsen wo möglich die Entwicklung bürgerlicher Selbstverwaltung, fördern aber andererseits das wirtschaftliche Potential ihrer STädte. So verfügt der Würzburger Bischof für die zwei Messen in der Stadt,

so soll kein auswärtiger Krämer seine Ware eher auslegen oder länger feilbieten als die (Würzburger) Tuchhändler, ohne Ausnahme. Sie sollen auch nach den Messen oder davor ihre Waren weder in Klöstern noch in Wirtshäusern verkaufen. (Engel/Jacob, S. 188)

 

 

Konkurrenten erster Güte sind Produzenten und Handel der Bürgergemeinde einerseits und Kirche, Stift und Kloster andererseits, die weiter abgabenbefreit und damit auf dem Markt bevorteilt sind. Das ist nicht nur zum Nachteil der Konkurrenten, sondern auch der Gemeinde und der weltlichen Herrscher, denen Einnahmen verloren gehen. Es ist anzunehmen, dass es schon immer seit dem frühesten Mittelalter Kritik an der Wohlhabenheit und dem Lebenswandel von Klerus und Ordensleuten gegeben hat, die sich nur sehr lange nicht äußern durfte und auch nicht verschriftlicht war. Im hohen Mittelalter dann tauchen zunehmend mehr Texte auf, in denen von der Habgier der Mönche und dem Lotterleben und Prunk der Geistlichkeit die Rede ist. 1279 beauftragt Papst Nikolaus III. eine Untersuchung bezüglich Klagen des Speyrer Klerus, dass sie dabei von der Bürgergemeinde behindert werden, was den abgabenfreien Weinausschank und die ebenso abgabenfreie Getreideausfuhr von geistlichen Gütern betrifft:

 

Sie haben auch verordnet, dass kein Bürger in den Häusern der Domkapitulare von Speyer und der Kleriker der genannten Stadt Wein kaufen darf, und dass von allen, die welchen kaufen, (…) unter der Bezeichnung Bußgeld 5 Schillinge gefordert werden. Dazu haben sie ausdrücklich verboten, dass jemand, welchen Standes oder Berufes er auch sei, Wein, Getreide oder andere ihm gehörige Waren zum Verkauf in der Stadt ausführt und dass auch sonst keiner, selbst wenn er ein Bäcker ist, zu den Mühlen von Dekan, Domkapitel und Klerus hingeht, um sein Korn mahlen zu lassen, obschon vor diesem Erlass die freie Erlaubnis bestand (…) (Engel/Jacob, S. 186)

 

Besonders verbitterte die Bürger, dass bei Missernten der Klerus sein Getreide in Lager verbrachte, um durch Spekulation einen Sondergewinn zu erzielen. 1302 gelang es, all das, was die Bürger für einen Missstand hielten, durch einen Kompromiss zu beseitigen. Aber dieser Grundkonflikt bleibt bestehen, und zumindest auch überall in deutschen Landen.

In Würzburg sind 1297 die Bürger, aufgebracht über die Klöster, in ihre Höfe und Häuser gewaltsam eingedrungen, wobei sie die Schlösser zerbrachen und die Türen herausrissen, und haben die Wein- und Getreidevorräte und andere Dinge öffentlich zum Verkauf angeboten, ja auch verkauft. (Engel/Jacob, S. 186) Die Stadt wird daraufhin unter das Interdikt gestellt.

 

Aber auch die Könige achten auf ihre Interessen: 1300 verfügt König Albrecht I. für Ulm, dass alle Güter, die im abgabenpflichtigen Bereich der Stadt Ulm liegen, dann wenn sie in geistliche Hand übergehen, weiterhin abgabenpflichtig bleiben sollen.

 

Auch bischöfliche Stadtherren regieren über eine bürgerlich geprägte Stadt. In Naumburg dürfen die Bürger 1278 rechtmäßig ihr Gemeinwesen befestigen, wobei die Mauer die Domfreiheit ausgrenzt. Dennoch bleibt der Bischof Stadtherr mit allen Rechten wie Münz-, Zoll- und Marktrecht. Der gewählte Rat muss von ihm bestätigt werden.

1305 werden als Handelsgüter unter anderen Tuche, Pelze, Getreide, Hopfen, Waid erwähnt, und die Naumburger Peter und Paul-Messe verschafft erheblichen Reichtum. Der Bischof löst 1329 Konflikte in der Bürgerschaft auf, indem er bestimmt, dass zu den Patriziern nun sechs ärmere Bürgervertreter in den Rat aufgenommen werden sollen.

Am Ende ist Ausdruck städtischen Reichtums, dass Naumburg 1432 in der Hanse aufgenommen wird.

 

In Würzburg sind längst die Altstadt und eine Vorstadt befestigt. Anfang des 13. Jahrhunderts verlegen die Bischöfe ihren Sitz in der Altstadt auf die um 1230 neu erbaute Marienburg auf dem Berg. Konflikte entstehen wohl, als einige Jahrzehnte später auch das Mainviertel ummauert wird, was dem Stadtherrn den Zugang zu seiner Kathedralkirche im Konfliktfall erschweren kann.

 

***Hildesheim***

 

Der Stadt gelingt es, sich immer stärker vom landesherrlichen Einfluss zu befreien. Um 1300 schafft sie sich unabhängig vom bischöflichen Landesherren ein eigenes Stadtrecht. Die Privilegierungen der Zünfte und Gilden geschehen seit 1310 nicht mehr durch den Landesherrn, sondern ligen seither in der Kompetenz des Rates. Die Bischöfe versuchten vergeblich, mit Hilfe von Burgenbauten im Norden und Süden der Stadt  gegen die Bürgergemeinde vorzugehen. Die weitgehend unabhängige Stellung der Stadt ergab sich unter anderem durch eine geschickte Bündnispolitik mit den Landesherren der welfischen Nachbarterritorien. Im Rahmen der Hanse ist man besonders mit Braunschweig und Goslar. Kriegerische Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn finden weiter statt.

 

Innerstädtische Streitigkeiten, die sogar zu offenem Aufruhr ("Uplop") auf dem Marktplatz führen, entzünden sich 1343 an einer von dem bis dahin patrizisch besetzten Rat eingeführten Sondersteuer. Die Handwerkergilden fordern eine Beteiligung am Stadtregiment. Seither (1345) ist den Zünften eine Mitwirkung am Stadtregiment zugestanden. Die Stadtverfassung sah seitdem drei sich einander jährlich abwechselnde Ratsgremien vor.

 

***Trier***

 

1242 kommt es zu Feindseligkeiten nach einer Doppelwahl zwischen den Anhängern des staufischen Erzbischofskandidaten und Arnold von Isenburg, die mit dem Tod des ersteren 1244 enden. Wie sein Vorgänger verstärkt Arnold die Ostseite seines Machtbereiches mit der gelegentlichen Residenz in Koblenz und dem Bau der Burg Stolzenfels südlich davon.

1260 setzt der Papst gegen zwei lokale Kandidaten Heinrich von Finstingen durch, was für diesen erhebliche Schulden bei der Kurie bedeutet. Seine Übergriffe führen zu Konflikten mit den Stiftskollegien und zu einer fast zehnjährigen Abwesenheit. Der erzbischöfliche Schützling und Abt von St.Matthias plündert sein Kloster aus und flieht dann ins heimatliche Luxemburg.

 

Immer häufiger taucht die commune civitatis Treverensis auf. Unter den dominanten von Oeren gewinnt das Amt des Schöffenmeisters an Gewicht. Dieser führt nun ein eigenes Amtssiegel. Ab 1272 kann der nun fest installierte Heinrich von Finstingen die Zusammenarbeit mit den von Oerens intensivieren. Seinen Finanzbedarf deckt er auch über die Förderung von Lombarden und Juden und über die Gelder für die Wahl Rudolfs von Habsburg 1273.

 

Die Mittelstellung der Schöffen verstärkt sich. "Schultheiß und Schöffen erscheinen (1273) als verantwortliche Organisatoren der Stadtverteidigung im Namen der Gemeinde, die offenkundig bereits einen eigenen städtischen Finanzetat verwalteten, der vermutlich außer von Gerichts- und Bußgeldern vor allem aus dem Steuererhebungsrecht gespeist wurde. Aus dem Ende des 13. Jahrhunderts liegt eine erste Jahresabrechnung der Stadtkasse vor, der sogenannte Rentmeisterrezess, und die Schöffen verfügten in dieser Zeit ganz selbstverständlich über die Verwendung der hier als tallia bezeichneten Verbrauchssteuern." (Pundt in: Anton/Haverkamp, S.272)

 

Die städtische Oberschicht aus den sich überschneidenden Gruppen der Ministerialen, Schöffen und Münzerhausgenossen gewinnt im Laufe des 13. Jahrhunderts immer weiteren Reichtum. Dieser beruht zum einen auf wachsendem Grundbesitz in der Stadt und im ganzen Moselland. Das ist Ackerland und sind Mühlen, das sind Weinberge und Keltern. Überschüsse werden wieder in Land angelegt und dieses bildet eigene Grundherrschaften um Gutshöfe herum, von Verwaltern beaufsichtigt.

 

Der immer prächtigere Lebensstil nähert sich dem des niederen Adels an und beginnt ihn manchmal zu übertreffen. Rendite wird auch über großen Hausbesitz erzielt und gelegentlich auch in Geldgeschäfte investiert.

 

Ein Schöffenhaus aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ist das nebenstehende Trierer Dreikönigshaus mit seinen Übergangs-Formen zwischen Romanik und Gotik. Man muss sich allerdings die Front des Parterre aus Verteidigungsgründen zugemauert vorstellen. Der Zugang war eine Treppe zur Tür rechts versetzt im ersten Stock.

 

 

Der Reichtum solcher Oberschicht stellt sich zum Beispiel dadurch da, dass ein Schöffe Wilhelm dem Erzbischof 1310 ein Darlehen von 1500 kleinen Tournosen bieten kann, wofür er das Burggrafenamt in Saarburg mitsamt dessen Einkünften auf drei Jahre vergibt. König Johann von Böhmen hatte dem Vater für Schulden Güter im Umkreis der Burg Falkenstein verpfändet. Dietrich, Bruder des Wilhelm, wird sich dann bald als "von Falkenstein" bezeichnen und zieht sich bis auf seine Mitgliedschaft in der Wechslerhaus-Genossenschaft aus der Stadt Trier zurück.

 

Unterhalb dieser adelsnahen städtischen Oberschicht gab es eine wohlhabende "bürgerlichere" Schicht eines Teils der inzwischen in Zünften organisierten Krämer, Bäcker, Fleischer und Gerber vor allem. Der Krämer Rudolf Drinkwasser besitzt "mehrere Verkaufsläden am Markt und Weinberge in der Umgebung der Stadt. Wohl aufgrund seines erwiesenen wirtschaftlichen Geschicks vertrauten die Schöffen ihm Ende des 13. Jahrhunderts auch die Finanzen der Stadt an. Für diese Tätigkeit als >Rentmeister< der Stadt erhielt er eine feste Entlohnung . musste aber offenkundig im Bedarfsfall auch größere Summen aus eigener Tasche vorstrecken." (M. Pundt in: Anton/Haverkamp, S.279) Sein Sohn kann dann in die ritterliche Familie des Theoderich de Ponte einheiraten, wird ins Schöffenkollegium aufgenommen und schließlich Ministeriale des Domkapitels.

 

Ein solcher Aufstieg ist aber eher selten. Den meisten Handwerkern und kleinen Händlern bleibt der Aufstieg in die Machtstrukturen der Stadt verwehrt.

 

Gegen Ende des 13. Jahrhunderts begreifen sich die Schöffen als domini civitatis oder scabini treverenses per quos regnatur universitas eiusdem civitatis. (in: Anton/Haverkamp, S.288). Sie schließen sich immer mehr nach unten ab und nur Einheirat bedeutet noch Aufstieg in ihre Gruppe. Sie selbst neigen immer mehr zur Einheit in ritterliche und kleinadelige Familien, an deren Lebensweise sie sich orientieren.

 

1300 zerstören Trierer Bürger eine vom Luxemburger neuerrichtete Zollstelle bei Grevenmacher. Im Gegenzug verwüstet dieser die Trierer Umgebung. In dieser Zeit setzt der Papst mit Dieter von Nassau den Bruder des 1298 verstorbenen Königs als Gegenpol gegen Albrecht von Habsburg durch. Darauf zieht der König 1302 gegen die Stadt. Um eine einige Stadt hinter sich zu wissen, gesteht der Erzbischof ihr einen Rat aus neun Zunftvertretern und fünf weiteren Bürgern zu. Bürger vertreiben darauf die Schöffen aus der Stadt. 1303 können die Schöffen zurückkehren, die Ratsmitglieder sollen in der bisherigen Zusammensetzung vom Erzbischof auf ein Jahr ernannt werden. Enge Verwandte sollen nicht gleichzeitig im Rat sein. Beide Gremien sollen für die Stadt zusammenarbeiten und die Höhe des Ungeldes beschließen.

 

1307 wird mit Balduin der Bruder des Grafen von Luxemburg gewählt. Nur noch Schöffen sind jetzt Ratsherren und diese sind für die Erhebung des Ungeldes zuständig. In den nächsten Jahrzehnten wird der Schöffenmeister gelegentlich als Bürgermeister bezeichnet.

 

In der Spätzeit der Regierung Balduins, seit 1344, nimmt der Einfluss von Zunftmeistern zu und ab 1352 sollen sie zur Beratung des Rates herangezogen werden.

 

***Mainz***

 

1236 erhalten die Mainzer Bürger von Kaiser Friedrich II das Privileg, nicht mehr außerhalb ihrer Stadt vor ein Gericht geladen zu werden. Nach 1240 schwenkt die Mainzer Bürgergemeinde zu ihrem Erzbischof Siegfried (III) und damit zur antistaufischen Seite um. Auch dafür gibt es vom Stadtherrn 1244 ein großes Privileg, dessen wesentlicher Teil der Gemeinde das Recht gibt, 24 Bürger aus ihrer Mitte zu einem Stadtrat zu wählen."Die Bürger mussten dem Erzbischof keine Heerfolge mehr leisten, die Entscheidung über Krieg und Frieden lag seitdem in den Händen des Rats (...) Die Bürgergemeinde war von nun an auch befugt, autonom Satzungen zu erlassen, um das Zusammenleben in der Stadt zu ordnen und (...) den Frieden zu bewahren." (Dobras in: Felten, S.37) Dazu gibt es neue baupolizeiliche Befugnisse und die Kontrolle über das Spital am Rhein.

 

Andererseits behält der Erzbischof die Aufsicht über Zoll und Münze und kontrolliert die Märkte durch einen von ihm eingesetzten Marktmeister, der zusammen mit dem ebenfalls von ihm eingesetzten Walpoden die Gewerbe beaufsichtigt. Mit dem (weltlichen) Stadtgericht behält er zudem die Hochgerichtsbarkeit. Den Vorsitz führt sein Kämmerer, der Schultheiß ist sein Stellvertreter und auch die vier bürgerlichen Richter werden von ihm ernannt, sitzen aber zugleich im Stadtrat.

 

Die Produktion von Wolltuchen ist wohl der wichtigste Produktionszweig im Mainz des 13. Jahrhunderts und das wichtigste Exportgut noch vor dem Wein, bei dessen Handel der steuerbefreite Klerus mitspielt. Ein gewisses Maß an Handelsbeziehungen reicht bis Köln, Lübeck und Nürnberg. Aber die Bedeutung des Fernhandels nimmt unter der Konkurrenz von Frankfurt immer mehr ab. Waren aus weiterer Ferne werden vor allem von fremden Fernhändlern zur Stadt gebracht.

Als Hafen dienen anderthalb Kilometer Rheinufer und wohl kleine befestigtere Stellen für zwei Tretkräne. Hier werden auch Fisch, Salz, Eisen, Holz und Kohle gelagert und verkauft. Man versucht, Schiffer dazu zu bewegen, hier ihre Ladung gegen Gebühren umzuladen, da es außer für Holz und (Holz)Kohle kein Stapelrecht gibt.

 

Die Leute, die einzelne Schritte der Emanzipation einer Gemeinde vom stadtherrlichen Regiment vollziehen, sind Mitglieder der "Alten" oder der "alten Geschlechter". Es handelt sich wesentlich dabei um Ministeriale des Erzbischofs, die zum Beispiel als Walpoden oder Kämmerer beim Stadtgericht fungieren und die cives Moguntini (1317) bilden, vielleicht zusammen mit einigen reichen Kaufleuten. Sie genießen das Recht auf Dienst beim Stadtherrn und können zudem von ihm Lehen empfangen. Seit 1239 besitzen sie auch das Recht, über Gaden (Verkaufsbuden) am Dom für nur von ihnen zugeschnittene Tuche zu verfügen. Zum dritten haben sie als Hausgenossen auf der Münze am Markt das Monopol auf Edelmetallhandel, Geldwechsel und Kreditgeschäfte und unterstehen in der Regel eigener Gerichtsbarkeit. Das Kreditgeschäft teilen sie sich zunächst noch mit Juden und "Lombarden" aus Asti, Florenz und Mailand.

Ie Münzprägung selbst nimmt immer mehr ab und hört um 1320 ganz auf.

 

 

1254 initiiert die Stadt zusammen mit Worms den Rheinischen Städtebund und belegt damit ihre Eigenständigkeit vom Stadtherrn, auch wenn dieser selbst dann, wenn auch vielleicht halbherzig, beitritt. Weitere Zugeständnisse an die "Bürger" mag der erzbischöfliche Kurfürst aber nicht machen, was zu Spannungen führt. 1274 erheben sich die erzbischöflichen Ministerialen im Rheingau gegen Erzbischof Werner von Eppstein und werden dabei von der Stadt unterstützt. "Die Bürger plünderten und setzten die neben dem Dom in der Domimmunität gelegene erzbischöfliche Pfalz in Brand." (Dobras in: Felten, S.36) Nach einem kaiserlichen Schiedsgericht muss der Erzbischof mit dem Hof zum Tiergarten vorlieb nehmen. Die Bürger aber erbauen nun in ihrer Stadt ein Rathaus.

 

Mainz ist nach Eingemeindung des Vorortes Vilzbach und der Entstehung einer Neustadt bei St. Stephan und der Bebaung des Kirschgartens um 1300 nach deutschen Maßstaben mit rund 10 000 Einwohnern eine florierende Großstadt. Das mit dem Stadtrat verbrüderte Liebfrauenstift baut eine neue gotische Kirche und St. Quintin wird gotisiert.

 

Von 1300 stammt ein in deutscher Sprache verfasstes Friedgebot (Stadtrecht). Darin ist von zwei Bürgermeistern, dem Rat, zwei Schatzmeistern und vier Baumeistern die Rede. Detailliert wird das Leben in der Stadt geregelt.

 

1298 beginnt der neugewählte Erzbischof Gerhard II. von Eppstein zwecks Begleichung von Schulden mit der Verpfändung von Rechten, zunächst an die Stadt Erfurt. 1296 machte ihn seine auch gegen das Königtum gerichtete Machtpolitik zahlugsunfähig, worauf er exkommuniziert wird.

 

1295 müssen die Erzbischöfe einen Teil der Judensteuer an die Gemeinde abgeben. Sie ziehen nun immer öfter aus Mainz weg und lassen sich vor allem in der Burg zu Eltville im Rheingau nieder. Zur Prächtigkeit des erzbischöflich-kurfürstlichen Hofes von Peter von Aspelt gehört als Dauergast bis zu seinem Tod 1318 Heinrich von Meißen ("Frauenlob").

 

Zwischen 1175 und 1247 sind erste handwerkliche Vereinigungen unter erzbischöflicher Aufsicht bekannt. Um 1300 tauchen dann autonomere Zünfte der Metzger und Weinschröter (societas der Fässertransporteure) auf. Bald danach werden 58 Zünfte bekannt.

 

1317 unterstreicht die Stadt mit der Errichtung des Kaufhauses seinen Rang als Konsumentenzentrum.

 

1329 unterstützt der Rat den päpstlichen Erzbischofskandidaten Heinrich von Virneburg gegen den vom Domkapitel gewählten Balduin von Luxemburg, den Trierer Erzbischof. Aus Furcht vor einer Belagerung verfügt der Rat die Zerstörung mehrerer vor der Stadt gelegenen Klöster und eines Stiftes. Kaiser Ludwig ("der Bayer") verhängt darauf die Reichsacht und die Stadt muss sich 1332 dem kaiserlichen Kandidaten Balduin beugen. Zudem muss die Stadt nun mehrere tausend Pfund Heller für den Wiederaufbau der zerstörten Gebäude bezahlen.

Das bringt die Zünfte auf den Plan, die als Gemeinde nun einen Ausschuss zur Beaufsichtigung der Finanzen bilden, der immer stärkeren Einfluss auf die Ratsgeschäfte nimmt. Dagegen bilden die jungen Leute unter den Gaden eine Gesellschaft von 129 Mitgliedern, die allerdings vergeblich versucht, den "bürgerlichen" Einfluss zurückzudrängen. Die "Patrizier" behalten zwar ihre Privilegien und können nicht in die Zünfte gezwungen werden, aber die Zünfte können einen eigenen 29-köpfigen Rat mit einem eigenen Versammlungslokal und zwei eigene Bürgermeister wählen. Unter dem Einfluss des Domkapitels werden die vier bürgerlichen Richter des Stadtgerichts werden aus dem Stadtrat verbannt und der Kämmerer kommt nun aus ihren Reihen. Damit soll die Verschränkung erzbischöflicher und "bürgerlicher" Gewalt verhindert werden.

 

Tatsächlich geben im "bürgerlichen" Rat bald reiche Krämer und Händler, also Kapitaleigner den Ton an, da der gewöhnliche Handwerker unabkömmlich ist. Zudem ist die Macht des zweiten Rates geringer, weil er jeweils nur auf ein Jahr gewählt wird, während der alte Rat weiter lebenslängliche Mitgliedschaft bedeutet.

 

***Würzburg***

 

Seit 1250 sind Zünfte in der Stadt überliefert und es kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen ihnen und dem amtierenden Fürstbischof, der seit 1253 seine Residenz von dem Kürschnerhof in der Altstadt hoch auf die neugebaute Marienburg verlegt.  Als die Bürger darauf das Mainviertel mit einer Mauer befestigen, sieht er sich potentiell ausgeschlossen. Die Entwicklung eines Territoriums wird seit dem 13. Jahrhundert durch die immer härteren Auseinandersetzungen mit der Stadt behindert.

Das Aussiedeln von Bischöfen aus der Stadt ist kein Einzelfall: Seit dem 13. Jahrhundert bauen sich Münsteraner Bischöfe ihre Burgen auf dem Lande, außerhalb der Stadt.

 

Inzwischen wird ein Rat mit zwei Bürgermeistern erwähnt. Mit dem Schiedsspruch von 1261 versuchte man, den Streit zwischen Zünften und Stadtherr zu beheben, und der Rat der Vierundzwanzig bedarf nun der Zustimmung des Bischofs. Ein vom Bischof unterstützter "Alten Rat" mit einem Schultheiß an der Spitze steht aber spätestens 1266 darüber. 1275 hilft Albertus Magnus, den Vertrag zu erneuern. Darin darf der Bischof die Zünfte nach seinem Wunsch auflösen, andererseits dürfen Kaufleute und Handwerker ihre Rechte behalten (soweit sie nicht "politischer" Natur sind). Danach werden die Zünfte dann bis 1279 immer wieder aufgelöst und neu eingerichtet.

1319 gelingt es den Bürgern, ein Bürgerspital einzurichten.

 

In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts kommen die Verwicklungen der Würzburger Bischöfe in den Kampf Ludwigs des Bayern mit der Kurie hinzu.

 

 

Freie und Reichsstädte

 

Spätmittelalterliche Städte haben rein rechtlich gesehen nirgendwo im lateinischen Abendland Souveränität erlangt, sie haben überall einen Herren. Tatsächlich befreien sie sich in der Nordhälfte Italiens ein gutes Stück weit davon mit der abklingenden Präsenz der Kaiser. Die signori und die oligarchischen Machtkollegien benehmen sich seit dem 13. Jahrhundert oft so, als ob sie souverän wären.

 

Reichsstädte bzw. ursprünglich königliche Städte befinden sich auf Reichs- oder Königsgut und sind damit reichsunmittelbar. Sie sind für ihre inneren Belange weithin autonom mit meist einer eigenen niederen und hohen Gerichtsbarkeit, wobei sie insbesondere mit letzterer den Fürsten gleich und  keinem Landesherrn untertan sind. Dafür müssen sie ihre Steuern direkt an den König abführen und ihm auf dessen Verlangen Heerfolge leisten.

 

Manche der rund 80 Reichsstädte (imperii civitates) entstehen aus einer Aufhebung von Landesherrschaft durch fehlenden Erben (Zähringer) oder Absetzung des Herrn. Viele andere beruhen auf staufischen Stadtgründungen. Entsprechend gibt es besonders viele in Franken, Schwaben und dem Elsass und zudem in Thüringen, die oft relativ klein sind wie Ravensburg, Dinkelsbühl, Rothenburg, Kolmar, Schlettstadt und viele andere. Sie gewinnen gewisse Freiräume bis hin zur Autonomie, indem sie sich herrschaftliche Rechte bis hin zur Hochgerichtsbarkeit sichern. Sie werden so zu einer eigenständigen Macht.

 

Autonome Städte zeichnen sich vor allem durch Selbstverwaltung aus, Gesetzgebung, Finanz- und Steuerhoheit, Wehrhoheit und eigene Außenpolitik. Sie nehmen also das für sich in Anspruch, was Städte der Nordhälfte Italiens schon länger für sich errungen haben. Dabei begreifen sie eigenständige "Außenpolitik" innerhalb des Reiches als Teil ihrer Autonomie.

Das erste große Bündnis, der rheinische Städtebund von 1254, dem sich schnell über 70 deutsche Städte anschließen, ist aus der Not der Unsicherheit im Interregnum geboren, ist also wesentlich ein Bündnis des politischen Großkapitals,welches vor allem seine Handelsinteressen schützen will. Bündnisse, die nicht entsprechend der Friedenswahrung dienen sollen, werden in der Goldenen Bulle Karls IV. 1356 denn auch verboten.

 

1255 beruft König Wilhelm von Holland zum ersten Mal Städte des Rheinischen Bundes zu einem Hoftag in Sachen Landfrieden. Mit Rudolf von Habsburg wird das für Reichsstädte zur Regel, von Ludwig dem Bayern noch ausgebaut. Er braucht sie als Geldgeber und Verbündete im Kampf mit dem Gegenkönig und der Kurie. Da Territorialherren sie sich nach dem Untergang der Staufer nicht einverleiben können, wird ihnen dann nach dem Interregnum der Status einer Reichsstadt zugestanden.

 

Wie einige Reichsstdädte ihren Status erringen, indem sie das Ende der Staufermacht und das sogenannte Interregnum nutzen, zeigt das thüringische Mühlhausen, zunächst unter der Kontrolle von Reichsministerialen. 1180 wird es an einer Stelle bereits als imperatoris civitas erwähnt. Um 1190 wird eine Stadtmauer gebaut. Kurz darauf erhält die Stadt das Münz- und Zollrecht.

Vor 1220 entsteht eine Neustadt. Ein  Stadtsiegel von 1231 ist  das sigillum civitatis et civium. Einige Zeit danach werden Reichsburg und Reichsstadt durch eine Mauer getrennt, die Alt- und Neustadt umschließt. Zwischen 1231 und 1256 gibt es einen Reichsschultheißen und einen bürgerlichen Stadtschultheißen, die Stadt erhält ein Zoll- und Münzprivileg.

1251 unterstützen die Bürger militärisch die staufische Stadtherrschaft und werden von König Konrad IV. privilegiert. Darauf wird die königliche Burg durch eine Mauer von der Stadt abgetrennt.

1256 dann erstürmen die Bürger die Reichsburg und entmachten die Reichsministerialen, ähnlich wie das thüringische Nordhausen 1277 in einem Bürgeraufstand die Reichsburg zerstört und die Reichsministerialen vertreibt. (siehe: Mägdefrau, S.14f) Daneben werden auch die hier mächtigen Ritter des Deutschen Ordens angegriffen und ihre Kapelle wird zerstört.

1286 wird Mühlhausen Mitglied der Hanse. 1290 erkennt Rudolf von Habsburg die städtische Selbstverwaltung an und Kaiser Karl IV. bestätigt die Reichsfreiheit.

1292 wird ein an der Stadt entlang fließender Bach, in einem künstlichen Bachlauf von 5350 Metern Länge zur Wasserversorgung in die Oberstadt geleitet

Um 1350 werden die Zünfte im Rat vertreten.

 

Das wesentliche Band spätmittelalterlicher Reichsstädte zu ihren Königen sind die jährlichen Stadtsteuern, neben denen es immer wieder königliche Versuche gibt, ihnen Sondersteuern abzupressen. Schon für Rudolf sind die Reichsstädte aufgrund seiner geringen Hausmacht wichtige Finanzquelle mit ihrer jährlichen Abgabe und den außerordentlichen Steuern für den Kampf gegen Ottokar von Böhmen und mit Sondersteuern für die Städte einzelner Regionen. Der Versuch einer Vermögenssteuer scheitert allerdings am Widerstand des Kapitals; er hätte die Finanzhoheit der Städte massiv beschnitten. Immerhin beschneidet er die steuerliche Exemtion von Adel und Klerus in den Städten. Bürger erklärt er grundsätzlich für lehnsfähig und unterstützt die städtische Ratsverfassung. In seiner Zeit setzt sich auch die Bezeichnung Reichsstadt (civitas imperii) durch.

 

Herausragende Reichsstädte werden Frankfurt als Ort der Königswahl, Aachen, als Krönungsort und Nürnberg als Ort des ersten Reichtages und der Aufbewahrung der Reichskleinodien.

 

Autonomie erreichen ebenso jene Bischofsstädte wie Regensburg, Basel, Straßburg, Mainz (bis 1462), Köln, Metz, Cambrai und andere, die weithin als "Freie Städte" von ihren bischöflichen Herren unabhängig werden. 1245 gibt Kaiser Friedrich II. Regensburg das Recht, Bürgermeister und Räte selbst zu wählen und die städtischen Ämter selbständig zu besetzen. Bereits auf dem Stadtsiegel von 1236 nennt sich das kleine Boppard "freie Stadt des Reiches", inzwischen verwaltet von einem Senat des Adels und einem der Bürger. Beim Niedergang Friedrichs II. staufisch gesinnt, schließt sich die Stadt 1254 dem Rheinischen Städtebund an.

1262/63 schaffen städtische Straßburger Truppen mit adeliger Unterstützung gegen Bischof Walter von Geroldseck und seinen Nachfolger Autonomie. Kölner Bürger kämpfen mit Adel aus der Umgebung gegen Bischof Siegfried von Westerburg, der sein Territorium erweitern möchte, und besiegen ihn 1288 in der Schlacht bei Worringen. Der Erzbischof behält hier aber die Hochgerichtsbarkeit in der Stadt und darüber hinaus "politischen" Einfluss.

 

Ihre Freiheiten gewinnen die Bürger teils durch Gewalt oder mit Geld, etwa wenn sie durch Verpfändung oder gegen Darlehen einzelne Herrschaftsrechte wie das Münzregal oder die Hochgerichtsbarkeit erwerben. Während die weltlichen Landesherren Herrschaftsrechte über die Städte ab dem Spätmittelalter durch Druck oder Gewalt zurückerlangen, kommen König/Kaiser und Bischöfe durch Wahl zu ihrem Amt und können Rechte nicht vererben.

Dem König/Kaiser brauchen freie Städte weder Steuern noch Heerfolge zu leisten.

Später nehmen freie Städte zusammen mit den Reichsstädten an den Reichstagen teil. Die teilnehmenden Städte wurden unter dem Begriff „Freie und Reichsstädte“ zusammengefasst, was zu dem missverständlichen Ausdruck "freie und Reichsstadt" führen wird.

 

Eine weitere Gruppe von Städten in Norddeutschland wie Hamburg, Bremen, Braunschweig, Lüneburg, Erfurt, Goslar und Dortmund sind keine Reichsstädte, genießen aber eine diesen ähnliche Autonomie, da es Fürsten nicht gelingt, sie stärker zu vereinnahmen.

 

Unmittelbar neben der 1167 fast vollständig ummauerten Altstadt entstehen 1196 in Hildesheim die bischöfliche Dammstadt, die niederländisch besiedelt wird, und wenig später die dompröpstliche Neustadt. Sowohl Damm- wie Neustadt sind im Gegensatz zur Altstadt planmäßige Siedlungen. Jede dieser Städte stellt ein in sich geschlossenes Gemeinwesen dar. 1217 wird erstmals ein eigenes Rathaus erwähnt, und man wählt schon vor 1236 einen eigenen Rat. 1236 sind die ersten Ratsherren der Stadt urkundlich nachgewiesen.

 

Um 1249 erhielt die Stadt von Bischof Heinrich I. ein Stadtrechtsprivileg, in dem die Befugnisse des bischöflichen Vogtes in der Stadt samt dem Satz "Stadtluft macht frei" festgelegt sind. Bald nach 1268 beginnt der Bau eines neuen, noch heute zu sehenden Rathauses auf dem neuen Marktplatz, deutliches Zeichen der weiteren Ausdehnung der Stadt nach Osten.

 

Aufgrund der Lage der Dammstadt direkt vor dem Westtor Hildesheim wird sie von der größeren Stadt als Bedrohung und lästige Konkurrenz wahrgenommen.

1298 ist ein Stadtsiegel mit der Umschrift Sigillum Burgensium de Hildensem (Siegel der Bürger von Hildesheim) überliefert. 1300 gibt sich Hildesheim ein eigenes Stadtrecht unabhängig vom Stadtherrn. Dies offenbart die bischöfliche Ohnmacht und zeigt, dass der Bischof einen Großteil seiner Macht über die Altstadt de facto verloren hat.

Die Privilegierungen der Zünfte und Gilden geschehen seit 1310 nicht mehr durch den Landesherrn, sondern liegen seither in der Kompetenz des Rates. Die Bischöfe versuchen vergeblich, mit Hilfe von Burgenbauten im Norden und Süden der Stadt (Steuerwald 1310; Marienburg 1346) gegen die Stadt vorzugehen, die eine weitgehend unabhängige Außenpolitik betreibt samt der Zugehörigkeit zur Hanse und enger Zusammenarbeit mit Braunschweig und Goslar.

 

1331 kommt des zur Doppelwahl des Bischofs mit einem Kandidaten des Domkapitels und einem des Papstes.

In der Weihnachtsnacht 1332 dringen die Hildesheimer, während die meisten Dammstädter in der Kirche sind, in den Nachbarort ein, erschlagen Priester, Laien, Mann, Weib und Kind und legen die blühende Stadt zu Schutt und Asche. Die Macht- und Muskelspiele der Eliten des Kapitals sind nicht weniger brutal und kriegerisch als die des Adels.

Es bleibt bei manchmal militärischen Konflikten zwischen bischöflichem Stadtherrn und der Bürgergemeinde mit ihrem Rat (Bierprivileg).

Die Stadtteile bleiben getrennte Rechtsräume bis ins 16. Jahrhundert, wo dann 1583 ein gemeinsamer Stadtrat eingesetzt wird.

 

Reichsvogteistädte wie Augsburg haben formal den Bischof als Stadtherrn, der  bestimmte weltliche Herrschaftsrechte wie die Blutgerichtsbarkeit an Vögte abgeben muss. Wo einige dieser Vogteien zu Reichsgut werden, wird der Vogt, dessen Rechte sich formal vom Bischof herleiteten, nun zugleich dessen Lehensherr.

 

In Flandern sind Arras, Lile, Douai, Gent, Brügge und Ypern als Teil der Landstände direkt dem Fürsten unterstellt. Andere Städte unter den Fürsten werden von Historikern als Territorialstädte bezeichnet. So wie Reichsstädte gelegentlich bei Hof- und Reichstagen auftreten, so auch Territorialstädte bei landständischen Versammlungen. Letztere haben ab einer bestimmten Größe oft ebenfalls Stadträte und eine gewisse Autonomie, die die Fürsten dann in der beginnenden Neuzeit des 15. Jahrhunderts in der Regel abbauen.

 

***Lübeck***

 

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bauen sich die wohlhabenderen Kaufleute repräsentative mehrgeschossige Dielenhäuser aus Backsteinen. Solche mit Öfen beheizte Saalgeschoss-Bauten bieten auch erheblichen Speicherraum. (DMeier, S.170)

Inzwischen gibt es vor allem nördlich davon ausgedehntere Handwerkerviertel.

 

***Regensburg***

 

Der 1251 konstituierte Rat ist mit wenigen ratsfähigen, also vor allem vermögenden Bürgern besetzt. Er bestimmt die Außenbeziehungen der Stadt, ihre innere Ordnung, hat die Aufsicht über die Wirtschaft inne, das Bauwesen und einige Gerichtsbefugnisse.

 

Erst 1253 kann der neue Bischof in die Stadt zurückkehren und das Interdikt wird aufgehoben. Nach Konflikten mit dem Herzog teilen sich Bischof und Herzog die Münze. Bald taucht nun eine privilegierte Münzerhaus-Genossenschaft auf, deren Meister von den Münzherren eingesetzt wird. Diese stellen die eigentlichen Hersteller der Münze an und betreiben das Wechselgeschäft. Dafür liefern sie dem/den Münzherren den Schlagschatz ab.

1279 gelangt das Schultheißengericht durch Verpfändung an die großbürgerliche Stadt und ist dann ziemlich lange in den Händen einer Familie.

1281 treten die Ritter in der Stadt als geschlossene Gruppe auf.

 

Um 1300 greifen Fernhändler über die Champagne auch zu den Tuchmärkten von Flandern aus. Rund sechzig Regensburger Kaufleute sind um 1300 belegt, die in Tirol Wein einkaufen und dann nach Böhmen liefern. Familien wie die Reich (Dives), Löbel und Prunnhofer entwickeln sich zu Großkapitalisten.

 

Mit der Verschreibung sämtlicher Ämtereinnahmen aus Österreich durch Rudolf von Habsburg an Friedrich Pollex ist eine erste Verschränkung von Handels- und Finanzkapital erreicht. Immer mehr Kapital in der Stadt hat nun Schuldverschreibungen des bayrischen Herzogs. "Mitte des 14. Jahrhunderts hielten die Reich Schuldverschreibungen des Regensburger Bischofs, der Stadt München und der bayerischen Herzöge in ihren Händen." (Fischer in: Angerer, S.154) Alle diese werden durch Pfänder abgesichert, zu denen viele Burgen rund um die Stadt gehören und mit Geleitbriefen der hohen Herren honoriert.

 

Neben den Konflikten zwischen Großbürgertum und der geteilten Stadtherrschaft treten nun auch Konflikte innerhalb der städtisch-bürgerlichen Machtgruppen auf.

Es geht vor allem um die Kompetenzen des Hansgrafen als außerstädtischem Vertreter der Fernkaufleute, deren Gegner die höheren Ministerialen unter den Auer und die Münzer mit der Familie Gumprecht sind.

1320/21 Konflikt um den Bäcker, sein zu leichtes Brot, dessen Tötung seines Folterers und den Ratsknechten, die ihn aus dem Bischofshof holen, um ihn selbst vor Gericht zu bringen. Hinter den Konflikt stehen wirtschaftliche Interessen des Bischofs (steuerfreier Ausschank), die er mit dem Interdikt durchsetzen will.

 

1320 wird vom Rat die Steuerpflicht des Adels beschlossen. Die Auer, Gumbrecht und Löbel setzen darauf den Bürgermeister ab und Ortlieb Gumbrecht als neuen ein. Die Löbel scheiden aus der Koalition aus, als sie das Münzermonopol auf den Edelmetallhandel durchsetzen. 1326 werden Auer und Gumbrecht der Stadt verwiesen. Der Rat der Fernhändler-Hanse mit dem Hansgrafen gewinnt nun an Macht, während die der Auer auch außerhalb der Stadt sinkt.

1330 gelingt es den Auer, die Macht zurück zu gewinnen und dann zum Amt des Propstes auch das des Bürgermeisters zu besetzen. Das Wahlrecht für den Bürgermeister wird auf Anhänger der Auer beschränkt, zu denen auch Handwerker gehören. Ebenso sollen die Funktionen des Hansgrafen wieder reduziert werden.

1334 endet die Macht der Auer. Es wird beschlossen, das Bürgermeister auf zehn Jahre nur noch von außerhalb kommen sollen. Die Auer operieren nun von außerhalb feindselig gegen die Stadt. Der Kaiser laviert zwischen beiden Seiten. Seit Ludwig ("der Bayer") dann nach dem Tod des Herzogs an sich ziehen kann, und er nun die Stadt kaiserlich-herzoglich umschließt, lässt sein Engagement in der Stadt nach und akzeptiert, dass er sie nicht in seine Gewalt bringen und ihre Selbständigkeit erschüttern kann. Diese beruht zwar wesentlich auf Pfändern, allerdings sind die Finanzen des Herzogs miserabel und bleiben es.

 

Nach dem Aueraufstand 1330 entsteht neben dem inneren ein äußerer Rat und ein Ausschuss der Fünfundvierzig. Diese werden nach und nach verschmelzen und den inneren Rat wählen. Damit ist die Gemeinde zugunsten der Großkaufleute entmachtet und auf eine Kontrollfunktion der Finanzen reduziert. Diese Machtverhältnisse werden dann im Kern über hundert Jahre anhalten.

 

Andererseits verlassen im Zuge der Unruhen Kapitaleigner die Stadt. Mit seiner Verbindung von Handelskapital und Gewerbe beginnen Nürnberger Regensburg seinen bislang herausragenden Rang zu nehmen. Die Stadt verliert langsam ihre starke Stellung im Böhmenhandel und Nürnberg macht ihr 1347/48 ihren Vorrang im Fondaco dei Tedeschi in Venedig streitig.

 

1352 verpfändet Bischof Friedrich das Propstgericht (über die Immunität) auf insgesamt 38 Jahre an einen Lienhard auf Tunau und danach seinen Sohn. Die Zollhoheit geht an die Auer-Familie über, die sie der Stadt verkauft. Bis um 1400 erkauft sich die Stadt immer mehr Rechte.

 

Inzwischen bewegt sich mit dem Niedergang der flämischen Textilindustrie mehr in Richtung Brabant und nimmt stark an den Frankfurter Messen teil.

 

 

Bergbaustädte

 

Lebensmittel, Tuche und Metallprodukte treiben den Handel inzwischen vor allem voran. Eisen, Blei, Kupfer und Zinn sowie Silber lassen seit dem 10. Jahrhundert Städte aus dem Boden schließen und manchmal wie Altenberg  auch wieder vergehen, wenn das Erz versiegt. Hier suchte man Silber und Blei und gründet um 1200 einen Ort. "Während des 13. Jhs. hat man dort Bergbau, Handwerk und Landwirtschaft miteinander verbunden, betrieben wurden Übertage- und Pingenabbau, Schmelzöfen, Schmieden, Kleingewerbe wie Schuhmacherei sowie Getreideanbau auf Terrassenäckern." (Dirlmeier, S.17) In der Neuzeit findet noch sporadisch Bergbau bis 1914 statt, aber der Ort verfällt schon früh und verschwindet dann.

 

 

Kleinstädte

 

Zwischen 1250 und 1300 entstehen zwar dreimal so viele Städte wie zuvor im ganzen Mittelalter, aber sie werden meist nicht mehr zu großen wachsen. Dazu gehören die von Engländern besiedelten walisischen Burgstädte, die französischen villeneuves und bastides im von der Krone eroberten Süden vor allem. 

Solche kleinen Städte werden in deutschen Landen meist auch von weniger mächtigen Herrschaften  gegründet, wie die Verwandlung des Dorfes Hofheim/Taunus zum opidum 1352 zeigt, welches denn auch keinen zur Gänze städtischen Charakter erreicht. Solche Kleinstädte haben oft kaum tausend Einwohner, bestenfalls erreichen sie mehrere tausend. Zum Vergleich haben Mailand, Florenz und Venedig um 1300 etwa hunderttausend Einwohner, Gent und Brügge ungefähr 50 000, Köln knapp 40 000 Einwohner.

 

 

Residenzstadt Prag

 

Eine städtische Ansiedlung wird Prag im Laufe des 9./10. Jahrhunderts unter den Przemysliden mit der Burg auf dem Hradschin und den ersten Kirchenbauten, schließlich dann der zweiten Burg Vyserad. Die zentrale Funktion für Böhmen wird 973 dann noch mit der Einrichtung eines Bistums verstärkt. Die Stadt ist inzwischen ein relativ bedeutendes Handelszentrum. Im 11./12. Jahrhundert lassen sich hier deutsche und jüdische Kaufleute und heimische Handwerker nieder

 

Um 1230 erteilt KönigWenzel I. der Altstadt Stadtrecht und lässt sie befestigen. Przemysl Ottokar II. lässt die tschechische Bevölkerung unterhalb des Hradschin vertreiben und siedelt 1257 Leute aus Norddeutschland an. Damit entsteht eine erste Neustadt.

Unter Karl IV. schließlich wird Prag eine Art Doppel-Residenzstadt für Böhmen wie das Römische Reich. Er lässt den durch einen Brand zerstörten Hradschin wieder aufbauen, erreicht es, dass Prag zum Erzbistum gemacht wird und fördert den Neubau der Veits-Kathedrale. 1348 wird die Universität gegründet, die steinerne Karlsbrücke gebaut und die neue riesige Neustadt mit mehreren Märkten und Klöstern errichtet, die allerdings zum guten Teil unbewohnt bleiben wird.Es wird für diese Zeit eine Einwohnerschaft von 80 000 geschätzt, und die Stadt ist der Fläche nach eine der größten europäischen Städte.

Bis zur Amtsenthebung Wenzels 1400 bleibt der Charakter der florierenden Residenzstadt erhalten.

 

 

Die Stadt als Wirtschaftsraum

 

Vorgänge von Zivilisierung steigern den Ressourcenverbrauch erheblich. Die wichtigste Grundlage allen Lebens ist das Wasser. Von Natur aus verbrauchen Menschen anderthalb bis drei Liter dafür geeignetes Trinkwasser, dazu kommen menschenspezifisch Wasser für das Kochen, Spülen, Waschen und Putzen, wo möglich dabei mehr als für das Trinken. Dazu findet Wasser Verwendung in vielen Gewerben und handwerklichen Tätigkeiten wie dem Bleichen und Färben. Damit dürfte der tägliche Pro-Kopf-Bedarf im Mittelalter zwischen 15 und 20 Litern gelegen haben (Schott, S.109).

 

Ummauerte mittelalterliche Städte, die ständig von außen bedroht werden können, müssen ihren Grundbedarf an Wasser aus ihrem Grundwasser decken. Wer die (eher seltene) Möglichkeit dazu hat, besitzt inzwischen einen privaten Ziehbrunnen, manchmal bis zu acht Metern tief gegraben und ausgemauert, von denen es am Ende je nach Größe der Stadt hunderte oder tausende geben kann. Im reichen Regensburg soll fast jedes Anwesen im 13. Jahrhundert einen solchen Brunnen gehabt haben. Wer sich das nicht leisten kann, muss das Wasser aus Fließgewässern holen und im späten Mittelalter zunehmend aus öffentlichen Brunnen, um die sich die Nachbarschaft kümmern muss. Nürnberg soll Mitte des 15. Jahrhunderts bereits mit rund 100 solcher Brunnen ausgestattet gewesen sein, "auf 300 Einwohner kam ein Grundwasserbrunnen." (Schott, S.111) Wasserholen am Brunnen ist bis ins 19. Jahrhundert Alltag der Mehrheit der Bevölkerung und der der Dienstboten bei den Reichen. Seit dem Hochmittelalter ist zudem der Beruf des Wasserträgers aus Paris oder London überliefert.

 

Mancherorts werden Fließgewässer in die Städte umgeleitet wie in Freiburg/Breisgau und Straßburg oder mit dem Ticinello nach Mailand. Da das Grundwasser in Freiburg zu tief für Brunnen liegt, werden Wasserläufe von Bächen abgezweigt und als Brauchwasser und Trinkwasser für Tiere durch die Straßen geleitet. Daneben wird so Abwasser und Müll fortgespült.

In Erfurt werden von der Gera mehrere Mühlgräben abgezweigt, die vor allem Brauchwasser für Tuchproduktion und Gerberei liefern, und zusammen mit dem natürlichen Wasserlauf rund 50 Mühlen antreiben. (Mägdefrau, S.123) Eine vorbildliche Bewässerungsanlage liefert auch das thüringische Mühlhausen um 1292.

 

Zusätzlich gibt es schon um 1200 in Goslar und seit Mitte des 13. Jahrhunderts häufiger Wasserleitungen aus Holzröhren von außerhalb (in Basel, Königsberg, Stralsund, London), idealerweise aus Quellen, sonst aber auch aus Bächen und Flüssen. In Freiburg entsteht von vorneherein ein System von hölzernen Deichelleitungen, längs durchbohrten Holzstämmen, die von Quellen und Brunnenstuben über knapp 2 km in die Stadt führen und dort entlang einer verzweigten Röhrenstrecke von 2,7km Laufbrunnen für das Trinkwasser bedienen. Ein Brunnenmeister führt die Aufsicht über am Ende 1535 insgesamt bereits zwanzig öffentliche und elf private Brunnen, wobei für letzere die Kosten für die Leitung und deren Unterhalt bezahlt werden müssen. Der Wasserverbrauch wiederum ist nicht messbar und darum kostenlos.

 

Im 14. Jahrhundert haben dann mehr Städte solche Leitungssysteme, die das Leitungswasser auf mehrere öffentliche Fließbrunnen verteilen. Städtische Brunnenmeister sind dafür zuständig oder sie werden von Genossenschaften verwaltet wie für die Bremer Altstadt bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Manchmal wie in Zürich wird Wasser mit einem Schöpfrad aus der Limmat geschöpft, auf diese Weise angehoben und dann durch Leitungen auf Brunnen verteilt. Andererseits: "In Hannover verkauft 1352 der Pächter eines Schöpfrades an der Leine Wasser zum Festpreis von 8 Pfg. pro "Tonne", also pro 200 Liter." Dafür muss man einen Tag arbeiten (SchubertAlltag, S.158)

 

Schon im 13. Jahrhundert nehmen turmartige Wasserhebewerke zu. Wasserkünste machen sich dann breit. Kurz vor 1300 lassen Lübecker Brauer die erste deutsche Wasserkunst an der sauberen Wakenitz erbauen und wenige Jahre später eine zweite vor dem Lübecker Burgtor. Aber erst im 16. Jahrhundert werden die wohlhabenden Bürger der Innenstadt an eine hölzerne Wasserleitung angeschlossen.

 

Damit nehmen in den Städten die Badstuben und Badehäuser zu, in denen Bader als Friseur, Kosmetiker und Arzt fungieren und sich wohl zunehmend auch Promiskuität und Prostitution mit ihren Geschlechtskrankheiten breitmachen, weswegen sie in der frühen Neuzeit überwiegend wieder abgeschafft werden.

 

Im Mittelmeerraum mit seinen geringen Niederschlägen im Sommer muss Wasser dort, wo Städte nicht direkt an Flüssen liegen, in großen Zisternen-Bauten bevorratet werden wie zum Beispiel in Siena. In Spanien (Plasencia) und Italien (Perugia) werden nach maurischem oder antik-römischem Vorbild Städte manchmal mit Aquädukten versorgt.

Viel Wasser verbrauchende Wollverarbeitung wird außerhalb der Stadt betrieben, was den Städten Nachteile im Wettbewerb mit solchen einträgt, die im Stadtgebiet oder direkten Umfeld mit Wasserkraft betriebene Maschinen einsetzen können.

 

Die überwiegend schlechte Wasserqualität in den Städten veranlasst jeden, der es sich leisten kann, auf Bier oder Wein mit niedrigem Alkoholgehalt umzusteigen. In vielen englischen Städten stellen Brauereien für das lokal verbrauchte Ale einen der wichtigsten Gewerbezweige dar. Die geschätzten 20 000 Fässer Wein vom Kontinent, die um 1300 nach London gelangen, werden eher von einer wohlhabenderen Minderheit getrunken. Vor allem im Norden der deutschen Lande wird in jeder Stadt Grutbier mit geschmacksbildenden Kräuterzusätzen oft auch in Hauswirtschaft hergestellt, bis dann mit dem Hopfen das Gebräu haltbarer und zu einer bedeutenden Handelsware wird, von von kapitalkräftigeren Unternehmern hergestellt, an der auch Küfer und Transportfirmen verdienen.

 

Südlich davon ist eher säuerlicher dünner Wein ein Massengetränk, dessen städtischer Bedarf ähnlich wie das Getreide oder gewerbliche Rohstoffe ganze Landschaften verändert. Größere Städte fernab der großen Weinbaugebiete, die oft noch mit den heutigen übereinstimmen, werden nach Möglichkeit auch wegen der Schwere der Lasten über die Flüsse beliefert.

 

Wichtigstes Grundnahrungsmittel für die allermeisten Städter ist das Getreide, welches wegen seines Flächenverbrauchs kaum irgendwo direkt von den Städtern in ihrem Umland produziert wird. Diese Extensivität beruht auf der geringen Produktivität. Nach Abzug von Saatgut und Eigenverbrauch bleiben selbst unter günstigen Umständen nur gut die Hälfte der Ernte für den Markt übrig.

 

Am Extrembeispiel einer riesigen Stadt wie Paris, welches in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts um die 200 000 Einwohner erreicht haben soll, kann man sich vorstellen, wieviele Menschen und Regionen an der Versorgung der Stadt beteiligt sind. Riesige Flächen in der Picardie, dem Artois und der Beauce richten sich mit ihrer Getreideproduktion ganz auf die Metropole aus. Das Getreide wird lokal von Händlern aufgekauft, ein stattliches Transportgewerbe bringt sie in die Stadt, dabei nimmt der Bau von Straßen, die sich auf Paris ausrichten (wie im Süden auf Lyon) zu, um von Packtieren zum Transport mit Karren überzugehen.

 

Königliche Förderung ist nötig, um die Hauptstadt am Leben zu erhalten. Das Getreide kommt dann unter anderem in den von Philippe II. errichteten halles de blé an, wo 24 amtliche Waagemeister das Gewicht kontrollieren. Von dort gelangt es nach und nach in die über sechzig Wassermühlen an der Seine, von denen die zahllosen Bäcker das Mehl kaufen, Brot backen, das dann an die Bevölkerung der unmittelbaren Nachbarschaft gelangt. Enorme Mengen Geldes fließen auf diesem Weg, wobei sich das Zwischenprodukt jedes Mal verteuert, so dass die Bauern selbst vom Endpreis nur wenig abbekommen, was bis heute so geblieben ist.

 

Das um die selbe Zeit mit 80 000 Einwohnern noch deutlich kleinere London konzentriert in immer größeren Flächen im Süden und Osten Englands Getreideproduktion auf die Hauptstadt hin, wobei wo möglich Küstenschifferei den Transport übernimmt.

 

Neben solchen wenigen Metropolen gibt es eine Region, die noch dichter besiedelt ist als niederländische Gebiete und zudem mit sehr großen Städten ausgezeichnet. Das ist ein großer Teil der Nordhälfte Italiens. Er kann sich schon früh nicht mehr selbst genügend mit Getreide versorgen und muss dieses über die Seehäfen von Pisa, Genua und Venedig aus der Ferne beziehen.

 

Neben Getreide und Getränken ist auch Salz noch ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Da es nur an wenigen Stellen produziert werden kann, ist es fast überall ein Fernhandelsgut und gelangt schon früh in die Hände kapitalkräftiger Unternehmer. Auf Flüssen zu den Städten transportiert, lässt sich seine Menge recht gut beim Anlanden kontrollieren, was die Erhebung von Abgaben erleichtert, aus denen sich Salzsteuern entwickeln.

 

Daneben spielt auch Fleisch eine wichtige Rolle als allgemeines Einfuhrgut in die Städte, auch wenn es für viele ein Festessen bleibt. Dünn besiedelte Gebiete entfernt von verstädternden Räumen spezialisieren sich wie Teile Ungarns, Polens oder Frankreichs auf Rinderzucht. Ungarische Ochsen werden dann vermehrt im späten 14. Jahrhundert auf die Märkte in Venedig,  Frankfurt oder Aachen getrieben. Nach Möglichkeit werden sie dann kurz vor dem Verkauf noch einmal gemästet. Auf dem wöchentlichen Viehmarkt im elsässischen Sennheim werden sie dann von Aufkäufern aus oberrheinischen Städten erworben. Im 15./16. Jahrhundert wird dann Ochsenhandel einer der wichtigsten Warenströme in Europa werden (Schott, S.79ff). In großen Städten entstehen entsprechend große Schlachthöfe wie die Grande Boucherie beim Pariser Châtelet.

Ähnlich wird Norditalien mit ungarischem Vieh versorgt, welches östlich der hohen Alpen über Aquileia getrieben wird, während die Toskana aus Süditalien mit Schaf- und Ziegenfleisch versorgt wird. "In den dreißifer Jahren des 14. Jhs. schätzte Giovanni Villani, dass Jahr für Jahr insgesamt 50 000 Schafe und 20 000 Ziegen in die Stadt gebracht wurden." (Spufford, S.78)

 

Dank der vielen und teils langen Fastenzeiten in der Christenheit ist Fisch nicht nur an Freitagen Grundnahrungsmittel für alle, die ihn sich leisten können. Nördlich der Alpen stammt er als Massengut vor allem aus Ost- und Nordsee, wo er zum Aufstieg der großen Hanse beiträgt. In seinem Gefolge steigen Produktion und Handel von Salz zu zentralen Wirtschaftszweigen auf, da Fisch im Unterschied zu Fleisch neben Methoden des Dörrens mit der Beigabe großer Salzmengen konserviert und so über weite Strecken transportiert werden kann. Vor dem Konsum muss es allerdings erst ausführlich ausgewaschen werden, wodurch es in den Boden und die Fließgewässer gelangt. Zudem wird er wie Bier und Wein und vieles andere in Fässern transportiert, was dem Küfergewerbe enormen Auftrieb gibt.

 

Für die Masse der städtischen Bevölkerung geht der Konsum-Etat im wesentlichen für die Ernährung drauf, wobei es immer wieder neue Wellen des Mangels gibt. Wichtige Zweige des Fernhandels, erlesenere Stoffe und Rüstung/Waffen, mit denen sich Kapitalismus entfaltete, bleiben für sie Randphänomene. Die billigen Stoffe für die meisten werden vor Ort hergestellt wie in der Pariser Vorstadt St. Marcel. Wer kann, gibt abgelegte Kleidung der Wohlhabenderen zum Flickschneider, der sie umarbeitet. Überhaupt wird Kleidung nicht wie heute schnell weggeworfen, sondern immer wieder aufs Neue geflickt, so wie auch Schuhwerk.

 

Nachdem Glaber für die erste Jahrtausendwende eine massive Zunahme des Kirchenbaus konstatiert hatte, wird das 13. Jahrhundert zu einer Blütezeit des Städtebaus, es wird geschätzt, dass es überhaupt um 1330/40 in deutschen Landen mehr - meist kleine - Siedlungen gibt als jemals zuvor oder danach. "Um die Mitte des 11. Jhs. dauerte es zu Pferde oft noch mehrere Tagesreisen, um von einer Siedlung zur anderen zu gelangen. Um 1300 lag zwischen den Städten im allgemeinen nicht mehr als ein Tagesmarsch. (Dirlmeier, S.15) Bis dahin weitet sich auch das wirtschaftlich genutzte und verwertete Land aus.

 

Städtische Gebäude entstehen nun zunehmend in Steinbauweise. Dabei entstehen nicht nur zahlreiche neue Stadtviertel, sondern auch in den alten werden nun  manchmal Wohnhäuser aus Holz durch steinerne ersetzt. Selbst einzelne Handwerker leisten sich nun Steinhäuser (Leng, S.30 z.B. für Würzburg). Wegen der Feuergefahr werden jetzt, im späten Mittelalter, häufiger steinerne Kamine durchgesetzt und feuerfeste Dachziegel.

Solche "romanische" Stadtviertel sind allerdings nirgendwo mehr erhalten, hingegen einzelne Häuser wie der "Frankenturm" in Trier, das "Graue Haus" in Winkel im Rheingau, das "Haus zum Tein" in Mainz. Dort, wo es nach dem Bombenhagel des zweiten Weltkrieges überhaupt noch "mittelalterliche" Stadtkerne gibt, entstammen sie im wesentlichen dem Übergang zur frühen Neuzeit.

 

Das Stadtbild wird von steinerner Ummauerung, steinernen Kirchen mit ihren Türmen und von Geschlechtertürmen geprägt, wozu in Flandern noch die Belfriede kommen Dennoch steigt bis zur großen Krise um 1350 wegen des vermehrten Bauens der Bedarf an Bauholz für Dachstühle, Treppen usw. Der Bau eines Bürgerhauses verbraucht zwischen 12 und 36 Eichen und der des Dachstuhles einer kleineren Kirche um die 300 (Dirlmeier, S.9)  Der Brennholzbedarf von London um 1300 soll das Hundertfache der Städtfläche betragen haben (Schott, S.73). Dazu kommt der allgemeine Bedarf für das Kochen der Nahrung.

 

Dazu wird der gewerbliche Holzbedarf immer größer. Mit steigender Bierproduktion nehmen die Böttcherbetriebe immer mehr zu. Daneben verbrauchen die Salzsiederei, Bergbau und Verhüttung und die zunehmende Glasproduktion immer mehr Holz.

 

Das alles bedeutet Raubbau an den Wäldern, sie schrumpfen und Holz wird knapper und deutlich teurer. Holz wird jeweils dort, wo die Wälder bereits verschwunden sind, über Flüsse transportiert und gelegentlich auch geflößt. Erste vereinzelte Schutzmaßnahmen setzen ein.  Der Wald wird zum Politikum. Nürnberg versucht, stark Holz verbrauchende Köhlereien, Glas- und Schmelzhütten aus den nahen Reichswäldern zu verdrängen.

 

 Seit 1368 beginnt der Nürnberger Peter Stromer d.Ä. mit Nadelholzaussaat. Solches Saatgut von Nadelbäumen wird dann von Nürnberg auch nach Frankfurt verkauft, wo so wie auch im Schwarzwald Plantagenanbau von Nadelhölzern einsetzt. für 1359 wird von Erfurt berichtet, dass es seinen Stadtwald erstmals in "Schläge" für die systematische Abholzung und Neuaufforstung einteilt.

 

Wo große Flächen wie in der (nunmehr) Lüneburger Heide komplett abgeholzt sind, muss Abhilfe aus der Ferne kommen. Lüneburg baut nun Floßkanäle, um Brennholz aus Mecklenburg flößen zu können. Lübeck bezieht Bauholz aus dem Ostseeraum, wo es in Danzig verhandelt wird. Das ohnehin waldarme Flandern bezieht sein Brennholz aus der Grafschaft Kent in Südengländ, später dann aus dem dem deutschen Ostseeraum, dem Einzugsgebiet der Weichsel, ebenfalls über Danzig und selbst aus Norwegen. Hamburg versorgt sich aus böhmischen Wäldern und verschifft, was übrig bleibt, zunehmend in die Niederlande. Köln versorgt sich via Rhein aus dem Schwarzwald und dem Schweizer Jura. Zum Wald siehe auch: Großkapitel 'Krise')

 

Zum Bauboom in den Städten gehört auch der städtische Brückenbau. Irgendwann zwischen 1220 und 1233 wird eine erste steinerne Brücke über den Main gebaut, und zwar bei Würzburg. Zudem gibt es neue steinere Mauerringe mit ihren Türmen und Toren. Die Bauwirtschaft wird zu einem stabilen Zweig städtischer Ökonomie, insbesondere, wenn Großbauten nicht nur Jahrzehnte, sondern manchmal wie die Kathedralen sogar Jahrhunderte in Anspruch nehmen.

 

Mittelalterliche Städte, die Wasser, Nahrungsmittel, Holz und andere Rohstoffe und auch Fertigprodukte einführen, produzieren Lärm, verunreinigen die Luft, das Wasser und hinterlassen Abfälle. Dabei wird der Tag und Nacht andauernde hohe Lärmpegel heutiger großer Städte allerdings nicht erreicht, es gibt noch eine Nachtruhe und tagsüber lassen sich die verschiedenen Geräusche noch stärker auseinander differenzieren. Einzelne Gewerbe wie die Gerbereien verpesten die Luft vor Ort und verdrecken Fließgewässer. Man versucht sie an den Rand der Städte abzudrängen, aber in Bern gelingt es zwischen 1314 und dem Ende des 15. Jahrhunderts nur etwa 60% dahin umzusiedeln. (Dirlmeier, S.11)

Dazu kommt der Rauch von verbranntem Holz für das Kochen und Heizen, aber die Mehrzahl der Städte sind von einer Größe, in der die Selbstreinigungskräfte der Luft zum Atmen noch ausreichen. Das stimmt Ende des 13. Jahrhunderts nicht mehr für eine Stadt wie London, wo Klagen über Luftverschmutzung durch das Verbrennen von Steinkohle zunehmen.

 

Der einzelne Mensch produziert alleine durch Essen und Trinken Abfall, ungefähr 150g Fäkalien und und 1-2 Liter Urin, was für eine mittelalterliche Stadt von 5 000 Einwohnern 250 000 Tonnen Fäkalmasse und und 2500 Tonnen Urin im Jahr bedeutet. Das alleine bedeutet, dass der verstädterte Mensch als einziger unter allen Lebewesen eine enorme Masse an problematischem Dreck an einem Ort produziert. Da Menschen sich dennoch für etwas besseres als alle anderen Tiere hält, ist das Urinieren und Koten bei ihm schambesetzt und wird in Aborten absolviert. Das sind entweder Verschläge auf dem Hinterhof, unter denen Erdgruben oder ausgemauerte große Kammern die Fäkalien aufnehmen, die meist alle paar Jahre geleert werden mussten, wenn sie dann nicht durch neue ersetzt werden. Bei Geschoßbauten wird außen ein Aborterker mit einer Rohrleitung in die Grube angelegt.

Wo möglich werden, besonders von Klöstern und Hospitälern wie dem Hôtel Dieu in Beaune Fäkalien und andere Abfälle direkt in Bäche und Flüsse abgegeben, und im späten Mittelalter wird man sich zumindest in großen Städten der Gefahren durch Verschmutzung bewusst. Im Mainzer Stadtrecht von 1300 werden die Bürger verpflichtet, den vor ihr Haus geschütteten mist (...), kersal odir andir unfledikeit einmal in der Woche aus der Stadt herauszubringen. (in: Felten, S.38) Der Freiburger Rat bestimmt 1399, dass man Mist nur noch drei Tage lang in den Gassen der Stadt aufschütten darf.

 

Es fehlen noch die ungeheuerlichen Hausmüll-Mengen, wie wir sie seit dem zwanzigsten Jahrhundert kennen, und große Teile des Abfalls enthalten noch nicht die Vielzahl an Schadstoffen, wie sie zum Beispiel die chemische Industrie erfinden wird. Viele Materialien werden nicht weggeworfen, sondern wiederverwendet. Anderes landet auf der Straße, in Bächen und Flüssen. Städte wachsen wie in der Antike mit ihren Abfällen langsam in die Höhe, bis durch Aufpflasterung ein gewisses Niveau stabilisiert wird und die Straßen nun, sei es auch nur durch Niederschläge, gereinigt werden. Manchmal werden aber auch seichte Flussufer zwecks Landgewinnung mit Müll aufgefüllt, oder es werden aufgegebene Steinbrüche benutzt.

 

***Der Markt***

 

Im 13. Jahrhundert gewinnt auch in deutschen Landen das Geld eine immer größere Rolle, aber auf Marktplätzen werden weiterhin auch Waren gegeneinander getauscht, so zum Beispiel in Erfurt Getreide gegen Bier. (Mägdefrau, S.139)

 

Städte sind laut. Überall gibt es den Lärm von Pferdehufen, Wagen, Hundegebell. Laut wird es auch an Markttagen mit den Marktschreiern und den vielen Menschen. Schon Mitte des 13. Jahrhunderts heißt es in einem Gedicht des Guillaume de la Villeneuve ('Der Marktschreier von Paris'):

Bis in die Nacht hinein erklingt das Geschrei derer, die ihre Waren anbieten und Profit machen wollen. Niemals ermüden die Marktschreier und niemals kommen sie zur Ruhe. (in: Ertl, S.203)

 

Bonvesin de la Riva schreibt 1288 über Mailand:

Und darüber hinaus wird alles, was die Menschen für ihr Leben brauchen, nicht nur an bestimmten Orten, sondern täglich in ausreichender Menge auf den Plätzen der Stadt angeboten und die Waren werden durch Lärm und Geschrei verkündet und beworben. (De magnalibus urbis Mediolani, in: Ertl, S.223)

 

Nicht nur der weltliche Händler, sondern auch die auf Plätzen predigenden Mönche preisen ihre Botschaften wie Waren an. Dazu kommen Wanderapotheker und (Pseudo)Ärzte, wie ihn Ruteboeuf in seinem Gedicht 'Dit de l'Herberie' um 1270 darstellt und der seine wunderbaren Medizinen anpreist:

Meine Herren, Mylords, alle hier, ob groß oder klein, jung oder alt, ein großes Glück ist auf Sie zugekommen. Ihr müsst nämlich wissen, dass ich keinen einzigen von euch täuschen werde. Also setzt euch hin und seid still und hört mir zu, wenn es euch nicht zu viel Mühe macht (...) Da die Heilige Jungfrau Maria selbst mein Zeuge ist, sage ich euch, dass diese Kräuter kein Unrat sind, sondern etwas ausgesprochen Edles. (in: Ertl, S.204)

 

 

Die Stadt als Festung

 

Im Verlauf des hohen Mittelalters gewinnen Städte für Fürsten und Könige immer größere Bedeutung, und das nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in militärischer Hinsicht. Ein seltenes Vorrecht der Freiburger wird es im 12. Jahrhundert, nur noch auf eintägigen "Expeditionen" des fürstlichen Heeres mitziehen zu müssen. Zieht der Fürst aber zum königlichen Aufgebot, müssen Schuster und Stiefelmacher ihm soviel ihrer Produkte abliefern, wie er braucht.

 

Die Bürger werden überall verpflichtet, ihre Stadt mit Mauern, Türmen und befestigten Toren zu versehen. Dabei liegt es zugleich auch in ihrem Eigeninteresse, sich vor Überfallen zu schützen.Manchmal wird in Bischofsstädten das Umland zur Verteidigung einbezogen. Bereits um 1200 sind für den Schutz von Mainz rund vierzig ländliche Siedlungen verpflichtet, "rheinaufwärts bis Oppenheim, rheinabwärts bis Ingelheim. Die Bewohner der Burgrechtorte hatten nicht nur die Verpflichtung zu Bau und Unterhalt eines Stadtmauerabschnitts, sie übernahmen - wie früher schon in Speyer und Worms - auch dessen Verteidigung." (Dirlmeier, S.31)

 

Die Übernahme der politischen Macht in der Stadt durch Vertreter des großen Kapitals hat viel zu tun mit der Übernahme der Verantwortung für die Verteidigung der Stadt durch die Einwohnerschaft, die sich als Wehrhoheit und Kriegshoheit des Rates etablieren wird. Wenige bestimmen dabei und viele setzen dafür ihre Arbeitskraft, ihre Gesundheit und ihr Leben ein. Als in Halberstadt im 13. Jahrhundert eine große neue Mauer gebaut werden soll, wird dafür ein Rat eingesetzt, der Organisation und Finanzierung betreibt. und dafür auch das Besteuerungsrecht erhält.

 

Eine Stadtmauer hat nicht nur einen militärischen Zweck, sie markiert auch das Kerngebiet einer Stadt, einen rechtlichen Raum. Aber die Mauer hat im wesentlichen ihre Funktion in kriegerischen Zeiten. Nürnberg war durch die Pegnitz im 13. Jahrhundert zweigeteilt, in die Sebalder und Lorenzer Stadt, die jeweils Mauer und Graben haben. Unter dem Eindruck eines Krieges lässt der Rat 1320-25 beide Stadtteile durch Mauern verbinden. 1384 werden in neuer Kriegszeit die Vorstädte mit einer Mauer einbezogen.

Wie in Basel, wo 1389 die Vorstädte mit einer 4,1 km langen Mauer mit 41 Türmen einbezogen wird, wird dabei eine Größe ereicht, die mehr als genug ist für die Bevölkerung bis ins 18. Jahrhundert. Da Städte inzwischen auch ihr Umland kontrollieren, bieten sie nun auch Platz zur Zuflucht für seine Bewohner und im Belagerungsfall landwirtschaftliche Versorgungsflächen für die Stadt. Vorstädte aber sind dünner besiedelt und bieten Platz für Scheunen, Speicher, Stäälen, Mühlen und Gewerbe wie Färbereien, die von der Kernstadt ferngehalten werden sollen, aber auch Platz für Gärten und Vieh.

 

Für Oldenburg verfügt der Graf 1345, eine künftige Ummauerung der Stadt solle an beiden Seiten bis an unsere Burg reichen und die Bürger werden verpflichtet, ihm gegen die Friesen des Umlandes beizustehen (in Hergemöller, S.349).

1352 genehmigt Kaiser Karl IV. Philipp von Münzenberg-Falkenstein die Verwandlung des Dorfes Hofheim in ein opidum, eine Kleinstadt. Schon die villa Hobeheim war mit Gräben, Planken und anderen Befestigungen gesichert worden. Nun soll sie mit Mauern, Türmen, Wällen, Brücken und anderen Befestigungen, die zur Befestigung von Kleinstädten nötig und üblich sind, gesichert werden (in Hergemöller, S.364)

 

 

Stadtbild: Gebäude in der Stadt

 

Sobald Wohngebäude zu freiem Eigentum werden, sind sie nicht nur Rendite- sondern auch Spekulationsobjekt. Zunächst leben vor allem Adel und bürgerliches größeres Kapital in Wohneigentum, ein stattlicher Teil der Handwerker lebt zur Miete und die Lohnarbeit unter ärmlichsten Verhältnissen in bescheidenen Kammern. Um den zentralen Markt entwickelt sich ein Honoratioren-Viertel mit immer höheren Grundstückskosten. Noch freie Grundstücke werden parzelliert und es wird immer verdichteter gebaut, je weniger Platz innerhalb der Mauern bleibt. Die Flächen für Gärten schrumpfen und abgesehen von den Marktplätzen gibt es um 1300 oft keine Freiflächen mehr. Eine Stadt wie Lübeck ist um 1300 eng parzelliert und komplett zugebaut.

 

Wenn Städte wachsen oder zusammenwachsen, entstehen Stadtteile, Alt- und Neustädte, in Bischofsstädten das oft burgartige Domviertel, Viertel, die von Klöstern oder Adelssitzen dominiert werden und solche von Handwerkern oder Händlern. Die Bürgerstadt ist zudem in Pfarreien eingeteilt, die manchmal mit den Vierteln identisch sind.

 

Zu den Niederlassungen der Zisterzienser kommen im 13. Jahrhundert ziemlich schnell die der Bettelorden, Franziskaner und Dominikaner mit ihren bald Pfarrkirchen an Höhe und Größe übertreffenden Kirchengebäuden. Dazu kommen nun häufiger von Bürgern errichtete Hospitaler, Hospize, Häuser für Kranke, Arme, Alte und Pilger.

 

Die Leute mit dem größten Reichtum und Sozialprestige wohnen zentral am Markt, und wenn es mehrere gibt am Hauptmarkt. Die ärmlichsten Häuser befinden sich meist an der Stadtmauer. Aber die Bevölkerung ist durchmischt, denn in den Dachgeschossen oder Hinterhäusern der Wohlhabenderen wohnt das Gesinde, wohnen Lehrlinge und Gesellen.

Auf dem täglichen oder Wochenmarkt stehen zunächst Bänke, Holzstände, Bretterbuden für das Feilbieten von Waren. Nach und nach kommen Ladengeschäfte rund um den Markt dazu und in Städten mit größerem Textilgewerbe als mehr oder weniger öffentliche Kaufhäuser Tuchhallen. Kaufhäuser stehen in der Nähe des Rathauses und bilden manchmal weiter mit ihm einen Gebäudekomplex. Das hat damit zu tun, dass hier am Punkt des konzentrierten Warenumschlags städtische Zölle, Steuern und Abgaben erhoben werden. Auch deshalb ist hier die Waage.

 

Solche Kaufhäuser gibt es bald nicht nur für den Handel, sondern auch für die Handwerke. Oft sind in einem Haus dann der Metzig (Fleischhalle), das Brothaus und Werk- und Verkaufsstätten der Schuster und Kürschner vereint. In Rottweil sind sie getrennt in die Kürschnerlaube, die Metzig, die Brotlaube und das allgemeine Kaufhaus. In Köln wiederum gibt es 1373 das große Fleischhaus im Karktviertel und weitere sechs Fleischhäuser bei den Stadttoren. (Isenmann)

 

Zentral liegt auch die wichtigste Pfarrkirche, der flämische Belfried und dann auch das Rathaus.

Manchmal siedeln sich spezifische Handwerker in einer Straße an, die aber oft auch nach dem Handwerk heißt, weil sich deren Zunfthaus dort befindet. Am Stadtrand und dort an Fließgewässern sind Gärber und Färber mit ihren Gewerben zu Hause.

 

Die Straßen sind zunächst wenig befestigt und wenn, dann mit Bohlen und Knüppeln. Erst nach und nach kommt Steinpflasterung dazu. Die Straßenfronten sind eng bebaut, nur durch enge Spalte sind die Häuser getrennt. An den wichtigeren Straßen sind die begehrten Straßenfronten eher schmal, mit Werkstatt, Laden oder Kontor belegt, daneben eine Durchfahrt. Die Familie wohnt außer im nördlichen Drittel der deutschen Lande im Stockwerk darüber. Der Hof dahinter ist Lagerplatz, besitzt manchmal Gärten,meist einen Brunnen und oft den Abort, dahinter konnte noch ein Wohnhaus stehen. Die Keller sind oft in die Straße hineingebaut und durch einen Klappladen von dort zugänglich und belieferbar. Genauso sind die oberen Stockwerke überkragend in die Straßenflucht hineingebaut.

 

Die Einrichtung der Wohnräume ist zunächst noch gering, es gibt Bänke und Truhen, erst im späten Mittelalter manchmal auch Schränke. Die Bettstatt ist meist spartanisch. Schüsseln, Teller, Becher und Löffel sind in der Regel noch aus Holz.

 

Mit den größeren Hinterhöfen und beim Bau von Stadtmauern noch unbebauten Arealen gibt es in den Städten zunächst noch Grünflächen mit Gärten und Landwirtschaft. Was noch fehlt, sind öffentliche Parkanlagen, die eben auch noch nicht gebraucht werden.

Die Straßen haben Namen, aber keine Straßenschilder. Genauso wenig sind die Häuser numeriert, stattdessen tragen sie oft Namen.

 

Bis ins hohe Mittelalter herrschen in Städten Ziehbrunnen vor, im späten kommen dann immer mehr Laufbrunnen auf. Sie sind an Wasserleitungen angeschlossen und beziehen ihr Wasser von außerhalb. 1245 beginnt man in London mit dem Leitungsbau. Ende des 13. Jahrhunderts entsteht ein vielleicht 3000m langes Leitungsnetz mit Wasser aus der aufgestauten Wakenitz, initiiert von den Brauern, welches im 14. Jahrhundert auf etwa 10 000m erweitert wird.

 

Die Städte wachsen nicht völlig planlos, auch wenn ihnen nicht wie bei Neugründungen Pläne vorgegeben werden. Aber erst im italienischen 13. Jahrhundert und hundert Jahre später in deutschen Landen gibt es eine Art Stadtverwaltung, die Stadtplanung konsequenter betreibt.

 

***Kaufhaus***

 

Mittelalterliche Kaufhäuser sind etwas anderes als jene Konsumtempel, die im 19. Jahrhundert aufkommen und im 21. dank Internethandel in die Krise gekommen sind. Das wird 1317 deutlich bei der Privilegierung eines erst kürzlich in Mainz erbauten Kaufhauses durch König Ludwig ("den Bayern"), die Wolfgang Dobras so zusammenfasst: "Der König machte (...) bekannt, dass seine geliebten Mainzer Bürger ein neues Haus in der Nähe des Eisentörleins, Kaufhaus genannt, zum gemeinen Nutzen nicht nur der Stadt, sondern auch aller fremden Kaufleute erbaut hätten. Als Zweck nannte die Urkunde die sichere Aufbewahrung der Kaufmannsgüter. (...) Der König habe den Mainzer Bürgern erlaubt, von den Kaufleuten eine mäßige Gebühr vom Verkauf der Waren zu erheben, um diese Einnahmen zur Bezahlung der Kaufhauswächter und auch für andere städtische Zwecke zu nutzen." (in: Felten, S.31)

 

Auf einer Grundfläche von etwa 880m² gibt es beim Mainzer Kaufhaus ein Erdgeschoss mit Kreuzrippengewölbe, ein Obergeschoss und einen Dachboden. Pfeiler schaffen dreischiffige Räume. Unten waren wohl Ballen und Fässer vor allem gelagert, im ersten Stock gab es Verkaufsbuden oder Tische. (Grathof in: Felten, S.73ff)

 

Warenhäuser besitzen zuvor schon Mitte des 13. Jahrhunderts in Mainz Leinwandhändler, Schuster und Gerber ("Lederhaus"), Gebäude, die zugleich Zunfthäuser sind. Überhaupt gibt es in vielen mitteleuropäischen Städten im 13. Jahrhundert zum Teil recht große Tuchhallen.

 

In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts besitzen zumindest Köln, Frankfurt, Gelnhausen und Leipzig Kaufhäuser. Die Endverbraucher kaufen auf Märkten, in Läden wie den Gaden und Buden ein, die Kaufhäuser sind im wesentlichen dem Großhandel vorbehalten. Im Mainzer Kaufhaus werden eine breite Palette an Tuchen, Gewürzen, Färbemitteln, Eisenfertigprodukte und manches mehr angeboten. Lebensmittel gibt es dort keine. Fisch wird am Fischmarkt, Holz am Holzmarkt (Holztor) und Eisen am Eisenmarkt (Eisenturm) angeboten.

Alle Aktivitäten und Transaktionen im Kaufhaus sind gebührenpflichtig und von diesen Abgaben wird auch das dortige Personal bezahlt.

 

Noble Geschlechter und Kapital

 

Das "Bürgertum" als städtische Rechtsgruppe entsteht auch deswegen langsam und mit unterschiedlichen Charakterzügen, weil es auf keine Vorbilder von anderswo oder früher zurückgreifen kann. Es muss sich sozusagen „selbst erfinden“. Auch aus legitimatorischen Gründen greift ein kleiner Kreis entstehender bürgerlicher Oberschicht auf römische Vorbilder zurück, mögen diese auch ziemlich unpassend sein. Man nennt sich Senatoren, wählt Konsuln, wird im spätesten Mittelalter zum patricius, entdeckt antik-römische Vorfahren usw.

 

Unter dem Stadtherrn und zunächst von diesem abhängig und neben den Herren von Stiften und Klöstern  entsteht im Verlauf des hohen Mittelalters und bis in seine Spätzeit hinein so eine weitere Herrenschicht, die allerdings selten geschlossen auftritt, was auch mit ihrer unterschiedlichen Entstehung zusammenhängt. Nach zunächst sehr vagen Ständevorstellungen handelt es sich nicht um Adel, sondern um unteradelige Bürger, aber nach ihrem Selbstverständnis unterscheiden sie sich immer weniger von diesem.

 

Diese Leute berufen sich für ihre herausgehobene Stellung auf ihre Herkunft aus hervorragenden städtischen Familien, und spätestens im 13. Jahrhundert bezeichnet sich ein wiederum herausragender Teil von ihnen analog zum Adel als (alte) Geschlechter.

Dazu gehören zur Gänze stattsässige Ministeriale, die sich einem Status als Freie nähern, Münzerhausgenossen, die Finanzkapital auf eigene Rechnung anhäufen, dazu gehören Kreise des Großhandels, an dem auch Ministeriale beteiligt sind, und oft auch wenige kapitalintensive Handwerke wie die Goldschmiede und die Kürschner. Schließlich steigen in diese Oberschicht manchmal auch unternehmerische Betreiber (bzw. Teilhaber) von Mühlen, Ziegeleien und Bergwerken auf.

 

Das oben gebrauchte recht moderne und sehr unklare Wort Schicht entspringt fragwürdigem modernem Theoretisieren und gibt schon gar keine mittelalterliche Wirklichkeit wieder. Die hier notdürftig so genannte "Oberschicht" teilt sich z.B.  in die neu aufsteigende großbürgerliche und die alte ministerialische. Im Zuge der Gemeindebildung zerfällt letztere immer einmal wieder noch in diejenige, die sich als Bundesgenosse des alten Dienstherren (Bischof, Fürst, König) versteht, und eine solche, die sich mit der Bürgergemeinde verbindet.

 

In Trier, Mainz, Worms, Straßburg und Basel sind Münzer- bzw.  Wechslerhausgenossen Kern der städtischen "Oberschicht". Es sei noch einmal darauf verwiesen, dass sie mit der Münze hauptsächlich die Beschaffung des Silbers verbindet, ansonsten konzetrieren sie sich auf das vom Stadtherrn konzessionierte Wechselgeschäft und den Handel mit Silber.

 

Zur städtischen Oberschicht gehören auch die Kammerkürschner, die in Straßburg die duodecim officiati inter pellifices heißen. Sie besorgen in Mainz oder Köln Pelze für den Bischof und seinen Hof und genießen Zollfreiheit. Mitte des 13. Jahrhunderts zumindest gehören sie zu den ratsfähigen Geschlechtern und so mancher von ihnen wird bald Bürgermeister. In Worms heißen diese privilegierten Leute wiltwerker und in Trier gibt es sieben solche Kürschner der bischöflichen Kammer, die im späteren Mittelalter immer feudalere Züge als Lehnsnehmer bekommen werden.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass im mittel- und oberrheinischen Raum es weniger Kaufleute-Gesellschften als vielmehr aus dem Bischofsrat hervorgehende privilegierte Kreise sind, die die städtische Selbstverwaltung auf die Wege bringen. (Schulz in: Schwineköper, S.325)

 

Im Kern entsteht das städtische "Bürger"tum von (Groß)Handel und Finanzen aus ähnlichen und manchmal denselben Familien wie der niedere Landadel außerhalb der Stadt. Beide teilen dieselbe Verachtung für produktive Arbeit, sei es bäuerliche oder handwerkliche und nähern sich in ihren Idealen und Ziel-Phantasien bis hin zum Selbstbild auch immer mehr an, selbst wenn die Einkünfte unterschiedlich zustande kommen. Schon daran ist ersichtlich, dass in den Städten keine "bürgerliche", sondern schlichtweg kapitalistisch dominierte Oberschicht entsteht und schon gar keine "bürgerliche Gesellschaft", sondern eine Vielzahl von Gesellschaften, wobei die großen Kapitaleigner einmal immer mehr die Rolle des Stadtherrn übernehmen und zum anderen die der fast allmächtigen Obrigkeit für die Masse der Bevölkerung, die nun eine neue Form von Untertänigkeit erlebt, die bis heute immer allumfassender werden wird.

 

Das Ganze ist allerdings überall in den größeren Städten sehr viel komplexer, und das macht das Benennen für den kritischen Historiker noch schwieriger. Schon für das 11./12. Jahrhundert sind in Italien neben den großen Kapitaleignern viele kleine und manchmal kleinste Händler erkennbar, die sich am Fernhandel zur See mit kleinen Mengen beteiligen, die sich aber zu größeren pro Schiffsladung summieren können. Dasselbe ist zumindest für das frühhansische 13. Jahrhundert anzunehmen und wird dann an Pfundzollbüchern (Sondersteuerverzeichnissen) ab 1368/69 in Lübeck und zum Beispiel 1409 in Danzig dokumentiert.  Diese überliefern "eine große Gruppe am Handel beteiligter Personen, die nur einmal oder zweimal mit kleinen Warenmengen zu fassen sind, so dass unbekannt ist, ob deren Handelstätigkeit ihren Lebensunterhalt decken konnte oder ob sie zusätzlich neben einem anderen Beruf ausgeübt wurde." (Hanse, S.94).

Feststellbar ist aber, dass diese wohl recht vielen Leute ebenso wie der kleinräumig beschränkte Handel und die städtischen Krämer durch die kapitalkräftige Oberschicht von der politischen Macht ausgeschlossen sind. Dabei ist letztere nicht einmal dem gesamten großen Kapital offen, sondern nur jenen sich als alt bezeichnenden Geschlechtern, die sich von jüngerem Kapital abschotten.

 

In Regensburg und Augsburg findet eine frühe Verbindung von Ministerialen und Groß-Kaufleuten um 1300 statt, wobei es 1330-34 im Regensburger Auer-Aufstand noch einmal zu einem Machtkampf kommt, den die Fernkaufleute für sich entscheiden.

 

In Straßburg scheren Teile der Ministerialität schon nach 1250 aus dem Bündnis mit dem bischöflichen Stadtherrn aus und sorgen mit ihrer Teilnahme an der Schlacht bei Hausbergen 1262 für das Ende bischöflicher Stadtherrschaft. Dort (vielleicht ein wenig ähnlich wie in Köln um 1250) gibt es ein auf Grundbesitz, Münz- und Kreditgeschäft basierendes ritterliches "Patriziat" aus Ministerialen, ritterlich gewordenen Bürgern und stattsässig gewordenem Landadel, und eine stark auf Tuch- und Weinhandel und oft auch Finanzgeschäfte gegründete, aber zusätzlich mit Landbesitz begüterte weniger noble zweite Geschlechtergruppe.

Die Patrizier stellen den Rat, unter ihnen aber vor allem die sich adelig wähnenden, die auch die vier stettmeister stellen.

1332 erzwingt eine Koalition aus Kaufleuten, den hier bislang nicht ratsfähigen Münzerhausgenossen und Handwerkern zunächst den Ausschluss der ritterlichen Patrizier aus dem Rat und den Zugang der Zünfte, bis 1334 dann die noblen Patrizier wieder einige Ratssitze zurückerhalten und nun mit den "bürgerlichen" Patriziern wieder eine Mehrheit bilden (Isenmann). Das gesamte Patriziat wird in acht wehrhafte Stallgenossenschaften (konstofeln) eingeteilt, nach denen es sich nun nennt. Mitte des 14. Jahrhunderts wird versucht, Teile der bürgerlichen Konstofler in Zünfte zu zwingen und richtet eine Zunft der Kaufleute und Gewandschneider ein.

 

In Basel sind es einzelne ritterliche Ministeriale, die zum Bürgertum übergehen, aber es sind vor allem niedere Dienstmannen ("angefangen vom Schultheiß und Brotmeister bis hinunter zum Becherer-, Mörtel- und Besenmeister", Schulz(2), S.176), die im 13. Jahrhundert zugleich Ministeriale und Bürger sind. Aus den alten Ministerialengeschlechtern und den Bürgern in Diensten des Bischofs setzt sich dann die "bürgerliche Ministerialität" (s.o., S.179) zusammen, die den Stadtrat der Achtbürger bildet, dessen Geschlechter sich in den Gesellschaften der niederen und hohen Stube treffen. Um da hinein zu gelangen, muss man zumindest zeichenhaft vom Bischof als Dienstmann angenommen werden. Das sieht dann so aus im Text des Bischofs von 1351:

Welcher von der Gemeinde oder Hantwerchen ze Basel oder anderstwan dar ein Burger ze Basel sin und uffgenommen werden, der soll sich vor ettwe vil Jahr und Täge mit pferden und erlichen schin und guten getäten gegen das Gotzhus ze Basel, und mit sinen manen und dienstmannen redlich halte; und wen das von Im offenbar würt, so mag er einen Byschoff bitten, dass er In für einen Burger uffnehm; hat den der Byschoff einen willen darzu und In bedunkt, dass er sich in den vorgeseiten dingen also hab gehalten, so sol der das bittet, mit dryen Pferden in gutem Wesen usgericht in seinen Hof gen Basel kommen, und sollen er und sine Knecht ze fuss abston und uff sinen Knüwen den Byschoff bitten, dass er In zu Burger uffnehme. Tut das der Byschoff um sin bitt, so soll er dem Byschoff die dru Pferde lassen und uff sinen füssen von Im gan; doch so mag Im der Byschoff von genaden ein pferd wider geben, um dass er In erlich von Im lasse, und sol zu Im sprechen: Rit hin und biss Rittern und Knechten unseren dienstmannen glich und macht den Rat ze Basel besitzen, würst du für Nütz darin erkosen. Wenn das beschicht, so ist er ein Achtburger und sunst nit, und mag Im dann ein Gesellschaft usser kiesseen uff der obern oder nidern Stuben, dahin In der Bischof wiset. (in: Schwineköper, S.318)

 

Auch in Worms entstammen die dem Stadtrat angehörenden Geschlechter des 13. Jahrhunderts zumindest fast alle der bischöflichen Ministerialität und insbesondere den Hausgenossen. Wer dazu stoßen möchte, muss zumindest pro forma ein niedriges Dienstverhältnis zum Bischof eingehen.

Bevor es 1332 nichtministerialen Bürgern in Mainz gelingt, Anteil am Stadtregiment zu gewinnen, kontrollieren es diejenigen alten Geschlechter, die gadenrecht (das Privileg des Gewandschnittes), dienstrecht (die eigene Gerichtsbarkeit), husgenoßenrecht  und Lehnsrecht auf sich vereinen und damit als Ministeriale und zugleich Unternehmer ausgezeichnet sind.

Die in der Bruderschaft des St.Jakobshospitals zusammengeschlossene exklusive Oberschicht Triers vereint im 14. Jahrhundert Ministerialität und Lehen mit dem Schöffenamt und Zugehörigkeit zur Wechslergenossenschaft.

 

In Freiburg/Breisgau müssen Ministeriale beim Eintritt in die Stadtgemeinde die rechtliche Bindung an den Stadtherrn aufgeben, in Trier und Worms müssen Bürger beim Eintritt in städtische Führungspositionen umgekehrt in ein rechtlich den Ministerialen entsprechendes Diensterhältnis eintreten.

Die Annäherung der milites der Ministerialität und des bürgerlichen Großkapitals wird einmal durch Kapital in den Händen beider, zu anderen aber dadurch vermittelt, dass gelegentlich beide Seiten in den Ritterstand eintreten wie in Straßburg.

 

In Köln wiederum treten sich gelegentlich ritterliches und nichtritterliches Großkapital gegenüber und kämpfen gegeneinander, was dann wie in Italien sich als Kampf verschiedener führender Geschlechter und ihres Anhangs darstellt. Solche "bürgerlichen Ritter" bilden manchmal reiche Familien, die nicht ins politische Machtzentrum vordringen können und sich mit adeligen Gebäuden und Lebensformen hervorheben. Manchmal scheinen die ersten solchen Geschlechter sich aus dem Handel zurückzuziehen und von Vermietungen und Verpachtungen sowie dem Besitz von Mühlen etc. zu leben.

Dabei kristallisiert sich der Rat gegenüber Schöffen und Richerzeche als das wesentliche Stadtorgan heraus, in dem Großkapital um politischen Einfluss ringt. In ihm gewinnt eine als Weise benannte Kaufmannsfamilie immer mehr Einfluss, bis sich eine offenbar von der jüngeren Kaufmannsfamilie Overstolz (man beachte die Namensgebungen!) angeführte Gruppe in der Schlacht an der Ulrepforte 1286 durchsetzt und den Rat dadurch für eine breitere Vertretung des großen Kapitals öffnet. Dieser Kreis schließt sich dann seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts immer mehr ab und nimmt nur noch beim Verschwinden einzelner Familie Neuzugänge auf. Er wird zu einer Art quasi adeligem Patriziat.

(siehe unten: Köln)

 

Um 1300 ist es in Nürnberg bereits eine feste Gruppe von Familien, die die Steuern einziehen, die Bürgermeister (consules) stellen und und die Schöffen (scabini) des stadtherrlichen Schultheißengerichtes. (siehe unten: Nürnberg)

 

Anders entwickelt sich die Oberschicht vieler norddeutscher Hansestädte, insbesondere bei geringerer bischöflicher Stadtherrschaft und unbedeutenderer Ministerialität. Hier entwickelt sich wie in Lübeck eine breite Schicht von Kaufmannsgeschlechtern, die die politische Macht stärker unter sich teilt, auch wenn es immer wieder aus wirtschaftlichen Gründen zum Ab- und Aufstieg einzelner besonders einflussreicher Familien kommt.

Einen Sonderfall stellt die Salzstadt Lüneburg dar, wo eine Gruppe begüterter Familien Anteile an den rund vierzig Siedehäusern mit jeweils mehreren Pfannen übernimmt. Diese tendenziell erblichen Sülfmeister kontrollieren dann auch den Salzhandel, schließen ihre Sülfmeistergenossenschaft zunehmend nach außen ab und bilden den Rat, der durch Kooptation ergänzt wird. Im 15. Jahrhundert heiraten diese Geschlechter nur noch untereinander oder mit benachbarten Ratsfamilien und verheiraten Töchter auch mit dem Landadel. Diese Leute werden dann als Junker bezeichnet und im 16. Jahrhundert schließlich als Patrizier.

 

Insbesondere in Wien, aber auch sonst in bayrischen und österreichischen Städten taucht im 13, Jahrhundert eine Gruppe auf, die sowohl als miles et cives wie auch als domini bezeichnet wird und die in die Landrechtskategorie der Erbbürger fällt. Seit einiger Zeit bezeichnen sie deutsche Historiker als "Ritterbürger". Solche Leute haben weit verbreiteten Besitz, manchmal mit Wohntürmen in der Stadt, Besitzungen in den Wiener Vororten, besitzen auf Dörfern Weinberge, Lehen, Dorfgerichte und manchmal sogar Burgen, beziehen in Städten Renten von Häusern, Läden und Markttischen. Sie sind im Tuch- und Weinhandel tätig und nehmen Ämter der Ministerialität wahr. (Störmer in: Schwineköper, S347ff) Etwas später tauchen sie in Kärnten und Salzburg auf.

 

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Mit ihrem Reichtum und ihrer Herkunft orientieren sich diese "bürgerlichen" Geschlechter bis in dynastische Familienvorstellungen hinein an adeligen Gedankenwelten und Lebensformen. In der Konsequenz behandeln sie nach Möglichkeit das nun sich herausbildende neuartige "Volk", nämlich die kleinen Bürger der Mittelschicht, mit obrigkeitlichem Rigorismus, den dann neuzeitliche Staatlichkeit übernehmen wird.

Bis sich im späteren Mittelalter eine geburtsständisch und durch Konnubium verbundene abgeschlossene Gruppe eines Patriziats entwickelt, wie sie in Nürnberg idealtypisch überliefert ist, gibt es immer wieder Machtkonflikte zwischen den Gruppen dieser Oberschicht und auch zwischen einzelnen Geschlechtern und ihrem Anhang, wie er vor allem auch aus der Nordhälfte Italiens überliefert ist.

 

Manche aus dieser Oberschicht verbinden Großbürgertum mit dem Erwerb des Ritterstatus und ritterlicher Lehen, meist aber stellen sie zumindest das berittene militärische Aufgebot der Stadt und sind die Hauptleute des Bürgerheeres, der Handwerker-Infanterie also, und der städtischen Söldnertruppen. Großkapital und krigerisches Gehabe stehen also in keinem Widerspruch, und solches Großkapital betreibt auch manchmal persönliche Fehden wie der Adel auf dem Lande.

 

Bei reichlichen Gewinnen aus eingesetztem Kapital werden Teile nicht mehr reinvestiert, sondern in einem Landgut angelegt, wie schon etwas früher in Italien. Auf diesem lässt sich, quasi in der Sommerfrische, adelige Lebensweise imitieren. Dazu gehört ein sich erweiterndes Personal, gehören kostbare Kleider und wertvoller Hausrat. Auf diese Weise erhöht auch ein kleiner Kreis von Bürgern nun die Nachfrage nach Luxusgütern. Wer es nicht bis zu einem solchen vornehmen Gut bringt, hat manchmal wenigstens soviel erwirtschaftet, dass er einen Teil seines Gewinns in Grund und Boden anlegen kann. Beliebt ist zudem die Anlage in Gebäude, die vermietet werden, und das können schon mal zehn oder zwanzig sein. Einige Kapitalisten werden so zu weniger risikobereiten Rentiers, wenigstens mit einem Teil ihrer Gewinne.

 

In Freiburg/Breisgau wird anhand des Snewlin-Geschlechtes deutlich, worin solche kapitalkräftige Oberschicht dem Adel nacheifert, und wodurch sie sich noch bis ins 16. Jahrhundert unterscheidet. Während der alte Adel bis hinauf zum Grafen von Freiburg sich einmal in Fehden ruiniert und zudem unfähig ist, von den neuen kapitalistischen Verhältnissen zu profitieren, nutzt ein Konrad Dietrich Snewlin genau das in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts aus, indem er Kreditgeschäfte jenseits von Verpfändung, Verkauf und Erbleihe betreibt, nicht zuletzt auch mit dem Grafen, der ihm entsprechende Zinsen zahlen muss. Neben dem Kreditgeschäft investiert Konrad Dietrich auch in den Silberbergbau im Gebiet von Todtnau. Zudem kauft er sich in Ländereien und Orte wie Krozingen ein, erhält so erhebliche Einnahmen aus Grundbesitz und erwirbt schließlich die Burg Wiger (das spätere Weiherschlösschen). Als Burgherr bleibt er zugleich Bürger von Freiburg, aber für seine Burg schließt er mit seiner Stadt zugleich einen Vertrag, dass sie sich niemals gegen sie wenden würde, - den sein Sohn dann brechen wird.

Der Großkapitalist, Grundbesitzer und Burgherr ist seit 1314 Ritter und zwischen 1309 und 1330 fünfmal Bürgermeister.

 

Italien geht bei der "Aristokratisierung" des Gorßkapitals voraus - Ende des 11. Jahrhunderts ist in Venedig die Kaufleute-Familie Ziani belegt, die vor allem mit Konstantinopel wohl Handel treibt. Nachdem dort 1171 die vezenzianischen Kaufleute gefangen genommen werden, konzentriert sie sich auf Kleinasien und Sizilien. 1172 wird Sebastianus, ein Ziani, Doge, 1205-1229 auch sein Sohn Petrus. Petrus konzentriert sich auf das Kreditgeschäft und scheidet als Doge aus dem Handel aus.  Sein Sohn Marcus ist dann nur noch in Finanzgeschäften nachweisbar. 

Immerhin sammelt die Familie seit 1160 Salinen, Weinberge und Gemüsegärten auf dem Festland und Häuser und Grundstücke in der Stadt. Marcus ist dann Rentier mit nun auch reichlich Grundbesitz um Padua und Treviso, heiratet eine Tochter des Markgrafen von Este und ahmt den Lebensstil norditalienischer Adeliger nach (alles nach Fuhrmann in 'Verwandlungen', S.386)

1288 wird Bonvesin de la Riva berichten, reiche Mailänder würden der Beizjagd mit Habichten und Sperbern im Umland der Stadt frönen, einst reines Vergnügen des Adels.

 

Die Aneignung adeliger Lebensformen durch das obere Bürgertum wird dann nach unten weitergereicht. Hatte einst der englische Adel noch Pelzborten aus Eichhörnchenfell getragen, so leisten sich das im 15. Jahrhundert die Handwerkersfrauen, und der Adel muss auf Marder und anderes umsteigen.

 

Bereits im 13. Jahrhundert gehen Teile des Bürgertums so weit, selbst das Turnierwesen für sich in die Städte zu bringen.

Einer der Wohlbetuchten, ein Brun von Schönebeck, schrieb von Magdeburg aus höfische Briefe, die er nach Goslar, Hildesheim, Braunschweig, Quedlinburg, Halberstadt und anderen Städten schickte. Darin luden die Konstablen (wie sich diese Patrizier nannten) alle Kaufleute, die sich im Ritterspiel üben wollten, nach Magdeburg ein. Man hatte dort eine hübsche Frau namens Feie, die man demjenigen geben wollte, dem es gelang, sie durch Zucht und Tapferkeit zu gewinnen. (...) Die aus Goslar kamen mit in Decken gehüllten Pferden, die aus Braunschweig erschienen mit grünen Decken und grüner Kleidung, und die von anderen Städten trugen auch ihre besonderen Wappen und Farben.

Als sie vor die Stadt kamen, weigerten sie sich hineinzureiten, ohne vorher eine Lanze gebrochen zu haben. Dies geschah auch. Zwei Konstablen zogen vor die Stadt, stellten sich ihnen entgegen und empfingen sie mit ihren Lanzen. In der Zwischenzeit war der Gral (die Arena) auf der Marsch vorbereitet; man hatte dort viele Zelte und Hütten aufgebaut. An einem Baum auf dieser Marsch hingen die Schilde aller Konstablen, die im Gral waren.

Am nächsten Morgen, nachdem die Gäste die Messe gehört und gegessen hatten, zogen sie vor den Gral und betrachteten ihn. Jeder Gast durfte an einen Schild schlagen. Der Jüngling, dem dieser Schild gehörte, trat hervor, um mit ihm zu kämpfen.; so geschah es bei allen. Schließlich war es ein alter Kaufmann aus Goslar, der Frau Feie gewann. Er führte sie mit sich fort, verheiratete sie und stattete sie so reichlich aus, dass sie von ihrem wilden Lebenswandel abließ. (Engel/Jacob, S. 218)

 

Bürgerliche Werte halten hier offensichtlich gerade so weit, bis der Reichtum für adelige Lebensformen vorhanden ist. Dass das alles eher substanzlos ist, ist um 1280 wohl schon kein Problem mehr, ist doch der Adel selbst dabei, sich immer mehr in solches Amüsierverhalten aufzulösen, wo er sich das noch leisten kann. Dass Gral, Artusrunde und ähnliches im Bürgertum angekommen sind, zeigt, wie sehr sie zu jener Art von Unterhaltungsliteratur geworden sind, welche recht sinnentleert konsumiert wird. Und die morgendliche Pflichtübung der Messe zeigt, dass das Kirchenchristentum zu einem leeren Ritual geworden ist, einem Teil bürgerlicher Lebensformen, der ebenso bedeutsam und bedeutungslos ist wie inzwischen  ritterliche Rituale.

Wenn man dann als Preis des Turniers eine attraktive Prostituierte auswählt, zeigt das, wie fest Prostitution in den Städten etabliert und für unverheiratete junge Männer geradezu als Ventil anerkannt ist, auch um die Bürgermädchen zu schützen. Was der alte Kaufmann aus Goslar mit dem menschlichen Preis dann treibt, verschweigt des Sängers Höflichkeit. Bemerkenswert ist, dass es ihm gelingt, sie ehrbar zu verheiraten, was sicher auch an der "Mitgift" für sie liegt.

 

Turnierverbote hatten Päpste und Kirchen unentwegt ausgesprochen, allerdings fast ohne jede Wirkung. Turnierverbote der Städte für ihre Bürger wie für Nürnberger 1362 sind vorübergehend geringfügig erfolgreicher (um des allgemeinen Friedens willen). Aber für 1446 wird aus Nürnberg sogar berichtet, dass Gesellen ein Stechen veranstalteten, bei dem einer der 44 Beteiligten  zu Tode kam.

Jagd und Turnier gehen im Französischen in den Begriff Sport ein (desportes) und der gelangt von dort nach England. Die Jagd ist in der Regel den Bürgern untersagt, ansonsten können sie sich beteiligen: Sport und Spaß sind Gratifikationen für die Mühen der Kapitalverwertung, die man den Leuten nicht nehmen konnte, bis die Reformation und besonders die englischen Puritaner härter durchgreifen werden.

 

Zur Nachahmung hinzu kommt in Einzelfällen der Aufstieg in adelige Kreise, besonders dort, wo es gelingt, bürgerliche Töchter dank reichlicher Mitgift und durch Geschenke mittels Einheirat in die untersten Kreise des Adels aufsteigen zu lassen.

 

Viele zu Reichtum gelangte Bürger investieren aber nun zunehmend auch in ihr Seelenheil, wie es beim Adel schon lange üblich war. Eine winzige bürgerliche Oberschicht findet sogar Zugang zu den vom Adel dominierten Klöstern, wo man unter anderem Töchter abladen kann, die nicht gewinnbringend zu verheiraten waren und die nun regulär auch für das Heil ihrer Familie gewinnbringend beten können. Um 1180 schaffen es dann breitere bürgerliche Schichten in Köln, genug zusammen zu bekommen, um ein Frauenkloster zu stiften, welches für ihre Kreise offen ist, das Makkabäerkloster. Bürgerliche Klöster setzen sich dann zunehmend neben denen des Adels durch.

Inzwischen beteiligen sich Bürger auch stärker am Bau von Kirchen und an deren dekorativer Ausgestaltung. In einzelnen eklatanten Fällen wird sogar testamentarisch die Spende des größten Teils des erwirtschafteten Vermögens für Kirchen und Klöster bestimmt.

 

Der Reliquienkult war von einer aristokratischen Kirche und ebensolchen Klöstern auch für die breite Schar der Laien konzipiert worden. Der Besitz besonders wirksamer Reliquien führt zu den Geschäften, die Kirche und Klöster damit machen: Spenden gegen Seelenheil. Vom Pilgerwesen profitieren aber von Anfang an auch Handwerk und Handel.

Das „Entdecken“ und der Handel mit Reliquien wird bald zu einer Spezialität wenig kirchlicher Leute, die entdeckten, dass man auch auf diese Weise Geld verdienen kann. Für bürgerlich gestiftete Kirchen und Klöster beteiligen sich nun auch Bürger an der Jagd nach Reliquien.

 

Bürger nehmen dabei der Kirche einen Teil ihrer Rolle als größter Bauherr der Stadt ab, so wie sie in das Fast-Monopol des Adels und der adeligen Kirche auf Grund und Boden eingreifen. Die andere wichtige Rolle der Kirche seit der Antike war die Armenfürsorge. Sobald ein städtisches Bürgertum finanziell dazu in der Lage ist, beteiligt es sich daran nicht mehr nur mit Spenden an die Kirche, sondern mit eigenen Einrichtungen. Etwa um 1180 beginnen in Köln auch rein (groß)bürgerliche Stiftungen von Hospitälern für Arme und Kranke, etwas, was dann in immer mehr Städten üblich wird.

 

Joachim Schneider spricht davon, dass "die herrschaftliche Adelskultur die Leitkultur bildete, die eine große Faszination ausstrahlte." (in: Konsumentenstadt, S.129). Abgesehen von dem üblich unklaren Kulturbegriff, der hier nur noch Lebensformen und Freizeitverhalten meint, lässt sich davon immerhin festhalten, dass der frühe Kapitalismus des Mittelalters alle weltlichen Gruppen in dem Maße erfasst, in dem sie Zugang zu Kapital haben, und dass sie, so das der Fall ist, adeligem Wohnen, Kleiden und Amüsierverhalten nacheifern, soweit es ihnen erlaubt wird. Anders gesagt, kleinbürgerliche Lebensformen und Freizeit-Unterhaltung ist davon soweit ausgenommen, wie es an Mitteln fehlt und notwendige Sparsamkeit bzw. Luxusgesetze und ähnliches sie einschränken.

 

In den bürgerlicher geprägten Städten kommt es zu einer Verweltlichung im Namen der Religion. Neben die vom Adel geprägten kirchlichen und klösterlichen Einrichtungen treten „christliche“ Einrichtungen eines Bürgertums, welches christliche Vorstellungen teils in Ehrbarkeitsvorstellungen aufhebt, die mit dem evangelischen Christentum in extremem Widerspruch stehen, sie teils örtlich und zeitlich massiv vom Geschäftsgebaren trennt und so Bekenntnis und Alltag in eigentlich sich widersprechenden Abteilungen aufhebt.

 

Die geringe Christianisierung, was die schwer verdaulichen und den meisten fast völlig unbekannten paulinischen und evangelischen Texte betrifft, wird also nur in Ketzertum und ihm verdächtig nahestehenden Frömmigkeitsbewegungen intensiviert. Zugleich wird nicht nur eine Verweltlichung der Trägerschaft ursprünglich kirchlicher Einrichtungen wahrnehmbar, sondern auch eine solche, die sich in Kirchenkritik als Kritik am oft wenig frommen Klerus entlädt.

 

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Großbürgerliche Oberschicht, sei es solche nobler Geschlechter, die sich nach unten abschließen, oder die des übrigen Großkapitals basiert immer auf unternehmerisch genutztem Kapital, und das ist vor allem Handels- und Finanzkapital. Je nobler sich solche Familien entwickeln, desto mehr gehen sie zum Rentiersdasein über, indem sie von Immobilien, Renten und stillen Anteilen leben.

Aber es gibt einen Zwischenraum, in dem produktives Gewerbe nicht von außen Kapital unterworfen wird, sondern sich selbst kapitalisiert. Dies liegt besonders dort nahe, wo es sich mit Handelsgeschäften verbinden kann, was Zünfte wiederum zu unterbinden versuchen.

Straßburger Wollschläger kaufen Rohwolle ein und verkaufen das Fertigprodukt. Gerber beteiligen sich am Lederhandel, "Müller am Getreidehandel, die Schmiede am Eisenhandel, oder die Rebleute am Weinhandel." (Isenmann, S.255). Manche Nürnberger Metzger werden zugleich Viehgroßhändler, die auf Kredit Tuche einkaufen, diese in Ungarn oder der Walachei in Rinder umsetzen, die sie dann in deutschen Landen verkaufen. In Hansestädten werden aus Brauern und Gewandschneidern Kaufleute.

 

***Köln***

 

Laut Gottfried Hagen eskalieren die Konflikte zwischen Kölner Bürgern und dem Erzbischof Konrad von Hochstaden mit dem Überfall von Verwandten des Erzbischofs auf den Kölner Bürger Hermann Kleingedank, der mit Forderungen an einen anderen Kölner zu tun hat. Die Familie sorgt darauf dafür, dass der Vetter des Erzbischofs Heinrich von der Neuerburg auf dem Kölner Domhof überfallen wird. Konrad von Hochstaden reagiert mit dem Auszug aus der Stadt und lässt in Bonn wieder einen Verwandten von Hermann Kleingedank gefangensetzen. Darauf zieht er mit einem Heer gegen Köln, welches den Edelherrn von Falkenburg zu ihrer Verteidigung teuer angeworben hat. Die Berittenen der Kölner Oberschicht schlagen seinen Angriff zurück. Bei einem Ausfall Richtung Frechen nehmen sie eine Anzahl erzbischöfliche Ritter gefangen, Konrad aber wiederum kann vier Kölner Bürger gefangen nehmen.

 

Im selben Herbst 1257 erklären sich Konrads Vasallen Graf Adolf von Berg, Herzog Walram von Limburg und Grad Wilhelm von Jülich bereit, ihren Herrn zu unterstützen. Ein Einfall der Bürger gegen Deutz wird bei vielen städtischen Toten vom Grafen von Berg zurückgeschlagen, aber danach muss er nach Bensberg fliehen, während die Bürger nun das Kloster Deutz in Brand stecken. Beide Seiten sehen jetzt erst einmal von weiteren Gewalttaten ab.

 

Im Frühjahr schließen Stadt und Erzbischof einen vorläufigen Frieden ab, der dem Stadtherrn die Hälfte des Bierpfennigs zugesteht. Die Angreifer des Domherrn Heinrich von Neuerburg müssen "barfuß in wollenem Büßergewand von der Severinspforte bis zur Richtstätte am Judenbüchel gehen und dort den Erzbischof um Gnade bitten." (Groten2, S.184) Zudem wird ein erneutes Schiedsgericht einberufen, in dem Albertus Magnus eine zentrale Rolle spielt.

 

Im Ergebnis wird deutlich, dass der Erzbischof Korruption und Machtmissbrauch der mächtigen Geschlechter gegen die unter ihnen stehenden Bürger nicht nur anprangert, sondern auch dazu benutzt, diese stärker zu entmachten. Er will verhindern, dass das Schöffengremium von wenigen mächtigen Geschlechtern durch Kooptation besetzt wird, dass die Richerzeche sich zu viele Machtvollkommenheiten anmaßt und versucht stattdessen, den Rat einmal zu seinem gefügigen Instrument und andererseits zu einem Gegenpol zu den mächtigen Geschlechtern zu machen, indem er "die Reichen" gegen die Geschlechter des Meliorats unterstützt.

Die Münzerhausgenossen werden entlassen und neue werden eingesetzt. Ebenso werden fast alle Schöffen wegen Amtsvergehen gegen die Bürger entlassen und durch 24 neue ersetzt, Bei neuen Vergehen sollen die an sich weiterhin lebenslänglichen Schöffen durch Erzbischof und Bruderschaften ersetzt werden. Zu den Schöffen aus dem Meliorat treten nun neue aus der Schicht kleinerer Kaufleute und reichere Handwerker. Schöffen dürfen nun nicht mehr zugleich Münzer oder Geldwechsler sein. Schließlich werden noch 1259 25 Bürger aus dem Meliorat geächtet und von den neuen Schöffen abgeurteilt. 1260 dürfen die Geächteten zunächst zurückkommen, aber nach gewalttätigen Konflikten zwischen ihnen und den neuen bürgerlichen Machthabern werden sie enteignet und Stadtherr und Bürger teilen sich in ihr Gut.

Möglicherweise ist es ein Gottfried Hagen, der die Ereignisse von 1259/60 in einer Kölner Reimchronik in lateinischer Sprache aus der Sicht des Meliorats und insbesondere des Geschlechtes (genus) der Weisen beschreibt.

 

1259 bestätigt Erzbischof Konrad den Kölnern ihr Stapelrecht für eine breite Palette an Waren:

Kein Kaufmann aus Ungarn, Böhmen, Polen, Bayern, Schwaben, Sa hsen, Thüringen, Hessen oder irgendwelchen anderen östlichen Gebieten, der mit Waren ganz gleich welcher Art  zum Rhein kommt, darf über Köln hinaus und auf dem Rhein aufwärts über Rodenkirchen hinausfahren. Kein Flame, Brabanter oder sonst jemand von jenseits der Maas und aus den Niederlanden darf nach alter und rechtsgültiger Gewohnheit über Köln hinaus weiter bis nach Riehl.

Umgeladen weiterfahren darf man dann nur auf kölnischen Schiffen oder Landfuhrwerken. Die ersten zwei Stapeltage können nur Kölner für ihren Eigenbedarf einkaufen, dann Kölner Händler oder Makler für den Weiterverkauf.

 

1261 wird Engelbert (II.) von Heinsberg-Falkenburg (bis 1274) neuer Erzbischof, der wie einige Vorgänger die Bürgermacht massiv einschränken möchte und darum erst einmal die Stadt belagern muss, wobei er 1262 zwei Türme der Stadtmauer zu Zwingburgen ausbaut. Er setzt die Haltung seines Vorgängers gegenüber dem Meliorat mit derselben Härte fort. Zudem verlangt er die Bierpfennige, den Wegezoll, alle Mühlen und die Mahlakzise sowie 6000 Mark von den Bürgern, die darauf die Torburgen stürmen und sich gegen 2000 Mark die Unterstützung des Grafen von Berg holen.  Der Erzbischof kann die Stadt nicht durch eine Belagerung in die Knie zwingen und muss zunächst den Großen Schied anerkennen.

Der Rat verselbständigt sich und geht nach und nach zur Kooptation über, die den Bürgern nur noch die Akklamation lässt. In der nächsten Zeit wird sich ein weiter Rat mit zusätzlichen Mitgliedern aus der gehobenen Mittelschicht bilden.

 

Die Stadt vergibt derweil das Bürgerrecht an zahlreiche höhere Adelige, wie den Grafen von Jülich, den von Katzenellenbogen und den Herzog von Limburg sowie an Edelherren und Ritter, wodurch sie militärisch gestärkt wird.

1263 kommt es zu neuen gewaltätigen Konflikten zwischen Erzbischof und Bürgern. Im November wird der Stadtherr sogar für zwanzig Tage gefangen genommen, was nach einem Schiedsspruch dann zu einem demütigenden Bußgang der Beteiligten vor ihm führt. 1265 gelingt es ihm dann, die Bruderschaften, insbesondere die Weber gegen das Meliorat aufzubringen, wobei der Kampf in der Stadt von letzteren gewonnen wird. Es kommt zu einer erneuten Belagerung von Köln durch Engelbert, die wieder scheitert. Im Kern bleibt die Macht des Meliorates in der Stadt ungebrochen.

 

Bis 1267 kristallisieren sich zwei Oberschichtparteien um die Weisen und die Overstolz heraus, wobei die letzteren eine starke Position im Rat besitzen und dessen Macht nutzen und erhalten wollen. Zugleich sind es gerade diese Leute, die ritterliche Lebensformen im Großbürgertum pflegen. Der Erzbischof sieht sieh als Bedrohung und finanziert nun die Partei der Weisen für deren Bewaffnung. Es kommt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen beiden. Der Erzbischof wird aus der Stadt vertrieben und residiert nun in Bonn. Die Weisen werden niedergekämpft und fliehen zum Erzbischof.

 

Inzwischen hat der Erzbischof eine Koalition mit westfälischen Herren geschaffen und tritt gegen eine des Grafen von Jülich mit niederrheinischen Grafen, kleineren Herren und der Stadt Köln an. Bei Zülpich wird der Kölner geschlagen, vom Jülicher Grafen gefangengenommen und für dreieinhalb Jahre auf dessen Burg Nideggen verbracht. Im Oktober 1268 versuchen die Männer des Herzogs von Limburg und des Grafen von Kleve in der Nähe der Ulrepforte in die Stadt einzudringen, was an den Overstolzen und ihren Verbündeten in einer Schlacht scheitert.

Die Weisen lassen sich anderswo nieder. Ihr Vermögen können sie behalten. 1271 einigen sich Erzbischof und Stadt.

 

Mit dem Abzug der Weisen repräsentiert das Schöffenkollegium wieder ausgeglichener die Spitzen des kapitalgetragenen Bürgertums. Der Rat mit mittlerweise 15 Mitgliedern schließt sich in den nächsten Jahrzehnten zunehmend ab, wobei zwei Drittel seiner Familien auch Schöffen stellen.

 

Mit Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275-97) leben die Bürger zunächst im Frieden, bis er eine Burg in Worringen errichtet. Siegrief ergreift dann im Erbfolgestreit um das Herzogtum Limburg die Partei Reinalds von Geldern, wogegen sich der Graf von Luxemburg und der von Berg wenden. Der von Berg verkauft das Herzogtum an Jan von Brabant. Darauf verbündet sich der Erzbischof mit Reinald und Luxemburg, während die Kölner Bürger zu Brabant halten. Der Erzbischof wird bei Worringen besiegt. Er behält nur die Hochgerichtsbarkeit, und Köln ist de facto nun freie Reichsstadt.

 

Da weitgehende Identität des Schöffenkollegs mit Rat und Richerzeche besteht, deren Bedeutung dann weiter abnimmt, gibt es nach 1300 eine Frühform eines sich ritterlich gebenden Patriziates.

Nicht förmlich sondern tatsächlich konzentriert sich die Stadtherrschaft dann bald nach Worringen und für über 100 Jahre in den Händen des patrizischen Rates, der nun auch Ämter wie das Rentamt für die Finanzen entwickelt und über das Stadtsiegel verfügt.

Nun entsteht unter Aufsicht des (engen) Rates auch ein weiter Rat, der die Kirchspiele vertreten soll.

 

 

Bürgerliche Mittelschichten: Ehrbarkeit

 

Es wird nie ein allgemein und klar definiertes Bürgertum geben, was sich schon alleine darin ausdrückt, dass ein entsprechender Begriff, wie es ihn im Neuhochdeutschen gibt, in den meisten anderen Sprachen verschwindet. Es gibt eine vage Art "ständischer" Definition, die Bürger unterhalb des Adels und oberhalb einer (unehrlichen) städtischen Unterschicht und der Bauern ansiedelt. Aber daraus entsteht kaum ein Gefühl von Gemeinsamkeit. Großhandel und Großfinanz grenzen sich deutlich vom Handwerk und den Krämern ab und versuchen bis ins späte Mittelalter, letztere möglichst vom Stadtregiment auszuschließen.

 

Das neunzehnte Jahrhundert entwickelte ein soziologisches Kauderwelsch, welches sich zwar an keiner historischen Wirklichkeit verifizieren lässt, aber weiter so genutzt wird, als ob das möglich wäre. Dazu gehören vor allem die "Klassen", welche in Antike und Mittelalter nur dort sinnvoll sind, wo die Verpflichtung zu Formen von Militärdienst nach Vermögensklassen unterschieden wird, wie im antiken Hellas, wo das Wort herkommt, oder in Straßburg um 1400.

Ein zweites Wort von zweifelhaftem Wert bietet das von den ("sozialen") Schichten, die in England seit längerem gerne als classes bezeichnet werden. Grundsätzlich lassen sich im Mittelalter des lateinischen Abendlandes keine Schichten wie bei einer aus mehreren Schichten bestehenden Torte oder wie bei Gesteinsschichten erkennen, sondern Gruppen. Wenn hier dennoch zwischen Ober- Mittel und Unterschicht in den Städten unterschieden wird, geschieht das in Ermangelung eines sinnvolleren Begriffs. 

Wie prekär das ist, zeigt die hier gewählte Definition, die oben das große Kapital mit Rentiers, Großhandel und Finanzen, in der Mitte Handwerk und Krämer und unten die fast oder ganz Besitzlosen ansiedelt. Zum einen gehen diese Schichten ineinander über, zum Beispiel, wo Handwerker zu Verlegern werden oder aber ganz im Gegenteil am Rande der Armut angesiedelt sind. Zum anderen bestehen diese "Schichten" nach vielen Kriterien aus Gruppen, die oft kein Zusammengehörigkeitsgefühl haben, sondern eher gegeneinander kämpfen, wie Schöffen und Rat in Köln oder sich adelig gebende bürgerliche Geschlechter und davon ausgeschlossene Teile des Großkapitals.

 

Was mittelalterliche Städte eher strukturiert, sind die Gruppenelemente der Bruderschaften, der Nachbarschaften, Verwandtschaften und förmlich besiegelter Freundschaften. Da sie um einen gemeinsamen Kult und Altar kreisen, sind sie in ihrer Frühphase eher weniger "schichtspezifisch", werden das aber dann oft zum Beispiel durch die Festsetzung der Höhe von Eintrittsgeldern. 

 

Was hier also notdürftig als städtische Mittelschicht zusammengehalten werden soll, sind Bürger, die soviel besitzen, dass sie daraus durch selbständige Arbeit ihren Lebensunterhalt beziehen können, ohne dabei unternehmerisches Kapital in größerem Umfang einsetzen zu können.

Dabei entwickeln sie einen kleinbürgerlichen Moralkomplex, welcher die adelige Ehre in die bürgerliche Ehrbarkeit verwandelt. In ihr summiert sich das, was im Kern zunächst einmal den Markt reguliert: Der marktgerechte Preis, die Ehrlichkeit beim Deklarieren der Ware nach Gewicht, Menge, Qualität und die brave Unterordnung unter Formen der Marktregulierung, also Untertänigkeit, und manches mehr wie die Heiligung von Ehe und Familie als solidem Kern von Betrieb, Geschäft und Unternehmen.

Dabei wird dann deutlich, dass (klein)bürgerliche Ehrbarkeit sich zu einer Welt der Zwänge, ausgesprochen "autoritärer" Strukturen und eines engen Horizontes entwickelt.

 

In einem Zeugnis des Rates von Frankfurt/Oder für einen Schuhmacher steht geschrieben: Sie bekennen (…) dass Valentin Weicherstoff (…) bei uns in dieser Stadt von diesen frommen Leuten in einem rechten, echten Ehebett nach christlicher Ordnung gezeugt und geboren wurde; seitens aller seiner vier Ahnen rechter deutscher Art ist, von Vater und Mutter frei, niemandes Eigen, nicht von Müllern, Zöllnern, Leinewebern, Badern, Schäfern und nicht von Schankwirten oder Spielleuten abstammt. (…) Seine Eltern haben sich bei uns ehrlich und fromm geführt, standen in gutem Ruf und waren nützlich und redlich (…) so dass die Zeugen (…) nichts anderes von ihm wissen oder erfahren haben als Ehre, Redlichkeit, Liebe und alles Gute (…) (Engel/Jacob, S. 293)

 

Ehrbar sein heißt also hier, bürgerliche Freiheit(en) genießen, nicht von unehrbaren Eltern stammen, ehelich geboren zu sein und - eine Besonderheit des deutschen Nordostens - in vierter Generation ein Deutscher (und kein Slawe) zu sein.

 

Der Konstanzer Patrizier Eberhard von Kreuzlingen achtet auf die Ehrbarkeit seiner Mieter in der Neugasse: "Nur Aspiranten, die er selbst für "ehrbar" erachtete, konnten von ihm ein Hauslehen gegen einen Jahreszins von durchschnittlich sechs Schillingen erhalten. Die neuen Besitzer waren berechtigt, weitere Untermieter aufzunehmen. Sollte einer von ihnen jedoch für unehrenhaft und >den Nachbarn nicht bequem< befunden werden, so behielt sich Eberhard vor, ihm die Haustüre auszuhängen und auf die Straße zu legen und obendrein den Ofen zu zerschlagen." (Keupp/Schwarz, S.93) 

 

Müller hingegen gab es eben vor den Stadtmauern, Schäfer besaßen oft die Herden nicht, die sie hüten mussten, und waren unbürgerlich eigentumslos, andere Menschen betrieben von vorneherein unehrenhafte Tätigkeiten wie Bader, Schankwirte, Bordellbetreiber und ihre Belegschaft oder Henker. Ihnen fehlen unabhängig von ihrem Einkommen die bürgerlichen (Ehren)Rechte, die sie ohnehin in die Unterschicht verweisen.

 

In den Verfassungstexten des späten Mittelalters wie dem Kölner Verbundbrief von 1396 taucht dann später immer wieder der Begriff vom ehrbaren Mann und Bürger als Teilhaber an der politischen Macht auf. In Tübingen führt das bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dazu, dass sich eine "gehobene bürgerliche Schicht"  (Oberschicht) selbst als "Ehrbarkeit" bezeichnet.  (J.Sydow in: Beiträge2, S.21). Sie spricht dem sich selbst als ehrbar verstehenden Handwerker solche Ehrbarkeit ab.

 

Solche bürgerliche Ehrbarkeit unterhalb der alten Geschlechter und des Großkapitals hat oft ihre eigenen Vereinigungen neben den Zünften. In Freiburg ist das seit dem 14. Jahrhundert die Trinkstuben-Gesellschaft "zum Gauch".mit gehobenen Handwerkern und Kleinhändlern. Seit Anfang des 15. Jahrhunderts nimmt sie auch Geistliche, Schreiber, Notare und Angehörige der Universität auf, die allesamt unzünftige gehobene Mittelschicht sind.

 

Weitere Vereinigungen bürgerlicher Ehrbarkeit stellen in vielen Städten die Gilden der Armbrustschützen und später dann der Büchsenschützen dar, mit Schützenmeistern, Statuten und Schießplätzen außerhalb der Städte.

 

 

Zünftiges Handwerk

 

In Basel wird die funktionelle Dreiteilung der Zünfte in einen gewerblichen, kultischen und einen geselligen Teil deutlicher als anderswo. Der gewerbliche Aspekt mit Zunftversammlungen, Gerichtsbarkeit und der Ausübung des Zunftzwangs findet in der Laube statt. Mancherorts bedeutet Zunftzwang allerdings nicht Verpflichtung zur Zunftmitgliedschaft, sondern "nur" die zünftige Aufsicht über die Gewerbeausübung und ihre Unterwerfung unter das von der Zunft beschlossene Regelwerk. Diese gewerbliche Zunft besitzt eine Kasse, in die Aufnahmegebühren und Strafgelder wegen Fehlverhaltens fließen.

 

Neben der gewerblichen Zunft existiert weiter die Bruderschaft, zu der in der Regel alle Zunftmitglieder gehören, dazu Geistliche und "Herren aus der Nachbarschaft" (Isenmann, S.308). Sie ist der gewerblichen Zunft und damit dem Zunftmeister untergeordnet, besitzt aber eine eigene Kasse. Neben kultischen Handlungen am eigenen Altar veranstaltet sie Prozessionen, Wallfahrten und religiöse Feste. Zentrales Ereignis mit Anwesenheitspflicht bieten die Begräbnisse, die sie im Fall der Bedürftigkeit auch finanzieren. Dazu kommen zunehmend Unterstützungsleistungen für bedürftige Lebende  und manchmal später auch gekaufte Betten in Spitälern.

Der gesellige Teil mit regelmäßigem Umtrunk bei manchmal reichlichem Fließen von Alkohol findet in der Stube statt, die sich im späten 14. und dann vor allem im 15. Jahrhundert mit der Laube und der Waffenkammer im Zunfthaus vereint.

 

Ab 1310 und den Vierherrenbriefen stehen in Erfurt zwei von den Handwerkern gewählte und vom Rat bestätigte rectores an der Spitze der Zünfte. Zudem gibt es ein Ältestenkollegium und die Achtmänner für die Gewerbeaufsicht.

 

Zugang zu den Zünften haben nur Meister, in der Regel Männer, die Haus und Werkstatt besitzen, im 15. Jahrhundert häufiger aber auch zur Miete wohnen und eine Aufnahmegebühr zahlen, deren Höhe gelegentlich den Zugang erschweren oder erleichtern soll. Zudem müssen sie frei und ehelich geboren sein.

Bis in die früheste Neuzeit können aber auch Frauen manchmal Zunftmitglieder sein. Um 1400 sind rund ein Fünftel der Tuchhändler und des Einzelhandels Frauen. 1508 dürfen sie aber dann nicht mehr in die Gewandschneidergilde. Die Seidenstoffproduktion in Köln ist ganz in der Hand von Frauen.

 

 

Städtische Unterschicht

 

Während wenige Familien bzw. "Geschlechter" die städtische Oberschicht bilden, lässt sich im ersten Jahrhundert des späten Mittelalters ein Drittel bis die Hälfte der Bevölkerung einer Mittelschicht zuordnen. Die Unterschicht bildet dann wenigstens die Hälfte der Menschen.

 

Zur Veranschaulichung sei darauf verwiesen, das in diesem Sinne heute in der BRD fast alle Menschen wirtschaftlich unselbständig sind, also dieser Unterschicht angehören, auch wenn sie sich ein viel höheres (quantitatives) Maß an Warenkonsum leisten können, und dass es fast keine Mittelschicht mehr gibt, deren Reste im zwanzigsten Jahrhundert fast völlig verschwanden. Die anteilig sehr kleinen Gruppen unternehmerischen Kapitals, die noch stadtsässig sind, haben ihren Charakter inzwischen völlig verändert. Anders gesagt, die Stadt des Mittelalters verschwindet zwischen dem 18. iund 20. Jahrhundert zur Gänze und mit ihr inzwischen auch die Reste von Urbanität, die im Mittelalter entwickelt werden.

 

Die städtische Unterschicht des späten Mittelalters ist "ehrlos", meist arm und zumindest besitzt sie nichts, woraus sie ein Einkommen beziehen kann. Sie ist unbürgerlich und ihr fehlen wesentliche Bürgerrechte. Ansonsten ist sie noch inhomogener als der Rest der Bevölkerung. Da sind die Gesellen und Lehrlinge, die meist im Haus des Meisters versorgt werden und dadurch relativ abgesichert werden. Da sind die Tagelöhner, die je nach Auftragslage immer mal wieder am Hungertuch nagen oder die Hökerfrauen, die gerade so durchkommen, da sind die langsam mehr werdenden neuen Dienstboten im Haushalt der Reichen, da sind die offziellen Bettler mit städtischer Lizenz und die "verschämten" Armen wie so manche Witwe, da sind aber auch jene Vertreter ehrloser Arbeit, die manchmal durchaus ein Auskommen haben.

 

Aufstiegschancen gibt es vor allem für die Gesellen, nämlich wenn sie Meister werden, die Abstiegschancen in die Unterschicht sind eher häufiger, insbesondere in jenen Kreisen des Handwerks, die vom großen Kapital abhängig werden und so schleichend in die reine Lohnarbeit übergehen.  

 

Die Proletarisierung von stark vertikal arbeitsteiligen Handwerken im Metall- und Textilbereich ist eine durchgehende Tendenz des späten Mittelalters. Produktive Handwerker werden so häufiger in die Unselbständigkeit abgedrängt, zu Lohnarbeitern eben, deren Löhne bestenfalls der Reproduktion der Arbeitskraft dienen und den Krisen besonders schnell zum Opfer fallen.

Ein moralisch definierter Begriff von Ausbeutung lässt sich dort anwenden, wo der Druck des Kapitals auf die Produzenten in Senkung seiner Einkünfte resultiert oder gar in Bezahlung mit Naturalien. "In Paris 1270 und in Speyer 1351 sah sich die Stadtregierung zu Verboten des später so bezeichneten Trucksystems (mit Natural- bzw. Warenlöhnen) veranlasst." (Dirlmeier, S.38). Niedriglöhne und fehlende rechtliche Sicherheiten führen im 13. und 14. Jahrhundert dann auch gelegentlich zu Aufständen und Lohnkämpfen - mit wenig Erfolg in der Regel.

 

 

Stadtgemeinden in deutschen Landen

 

Übergeordnete Fürsten und Könige verleihen im Mittelalter zunächst Stadtherren, aber dann auch Bürgern für deren Teil der Stadt Rechte, die sie zu Bundesgenossen machen, oder sie begrenzen ihren Rechtsstatus wie Friedrich II., wenn er die geistlichen und weltlichen principes als Verbündete braucht. Aber es bleibt, stärker als in Nord- und Mittelitalien, ein Herr über den Bürgern und oft ein Herr über dem Stadtherrn. Über den flämischen Städten steht ihr Graf und über diesem der französische oder römisch-deutsche König. Über dem Bischof steht der Erzbischof, der versucht, Fürstbischof zu werden und ein geschlossenes Territorium herzustellen, um mit ehemaligen Stammesherzögen zum Beispiel gleichzuziehen. Der Würzburger wird das versuchen und bekommt dafür ein historisch wenig begründetes Herzogtum „Franken“ verliehen.

 

Nur einen Herrn über sich, nämlich den König und Kaiser, haben die freien Reichsstädte, die sich im 13. Jahrhundert herausbilden und die Historiker zunächst noch als Königsstädte oder Reichslandstädte führen. Der königliche Geldbedarf und Schuldenmachen führen dabei ähnlich wie bei manchem Landesfürsten unter ihnen dazu, dass Städte und insbesondere Reichsstädte an potentere Herren verpfändet werden und oft deren Auslösung auf sich warten lässt. Stattdessen werden Pfänder oft eher "von Dritten eingelöst oder vom Pfandinhaber weiterverpfändet" (Inge-MarenWülfing in: Beiträge 2, S.47). Das verhindern Städte dann bei entsprechender Finanzkräft, indem sie sich manchmal selbst freikaufen.

Schon Friedrich II hatte 1226 als hohes Privileg der Stadt Lübeck das ius de non alienando verliehen, also von der Gefahr befreit zu sein, an einen anderen Herrn als Lehen vergeben oder verpfändet zu werden (s.o., S.46).  König Ludwig IV. ("der Bayer") privilegiert darum die Bürger von Frankfurt/Main damit dass sie durch uns und das Reich niemandem, aus welchem Grund auch immer, verpfändet werden sollen (... in Hergemöller, S.337.) So etwas ist aber selten.

 

Eine Konsequenz der Verpfändungen ist, dass etwa ein Drittel der Reichsstädte ihre Reichsunmittelbarkeit verlieren, da der König nur selten imstande ist, das Pfand wieder auszulösen, und nicht jede Stadt es schafft, sich selbst wieder in die Reichsfreiheit zurückzukaufen.

 

Verpfändungen nehmen aber auch in territorialen (Landes)Herrschaften nach der Stauferzeit rapide zu. Zu einer kurzen Phase der Geschichte der Stadt Tübingen beschreibt Jürgen Sydow: "Hatte die Stadt 1293 noch als Sicherungspfand für den Verkauf des Dorfes Reusten gedient, so mussten schon 1294 eine Reihe von Besitzungen und Einkünften in Tübingen an das nahegelegene pfalzgräfliche Hauskloster Bebenhausen verpfändet werden; um die Wende zum Jahre 1295 verkauft der in Tübingen sitzende Pfalzgraf Eberhard seinen Tübinger Besitz dann an den Grafen Gottfried aus der Seitenlinie Böblingen, der sich das Geld dazu durch den Verkauf des Dorfes Möhringen beschafft. Doch Graf Gottfried kann das Tübinger Stammgut der Familie nicht mehr halten und muss den gesamten Tübinger Eigenbesitz noch im gleichen Jahre 1295 an Bebenhausen weiterverkaufen. Das Kloster erhält dadurch nunmehr schon beachtliche Rechte, die Geldnot der Tübinger Grafen bzw. Pfalzgrafen hält jedoch an, so dass schließlich in den Jahren 1301-1302 die Zisterzienserabtei die ganze Stadt Tübingen einschließlich der Burg und des Amtes als Pfand als Pfand für ein neues Darlehen übernimmt." (in: Beiträge2, S.23)

Über Land, Städte und Menschen wird wie über Kapital verfügt, Marktverhältnisse bestimmen die Machtverhältnisse in spätmittelalterlichen deutschen Landen (und nicht nur dort).

 

***Verfassungen***

 

Im engeren Wortsinn erfinden mittelalterliche Städte das, was wir heute Verfassungen nennen, auch wenn es in deutschen Landen erst ein Phänomen frühester Neuzeit wird, sie systematisierend aufzuschreiben. Verfassungen entspringen nicht mehr religiös fundierten und darum als "natürlich" empfundenen Vorstellungen, die sie überzeitlich ansiedeln, sondern einem Willkür-Recht bürgerlicher Oberschichten, des großen Kapitals also. Damit sind sie auch ständiger Veränderung ausgesetzt, je nachdem, wer gerade zum Kreis der Machthaber gehört.

 

Der Bürgerbegriff bleibt weiterhin etwas unklar und sowohl lokal wie temporär unterschiedlich. Formal ist es ein Rechtsbegriff, inhaltlich ist er zunächst auf großes, manchmal auch kleines Kapital, zumindest aber auf Eigentum beschränkt. In das Bürgerrecht muss man sich im Spätmittelalter weiter meist einkaufen, wobei der Rat den Preis höher oder niedriger ansetzt, je nachdem, ob er mehr oder weniger Zuzug möchte. Wer spezielle nachgefragte Fertigkeiten besitzt oder aber Reichtümer, hat es leichter, Bürger zu werden.

Grund und Boden in der Stadt oder auch ein Haus muss man immer seltener nachweisen, da inzwischen auch ein großer Teil der Bürger zur Miete wohnt. Übrigens muss man oft auch den Wegzug aus der Stadt erkaufen.

 

Wer einem Herrn auf dem Lande entläuft, tut gut daran, in eine entferntere Stadt zu gehen, wo man besser untertauchen kann. Ein Hans Vogler entläuft dem Adeligen Konrad von Weinsberg nur nach Heilbronn, und es nützt ihm auch nichts, dass er seinen Namen dafür ändert. 1430 fordert ihn sein Herr zurück, und da Heilbronn keinen Streit will, kündigt es ihm das Bürgerrecht und fordert ihn auf zu gehen. Vogler kann sich dann mit einer größeren Menge Getreide von seinem Herrn freikaufen, allerdings gilt das nur für seinen Umzug nach Heilbronn und nicht in eine andere Stadt. (Fuhrmann, S.163)

 

Frei ist man in der Stadt insofern, als man nicht mehr persönlich an einen Herrn gebunden ist, sondern im Kollektiv der Bürger, welches an städtischen Freiheiten partizipiert. Gleich ist man theoretisch vor dem Recht und dem Gericht, was allerdings nicht heißt, dass nicht doch Reiche anders als Arme behandelt werden.

 

Wenn in Konstanz nur 30% Bürger sind, dann heißt das für die beisassen oder einwohner aber nicht, dass sie nicht das Gros der Abgaben und Leistungen der Bürger mittragen müssen. Zudem müssen sie in den Regel entweder denselben Eid wie die Bürger oder wenigstens einen ähnlichen leisten: Sie werden voll auf Treue und Gehorsam verpflichtet, also auf Untertänigkeit, eine Last, die andersartig ist als in der Grundherrschaft, aber nicht weniger schwer, und die sich immer detailfreudiger äußert.

 

Teilweise schwer zu ergründen ist die Tatsache, dass es in nicht wenigen Städten weiter Restphänomene von Hörigkeit, von Eigenleuten von Herren gibt. Erst 1367 verbietet Karl IV. für Konstanz die Todfallabgaben und Heiratsbeschränkungen, auf die der Erzbischof erst 1379 widerwillig verzichtet. Im Kölner Verbundbrief von 1396 wird verboten, dass Eigenleute in den Rat gewählt werden. In Wesel und Xanten leben durchs Mittelalter Wachszinspflichtige des Stiftes Xanten. In Stuttgart oder Tübingen leben Eigenleute der Grafen. Erst 1364 verspricht Herzog Rudolf IV., die Kinder und Verwandten Wiener Bürger nicht mehr gegen ihren Willen zu verheiraten.

 

In Württembergischen Landstädten gelten die Einwohner als Eigenleute und im Badischen gelten die Pforzheimer als solche. Dort gibt es vielfach Verbote der Abwanderung aus den Städten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts werden dann die Bewohner von Baden, Durlach, Ettlingen und Rastatt als libeigen bezeichnet, nur Pforzheimer werden 1486 von der Hörigkeit befreit und die von der Residenz Baden 1507.

Ähnliches gilt für die Landstädtchen des Bistums Speyer. Die wichtigen Eigentumsrechte gelten allerdings wohl überall. (Soweit alles in: Fuhrmann).

 

 

Schon in der ersten Hälfte des 13. Jahrhundert begann sich entlang der rheinischen Bischofsstädte und im Norden ein zunächst manchmal jährlich neu zu wählender Stadtrat zu etablieren, der zuerst vor allem Interna von Handel und Handwerk kontrolliert. Anfangs ist es die Bürgerschaft selbst, die wählt oder wenigstens einen Wahlausschuss bildet.

Bald setzt sich statt Wahl die Kooptation eines neuen Mitgliedes bei lebenslanger Zugehörigkeit durch oder aber die Einrichtung von geschickt ausgesuchten Wahlmännergremien. In Köln schlägt jeder Ratsherr einen Nachfolger aus seinem Geschlecht vor, dem der gesamte Rat aber zustimmen muss. In Nürnberg werden alljährlich vom Großen Rat (siehe unten) ein Konsul und ein Schöffe, aus denen sich der alte Rat zusammensetzt, gewählt, die wiederum den neuen Rat küren, der in der Regel aus dem alten besteht.

In Lübeck tritt in Drittel des Rates für ein Jahr turnusmäßig von den laufenden Geschäften zurück, manchmal gibt es auch dreischichtige Räte (Isenmann), wobei drei Teilräte sich regelmäßig ablösen.

 

Eine Vorform des Patriziats schließt sich politisch ab, dem neben reichen Kaufleuten auch niederer Adel und Ministeriale angehören.Wie Aristokraten lehnen diese Leute körperliche Arbeit und ausführliche Arbeitszeit überhaupt für sich ab und halten sich entsprechend für meliores, die lateinische Entsprechung zu aristos. Der Kapitalismus wiederholt in der Stadt ein analoges Standesmodell zu dem ländlichen. Es wird erst mit dem Massenkonsum des sozialdemokratischen 20. Jahrhunderts in einen politischen Klüngel hinein verschwinden.

 

Mit dem Abschluss des Rates und seiner Reduktion auf wenige großbürgerliche Geschlechter kommt es seit dem Ende des 13. Jahrhunderts und verstärkt im 14. zur Bildung eines zweiten, Großen Rates von 50-200 Mitgliedern, in den auch andere kapitalstarke Vertreter und oft auch wohlhabende Handwerker eintreten können. In ihm wird vor allem die Verwaltung der Finanzen beraten und beaufsichtigt. Seitdem entwickelt sich aber dann die Tendenz, finanzielle Beschlüsse zunehmend ganz aus einer Öffentlichkeit auszulagern.

 

Dazu kommt wenigstens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung, die in Magdeburg, wo Anwesenheitspflicht besteht, als Burding zum Beispiel Recht spricht. Hier wie anderswo ist der stadtherrliche Burggraf der oberste Richter mit seltenen Gerichtsterminen, während darunter der Schultheiß regelmäßiger Gericht hält.

 

Dort, wo seit dem Ende des 13. Jahrhunderts Zünfte sich Ratsbeteiligung erstreiten, entsenden sie in der Regel ihre eigenen Zunftmeister. Bei erheblichem Machtzuwachs verschaffen sie sich die Mehrheit in den für die Wahl patrizischer Ratsmitglieder zuständigen Gremien oder sie belassen ihnen gar nur das passive Wahlrecht. Das Großkapital völlig zu entrechten liegt dabei nicht in ihrem Interesse.

 

Die Verfassungen der spätmittelalterlichen Städte, die alte hochadelig-fürstliche  Stadtherrschaft in ein Kollektiv weniger Vertreter des Großkapitals überführen, sind ihrem Wesen nach totalitär. Es gibt keine Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, Exekutive mit Außenpolitik und Kriegführung liegen alle in denselben Händen einer kleinen Machtclique. Aus der Vertretung der Gemeinde wird in auffallendem Tempo Obrigkeit über sie, die Gehorsam verlangt.

Zwar sind Klerus, Klöster und Adel zunächst ausgenommen davon, aber es werden deutliche Versuche mit ersten Teilerfolgen gemacht, sie zu integrieren. Erschwerend kommt hinzu, dass es wie in heutigen Demokratien keine Grenzen staatlicher Zuständigkeit mehr gibt, der Zugriff einer kleinen Machtclique auf Alltag und Privatsphäre der Untertanen geht genau so weit, wie es den Machthabern beliebt. 

Den erheblichen Freiräumen der Kapitalbewegungen in Handel, Finanzen und zunehmend auch in kapitalintensiverer Produktion entspricht hochgradige Unfreiheit der Untertanen, an der sich bis heute nichts mehr ändern wird.

 

Das Regiment der neuen Herren in der Stadt teilt sich auf in die vom Rat direkt besetzten Herrenämter und die vom Rat eingesetzten dienenden Offizien. In Lübeck übernehmen je zwei Ratsherren die Großen Ämter der Kämmerei, der Verwaltung des städtischen Weinhandelsmonopols, der Gerichtsherren, der Gewerbebehörde der Wetteherren und der Marstallherren, die für die Kriegsrüstung zuständig sind.

In Nürnberg rotieren die zwei von 26 Bürgermeistern im Vierwochenturnus als oberste Exekutive. Unterstützt werden sie von dem im selben Turnus wechselnden Fünfherren-Kollegium, dem sie selbst und drei weitere Ratsherren angehören. Eine Art geheimen Finanzrat (Isenmann) bilden die sogenannten "Älteren Herren", denen wiederum die "Losunger" Rechenschaft schuldig sind, die die Vermögenssteuer einnehmen und verwalten. Sie werden jährlich vom Rat gewählt, was zur Formsache wird, da sie ihr Amt in der Regel lebenslänglich innehaben. "Die Losunger waren die maßgeblichen Amtsträger des Rats, die Älteren Herren das maßgebende Kollegium." (Isenmann, S.141)

 

 

Die Schwäche des Königtums im Interregnum verbunden mit massiven Friedensstörungen führt zur steigenden Verselbständigung der großen Städte von ihren Herren. In Städten und um die Städte herum und über das Umland verstreut dienen zunächst Reichsministeriale dort, wo vorhanden, als ein stabilisierendes Element.

Im Westen beginnen sich große Städte von ihren Landesherren zu lösen.

1254 tritt Straßburg dem Rheinischen Städtebund bei, 1262/3 siegt das Bürgerheer mit der Ministerialität entstammenden Geschlechtern über das bischöfliche Ritterheer bei Hausbergen. Es folgt ein Friedensvertrag. Der Bischof bleibt für die nächsten Jahrzehnte noch Münzherr.

Die Stadt Köln siegt 1288 in der Schlacht von Worringen über das erzbischöfliche Kurköln.

Aber die Entwicklung ist in deutschen Landen völlig ungleichmäßig. In Mainfranken behalten die geistlichen Herren ihre Städte fest im Griff, während in den schwäbischen Reichsstädten erste Zunftverfassungen diskutiert werden. Bei kleineren Städten dauert der Vorgang der Gemeindebildung im 13. Jahrhundert noch an. Erst 1244 zum Beispiel wird zwischen der Äbtissin als Landesfürstin und der Gemeinheit der Ministerialen und Bürger von Essen ein Vertrag über eine gemeinsame Mauer um Stadt und Stift geschlossen.

 

Die süddeutschen Reichs(land)städte bekommen Stadträte erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, wobei die Stadtherrschaft vom Ammann oder Schultheißt mit seinen Gerichtsbefugnissen vertreten wird, die allerdings oft bereits der kleinen städtischen Oberschicht entnommen werden. Sobald es gelingt, diese Amtsleute aus dem Vorsitz im Rat zu verdrängen, beginnt auch hier die Einrichtung des Bürgermeisters, wie es ihn schon seit Jahrzehnten in den rheinischen Bischofsstädten oder in Köln, Soest, Hildesheim, Lübeck, Wismar und anderswo gibt. Damit werden die stadtherrlichen Amtsleute immer mehr auf die hohe Gerichtsbarkeit abgedrängt.

 

Was aber derweil stattfindet ist ein Abringen von immer mehr bürgerlicher Selbstverwaltung gegenüber den Stadtherrn der Bischofsstädte manchmal hin zur bis auf symbolische Herrenrechte fast vollständigen Autonomie. Die Entwicklung verläuft aber in Gemeinden und Regionen ganz unterschiedlich.

 

In Einzelfällen gibt es im 14. Jahrhundert auch Versuche von Patriziern, eine der italienischen signoría in einigem entsprechende Diktatur eines Geschlechtes, also auch einer Person zu etablieren, wobei man sich allerdings unzufriedener Zünfte oder allgemein unterer Volksgruppen bedient. Das versucht Siboto Stolzhirsch (sic!) in Augsburg, die Auer-Familie in Regensburg oder Ulrich Kunzelmann in Ulm. Nur Rudolf Bruns "Tyrannis" (Isenmann) in Zürich überdauert dabei sogar längere Zeit, nämlich von 1336-60.

 

Eine deutsche Eigenheit, auch etwas im Vergleich zur Contado-Bildung in Italien, ist die Ausbildung von Territorien im Umland vor allem einiger süddeutscher  Reichsstädte im wesentlichen durch Aufkaufen von Ländereien und Dörfern, wobei Bern, Zürich und Nürnberg hervorragen, aber selbst kleinere Städte wie Schwäbisch Hall oder Rothenburg nahe an die Größe kleiner Fürstentümer herankommen, dabei aber ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet einrichten können.

Nach Nürnberg wandern ländliche Ministeriale ein und bilden dort einen großen Teil des Patriziates, behalten aber ihre Landgüter. Berner Bürger kaufen Ländereien auf.

Jene Bischofsstädte, die nun langsam zu Freistädten werden, schaffen es mit wenigen Ausnahmen wie Metz und Straßburg selten, viel Umland zu kontrollieren.

Norddeutsche Handelsherren insbesondere der Hansestädte verzichten auf eine solche planmäßige Umlanderwerbung, und konzentrieren sich darauf, Adelssitze und insbesondere Burgen zu erwerben, um so ihre Handelswege im direkten Umkreis zu sichern.

 

***Politisierung der Zünfte***

 

Im späten Hochmittelalter beginnen sich die Handwerkerzusammenschlüsse in Korporationen im juristischen Sinne (Hergemöller), in autonome Zusammenschlüsse (Fuhrmann) zu verwandeln, was aber nicht allen Handwerken gelingt. Die Leinenweber schaffen nur in Nordwesteuropa überhaupt Zusammenschlüsse.

Nach 1250 versuchen erste Zünfte, an den Räten zu partizipieren, um ihre Interessen dort mit einzubringen. Es kommt zu teils gewaltsamen Erhebungen mit unterschiedlichem Erfolg. 1274 gelingt es den Zünften in Utrecht kurz, die Stadtherrschaft zu erringen, die ihnen der Bischof  in einer blutigen Schlacht zwei Jahre später dann wieder nimmt. Erst ab 1304 kontrollieren sie dann dauerhaft die Wahl des Rates. 1312 folgen ihnen die Lütticher, die die Geschlechter besiegen und in der Kirche, in die sie sich geflüchtet haben, verbrennen.

1303 wird für Trier bestimmt:

Außerdem ist angeordnet worden, dass neun redliche Männer aus den Handwerken und zwar zwei von den Webern, einer von den Schlächtern, einer von den Schustern, einer von den Bäckern, einer von den Kürschnern, einer von den Krämern, einer von den Schmieden und Steinmetzen und einer von den Wagnern und Fassbindern und noch fünf von der Allgemeinheit, ebenfalls redliche Männer, durch den genannten Herrn Erzbischof und seine Nachfolger (…) zu Ratsherren ernannt werden sollen. (Engel/Jacob, S.43)

Der Rat soll dann aus ihnen und den Schöffen gebildet werden, die allerdings alleine über Rechtsangelegenheiten zu entscheiden haben.

 

Im Freiburger Stadtrecht von 1293 tauchen antwerklüte auf, die ein Drittel im jüngeren Rat der Vierundzwanzig neben den Dritteln der Ritter und mercatores besetzen. Bis 1316 bestimmt der Graf noch die Zunftmeister, die Vorschriften für ihre Mitglieder erlassen und im Kriegsfall befehligen. 1338 bestimmt der Rat alleine über die Zünfte. Wer mehr als drei Monate in der Stadt ist, muss nun einer Zunft beitreten und sich entsprechend militärisch ausrüsten. Die 18 Zünfte haben jeweils mehrere Handwerke unter sich. Neben den alten Geschlechtern und den Händlern tragen sie in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts mit zehn Münsterfenstern zum Schmuck der Pfarrkirche bei.

1425 bestimmt der Rat eine einheitliche Struktur aller Zünfte mit "jährlich zu wählendem Zunftmeister, dem Ausschuss von acht Meistern, den Ächtwern, und kleineren Zunftbeamten." Eine jede hat ihre eigene Trinkstube. (Freiburg, S.186)

1454 verbietet Herzog Albrecht VI. alle Zünfte, 1459 lässt Herzog Sigismund zwölf Zünfte erneut zu.

 

1293/94 entlädt sich das Drängen der Braunschweiger Handwerkergilden, die sich bislang vor allem um Marktvorschriften kümmerten, nach Beteiligung an der Stadtregierung, die von den Patriziern und hansischen Großkaufleuten dominiert wird.Die Gilden haben ein zehnjähriges Eidbündnis geschlossen und einen Zwölfer-Ausschuss eingesetzt und treten offen mit Waffen und Bannern auf. Ein burmester wird gewählt, ein Schreiber eingesetzt und ein eigenes Siegel benutzt.

Auslöser für das Eskalieren des Konfliktes ist der Kampf der Herzöge Albrecht II. und dessen Bruder Heinrich I. um die Vorherrschaft in der Stadt. Jeder der Brüder unterstützt eine der konkurrierenden Parteien, wobei Heinrich sich mit einigen Gildemeistern und Albrecht mit der amtierenden Stadtregierung verbündet. Die einen huldigen Heinrich und andere verhindern Heinrichs Versuch, die Altstadt zu erobern, indem sie Albrecht zum Stadtherren ernennen und ihm vor allem in der Altstadt huldigen.

Die Brüder erreichen daraufhin eine Einigung über den gemeinsamen Besitz der Stadt. Die Altstädter alten Kaufmanns-Geschlechter des Tuch- und Weinhandels setzen sich dabei gegen das exportorientierte Tuch- und Metallhandwerk in Hagen und Neustadt durch.

Den aufständischen Gilderat lässt Albrecht hinrichten und setzt den alten Rat der Stadt wieder ein. 1309 tauchen für Schumacher und Lohgerber magistri et capitanei predictarum unionum seu gildonum auf. (in: Schwineköper, S.417)

 

 

1294 erreicht Magdeburg eine gewisse Selbstverwaltung, indem es dem Erzbischof Rechte abkauft. 1301 erreichen erste Unruhen ihren Höhepunkt, als zehn Anführer der Handwerker bei lebendigem Leibe verbrannt werden. Aber 1330 müssen die Geschlechter sich bereits in die fünf Großen Gilden einordnen.

 

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sind dann zunächst die mächtigeren und reicheren Zünfte in den immer häufigeren Räten deutscher Städte vertreten, des öfteren nach Aufruhr oder Akten der Rebellion gegen eine "bürgerliche" Obrigkeit aus Ministerialen und reichen Kaufleuten. Dabei ist aber nicht daran zu denken, dass ein größerer Teil der Produzenten von Waren nun am Stadtregiment beteilt wäre oder die Stadt sich horizontaler strukturieren würde. Zunächst einmal ist der reine Handwerker viel zu unabkömmlich von seinem Betrieb. Zudem war die Beteiligung am Rat Ehrensache und unentgeltlich und darum selbst für manchen Kaufmann gelegentlich ein Problem. um dauerhafte ehrenamtliche Tätigkeiten zu übernehmen, weswegen die Beteiligung von Zunftvertretern an politischen Geschäften wohl fast völlig auf solche fällt, die eine so große Firma besitzen, dass sie dort vertrauenswürdige Stellvertreter in die Leitung einbinden können, oder außer dem Handwerk wesentlich noch von anderen Geschäften leben, von Wohnungsvermietungen etwa oder anderen Renten und sich damit der kleinen bürgerlichen Oberschicht annähern. Das wird bis in die heutigen Demokratien so bleiben, in denen die abhängige Arbeit von fast allen außer Beamten fast überhaupt nicht politisch vertreten ist.

 

Zum anderen liegt es von vorneherein im Interesse der entstehenden städtischen Obrigkeit, dass streng hierarchische Strukturen innerhalb der Zünfte entstehen, die an schon früher auftretende italienische Zustände erinnern. Schulz erwähnt dazu die Statuten der Straßburger Tuchscherer von 1362, in denen ein Meister der Zunft vorsteht, der "Büchse, Banner und Siegel" verwaltet, also die Instrumente der Machtausübung innerhalb der Zunft. Ihm zur Seite stehen vier Geschworene, die ebenfalls einen Schlüssel zur Kasse besitzen. "Gemeinsam besorgen, rügen und rechtfertigen sie die Gesetze und Gebote." Wenn der Stadtrat wechselt, wählen diese Fünfe zugleich auch ihre Nachfolger.

Innerhalb der Zunft ist ihren Befehlen Folge zu leisten, und förmliche Kritik an ihnen wird laut den Statuten mit einer Geldstrafe belegt. Wenn man dazu bedenkt, dass der Meister zugleich Ratsherr ist, was die gleichszeitigkeit des Wechsels mit dem des Rates erklärt, dann wird an diesem eher extremen Beispiel deutlich, wie sehr jene Zünfte, die zu politischem Einfluss kommen, wie die Tuchscherer oder die Gewandschneider, in die Interessenwelt der kleinen Oberschicht hineinwachsen.

Umgekehrt sieht es mit für die Stadt als ganzer wichtigen Bestimmungen aus. So kann die Zunft zwar Statuten zu "Qualitätskontrolle der Tuche, ihrer Besiegelung, Marktzulassung" usw. erlassen, aber sie sind um diese Zeit bereits solchen des Stadtrates untergeordnet.

 

Politisierung der Zünfte soll hier deren erwachenden Anspruch auf über reine Interessenvertretung hinausgehende, aber die natürlich immer einschließende Beteiligung am Stadtregiment bezeichnen. Schulz spricht in etwa vom 14. Jahrhundert als der Zeit erkämpfter Teilhabe und vom 15. als der einer deutlichen zünftigen Dominanz im Rat, allerdings nicht überall und nicht in dem Sinne, dass den kleinbürgerlichen Interessen damit ein deutlicher inhaltlicher Durchbruch gelungen wäre.

 

Insbesondere in Süddeutschland ist die die Räte dominierende Oberschicht in Ritter und Bürger (burger) geteilt, wobei die Bürger ein Patriziat alter Familien darstellen, welches sein Bürgertum von den Handwerkern absetzt. In an frühere italienische Verhältnisse gemahnender Weise fechten solche Geschlechter ihre Rivalitäten zum Beispiel in Straßburg seit Anfang des 14. Jahrhunderts zum Teil recht gewalttätig aus. Dort bildet sich mit der königlichen Doppelwahl 1314 daraus ein Konflikt zwischen einer habsburgisch-österreichischen und einer wittelsbachisch-bayrischen Partei, der andauert und 1332 in massive Unruhen, das Geschölle, ausartet. Teile der "Bürger" und der in Zünften organisierten Handwerker nutzen nun die Gelegenheit, um beide patrizische Gruppen zu entwaffnen. In Zusammenarbeit mit Städten zwischen Mainz und Basel wird ein 'Schwörbrief' verfasst, welcher 1334 neben acht Rittern und vierzehn Bürgern 25 Zunftvertreter in den Rat der Stadt schickt. Das entspricht der etwa gleichzeitigen Baseler Ratsverfassung, die 12 Patrizier und 15 Zunftvertreter umfasst. Die Ritter verlieren hier wie anderswo im 14. Jahrhundert dann nach und nach ihre politischen Rechte und werden in den Städten politisch an den Rand gedrückt. (Schulz)

 

Ein anderer schwerwiegender Aspekt ist die Veränderung der Funktion der Zünfte durch ihre Eingliederung in die Verfassung der Stadt, die sie nicht nur zu militärischen, sondern zu politischen Einheiten macht, solchen eben auch, die nicht notwendig mit Stadtvierteln oder Pfarrbezirken übereinstimmen. Diese politische Einbindung nimmt ihnen dann wieder viel von politischer Schlagkraft als Interessenvertretung.

 

1331 beschreibt ein Brief des Bürgermeisters, des Schultheißen und des Rates von Esslingen an ihre Kollegen in Reutlingen ihre Zunftverfassung. An der Spitze stehen 13 Zunftmeister, die zusammen mit 5 gemain burger, also nicht handwerklichen Bürgern aus dem Rat den Bürgermeister wählen. Außer den Eichern und Weinziehern sind alle Handwerker in einer Zunft, zudem die Krämer und Händler, die Gärtner und Bauern der Stadt. Wer neu in die Stadt aufgenommen wird, kann sich seine Zunft frei wählen, ist aber zur Mitgliedschaft in einer verpflichtet (§21). Ohnehin sind in den Zünften unterschiedliche Handwerke vereint, wie Metzger, Fischer, Bader und Aderlasser in einer (§6). Der Meister darf dabei nur aus dem jeweils dominierenden Handwerk oder Gewerbe kommen, am obigen Beispiel aus dem der  Metzger. Nur die Kürschner haben ihre Organisation für sich, und sie wählen den Meister wie sie wollen (§13). (Dokument in Hergemöller, S.336ff)

 

In einer Urkunde der gemeind der antwerch zu Ulme von 1345 wird nach einer Zeit von unfrid und unzuht deutlich zwischen Handwerk und Bürgern (die nicht im Handwerk sind) unterschieden, wobei letztere die alten Geschlechter sind. Die Konflikte waren offenbar so heftig gewesen, dass ein Koalitionsverbot eingeführt wird: Es soll sich kein Bürger (nun sind es alle) ohne den Willen und die Erlaubnis der Ratsmehrheit mit einem anderen verbünden. Das Denunzieren solcher Bündnisse wird zur Pflicht. Beschworen wird schon lange nicht mehr die Freiheit, sondern der Friede in der Stadt, die Eintracht zwischen arm und reich, mächtig oder ungewaltiger.

 

Ein anderes Modell wird 1368 in Augsburg nach Speyrer Vorbild verwirklicht: Hier werden Patrizier in eine Geschlechterzunft eingebunden und 17 Gewerbezünfte daneben als Basis der Verfassung anerkannt. Überhaupt nimmt in dieser Zeit die Zahl der Zünfte erheblich zu, auch um mehr produktiv Tätige in die politische Ordnung zu verpflechten und verpflichten.

 

In Nürnberg wiederum kommt es 1348/49 zu einem Aufstand, der niedergeschlagen wird, worauf das Handwerk von jeder Form politischer Organisation und Partizipation ausgeschlossen bleibt.

 

 

***Recht, Verrechtlichung und Regulierung***

 

Zivilisierung ist die Herstellung von institutionalisierter Macht über Menschen, die im weitesten Wortsinn zu Untertanen werden. Die latente Gewalt äußert sich im Regeln von für die Mächtigen wichtigen Aspekten des Lebens der Untertanen. Die in Städten versammelten Menschenmassen des frühen Kapitalismus sind allerdings bereits oft auch schon zu viele, um ihr Leben und Wirtschaften selbst zu regulieren. Und so führt die Konzentration von Menschen und ihrer Tätigkeiten auf dem engen Raum der Stadt zu einer Welle von Verrechtlichung und Verschriftlichung von Recht.

 

Der sich im hohen Mittelalter bereits andeutende Freiheitsbegriff als der einer sich in Grenzen selbstverwaltenden Stadt bleibt bestehen. In diesem Sinne "gibt" der Graf von Oldenburg zum Beispiel 1345 die Stadt Oldenburg "frei" und meint damit, dass sie sich das Recht von Bremen geben soll. Dabei entstehen Frühformen schriftlicher Verfassungen, die die Macht von feudalrechtlichen Herren über die Stadt und von neuen Machthabern in der Stadt mit ihren zunehmenden Kompetenzen regeln.

Dabei bilden sich lokale Stadtrechte heraus, die als Muster für viele andere vom Kapital kontrollierte Städte dienen; von Historikern so genannte Stadtrechtsfamilien entstehen. Das lübische Recht verbreitet sich zum Beispiel über den südlichen Ostseeraum bis nach Reval und Nowgorod, das Magdeburgische nach Sachsen , Brandenburg, Böhmen, Schlesien und Polen.

 

Das Recht ist nicht mehr schon immer dagewesenes, sondern es wird "verwillkürt", was daran liegt, dass die Gemeinde formal eine Schwurgemeinschaft ist, die sich selbst den Anschein gibt, Vertragscharakter zu besitzen. Jeder Nachgeborene und jeder Neuankömmling wird darauf verpflichtet. Dieser Vertragscharakter ist wie bei heutigen Demokratien fiktiv, da er Zwangscharakter hat.

Verwillkürung des Rechts heißt, dass es durch die Vertreter der Macht nach freier Entscheidung gesetzt und geändert werden kann. Das jährliche Beschwören dieses Rechts ist ein Unterwerfungsakt aller unter jene Macht, an der fast alle keinen Anteil haben. Wurde der Produzent in der Grundherrschaft gar nicht gefragt, so wird der Bürger nun zum Schwur gezwungen.

Indem das neue Rechtsverständnis die Bindung an Tradition lockert und löst, bringt der Kapitalismus einen neuen Schub der Entkultivierung und Zivilisierung mit sich.

 

Oberstes Recht in der Stadt ist das Bürgerrecht, welches - wenn auch meist nur theoretisch-  "politische" Teilhabe bedeutet. Es wird in der Regel nur einer Minderheit der städtischen Bevölkerung zuteil, da es nicht nur mit einer Aufnahmegebühr, sondern auch dem Vorweisen eines Vermögens verbunden ist. In Freiburg wie anderswo handelt es sich dabei am Anfang um ein Grundstück mit Haus, hier im Wert von einer Mark. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts wird in dieser Stadt mindestens das Achtel eines nichtverpfändeten Hauses im Wert von zwei Mark verlangt. Belastet er bewusst dies Vermögen, wird er bestraft, es sei denn, er tut dies aus Not und wird so vom Bürger zum Gast. (Freiburg, S.567)

 

Die Rechtsprechung bleibt oft zwischen dem Vertreter des Stadtherrn und den Machthabern der Bürger-Gemeinde geteilt, wobei diese langsam mehr Kompetenzen erhalten. Das Hochgericht mit der Blutgerichtsbarkeit liegt beim Stadtherrn, der es oft durch Vertreter betreiben lässt, in Freiburg/Breisgau zum Beispiel dreimal im Jahr an der Südostecke des Münsterplatzes. Urteilsfinder sind jene Vierundzwanzig, die im 13. Jahrhundert dann als Stadtrat bezeichnet werden. Sie üben diese Funktion auch beim Schultheißengericht aus, welches bis ins 15. Jahrhundert in einer offenen Gerichtslaube in der Markstraße ausgeübt wird, so dass interessierte Bürger dabei sein können. Hält einer von ihnen das Urteil für unangenmessen, muss neu verhandelt werden, bis <der größere und vernünftigere Teil> einverstanden ist. Zur Not muss ein Urteil in Köln (beim Oberhof) eingeholt werden.

 

In Lübeck geht die Rechtsprechung schon im 13. Jahrhundert an die Stadt über, an den Rat also, der dann das eigentlich stadtherrliche Amt des Vogtes selbst übernimmt und verpachtet. In Frankfurt trennen sich im 13. Jahrhundert ministeriale Richter und bürgerliche Schöffen voneinander. Die Gerichtsbarkeit gerät so in die Hände des Rates, der Vertretung des größeren Kapitals, die oft das Schöffenamt in Personalunion ausübt. Der zu denkenden institutionellen Aufteilung der exekutiven, legislativen (also "Willkür"setzenden) und judikativen Gewalten steht die personelle Identität der Verfüger über diese Gewalten gegenüber. Vertreter des großen Kapitals definieren also in der Stadt, was Recht ist, setzen es vor Gericht durch und verhängen auch die Strafen von kleineren Bußen über peinliche und Körperstrafen bis zum Tod. Eine Verteidigung von Angeklagten durch einen Anwalt findet nicht statt (Isenmann).

Ähnlich reißt der Rat auch große Teile des Zivilrechts an sich und profitiert dabei von den Gebühren.

 

Zur Verdeutlichung: Die modernen Demokratien trennen die drei Gewalten personell, unterwerfen sie aber zugleich dem politisierten Staat als schierer Vertretung der Interessen eines verallgemeinerten Kapitals. Gibt es in der vom Kapital betriebenen Stadt des späten Mittelalters realiter überhaupt keine Gewaltenteilung, so ist sie in der heutigen Demokratie durch die politische Verfügung über die Gewalten im Kern ein Truggebilde. Alle drei gehorchen denselben politisierten Interessen, von denen sie eingesetzt werden, und zwar von ganz oben bis nach unten.

 

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Viel Handel spielt sich auf lokaler Ebene ab "und vollzog sich innerhalb eines geographischen Raumes mit einheitlichen Münzen, Maßen und Gewichten." (Ertl, S.148) Im deutschen Raum gibt es die Meile, die Elle vom Ellenbogen bis zur Spitze des Mittelfingers, den Fuß, der sich in Zoll aufteilt oder zum Klafter und zur Meile addiert. Ein ländliches Flächenmaß ist das Tagwerk. Am Getreidekorn werden die Gewichte von Gold und Silber gemessen, schwereres ist in Pfund aufgeteilt, das sich wieder u.a. in Lot, Quint und Unze unterteilt.

 

Städte unterhalten normierte Waagen und Hohlmaße, deren Abbild manchmal an Kirchen und Rathäusern angebracht ist. Bereits im 13. Jahrhunddert werden in Paris Maße und Gewichte von städtischen Beamten kontrolliert. Seit dem 14. Jahrhundert erstellen städtische Organe auch Umrechnungstabellen für unterschiedliche Maße.

Vereinheitlichung nimmt zu: "Der Hochmeister des Deutschen Ordens erließ 1335/6 die Verordnung, dass im gesamten Ordensland ein einziges und einheitliches Maß und Gewicht verwendet werde (una et equalis mensura et libra)." (Ertl, S.148)

 

Kennzeichen neuer Staatlichkeit wird im späten Mittelalter aber ohnehin eine zunehmende Regulierungstätigkeit, und das wird in den deutschen Städten deutlicher noch als den entstehenden Territorialstaaten: Es gibt nun Verordnungen über Verordnungen, was bereits an die Regulierungswut heutiger europäischer Staaten gemahnt. "Dem Stadtrecht wohnte nach Ausbildung der Ratsverfassung unter dem Signum des bonum commune, des 'gemeinen Nutzen', die Tendenz inne, alle Lebensbereiche mit Satzungsrecht zu überziehen." (Dirlmeier, S.71) 

Das lässt sich deutlicher ausdrücken: Städte werden zu Urbildern des totalitären Staates, wie er sich in Europa heute überall durchgesetzt hat, wobei totalitär heißt, dass es grundsätzlich keine vor den Mächtigen geschützte Privatsphäre mehr gibt und keine Rechte mehr, die nicht verliehen werden, und zwar als "Willkür", wie es damals noch heißt, und das heißt, der Einzelne ist den Interessen des großen Kapitals uneingeschränkt unterworfen.

 

Damit schwindet die an Grund und Boden und Waffengewalt gebundene Adelsmacht alten Typs im Kern aus der Stadt und ebenso die mit ihr verbündete und auf dieselbe Basis gegründete Macht der früh- und hochmittelalterlichen Kirche, die ohnehin nun mit den stadtsässigen Orden konkurriert. Nach Christianisierung und Unterwerfung der Produzenten unter Grundherren ist dies die zweite, man könnte fast sagen revolutionäre Umwertung aller Werte, und es lässt sich sagen, dass die größeren Städte im Spätmittelalter regional unterschiedlich Inseln einer Neuzeit sind, verzahnt mit vorstaatlichen mittelalterlichen Mantelstrukturen, die sich nach dem Vorbild der Städte dann neuzeitlich modernisieren werden.

 

Die Regulierungswut der neuartigen Städte wird die der neuzeitlichen Staaten sehr lange übertreffen. Erst mit den wahnhaften Schreckensgebilden der Jakobiner und dann im zwanzigsten Jahrhundert überall mit den sogenannten parlamentarischen Demokratien und den ungenierteren Diktaturen werden Staaten den totalitären Charakter einnehmen, den Städte bereits im späten Mittelalter entwickeln.

All das bewirkt die Ablösung von Grund und Boden und die Befreiung der Produzenten und des Handels davon zugunsten beweglichen Kapitals. Es sind nicht Verfassungsgedanken, sondern Aspekte ökonomischer Interessen, die das befördern, aber parallel dazu beginnen Theoretiker, mit Verfassungsdiskussionen totalitärer Staatlichkeit den Weg zu bereiten, den dann Renaissance-Literaten in Utopien entfalten werden. Es ist aber dazu wichtig, zu begreifen, dass Verfassungsgedanken totalitären Strukturen den Weg bereiten werden. Das wird noch näher aufzeigen sein.

 

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Da bekanntlich Moralisieren wenig mehr bewirkt als das kurze Wohlgefühl derer, die sich situativ mit jeweiliger Moral identifizieren, wird der Verweis auf Lug und Trug die Entwicklung von Obrigkeit, Staatlichkeit in den Städten befördern: Menschen brauchen die Drohung mit dem Knüppel von oben, um „ehrlich“ zu sein.

Als ein spätes und darum sehr verallgemeinerndes von vielen Beispielen mag folgende Verordnung des Rates von Köln für 1397 gelten: Ferner, wer unzureichende Ware herstellt, über die Klage geführt würde, der zahlt sechs Schillinge zur Buße, so oft das geschähe, und er soll dazu dem Kläger den Schaden ersetzen. (Engel/Jacob, S. 290)

 

Und diese neue Obrigkeit wird nicht vor allem durch das so kritisierte Handwerk hervorgebracht werden, sondern durch eine neue Oberschicht aus Handels- und Finanzkapital zusammen mit der alten Herrschaft. Das Handwerk ist zunächst gehorsames Publikum.

 

Während das Handelskapital so langsam den Stadtherren immer mehr Machtvollkommenheit abgewinnt, bleibt es eine kleine Minderheit in den Städten. Schätzungen für die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts besagen, dass alleine das, was damals als Handwerk gilt, etwa die Häfte der städtischen Bevölkerung umfasst.

 

Eine fast manische Regulierungswut ist Kennzeichen der Anfänge neuer Staatlichkeit, und das wird in den Städten deutlicher als den entstehenden Territorialstaaten mit Ausnahme des Siziliens Friedrichs II.. Es gibt Verordnungen über Verordnungen. 1256 erlässt Herzog Heinrich von Niederbayern eine Markt- und Gewerbeordnung für Landshut, in der es zum Beispiel heißt: Wir verordnen, dass 2 ½ Pfund Rindfleisch für 1 Pfennig verkauft werden und eben soviel Hammelfleisch oder 3 Pfund Ziegenfleisch. Und: Wir verordnen, dass zwei gute und mittelgroße Würste für 1 Pfennig verkauft werdensollen; sie dürfen nur aus reinem Schweinefleisch hergestellt sein. Oder: Zwei Brote, wohl geknetet, gesalzen und gesiebt, sollen für 1 Pfennig gegeben werden. Sogenanntes „Frisch“brot verbieten wir gänzlich. (Engel/Jacob, S. 266)

 

Aus der Zeit um 1270 gibt es eine Speyrer Tuchordnung, in der es zum Beispiel heißt: Das „Pfeit“ genannte Tuch soll ein Gewicht von 42 Pfund haben, davon sollen 3 Pfund aus Werg bestehen, aber nicht mehr; ein solches Tuch soll im rohgewebten Zustand, das ist roh, eine Länge von 45 Ellen und eine Breite von 3 ½ Ellen haben, aber im fertigen Zustand, das ist gewalkt, behält es noch eine Länge von 30 Ellen und eine Breite von 2 Ellen. (Engel/Jacob, S. 267)

 

1279 hebt der Würzburger Bischof das Verbot der Zünfte wieder auf. Dabei schränkt er den Zunftzwang etwas ein, indem er mehr Konkurrenz zulässt, aber für auswärtige Handwerker begrenzt: Wir verordnen auch, dass auswärtige Bäcker, wenn sie wollen, an drei Tagen in jeder Woche Weiß- und Schwarzbrot einführen dürfen... Ein bezeichnender Passus in dieser Verordnung lautet: Wir ordnen auch an, dass, wenn ein Schuhmacher bessere Schuhe zu machen und anzufertigen versteht als ein anderer in seiner Zunft, er deshalb den übrigen Schuhmachern keine Ausgleichszahlungen zu leisten braucht. (Engel/Jacob, S. 281f). Der Zunftzwang als eine Art interner Protektionismus einzelner Handwerker-Sparten schützt sie vor der Höherkapitalisierung und damit erweitertem Unternehmertum, ist aber dann zum Beispiel für den Stadtherren nicht mehr akzeptabel, wenn die Versorgung seiner Untertanen gefährdet wird.

 

Der Beispiele solcher detaillierter Verordnungswut werden in den Städten immer mehr. Staatlichkeit erweist sich in ihrer Kompetenz, die sich als Fürsorglichkeit gibt, und sie wird von den jeweiligen interessierten Kreisen dankbar aufgenommen.

 

Die Regulierung des städtischen Handwerks kann an der Stelle eines Landesfürsten oder geistlichen Stadtherrn auch vom Rat der Stadt geleistet werden, sobald ein solcher sich derartige Kompetenzen angeeignet hat. Im Berliner Stadtrecht von 1253 heißt es:

Allen, welche ein Handwerk betreiben, es seien Bäcker, Schuster, Fleischer oder welches Gewerbe auch immer, soll es nicht freistehen, in der Stadt, was man Innung nennt zu haben, es sei denn mit Willen und Erlaubnis der Ratsherren, und zwar nur so lange, wie es diesen beliebt und sie es wollen. (Engel/Jacob, S.283)

 

In einem Gesetz des Rates der Stadt München aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts heißt es: Es soll auch jeder Webermeister nur je einen Lehrknecht haben für drei Jahre und in dieser Zeit keinen weiteren, es sei denn, dass er seine Kinder das Handwerk lehre. Das ist deshalb so festgelegt worden, weil der Lehrknecht oft ein halbes oder ganzes Jahr gearbeitet hatte und bei einem Wollwirker saß und das Handwerk nicht konnte. Dadurch waren Werk und Tuch auch schlechter geworden. (Engel/Jacob, S. 286)

 

1386 heißt es für Konstanz: Es kamen Beschwerden vor die Zunftmeister, dass die Schneider einige Streitigkeiten in ihrem Handwerk hatten, nämlich dass etliche Meister viel Gesinde besaßen, andere dagegen keines bekommen konnten. (…) Deshalb haben der Bürgermeister und die Zunftmeister beschlossen, und das ist ihre feste Meinung, dass von nun an kein Schneider mehr Angestellte als fünf haben soll, denen er Lohn zahlt, es sei Frau oder Mann, und nicht mehr Lehrlinge als zwei. (Engel/Jacob, S. 289)

 

1397 vom Rat der Stadt Köln für die Kistenmacher: Ferner soll kein Mann von dieser Zunft am Abend länger arbeiten als bis acht Uhr und des morgens nicht früher als gegen vier Uhr anfangen. (Engel/Jacob, S. 289)

 

Der Beispiele solcher detaillierter Verordnungswut werden in den Städten immer mehr. Staatlichkeit erweist sich in ihrer Kompetenz, die sich als Fürsorglichkeit gibt, und sie wird von den jeweiligen interessierten Kreisen dankbar aufgenommen.

 

***Abgaben und Einnahmen***

 

Die Stadt und ihre Bürger haben Abgaben an ihre Herren zu zahlen. Diese unterscheiden sich von Ort zu Ort und von einer Landesherrschaft zur anderen. Ideal ist es für die bürgerliche Oberschicht, wenn die Abgaben pauschaliert und von der Obrigkeit selbst eingezogen werden oder gar wie in der Reichsstadt Lübeck eine Gesamtpauschale aus allen Abgaben geleistet wird. In der königlichen Stadt Nürnberg ist schon in einer Urkunde von 1219 die Umlage der Reichssteuer nach Vermögen auf die Einwohner deutlich.

Ansonsten gehört zu solchen Abgaben ein Zins auf das eigene Grundstück, für das 1353 neugegründete Allenstein ein fester Zins von sechs Kulmer Pfennigen, und zwar in Anerkennung der Herrschaft (dominium) des Domkapitels des Bistums Ermland. In einer Urkunde von 1288 für die villa Düsseldorf heißt es, dass zudem die Bürger (opidani) von ihren innerhalb des Pfarrbezirkes Duseldorpe gelegenen Gütern (...) jährlich die Herbstbede und das Grafenfutter nach Gewohnheit dieser Pfarrei zu zahlen haben (in Hergemöller, S.326).

Gerichtsabgaben und Strafgelder gehen oft zu zwei Dritteln an den Herrn und zu einem Drittel an den Rat der Stadt, wie 1286 für Eutin bestimmt wird, während der Stadtherr von Oldenburg 1345 bestimmt, dass das Gerichtsgefälle des Vogteigerichtes ganz an ihn fällt. Daneben behält er Mühlen, den strom, Zoll, Zehnt und Münze und die daraus fließenden Einnahmen.

 

Mit den Abgaben und Aufgaben, die die Bürgergemeinde übernimmt, erhält sie auch das Recht, dafür Abgaben von ihren Mitgliedern zu verlangen. Um 1300 heißt es dazu im Freiberger Stadtrecht: Wenn die Stadt eine Steuer braucht, so soll sie von den Bürgern festgelegt werden, und zwar, wenn sie im geheimen Rat zusammen sind, entsprechend den Notwendigkeiten der Stadt. (Engel/Jacob, S.30) In der auf Bergbau gegründeten Stadt im Erzgebirge ist eine neue bürgerliche Obrigkeit fest etabliert, die ausführlich über ihre Untertanen verfügen kann. Wie hier werden direkte Steuern zunächst nur bei bestimmten Erfordernissen erhoben, werden dann aber häufiger, bis sie manchmal zur jährlichen Regel werden.

 

Ein lebensnotwendiges Minimum ist von der Steuer befreit, und den zu versteuernden Besitz muss jeder noch selbst und alle paar Jahre einschätzen. Er wird dann beeidet und ein Meineid wird schwer bestraft. Manchmal wird der Stadt erlaubt, das deutlich zu niedrig benannte Vermögen als Strafe zu diesem niedrigen Wert aufzukaufen.

Die Bereitwilligkeit, seinen Obolus zu entrichten, ist naturgemäß in den Städten nicht überwältigend, und vermutlich ist das Hinterziehen von Steuern durch falsche Angaben schon damals verbreitet. Entsprechend unbeliebt ist wohl das Amt des Steuereinnehmers gewesen, des Steuermeisters, wie er in Augsburg heißt, und das offenbar keiner innehaben möchte. Entsprechend wird im Stadtrecht von 1276 verfügt, dass die zwölf jeweiligen Ratsherren drei Steuermeister aus ihrer Mitte wählen sollen mit Zetteln in kleinen Kugeln. Nach einem Jahr Dienst in diesem Amt soll man dann drei Jahre davon verschont bleiben. (Engel/Jacob, S.55)

 

Zu Steuern auf das Vermögen kommen indirekte auf den Verbrauch, die einen Großteil städtischer Einnahmen ausmachen können. In der bischöflichen Urkunde zu Allenstein von 1353 werden solche Einkünfte aufgezählt: Zinsen vom Markt, von der Badestube, von den Fleischschrannen, Brotbänken, Schusterschemeln, Krämerbuden und Barbierschemeln, von der Waage und von allen sonstigen Gemeinde-Bürgern, die zu einem Dritteln dem Domkapitel, zu einem weiteren dem mit der Besiedelung der Stadt beauftragten Schultheißen Johannes von Leysen und im Rest der Gemeinde selbst zufallen.

 

Beispiel Lübeck

Mit den Urkunden, die die Kämmerer der Stadt Lübeck schon für die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderte hinterlassen haben, lassen sich die städtischen Einnahmen einer sehr wohlhabenden Stadt recht gut verfolgen. Da sind zunächst die Abgaben der Gewerbetreibenden für städtische Einrichtungen wie "Gewandhaus, Pelzhaus, Lohhaus, Buden und Marktstände" (Wülfing in: Beiträge2, S. 51). Verkaufsstände im Kaufhaus oder auf dem Markt werden jedes Jahr neu verlost und dann gleich bezahlt, die Abgaben für die Plätze im Pelzhaus und Schlachthaus zum Beispiel sammeln die Meister (magister) für die Stadt ein. Die nur langsam steigenden Abgaben summieren sich zu höheren städtischen Einnahmen, weil es zwischen 1250 und 1350 immer mehr Handwerker gibt.

Abgaben für der Stadt gehörende Häuser und Grundstücke sind in der Form oft Renten, die auch zurückgekauft werden können.

Einkünfte aus Ämtern fallen für die bis 1294 verpachtete Vogtei an, danach zieht die Stadt Gerichtsabgaben direkter ein. Verpachtet sind auch die Waagen und, größter Posten städtischer Einnahmen, die städtischen Wasser-Mühlen, die 1280 zusammen mit ländlichen Wind- und Wassermühlen 264 Mark Pacht ergeben und zusätzlich Miete der dazu gehörigen Mietshäuser. Allerdings sind die Investitionen für den Mühlenbau erst einmal sehr hoch. An drei Stadttoren treiben zudem besoldete Zöllner die Zölle ein, über die sie dann mit der Stadt abrechnen.

Zu Einkünften aus der zur Stadt gehörenden Umgebung gehören Garten- und Weideland vor den Stadtmauern, die an städtische Bürger verpachtet werden, und die Abgaben von den zur Städt gehörenden Dörfern, deren Neugründiung oder Ankauf aber zunächst einmal ebenfalls sehr kostspielig ist.

 

Von den Einnahmen muss die Stadt Lübeck einmal die hohe Pauschale bezahlen, mit der die stadtherrlichen Rechte des Königs an dessen Rektoren, norddeutsche Landesherren, abgegolten werden, und daneben erhebliche reguläre Ausgaben wie für den Sold von zwei Schreibern, zwei Magistern, für Zöllner, Gerichtsschreiber, Boten, Büttel, einen Arzt und fünf Nachtwächter. 1316 zahlt die Stadt für Löhne und Gehälter ca 400 Mark, zu vergleichen mit 720 Mark an den jeweiligen königlichen Rektor.

 

Für besondere Fälle nimmt die Stadt Kredite bei ihren Bürgern auf, wie für die 560 Mark für einen Mühlenbau. Andererseits gibt sie selbst, auch aus politischen Gründen, selbst Kredite, wie ca 6000 lübische Mark für Rudolf von Habsburg 1290, die sie sich bei Kaufleuten in Erfurt auf zwei Monate leihen und danach durch Kredite bei flämischen Kaufleuten ablösen. (Wülfing in: Beiträge, S.66) Zur zunehmend laufenden Kreditfinanzierung gehört weiterhin der Verkauf von Renten.

 

Wie man sieht, sind Kämmerer solcher reicher Städte wesentlich versierter in Haushaltsführung als ihre fürstlichen und königlichen Kollegen in deutschen Landen und führen wohl Bücher wie Geschäftsleute großer Firmen. Das Kapital lehrt erst die Städte und dann die Fürsten, wie man geschäftsmäßig vorzugehen hat. Dabei wird deutlich, wie Macht und Herrschaft, das, was sich zunehmend heutigen Vorstellungen von Politik annähert, selbst zum Teil eine Art Geschäft wird.

 

Beispiel Regensburg

Im 13. Jahrhundert sind für die Stadt die Einnahmen aus dem Brückenzoll belegt. Der Stadtherr nimmt in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine Stadtsteuer von den Bürgern ein, dazu Abgaben von Zoll, Markt, Salz usw., wobei die Stadtsteuer dann auf den Rat übergeht. Um 1300 nimmt neben dem Brückenmeister auch der Stadtkämmerer Abgaben ein, aus der Schatzsteuer und seit 1310 dem Ungeld auf Tuche, Wein und andere Lebensmittel. Seit spätestens 1333 wird das Amt des Steuerherrn aus dem des Kämmerers ausgegliedert. Um 1350 kommt es zur Ausgliederung des Amtes des Ungeldherrn., um 1400 wird auch das des Baumeisters mit seinen Einkünften ausgegliedert, und daneben das des Zinseinnehmers für die Mieteinkünfte aus städtischen Gebäuden geschaffen. Alle diese Ämter rechnen getrennt mit dem Rat ab.

 

Dem Ungeldherrn fließen am Ende auch Einkünfte aus dem Kammerschatz der einst herrschaftlichen Handwerker und dem Pfundzoll zu. sowie von der Verpachtung der Waagen und aus Verkauf von Leibrenten. Um 1400 werden davon alle bislang vom Kämmerer getätigte Ausgaben bezahlt, also der Sold für Söldner und andere städtische Bedienstete, für den Marstall und größere Botschaften.

 

Daneben gibt es die Steuerherren, die die aus der Stadtsteuer hervorgegangene Schatzsteuer auf das Vermögen der Bürger einnehmen. Jährlich legt der Wachtschreiber auf der Basis seines Überblicks eine Steuerliste an,  und die Bürger müssen dann unter Eid auf dem Rathaus ihr Vermögen angeben. Der Steuersatz steigt im Laufe der Zeit von etwa einem auf acht prozent, um dann vom Herzog auf fünfsechstel Prozent festgelegt zu werden. (Braun in: Angerer, S.110) Derweil wird das steuerpflichtige Minimum bis dahin erheblich herabgesetzt. Dennoch leistet 1487 nur ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung diese Steuer.

Daneben gibt es eine Herdsteuer auf den Haushalt und eine Kopfsteuer spätestens im 15. Jahrhundert. Dazu kommt die Judensteuer, und seit 1411 das Ungelt auf Salz und Gewand.

Ausgegeben wird das Geld für den Stadtschreiber, den Steuerschreiber, den Rathausdiener, den Stadtkämmerer und acht Wachtmeister. Daneben werden an andere Ämter Gelder überwiesen. Zudem gibt es aus politischen Gründen Darlehen an hohe Herren. Wo die Einnahmen nicht reichen, werden Leibrenten verkauft, die zukünftige Schulden sind.

 

Die Ungeldherren machen à la longue ein Einnahmen-Plus, während die Steuerherren gegen Ende des 15. Jahrhunderts ständig hohe Kredite aufnehmen müssen.

 

***Ämter und Aufgaben****

 

Ämter gibt es nun immer mehr, und sie werden bezahlt: Eine herausragende Rolle nehmen die Stadtschreiber ein, die oft über lange Zeit amtieren und so Kontinuität bedeuten. Mit ihren Kenntnissen dienen sie des öfteren auch als politische Ratgeber. Dort, wo die Städte erheblich wachsen, erhalten sie ihnen zugeordnete Schreiber und andere Hilfskräfte.

 

Dann sind da der Stadtchirurg oder Stadtarzt, der Gefängniswärter und immer mehr andere. Die Bezahlung unterscheidet sie von politischen Ämtern, deren Wahl und Ehrenamtlichkeit sie auf jene Wohlhabenden begrenzt, die sich zugleich von ihren Unternehmungen regelmäßig entfernen können. Da sind die Kämmerer, die mit Einnahmen und Ausgaben befasst sind, und für Nordhausen werden 1375 noch der Siegelmeister, der Pflegmeister und der Baumeister erwähnt.

 

Das Ende einer Entwicklung immer größerer Verwaltung in größeren Städten zeigt zum Beispiel die Regimentsordnung von 1514 für das kaiserliche Regensburg:

Ein Ausschnitt aus der Verwaltung enthält "die Steuerherren, Steuerschreiber, Ungeldherren und Ungeldschreiber; die Pfleger und Verweser des (...)Almosenamtes (...); den Baumeister, die Unterbaumeister und den Schartenknecht; den Kastner; die Viertelmeister, Wachtmeister, Zehner, Wachtbüttel und Wachtschreiber; (...) einige Unterbeamte. (in: Angerer, S.101f)

 

Gleich, wer Herr in der Stadt ist, zwischen ihm/ihnen und der Masse der Menschen tritt Verwaltung als eine Mittelmacht. Sie ist es, mit der diejenigen vielen, die von allen wichtigen Entscheidungen in der Stadt ausgeschlossen sind, alltäglich konfrontiert werden - und das wird bis heute so bleiben. Niemand konnte das besser beschreiben als Franz Kafka.

Hier entsteht Staatlichkeit, die Herrschaft ablöst und dabei einen besseren Zugriff auf jeden Einzelnen erlaubt, allerdings noch nicht total, solange noch die Konkurrenz der Kirche besteht.

 

Als der Kölner Erzbischof 1259 seine Rechtsverordnung für Neuss erlässt, laut der zwei Amtsleute (officiati) für Angelegenheiten des Einkaufs, Verkaufs, der Schuld- und Verpfändungsgeschichte zuständig sind, werden sie durch Eid verpflichtet, unbeeinträchtigt von Bestechung, Hass, Begünstigung oder Einschüchterung die Wahrheit zu verfolgen (in Hergemöller, S.287). Das politische Amt ist seinem Wesen nach Partei und das bezahlte Amt offen für Korruption. Institutionalisierte Macht muss immer dazu gezwungen werden, mehr als ihr Eigeninteresse im Auge zu haben, und bekanntlich lässt sich das nur in beschränktem Umfang durchsetzen. Amt und Korruption gehören ihrem Wesen nach zu allen Zeiten zusammen. Und so heißt es im Verbundbrief der Kölner Gaffelverfassung von 1396 von den Ratsmitgliedern, dass sie keine Gabe, oder Geld, Wertsachen, Bestechungsgelder, Liebesgaben oder Geschenke arglistig entgegennehmen dürfen (in Hergemöller S.393), was nichts anderes besagt, als dass dies geschieht.

 

Die städtische Zivilisation geteilter institutionalisierter Macht im Mittelalter führt zum latenten Konflikt zwischen dem, der die in seinem Amt versammelte (delegierte) Macht innehat, und dem, der ihr untertan ist. Zur alten Machtstruktur zwischen Kriegeradel und ihm untergebenen Produzenten kommt in der Stadt die zwischen Amtsinhaber und dem Amt Unterworfenen, Muster neuer Staatlichkeit. Rat und Ämter werden mit Schutzvorschriften gegen Kritik der neuen Untertanen gefeit. Für Magdeburg sieht das im 13. Jahrhundert zum Beispiel so aus: Wer einen Schöffen nach erfolgtem Urteilsspruch schilt, muss allen Schöffen Bußgeld und allen Richtern Gewettstrafen zahlen... (in Hergemöller, S.297).

 

Klassische Aufgabe ist weiter die Regelung des Marktgeschehens bis hin zur Bestimmung, welche Waren auf welchem Markt verkauft werden, wenn es denn mehrere gibt. Dazu kommt die rechtliche Lösung von Konflikten in der Bürgergemeinde und, schon sehr früh, die Beteiligung an der Verteidigung der Stadt und insbesondere auch Bau und Erhalt der Stadtmauern. Dabei geht es am Ende, und dann auch schon mal gegen den Stadtherrn, um die Verfügung über die Tore. 1276 stellt das Augsburger Stadtrecht fest: Es sollen auch die Tore dieser Stadt Augsburg für alle Zeiten in der Gewalt der Bürger sein und in sonst keiner Gewalt. Nur im Auftrag der Bürger und mit ihrer Vollmacht sollen die Tore verwaltet und bewacht werden. (Engel/Jacob, S.32) Als der Magdeburger Bischof dem Stadtpförtner die Schlüssel des Tores hinter dem Dom abnimmt, kommt es zur Drohung mit einem Aufstand, und er muss nachgeben (Magdeburger Schöppenchronik)

 

***Schulen***

 

Das Schulwesen war am Übergang zum Hochmittelalter stärker aus der Hand der Klöster in die der Kirche übergegangen. Diese unterrichtet in lateinischer Sprache die artes, vor allem das trivium aus Grammatik, Rhetorik und Logik/Dialektik. Zudem dienen sie religiöser Indoktrination und dem Chorgesang beim Gottesdienst. Ihre wesentliche Aufgabe ist es, kirchlichen Nachwuchs heran zu ziehen.

Soweit sind das zunächst einmal Domschulen, die dann auf dem Weg ins späte Mittelalter durch Lateinschulen der Pfarreien ergänzt werden. 1267 wird in Breslau eine solche etabliert mit der Begründung, dass das den Schulweg vieler Kinder verkürzen würde. In Lübeck wird 1262 in Konkurrenz zur Domschule eine Lateinschule bei St. Jakobi gegründet, in Stendal 1338 eine ebensolche freie Schule. Als der Stadtrat dort dann auch noch Rektor und Lehrer ohne Absprache mit dem Dom-Scholastiker aussucht, kommt es zu Interdikt und Exkommunikation. 1342 findet man dann zum Kompromiss: Für diese Schule sollen die Ratsleute einen Schulmeister bestimmen, wann und wen sie dazu wählen wollen, und den sollen sie unserem Scholastikus vorstellen. Ferner sollen die Eltern frei und ohne jede Beeinflussung, weder durch das Domkapitel noch durch die Stadt, entscheiden, auf welche Schule ihre Kinder gehen. (Engel/Jacob, S.109f) Schule ist längst ein Instrument der Machtausübung über die Beeinflussung der Kinder, die nun ganz allmählich dem kirchlichen Einfluss entzogen werden.

 

Das alles sind Lateinschulen, die aber in vielen Städten bis ins 15. Jahrhundert wie in Braunschweig oder Lüneburg auch ganz fehlen können. Aber das Bürgertum richtet daneben zahlreiche Schulen ein oder unterstützt sie, wie es in einem Lübecker Dokument heißt, die man Schreibschulen nennt, welche die Bürger der Stadt besaßen, zum Nachteil und Schaden der Scholasterien. Diese Schreibschulen wurden von den Bürgern gegen den Willen und ohne Erlaubnis des zuständigen Domherrn unterhalten, und sie ließen die Kinder in diesen Schulen unterweisen und das Schreiben lehren, wofür sie den Lohn nahmen und in ihren Beutel steckten. Und davon wird im Kompromiss zwischen Dom und Bürgern um 1300 beschlossen, nur noch vier zu erlauben, in denen man die Kinder das Lesen und Schreiben im Deutschen lehrt und sonst nichts. (Engel/Jacob, S. 110)

 

Daneben gab es aber immer mehr nicht offiziell deklarierten Unterricht privat oder in Klippschulen, die ebenfalls Elementaria des Lesens, Schreiben und Rechnens beibringen und die zunehmend verboten werden. Es gibt zwar damals keine Schulpflicht als staatlichen Zwang, aber frühe „staatliche“ Reglementierung des Unterrichts. Es geht dabei nicht vor allem um Bildung, sondern in erster Linie um korrekte Ausbildung und „Zucht“.

 

***Spitäler**

 

Im 13. Jahrhundert beginnt die Ausgliederung von Hospitälern als Herbergen für Pilger und andere Reisende und für Arme und  Kranke aus Kloster und Kirche, und zwar als Bürgerstiftungen und kommunale Einrichtungen.Ein Übergangsphänomen ist die Verlegung des Regensburger Domspitals hin zum Katharinenspital an der steinernen Brücke. Die Trägerschaft der Einrichtung für etwa hundert Kranke wird zwischen Bischof, Domkapitel und Bürgern aufgeteilt (Dirmeier in: Angerer, S.220) Die Bürger sind in Bruderschaften organisiert.

 

Die älteste erhaltene bürgerliche Einrichtung ist das Mainzer Heiliggeist-Spital von 1236, das größte das Lübecker Gegenstück von 1290. Es handelt sich um große Hallenbauten, wie man einen auch noch im burgundischen Beaune besichtigen kann, die dann manchmal zu zwei Hallen nebeneinander oder auf zwei Stockwerken erweitert werden.

 

Um 1300 gründen die zwei großen Kapitaleigner Auer und Prager in Regensburg das Neue Spital, und etwas mehr als zwei Jahrzehnte später schließt sich der Großbürger Gumbrecht als Spitalpfleger mit einer erheblichen Spende an. Das wohlhabende Bürgertum kauft sich für Frauen über dreißig dort in Pfründe ein. Um 1400 wird sich der Rat das Spital aneignen.

 

Spitäler als bürgerliche Stiftungen wachsen oft zu mächtigen wirtschaftlichen Einrichtungen heran, deren Reichtum sich auch zu wichtigen bankähnlichen Kreditgebern macht, die oft an die eigene Stadt Kredite verleiht. Die Kontrolle über diese Einrichtungen ging im Verlauf des späten Mittelalters dann auch immer mehr auf den Rat der Stadt über, der praktischerweise auch gleich die Vermögensverwaltung übernimmt. Die religiösen Vorläufer finden sich in den Spitalordnungen wieder, die nach dem Vorbild klösterlicher Gemeinschaften oder geistlicher Bruderschaften eingerichtet werden.

 

Als Multifunktionseinrichtungen fungieren sie weiter als Kranken- und Armenhaus, daneben aber dienen sie auch der Altersversorgung von wohlhabenderen Pfründnern, die sich so in eine Einrichtung der Altenfürsorge einkaufen können, die allerdings räumlich von Armen und Kranken getrennt ist.

 

***Kirche***

 

Kirchen und Klöster bzw. deren Dependancen prägen auch im Spätmittelalter das Stadtbild und zudem mehr oder wenig große Teile der Wirtschaft der Stadt. Sie sind im Umland große Grundbesitzer und manchmal sogar größte Grundbesitzer in der Stadt. Sie sind integraler Teil der neuen Städte und zugleich darin ein Fremdkörper, sie prägen das städtische Leben, zugleich wird aber versucht, ihre wirtschaftliche Bedeutung einzudämmen und den Einfluss des Rates über Einrichtungen von ihr auszuweiten.

 

Aus der Spätantike abgeleitet ist der Klerus frei von weltlichen Abgaben und Diensten. Darüber hinaus verlangt die Geistlichkeit dasselbe für ihre Amtsleute, das Gesinde und ihre Hörigen. Zugleich sind Kirche und Klöster in Kathedralstädten oder solchen, die von Klöstern ausgingen, der größte Grundbesitzer. Der Besitz an Grund und Boden innerhalb der Städte nimmt im späten Mittelalter eher noch zu. Ein Großteil der bürgerlichen Grundbesitzer ist kirchlichen Institutionen zinspflichtig.

Geistliche Institutionen investieren ihr Kapital in zunehmendem Maße auf dem Rentenmarkt, der vom Zinsverbot ausgenommen ist, und haben so ein zweites Einkommen neben dem aus ihren Pfründen. Privilegiertes geistliches Wirtschaften konkurriert so mit erheblichen Vorteilen mit weltlichem. Die Städte werden zu einem Drittel oder Viertel von Klerus und Klöstern mit Getreide beliefert, ebenso mit Bier und Wein. In den Immunitäten wird Alkoholausschank (Bier und Wein) für das Volk frei von weltlichen Abgaben betrieben.

 

Geistliche Gerichte richten über alles, was religiös definiert wird, Ehesachen, Wucher, Ketzerei usw. Zudem aber sind Kleriker und Mönche von der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen.

All das führt noch zu keiner  antichristlichen Haltung, aber gelegentlich zu einer antiklerikalen.

 

Kapitalismus und bisheriges Christentum gingen von der Kirchenlehre her nicht zusammen, die den Zins als Wucher und damit als schwere Sünde verurteilt und das Wirtschaften auf die Sicherung des Lebensunterhaltes durch Landbewirtschaftung begrenzt. Aber mit dem wirtschaftlichen und politischen Aufstieg des Kapitals in den größeren Städten teilen sich Kirche und Klöster durch personelle Verknüpfungen. Das Domstift ist dem Adel vorbehalten, ebenso bestimmte andere Stifte und auch Damenstifte. Das Patriziat schafft sich für seine Familienangehörigen großbürgerliche Stifte, kooperiert aber mit den adeligen Institutionen und den Dominikanern. 

Das kleinere Kapital und die Handwerker fühlen sich eher zu den Franziskanern hingezogen und Handwerkersöhne besetzen die geringer dotierten Pfarrerstellen.

 

Die Armutsbewegungen des 12./13. Jahrhunderts sind wohl nicht zufällig eine Besonderheit im Raum frühkapitalistisch werdender Städte (siehe Großkapitel 
'Heilige Armut'). Unter ihnen ragt der Bettelorden der Minoriten (fratres minores, Franziskaner) besonders heraus. Anders als bei den Zisterziensern, die nun auch ihre Niederlassungen in den Städten haben, zeigt sich im Nebeneinander von bürgerlichem Wirtschaften und Bettelorden die Kompartmentalisierung im Inneren städtischer Menschen als äußeres Phänomen. Die Franziskaner predigen in den Städten gegen Habgier und damit verbundene Sünden und Vergehen. Begnadete Prediger erreichen kurzzeitige religiöse Aufwallungen, die vor allem moralisch unterfüttert sind, behindern aber nicht das weitere Aufblühen des Kapitals und die Arbeit seiner politischen Einrichtungen.

 

Die nicht mehr auf Verfügung über Land und abhängige Bauern basierenden Bettelorden mit ihren Bußpredigern nutzen den Aufstieg des Kapitals und finanzieren sich und ihre Kirchen über Betteln und zu zahlenden Ablass. Mit dem Weltklerus konkurrieren sie durch das Privileg, nicht nur predigen zu dürfen, sondern auch die Beichte abnehmen und Begräbnisse durchführen zu können. Im späten Mittelalter passen sie sich immer mehr bürgerlichem Geschäftsgebaren an. Damit verbunden sind es besonders Gelehrte aus ihren Orden, die Geldgeschäfte und den daraus resultierenden Gewinn zu rechtfertigen beginnen und damit die alte Verdammung des Wuchers auf eine kleine Gruppe jener reduzieren, bei denen Wucher nun als exzessive Profitgier ausgelegt wird.

 

Während die Bischofskirche mit dem zugehörigen Raum so wie Stift und Kloster in rechtlicher Beziehung „exterritorial“ bleiben, so verbürgerlichen derweil zunächst die Pfarrkirchen. In Engel/Jacob (S.122) heißt es zu Lübeck: „Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts kann die Lübecker Marienkirche als Ratskirche gelten, in der auch Akte des städtischen Lebens stattfanden. Sie war für Rat und Gemeinde Ort der Versammlungen, zu denen die Ratsglocke rief. Diese läutete auch die Zeit, bevor weithin sichtbar Uhren auf den Kirchtürmen diese Aufgabe erfüllten. In der Marienkirche wurden Rechtshandlungen vollzogen, über der Bürgermeisterkapelle im Obergeschoss in der Trese (…) Ratsschatz und städtische Urkunden aufbewahrt. 21 Kapellen und 40 Nebenaltäre bezeugen die Stiftungsfreudigkeit Lübecker Kaufleute.“Ähnliches lässt sich für die anderen Städte sagen.

 

Pfarrkirchen werden erst in den kommenden Jahrhunderten häufiger von den Reichen und Mächtigen in den Pfarreien besetzt werden, entweder indem sie solche selbst stiften oder aber das Recht dazu der Kirche teuer abkaufen. Diese Kirchen dienen aber schon vorher nicht nur kirchlicher Propaganda, sondern auch weltlicher, indem dort nicht nur städtische Verordnungen und Reichsgesetze verkündet, sondern auch die Machtstrukturen in der Stadt begründet werden. Schließlich ist die Kirche, seitdem sie Staatskirche ist, oberster und oft einziger Verkünder jener Ideologie, die die Macht der Mächtigen begründet und aufrecht erhält. Diese Funktion wird sie bis heute in allen politischen Systemen beibehalten.

 

Sichtbar wird die enge Verbindung von Kapital und Kirche in den gotischen Kirchen mit ihrer Vielzahl von Kapellen, von denen es hunderte in großen spätmittelalterlichen Städten gibt, und die vor allem vom großen Kapital und teilweise auch von wohlhabenderen Zünften gestiftet werden. Zu diesen Kapellen gehören die in die Stiftung eingeschlossenen Geistlichen, die dort regelmäßig die Messe für die Stifter lesen. Das Kapital finanziert sich wie das organisierte Handwerk so seine eigene Geistlichkeit.

Zudem finanzieren gelegentlich Räte ihre eigenen angestellten Prediger wie den berühmt gewordenen Geiler von Kaysersberg mit Pfründen, damit sie durchaus auch politisierende Propaganda unter das Volk bringen.

 

Auch große Teile der Finanzierung des Dombauwerks kommen von (groß)bürgerlicher Seite, die dann auch mitzureden hat.

Verbürgerlicht wird auch ein Teil der Armen- und Krankenpflege. Das älteste noch halbwegs erhaltene (gotische) Bürgerspital Deutschlands ist das "Heilig-Geist-Hospital" in Mainz in der Rentengasse.

 

Mit der Verbürgerlichung der Kirche kam eine zunehmende Symbiose zwischen Geistlichkeit und Kapital zu ihrem ersten Abschluss, was sich entsprechend auf die religiösen Inhalte auswirkte. Dabei sollten die punktuellen Konflikte zwischen geistlichem Stadtherrn und Bürgern und zwischen Kirche/Kloster und größerem weltlichem Kapital zum Beispiel um die geistlichen Privilegien nicht den Eindruck verwischen, dass es eine Art übergeordnete und grundlegende Gemeinsamheit zwischen beiden Seiten bei Machtausübung und ökonomischer Interessenlage gibt. Die Politisierung des Kapitals und die Verweltlichung des Klerus gehen dabei Hand in Hand.

 

Der Geldbedarf einer an sich reichen Kirche resultierte nicht nur aus ihrer immer luxuriöseren Ausstattung, die in den höfischen Lebenswandel von Fürstbischöfen münden wird, sondern auch aus dem steigenden Bedarf an Mitteln für die Machtausübung, zu denen nicht nur die für die Repräsentation ihrer Machtvollkommenheit dienen. Wo es politisch opportun war, wurde auf das Verbot des Nehmens von Zinsen für Christen verwiesen, aber es war in der Regel opportun, Juden, also Ungläubige, zu fördern, deren Geldgeschäfte auch für die höhere Geistlichkeit nützlich waren. Außerdem hatte es sich schon lange eingeschlichen, dass christlichen „Lombarden“ (woher sie auch immer kamen) und christlichen „Kawertschen“, ursprünglich Leute aus Cahors, als eine Art Gewohnheitsrecht das Zinsnehmen, also der Wucher (usuria) zugestanden wurde.

 

Als der Trierer Erzbischof 1262 hoch verschuldet ist, lockt er vier Lombarden mit hohen Privilegien in seine Stadt und verdeckt einen Kredit an ihn, indem er sie ein hohes Schutzgeld für sechs Jahre im Voraus zahlen lässt: Wir erlauben auch, heißt es in dem Dokument, und lassen zu, dass sie in dieser Stadt und Niederlassung aus ihrem Vermögen und ihrem Geld Nutzen ziehen und damit nach ihrem Wunsch und Wohlgefallen Geschäfte machen können. Auch werden wir – das versprechen wir aufrichtig – sie nicht wegen ihrem Geldhandel und Geschäftes irgendwie bestrafen, werden sie keineswegs dafür zur Verantwortung ziehen, dass sie ihr Geschäft mit weniger Recht betrieben haben, und werden keinerlei Klage gegen sie vorbringen, durch die sie an ihrem Besitz oder ihrer Person irgendwie geschädigt oder irgendwie beschädigt werden könnten; lieber überlassen wir sie in diesem Punkt ihrem Gewissen.

 

Das ist wohl der erste umfassende geistliche Freibrief für „Wucher“ als christliches Privileg in den deutschen Landen, der erhalten ist. Dem Bischof ist im 13. Jahrhundert sehr wohl noch klar, dass er damit eine zwischen Geiz und Habgier angesiedelte schwere Sünde massiv unterstützt, und diese auf das Gewissen des Sünders abzuladen zeigt, dass er als kirchlicher Machthaber auf ein solches offenbar verzichten kann, sozusagen als Hausherr der kirchlichen Gnadenmittel. Und da er weiß, dass Geldgeber für Konsumkredite wie die, die er von den vier Lombarden erwartet, bei den Schuldnern eher unbeliebt sind (was Juden sporadisch schon einmal brutal zu spüren bekommen), fügt er gleich noch hinzu, dass bei ihm privilegiertert Wucher unter seinem besonderen Schutz steht: Wir werden auch nicht zulassen, dass sie von wem auch immer angegriffen, gestört oder auch belästigt werden; denn außerdem geben wir diesen unseren Bürgern das Versprechen, sie mit all ihrem Hab und Gut wie unsere eigenen Bürger zu verteidigen, zu bewahren und gegen alle und jeden zu beschützen. (In: Engel/Jacob, S. 198)

 

In der ganzen Urkunde ist die Handschrift dieser Lombarden zu spüren, die wussten, dass man gerne Kredite annahm, aber nur ungerne dafür haften mochte, wenn man sie nicht mehr bedienen konnte. Das ist bis heute so geblieben, wo Leute gerne leichtfertig Kredite von Banken nehmen, und diesen dann die Schuld geben, wenn sie sie nicht zurückzahlen können.

 

Wenn das, was oft geduldete Praxis, aber offiziell als Sünde eben auch illegal war, von geistlichen Herren legalisiert wird, dann ziehen die Bürgergemeinden nach. Im Kern wird, und das durchaus auch schon in der Merowingerzeit, in der Praxis zwischen gerechtfertigter Aufwandsentschädigung und Wucher als überzogenem Zins unterschieden, wie das die Scholastik zu erklären sucht. Und so ist von 1383 ein Konstanzer Dokument überliefert, in dem Zinsen für Konsumdarlehen für ein Jahr auf 11% Zinsen begrenzt werden, vorzeitig zurückgezahlte auf 10%, und kurzfristigere Darlehen auf bis zu 50% Jahreszins. Es wird nicht mehr lange dauern, und der Gewinn aus Kapital wird christianisiert sein.

 

Inzwischen hatte sich längst die Vorstellung durchgesetzt, dass es für diejenigen, die einst in den „Himmel“ gelangen würden, nach dem Tod erst einmal eine Reinigungszeit für die begangenen Sünden geben würde, das Purgatorium oder „Fegefeuer“. Mit genau zu beziffernden Geldleistungen konnte nun denn auch der Ablass von Tagen oder Wochen oder im Extremfall der ganzen postmortalen Leidenszeit erkauft werden, natürlich offiziell nur verbunden mit entsprechender Reue.

 

Die offizielle christliche Doktrin wird für alle immer ausführlicher von Rom geliefert, aber ihre Praxis spaltet sich an in ein adeliges, ein großbürgerlich-kapitalistisches und ein kleinbürgerliches Christentum auf. Im Gottesdienst und bei öffentlichen Prozessionen trifft man aufeinander. Der unterbürgerliche Teil der Bevölkerung bleibt am Rande, ist bei Prozessionen Publikum und Teilnehmer am Rande bei den meist religiös begründeten städtischen Festivitäten.

 

Mit der zunehmenden Verfolgung der Juden schwindet die einzige nichtchristliche Gruppe in der Bevölkerung. Christentum ist Pflicht, schon das beharrliche Abweichen von kirchlicher Doktrin wird inzwischen mit dem Tode bestraft. Seitdem das (sogenannte) Christentum Staatsreligion ist, ist es seinem Wesen nach terroristisch und gnadenlos unduldsam. Diese Haltung wird sich bis in die frühe Neuzeit hinein weiter verschlimmern. Wir haben deshalb kaum Kenntnis davon, was der Einzelne wirklich denkt und glaubt, aber bei den meisten Menschen ist anzunehmen, dass ihnen nach rund tausend Jahren (oder mehr) brutal erzwungener Untertänigkeit das eigenständige Denken fremd geworden und wenig beliebt ist. Gehorsam ist zur zweiten Natur geworden und wird es als Regelfall bleiben.

 

Nach der Liquidierung der zentralen Botschaft des evangelischen Jesus und ihrer Überführung in etwas völlig anderes ist Christentum für fast alle nicht einmal Theologie, sondern eine Art Folklore, eben das, was zum Beispiel auch mit den Vorstellungen Buddhas geschah. Daneben wird weiter mit der Angst operiert, indem mit Folterqualen nach dem Tode gedroht wird, die die Praktiken spätmittelalterlicher städtischer Folterknechte noch weiter ins "sadistische" ausweiten. Das bringt der Kirche und bürgerlichen Stiftungen weiter große Vermögen, die ebenfalls die Entwicklung des Kapitalismus vorantreiben. Mit dem "Ablass" von den Sündenstrafen, nunmehr in Geldform, in dem riesige Summen zusammenkommen, wird Christentum alleine schon ein integraler Teil jenes Kapitalismus, der andererseits dogmatisch immer noch behindert wird.

 

Diese Veräußerlichung und Verbürgerlichung des Christentums trifft aber bei Einzelnen und kleinen Gruppen aus dem Bürgertum auf persönliche Frömmigkeit, Verinnerlichung als Gefühlsintensivierung von Glauben (siehe...)

 

***Städtische Geschichtsschreibung***

 

Städtische Geschichtsschreibung gibt es schon relativ früh in Italien. Mit den Konflikten in Mailand beginnt sie dort in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts, zum Beispiel mit den beiden Landulf, und Mitte des 12. Jahrhunderts taucht sie in Genua mit Caffaro für die Zeit ab 1199 auf. Caffaro legt seinen Text 1152 sogar der Gemeinde zwecks einer Art von Autorisierung vor (Wickham(1), S.162)

Um 1270 taucht mit den Annales Wormatienses ein erstes Beispiel stadtbürgerlicher Geschichtsschreibung in deutschen Landen auf.Zur selben Zeit schreibt Gottfried Hagen seine Kölner Reimchronik.

In Augsburg taucht 1277 ein Conradus notarius civitatis als Stadtschreiber und Chronist auf. Häufiger wird so etwas allerdings erst im 14. Jahrhundert.

 

Solche Texte sind oft unreflektiert und ungeniert parteiisch. Sie sammeln das, was man viel später Nachrichten nennen wird, das Spektakuläre, Ungewöhnliche und Schlimme. Wie Nachrichten heute blenden sie alltägliche Wirklichkeit der meisten Leute weithin aus.

 

Im späteren Mittelalter nimmt die Qualität solcher Aufzeichnungen dort zu, wo große Kapitaleigner sich sicher in ihrem Besitz und Status fühlen, wie der Nürnberger Ulman Stromer oder der Augsburger Burkhard Zink.

 

***Juden***

 

Um 1300 gehen heutige Schätzungen von ca. 100 000 Juden in deutschen Landen aus, bei zwei großen, vielleicht fast eintausend Menschen umfassenden Gemeinden in Erfurt und Nürnberg. Das deutet an, dass sich Juden dort versammeln, wo viel Kapital bzw. Kapitalbedarf vorhanden ist.

Im 13. Jahrhundert kommen zwölf Prozent der Abgaben deutscher Reichsstädte von ihren kleinen jüdischen Gemeinden. In England sind es etwa ein Viertel Prozent jüdischer Bewohner, die rund acht Prozent der Steuern aufbringen. (Seibt, S.301)

 

Juden schließen sich in der Regel aus religiösen Gründen selbst von den regulär verachteten Ungläubigen ab, seit dem 13. Jahrhundert entwickelt sich eine gewisse Tendenz, sie auch von christlicher Seite stärker in Viertel auszuschließen.

Aber in Erfurt leben sie recht zentral nahe dem Rathaus innerhalb von zwei Pfarreien, in die ihre Häuser integriert sind. Manche leben auch bei Christen zur Miete. Eine erste Synagoge stammt wohl vom Ende des 11. Jahrhunderts. Dazu kommt sicherlich bald das kultische Mikwe-Bad. Bis Mitte des 14. Jahrhunderts nimmt ihre Zahl auf geschätzte 700 zu. 1221 werden laut Peterschronik 26 Erfurter Juden von durchreisenden Pilgern ermordet und die Synagoge angezündet. (Eidam, S.45) Zwischen 1274 und 89 gibt es Dokumente eines Eintretens des Stadtrates für die Juden. Der Erzbischof verzichtet auf gewisse Abgaben.

Wieviel er behält, steht im Bibra-Büchlein: Am 1. Januar sind jeweils ein Pfund Pfeffer an den Mainzer Hof, den Viztum, den Kämmerer und den Mundschenk zu liefern. Dazu kommen Freizinse u.a. für die vier jüdischen Fleischbänke, hundert Mark Silber an den Erzbischof zum Martinstag und ein Beitrag von 20 Pfund Erfurter Pfennige für die Huldigung des Erzbischofs/Kurfürsten beim ersten Einritt in die Stadt. (alles: Eidam, S.59)

 

Ihre Privilegierung als kaiserliche Kammerknechte durch den Staufer Friedrich II., die sie wie überall in Europa zu einer Finanzquelle für die Herrscher macht, schützt sie im 14. Jahrhundert nicht mehr durchgehend, als immer rigorosere Zivilisierung und damit auch Entkultivierung der Massen insbesondere in Städten Wahnvorstellungen wie die vom Morden christlicher Kinder oder vom Hostienfrevel in Wellen überhand nehmen lassen. Förderlich ist dafür auch die offizielle Verfolgung und Vertreibung aus Frankreich 1291/1306. 

Schon 1287-89 kommt es zu einer Verfolgung am Mittelrhein mit mehreren hundert Toten, wenig später zu den Rindfleisch-Pogromen mit mehreren tausend Toten in Süddeutschland vor allem. 1336-38 folgen die Armleder-Pogrome, und in der ersten großen Pestwelle kommt es dann zu flächendeckenden Verfolgungen, begleitet von der dritten wahnhaften Beschuldigung, der aus Frankreich importierten von der Brunnenvergiftung.

 

Zwei Dinge kommen zusammen: Die Mächtigen in Stadt und Land können längst jüdische Kredite durch christliche ablösen, Juden werden weniger dafür benötigt und ihr Reichtum nimmt entsprechend tendenziell ab, obwohl manche bis durch die Neuzeit im Finanzgeschäft bleiben. Mindestens genauso wichtig ist aber das Phänomen wahnhafter Massenhysterie, welches die Konzentration von immer mehr Menschen an jeweils einem Ort in Verbindung mit der Trennung von Kapital und Arbeit und massiver psychosozialer Entwurzelung hervorbringt und welches bis heute immer weiter zunimmt.

 

Drahtzieher können wie bei den Judenverfolgungen in Erfurt und Straßburg schon mal aus interessierten Kreisen des Kapitals mit seiner neuen politischen Macht kommen, wichtiger ist aber, das weitgehende Entkultivierung und ihr Ersatz durch eine aus der wirtschaftlichen Realität abgedrängte, auf Formelhaftes reduzierten Religion sich mit einer durch Komplexität immer unverständlicheren menschengemachten Welt verbinden. In Wellen der Massenhysterie wird Verständnis durch wahnhafte Extrem-Vereinfachungen ersetzt, die manchmal auch in massive Ablenkungsmanöver aus den Anstrengungen des Verstandes ausarten.

Im Kern hat die Verfolgung jüdischer Religionsgemeinschaften im sogenannten späten Mittelalter keine religiösen, sondern ökonomisch-soziale und massenpsychologische Wurzeln. Sie wäre ein Randphänomen in der allgemeinen Gewalttätigkeit und Grausamkeit des Mittelalters, wenn sie nicht zusammengehörte mit dem Hass auf Ketzer und dem langsam einsetzenden Hexenwahn samt den dazugehörigen grausamen Verfolgungen.

Wichtig wird sie dadurch, dass sie ein frühes klassisches Phänomen für Ausgrenzung zwecks Schaffung eines künstlich hergestellten wahnhaften Feindbildes als Erklärungsmuster für "Welt" ist. Im Hass puritanischer Engländer und dann ihrer nordamerikanischen Kolonien auf Katholiken, der 1776 kulminiert, im Hass der Republik auf ihre Gegner in Frankreich ab 1789, und dann in den Feindseligkeiten von "Links" und "Rechts" seit dem 19. Jahrhundert wird deutlich, das die Grausamkeiten von in die Massen gesätem Wahnverhalten säkularen Ursprungs sind, mag auch immer einmal Religion oder pseudoreligiöse Politik hineinspielen.

Natürlich spielt auch die über ihre heilige Schrift vermittelte jüdische Arroganz eine gewisse Rolle, der angemaßte völkische Charakter ihrer Religion, der fehlende Integrationswille der meisten. Aber letztlich hat nicht all das, seit der späten Antike geläufig, zu jener Vertreibung der Juden aus deutschen Landen vor allem nach Osteuropa geführt, wo sie das Deutsche ins Jiddische überführen, dem sie bis ins zwanzigste Jahrhundert treu bleiben, als sie von osteuropäischen Pogromen verfolgt, wieder in die vermeintlich "liberaleren" deutschen Lande zurückkehren, um dann fabrikmäßig in Massen ermordet zu werden.

 

 

Obrigkeit

 

Im Kern löst eine ganz kleine Oberschicht aus Kapitaleignern (und einigen auf Land-Renten basierenden "alten Geschlechtern") in immer umfassender Weise die Machtausübung durch die hergebrachten Stadtherren ab. Dies geschieht einmal durch die Übernahme stadtherrlicher Funktionen und zum anderen durch deren Erweiterung.

 

Während Könige in deutschen Landen keine Staatlichkeit entfalten können und diese bei den Fürsten noch in den Anfängen steckt, wird solche wie in der Nordhälfte Italiens auch in den deutschen Städten entwickelt. Die neuen Herren sprechen zwar von städtischer Freiheit (bzw. Freiheiten), schließen davon aber politisch fast alle Einwohner aus. Dass sie sich als "Herren" fühlen, wird bald dadurch ausgedrückt, dass sie sich als dominus verstehen und dann auch so bezeichnen lassen.

 

Keine Herren sind die Waren produzierende Bevölkerung und der lokal und regional begrenzte Handel. Diese sind soweit frei, wie es den großen Kapitaleignern und alten Geschlechtern nützlich ist, nämlich für den Markt und auf ihm. Von allen städtischen Entscheidungen sind sie genauso ausgeschlossen wie unter den Herren der traditionellen frühmittelalterlichen Hierarchie.

 

Herrschaft wird hier nun nicht mehr von Einzelnen ausgeübt, sondern als Staatlichkeit im mächtigen Kollektiv. Zudem bedeutet die Entfaltung des Kapitalismus in der Stadt eine gewaltige Zunahme städtisch-staatlicher Aufgaben. Gegenüber dem früheren Mittelalter gibt es nun erheblich mehr zu regeln und zu kontrollieren. Das bleibt allerdings wenig im Vergleich zu dem heutigen Zugriff des Staates auf den Einzelnen, der keine Grenzen mehr anerkennt. Im späteren Mittelalter wird in gewissem Umfang noch eine Privatsphäre anerkannt, die nur betroffen wird, wo sie in Konflikt mit einer mächtigen Öffentlichkeit gerät.

 

Es ist ein langsamer Weg zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert, in dem diese neuen Herren ihre politische Macht definieren und erweitern. Wie Adel, Fürsten, Kirche und Kloster beginnen sie, sich auf eine gottgewollte Ordnung zu berufen und ihre Macht als von Gott verliehen zu bezeichnen. Das heißt dann auch, dass man eigentlich nur Gott Rechenschaft leisten muss und unter ihnen bedingungsloser Gehorsam zu herrschen hat.

 

 

Mit den Eiden der städtischen Schwurgemeinschaft gewinnen fast alle also wirtschaftliche Freiheiten und erkennen zugleich an, dass sie sich politisch zu unterwerfen haben. Die neuartige politische Macht ist eine Einbahnstraße von oben nach unten und wird es bis heute bleiben. 

 

Je politischer die Zünfte werden, desto deutlicher wird ihre Spitze selbst wiederum zu einer Obrigkeit für ihre Mitglieder. Schon 1293 haben die Freiburger Zunftmeister "das Recht, Satzungen für ihre Handwerke und Zünfte aufzustellen, die sie dann allerdings noch von Schultheiß, Bürgermeister und der Mehrheit der anderen Zunftmeister bestätigen lassen müssen." (Freiburg, S.582) Darüber hinaus können sie sich des Instrumentes des Zunftgerichtes bedienen.

 

Zwei Dinge gilt es aber dabei zu bedenken: Je größer die Städte werden, umso weniger ist es überhaupt noch möglich, dass die Masse der Einwohner an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Dies nicht nur, weil ihnen die Informationen fehlen, sondern auch, weil die Entscheidungsfindung zu einem langatmigen Prozess würde. Politik wird so immer professionalisierter.

Zum anderen waren die Zivilisierungsprozesse der Vergangenheit allesamt auch Unterwerfungsvorgänge gewesen anstelle von Vergesellschaftungen. Die Untertanen des hohen und späten Mittelalters sind es längst gewohnt, dass sich Städte als Agglomeration disparater Interessengruppen verhalten und nichthierarchische Gemeinschaftsbildung nur noch über ideologisch vermittelte Emotionen kurzzeitig herstellt. In all dieser Disparatheit sind Familien und Verwandtschaftsgruppen noch einmal einem Eigennutz unterworfen, der für die meisten dadurch forciert wird, dass Kriegs- und Hungersnöte, Seuchen und Naturkatastrophen den Alltag immer wieder bestimmen und dadurch alltäglich drohen.

 

 

Erfurt: Obrigkeit und kleines Bürgertum

 

Obrigkeit (oberkeit) erscheint als städtischer Begriff erst eine Weile, nachdem sie im 13. Jahrhundert etabliert wird, und er wird noch viel später erst auf Fürsten und Könige übertragen. In Erfurt wie in vielen anderen Städten ist das der Rat. der aus einer winzigen, aber kapitalkräftigen Gruppe von "ratsfähigen" Familien zusammengesetzt wird, die immer wieder neu dort erscheinen. Nominell ist die Stadt weiter dem Mainzer Erzbischof untertan, tatsächlich gerät sie aber im Verlauf des 13. Jahrhunderts in die Hände von reichen Tuch- und Waidhändlern, die als Geldverleiher, vor allem auch über Mühlen, Teiche und Weinberge und anderen Grundbesitz die Macht in der Stadt ausüben. "Zuweilen waren ganze Dörfer den Erfurter Patriziern zinspflichtig." (Schneider-Ferber, S.83) Der Rat der Stadt kauft manchmal ganze Dörfer und Burgen oder gewinnt sie als Pfand gegen Geldverleih. Darüber gerät die städtische Oberschicht in Streit mit dem Landadel, aber auch mit der eigenen Bevölkerung.

 

Die Stadt hat längst Handelsbeziehungen ins Rheim-Main-Gebiet bis nach Köln und Aachen und bis nach Flandern. In der Mitte des 13.Jahrhunderts wird der Anbau von Waid und der Handel damit für Erfurt dokumentiert.

Zwischen 1250 und 1255 entsteht ein Stadtrat. Laut Peterschronik gibt es 1255 bereits 14 Ratsherren, darunter zwei Ratsmeister. Am Fischmarkt steht das Rathaus.

 

Die Macht des Rates über das Handwerk erinnert an die frühere des Stadtherren. 1264 bringen die Ratsherren den Mainzer Erzbischof dazu, die Zünfte der Bäcker und Fleischer abzuschaffen, um die ihrer Ansicht nach überhöhten Preise für die Grundnahrungsmittel niedrig zu halten, indem die Konkurrenz erweitert wird. Aber die Handwerker schaffen es bald dennoch, dass das wieder zurückgenommen wird. Kontrolle übt er außerdem mit dem Marktzwang aus.

 

Für 1265 ist zum ersten Mal ein Jurist als einflussreicher Stadtschreiber bekannt. Seit 1267 wechselt der Rat alle vier Jahre. Es kommt zu wiederkehrenden Machtkonflikten mit dem Mainzer Erzbischof, welche Nikolaus von Bibra in seinem 'Occultus Erfordensis' beschreibt. Eine Ursache ist die Erweiterung des Erfurter Umlandes mit seinen Interessenkonflikten.

 

1279 kommt es zu einem Interdikt über die Stadt durch Erzbischof Werner, einem Prozess an der päpstlichen Kurie  und dann 1282 zur Aufhebung, die die Stadt teuer bezahlen muss. In diesem Jahr bestätigt Rudolf von Habsburg der Stadt das Privilegium de non evocando, welches den Bürgern das Recht verleiht, nur in ihrer Stadt vor Gericht gestellt zu werden.

 

1283 kommt es als Folge der Niederlage der Stadt gegen den Erzbischof unter Führung eines Ratsherren zu einem Aufstand gegen den patrizischen Rat. Kurze Zeit gelingt es diesem Volrad von Gotha, sich zum Ratsmeister zu machen. Von nunmehr 24 Ratssitzen können plötzlich die neun mächtigsten Zünfte zehn einnehmen. Deren Vertreter, selbst auch als Händler reich geworden, wollen sich damit in die Obrigkeit einreihen, aber es gelingt der traditionellen Elite mit Hilfe des Mainzer Erzbischofs, das Ganze nach kurzer Zeit zu beenden.

 

1289 lässt der Erzbischof die ihm in der Stadt verbliebenen Rechte in der Concordata Gerhardi aufzeichnen. Er hat aber Schulden beim Papst wegen seiner Wahl und muss aus Geldmangel Münze, Marktmeisteramt und Schultheißenamt verpachten, was immer weiter verlängert wird. Für tausend Mark Silber erhält die Stadt für 11 Jahre die Judenabgabe, und der Erzbischof muss das Geld gleich an den Papst weitergeben.

 

Das Umland wird gefördert: Bewohner benachbarter Dörfer sind "beim Kauf für den eigenen Bedarf und beim Verkauf von eigenen Erzeugnissen auf dem Erfurter Markt vom Zoll befreit." (Mägdefrau, S.136)

 

1289/90 hält sich Rudolf von Habsburg fast ein Jahr in Erfurt (im von Fehden geplagten Thüringen) auf, residiert im Peterskloster und hält dort einen Reichstag ab. Vor einem Stadttor werden 29 Wegelagerer hingerichtet. Der König lässt mit einem Heer und der Unterstützung der Erfurter Bürgerwehr über 60 räuberische Burgen zerstören und ihre Herren bestrafen. Zugleich richtet er sich gegen den Mainzer Erzbischof.

Zwische 1275 und 1290 wird den Grafen von Gleichen die Vogtei über die Stadt abgerungen, die sie am Ende kaufen. 1308 wird den Grafen dann der Zugang zur Stadt ganz versperrt. Inzwischen beginnen die Erfurter, Burgen im Umland und bis nach Weimar zu erobern. Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen verbünden sich dabei, um 1304 Burgen bei Jena zu zerstören. 1306 zerstören Eisenacher zunächst die Wettinische Zwingburg Klemme und versuchen dann vergeblich mit Hilfe von Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen, die Wartburg zu erstürmen. Daraus wird der thüringische Dreistädtebund mit seinen Beziehungen zur Hanse hervorgehen.

 

Obrigkeit: In der 'Erfurter Willkür' von 1306 ist festgelegt, dass die Bürger dem Rat alljährlich Gehorsam schwören müssen. Wer diesen Gehorsam nicht einhält, den Rat auch nur öffentlich kritisiert, wird schweren Strafen ausgesetzt. Wer Bürger wird, bestimmt der Rat alleine, wie auch die Aufnahmegebühr. Diese fast uneingeschränkte Allmacht macht den Ratsmitgliedern Korruption leicht, das Wirtschaften in die eigene Tasche und das Ausplündern der Untertanen durch Abgaben und Steuern.

Diese Willkür ist frühes Beispiel einer Verschriftlichung des Gewohnheitsrechtes in der Stadt.

 

Dabei sind die Spitzen der Handwerkerschaft selbst ausgesprochen wohlhabend. Nikolaus von Bibra beschreibt sie überspitzt in seinem 'Occultus Erfordensis' so:

 

Der König der Welt ist heute das Geld, und noch höher gebracht hat's der, der es gemacht. Stierhörner aus Gold zeigt dort dir die Schmiede, hier Ketten wohl hundert, von Silber die Gliede. Ein anderer schmilzt Erz, Klingelglöckchen zu gießen, ein Lamm steht aus Zinn da: der Wolf möcht's genießen. Ein Weib dort das Halsband aus Kupfer begehrt: Just kommt sie vom Ehbruch. Schild gibt's hier und Schwert. (so in: Schneider-Ferber, S.85)

 

Es gibt die neun großen Zünfte, die überwiegend unter Kontrolle des Erzbischofs bleiben, und neun kleine, die unter der Aufsicht des Rates stehen. Die erzbischöflichen Interessen in der Stadt vertritt nun ein von ihm bestellter Provisor.

 

 Eine Vorstellung über die Zahl der Handwerker gibt eine Aufzählung kurz nach 1300: "Auf dem Grabenmarkt vor dem Dom standen unter anderem 15 Salzbuden, 36 Lederbänke und 60 Schusterbänke, auf dem Wenigermarkt nochmals 52 Schusterbänke, 93 Tuchgaden, 80-90 Fleischbänke und auf der Langebrücke noch einmal 20 Fleischbänke." (Schneider-Ferber, S.87f) Damit wird implizit auch deutlich, wie klein der einzelne Handwerksbetrieb ist. Daneben gibt es Wochenmärkte der Bauern und Jahrmärkte des Fernhandels.

 

Der starke Zuzug zur Stadt veranlasst die Zünfte, für die Aufnahme Bürgerrecht, persönliche Freiheit und eheliche Geburt sowie eine Aufnahmegebühr zu verlangen. Wem das nicht gelingt, der landet in den Vorstädte, wo sich die Ärmeren ansiedeln.

 

Nach 1300 setzt die Tätigkeit eines Inquisitionsgerichtes in der Stadt ein.

 

In deutschen Landen wird städtische Kontrolle über das Umland nicht in demselben Maße erreicht wie mit den contadi der praktisch souveränen Stadtstaaten der Nordhälfte Italiens. Aber alle reichen und mächtigen Städte versuchen, Land und Dörfer mit ihren Bauern ihren Interessen unterzuordnen. Dabei geraten sie zunehmend in Konflikt mit jenen hohen Herren, die versuchen, möglichst geschlossene Territorien anzuvisieren und damit das Umland der Städte einzuschließen.

 

Friedrich ("der Freidige") versucht, die königliche Landfriedensgewalt in eine territorialstaatliche umzuwandeln. Nach seinem Sieg erzwingt er den Wiederaufbau der Zwingburg Klemme in Eisenach und denkt an die Unterwerfung von Erfurt. Dagegen wendet sich das Bündnis aus Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen. Nach ersten militärischen Erfolgen nimmt König Heinrich VII. die Stadt 1309 unter seinen Schutz. Friedrich gelingt es aber, die Stadt zu belagern, das Umland von Erfurt zu verwüsten und Hunger in der Stadt auszulösen. Dabei sind die Juden an der Verteidigung der Stadt beteiligt.

 

Während die Nürnberger politische Obrigkeit gegen die Zollern sich dabei des Bündnisses mit ihren Handwerkern und dem kleinen Kapital versichern können, sehen diese Leute in Erfurt ihre Interessen durch die Expansionspolitik ihres Rates nicht vertreten.

Im Dezember marschieren Handwerker und andere Bürger aus den Vierteln, die gesamte Gemeinde (Peterschronik in: Schneider-Ferber, S.79) vor das Rathaus am Fischmarkt und übergeben einen Forderungstext ('Vierherrenbrief'), in dem unter anderem die Beendigung des Krieges, der Politik im Interesse der Wenigen und die Wahl von vier Vertrauensmännern aus ihren Reihen und mit außerordentlichen Vollmachten verlangt werden. Die Mächtigen der Stadt sollen ihre Privatfehden mit Söldnern beenden, die die Stadt nur Geld kosten, die Lasten sollen gerechter verteilt werden und die Korruption unter den Patriziern im Rat soll beendet werden.

Die Vierherren, aus drei Stadtteilen und einer aus den (großen und kleinen) Zünften zu wählen, sollen im Rathaus Beschwerden der Bürger vorbringen und den Rat beaufsichtigen. Dafür können die Spitzen der Zünfte sich an sie wenden. Der Rat muss nachgeben und der Erzbischof schließt sich den Aufständischen an.

 

Mit der Unterscheidung in den Rat und die ihn stellenden Familien und der Gemeinde als den nicht vertretenen Einwohnern mit Bürgerrecht wird die Scheidung in Obrigkeit und Untertanen klar herausgestellt: Der neuen Obrigkeit gehört politisch die Stadt. Mit dem Landgrafen Friedrich von Thüringen wird ein Frieden mit eher günstigen Bedingungen für die Stadt geschlossen, die auch in Zukunft zahlreiche Dörfer beherrschen wird. 

 

Es gelingt den Zünften, an der Macht zu partizipieren. Die alte Führungsgruppe der patrizischen Gefrunden muss sich mit 4 Ratsposten abfinden, während zehn nun den mächtigeren Zünften und zehn der Gemeinde zustehen.

Es kommt zu Konflikten mit dem privilegierten Klerus und zu erneuten Unruhen, in denen über 80 Familien die Stadt verlassen.

 

Da die Stadt die landgräfliche Gerichtsbarkeit nur noch sehr eingeschränkt azzeptiert, geht der Krieg mit Friedrich ("dem Freidigen") weiter. 1315/16 verliert die Stadt durch Seuche und Hungersnot einen stattlichen Teil seiner Bevölkerung. 1315 kommt es zu einem Kompromissfrieden.

 

1322 werden die Vierherren in den Rat aufgenommen.

1331 erhält die Stadt ein kaiserliches Messeprivileg. Als 1332 der Mainzer Provisor die verbliebenen erzbischöflichen Rechte aufzeichnet, stürmen die Bürger in Sorge um ihre Rechte den Mainzer Hof. Die Stadt hat inzwischen um die 18 000 Einwohner.

 

1348 werden die Juden in der Stadt zum ersten Mal als myteburger bezeichnet, aber schon im Jahr darauf bricht der große Pogrom aus. Im Februar zieht eine Pogromwelle durch Thüringen und erreicht Erfurt am 21. März. Laut Peterschronik sollen zunächst etwa 100 Juden erschlagen worden sein, worauf sich die übrigen in ihren Häusern selbst verbrannten. Vorausgegangen soll die Opposition einiger Patrizier gewesen sein, die die Leute zu Totschlag und Plünderung aufstachelten. Dazu soll ein allgemeiner Groll gegen die Obrigkeit existiert haben. Die Verurteilung der 40 iudenschläger beinhaltet dann vor allem ihre Verschwörung gegen den Rat. Dieser hat die Besitztümer der Juden bereits in seinen Besitz gebracht wie auch die jüdischen Ansprüche gegen Schuldner. (alles nach: Eidam, S.66ff)

 

1351 Erfurter Zuchtbrief, der die Willkür von 1306 erweitert. 1354 beginnt die Wiederbesiedlung mit Juden, denen nun das Bürgerrecht gewährt wird. (s.o. S.76)

 

Ende des Jahrhunderts wird die Universität gegründet.

 

Leipzig

 

Nach dem schweren Konflikt mit Markgraf Dietrich setzen die Leipziger Kaufleute auf beharrliche Kompromisse und auf ihre wirtschaftliche Macht, Markgraf Dietrich von Landsberg gesteht ihnen 1263 zu, als Stadtbürger nicht mehr vom Vogt gerichtet zu werden, sondern vom aus der Stadt stammenden Schultheißen, der sich dabei inzwischen von Bürgern (cives) beraten lässt. Der Vogt ist nur noch für das Umland zuständig.

Aus diesen Cives entwickelt sich der Rat der Stadt, der 1270 zum ersten Mal zusammen mit dem Schultheiß in einer Urkunde auftaucht. Dieser Rat ist nun für die öffentliche Ordnung, die Marktaufsicht und ziviles Recht zuständig. 1292 taucht ein Bürgermeister auf. Der Rat besteht aus zwölf Mitgliedern, die jährlich eingesetzt werden und aus den führenden Familien der Stadt kommen. Ab 1301 ist der Schultheiß auf die Hochgerichtsbarkeit beschränkt und nicht mehr an der Ausstellung städtischer Urkunden beteiligt.

 

1273 kauft die Stadt die vom Markgrafen verpachtete Münze für 100 Silbermark.

 

Um 1300 hat Leipzig rund 3000 Einwohner.

1409 wird eine Universität gegründet

 

1497/1507 taucht in zwei großen Messeprivilegien Kaiser Maximilians I. zum ersten Mal das Wort Messe auf. Städten im Umkreis von 115 km dürfen keine neuen Jahrmärkte mehr einrichten.

 

Freiburg

 

Mit dem Aufstieg neuen Kapitals zwischen 1200 und 1248 und damit einer zweiten in die Machtstrukturen eingreifenden Gruppe wird die städtische Politik selbstbewusster und löst sich immer mehr aus den engen Bindungen an den gräflichen Stadtherrn. Dazu gehört der Beitritt zum Rheinischen Bund und ein Vertrag mit Graf Konrad 1258 über die Regelung des Handels mit Freiburger Silber.

Die neue Elite stellt den Spitalpfleger und den Zunftmeister der Kaufleute und sorgt gegen Ende des Jahrhunderts dafür, dass ein von ihnen gestellter Bürgermeister den gräflich gebundeneren Schultheißen verdrängt.

 

1271 stirbt Graf Konrad auf einem Kriegszug für König Ottokar von Böhmen. Rudolf von Habsburg unterstützt bis 1273 die Inbesitznahme von Badenweiler und Neuenburg durch Heinrich. Ab 1272 nehmen mit dem neuen Grafen Egino II. die Konflikte zwischen Rat und Stadt zu. Der hochverschuldete Stadtherr beansprucht Zölle und andere Abgaben wie die aus der Gerichtsbarkeit. 1275 reißt der Stadtherr das Wahlrecht des Schultheißen an sich. Ab 1275 führt Graf Egino Krieg mit Habsburg und versucht die Lasten auf die Bürger abzuwälzen. Habsburg verlangt Neuenburg, Villingen und die Burg Zähringen.

 

1278 zerstört Graf Egino mit der Unterstützung der Freiburger Bürger die habsburgische Burg Zähringen. 1281 zwingt Rudolf die Stadt, die Kosten für den Wiederaufbau der Burg sowie den Neubau einer weiteren aufzubringen. Insgesamt wird die Stadt mit rund 2000 Silbermark belastet. Darüber hinaus wird die jährliche Abgabe an den Stadtherrn auf 200 Mark Silber verdoppelt, wofür die Bürgerschaft nun Ungeld auf Wein und Korn erheben darf. "Die Stadt kaufte dem Grafen, dem das Wasser immer mehr zum Hals stieg, das Steuerrecht buchstäblich ab." (M.Blattmann in: Freiburg, S.561) 1282 bestätigt der König alle Gewohnheiten, Freiheiten und Gnaden der Stadt. Freiburg tritt dem königlich initiierten "Landfrieden am Lech" im Interesse seines Handels bei.

 

1284 bilden drei reiche Freiburger Bürger ein Gewerke und lassen sich vom Grafen den Bau eines 25km langen Hangkanals, um Wasser von den Höhen von St.Peter zu den Bergwerken im Suggental zu leiten, "um dort zum Beispiel Räder zu betreiben, mit denen Wasser aus den Gruben gepumpt wurde." (H.Steuer in: Dendorfer/Regnath/Widmann, S.110f):

Wir grave Egen von Friburg kunden allen, die disen brief sehint oder hoerint lesen, das wir haben erloubit Burchart dem Turner, Heinrich Wolleben, Cuonrat Ederlin, meister cuonrat Rotermellin un all iren gesellen ze den silberbergen ze Sukendal und ze des herzogen berge un allen, die die selben berge buwent und iren erben, das sie einen graben mit wasser ze den selben bergen vueren uber des gottishus guot von Sante Peter un unber ellu du guot, da wir vogit uber sin un da wir gewaltig sin, nah ir willen un alse vil, so sie bedurfen. (in: Freiburg, S.335)

 

Wie der Graf mit seinem Bergrecht umgeht, beschreibt er auch 1286 dem Herzog von Lothringen: So ist es alter Brauch beim Verleihen von Silberbergen: Wenn ich, Graf Egino, jemandem eine Silbergrube um den sechzehnten, den zwanzigsten oder den dreißigsten Pfennig gebe, womit alle Rechte abgegolten sind, und aus der Grube Zinse im Werte von 20 Schilling erlöst werden, dann fallen davon an mich zwölf Schilling und an den Pfarrektor acht Schilling als Zehnt (...) und von allen meinen Fronbergen bekommt der Pfarrektor diesen seinen rechtmäßigen Anteil (...) Außerdem garantiere ich den Bergleuten Weg und Steg zu meinen Silbergruben. (in: Freiburg, S.336f)

 

Militärische Abenteuer des Freiburger Grafen führen zu Geldforderungen an die Stadt. 1289 sagt die Stadt 1400 Mark Silber zu, wofür sie für zehn Jahre die Einziehung von Ungeld (Verbrauchssteuern) zugestanden bekommt.

 

Die neureichen Ratsfähigen seit 1248 werden immer reicher und einflussreicher, gelangen in die Nähe zum Grafenhaus, kaufen sich in gräfliche Lehnsgüter ein und werden wichtige Kreditgeber.

1291 taucht das Amt des Bürgermeisters auf. 1293 wird der mit 15. Mark Silber entlohnt. Im selben Jahr 1293 gewinnen die Zünfte in einer neuen Verfassung Zugang zum Rat. Die neuen Vierundzwanzig bestehen nun aus einem Drittel Edlen, einem Drittel Kaufleuten und einem von den antwerclûten. Anteilig ähnlich besetzt ist der Ausschuss, der die Steuern bewilligt. Der Bürgermeister, jährlich vom Stadtherrn aus den fromen und biderben ausgesucht, steht nun dem neuen Rat so vor wie der Schultheiß dem alten. Allerdings entstammen Schultheiß wie Bürgermeister wenigen alten und ritterlichen Geschlechtern. Ab 1316 wird der Bürgermeister jährlich von beiden Räten mit Stimmenmehrheit gewählt, was bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts meist Wiederwahl bedeutet.

 

Festgesetzt wird auch, dass der Münzfuss auch bei Verpachtung den Vorgaben des Rates und der Bürgerschaft untergeben bleibt, um die Münzqualität zu sichern. Dabei bleibt dem Grafen als Inhaber des Münzregals weiter der Schlagschatz.

 

Inzwischen besitzt Freiburg durch rasches Bevölkerungswachstum drei Vorstädte, von denen zwei bereits durch Mauererweiterungen und einbezogen und alle durch das Bürgerrecht integriert sind.

 

1299 führt die Weigerung der Stadt, erneuten Geldforderungen des Grafen nach seiner Beteiligung an der Schlacht von Göllheim nachzukommen, mit Rückendeckung des neuen habsburgischen Königs Albrecht zur gräflichen Belagerung der Stadt. Die Bürger müssen nachgeben und zahlen nun jährliche 300 Mark Silber an ihren Herrn, erhalten dafür erneut das Recht, Ungeld einzuziehen. Außerdem werden Freiburger Bürger nun vom Erscheinen vor fremden Gerichten ganz befreit und Rat und Zünfte wählen nun ihre Meister selbst.

 

Um 1300 beginnt der Erzabbau im stadtnahen Schauinsland durch reiche Bürger. 1303 werden zum ersten Mal Berggefälle an sie verpfändet und 1309 sind die ersten Verleihungen von Fronbergen an Gewerke (Unternehmerkonsortien) dokumentiert. Den Reichtum in der Stadt dokumentieren die seit 1320 von den Zünften gestifteten Münsterfenster. 1335 stiften Anteilseigner der Grube Dieselmuot, die Familie Tulenhaupt, das vierteilige sogenannte Tulenhauptfenster, und 1340 heißt es unter einem anderen Fenster: DIS GULTEN DIE FRONER ZE DEM SCHOWINSLAND. Passenderweise werden bei beiden Szenen aus der Arbeit im Berg gezeigt, an der sich die Stifter natürlich nicht selbst beteiligten

 

1327 gehen wesentliche Rechte des Münzregals ganz an die Stadt über. Der Münzgewinn geht an die Gläubiger des Grafen, bis die Stadt ihnen 1368 die Schuldbriefe abkauft und damit das Münzrecht erwirbt. Aber noch 1327 gelten das Schultheißenamt, die Münze, die Zinse der Hofstätten, die Zölle und der Kirchensatz als stadtherrliche Einkünfte, die allerdings schon länger nicht mehr reichen.

 

Nach 1300 hat die Stadt schätzungsweise 9000 Einwohner. Der Wohlstand basiert kaum auf Fernhandel, sondern im wesentlichen auf regionalem Handel. Das Silber wiederum landet weitgehend in der Münze.

 

Nach 1300 greifen die mächtigen städtischen Geschlechter (wie die Snewlin) immer mehr aufs Umland über, erwerben Adelsherrschaften, kaufen Burgen und andere feste Häuser und lassen sich eigenen Burgenbau genehmigen. Umgekehrt verbindet sich Landadel durch Heirat immer mehr mit ihnen. Anderer Adel verbindet sich mit der Stadt über Soldverträge. Burgen räuberischer Ritter wiederum werden zerstört.

 

Der Konflikt zwischen Konrad und seinem Vater Graf Egino, den der Sohn gefangen hält, wird 1316 durch die Übertragung der Herrschaft durch den Vater beendet. Die Stadt kann dafür Zugeständnisse erreichen: Uneingeschränktes Recht, Ungeld zu erheben, Wahl von Bürgermeister und Zunftmeister auch gegen das gräfliche Votum. 1327 erkauft sich die Stadt für 4000 Mark Silber die Unveräußerlichkeit (und Unverpfändbarkeit) von Stadt, Münze, Hofstättenzins, Zoll und anderem. Seine Töchter darf der Graf nur noch mit städtischer Zustimmung verheiraten und keine Fehden ohne Unterrichtung der Räte anfangen.

 

Breitangelegte und engere Städtebündnisse (wie die mit Straßburg und Basel) bestimmen die Außenpolitik der Stadt. "Zum einen ging es um die allgemeine Friedenswahrung, um Verhinderung von Fehden, Vermeidung der ungemein kostspieligen Schädigung durch Raub- und Brandschatzung, Gewährleistung ungestörter Handelsmöglichkeiten." (Freiburg, S,166)

 

Bereits 1331 verpfändet der Graf seine Stadt wieder. 1344 vereinbaren die Bürger mit ihm, dass sie den Herren wechseln dürfen, falls er dies wieder tut. (Villingen hatte sich schon 1326 von seinen Grafen (von Fürstenberg) freigekauft und den Habsburgern unterstellt.

 

1338 wird Zunftzwang eingeführt, da sie mit der städtischen Miliz unter dem Obristzunftmeister praktisch identisch ist.

 

 

Seit 1281 gab es Hinweise auf die Existenz von Juden in der Stadt, das Judenregal gerät um 1300 in die Hand des Grafen. 1323 gewinnen sie daraus 100 Silbermark. 1326 schuldet Graf Konrad andererseits schon acht Juden 488 Silbermark.

1338 bekommt eine jüdische Gemeinde vom Grafen und Rat eine Art Autonomie zugesprochen, in der sie ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln kann. Sogar ihre Verspottung in öffentlichen Spielen wird untersagt. Die Stadt muss auf die von Juden zu bezahlende Trinkstubensteuer verzichten. Inzwischen sind es vielleicht 8-10 Familien, die verstreut und wohl ungestört in der Stadt wohnen. (H.Schwendemann in: Dendorfer/Regnath/Widmann, S.123)

 

1349 werden die Freiburger Juden nach Gerüchten von Brunnenvergiftungen in Breisach verhaftet. Die Männer und Frauen werden außerhalb der Stadt verbrannt, schwangere Frauen und Kinder werden zwangsgetauft. Synagoge und Häuser gehen in städtischen Besitz über. Die Schulden der Christen werden nun an die Stadt als neuem Gläubiger mit einem kleinen Abschlag umgeleitet.

 

Nürnberg

 

Die Gewerbe- und Handelsstadt mit ihrem inzwischen sich entwickelnden Reichtum bleibt durch das Mittelalter hart umkämpft. Sowohl die bayrischen Wittelsbacher wie die Zollern möchten sie sich nach dem Interregnum einverleiben. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts besitzen die Zollern in Reichweite Nürnbergs eine große Hausburg neben der in der Stadt: Die Cadolzburg.

 

Um 1300 ist es in Nürnberg bereits eine feste Gruppe von Familien, die die Steuern einziehen, die Bürgermeister (consules) stellen und und die Schöffen (scabini) des stadtherrlichen Schultheißengerichtes. Im späten 13. Jahrhundert bilden sie den Rat aus Bürgermeistern und Schöffen. Sie kommen wohl im wesentlichen aus Ministerialenfamilien her und sind durch Heirat mit dem Landadel der Umgebung verwandt, führen ritterliche Wappen und seit 1276 den Titel Herr (Isenmann).

Diese Geschlechter sichern ihr Kapital durch Kauf von Grundbesitz außerhalb der Stadt ab. Schon im 13. Jahrhundert erwerben sie so größere Ländereien, für die sie von Karl IV. Regalien hinzukaufen. Das Erbrecht tendiert in Richtung Primogenitur. Ein Hans Pirckheimer besitzt so 1356 "insgesamt 60 Lehensgüter, 19 Eigengüter, 5 Stadthäuser und 24 Hypotheken." (Isenmann, S.272) Kein Wunder, dass man sich zumindest dem Landadel ebenbürtig, wenn nicht gar überlegen fühlt.

 

Mit dem Bau einer neuen Stadtmauer ab 1256 taucht ein Ungelter auf, der die indirekten Stauern eintreibt. Daneben gibt es seit etwa 1300 gelegentlich eine direkte Steuer als Vermögensabgabe, die bei geringem Vermögen als eine Basissteuer entrichtet werden muss. Da sie in Nürnberg Losung heißt, wird sie von zwei Losungern eingezogen.

 

In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erhält die Stadt durch Ludwig den Bayern das privilegium de non evocando, mit dem Rechtsfälle nicht mehr an den König fallen können. 1363 wird Burggraf Friedrich V. in den Reichsfürstenstand versetzt und damit sein entstehender Territorialstaat reichsunmittelbar.

 

Nach 1302 erweitert der Rat seine Kompetenzen beträchtlich. Ihm stehen bald zwei "Frager" vor, die 1381 durch Bürgermeister ersetzt werden. Um 1320 ausgebildeter innerer Rat aus den 13 ratenden Älteren Bürgermeistern (consules) und 13 richtenden Jüngeren Bürgermeistern (scabini), die paarweise für vier Wochen die Ratssitzungen leiten und praktisch dauerhaft amtieren.

Eine kleine Oberschicht von miteinander verschwägerten Familien aus Handel, Finanzen und Großgewerbe besetzt diesen Rat. Nach 1340 öffnet er sich für kurze Zeit für neue Mitglieder aus der Kaufmannsschaft. Zwischen 1332 und 1340 wird der Ratsaal des Rathauses errichtet, zu dieser Zeit größter Profanbau jenseits von Italien.

Unter Karl IV. werden die Burggrafen der Zollern aus der Stadt verdrängt.

1347 unterstützt der Rat Karl IV., während die Handwerker mit den Wittelsbachern sympathisieren und 1348/49 einen eher gewaltlosen Aufstand durchführen. Ein neuer Rat wird eingesetzt, allerdings im wesentlichen auch mehrheitlich aus Patriziern, und bei den Handwerkern solche, die eher im wesentlichen Fernhändler sind; und für gut ein Jahr gibt es Zünfte, die dannwieder und dauerhaft verboten werden.. Als sich Karl mit den Wittelsbachern verständigt hat, zieht er mit einem Heer nach Nürnberg, worauf der alte Rat gewaltlos wieder an die Macht kommt.

Den Handwerkern wird nun jede politische Aktivität verboten, der Rat überwacht ihre Versammlungen.

Im Dezember 1349 spricht sich der Rat mit Karl IV. ab und 562 Juden fallen dem zum Opfer. Das Judenviertel wird abgerissen und an seiner Stelle der Hauptmarkt und die Frauenkirche angelegt.

 

Rund 300-400 ehrbare Kaufleute, Händler und Handwerker, die als Genannte als Zeugen vor Gericht auftreten können, bilden einen Größeren Rat als Akklamationsorgan für strittige Entscheidungen des kleinen Rates und stellen Hauptleute der bürgerlichen Miliz.

 

Nach den Regensburger Unruhen in den 1330er Jahren zieht viel Handelskapital von dort um nach Nürnberg, welches zunehmend Regensburg an Bedeutung als Handelsmetropole überflügelt.

 

Zwischen Nürnberg und der Oberpfalz, wo es schon seit dem 11. Jahrhundert Erzgewinnung gibt, investiert Nürnberger, Amberger und Sulzbacher Kapital in Schmelzhütten, Hammerwerke und Drahtziehmühlen. "Um Amberg und Sulzbach erwarben oder verlegten Nürnberger Kaufleute und Unternehmer Eisenhämmer, Blech- und Drahtwerke. " (Isenmann, S.351) "Nürnberger Kaufleute unterhielten Blechhämmer im Umland und bezogen die nötigen Halbfabrikate aus der Oberpfalz. Der Großfinanzier Kaiser Ludwigs des Bayern, Konrad Groß, erwarb 1335 den sogenannten Gleißhammer bei Nürnberg." (Dirlmeier, S.34).

 

"Konrad Groß (um 1280-1356) nutzte die Einkünfte des ererbten Grundbesitzes als Unternehmer und Finanzhändler, er kreditierte Kaiser Ludwig d. Bayer, der bei seinen Aufenthalten in Nürnberg nicht selten dessen Haus als Quartier wählte, größere Summen. Im Gegenzug erhielt Konrad Groß zahlreiche Pfandverschreibungen zugunsten seiner Person, die er auch zum Nutzen der Stadt einsetzte." (Fuhrmann, S.139) So stiftete er das seit 1332 erbaute Heilig-Geist-Spital für 128 Kranke und 72 Pfründner.

Eine Familiengesellschaft ist die Firma Stromer-Ortlieb. "Noch vor 1336 engagierten sich die Stromer im oberpfälzischen Montanrevier, waren spätestens nach der Mitte des 14. Jahrhunderts europaweit im Handel aktiv, so in Venedig, Mailand, Ofen, Lyon oder Breslau und den Niederlanden. Sie beteiligten sich an der Finanzierung der rämischen Könige und tätigten hochriskante Wechselgeschäfte." (Fuhrmann, S.176)

Die enge Zusammenarbeit mit den Königen wird unter Karl IV. fortgesetzt. Der braucht Kredite für seine Territorialpolitilk und den Ausbau Prags als Residenz. Dafür kann Nürnberg die Hanse ein gutes Stück weit aus Westpolen verdrängen. Nach und nach wird Nürnberg auch in den westlichen Hansebereich eindringen.

(siehe auch: Großkapitel Gewerbe 3)

 

 

Städtebündnisse (Materialsammlung)

 

1243 schließen Bern und Freiburg im Uechtland einen Vertrag, der den gemeinsamen Frieden sichern soll, während ihre Stadtherrn, die Kyburger Grafen und Kaiser Friedrich II., sich im Krieg befinden.

 

Rheinischer Städtebund

 

Flandern

 

In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts schreibt Matthaeus Paris in seiner 'Chronica Maiora': Alle Völker der Welt werden von englischer Wolle gewärmt, die von flandrischen Arbeitern zu Stoff verarbeitet wird. (in: Tuchman, S....)

 

Die Tuchproduktion scheint sich früh in das Verlagswesen einerseits und das Unternehmertum reiner Tuchfabrikanten aufgeteilt zu haben. Die starke Stellung dieses Produktionszweiges scheint sich dann darin auszudrücken, dass das flämische Kapital sich um 1250 von den Champagnemessen zurückzieht und die Händler zu Hause empfängt.1252 verleiht die flämische Gräfin Margarethe den norddeutschen Händlern Privilegien wie die rechtliche Besserstellung und das Recht auf eine gewisse Selbstorganisation. An etwa 1270 erscheinen hier italienische Händler.

 

In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nehmen dann die Konflikte mit England zu, dessen Auseinandersetzungen mit der französischen Krone in Konflikt geraten mit der Tatsache, dass die Grafschaft Flandern zum großen Teil ein Lehen des französischen Königs ist. Auch das führt dann zu einem gewissen Niedergang der flämischen Tuchindustrie, wobei Brügge im wesentlichen eine Handelsstadt wird.

 

Flandrische Städte nutzen seit etwa 1250 in hohem Maße den Verkauf von Leibrenten, Brabant und Holland folgen nach 1300. "Städte wie Dordrecht zahlten im 15. Jahrhundert in der Spitze über 1000 Leibrenten jährlich." (Fuhrmann, S.152)

 

Die Städte versuchen zunehmend das Umland und damit die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen zu kontrollieren. Zugleich führt das zunehmende Verlagswesen zur Integration ländlicher Wirtschaft in die städtische.

 

Bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts arbeiten Grafen und kleine städtische Oberschicht Hand in Hand. Aber in Ypern (1276) und Brügge (1292) gelingt es den Handwerker-Gilden, die Gliederung des städtischen Militärwesens zu übernehmen, die bisher nach Stadtvierteln organisiert war. In Utrecht gewinnen 1274 die Gilden die Kontrolle über die Stadtverwaltung, die ihnen allerdings der Bischof zwei Jahre später mit einer blutigen Schlacht wieder nimmt (Fuhrmann).

 

***Der Rahmen: Kampf um Flandern***

 

Als dann König Philipp ("der Schöne" 1286-1314) versucht, die flämischen Grafen auszuschalten, um Flandern seiner Krondomäne einzuverleiben, verbündet er sich mit der städtischen und eher frankophilen Oberschicht, während der Graf Guido de Dampierre sich an die kleinen Leute, das heißt die entstehenden neuen Zunfteliten und aufstrebende Krämer hält. In letzterem Bündnis entwickelt sich ein flämischer „Patriotismus“, der sich erst gegen Frankreich und später gegen Habsburg wenden wird. Der Graf verbündet sich in seiner Machtlosigkeit gegenüber der französischen Krone mit der englischen. Der französische Philipp unterstellt sich darauf die fünf größten flämischen Städte in direkter Verwaltung. Der Graf und sein Erbsohn Robert werden gefangen genommen.

 

In der sogenannten Brügger Frühmette des 18. Mai 1303 bringen die Städter fast tausend französische Besatzungssoldaten um und an die 120 Mitglieder der Brügger Oberschicht, die mit ihnen zusammenarbeiteten.

 

Mit dem Sieg der städtischen Milizen bei Koortrijk (Courtrai) in der "Sporenschlacht" 1302 über ein französisches Ritterheer wird dann das politische Monopol des Großkapitals zugunsten des gehobenen Handwerks und Kleingewerbes etwas aufgebrochen; allerdings gelingt es den Gilden im 14. Jahrhundert nur in Utrecht und Lüttich, die Städte zu kontrollieren.

Auf beiden Seiten kämpfen dabei niederdeutsch und französisch sprechende Flamen gegeneinander.

 

Die allgemeine Hungersnot von 1315 bis 1322 trifft Flandern besonders, wo 5-10% der Städter verhungern. "Allein zwischen Mai und Oktober 1316 wurden in Iepern (Ypern) knapp 2800 Tote gezählt." (Fuhrmann, S.152)

 

Der französische Philipp V kann 1320 militärisch erfolgreich durchgreifen und lässt dann den flämischen Grafen frei gegen die Abtretung von Lille und Douai und das Zugeständnis politischer Mitbestimmung der Zünfte in den Städten. Zwischen 1323 und 1328 schließen sich in Flandern Handwerker, Lohnarbeiter und Bauern zusammen, um für bessere Arbeitsbedingungen und gegen die Privilegien von Adel und Patriziern zu kämpfen. (Ertl, S.106)

 

Als dann Edward III. 1337 den französischen Thron beansprucht, schlägt sich Graf Ludwig von Nevers/Flandern auf die französische Seite und nimmt englische Kaufleute gefangen. Darauf verbietet Edward, da er den Grafen nicht für sich gewinnen kann, die Ausfuhr von Wolle und den Import flämischer Tuche, um die Städte unter Druck zu setzen. Da dies die niederländische Wirtschaft massiv bedroht, wählt eine Genter Versammlung einen Magistrat aus fünf Hauptleuten mit dem Tuchhändler Jacob van Artevelde an der Spitze. Die Herzogtümer Brabant und Geldern schließen sich dem Protest an. Der Graf flüchtet nach Paris, und im Januar 1340 wird Edward III. in Gent zum französischen König gekrönt. Die Handelsbeschränkungen sind inzwischen wieder aufgehoben.

Philipp verbietet nun die Getreidelieferungen aus seinem Reich nach Flandern, was Hunger bedeutet. Als bekannt wird, dass Arteveld den englischen Krieg finanziert, wird er von einer Menge erschlagen.

 

1346 übernimmt Ludwig von Male die Grafschaft und begrenzt die Macht von Städten wie Brügge, Ypern oder Gent. In einem kostspieligen Krieg gegen Brabant gliedert er Antwerpen und Mecheln der Grafschaft ein und verhindert dann deren wirtschaftlichen Aufstieg.

 

Mit den Konflikten um die Anfänge des Hundertjährigen Krieges und dem Handelskrieg Englands gegen Flandern wird deutlich, wie stark die Wirtschaft an politische Machtverhältnisse gebunden ist. Flämische Städte beginnen, die Weberei in ihrem Umland zu zerstören, um sich selbst zu halten. Gent setzt Stapelzwang für Getreide durch.

 

***Brügge***

 

Die städtische Bevölkerung wächst erheblich. Im späten 13. Jahrhundert baut sich Brügge einen zweiten, äußeren Mauerring, der 1297 fertiggestellt ist, ebenfalls mit einem parallelen Kanal, dessen Wasserspiegel etwa einen Meter höher liegt als der innere Kanalring. Dadurch "konnten Kanäle vom äußeren zum inneren Ring durch das Gefälle Wassermühlen antreiben und die notwendige Wasserversorgung mit frischem Wasser für Färber und Walker sicherstellen. Ein Leitungssystem, das zahlreiche Brunnen in der Stadt versorgte, wurde durch eine Wasserkunst (Waterhuis) gespeist: Von Pferden getrieben wurde durch eine Eimerkette Wasser aus dem äußeren Ring auf das Dach des Waterhuis geschöpft,von wo es in das städtische Netz eingespeist wurde und zahlreiche Brunnen in der Stadt mit Wasser versorgte. Dieses Leitungssystem, entstanden Ende des 13. Jahrhunderts, war der Stolz Brügges." (Schott, S.57f)

 

Neben dem Belfried wird ab 1294 die Waterhalle gebaut, in die Schiffe hineinfahren können, um auch bei Regen die Waren aus aller Herren Länder trocken entladen zu können.

 

Im 13. Jahrhundert wird Brügge zur Handelsmetropole. Englische und norddeutsche Kaufleute lassen sich hier als "Gäste" nieder. Treffpunkt und Zentrale der zukünftigen Hanse ist das Karmeliterkloster. Im 14. Jahrhundert wird sich dann der Anteil der Handwerker an der Brügger Bevölkerung in etwa halbieren.

 

Nach 1300 verdrängen fremde Fernhändler in Brügge die einheimischen immer mehr. Brügge wird zu einer Stadt der Makler zwischen fremden Händlern, die von einschlägigen Gasthäusern aus operieren. Die fremden Händler, "Gäste", müssen nämlich entweder bei ihren Handelspartnern oder immer häufiger in Herbergen unterkommen, wo sie auch ihre Waren zu lagern haben. Entweder die Gastgeber oder aber Makler haben dann die Geschäfte zu vermitteln. Diese Makler bilden um 1293 bereits eine eigene Zunft und 1303 das Monopol auf die Geschäftsvermittlung. Wirte und Makler arbeiten eng zusammen. Wirte vertreten die Gäste vor Gericht und haften für deren Schulden.

 

Um 1285 wird ein repräsentatives Haus der Familie ter Beurze erwähnt, deren Wappen drei lederne Beutel sind (lat. borsae). Sie betreibt seit etwa dieser  Zeit mindestens eine Herberge für fremde Kaufleute, auch solche der Hansestädte. Dort finden sich immer häufiger Finanzmakler ein, die Wechsel kaufen und verkaufen. Als später in Antwerpen und noch später in Amsterdam ähnliche Häuser eingerichtet werden, übernehmen sie dafür den Familiennamen, der von dort dann in viele europäische Sprachen übergeht.

 

Seit 1315 haben die Engländer mit dem Ingelsche Weeghuis (Waagehaus) ihr eigenes Gebäude. Sie teilen sich in die in Brügge ansässigen Stapler, die am Handel mit Wolle, Leder und Häuten beteiligt sind und die Merchant Adventurers, die den Handel mit nicht dem Stapel unterliegenden Waren, insbesondere Tuchen betreiben. (von Seggern in: Felten, S.116f) Gegen Sluis wird 1323 ein Stapel für die auf der Zwin gebrachten Waren in Brügge eingerichtet.

1277 kommt die erste genuesische Caravelle in Brügge an, obwohl sich Genuesen zunächst vor allem in Antwerpen niederlassen. Ihnen folgen Venezianer und bald auch Katalanen. Im 14. Jahrhundert werden die Norddeutschen dann die größte Gruppe. Allerdings sind bei etwa 40 000 Einwohnern um 1340 nur wenige hundert fremde Kaufleute.

 

Eine politische Selbständigkeit wird weder Brügge noch eine andere flämische Stadt je erreichen.

 

***Gent***

 

Gent zieht sich andererseits vom Fernhandel zurück und wird vorwiegend Produktionsstandort, was es bis zum Ende der sogenannten industriellen Revolution auch bleibt. Ansonsten beschränkt es sich auf den Regionalhandel vor allem mit Getreide.

 

Um 1350 ist Gent mit rund 64 000 Einwohnern nach Paris zweitgrößte Stadt nördlich der Alpen. In Brügge sind es wohl über 40 000 Einwohner, Arras, Douai, Lille, St.Omer und Ypern besitzen rund 30 000. Eine Stadt wie Gent verbraucht dabei rund 12 800 Tonnen Getreide im Jahr, das Hauptnahrungsmittel (Fuhrmann, S.79). Solche Mengen an Lebensmittelgrundstoff müssen für das verhältnismäßig dicht besiedelte Flandern zum guten Teil von weither herangeschafft werden.

 

Frankreich

 

In Frankreich verdoppelt sich die Bevölkerung zwischen 1000 und 1300, was sich in den hohen Bevölkerungszahlen der Städte niederschlägt. Paris ist dabei ein Sonderfall; es hat etwa um 1300 ungefähr 60-70 000 Feuerstellen, also Haushalte. Damit hat es seine Bevölkerung in diesem Zeitraum um das mindestens Fünfzigfache gesteigert und nähert sich Anfang des 14. Jahrhunderts den 200 000. Faktoren dabei sind die Anwesenheit des Königs und seines Machtapparates, die zumindest zeitweilige Anwesenheit vieler Großer des Reiches mit ihrem Anhang. Das steigert die Nachfrage nach Konsumgütern, was dem produzierenden Gewerbe nützt und immer mehr Kaufleute anzieht. Das wiederum schafft Lohnarbeit. Schließlich kommen dazu die vielen hohen Schulen, die sich dann zum großen Teil in der Universität zusammenfinden.

 

Im 'Livre de métiers' werden für 1268 in Paris 5844 Handwerksmeister in 488 Zünften erwähnt.

 

Vertreter der Stadt Paris beim König sind "der Prévôt des Marchands und vier Schöffen, die zudem die Aufsicht über den Handel oder die Hafenanlagen am Seineufer ausübten." (Fuhrmann, S.150)

Die Magistrate einer reichen Oberschicht machen es den Königen gleich und belasten ihre Bürger mit Kopf- und Vermögenssteuern sowie indirekten Steuern, wobei sie sich von vielem ausnehmen. Das niedere Bürgertum verbündet sich zunehmend mit dem König, was dazu führt, dass unter Philipp dem Schönen immer mehr Städte in diesem Bündnis auf ihre kommunalen Freiheiten verzichten und sich direkt dem König unterstellen, um ihre materiellen Interessen zu sichern. Als erste macht das Sens 1318 (Ehlers, S.190f)

 

Der Hundertjährige Krieg schädigt dann französische Städte massiv, die immer mehr Geld für den Mauerbau ausgeben müssen, um zu möglichst uneinnehmbaren Festungen zu werden. Einen enormen Aufschwung erleben dafür bretonische Küstenstädte, Rennes, Nantes, Quimper und andere. Zur Produktion von Tuchen und Metallwaren kommt hier der Schiffsbau. 

 

England

 

Um 1300 besitzt England eine ausgedehnte Stadtlandschaft  mit rund 550 Marktorten von durchschnittlich 750 Einwohnern auf dem untersten Niveau, weiter oben etwa zwanzig Städte mit über 5000 und vier Städten über 10 000 Einwohnern, nämlich Norwich, Bristol, York und Winchester, alles Seehandelsstädte. Das ist etwas unter dem Niveau mitteleuropäischer und weit unter dem norditalienischer Verstädterung. Ende des 14. Jahrhunderts sind neben London nur noch zwei Städte mit über 10 000 Einwohnern zu verzeichnen, nämlich Bristol und York.

 

Der englische und walisische borough und der schottische burgh (burgus) definiert sich in der Regel aus dem Recht, dort frei über seinen Grund und Boden zu verfügen und eine feste Miete bzw. Pacht (rent) zu zahlen. Das ist eine weitere Definition als die gemeinhin für deutsche Lande gemachte. Dazu kommt allerdings, dass solche Orte nicht mehr wesentlich von Landwirtschaft leben.

Wenn "Städte", also boroughs zu Parlamenten Edwards I einberufen werden, genügen sie allerdings nicht einmal immer diesen Ansprüchen.

Andererseits sagt das Etikett borough ohnehin nichts über die Wirtschaftskraft einer englischen Stadt aus. Westminster hat den Status einer vill, eines Dorfes, wie manche Stadt, die ohne die Patronage eines Lords entstand. Boston ist ein wohlhabender Handelsort, obwohl es von Amtsleuten des Lords regiert wird.

 

Aber fast alle Städte haben wenigstens einen Herrn, oft den Gründer. Meist im Einvernehmen mit ihm regulieren sie ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten im 13. Jahrhundert durch Kaufmannsgilden selbst, bis dahin, dass sie eine feste fee farm an ihren Herren für alle Abgaben zahlen und deren Eintreibung selbst unternehmen.

Die Könige wenden sich weiter gegen Versuche von Handwerkern und Händlern, sich ohne königliche Erlaubnisse in Interessengemeinschaften zu verschwören, "Parlamente" und Gerichte ungenehmigt abzuhalten. (Fryde in:Schwineköper, S.224) Zudem übernehmen sie Kontrolle über Gewichte und andere Maße, und über Brot und Ale. Ähnliche Regulierungen betreffen andere Gewerbe- und Handelsgüter, manchmal bis hin zu den Preisen, alles Aufgaben, die in deutschen Landen bei den Städten liegen. (s.o.)

 

Städtische Oberschicht bilden wie in deutschen Landen die Juroren eines Gerichts, welche innerstädtische Ämter übernehmen. Insbesondere Abteien versuchen ihre Städte einzuschränken; solange Cirencester (Gloucestershire) königlich war, galt es als borough mit burgesse tenure, als es 1131 an die dort neu gegründete Abtei fällt, versucht diese die Bürger wieder als Dörfler zu behandeln. Die Mönche von Bury St.Edmunds versuchen wiederum, die Bildung einer Kaufmannsgilde zu unterdrücken (Dyer, S.220).

 

Bürger wird man entweder, indem man das Bürgerrecht erbt, es durch einen Lehrlingsstatus erwirbt oder es kauft. In Dunfermline kostet es enorme 40 Schillinge, was zwei Drittel der eigentlich bürgerlichen Einwohner davon abhält es zu kaufen (Dyer, S.315)

 

Mit königlicher Charter versehende Städte regeln ihre Angelegenheiten im 13. Jahrhundert mit einem Rat und einem Bürgermeister (mayor) selbst, weswegen solche Privilegierungen bei Städtern sehr beliebt sind. Eigene Amtsleute sind für die pauschale Abfuhr einer Abgabensumme zuständig. Lincoln bezahlt König Johann darum 200 Pfund für eine solche Carta. 

Bürgermeister halten städtisches Gericht, arbeiten mit den Meistern der Gilden zusammen, überwachen Handwerker der Nahrungsbranchen und regulieren die Märkte. Unter ihnen nehmen städtische Amtsträger zu.

 

Weitgehende Selbstverwaltung bedeutet auch im 13. Jahrhundert und darüber hinaus Machtausübung einer Oberschicht, wie auch in deutschen Landen bis zu den Kämpfen der Zünften um Partizipation. Weber dürfen so schon mal wie in Leicester nicht für Auftraggeber außerhalb der Stadt arbeiten und ihnen wird in Winchester verboten, Tuch selbst auch zu färben oder gar zu verkaufen. Metzgern wird verboten, ihren Talg selbst in Kerzen zu verwandeln.

Dieser Oberschicht wird auch immer wieder einmal unterstellt, beim Einsammeln der Abgaben sich selbst zu begünstigen und die kleinen Leute auszuplündern. Zudem versuchen diejenigen, die selbst Lohnarbeit nutzen, den Preis der Arbeit möglichst niedrig zu halten. 1364 setzen 18 Schuhmachermeister von Bristol in den Regeln Höchstlöhne für ihr Gewerbe fest und verbieten das Abwerben von Arbeitskräften von einem Meister zu einem anderen.

Tuchhändler haben vor allem Interesse an der Kontrolle der Qualität der Arbeit der Färber, die sich stark auf den Marktwert auswirkt. In Bristol sucht 1407 der Bürgermeister zwei Färbermeister aus, die überall Qualitätskontrollen durchführen. Zuvor waren die Exporte Bristoler Tuche stark gesunken.

Andere Regulierungen sind eher am Gemeinwohl orientiert. Zwischenhändlern wird so oft verboten, Getreide vor der Stadt aufzukaufen und dann abzuwarten und auf einen höheren Preis zu spekulieren. Brotpreise werden manchmal an den Preis des Getreides gekoppelt und der Preis von Ale an den von Malz. Metzger werden vor Gericht gezogen wegen überhöhten Fleischpreisen.

Überhaupt lässt sich an den vielen Gerichtsverfahren erahnen, wie oft Regulierungen nicht eingehalten werden.

 

In England wird die Vereinigung von Händlern und Handwerkern als Ansprechpartner für König und Barone eher gerne gesehen, während in Schottland Handwerker-Vereinigungen bis tief ins 15. Jahrhundert noch verboten sind. Überall aber werden wie auf dem Kontinent Assoziationen der Lohnarbeiter untersagt, der Gesellen wie der Maurer oder derer, die Fachwerke ausfachen. Selbst wo sie sich als religiöse Bruderschaften geben, werden sie unterdrückt, aus Angst, dass von dort höhere Lohnforderungen ausgehen könnten.

Tatsächliche religiöse Bruderschaften bürgerlichen Zuschnitts hingegen sind hoch angesehen, sie sind auf eine kleine Oberschicht eingeschränkt, die sich selbst verwaltet, erhebliche Summen einsammelt und davon schon mal einen eigenen Priester und Schulmeister unterhält und eine Gildenhalle (guildhall) wie die Holy Trinity Guild in Wisbech (Cambridgeshire) im 15. Jahrhundert (Dyer, S.317)

 

Für etwa 1200 wird die Londoner Bevölkerung auf etwa 40 000 geschätzt und hundert Jahre später hat es mit vielleicht 80 000 Menschen etwa die Hälfte der Größe von Paris, auch wenn sie dann durch die Epidemien auf 50 000 schrumpft, um sich dann um 1500 wieder bei 60 000 zu stabilisieren.

Immerhin soll es Anfang des 14. Jahrhunderts bereits 354 Tavernen und 140 Kirchen besitzen (Carpenter, S.44). Es ist nun Residenz (Tower, Westminster), Bischofsstadt (St.Paul's), Finanzzentrum (New Temple), Handelszentrum, was vor allem den Reichtum der Stadt ausmacht, und Zentrum der Tuchproduktion.

Eine solche Stadt wird im 13. Jahrhundert bereits aus etwa zehn Counties versorgt, wobei die Getreidelieferungen manchmal über 50 Meilen zurücklegen, bevor sie in die Sadt gelangen. Die Fleischmengen, die in der Metropole zunehmend verbraucht werden, werden aus Nordengland und Wales als Viehherden herangetrieben.

 

London hat nicht nur eine überproportional große Oberschicht, sondern auch die Dependancen der Magnaten aus den Regionen, von denen es um 1520 rund 75 gibt (laut Dyer, S.304). Während der wesentliche Wohnsitz des Adels auf dem Lande bleibt, hat er öfter wie auch die Zisterzienser Dependancen in der Stadt, sei es als Warenlager, sei es zur Beherbergung von Amtsleuten, die dort Handel für ihre Herren betreiben.

In dem Maße, in dem London zusammen mit Westminster zu einer Art Hauptstadt wird, erwerben die großen kirchlichen und weltlichen Magnaten entlang des Strand und in den vornehmen Suburbien von Holborn und Southwark vornehme Stadthäuser, wo man wohnt, während man den königlichen Haushalt besucht, die hohen Gerichtshöfe und das Parlament. Stein aus Caen wird für solche herrschaftlichen Gebäude herbeigeschafft.

 

Dazu kommt ein gewaltiges Beherbergungsgewerbe für die Gentry von außerhalb, die jedes Jahr an den Parlamentssitzungen teilnimmt. Und alle diese Leute kaufen gerne in London ein, wo die Auswahl an Luxusgütern größer ist. Während zum Beispiel anderswo Städte vielleicht nur einen Goldschmied haben, sind es in London 1477 schon 180, und ihre Zahl nimmt weiter zu. Grocers haben eine größere Auswahl an Gewürzen.

 

In London lassen sich besser als anderswo unternehmerische Karrieren starten. Richard Whittington zum Beispiel hat als jüngerer Sohn eines Ritters aus Gloucestershire wenig Chancen, Land zu erben, er geht mit einem kleinen Startkapital nach London, wird um 1380/90  ein reicher mercer (Stoffhändler), der die Barone und den königlichen Haushalt mit Seide beliefert, kann dann an die Könige Richard II und Henry IV Geld verleihen, steigt zudem in den Wollhandel ein und wird schließlich mehrmals Bürgermeister von London. (Dyer, S.304)

 

Auch um ihre dominierende Stellung im Königreich durchzusetzen, organisieren sich die Londoner Kaufleute in zwei Vereinigungen, die den Handel mit Wolle und Tuchen kontrollieren: Die staplers und die merchant adventurers, die letztere vor allem den Handel mit den Niederlanden beherrschen. Viele Großkaufleute verhandeln eine Vielzahl von Produkten, sowohl Tuche, Getreide, andere Nahrungsmittel und Wein, und dabei nicht nur Luxuswaren, sondern auch solche für den Massenkonsum, der immer mehr zunimmt. 100 und mehr Pfund Einkommen sind keine Seltenheit. Teile des Adels wirken inzwischen arm dagegen.

 

Die Mitglieder der großen Gilden der Tuch- und Lebensmittelhändler stellen die Vertreter im Court of Aldermen. Daneben entwickelt sich der Court of Common Council, der im 14. Jahrhundert immer wichtiger wird. Er hat legislative, administrative und Finanzverwaltungsaufgaben, und er wählt den Mayor und einen der beiden Sheriffs.

Erst nach 1300 gewinnen die übrigen Städte Formen von Selbstverwaltung, und erst nach 1376 mit Bristol und 1396 mit York eigene städtische Gerichtsgerichtsbarkeit.

 

Ein immer wichtigerer Aspekt städtischen Wirtschaftens wird der Gewinn aus immobilem Eigentum. Bürger als freeholders kaufen Grundstücke oder Häuser und vermieten sie weiter. Im 13. Jahrhundert lassen sich aus einem Grundstück 20 Schillinge Miete ziehen, und diese wird dann bald auch auf Monate aufgeteilt.

Der Bristoler Kaufmann John de Cardiff gewinnt so Anfang des 14. Jahrhunderts 22 Pfund jährlich aus Mietzahlungen. Insbesondere wo aus Klöstern Städte hervorgingen, investieren diese in Grundstücke und vermieten diese bzw. Häuser. Um 1300 gehört der Abtei von Canterbury etwa ein Drittel der Stadt, welches jährlich ungefähr 110 Pfund an Mieten/Pachten einbringt. (Dyer, S.198) Da lohnt es sich dann auch, selbst ein einfaches neues Haus für vielleicht 10 Pfund in Auftrag zu geben, die bald wieder hereingeholt sind.

Dasselbe geschieht dann zum Teil auch mit den festen Marktständen, zum Teil schon mit einem Obergeschoss als Lagerraum, die manchmal von Kapitaleignern gebaut oder aufgekauft und dann für gelegentlich jährlich 10 Schillinge vermietet werden, der Pacht für 20 acres Ackerland.

Der Wohnungsmarkt geht durch die Verluste des 14. Jahrhunderts natürlich zurück, aber zieht dann wieder langsam an. Nicht zuletzt Klöster investieren "spekulativ" in Hausbau, wie die Westminster Abbey, was wiederum Laien als Investoren anzieht und den Ort bei London aufblühen lässt. Wer kann, deckt sein Dach nun nicht mehr mit Schilf oder Holzschindeln, sondern mit Ziegeln oder Schiefer. Innenwände repräsentativer Häuser werden mit Holz ausgestattet (wainscoting) oder mit farbigen oder bebilderten Tüchern behängt. Teppiche und Kissen nehmen zu.

 

Etwa die Hälfte aller Stadtgründungen des 12. und 13. Jahrhunderts wird von großen Baronen betrieben, in die andere Hälfte teilen sich kirchliche Baronien und der König. Städte erhalten immer Marktrecht und meist einen Jahrmarkt. Die Städter zahlen eine Rente für ihren Grund und Boden samt Behausung, über den sie aber frei verfügen können. Sie können in ihrer Stadt abgabenfrei Handel betreiben.

Das Interesse der Barone an Stadtgründungen beruht darauf, dass sie von einem Grund, der landwirtschaftlich 1 Pfund einbringt, bei Besiedelung mit einer Stadt als Basis wenigstens 4 Pfund Renten, wozu noch weitere Einnahmen kommen. Der Bischof von Norwich zieht aus den Gerichtseinnahmen für Bishop's (später: King's) Lynn um 1300 bereits etwa 40 Pfund jährlich (Dyer, S.146). Aber für den Adel bleiben ländliche Anwesen in der Summe finanziell immer noch wichtiger.

 

Einer von etwa zwanzig Stadtbewohnern in England ist um 1300 ein Kleriker ("maybe": Dyer, S.195). Mit festem Einkommen spielen sich eine wichtige Rolle für die Nachfrage auf dem städtischen Markt und damit für die Umverteilung von Einkommen vom Land in die Stadt. Zudem fungieren sie als Schreiber und Lehrer.

 

In Wales dienen Stadtgründungen ähnlich wie in Ostelbien der Kolonisierung des Landes und seiner Überfremdung durch die Mächtigeren und ihre Leute. Wo sie bei von englischen Baronen oder Königen gebauten Festungen entstehen, werden sie mit Engländern oder auch flämischen Einwanderern beschickt. Das ist in Schottland anders, in dessen (Süd)Osten seit dem frühen Mittelalter langsam angelsächsische Bevölkerung eingesickert war und wo im hohen Mittelalter "Anglisierung" durch die schottischen Könige selbst als Einführung anglo-normannischer ("nordfranzösischer") Strukturen samt feudaler Aspekte im Eigeninteresse betrieben wird.

 

Hadlaub in der Manessehandschrift

 

Um 1300, also in der Spätzeit der Entdeckung eines neuen lyrischen Ichs im christlichen Abendland, eines sensibilisierten, mehr oder weniger sich gefühlvoll gebenden Individuums, kommt es in Zürich zur Sammlung von Minnesang in einem als Manesse - Handschrift benannten Buch, welches zudem mit vielen Illustrationen "illuminiert" ist.

 

Unser Hadlaub, um den es hier geht, ist möglicherweise ein wohlhabender Züricher Bürger und ein später "Minne"sänger, einer der kunstvollsten im deutschsprachigen Raum, und vielleicht Mitarbeiter an dieser Sammlung. Ihm ist eine ganz besondere Buchmalerei gewidmet: Sie illustriert untereinander die Anfänge der ersten zwei Lieder, die in dieser Handschrift aufgeschrieben sind.

Es handelt sich um Lieder, die gesungen wurden, aber leider überliefert die Handschrift nicht die Musik, wie es zum Beispiel Handschriften der Trobador-Lyrik aus dem okzitanischen Raum zwischen Katalonien und Italien tun.

 

Das Bild ist zweigeteilt, da es von den Anfängen zweier Liedern erzählt, aber es ist zugleich in eine Einheit gestellt durch die Kirche rechts, in die die Dame unten auf den ersten Blick hineinzugehen im Begriff scheint, während das Gebäude im oberen Bild mit dem Kirchturm den rechten Bildrand ausfüllt. Im Lied kommt die Dame unten allerdings aus der Kirche heraus, was auch plausibler ist.

 

Hadlaub ist wohl eine Art kritischer Spätvollender der neuen lyrischen Form, vielleicht auch deshalb hat Gottfried Keller ihm eine ganze Erzählung gewidmet. Mit ihm gewinnt Minne-Lyrik ein neues Format, sie bekommt balladesk- erzählende Momente und sie erhält Brüche. Die Zeit des Minnesangs und des fin amor geht ihrem Ende entgegen. Ihre Anfänge waren denn auch aristokratisch und nicht bürgerlich gewesen.

 

Das besondere an der Buchmalerei zu den Hadlaub-Liedern ist, dass sie etwas davon widerspiegelt. Nicht nur erzählen die beiden Bilder das, was im Lied "erzählt" wird, anders zumindest als die meisten Illuminationen der Handschrift, sondern sie enthalten noch ein ausuferndes erzählerisches Moment, den Mann nämlich, der scheinbar beziehungslos zu beiden Szenen und den Liedern die Kirchturm-Glocke läutet.

 

Ich bleibe zunächst bei dem, was für das nicht sonderlich mit Kenntnissen bewaffnete Auge unmittelbar erkennbar ist. Im unteren Bild wendet eine frühgotisch gekleidete Dame mit gotischem Schwung ihren Körper dem geöffneten Eingang der Kirche zu, während ihr Kopf sich mit dem Gesicht zurückwendet, wobei der überlange Hals dem damaligen weiblichen Schönheitsideal entspricht, die Körper werden auch dadurch länger, schlanker, eleganter. Die machtvoll gedrungenen romanischen Körperformen weichen solchen, die verletzlicher, empfindsamer werden.

 

Ihr Blick gilt dem zu ihr hin gebückten und sich auch durch die Beugung der Knie vor ihr verneigenden Mann hinter ihr, der durch Stab, Hut und Brotbeutel als Pilger ausgestattet ist. Sie trägt ein Hündchen in ihrem einen Arm, er hält ihr mit einer Hand ein vermutlich beschriftetes Papier entgegen. Ebenso emblematisch wie der Hund als Symbol unbedingter Treue ist das Wappen auf der anderen Seite, der Kontrapunkt auch zur Kirche, denn es lässt sich wohl als Teufel deuten.

 

Damit ist die Begegnung zwischen der Dame beim Kirchgang und dem als Pilger verkleideten fahrenden Sänger (und um ihn handelt es sich) aber noch keineswegs aufgeklärt. Dazu werde ich auf den betreffenden Liedtext eingehen.

 

Im oberen Bild fehlt diese extreme emblematische Polarität, der zeichenhaft dargestellte Widerspruch, vielmehr geben sich der durch seinen Aufzug als Spielmann erklärte Sänger und die Dame hier die Hand. Das aber geschieht entweder gegen den Willen der Dame, deren Schoßhund hier ihre innere Haltung demonstriert: Er beißt den Sänger in die Hand. Oder der Hund erinnert daran, dass die Frau ehelicher Treue verpflichtet sein sollte. Das lässt die Vermutung zu, dass der Hund im unteren Bild, so wie er dargestellt wird, den Pilger-Sänger anbellt. Die Schönheit der (hohen) Minne als Kunstform wird drastisch durchbrochen.

 

Zur Erzählung im oberen Bild gehört aber noch mehr: Jeweils zwei bzw. drei Personen hinter dem eigenartigen Paar scheinen jeweils Mann bzw. Frau zu unterstützen und gar in das Geschehen einzugreifen. Zudem lassen sich aus dem Bild drei hintereinander gelagerte Vorgänge erschließen: Der Sänger wird angesichts der verehrten/begehrten Dame ohnmächtig, diese wird offenbar darauf veranlasst, ihm die Hand zu geben, worauf der Hund den Sänger in die Hand beißt. Oder aber: Die Dame gibt dem Sänger die Hand, was diesen vor Erregung ohnmächtig werden lässt, und der Hund beißt des Sängers Hand, da er die Dame zur Untreue verleitet.

 

Ferne, fremde Welt, diese Welt unserer Vorfahren von vor 700- 800 Jahren, und sie erscheint noch ferner und fremder, auf den ersten Blick noch unerklärlicher, wenn wir die beiden zugrundeliegenden Liedtexte zur Hand nehmen.

Aber damals entstehen Grundlagen, Wurzeln dessen, wer wir heute sind, und wir zehren immer noch ein wenig von ihnen, auch wenn wir uns kaum noch mit ihnen auseinandersetzen.

 

Um den Ton des einen mittelhochdeutschen Liedes ein wenig ins Gefühl zu bekommen, hier die ersten vier Zeilen im Original:

 

 

Ach mir was lange / nâch ir sô wê gesîn: / dâ von dâchte ich vil ange / daz ir daz würde schîn

 

Und nun ein Übersetzungsversuch ins Neuhochdeutsche: Ach, mir war lange / nach ihr so weh gewesen: / Darum war ich sehr darauf bedacht, / dass sie das merken sollte.

Ich nahm mir ihre Beachtung / im Gewand eines Pilgers / so heimlich, wie es ging / als sie aus der Mette kam.

Ich hatte voll Sehnsuchtsklagen / einen Brief, an dem ein Haken war. / Den hing ich an ihr Gewand vor Anbruch des Tages / so dass sie es nicht bemerkte.

Mir deuchte, sie dachte: / „Ist das ein Verrückter? / Was wollte er in meiner Nähe, / etwa um mich anzufassen?“

Sie fürchtete sich sehr, / meine Herrin wunderschön. / Doch schwieg sie um ihrer Ehre willen. / Ganz schnell entkam sie mir.

Ich hatte mich geeilt bei ihr, / damit sie bald nach Hause käme, / dass niemand den Brief an ihr sah. / Ungesehen brachte sie ihn heim.

Was sie da mit ihm machte / wurde mir nicht gesagt /ob sie ihn fortwarf oder behielt. / Das tut meiner Liebe weh.

Las sie ihn mit ganzem Sinn / so fand sie Seligkeit, / tiefe Rede von Minne / welche Not ich im Herzen tragen.

Sie tat aber nicht so, / als hätte sie je von meiner Not erfahren. / Oh weh, Frau, reine, liebenswerte, / du verwundest mich sehr.

 

Die physische Konstitution von Menschen ist seit vielen Jahrzehntausenden in etwa die gleiche geblieben, ihre Persönlichkeitsstrukturen haben sich aber in dieser Zeit immer wieder etwas verändert. Die zweihundert Jahre neue, christlich-abendländische Lyrik ist Ausdruck eines solchen Veränderungsprozesses, dessen Spuren in uns immer noch mehr oder weniger nachleben.

 

Unser Lied beschreibt einen liebenden, der Minne dienenden Mann, der sich nach langer Zeit traut, sich seiner von ihm verehrten und begehrten Frau zu nähern, und zwar dort, wo sie regelmäßig und auch alleine auftaucht, nämlich beim Kirchgang. Mit seinem ihr heimlich zugesteckten Brief will er ihr seine Liebe gestehen, in der Hoffnung, dass sie ihn erhört.

 

Auch im Lied zum oberen Bild geht es um eine schon lange bestehende "Liebe" des Herrn, nämlich seit der Kindheit. Als sein Umfeld davon erfährt, bringt es ihn zu der Dame, die ebenfalls in Gesellschaft ist. Diese weist ihn zurück, weshalb er in Ohnmacht fällt. Um ihn zu "heilen" wird ihm die Hand der Dame in seine gelegt, was sie aus Mitleid duldet und was bei ihm große Glücksgefühle auslöst. Als sie das bemerkt, beißt sie ihm empört in die Hand, was bei ihm noch größere Glücksgefühle auslöst: Ir bîzzen was so zartlich, wîblich, fîn, / des mir wê tet, daz so schiere zergangen was. / Mir wart nie baz, daz muoz wâr sîn!

Die Verbindung von Lust und Schmerz im Koitus wird hier also schon im Biss erlebt, was die Pervertierung der Sexualität in der hohen Minne auf eine abstruse Spitze treibt, wie wir wenigstens heute empfinden. Um ihn dafür zu trösten, meint die Gesellschaft, die Dame solle ihm wenigstens irgendetwas schenken, worauf sie ihm eine Nadelbüchse hinwirft, verächtlich und mit den Nadeln auf Schmerzinstrumente verweisend. Auch das beglückt den Sänger in seiner selbstzerstörerischen "LIebe":  In sender (sehnender) nôt wart ich so frô.

 

Die fast herzzerbrechende Szene, wie er sie selbst nennt, ruft aber erst tatsächlich Schmerz hervor, als er gehen muss (Strophen 10-12).

 

Die frouwe der Lieder leitet sich von dem altdeutschen Namen für Herr ab, von welchem ein Rest noch in "Fron" erhalten ist, sie ist also hier eine Herrin. Wenn sie als "Weib" (wîp) benannt würde, wie es zum Beispiel Walter von der Vogelweide manchmal tut, hätte das in etwa die Bedeutung, die heute das Wort Frau hat (sie wäre "irgendeine" Frau, eher keine "Herrin").

Herr konnte man nicht ohne Knecht sein, ein Knecht war in der Regel jung, übte deshalb eine dienende Rolle aus und und war ursprünglich wehrhaft, d.h. auch bewaffnet. Der Knecht, aus dem sich der englische knight entwickelte, der Ritter also, war im deutschen Sprachraum ein Knabe, mittelhochdeutsch auch knappe, manchmal der Lehrling für den Ritterberuf, das professionelle Kriegerdasein, in Okzitanien war er der escudier oder donzel, der dem "Ritter" unmittelbar zu Diensten stand.

 

Dass Bauern „Knechte“ haben, kommt erst später mit der bäuerlichen Landwirtschaft, und es meint zunächst auch den unverheirateten jungen Mann, der (noch) kein produktives Eigentum hat, also nichts, was ihm eigenständige Produktion ermöglichte.