ANMERKUNGEN 1 zu Nachantike 2

 

 

Anmerkung 1:  Der colonus ist zunächst der Ackerbauer im Unterschied zum Hirten, dem pastor. Daraus wird in der Kaiserzeit der bäuerliche Kleinpächter auf Großgrundbesitz, insbesondere auf kaiserlichen Domänen, wenn er mit einem Grundeigentümer (patronus oder dominus) einen kündbaren Pachtvertrag abschließt. Nun muss er den Boden bebauen und einen Pachtzins erbringen, und er darf das Land nicht in der vereinbarten Pachtzeit, zunächst meist fünf Jahre, verlassen. 

Der Steuerdruck auf dem Herrenland wächst, und überhaupt ist der Herr an dauerhaften Einnahmen aus seinem Besitz interessiert, weshalb er spätestens im vierten Jahrhundert (n.d.Zt.) immer mehr durchsetzen kann, dass der Kolone an seine Scholle gebunden und auch damit seine rechtliche Situation schlechter wird. Zuerst auf kaiserlichen Gütern wird er nun vom Staatsdienst ausgeschlossen und darf nur noch heiraten, wenn dadurch seine bäuerlichen Leistungen nicht eingeschränkt werden. Das wird dann auf die anderen Latifundien übertragen, wobei die Kolonen nun nur noch untereinander heiraten dürfen und auch so die Nachkommenschaft an das Kolonat des Patrons gebunden werden kann. Vom Kolonat freie Bürger/innen dürfen nicht mehr rechtsgültig geheiratet werden, und Kinder aus solchen Beziehungen werden Arbeitskräfte des Herrn.

Das Klagerecht gegen den Herrn wird etwas später eingeschränkt, und sie können nur noch bei grundherrlicher Zustimmung über ihr persönliches Eigentum verfügen. Damit wird das Kolonat am Ende so etwas wie ein mit der Geburt erworbener Stand, bzw. Rechtsstatus, wie er jetzt auch für Soldaten, bestimmte  Handwerker und Händler gilt.

Schließlich wird wenig vor dem Ende des Westreiches die Bindung an den Boden durch die an den Grundherrn ergänzt und zunehmend ersetzt. Man betont zwar weiter, dass Kolonen keine Sklaven seien, sondern Freie, aber sie nähern sich immer mehr deren Status an. Auf dieser Stufe geht das Kolonat in das neue fränkische Reich der Merowinger ein.

 

Eine Art Patriarchat ist durchgehendes Strukturelement der ganzen antiken Welt vom pater familias bis zum princeps. Darin eingebettet ist das Patronat (patronatus, patrocinium), welches sich in die offizielleren formalrechtlichen Strukturen in recht unterschiedlicher Ausgestaltung einfügt. Es ist im antiken römischen Recht die Bezeichnung für die Stellung eines Herrn als Patron (patronus) und damit als  Schutzherr und Vertreter gegenüber seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen, der Klientel, zu denen er in einem gegenseitigen Treue-Verhältnis steht und deren Interessen er auch vor Gericht vertritt. 

 

Der Klient hat einen weitgehenden Gehorsam für seinen Patron zu leisten, ihm gelegentlich seine Aufwartung zu machen, den Patron auf seinem Morgenspaziergang zu begleiten und überhaupt die Größe seines Gefolges öffentlich zu verdeutlichen. Er zollt den öffentlichen Reden seines Patrons Aufmerksamkeit und fleißig Beifall und wählt ihn brav in Ämter.

Der Patron wiederum vertritt ihn nicht nur vor Gericht, sondern versucht ihm auch sonst Vorteile zu verschaffen. Er setzt also seine Macht und seine Beziehungen ein, um für den Klienten Vorteile zu erwirken und seine sonstigen Verpflichtungen zu verringern. Er bezahlt oftmals an die Klienten kleinere Beiträge (sportulae), mit denen sie Teile ihres Lebensunterhaltes finanzieren können oder gibt seltener auch größere Geschenke. Allgemein kann  sich der Klient mit seinen großen und kleinen Problemen an den Patron um Hilfe wenden. Es ist für einen Klienten günstig, einen möglichst mächtigen, wohlhabenden und einflussreichen Patron zu besitzen.

 

Die in der ersten Hälfte der Kaiserzeit noch recht bedeutende Zahl an Sklaven nimmt danach langsam etwas ab. Ein Vorgang in diese Richtung ist die Freilassung, vor der der Unfreie sich mit einem Eid auf zukünftige Leistungen für den Herrn als seinem patronus verpflichtet: Dazu gehört ein Teil seines Besitzes und bei fehlendem Erben im Todesfall dieser insgesamt. Zudem gibt es ein gewisses Recht, bei Heirat mit jemandem, der einem anderen Patron verpflichtet ist, die Zustimmung verweigern zu können oder aber dafür Geld zu verlangen. Indem dann die Erblichkeit der Beziehung von Patron und libertus ausgeweitet wird, leidet die Vorstellung von "Freiheit" immer mehr am Herrenrecht. (Erdres, S.32)

 

Einen Sonderfall stellen im Römerreich seit Konstantin die Freilassungen in der Kirche, d.h. in den Kirchengebäuden dar, die auch an Sonntagen erlaubt werden und der Kirche erlauben, solche rechtskräftige Handlungen ähnlich wie der weltliche Arm vorzunehmen. Und hier beginnt dann die Kirche Patron dieser Bevölkerungsgruppe zu werden.

 

Patronat trifft im Merowingerreich auf germanisches Gefolgschaftswesen. 

Dabei verbindet sich das spezifische Patronat über die Freigelassenen (liberti) mit dem Herrenrecht über freigelassene und andere abhängige Bauern. Dabei geht die römische Kopfsteuer für den Kolonen, deren Verantwortung auf den Grundherrn übertragen wird, zunächst wohl im Merowingerreich in die Pflicht des Grundherrn über, sie für die Krone einzutreiben, woraus sich dann im Laufe der Zeit bis ins 7. Jahrhundert die Verwandlung in den Kopfzins für den Grundherrn selbst entwickelt.

 

In den ehedem römischen Gebieten der frühen Nachantike dürften die überkommenen Rechtsvorstellungen weiter gültig sein, und zwar für romani wie überhaupt für die Kirche. In der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts ist zum Beispiel für das patrimonium Petri Patronatsgewalt sowohl über Freigelassene wie Kolonen belegt (Erdres, S.27ff)

 

Die Kirche gehört am Ende des Westreiches zu den größten Grund- und Sklavenbesitzern. Sie erklärt die Sklaverei zwar nicht für unchristlich, die Freilassung von Sklaven aber für grundsätzlich frommes Werk. Besonders fromm ist es, Freigelassene dem lokalen Heiligen bzw. seinem Altar zu übergeben. Wenn die Kirche Schenkungen erhält, werden die (einst) Freigelassenen samt ihren Verpflichtungen bald als Inventar mit gegeben. "Hier erscheinen die Freigelassenen bereits vollständig mit den Güterkomplexen verwachsen, die dann an die Kirche übergeben wurden." (Erdres, S.41)

In den ehedem römischen Gebieten geht es dabei immer weniger um persönliche Bindungen, sondern um wirtschaftliche Interessen, aber servi, nunmehr liberi, werden auch von Kirchenherren testamentarisch freigelassen, um nun deren Totengedenken zu dienen. (Erdres, S.46) Zudem wird auch versucht, nicht der Kirche gehörende Sklaven mit der Freilassung in das kirchliche Patronat übergehen zu lassen, wenn diese in der Kirche geschieht. Dagegen wendet sich aber die weltliche Gewalt.

 

Besondere Regelungen enthält das ribuarische Recht des siebten Jahrhunderts für die Rheinfranken, welches ganz im Gegensatz zum römischen Recht seit Konstantin die Freiheit des von der Kirche Freigelassenen nicht mehr als die des römischen Bürgers definiert, sondern als die eines von seinem Herrn aus wirtschaftlichen Gründen immer Abhängigeren. Enthalten ist zudem eine tendenzielle Gleichstellung königlicher Fiskalinen und kirchlich-klösterlicher (ehedem) Freigelassener. Das gilt zumindest auch für Alemannien und seit dem achten Jahrhundert auch für Bayern. Die Verbreitung der Zensualität als allgemeinere Einrichtung wird sich darum vorwiegend auf (spätere) deutsche Lande beschränken.

Esders betont drei Ursachen: Die Bedeutung der Freilassung für die Sündenvergebung, ihre Bedeutung für das Totengedenken und die steigende Bedeutung von Rechtsakten "über dem Altar" mit dem ansteigenden Heiligen- und Reliquienkult. Später wird dann der Kopfzins am Tag des Patronatsfestes des Heiligen erbracht. (Esders, S.61ff)

 

Anmerkung 2: Überliefert ist das Inventar des königlichen Hofes von Annapes bei Lille von etwa 800 mit der Besonderheit eines Königshauses aus Stein "mit dem >Königssaal< und drei Zimmern, 11 Kammern, einem Keller und zwei Vorhallen. Innerhalb der umzäunten curtis befanden sich 17 weitere, einräumige Holzhäuser, ein Stall, eine Küche, ein Backhaus, zwei Scheuern und drei Geflügelställe. Den Eingang bildete ein Steintor mit Söller, von dem aus die Anweisungen gegeben wurden." (Goetz, S.119)

 

Anmerkung 3: Es gibt daselbst ein genitium, in dem sich 24 Frauen aufhalten. Wir fanden darin 5 wollene Gewänder mit 4 Gürteln und 5 Hemden. (in: Kuchenbuch, S.114) 

 

Anmerkung 4: Für die Grundherrschaft Staffelsee des Bistums Augsburg heißt das zum Beispiel: Es gehören zu derselben curtis 23 besetzte mansi ingenuiles (...) 19 mansi serviles sind besetzt. (in: Kuchenbuch, S.114). Unbesetzte Mansen, also ohne sie bearbeitende Kleinfamilie, gibt es in fast allen großen Grundherrschaften.

 

Anmerkung 5: "Die Grundherrrschaft des Klosters Prüm war am Ende des 9. Jh. in drei Oberhöfe, Prüm, Münstereifel und St.Goar, eingeteilt, denen insgesamt 42 Herrschaftsgüter mit über 1600 ha Ackerland und 2118 Hufen angeschlossen waren. Das Kloster St.Germain-des-Prés besaß um 820 mindestens 23 Höfe mit über 4700 ha Salland und 1150 Hufen. Das Bistum Augsburg verfügte um 800 über neun Fronhöfe mit 1507 Hufen, von denen 1427 besetzt waren." (Goetz, S.120)

 

Über den Umfang des Grundbesitzes eines wohlhabenden weltlichen Herren erfahren wir aus der Zeit Karls d.Gr. dadurch, dass ein königlicher fidelis Otakar aus dem Wormsgau mit seiner Gemahlin Hruodswind (vielleicht, weil sie nur eine Tochter haben) nach und nach zumindest große Teile davon verschenken:

An das Kloster Fulda geht 754 ein Wingert bei Wackernheim, 772 erhalten "die Mönche außerdem einen Herrenhof mitsamt einem Haus, das er selbst bewohnte, dazu die Hälfte seines Eigentums, das er in Wackernheim von seinen Eltern geerbt oder zwischenzeitlich hinzuerworben hatte, sowie die Hälfte seines Gutes in Saulheim." Allerdings alles erst nach dem Tode beider und ihrer Tochter. 774 gehen an Fulda unter derselben Bedingung "in Wackernheim eine weitere Hofstelle mitsamt Haus, einem Weingarten, einer Wiese und vier Unfreien". 775 gehen "die Hälfte von zwei Tagwerken Land" an eine zu Fulda gehörende Kirche in Bretzenheim. Dazu besitzen sie noch weitere Ländereien. (alles in und laut Patzold, S.29f). Dazu kommen jene beneficia an vier Orten, die nach dem Tode an den König zurückfallen, der offensichtlich der Bitte entspricht, sie dem Kloster Fulda zu schenken. "Allein in Mainz umfasste das beneficium 25 Hofstellen, 56 Unfreie und 16 Liten ("Halbfreie"), außerdem mehrere Weinberge." (s.o.).

 

Anmerkung 6: Darin sind die Aufgaben und Pflichten der Amtmänner (iudices) auf den Pfalzen zugeordneten königlichen (Fron)Höfen (villae) mit ihrer familia der Hofleute in ihren Genizien (Frauen-Arbeitshäusern) und Hufen bis ins kleinste Detail geregelt. Das ist die Aufsicht über "Recht und Ordnung", also vor allem die niedere Gerichtsbarkeit, über die Kirche, die Arbeiten der bäuerlichen und handwerklichen Produzenten und die Erträge und Ausgaben in Rechnungsbüchern (in breve). An Dienstmannen werden der Meier (maior), der Forstmeister, der Gestütsvorsteher, Kellermeister, Vögte und Zolleinnehmer usw. erwähnt (cap.10) Ganz nebenbei wird auch deutlich, dass Alkoholkonsum üblich ist (cap.16)

Deutlich wird, dass die Meierhöfe sich möglichst autark selbst versorgen und für den Besuch des Königs dort oder in seiner Pfalz vorsorgen sollen. Überschüsse zum Beispiel von Wein oder Fischen gehen für Geld (argentum) auf den Markt und dann in die königliche Kasse und in die Kriege, denen auch die Pferdezucht dient. Angedeutet wird die Attraktivität der Märkte (mercata), denn die Hofleute sollen sich nicht müßig dort herumtreiben. (cap.54)

Angebaut wird eine Vielzahl von Feldfrüchten und Gartenprodukten, alle detailliert aufgeführt, gezüchtet werden Kühe, Schafe, Ziegen, Schweine, Hühner und Gänse. Es gibt Fischteiche und Mühlen.

Wenn Vieh für den Verzehr weniger geeignet ist, dient es den Hunden als Nahrung, womit wir bei dem königlichen Jagdvergnügen sind. Zwar soll für Landwirtschaft geeignetes Land gerodet werden, aber ansonsten soll der Wald samt Wildgehegen für die Jagd geschützt und der Wildbestand samt Pfauen, Fasanen und Enten gepflegt werden. Für die Jagd dienen neben Pferden, über die es ausführliche Bestimmungen gibt, und Hunden auch Jagdfalken und Sperber.

Eine Vielzahl von Einrichtungsgegenständen sollen vorhanden sein. Auch für diese sind eine ganze Anzahl an Handwerkern (artifices) zuständig. Welches Handwerk die Genizien betreiben, wird an der Liste ihrer Materialien deutlich. Das sind Flachs, Wolle, Waid, Scharlach, Krapp, Wollkämme, Kardendiesteln, Seife, Fett, Gefäße etc. (cap.43)

Die Genizien bestehen aus Wohnhäusern (casis), Werkstuben und gedeckten Schuppen oder Webkeller(n). Starke Zäune und feste Türen sollen wohl den unerwünschten Besuch von Männern abhalten. (cap.49)

Andere Handwerker sind Grob-, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Drechsler, Stellmacher, Schildmacher, Fischer, Falkner, Seifensieder, Brauer (...) Netzmacher usw. (cap.25).

Das Reichsgut Karls ("des Großen") wird laut 'Capitulare de villis' von iudices für jeweils mehrere villae beaufsichtigt, die auch die Rechtsprechung über die Hörigen im Namen des Königs innehaben. Zur munt, dem Schutz der Hörigen, gehört dabei auch deren Gehorsamspflicht, denn der Grundherr übt eine Art Polizeigewalt über sie aus.

 

Anmerkung 7: Erhalten ist aus der Zeit Karls d.Gr. (um 810) das Urbar, also Gesamtverzeichnis eines augsburgisch-bischöflichen Hofes in Staffelsee mit der Michaelskirche, wo folgendes zu lesen ist:

es besitzt das Bistum Augsburg insgesamt 1006 ausgegebene und 35 unbesetzte freie Hofstellen (mansos). 421 ausgegebene und 45 unbesetzte hörige Hofstellen, zusammen also 1427 ausgegebene und 80 unbesetzte Hofstellen. (in: Franz, S. 70) Die Kirche selbst ist eine Art Schatzkammer.

Dann finden wir dort den Herrenhof und das Haus mit den übrigen Bauten, die zur Kirche gehören. Dem Hof sind zugeordnet 740 Joch Pflugland, Wiesen, die 610 Fuder Heu einbringen können. Von der Ernte fanden wir bloß die 30 Fuder, die wir an die 72 Pfründner gaben, (...) weiter ein zugerittenes Ross, 26 Ochsen, 20 Kühe, 1 Stier, 61 Stück Kleinvieh, 5 Kälber, 87 Schafe, 14 Lämmer, 17 Hammel, 58 Ziegen, 12 Böcklein, 40 Schweine, 50 Ferkel, 63 Gänse, 50 Küken.

Vorhanden ist ferner ein genitium mit 24 Frauen, die an Webstühlen arbeiten, und Gebäude für andere vom Herrn abhängige Handwerker und die Hütten der den unmittelbaren Bereich des Herrenlandes bestellenden Landarbeiter.

Soweit das Herrenland, dazu kommen 23 Hufe, auf denen freie Bauern sitzen, von denen ein Teil gelegentlich Botendienste zu leisten und die Hälfte Kriegsdienste zu leisten hat. 19 Hufen sind mit mehr oder weniger unfreien Knechten besetzt, die drei der sechs Werktage Frondienste leisten müssen und deren Frauen ein Leinenhemd oder Stoff abzuliefern hatten. Insgesamt umfasst diese Grundherrschaft zwischen 200 und 300 Menschen. (nach Fried, S.220ff und Kuchenbuch, S.112)

 

Anmerkung 8: Zum Beispiel: Das Kloster hat in Nuviliacus eine Herrenhufe mit reichlichen Nebengebäuden. Es hat dort zehn kleine Felder mit 40 Gewannen, darauf können 200 Scheffel Hafer gesät werden; Wiese neun Joch, von denen an Heu zehn Karren geerntet werden können. Es hat dort an Wald schätzungsweise drei Meilen in der Länge, in der Breite eine Meile, in dem 800 Schweine gemästet werden können. (...) Der Knecht Electeus und seine Frau, die Kolonin Landina, Eigenleute von Saint-Germain, bleiben in Nuviliacus, Er hat eine halbe Hufe, bestehend aus Ackerland sechs Gewann, aus Wiese ein halbes Joch. Er pflügt bei der Winterbestellung vier Ruten, bei der Frühjahrsbestellung 13. Er fährt Mist auf das Herrenfeld und tut und zahlt sonst nichts, wegen des Dienstes, den er dort übernimmt. (...) Es gibt in Nuviliacus sechseinhalb besetzte Hufen, die andere halbe ist unbesetzt. An Feuerstellen sind es 16. Sie erbringen für die Heeressteuer zwölf Hammel, für Kopfzins fünf Schilling vier Pfennig; 48 Hühner, 160 Eier, 600 Bretter und ebenso viele Schindeln, 54 Dauben und ebenso viele Reifen, 72 Fackeln. Sie machen zwei Weinfuhren und zweieinhalb Bretterfuhren im Mai, und einen halben Ochsen. (in: LHL, S.174)

 

Anmerkung 9: Dies ist die Summe der Besitzungen dieses Klosters, die auf Befehl des unbesiegbaren Königs Karl dem Abt Landricus von Jumièges und dem Grafen Richard im 20. Jahr seines Königtums, dem Jahr des Todes des Abtes Wido. aufgezählt wurde. Zunächst das, was zum persönlichen Gebrauch der Mönche und zu ihrem Unterhalt zu gehören scheint: 1326 ungeteilte Mansen, 238 halbe Mansen, 18 zu Handdiensten (manuoperarii) verpflichtete Mansen, zusammen 1569, unbewirtschaftet 158 Mansen; sie haben 39 Mühlen. (Kuchenbuch, S.100)

 

Anmerkung 10: In einer Urkunde von 886 schließt der lothringische Hochadelige und große Grundherr Hartmann einen Vertrag auf Gegenseitigkeit mit dem Abt dieses Klosters zum beiderseitigen Nutzen. Darin übergibt er dem Kloster einige Güter in bestimmten Gegenden, die er allerdings lebenslang weiter nutzen kann, um vom Kloster in anderen Gebieten Güter als beneficium verliehen zu bekommen - zunächst nur auf Lebenszeit.

Zu den Herrenhöfen, verwaltet von maiores bzw. villici, gehört, wie detailliert beschrieben wird, das Herrenhaus, die Scheune und der Speicher. Auf Mansen sitzen mancipia, also Sklaven, die Äcker, Wiesen, Weiden und Wälder bewirtschaften. Andere Familien bewirtschaften Weinberge oder Mühlen. Sie leisten konkret benannte Dienste wie die Flachsverarbeitung und dann solche, für die nur die Zeitdauer angegeben ist (Pflügen, Transporte usw.). Daneben werden die Abgaben aufgelistet, die sie zu festen Terminen zu leisten haben.

Zu einem Hof gehört eine Kirche mit allem Zubehör und ein Priester, der zudem wiederum mit Ackerland von fünf Hufen, besetzt mit zinspflichtigen censualia mancipia, mit Forst für die Mast von 300 Schweinen und etwas Wingert ausgestattet ist. Die mancipia auf diesem Hof haben jährlich Wachs im Wert von sechs Denaren zur Beleuchtung der Kirche abzugeben.

 

Anmerkung 11: Über jene coloni, königliche oder auch kirchliche, die - wie, was sie nicht abstreiten, in den Polyptychen enthalten - zu Spann- und Handdiensten nach alter Gewohnheit (consuetudine) verpflichtet sind. Sie lehnen es ab, Mergel und anderes, was ihnen nicht gefällt, zu karren, weil man bis jetzt seit alters her wohl keinen Mergel gefahren hat - den man vielerorts seit den Tagen unseres Herrn Großvaters und Vaters zu fahren begonnen hat - und wollen im Rahmen ihrer Handdienste nicht in der Scheune dreschen, wiewohl sie nicht leugnen, Handdienst zu schulden. Was immer zu karren ihnen im Rahmen der Spanndienste befohlen wird, wann sie dies tun sollen, haben sie ohne jeden Unterschied zu karren, und was ihnen im Rahmen der Handdienste befohlen wird, haben sie ohne jeden Unterschied zu tun, wann sie es tun sollen. (in: Kuchenbuch, S.152f)

 

Anmerkung 12: Bauern vom Valle Trita ganz oben in den Appeninen schaffen es zwischen 779 und 873 zunächst, sich in neun Gerichtsverhandlungen dagegen zu wehren, vom Kloster San Vincenzo al Volturno für unfrei erklärt und so ihres Landes beraubt zu werden. "Erst vielleicht ein Jahrhundert später werden sie dann verlieren." (Wickham(3), S.534)

 

Anmerkung 13: Im 14. Kanon der Synode von Mâcon 585 steht dazu:

Durch die Klage einiger haben wir erfahren, dass, indem die Kanones und weltlichen Gesetze mit Füßen getreten werden, diejenigen, die zum Gefolge des Königs gehören und andere, die durch weltliche Macht aufgeblasen werden, nach fremdem Gut streben, und ohne dass von ihnen eine Klage eingeleitet oder ihnen eine gerichtliche Belangung zugestanden wurde, die armen Menschen (miseri) nicht allein von den Feldern, sondern auch aus ihren eigenen Häusern vertreiben. (in: Scholz, S.157)

 

In etwa dieser Zeit schreibt Gregor von Tours über einen Kämmerer König Chilperichs I.:

Denn als er noch in Freiheit war, wurden seine Pferde und sein Vieh in die Saaten und Weinberge der armen Leute getrieben. Wenn das Vieh nun von denen, deren Arbeit es zugrunde richtete, hinausgetrieben wurde, wurden sie sogleich von seinen Leuten niedergemacht. (Gregor VII,22) Manchmal werden Bauern auch ganz vertrieben.

 

Anmerkung 14: Einem Bericht des Kaisers Karl von 811 ist zu entnehmen, dass es auch Druck und Gewalt gibt, mit denen Herren Bauern enteignen:

Die Armen (pauperes) klagen, sie würden aus ihrem Eigentum vertrieben; und diese Klage erheben sie gleichermaßen gegen die Bischöfe, Äbte und deren Vögte wie gegen die Grafen und deren Centenare.

Sie sagen auch: wenn jemand sein Eigen (proprium suum) dem Bischof, Abt, Grafen, Richter oder auch dem Amtmann oder Centenar nicht geben will, suchen sie Gelegenheiten, diesen Armen zu verurteilen und ihn immer wieder gegen den Feind ziehen zu lassen, bis er, verarmt, sein Eigentum wohl oder übel übergibt oder verkauft; andere aber, die es schon übergeben haben, bleiben ohne Belästigung durch irgendjemand zu Hause. ( in: Franz, S.72)

In einem Kapitular Karls desselben Jahres heißt es:

Es ist auch zu fragen, ob der der Welt entsagt, der täglich seinen Besitz auf jede Art und Weise vermehrt und davon nicht ablässt (...) bald durch Androhung der ewigen Strafen der Hölle und im Namen Gottes oder irgend eines Heiligen den Reichen wie den Armen ihrer Güter beraubt und deren Erben um ihr rechtmäßiges Erbe bringt (in: Franz, S.74) Dennoch wird der Edle Ratolf 839 seinen Besitz samt Eigenkirchen und Menschen dem Hochstift Freising übergeben, damit sein Erbe unter die ewigen Himmelsschätze vor Gott, der lebt und herrscht, gerechnet werde. (in: Franz, S.106) Ein gewisser kirchlicher Druck ist dabei zu vermuten.

Das ist alles sehr deutlich, nur besitzt der Kaiser kaum Mittel, die Unterwerfung freier Bauern unter das Joch von Kirche und Kloster zu verhindern. Solche Vorgänge sind aber im Detail erst später in Quellen belegt.

 

Anmerkung 15: Für zwischen 693 und 797 ist die Situation im elsässischen Goersdorf in den Urkunden des Klosters Weißenburg dokumentiert geblieben, welches dort nach und nach durch Überschreibung.und Rückgabe als Prekarie die Kontrolle über immer mehr Bauernstellen gewinnt. Zunächst teilt es sich diese mit dem Herzog des Elsass und einem weiteren großen Herren (Sigibald). Daneben gibt es freie größere und auch kleinere Bauern, aber von den letzteren werden die meisten als mancipia bezeichnet, sind also wohl unfrei. Man baut dort Getreide und Wein an, betreibt Viehzucht und nutzt das Holz des Waldes.(Wickham(3), S.207)

 

Anmerkung 16: 

Eine Beata möchte nach Rom reisen und verkauft 744 gegen 70 Schillinge in Gold und Silber sowie gegen 5 Pferde mit Packsätteln und Fellen und Wolldecken mit ihrem Reitzeug Besitzungen an das Kloster St.Gallen. Sollte sie zurückkommen, erhält sie diese zum Nießbrauch (in praestitum) zurück. (in: Franz, S.28)

Ein kranker Ramuolf übergibt für die Sünden, die ich auf Einflüsterung des Teufels in gesunden Tagen begangen habe, dem Hochstift Freising seinen väterlichen Besitz. Er bekommt sie für die Dauer seines Lebens als Lehen (in beneficium) zurück. (in: Franz, S.33ff)

Ein Perahart übergibt seinen gesamten Besitz an das Domstift zu Freising: Ich, Perahart, habe dies alles getan, damit ich im Domstift Lebensunterhalt und Kleidung erhalte. Und wenn ich weniger bekomme, als ich brauche, dann soll mir erlaubt sein, dies von meinem Eigentum, solange ich lebe, zu erwerben. (in: Franz, S.80)

 

Menschen wie die Freie Rikildis mit ihren Söhnen übertragen sich als Wachszinsige (cere censuales) dem Kloster St.Severin in Köln. Dafür zahlen sie zwei Münzen für Wachs an denselben Altar. (...) Für die Erlaubnis zu heiraten, dem Hüter des Altares sechs Denare (...) Beim Todesfall jedes Mannes und jeder Frau sollen sie ebenfalls 6 Denare nur dem Altarhüter zahlen. (in: Franz, S.61)

Umgekehrt werden bereits im neunten Jahrhundert pro remedium animae Herren Unfreie soweit zu Freien machen, als sie diese in den Schutz eines Klosters als Wachszinsige übergeben.

 

Anmerkung 17: In einer Aufzählung Karls ("d. Gr.") für seine Krongüter (Capitulare de Villis) heißt es dann:

Jeder Amtmann soll in seinem Bezirk tüchtige Handwerker zur Hand haben: Grob-, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Drechsler, Stellmacher, Schildmacher, Fischer, Falkner, Seifensieder, Brauer – Leute, die Bier-Apfel- und Birnmost oder andere gute Getränke zu bereiten verstehen -, Bäcker, die Semmeln für unseren Hofhalt backen, Netzmacher, die Netze für die Jagd, für Fisch- und Vogelfang zu fertigen wissen, und sonstige Dienstleute, deren Aufzählung zu umständlich wäre. (Schulz, S. 24) Nur große Güter können natürlich eine solche Vielfalt aufweisen.

Zum Kloster Corbie gehören 822 zahlreiche Handwerker, Schuster, Tuchwalker, Schmiede, Schildmacher, Pergamenter, Schleifer, Gießer, Stellmacher. Zu welchem Herrengut die Handwerker auch gehören, sie arbeiten in persönlicher Abhängigkeit von ihren Herren.

 

Anmerkung 18: Der Erzbischof Ebo von Reims (gest.851) bietet zum Beispiel „einigen artifices Wohnungen an, um sie in seine Stadt zu ziehen; und Ludwig der Fromme offeriert ihm aus der Schar seiner Hörigen einen Goldschmied als Geschenk.“ (Nonn, S.60)

 

Anmerkung 19: "Den Transport auf der Mosel besorgten die Mitglieder der centena zu Mehring unter der Leitung eines grundhörigen gubernator navis, dem auch Weintransporte für das Kloster oblagen und der mit seinem festen Personal, das wir neben der centena annehmen müssen, wahrscheinlich schon Salz,- Wein- und andere Transporte auf eigene Rechnung durchführte. Er kann auch am Salzverkauf in den Hafenrastplätzen an der Mosel zwischen Metz und Mehring beteiligt gewesen sein; die Hauptlast des Salzabsatzes trugen aber zwei andere Gruppen, die in Vic selbst oder auf den nahen Märkten in Marsal, Moyenvic und vor allem Metz, ein Viertel des Salzertrags zu verkaufen und aus dem Erlös 16 Denare monatlich (= ca.27g Silber!) als Zins zu bezahlen hatten, sowie die Prümer Hufenbauern im Caros- und Bidgau, die auf dem Markt von Rommersheim (...) wahrscheinlich aber auch im zeitweisen Hausierhandel von Dorf zu Dorf und Hof zu Hof Verkaufsdienst für das Kloster leisten mussten, und zwar für Wein und Salz." (Irsigler in: Flink/Janssen, S.60f)

 

Anmerkung 20: Alle die, welche zur Zeit der (Getreide)Ernte und der Weinlese ohne Not, aber mit dem Hintergedanken der Gier nach Reichtum, Getreide oder Wein kaufen, zum Beispiel indem sie (eine Einheit) für zwei Denare kaufen und dann solange behalten, bis sie sie für vier oder sechs oder sogar noch mehr verkaufen können, machen sich eines unehrlichen Gewinns schuldig. Wenn sie ganz im Gegenteil kaufen, um es für sich zu behalten oder aber (gleich)  an andere zu verteilen (zu verkaufen), dann nennen wir das Geschäft (negotium). (in: Audebert/Treffort, S.49)

 

Anmerkung 21: Als König Karl ("der Kahle") nach dem Tod seines Bruders Ludwig ("des Deutschen") die Chance sieht, sich des ganzen Lothringens zu bemächtigen, erleidet er bei Andernach 876 eine vernichtende Niederlage,

und bei der Flucht wird das Heer durch  die Krämer (mercatores) und Waffenverkäufer (scuta vendentes) (behindert, die) dem Kaiser und seinem Heer folgten und der ganze Tross und alles, was die Kaufleute mitführten, fiel dem Heere Ludwigs in die Hände. (Annalen von St.Bertin, in: Quellen karolReichsgeschichteII, S. 249)

 

Anmerkung 22: Sie pressen den Kaufleuten zusätzliche Abgaben ab und lassen sich, fast dasselbe, wohl auch gerne bestechen. In diesem Zusammenhang sind auch die oft nötigen Pässe für Ein- und Durchreise zu erwähnen, die sicher mit "Geschenken" verbunden sind. Das gilt für Franken, Ostgoten und Langobarden-Reich wie für Byzanz.

Es gibt auch Ausfuhrverbote, vor allem von Byzanz verhängt; bekannt sind die von Eisen und manchmal von Getreide, insbesondere spätestens seit dem 8. Jahrhundert gegen die "Araber", die sich ähnlich verhalten. Entsprechend gibt es regional auch Exportgenehmigungen, aber keine Handelsverträge zwischen den Reichen. Handelsverbote gibt es zudem in Kriegszeiten. Behindert wird Handel auch durch Plünderungen von Hafenstädten durch Vandalen, und Slawen zwischen dem sechsten und achten Jahrhundert. Es gibt zeitweilig Behinderungen des Handels durch den kriegerischen Islam im 7. und frühen 8. Jahrhundert. Aber schon bald werden dann Sklavenschiffe von Italien in islamische Gebiete erwähnt. Schließlich kommt das Unheil der Wikinger hinzu.

 

Anmerkung 23: Laut einer Urkunde von 716 erhält das Kloster Corbie damals im Hafen von Fos-sur-Mer bei Marseille u.a.: 10 000 Pfund Olivenöl, 30 Pfund wertvollstes Garum, 30 Pfund Pfeffer, 150 Pfund Kümmel, 2 Pfund Gewürznelken, 1 Pfund Zimt, 2 Pfund Lavendel, 50 Pfund Datteln, 100 Pfund Feigen, 100 Pfund Mandeln, 30 Pfund Pistazien, 100 Pfund Oliven, 150 Pfund Erbsen, 20 Pfund Reis, 10 Pfund Talg und 50 Rollen Papayrus. (Scholz, S.220)

 

Anmerkung 24:  So tritt zum Beispiel der Friese und homo ecclesiae Ibbo in der 'Vita Maximini' schon zur Merowingerzeit auf, der für das Trierer Kloster "selbständig zwischen England und dem Kontinent Handel treibt. Wir beobachten bei ihm eine Teilnahme an einer Gruppenbildung außerhalb der Grundherrschaft. Er schließt sich einer Flotte von sechs Schiffen an. Er war Kirchenabhängiger geworden, ohne die freiheitlichen Formen seiner Betätigung aufzugeben, Wahrscheinlich hat die Aufnahme solcher Freier in die Herrschaft über die Assimilation auch den Freiraum der Altabhängigen vergrößert." (Sprandel in: Schwineköper, S.24)

 

Anmerkung 25: Ein Julianus ist auf seinem Epitaph dokumentiert: Er häufte sehr viel Gold an, aber er verteilte es an die Armen. Er schickte viele Schätze voraus, denen er dann folgte. (in: Scholz, S. 219) Während sich hier die Gier in Frömmigkeit auflöst, wird sie anderswo durchgehalten, wie Gregor von Tours beschreibt (wenn es denn so stimmt):

Ein gewisser Mann in Lyon trachtete mit Mühe danach, eine Goldmünze zu bekommen, doch entflammt durch den verfluchten Hunger nach Gold wollte er mit diesem einen Goldstück seinen Geldbeutel füllen (...) Also kaufte er von dieser einen Goldmünze Wein und nachdem er ihn mit Wasser vermischt hatte, verkaufte er ihn wieder für Silbergeld und verdoppelte sein Geld. Dies machte er wieder und wieder und so ist er lange ein Anhänger des schändlichen Gewinns geworden, bis er 100 Goldmünzen (Solidi) aus dieser einen erworben hatte. (Liber in gloria confessorum, 10) Vielleicht beschreibt Gregor hier auch nur schematisch die Karriere eines Selfmade-Kapitalisten.

 

Anmerkung 26: Dort heißt es: Über die Eide der in Gilden gegenseitig Schwörenden (de sacramentis per gildonia invicem coniurantium): niemand darf es tun (ut nemo facere praesumat). Erlaubt bleiben die Almosenkasse, Brandhilfe und Schiffbruchshilfe, aber ohne Eid. (Alio vero modo de illorum elemosinis aut de incendio aut de naufragio, quamvis convenentias faciant, nemo in hoc iurare praesumat). (Staab, S.371 / Jankuhn/Ebel, S.173)

 

Anmerkung 27:

In der Karolingerzeit verbietet Hinkmar von Reims dann auch 852 collectis, quas geldonias vel confratrias vocant, (Oexle in: Schwineköper, S.155) und knüpft dabei an kirchliche Bestimmungen gegen Kleriker-Vereinigungen (coniurationes clericorum) mit dem Ziel gegenseitiger caritas in der Merowingerzeit an. Erlaubt sind für ihn nur Vereinigungen rein religiösen Inhalts. Selbsthilfe darüber hinaus erscheint offenbar gefährlich.

 

Anmerkung 28: Er war mehrmals mit einer Schiffsladung Tierhäute und Rentiergeweihe in See gestochen, und hatte Handelsplätze in Südnorwegen, Dänemark und England besucht. (Kümper, S.36)

 

890 trifft er auf einer Reise auf den englischen König Alfred ("den Großen"). Der lässt gerade die 'Historiae adversum Paganos' des Orosius in das Englische der Zeit übersetzen. Da in der einleitenden Beschreibung der damalig bekannten Welt (des 5. Jahrhunderts) Nordeuropa fehlt, bittet der König ihn offenbar, ihm davon zu erzählen.

 

Ottar beschreibt sich als reichen Mann im nördlichsten Norden. Er besitzt wenig Ackerland, welches mit einem Pferd gepflügt wird. Darüber hinaus gehört ihm eine große Herde halbwilder Rentiere von über 600 Tieren, darunter überaus wertvolle zahme Tiere, mit denen wilde und halbwilde Rentiere angelockt werden, dazu zwanzig Schafe und zwanzig Schweine. Sein Reichtum besteht aber eher aus den Luxuswaren Pelz und Walrosszahn, nach welchen er auf seinen Reisen aktiv Ausschau hält, und die er von Samen einhandelt.

 

"Nach seiner Beschreibung ist Norðmanna land ein langes schmales Gebiet am Meer. Alle besiedelten Landteile lägen an der Küste. Weiter im Osten sei das Gebiet der Samen (finnas). Je weiter man nach Norden komme, desto schmaler werde das besiedelte Land. Im Südosten sei es etwa 60 alte englische Meilen, ca. 90 km, tief, in der Mitte 30 Meilen, im Norden an manchen Stellen nur bis 3 Meilen schmal, bevor man ins Gebirge kommt.

Die Samen gingen im Winter auf die Jagd und fischten im Sommer und seien Ottar tributpflichtig. Der Tribut wiederum richtete sich nach der sozialen Stellung. So hatte der Vornehmste fünfzehn Marderfelle, fünf Rentierfelle, ein Bärenfell, zehn Bütten Vogelfedern, eine Jacke aus Bären- oder Otterfell und zwei 60 Ellen lange Schiffstaue aus Walross- oder Seehundhaut zu erbringen.

Weiterhin berichtete er über seine Expedition um die Halbinsel Kola ins Weiße Meer vermutlich bis in die Gegend des heutigen Archangelsk. Dort wohnte ein Volk, das er Bjarmer nannte und von dem er sagte, dass sie eine den Samen ähnliche Sprache sprächen.

Am südlichen Ende Norwegens beschrieb er eine Handelsstadt, hier als Sciringesheal bezeichnet (Skiringssal). Ottar brauchte einen Monat, um dorthin zu kommen, wenn der Wind gut war und er nicht bei Nacht segelte. Dabei hatte er immer den Norðvegen an Backbord." (https://de.wikipedia.org/wiki/Ottar)

 

Anmerkung 29: In den Historien des Gregor von Tours heißt es:

In diesen Tagen begab sich der Kaufmann Christophorus nach Orléans. Er hatte nämlich gehört, dass dorthin viel Wein gebracht worden war. Er ging also hin, und nachdem er den Wein eingekauft hatte und dieser auf Kähnen verschifft worden war, begab er sich mit viel Geld, das er von seinem Schwiegervater empfangen hatte, mit zwei sächsischen Knechten zu Pferd auf den Heimweg. (Gregor, VII,46)

 

Anmerkung 30: Zunächst setzt die Reform den modius publicus als eine Art Königsscheffel für die Getreidearten fest, und setzt diesen dann jeweils mit Anzahlen von Broten und Denaren in Beziehung. "Die glatten Relationen zwischen den Preisen und der Vergleich mit anderen Kapitularien zeigen indessen, dass keine Marktpreise dekretiert, sondern Getreidepreisrelationen festgelegt und über sie Hohlmaß und Gewicht für frisches und ausgebackenes Getreide in Beziehung zueinander gebracht wurden." (Joh. Fried in: 794, S.32)

 

"Für die Zähleinheiten des neuen Währungssystems wurden römische Begriffe verwendet: 240 Pfennige (denarii) = 20 Schillinge (solidi) = 1 Pfund (librum/talentum). Pfund und Solidus bildeten nur Rechenwerte, keine real geprägten Münzen. Wenn also beispielsweise der Preis für ein Pferd 20 Pfund betrug, dann musste der Käufer 4800 Pfennigmünzen bezahlen. Um das umständliche Zählen so vieler Münzen zu umgehen, wurde das Geld gewogen." (Ertl, S.13)

 

Anmerkung 31: "(...) das reiche Kloster Fulda bezahlte im Jahre 827 urbar gemachtes Land mit 8 Schwertern, 5 Stücken Tuch, 4 Stück Vieh, einem Pferd und zwei paar Ohrringen" (Michael North in: Römer und Barbaren, S.303)

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Anmerkung 32: Im 6. Jahrhundert sieht Dux Lupus der Champagne sich bedroht:

Da jener aber sah, dass er in Gefahr war, (se in discrimine), brachte er seine Ehefrau in den Mauern der Stadt Laon in Sicherheit (tutatam infra urbis Lugduni Clavati murus) und floh selbst zum König Gunthram (coniugem suam, ad Guntchramnum regem confugit). (Gregor, Historien VI,4) Die Mauern der Stadt bieten hier weiter Schutz.

 

Anmerkung 33:  Ein besonders instruktives Beispiel bildet die weströmische Kaiserresidenz Trier (Augusta Treverorum), deren Mauern einst fast 300 ha einschlossen bei einer Bevölkerung von gut 60 - 80 000 Einwohnern. Seit dem Beginn des 5. Jahrhunderts verliert Trier zunehmend seinen römischen Schutz und wird mehrmals vorübergehend von fränkischen Gruppen eingenommen. Dabei ist es erheblichen Verwüstungen ausgesetzt, die besonders auch den Dom betreffen. Der größte Teil der Stadt verfällt in Ruinen und mit ihm das rechtwinklige römische Straßennetz.

Seit den 460er Jahren gerät die Stadt in die Hände der Familie des romanisierten und christlichen Comes Arbogast. Zwei Jahrzehnte später nehmen sie Rheinfranken ein, und spätestens mit Chlodwigs Einnahme des Kölner Rheinfrankenreiches gelangt sie in seinen Machtbereich.

Teile der römischen Oberschicht fliehen vermutlich nach Westen ins Innere Galliens, ein weiterer Teil der Bevölkerung wird nach diversen Eroberungen und Plünderungen wahrscheinlich verschleppt. Immerhin etwa das Dreifache der von Mauern umschlossenen Fläche von Mainz oder Köln bleibt der Stadt mit einer Mauerlänge von 6400 Metern und nur noch vielleicht 5000 Einwohnern.

 

Zwischen Eifel und Hunsrück bleibt viel romanische Bevölkerung, aber der Mittelrhein und Mainz werden stark fränkisch besiedelt. Zwischen 450 und 550 tauchen dann in Mainz keine Bischofsnamen mehr auf. Kontinuität römischer Kirchen scheint vorübergehend manchmal kaum zu bestehen.

 

Anmerkung 34: Nach dem Versanden des Hafens ist Velia, das griechische Elea, verfallen. Eine Neugründung wird von der Malaria hingerafft. Ähnlich versanden Häfen wie der von Paestum und die Stadt verfällt. In der Bucht von Neapel enden Puteolum, Misenum und Cumae in Ruinen, nur Neapel hält sich in kleinerem Umfang. 

 

Anmerkung 35: Mitte des 7. Jahrhunderts schreibt der Bischof von Clermont an seinen Kollegen in Cahors:

Da so schlechte Nachrichten über die Seuche aus Marseille kommen, die beinahe die gesamte Provence verheert und entvölkert, möge der Herr Wachen aussenden, damit niemand sich untersteht, von Cahors aus in diesen Tagen zu den Märkten (ferias) von Rodez oder benachbarter Städte aufzubrechen, damit nicht etwa (...) dieses schlimme Übel über eure Stadt komme. Denn an den jenen Gegenden benachbarten Stellen sind Wachen aufgestellt worden, damit niemand zwecks Kaufs- oder Verkaufsgeschäften irgendeinen Zugang findet. Wenn ihr nicht in eifriger Vorsorge darum nachsucht, droht Lebensgefahr. (in: Fuhrmann, S.18, Kaiser/Scholz, S.169)

 

Einzelne Schätzungen sprechen davon, dass die Bevölkerung auf dem Boden des späteren Karolingerreiches zwischen 500 und 700 "um ein Drittel oder mehr" geschrumpft sein könnte (Manfred Vasold in: Römer und Barbaren, S.196ff). 

 

Anmerkung 36:  Vgl. die Zusammenfassung in: Beiträge 1, S.25ff.  "Towns were centres of consumption in which landowners spent profits derived from rural property and from the hard work of dependent peasants." ( Keith Hopkins in: Beiträge 1, S.47).

 

Anmerkung 37: Quentovic (emporium in einem Dokument Karls ("des Kahlen")), südlich vom späteren Boulogne und an der Canche, nahe bei der Abtei St.Josse, ist ein wichtiger Hafen und Handelsplatz vor allem für den Kontakt mit Kent. Es ist vielleicht von einem neustrischen König im sechsten/siebten Jahrhundert zu diesem Zweck gegründet worden und ist spätestens seit 669 Zwischenstation für englische Pilger auf dem Weg nach Rom und aus dem Süden/Südosten nach England. Als Hafen für England löst es nun Boulogne ab.

Das urbane Zentrum umfasst mehr als 35ha. (Hodges, S.80) Hier gibt es sehr viel Handwerk, eine Münze spätestens seit etwa 670, und bei der Verringerung der Münzen auf zehn im Edikt von Pîtres 864 ist Quentovic noch dabei.

 

Eine Erklärung für das spätere Verschwinden des Ortes im 11. Jh ist die Versandung der Mündung des Canche und die Konkurrenz anderer Handelsstädte.

 

Anmerkung 38: Dorestad beginnt möglicherweise als saisonaler Handelsplatz und wird nach etwa 675 in einen dauerhaften Ort verwandelt. Es  liegt südöstlich vom späteren Utrecht und an der Gabelung von Rijn und Lek, wobei es am Rijn im 8. Jahrhundert viele Landungsbrücken gibt. Hier treffen sich nun eine Handelsroute über den Rhein nach Süden, eine nach Westen bis Quentovic und eine nach Hamvic (Southampton), London, Ipswich in East Anglia und York, eine dritte östlich nach Haithabu, Birka und ins Baltikum. Wichtig ist vor allem die Verbindung mit England.

690 wird hier zum ersten Mal ein castrum erwähnt. Es gibt in dieser Handels-Siedlung vor 650 und nach 690 bis etwa 825 eine fränkische Münzstätte, eine Zollstation und spätestens im 8. Jahrhundert eine Kirche. Bei den Landungsstegen sind voneinander abgehobene rechteckige Holzhäuser, hinter denen wiederum ähnlich gebaute Bauernhäuser stehen

Friesen liefern vor allem Waren aus dem Rheinland nach England und kommen mit Sklaven zurück. Wohlhabende heidnische Kaufleute und freie Bauern prägen nach 670 eigene Silbermünzen mit dem Bild Wotans (Brown2, S303f). Kein Wunder, dass schon Merowingerkönige versuchen, die Kontrolle über das Gebiet zu erreichen, welches seine Freiheit auch gegen christliche Missionare verteidigt.

Die friesische Siedlung wird um 700-719 von den Franken dauerhaft erobert, und es wird ein fränkisches Kastell errichtet. Über Archäologie und Quellen erfahren wir, dass irgendwann vor 777 außerhalb des merowingischen Kerns zwei Uferstraßen entlang von Rhein und Lek entstehen. Im alten Kern liegt schließlich eine Kirche, die Karl ("der Große") 777 fördert. Die wirtschaftliche Bedeutung des Ortes nimmt erheblich zu, und er wird wichtiger als Utrecht. In Dorestad werden nun fränkische Münzen geprägt und eine fränkische Zollstation eingerichtet, überhaupt wird der Ort von den fränkischen Königen gefördert. Es gibt Tuchweberei, Schmiede und Metallbearbeitung, Kammacher und Bearbeiter von Bernstein.

Während seiner Blütezeit zwischen etwa 775 und 825 hat Dorestad wohl 2.500 bis 3.000 Einwohner auf rund drei Quadratkilometern, damit um 800 eine bedeutend größere Fläche als Mainz. "Dorestad was one of the great places of early medieval Europe." (Hodges, S.103)

Zu den Handelsgütern gehört Wein vom Oberrhein, Glaswaren und Lava-Mahlsteine.

Nach mehreren Plünderung Dorestads durch Wikinger um 830 bis 863 und der gänzlichen Vernichtung des Ortes durch eine Rheinüberschwemmung ist die Stadt wohl untergegangen. Tiel und Deventer werden ihre Nachfolger.

 

Anmerkung 39: Hamvic wird um 700 in der Nähe von Clausentum als neue Stadt mit mehr als 40ha und einem umfasssenden Graben angelegt, wobei zunächst ein Straßengitter entsteht. Die Gebäude unterscheiden sich vermutlich nicht von bäuerlichen bis darauf, dass sie Schloss und Riegel haben.

"Virtually all the 68 buildings were involved in interdependent multi-craft activities including various types of metal production, bone and antler working, possibly bead production, possibly pottery production and almost certainly involving perishable materials such als leather-working, carpentry and so on." (Hodges, S.81) Zusätzlich werden wohl Luxusgüter verhandelt.

 

Anmerkung 40: 

Ribe ist möglicherweise eine königliche Gründung des frühen 8. Jahrhunderts. Im Ort wurden rheinländische Glas- und Töpfereiprodukte gefunden, aber er ist wohl vor allem ein Ort regionalen Viehhandels.

 

Birka, dessen Vorläuferort Helgö bereits im 5. Jahrhundert auch Metallverarbeitung betreibt, wird um 790 n. Chr. auf der Insel Björkö im Mälaren gegründet, damals einer Einbuchtung der Ostsee.

Transporte von Handelswaren sind wegen fehlender Straßen und dichter Wälder schwierig und gefährlich, es bleiben im wesentlichen die natürlichen Wasserwege. Auf dem Mälaren können Waren von der Ostsee bis weit ins Inland hinein transportiert werden.

Das altnordische Wort birk mit der Bedeutung ‚Handelsplatz‘ bezeichnet einen abgegrenzten Rechtsraum. Birka bleibt für rund zweihundert Jahre eines der wichtigsten Handelszentren Skandinaviens. Die Siedlung hat in ihrer Blütezeit geschätzte 700-1000 Einwohner, die in Holzhäusern wohnen. Rund 3000 Gräber sind ausgegraben worden. Es gibt einen Hafen mit Runenstein und einen Thingplatz.

Der Ort steht unter dem Schutz des Krongutes auf der Nachbarinsel Adelsö, auf dem bald die damaligen Svea-Könige ihren Sitz haben. Dort befinden sich eine Wallburg und große Hügelgräber der Häuptlinge.

Der Handel geht weit über Skandinavien hinaus. Fundstücke weisen auf ausgedehnte Handelsnetze und vielleicht lange Reisen hin. Sie wurden teils in weit entfernten Gegenden eingetauscht oder geraubt. Objekte aus der Frühzeit Birkas zeigen Kontakte mit den Herrschaftsgebieten der Araber wie etwa ein Ring mit eingravierten Kufi-Schriftzeichen, und mit dem Khaganat der Chasaren, später auch zum Rheinland und Gebieten in West- und Südeuropa.

Archäologen haben neben größeren Mengen Silbermünzen aus dem arabischen Raum, die in der Regel zu Silberschmuck verarbeitet wurden, auch Seidenstoffe und Gewürze aus dem Orient gefunden. Ebenso fand man bunte Glasperlen, kostbare Glasbecher und kunstvolle Keramikgefäße aus dem südeuropäischen Raum.

Der Handel läuft als Tauschgeschäft ab. Im Gegenzug zu den fremden Waren werden hauptsächlich hochwertiges Eisen aus den mittelschwedischen Erzrevieren (Bergslagen) sowie Felle, Pelze, Geweihe und der relativ häufig im Mälaren vorkommende Bernstein getauscht.

Überliefert ist, dass der Mönch Ansgar im Jahr 830 nach Birka kommt, um zu missionieren. Er bleibt dort anderthalb Jahre, doch nur wenige Einwohner lassen sich taufen. Ein zweiter Versuch 22 Jahre später ist noch weniger erfolgreich.

Ende des 10. Jahrhunderts verlassen die Menschen Birka. Es sind keine Spuren einer Plünderung entdeckt worden, nur die Herrscherburg in der Nähe brennt ab. Dafür wird um 970 am Mälaren auf dem Festland an der Straße nach Alt-Uppsala eine neue Siedlung angelegt, das von Erik Segersäll gegründete Sigtuna, das Birkas Rolle als Handelsplatz übernimmt.

 

Anmerkung 41: Gregor von Tours berichtet davon, dass König Childerich die Amüsier-Arenen von Soissons und Paris zur Belustigung des populus renovieren lässt. (Historien V, 17)

 

Anmerkung 42: Die Beziehung zwischen comes und cives wird vom wichtigsten Informanten Gregor eher vernachlässigt, stattdessen wird die gute Beziehung zwischen den „Bürgern“ und ihrem guten König herausgestellt, da dieser dem Bischof weniger in seinen Anteil am Stadtregiment hinein funkt und im Falle König Gunthrams diesen laut Gregor sogar zu bestärken beabsichtigt:

Digressus vero a Neverno ad Aurilianensem urbem (Orléans) venit, magnum se tunc civibus suis praebens. (er zeigt sich ihnen viel). Nam per domibus eorum invitatus abibat et prandia data libabat; multum ab his muneratus muneraque ipsis proflua benignitate largitus est. (Gregor VIII,1)

Hier wird deutlicher noch als anderswo, dass Gregor geneigt ist, unter den anerkannten cives städtische Oberschicht zu verstehen, der er sich wohl am ehesten selbst zugehörig fühlen kann.

Gregor betont stattdssen die enge Verbindung von cives und episcopus.

Mit Zustimmung (consensus) der cives wird Brictius Bischof (Gregor II,1). Die Königin: Praetextatum vero episcopum egre suscoepit, quem cives Rhodomaginsis post excessum regis de exilio expetentes, cum grande laude civitati suae restituerunt. (Gregor VII,16) Bischof Magnulf sagt den civibus suis, sie sollten sich gegen Desiderius dux wappnen.(Gregor VII,27)

 

Anmerkung 43: In Mittel- und Südgallien tritt bischöfliche Herrschaft bei nachlassender gräflicher Macht als dominium oder principatus auf wie zum Beispiel in Poitiers, Bourges und Cahors, wo Desiderius als bedeutender Bauherr auftritt. Solche Macht ist nicht erreichbar, wo Könige residieren. Um 700 werden solche hohe geistliche Machthaber von Regionalherren ihrer relativen Selbständigkeit beraubt. Städte wie Lyon und Autun werden dann spätestens unter Karl Martell ihre Bischofsherrschaft verlieren. Ähnlich ergeht es dem Bischof von Tours, der bis ins frühe 8. Jahrhundert den comes einsetzen darf. (Kaiser(3), S.55ff)

 

Anmerkung 44: Als der (Erz)Bischof von Mainz erschlagen wird, übt sein Sohn Gewiliub, Nachfolger im Kirchenamt, eigenhändig Blutrache, gewiss ein Extremfall.

 

Anmerkung 45: Die Doppelrolle der Bischöfe hängt an dem Maß der Machentfaltung karolingischer Herrscher. Ausdruck der Macht Karl Martells im Vergleich zu vorhergehenden Merowingern ist der partielle Ersatz bischöflicher Macht durch Grafen, so wie Klöster der bischöflichen Kontrolle genommen und königsfreundlichen Äbten übergeben werden. Bischöfe, die sich nicht unterwerfen, werden mit (Waffen)Gewalt entfernt. Die Herrscher der neuen Reiche haben die überlebenden und sich neu bildenden Städte meist im Blick. In einer weithin agrarisch geprägten Welt sind sie Stützpunkte königlicher wie bischöflicher Macht. In der Grafschaftsordnung Karls ("des Großen") müssen sie sich diese zunehmend wie die Aufsicht über Markt, Münze, Zoll und Einkünfte in unterschiedlicher Weise mit den in den Städten residierenden Grafen teilen, die weltliche bischöfliche Herrschaftsrechte übernehmen.

 

Anmerkung 46: Schon die Kirche des großen Karl als Teil seines Machtapparates soll latinisiert und romanisiert werden. (Genaueres dazu im Anhang-Kapitel 'Der große Karl'). Wie selbstverständlich setzt Karl also Bischöfe (und Äbte) ein, die mit dem Auftrag versehen werden, sich selbst weiter zu bilden und zugleich minimale Ansprüche dieser Art an die untergeordneten Priester weiterzugeben. In Metz hatte schon Bischof Chrodegang nach 755 eine feste Regel für seinen Domklerus eingeführt. "So entstand in Metz ein dem liturgischen Rhythmus folgendes Gemeinschaftsleben des Klerus innerhalb eines claustrum mit täglichem capitulum, mit gemeinsamer Küche sowie Räumen zum Essen und Schlafen, geleitet vom Bischof, dem der primicerius oder archidiaconus als ständiger Vertreter sowie die Inhaber niedrigerer Ämter (...) zur Seite standen." (Schieffer)

 

Kaiser Ludwig versucht, auf Reformkonzilien in Aachen 816-17 die Benediktregel in den Klöstern strenger durchzusetzen und Klerikerkollegien an Kirchen einheitlicher zu regulieren. Kathedralkirchen und wichtige Klöster sollen unter Königsschutz und Immunität stärker zu einer einheitlichen Reichskirche als Herrschaftsinstrument zusammenwachsen. Dabei steigt das Selbstbewusstsein vor allem der westfränkischen Bischöfe, die sich manchmal bereits nicht nur wie Berater, sondern auch wie "moralische" Aufseher über die Könige verhalten.

 

Die Chrodegang-Regel wird 816 in Aachen unter dem Einfluss vor allem vom von Ludwig dem Frommen unterstützten Benedikt von Aniane, den er aus seinem aquitanischen Unterkönigtum mitbringt, durch eine ähnliche institutio canonicorum Aquisgranensis für alle Dom- und Stiftsherren abgelöst (und durch eine entsprechende und kürzere Regel für Stiftsdamen).

 

Vorbild für die nun erneut verlangte vita communis ist Augustinus, der schon in seinem Elternhaus in Thagaste und dann als Bischof von Hippo mit seinen Klerikern in einer Art klösterlicher Gemeinschaft lebte. Regularkanoniker, auch Augustiner-Chorherren genannt, legen ein Gelübde auf ihr Domstift (Hochstift) oder Kollegiatstift (Niederstift) ab und wählen unter den beiden überlieferten Augustinusregeln entweder die maßvollere Version Praeceptum / ordo antiquus oder der strengeren Observanz folgend die Version Ordo monasterii / ordo novus aus.

Für ein so oder ähnlich einheitlich geregeltes Leben wenigstens des hohen Domklerus wird für die geistlichen Herren allgemein ein Leben in Gemeinschaft, gemeinsames Essen und Schlafen wie natürlich auch das gemeinsame Gebet verfügt. Dabei dürfen sie allerdings daneben noch persönliches Eigentum besitzen und ein eigenes Haus zum Beispiel, in das sie sich tagsüber zwischendurch auch zurückziehen können. Privatbesitz und kirchliches "gemeinsames" Eigentum sind deutlich getrennt.

 

Frühe Bezeichnung für Dome war Monasterium (Münster), und was den Dombezirk vom Kloster unterschied, war eine gewisse Öffnung nach außen, zu den Laien hin, der „Herde“. Dennoch konnten die Gebäude des Domklerus im 9. Jahrhundert auch als claustrum bezeichnet werden (R. Schieffer in Bernward, S. 269), so wie einfache Kirchen zum Beispiel in Ravenna auch monasterium heißen (Jäggi, S.107 u.a.), Ausdruck geringer Trennung zwischen mönchischer Heiligkeit und Weltklerus.

 

Auch diese vergleichsweise milde Kanonikerregel, die auch dazu dient, Kirche im Interesse weltlicher Herrschaft zu stabilisieren, scheint aber nur wenig zur tatsächlichen Reform der Geistlichkeit beigetragen zu haben, wie die bis in die Kirchenreform des 11. Jahrhunderts anhaltenden Klagen erweisen werden.

Vielmehr wohnen die "Kanoniker" des sich in der Karolingerzeit ausbildenden Domkapitels oft bald wieder in eigenen Häusern im Dombezirk und verbringen nur noch die Zeit des Gebetes gemeinsam.

 

Anmerkung 47: MG Capit.1, 12: ut per omnes civitates forus et mensuras faciat secundum abundantiam temporis

Oft wird am städtischen Handels-Ort eine Münze eingerichtet. Er wird damit ein wenig zum Finanzplatz. Das Recht zur Prägung der Münze erhöht das Einkommen des Stadtherren. Dabei gilt die Münze nur für den Ort der Prägung, fremde Münzen müssen also eingetauscht werden, was dazu führt, dass Münzer zugleich auch zu Geldwechslern werden und zu Teilen einer städtischen Oberschicht wie am Gericht beteiligte Schöffen, beides Gruppen im Dienste des Herren.

 

Anmerkung 48: 822 erklärt Ludwig I. ("der Fromme"), auf Wunsch des Bischofs von Paderborn, seinen Bischofssitz einschließlich der ihm zugehörigen Sachen und Hörigen unter unseren Schutz und unter den Schirm unserer Gerichtsfreiheit zu stellen (...) auf dass sich kein öffentlicher Richter oder sonst jemand, der rechtsprechende Gewalt innehat, unterstehen soll, in die Kirchengebäude, Ortschaften, Feldfluren oder sonstigen Besitztümer der vorgedachten Kirche einzudringen (...) um dort gemäß dem gerichtlichen Brauch Verhöre durchzuführen, Friedensbußen zu erheben, Häuser oder Hütten zu errichten, Burgen auszuheben, die Leute dieser Kirche ohne Grund zu unterdrücken oder um dort zu beliebiger Zeit irgendwelche Erhebungen oder unerlaubte Forderungen einzuziehen, - womit deutlich wird, was offenbar stattfindet.

 

Anmerkung 49: Schon 787/89 ist in Bremen Dom und Bischofssitz errichtet worden, wobei der Markt zunächst weiter dem König untersteht. Erst König Arnulf (von Kärnten) verleiht 888 detaillierter dem Bremer Bischof das Recht, einen Markt abzuhalten, Münzen zu schlagen und die Zölle einzunehmen. Im 10. Jahrhundert gewinnen die Bischöfe von Bremen dann auch die Gerichtshoheit. Auf diese Weise werden sie erst eigentlich zu Stadtherren werden.

 

Anmerkung 50: 793 wird im Auftrag Karls des Großen in oder bei der kleinen sächsischen Bauernsiedlung Mimigernaford ein Kloster (monasterium) zwecks Eingliederung in sein Reich gegründet. 805 wird hier ein Bistum eingerichtet und Liudger vom Kölner Erzbischof Hildebold als Bischof berufen. Dafür erhält die Siedlung den Status einer civitas (Stadt). Ein Dombau wird in Angriff genommen. Im neunten Jahrhundert siedeln sich dann in Münster Handwerker und Ministeriale an. Stadtrechte gibt es jedoch erst einige Jahrhunderte später.

 

Anmerkung 51: Zentrale Ausgangspunkte für die Stadtbildung von Erphesfurt (Erfurt) sind der Domberg und der Petersberg mit Peterskloster und vermuteter königlicher Burg. Bereits Bonifatius spricht von einer iam olim urbs paganorum rusticorum, einer seit ehedem existierenden Stadt heidnischer Bauern. 725 lässt er eine Marienkirche errichten und empfiehlt dem Papst, die Stadt zum Bischofssitz zu machen, was dann 742 geschieht. Bei ihr kreuzen sich zwei Fernhandels-Straßen. Als Bonifatius Erzbischof von Mainz wird, gliedert er das Bistum Erfurt an Mainz an. Ende des 10. Jahrhunderts gelangt die Stadt ganz unter die Herrschaft der Mainzer Erzbischöfe.

 

Anmerkung 52: Im 8. Jahrhundert beschreibt Bischof Arbeo von Freising in seiner Vita des hl. Emmeran, wie man von einem Berg aus die Kirche von Gottes heiligem Märtyrer und die weit ausgedehnte, mit Mauern und Turmbauten bewehrte Stadt Regensburg erblickt. (in: Hartung, S.94)

 

Anmerkung 53: Als Kaiserresidenz steigt Trier zu einer Einwohnerschaft von 50-80 000 auf, darunter seit dem späten 3. Jahrhundert eine Christengemeinde. Neben dem Kaiserpalast entsteht im 4. Jahrhundert die Kathedrale, die bald zu einer dreischiffigen Basilika mit einer Länge von 160 m ausgebaut wird.

Seit dem Beginn des 5. Jahrhunderts verliert Trier zunehmend seinen römischen Schutz und wird mehrmals vorübergehend von fränkischen Gruppen eingenommen. Dabei ist es erheblichen Verwüstungen ausgesetzt, die besonders auch den Dom betreffen. Seit den 460er Jahren gerät die Stadt in die Hände der Familie des romanisierten und christlichen Comes Arbogast. Zwei Jahrzehnte später nehmen Rheinfranken Trier ein, und spätestens mit Chlodwigs Einnahme des Kölner Rheinfrankenreiches gelangt es in seinen Machtbereich.

 

Teile der römischen Oberschicht fliehen vermutlich zunächst nach Westen ins Innere Galliens, ein weiterer Teil der Bevölkerung wird nach diversen Eroberungen und Plünderungen wahrscheinlich verschleppt.

 

Aber die Liste der Bischöfe und die weiter vorwiegend romanische Bevölkerung bedeuten auch Kontinuität. Mitte des 6. Jahrhundert baut ein Bischof Nicetius mit wohl italienischen Bauleuten die Bischofskirche wieder auf. Auf den Gräbern bis ins 8. Jahrhundert tauchen weiter 67% römische, 23% griechische und nur 6% germanische Namen auf. Gesprochen wird in der Stadt und Diözese vorläufig vor allem ein moselländisch-romanisches Idiom mit kleinen fränkischen Sprachinseln. (Anton/Haverkamp, S.13ff)

 

Der größte Teil der Stadt verfällt in Ruinen und mit ihm das rechtwinklige römische Straßennetz. Was bleibt sind die großen Monumentalgebäude wie der Dom, die von den Franken in eine Königspfalz umgewandelte Palastaula („Basilika“), die in eine Grafenburg umgewandelten Kaiserthermen und die in ein Kloster umgewandelten Getreidespeicher an der Mosel. Dazu kommen die römischen Gründungen St.Eucharius/St.Matthias und St. Maximin. Immerhin etwa das Dreifache der von Mauern umschlossenen Fläche von Mainz oder Köln bleibt der Stadt mit einer Mauerlänge von 6400 Metern und nur noch vielleicht 5000 Einwohnern.

 

Um den Dom und andere zentrale Orte entwickeln sich dann Siedlungskerne mit einem schon mittelalterlich anmutenden Gassengewirr. Trier wird von einer geplanten zu einer neuen, nun ungeplant wachsenden Stadt. Zwischen ihren in manchem eher ländlichen Siedlungskernen gibt es Gärten, Äcker, Viehweiden und wüstes Gelände. Handel und Handwerk nehmen in hohem Maße ab und die Geldwirtschaft kommt vorübergehend (fast?) zum Erliegen. Dem Bischof gelingt es als Erbe der res publica und durch Schenkungen an erhebliche Besitzungen zu gelangen, zum Beispiel den von Dörfern in Stadtnähe und im territorium (Gregor von Tours), also dem Gebiet der antiken civitas.

 

Im Trierer Land setzt fränkische Besiedlung in Tälern im 6. Jahrhundert ein. Fränkische Große übernehmen die Villen der Römerzeit. Herren legen Gutshöfe an, um die sich Abhängige ansiedeln und die von Unfreien bearbeitet werden. Von Taufkirchen ausgehend wird das Land missioniert.

 

Trier entwickelt eine Metropolstellung gegenüber Metz, Toul und Verdun und die Bischöfe stehen in enger Verbindung zu den merowingischen Königen. In den ersten Jahrzehnten des 7. Jahrhunderts bildet sich eine fränkische Grafschaft im pagus Treverensis heraus, aber noch unter Bischof Milo, der dann Parteigänger der frühkarolingischen Hausmeier wird, gelingt es, der tendenziellen Entmachtung durch Karl Martell zu entgehen und Stadtherr zu bleiben. Allerdings entgleitet ihm die Verfügung über wichtige Klöster wie Prüm und Mettlach. (Kaiser(3), S.62)

 

Irgendwann in der Merowingerzeit tauchen zwei Märkte in der Stadt auf. Aus Eigenkirchen bei aufkommender Grundherrschaft entstehen später Pfarreien auf dem Lande.

 

Anmerkung 54: Die hocharistokratischen Bischöfe Triers scheinen seit dem Ende des 7. Jahrhunderts eng verbunden mit den gerade aufsteigenden Arnulfingern und Pippiniden, was auch die Besetzung des Äbtissinnenstuhls von St. Irminen mit Freunden und Verwandten der Familie zeigt. Unter Pippin dem Jüngeren wird Trier zu einer zentralen Münzstätte im Frankenreich.

 

In seinem Leben des Hl. Willibrod beschreibt Alkuin um 800 Trier "als eine alte und mächtige Stadt, die von Mauern, Türmen und Klosteranlagen mit Scharen von Klerikern und Mönchen umgeben war." (in: Anton/Haverkamp, S.88)

In den Reichsteilungen wird Trier Teil des Mittelreiches.

 

882 fallen Normannen in Trier ein, wie Regino von Prüm berichtet:

Sie brechen also mit allen ihren Streitkräften aus ihrem befestigten Lager hervor und erobern Trier, die berühmteste Stadt Galliens (...). Hier ruhten sie bis zum heiligen Ostertage die vom Marsch ermüdeten Glieder aus und verwüsteten das ganze Gebiet der Stadt ringsum von Grund auf; dann lassen sie die Stadt in Flammen aufgehen und führen ihre Scharen nach Metz. Als dies der Bischof dieser Stadt erfuhr, vereinigte er sich mit Bischof Bertulf und dem Grafen Adalhard und rückt jenen aus eigenem Entschlusse zum Kampf entgegen. Es kam zum Kampf und die Normannen blieben Sieger. (in: Fuhrmann, S.23)

 

Anmerkung 55: In derselben Zeit wie Trier wird auch Mainz massiv zerstört, wie Hieronymus klagt. Zwischen Eifel und Hunsrück bleibt viel romanische Bevölkerung, aber der Mittelrhein und Mainz werden stark fränkisch besiedelt. Zwischen 450 und 550 tauchen keine Bischofsnamen mehr auf. Kontinuität römischer Kirchen scheint kaum zu bestehen. Venantius Fortunatus scheint mehrmals (vielleicht von Metz aus) in Mainz gewesen zu sein und feiert in drei Gedichten einen Mainzer Bischof Sidonius.

Mainz soll nicht länger sein Schicksal beklagen, denn es ist nicht mehr verwaist: sein Bischof ist zurückgekehrt, um ihm Hilfe zu bringen. Wie ein Vater hat Sidonius der Stadt die Hand gereicht und hat sie erneuert, der frühere Verfall ist zu Ende. Wie ein guter Hirte sorgt Sidonius für seine Schafe. Die alten Gotteshäuser hat er mit prächtigem Schmuck wiederhergestellt und neue Heiligtümer eingerichtet (in: Falck, S.6) König Theudeberts I. Tochter soll dafür gespendet haben.

 

Von den nächsten hundert Jahren sind fast nur die germanisch klingenden Namen der Bischöfe erhalten. Immerhin weiß man, dass Mainz zumindest zeitweise Münzstätte ist und die Bevölkerung nimmt wohl auch deutlich zu. Um 700 gründet eine Mainzer Adelsgruppe das Frauenkloster Altmünster. Diese Leute scheinen Verbindungen nach Thüringen und zu einer Adelsgruppe des Klosters Weißenburg zu haben, ursprünglich allesamt Gegner der Pippiniden. Vermutlich bald danach gründet eine weitere Adelsgruppe die Kirche von St.Lambert.

 

Als der mit einer erheblichen Adelsopposition ausgestattete König Sigibert III. 641 gegen die Thüringer zu Felde zieht, sind auch die Macancinsis (Mainzer) laut Fredegar hoc prilio non (...) fidelis, also auch sie im Heere nicht treu. Möglicherweise gehört Mainz damals zum Heerbann des Wormser Grafen.

 

Um 700 hat die Mainzer Adelsgruppe dann inzwischen auch Beziehungen zum pippinidischen Kloster Eberbach. Das Bistum hat sich Anfang des 8. Jahrhunderts unter Bischof Rigibert weit nach Osten ausgedehnt.

 

Anmerkung 56: Langsam beginnt mit den vielen neuen Kirchen die Beerdigung bei ihnen in der Stadt.  Am Rhein haben Schiffer, Fischer und Händler längst einen Altstadtkern mit einem Markt gebildet. Es gibt etwas Glasproduktion. (Falck, S.23)

Die römische Stadtmauer ist zerstört und eine neue fehlt wohl noch, aber die Domburg dürfte irgendwie befestigt gewesen sein. Weithin um sie herum liegen noch im 8. Jahrhundert große Gutshöfe mit ihrem Land. Hinter den Bleichwiesen existiert weiter das Altmünster-Kloster mit seiner kleinen Siedlung von Arbeitsleuten. Selenhofen am Rhein bildet einen Vorort.

 

Um 746 lässt sich Bonifatius Mainz als neues Erzbistum für Germanien zuweisen, wo er aber auf den in Ostfranzien für ihn nun starken Adelswiderstand stößt und nach wenigen Jahren zurücktritt. Zugleich geht die Erzbischofswürde nach Metz an den mächtigen Bischof Chrodegang. Bonifatius-Anhänger Lul wird Bischof in Mainz. Um 760 setzt dann aber der ostorientierte "große" Karl durch, dass es doch wieder statt Metz Erzbistum wird. Lul und den folgenden Bischöfen gelingt es dann, die von Bonifatius gegründeten hessischen und thüringischen Bistümer sowie zahlreiche süddeutsche  in die Erzdiözese einzubeziehen. Die neuen sächsischen teilen sich dann Köln und Mainz.

Damit wird Mainz bis 1802 größte Kirchenprovinz in Europa. Mit St.Alban und seiner großen Kirche wird der Rang der Stadt im Reich Karls noch unterstrichen.

 

Am Mittelrhein wird alleine Mainz Münzstätte. Der Versuch, auf der römischen Brücke eine Holzkonstruktion aufzusetzen, scheitert durch Feuer und Mainz wird durch gut tausend Jahre ohne eine feste Rheinbrücke auskommen müssen.

Um 800 werden außerhalb der Stadt bereits Bretzenheim, Gonsenheim und Hechtsheim erwähnt.

 

847 ( bis 863) wird der gelehrte Fuldaer Mönch Hrabanus Maurus Erzbischof. In seiner Zeit gewinnt die Kathedralschule an Bedeutung. Der übernächste Erzbischof Liutbert wird 870 Erzkapellan von Ludwig ("dem Deutschen"), Vorläufer der späteren Erzkanzler. Laut den Fuldaer Annalen wird der Normannensturm von 882 zum Anlass eines Baus von Mauer und Graben.

 

Bis Ende des neunten Jahrhunderts halten die Schenkungen für Kirche und Kloster (vor allem St.Martin, St.Alban und Altenmünster) an, so dass sie am Ende wohl zwei Drittel des ganzen Grundbesitzes in der Stadt und in ihrem Umfeld besitzen. Dazu gehört auch Besitz von Fulda, Lorsch und dem Trierer St.Maximin sowie von anderen fern gelegenen Institutionen.

Inzwischen gibt es wahrscheinlich auch erste Ansätze von Pfarreibildung bei nichtbischöflichen Eigenkirchen. 

 

886 gibt es in den Fuldaer Annalen eine (einzige) Nachricht von einem Viertel friesischer Kaufleute: Optima pars Moguntiae civitatis, ubi Frisiones habitabant (...) conflagravit incendio, sie siedeln im besten Teil von Mainz, der abbrennt. (in: Falck, S.49) Mainz ist spätestens jetzt wichtiger Umschlagplatz für Getreide, Wein und Sklaven und daneben für Luxusgüter, friesische Tuche wie exotische Gewürze.

 

Anmerkung 57: Mit dem Vertrag von Coulaines Ende 843 wird ein Rechtsverband aus den Großen des Westreiches und dem König beschlossen, der die Rechte aller bestätigt, was auch auf die Erblichkeit der Grafenwürde hinausläuft, die 877 in Quierzy auch so verkündet wird. Dafür setzt er über sie Duces und Markgrafen, die dann allerdings auch erblich werden. Mit ihnen aber muss der König nun regieren.

 

Anmerkung 58: Die einst bedeutendere Stadt, das antike Lutetia, welches später Paris unter Anlehnung an den gallischen Stamm der Parisii wird, war schon in der späten Kaiserzeit auf die befestigte Seineinsel geschrumpft. Das dortige Palatium macht Chlodwig nach seinem Sieg über die Visigoten zu seiner cathedra regni, wie Gregor von Tours schreibt, seiner Residenz, wenn er denn anwesend ist. Er macht die (spätere) Genovevakirche zu seiner Grablege.

Die Einwohnerschaft wächst dann wieder, auch in Zusammenhang damit, dass es eine beispiellose Ansammlung von Reliquien wundertätiger und schutzbietender Art aufweist, so dass es bald bei den ständigen brutalen Normanneneinfällen zu einer Fluchtstätte für den "gallischen" Norden wird: Die Reliquien sollen vor den Feinden schützen.

Möglicherweise lässt bereits Childebert I. in der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts auf der Seineinsel eine Kathedrale bauen: St.Étienne, also einen Stephansdom, der bis ins 12. Jahrhundert existieren wird. Die Kathedrale ist größer als alle anderen gallischen Kirchen. In etwa dieser Zeit entsteht auch das im 8. Jahrhundert dem hl.Germanus geweihte und dann so genannte St.Germain-des-Prés als königliche Grabkirche.

Im 7. Jahrhundert breitet sich dann eine Kaufmannssiedlung mit ihren Pfarrkirchen beiderseits der Seine aus. Die Vita des Hl.Eligius berichtet für die zweite Hälfte des siebten Jahrhunderts über einen eng bebauten Stadtkern in Paris (Vercauteren in: Verhulst, S.94).

In Abstand dazu wird die wachsende Stadt von Klöstern wie Sainte-Geneviève oder Saint-Denis umgeben, Schon Ende des 5. Jahrhunderts hatte Genoveva über dem Grab des hl. Dionysius eine Kapelle bauen lassen. Im 7. Jahrhundert wird das etwa sieben Kilometer von der damaligen Stadt entfernte St.Denis mit König Dagobert zur mit Gold, Silber und Edelsteinen geschmückten Grabstätte der Könige. Hier entsteht eine Siedlung in einiger Entfernung von der Stadt. Seit dem siebten Jahrhundert wird St.Denis mit einer Herbstmesse ausgestattet. Über dem Grab der "heiligen" Genoveva wiederum wird eine Basilika errichtet.

Zunächst stehen die Kirchen unter bischöflicher Aufsicht. Dann erhält im 7. Jahrhundert erst St.Germain Immunität und Zollbefreiung der Klosterkaufleute und dann auch St.Denis mit seinem Jahrmarkt zum Fest seines Heiligen. (Kaiser(3), S.475) Regiert wird sie nun von Grafen, die versuchen, hier ihre Einkünfte genauso wie die Bischöfe zu vergrößern. Das sich immer mehr verselbständigende Domkapitel nimmt ebenfalls an Wohlstand zu.

 

Anmerkung 59: Etwas Kontinuität scheint auch Autun bewahrt zu haben, als Augustodunum eine der größten Städte der Gallia Romana. Hier zieht sich seit dem Ende des 4. Jahrhundert ein Siedlungsrest auf einen höchstgelegenen Südwinkel von nur noch 10 ha zurück, darin die Kathedrale St.Nazaire und eine Kirche Ste.Croix; alles übrige kirchliche Leben blieb ungeschützt im weiten Kreis der Mauertrümmer sowie im Nekropolbereich. Immerhin besteht in der civitas das 312 belegte palatium noch 866 mit einer Kirche St.Jean Baptiste, und die Grafen verfügen als Laienäbte über die wichtige Abtei St.Symphorian.

 

Anmerkung 60: Gegen 800 entstehen beim karolingisch geförderten San Vincenzo al Volturno auf halbem Weg zwischen Rom und Foggia Reihen von Werkstätten, die Emaille-Arbeiten, solche aus Elfenbein, Glaswaren und möglicherweise Keramik nicht nur für das Kloster, sondern auch für seine Güter herstellen. (Hodges, S.63) In den 20er Jahren des 9. Jahrhunderts schließt sich dort dann ein Vicus an. was sich allerdings nicht zu einer Stadt entwickelt.

 

St.Bertin (Saint-Omer) erwirbt um etwa 800 Land, um dessen Erträge gegen englische Tuche einzutauschen.

 

Anmerkung 61: 852 gründet der sächsische Graf Liudolf zusammen mit seiner Ehefrau das Gandersheimer Stift mit päpstlicher Erlaubnis und Reliquienversorgung an der Kreuzung zweier Fernhandelsstraßen. Es dient der Grafenfamilie zur Versorgung zweier Töchter als Äbtissinnen und anderen vornehmen sächsischen Damen als Aufenthalt. 877 stellt König Ludwig ("der Jüngere") das Kloster unter seinen Schutz. Handwerker werden angesiedelt und es entsteht ein Markt mit eigenem Recht. Eine eigentliche Stadt mit Mauer und Rat wird aber erst im 14. Jahrhundert entstehen.

 

Ein weiterer Markt entsteht 873 bei St.Bertin als Wochenmarkt, mit Buden, Tavernen, und dem Kloster als Herrn fallen darüber Abgaben und Rechte zu. Dabei konkurrieren Klöster, Bischöfe und weltliche Herren auch schon mal gewalttätig miteinander.

 

Anmerkung 62:  Hier liegt ein karolingischer Fiskalbezirk, der "insgesamt mindestens zwölf königliche >Villae< (Fronhöfe) mit knapp 1400 Morgen Ackerland umfasst haben dürfte, Wiesen und Wald, das Land der 112 abhängigen Bauernstellen, die das Urbar nennt, sowie die Lehen der Vasallen nicht mitgerechnet. (...) Die königliche Villa Frankfurt, deren Lage auf dem heutigen Domhügel zu suchen ist, verfügte allein über 450 Morgen Ackerland." (Joh.Fried in: 794, S.26f)

 

Anmerkung 63: In der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts kann Isidor von Sevilla im Visigotenreich so in seiner lateinischen Etymologie schreiben:

Civitas ist die Vielzahl der Menschen, geeint durch das Band der Gemeinschaft, benannt nach den cives, als nach den Einwohnern der Stadt selbst, denn es schließt zur Gemeinschaft zusammen und enthält das Leben der Vielen. Denn urbs sind die Mauern selbst, aber die civitas wird nicht wegen der Steine, sondern aufgrund der cives so genannt. (XV,2). Dass urbs nun nicht mehr Roma, sondern ein Gebäude-Ensemble benennt, ist neu, aber der Rest ist römisch-antik.

 

Anmerkung 64: Eine große und berühmte Stadt erhebt sich in Italien, in Venetien, wie Isidor lehrt, die seit der Antike Verona genannt wird. Sie ist in quadratischer Form gebaut, fest von Mauern umschlossen, achtundvierzig Türme ragen aus dem Mauerring hervor, von denen acht sehr hoch sind und die anderen überragen. Sie hat ein hohes Labyrinth von großer Ausdehnung, aus dem niemand, der einmal eingetreten ist, imstande ist, wieder herauszukommen (… das Amphitheater wohl), ein weites, geräumiges und mit Steinen gepflastertes Forum, in dem sich auf jeder der vier Seiten ein großer Bogen befindet, Plätze wundervoll gepflastert mit behauenen Steinen, Tempel, erbaut und geweiht in alter Zeit der Luna, dem Mars, der Minerva, dem Jupiter und der Venus, dem Saturn und der Sonne, die mehr als alles andere glänzt. (in: Staufer und Italien, S.217)

 

Anmerkung 65: 833 versucht der fränkische Abenteurer Adelrat, in einer Urkunde des Jahres als comes bezeichnet, von Siena aus ein tuszisches Königtum zu errichten und scheitert dabei. (Stevenson)

 

Anmerkung 66: Hodges vergleicht den Ort mit den Emporien im hohen Norden, als es nun Marseille an Bedeutung zu übertreffen beginnt. (S. 122)

 

Anmerkung 67: Zudem kämpft Venedig wie einige andere italienische Städte mit dem Malariaproblem. Pisa wird sich bald mit dem Versuch beschäftigen, Sumpfgebiete verlanden zu lassen.