(Muss noch mit der Stadtentwicklung verbunden werden)
Freie, Herren, Adel (Dezentralisierung / Westfranzien / Ostfranzien / Sachsen)
Dezentralisierung
Formen der Grundherrschaft
Sklaven, mehr oder weniger unfreie und freie Bauern (Sklaven / Freie Bauern /Abstieg in Servilität / Modernisierung / Marktwirtschaft / Gewalt)
Das Dorf, Leben und Arbeiten
Asturien-León
Eine "feudale Revolution"?
Hochadel: Das Beispiel der frühen Welfen
Die Verhältnisse auf dem Lande in den Nachfolgereichen des römischen Imperiums sind nur in geringem Umfang nachvollziehbar, obwohl sie für die Suche nach den Wurzeln von Kapitalismus von erheblicher Bedeutung sind. Wesentliche Quelle sind die Urbare, in denen insbesondere klösterliche Grundherren vor allem Situationsberichte von dem erstellen lassen, was sie an bäuerlichen Leistungen erwarten. Die erhaltenen Beispiele sind etwas zufällig, beziehen sich vor allem auf klösterliche Grundherrschaften, und ein großer Grundherr kann auf eine Vielfalt von Strukturen blicken, die in seinen zersplitterten Ländereien vorherrschen. Zudem gibt es regionale Gewohnheiten, aus denen sich unterschiedliche Strukturen entwickeln, und überhaupt sind diese im Fluss, indem sie wieder neu zwischen Herr und Knecht verhandelt werden. Daneben existiert weiter in unbekanntem Umfang ein freies Bauerntum, von dem man noch viel weniger weiß.
Die Welt der Nachantike ist zunehmend wesentlich ländlich, agrarisch geprägt, und das bis ins 10. Jahrhundert. Neben zunächst noch vielen freien Bauern produzieren Abhängige und Unfreie Nahrungsmittel auf dem Land ihrer Herren, wo auch immer mehr Handwerk, vor allem für die Selbstversorgung, betrieben wird. Langsam konzentriert sich aber etwas mehr Handwerk unter grundherrlicher Aufsicht in den Städten, wo auch reisende Händler Station machen. Zugleich wird in Städten und von einigen Städtern auch um die Städte herum noch in größerem Umfang Nahrung produziert.
Zwischen dem 9. und 11. Jahrhundert, dem Weg ins Mittelalter, kommt es zu jenen gravierenden Veränderungen, aus denen die Rahmenbedingungen für die Entstehung von Kapitalismus hervorgehen. Ganz langsam gibt es günstigere klimatische Bedingungen für Landwirtschaft, hier und da technische Neuerungen, eine Zunahme der ländlichen Bevölkerung und in ihrem Gefolge auch der der Städte. Auf dem Lande fließt etwas mehr Geld, dann auch zwischen Stadt und Land, Märkte gewinnen an Bedeutung. Zugleich verringert sich die Macht der Könige und der Funktionsträger unter ihnen, dafür steigt die Bedeutung der stadtherrlichen Bischöfe und mancher Klöster und insbesondere die neuartiger Burgherren auf dem Lande.
Eigentum, Verfügung über Grund und Boden, Arbeitskraft, Produktionsmittel und ihre Veränderungen tief ins 11. Jahrhundert hinein sind von grundlegender Bedeutung für die Entstehung von Kapitalismus. Sie wiederum sind aber nur in engem Zusammenhang mit dem Aufstieg der Städte und der Entstehung der Macht eines regionalen und lokalen Adels zu sehen und zudem mit den Reformbewegungen in Kloster und Kirche. Nicht eine dieser Bewegungen, sondern die Interdependenz zwischen ihnen allen wird die Anfänge von Kapitalismus ermöglichen.
Dieser Kapitalismus wiederum wird in seinen Anfängen bäuerliche Landwirtschaft, Handwerk und urbane bürgerliche Lebensformen fördern, aber nur, um sie dann um so besser am Ende allesamt zerstören zu können und damit jenen Entzivilisierungsprozess einzuleiten, der das zwanzigste Jahrhundert des ehedem lateinischen Abendlandes bestimmen wird.
Freie, Herren, Adel
Unsere Schwellenzeit setzt sich aus römischem und germanischem Erbe zusammen. Gemeinsam ist beidem die Unterscheidung in Freie und Sklaven. Es gilt als selbstverständlich, dass Menschen Menschen besitzen, so sie sich diese leisten können, und sie gegen Kost und Logis für sich arbeiten lassen.
Gemeinsam ist ihnen auch, dass Freie neben Sklaven auch andere Freie für sich arbeiten lassen, in der Nachantike dann eher selten gegen Arbeits-Lohn.
Freiheit (libertas) ist in beiden Fällen ein Rechtsstatus, der nicht unbedingt wirtschaftliche Selbständigkeit durch entsprechende Verfügung über nutzbares Land bzw. Kapital als Grundlage hat. Dafür bedeutet er formell freien Zugang zur Gerichtsbarkeit, die in der Antike das geschriebene Recht eines cives beinhaltet, sowie in der Nachantike das oft erst spät aufgeschriebene germanische Volksrecht, und zwar dort, wo es Gültigkeit hat. Zum Rechtsstatus der Freiheit gehört denn im Frankenreich auch die Pflicht zur Teilnahme am Gericht und die Heeresfolge.
Klar ist der Begriff Freiheit für traditionell freie Bauern in einigen Gegenden und für diejenigen, die sich in Richtung auf Adeligkeit bewegen, während er für mehrere Gruppen bald neu definiert werden wird: Einmal für die Zensualen, für die Freiheit sich insbesondere im 11./12. Jahrhundert immer mehr als Entkommen aus dem Patronat von Kirche und Kloster mit seinen Abgaben darstellt; im Zusammenhang damit stehen in Städten Ansätze von Vorstellungen, die in Richtung auf freies Bürgertum sich entwickeln, und schließlich ist da die Vorstellung von einer libertas ecclesiae, der Freiheit der Kirche von Bevormundung durch weltliche Mächte, die das 11. Jahrhundert bestimmen wird.
Für das Jahr 1027 verfasst der königliche Kaplan Wipo in seinem Tatenbericht Konrads II. eine Rede von zwei Grafen, die ihre Haltung zum König und dem aufständischen Schwabenherzog Ernst diesem gegenüber begründen:
Wir wollen nicht, dass es verdunkelt würde, dass wir euch unverbrüchlich Treue (fidem) schworen gegen alle außer denjenigen, der uns euch gegeben hat. Wären wir Unfreie (servi) unseres Königs und Kaisers, und von ihm eurer Rechtsgewalt (iuri vestri mancipati), dann würde es uns nicht erlaubt sein, uns von euch zu trennen. Nun aber, da wir frei (liberi) sind und als höchsten irdischen Beschützer unserer Freiheit (nostrae libertatis) unseren König und Kaiser haben, verlieren wir, sobald wir jenen verlassen, die Freiheit (libertatem), die, wie jemand gesagt hat, kein guter Mann verliert, es sei denn mit seinem Leben. (in: Esders, S.102)
Neben lehnsrechtlichen und Königtum begründenden Aspekten wird deutlich, wie hier für den werdenden Adel Freiheit und Unfreiheit theoretisch klar getrennt sind, und dass der König, was er im 11. Jahrhundert dann gegenüber Stadtbürgern auch schon mal tun wird, Freiheit zu gewähren und zu schützen hat.
Als sich im neunten Jahrhundert in Frühformen des Deutschen der Begriff Herr (dominus) entwickelt, ist das noch nicht wie seit einigen Jahrhunderten eine manchmal leicht unterwürfige und ansonsten oft inhaltsleere Anredeform, sondern es drückt einen handfesten Status aus: Herr ist jemand, der irgendwelchen anderen befehlen kann, seinen Knechten oder seinem Mann.
Herren sind also nicht nur frei, sie haben Macht über andere. Diese beruht wie in der Antike meist darauf, dass man (oft viel) Landbesitz hat. Wenn man dann auch noch den Wohlstand seiner Familie über Generationen zurückverfolgen kann, kann man sich im bald deutschsprachigen Raum edel nennen, bzw. von Adel. Das ist aber vorläufig noch kein fest definierter Standesbegriff.
Der dominus ist der Herr über großen Grundbesitz (terra) der späten lateinischen Antike, den er von inzwischen schollengebundenen Kolonenfamilien und von Sklaven bearbeiten lässt. Das wird durch die ganze Nachantike und zum Teil bis ins 10. Jahrhundert so bleiben. Solche große Herren sind Könige, duces, comites, Bischöfe und spätestens seit dem 7. Jahrhundert auch Klöster. Aber in einer Urkunde Konrads II. von 1025 werden als Zensualen bestätigte ehedem Hörige auch als domini ac domine angesprochen. (Esders, S.106)
Neben dem dominus erbt unsere Schwellenzeit begrifflich auch die nobiles, eigentlich die senatorischen Familien, zunehmend aber eine eher dünne großgrundbesitzene Oberschicht. Nach und nach wird in den romanischen Sprachen daraus die Entsprechung zum deutschen Wort "Adel" werden.
Zum Rechtsstatus der Freiheit gehört im Frankenreich auch die Pflicht zur Teilnahme am Gericht und die Heeresfolge, zum Militärdienst. Diesen kann man sich mit der dazugehörigen Ausrüstung nur leisten, wenn man genügend Grund und Boden besitzt. Der Herr, der sich langsam zum Adeligen entwickelt, ist also grundbesitzender Krieger, miles. Wer kein Krieger ist, verliert auf dem Lande oft seine Freiheit.
Damit zusammen geht eine andere Entwicklungslinie, die die kleine Gruppe karolingischer Aristokraten um 800 immer mehr erweitert: Ein später deutlicher als "adelig" definierter Status entsteht aus den wirtschaftlichen Möglichkeiten, sich eine auch militärische Gefolgschaft heranzuziehen, was gelegentlich mit dem schwierigen Begriff "Vasallen" bezeichnet wird, seit den Karolingern aber eher fidelis heißt, der Getreue also.
Der Grundbesitz dieser Leute ist in der Regel weit verstreut. Oft verfügen solche Familien über Eigenkirchen oder Teilverfügung darüber, und sie machen Schenkungen an Klöster, um dort Einfluss zu gewinnen. Sie benutzen ähnliche oder immer wieder auftauchende Namen als Vorläufer viel späterer Familiennamen
Wo dabei der Übergang vom Herren zum Adeligen stattfindet, ist eine Frage, die die erhaltenen Quellen nicht zu interessieren scheint. Aber es gibt Andeutungen: Immerhin schimpft Thegan in der Zeit Ludwigs des Frommen gegen die Unfreien, welche zu hohen Positionen aufgestiegen sind und dann gleich versuchen, ihre niedrig geborene Verwandtschaft durch Verheiratung mit Adligen gesellschaftsfähig zu machen. (GoetzEuropa, S.318)
Dabei ist der Adel aber bis in die Schwellenzeit hinein kein klar abgegrenzter Stand, auch wenn er sich durch vornehme Geburt auszeichnet und soweit ansatzweise erblich ist. Vermutlich sind adelig diejenigen, die sich durch eine entsprechende Lebensführung auszeichnen und diese sich auch leisten können.
Ebenfalls vermutlich gibt es ohnehin solange noch keinen klaren Adelsstand, wie es keine agnatisch definierten Adelsgeschlechter gibt, sondern breiter verwandtschaftlich gestreute Sippen, die dementsprechend auch nicht jeweils einen Stammsitz haben.
Wann sich dieser Wandel einstellt, den einige Forscher zwischen 880 und 930 ansetzen, ist bislang nicht deutlich sichtbar. Vielleicht bestehen beide Formen noch viel länger nebeneinander als offene Möglichkeiten.
Jedenfalls benehmen sich die Karolinger, dann die Welfen und die Liudolfinger und Billunger bereits wie agnatische Linien, das, was dann zu Adelsgeschlechtern wird. Sie vererben grundsätzlich unteilbare Titel und Ämter zunehmend an den ältesten Sohn und betrachten sie dabei grundsätzlich als vererbbar. Dazu kommt dann die Tendenz zur Vererbbarkeit von Lehen, die ebenfalls nicht geteilt werden:
"Hatte der Verstorbene sich nichts zuschulden kommen lassen und hatte er einen erwachsenen Sohn, dann sprach nichts dagegen, diesem das Lehen oder Amt zu übergeben. Es sprach sogar alles dafür, denn das Lehns- oder das Amtsgut war ja in den Jahrzehnten zuvor zusammen mit den Allodien, den Eigengütern, und anderen Lehen bewirtschaftet und verwaltet worden. Es aus diesen gewachsenen Strukturen herauszulösen, war ein schwieriger Vorgang, weil man zumeist über die genauen Grenzen und Gegebenheiten gar nicht Bescheid wusste." (Althoff(5), S.54) Was zunächst nur praktisch ist, wird dann im Laufe der Zeit zur erwarteten Gewohnheit.
In den Annalen des Lampert von Hersfeld zu 1071 wird das rückblickend für Flandern zusammengefasst:
In der Grafschaft Balduins und in seiner Familie war es schon seit Jahrhunderten ein durch ein ewiges Gesetz geheiligter Brauch, dass einer der Söhne, der dem Vater am besten gefiel, den Namen des Vaters erhielt, und allein die Würde eines Fürsten von ganz Flandern erbte, die übrigen Söhne aber entweder ihm untertan und seinen Befehlen gehorchend, ein ruhmloses Leben führtenm oder außer Landes gingen und es lieber durch eigene Taten zu etwas zu bringen versuchten, als sich in Müßiggang und Stumpfheit über ihre Dürftigkeit mit eitlem Stolz auf ihre Vorfahren hinwegzutrösten. Das geschah, damit nicht durch Aufteilung der Provinz der Glanz des Geschlechts durch Mangel an Vermögen getrübt würde.
Unübersehbar ist, in welchem Maße ein Mönch hier adelige Wertvorstellungen bedenkenlos vertritt.
Dabei sah das fränkische Erbrecht bislang die reguläre Erbteilung vor. Diese, und damit die Zersplitterung von Besitz und honores (Titeln) wird vermieden, wenn man "überzählige" Söhne für den geistlichen Stand bestimmt. Oft beginnt das allerdings erst mit dem dritten Sohn, da der erste in gefährlichen Zeiten vorzeitig sterben könnte.
Die lokale Konzentration der neuen Adelsgeschlechter wird befestigt durch die Gründung von Hausklöstern der einzelnen Familien. Für die sächsischen Liudolfinger ist das zunächst Gandersheim und dann später Quedlinburg. Hier werden Familienmitglieder als Abtissinnen eingesetzt und es wird regelmäßig für die Familie gebetet. Weniger reiche und mächtige Familien folgen dann im 10./11. Jahrhundert mit kleineren Gründungen.
In Hausklöstern findet dann auch Geschichtsschreibung der jeweiligen Adelsdynastien statt. Dabei werden dann gerne auch Berühmtheiten als (fiktive) Ahnen
eingesetzt, um Vornehmhalt als alten Adel zu benennen. In der Historia Welforum, die allerdings vielleicht erst um 1120 entsteht, wird dann bis in die Römerzeit zurückgegangen. Die Staufer führen
sich am Ende bis auf Chlodwig zurück. Inwieweit die Herrschaften solche Geschichten selbst glaubten, ist eine andere Sache und etwas näher an der Wirklichkeit sind dann auch die im späten 10.
Jahrhundert einsetzenden Genealogien, die dann auch wichtig werden für Verwandtschaften im Falle von Heiraten. (Althoff(5), S.71ff)
Ein zweiter Schritt lokaler Festsetzung beginnt vor allem im 11. Jahrhundert mit dem Umzug des Adelsgeschlechts auf eine Burg oft auf einer leicht zu verteidigenden Anhöhe.
Mit der Entstehung von Adelsgeschlechtern in männlicher Linie beginnt es aber für Könige schwieriger zu werden, mit ihrer Hilfe das Reich zusammen zu halten. Die Ottonen weichen dabei dann bereits stärker auf Bischöfe und Reichsäbte aus. Die Konzentration dieser neuen Adeligen auf ihren Eigennutz wird aber dazu führen, dass die in Reichsitalien in Amt und Würden eingesetzten Herren spätestens ab dem 11. Jahrhundert mehr ihr lokales und regionales Eigeninteresse vertreten werden als das des Reiches.
Dezentralisierung
Das Riesenreich Karls des Großen wird zusammengehalten durch die königliche Instrumentalisierung einer Oberschicht, die einmal als Grafen und dann als vassi regis, königliche Vasallen, den Kern des militärischen Gefolges stellen, und zum anderen Bistümer und große Klöster besetzen. Kontrolliert wird das Ganze von Königsboten, den missi regis aus der edelfreien Oberschicht.
Unter Ludwig ("dem Frommen") beginnt das große Reich mit den Machtkämpfen innerhalb der Königsfamilie auseinanderzufallen. Zu diesen immer wieder aufflammenden Bruderkriegen, die nach dem Tod Ludwigs bis zu den großen Reichsteilungen noch zunehmen, kommen die vielen Bedrohungen von außen: Durch Wikinger (korrekt ins Latein der Annalen von St.Bertin als pyratae, also Piraten übersetzt), die die Küsten von Nordsee, Ärmelkanal und Atlantik jahraus, jahrein überfallen und brauben, bis nach Paris und anderswo ins Inland vordringen, bald in Küstennähe überwindern um erneut auf Raubzug zu gehen. Im Süden dringen immer wieder "Sarazenen" in Italien und der gallischen Mittelmeerküste ein und betreiben dieselbe grausame Piraterie. Im Osten wiederum kommt es immer wieder zu kriegerischen Konflikten mit slawischen Stämmen.
Die Unterkönige und dann Könige der neuen Teilreiche sind derart in ihre Machtkämpfe verstrickt, dass sie keine Mittel finden, um gegen die Verheerungen dieser äußeren Feinde vorzugehen und finden die Räuber mit hohen Geldsummen ab, um sie wieder loszuwerden. Es sind regionale, manchmal lokale Herren, manchmal das "Volk" vor Ort, die sich dagegen wehren müssen, womit sie meist überfordert sind. Dabei und in den internen Verheerungen gewinnen hohe geistliche und weltliche Herren gegenüber ihren Herrschern an Macht und Einfluss, und zwar durch Drohung mit Gewalt oder Gewalt selbst und nicht zuletzt auch durch königliche Vergaben an sie. Sie teilen sich immer mehr die Macht mit den Königen, wobei sie die Bindung an sie immer mehr durch eine an Herren darunter ersetzen. Ihre Besitzungen an und ihr Verfügen über Grund und Boden und darauf arbeitende Menschen bleiben weiter über große Regionen hinaus zersplittert, während eine niedere Herrenschicht über regional oder nur lokal ausgebreiteten Grundbesitz verfügt.
Bedeutenderer Adel besitzt Vasallen, aus denen sich eine vor allem militärische Gefolgschaft zusammen setzt.
Zu den unmittelbaren vassi regis Karls d.Gr. kommen im 9. Jahrhundert zunehmend mehr Vasallen dieser Vasallen, also von Bischöfen und Grafen vor allem, die so zu Senioren ihrer Mannen werden. Diese Untervasallen betreiben zunächst Bauerngüter, die auch für ihre militärische Ausstattung ausreichen. Wir erkennen so eine Schicht von (bäuerlichen) Freien, liberi, die nicht nobilis sind (Thegan), da keine Königsvasallen, sondern ignobilis (Hildemar), mögen sie auch zu Reichtum gelangen, denn sie stammen von Bauern ab. Vasallen und ihre Vasallen wiederum beginnen dann im 10. Jahrhundert hohen und niederen Adel zu bilden.
Was da als Adel (nobilitas) betrachtet wird, wird nicht ganz klar. Für den Mönch und Geschichtsschreiber Ademar von Chabannes aus Angoulême sind um das Jahr 1000 duces und comites Adel. Es ist offenbar eine Schicht, die nur noch untereinander heiratet, zu Beziehungen von amicitia fähig ist, die auch die von Vasallen sein können. Vielfach wird beobachtet, dass besonders in den nördlichen Fürstentümern Westfranziens nach und nach sich eine agnatische Familienlinie durchsetzt, die sich auf einen gemeinsamen Vorfahren in der väterlichen Linie beruft und das Eigentum und die Rechte dem ältesten Sohn vererbt. Geheiratet wird dann mit Unterstützung der Kirche immer exogamer. Diese Verbindung von Adel und Familie setzt sich von den obersten Rängen im 11. Jahrhundert zu den unteren durch, in Südfranzien erst viel später.
Dieses Denken in dynastischen Linien führt zu mehr Aufmerksamkeit für die Familiengeschichte. Von 951/59 ist mit der im Kloster St-Bertin aufgezeichneten Stammtafel Arnulfs von Flandern zum ersten Mal eine Genealogie überliefert (Ehlers, S.49f).
Arno Borst gibt ein Bild vom frühmittelalterlichen Krieger:
...der niedere Adel Frankreichs war eine Horde von Draufgängern, die nur Erfolg und Faustrecht anerkannten. Sie paktierten mit Tod und Teufel und überfielen jeden Schwachen. Rücksichtnahme war Feigheit, der tapferste Gegner wurde ohne jede Ritterlichkeit rabiat niedergehauen. Neben dem Raubkrieg war der Lieblingssport dieser Frischluftfanatiker die Hetzjagd auf Großwild... Das Geraubte und Erjagte gab man mit vollen Händen wieder aus; knausern mochten die Schwächlinge, die selber arbeiteten. Keuschheit und Zucht galten gleichfalls als Geiz; die engen Holztürme, in denen sie wohnten, wimmelten von unehelichen Kindern und niemand schämte sich ihrer. Das Leben im Turm spielte sich in lärmendem Gedränge ab. Man saß dicht nebeneinander auf langen Bänken und griff sich das Fleisch aus der Schüssel mit den Fingern; was übrigblieb, schnappten die Hunde, oder es fiel ins Stroh, das den kalten Boden deckte. Lesen und Schreiben konnten die Herren selten. Höchstens ließ sich einer vorlesen von gewaltigen Recken, die waren, wie er es sich wünschte, muskelstark, tollkühn, von unerschöpflichem Appetit. Man war eher abergläubisch als fromm; die Frauen wurden wenig geachtet und viel geschlagen. (Borst, S.219f)
Das ist natürlich ein wenig die übertreibende Verallgemeinerung eines akademischen Schreibtischtäters, der mit gepflegten Fingernägeln hier ein emotional gefärbtes Kontra zu modischen Ritterlichkeitsvorstellungen darlegen möchte. Aber die Quellen geben sowohl ein solches Bild des Kriegeradels her wie auch ein etwas domestizierteres.
Im Leben des Gerald von Aurillac gibt Odo von Cluny einen Gegenentwurf eines geradezu heiligen Krieger-Adeligen. Indem er aber sagt, was auf diesen nicht zutrifft, sagt er zugleich viel über andere Herren seiner Zeit. In der Zusammenfassung von Wickham heißt es:
"Gerald trug nie Gold oder Silber; er nahm keine Geschenke von den Armen an, bevor er ihnen nicht geholfen hat., und er erlaubte ihnen, in seiner Gegenwart zu sitzen.Er hasste Trunkenheit und würde nicht betrunken zum Gerichtshof kommen, um dort zu richten. Er pflegte seine Leute nicht das Land ausplündern zu lassen, wenn er in lokale Kriege verwickelt war., und er bestand darauf, von den Bauern die Kirschen zu kaufen anstatt sie ihnen einfach wegzunehmen. (...) Er wurde durch ein Wunder davor bewahrt, mit der Tochter einer unfreien Abhängigen (...) Er kommentiert allerdings nicht seinen beiläufigen Befehl an die Mutter des Mädchens, sie bereit zu halten, wenn er käme, ein übliches Herren-Vorrecht." (Wickham(3), S. 508f)
Sich selbst als solcher darstellender Adel besitzt vornehme Kleidung, ist sehr demonstrativ Krieger, und zeichnet sich wie die Könige durch jägerisches Können aus.
Westfranzien
Das regnum eines rex, eines Königs, reduziert sich in Westfranzien vor der Jahrtausendwende auf sein Reich rund um Paris, die innere Francia. Formalrechtlich unter ihm und tatsächlich neben ihm stehen duces und comites, zweifellos Hochadel.
Alter, viel Privatbesitz (Allodien) neben den Lehen sein Eigen nennender Adel wird zum Hochadel, den principes neuen Stils, die sich von den übrigen Herren absetzen. Aus diesem Hochadel entstehen seit dem späten 9. Jahrhundert durch weiteren Aufstieg die im Deutschen so genannten Fürsten, die sich allerdings in der Nordhälfte Italiens nicht durchsetzen können.
Darunter entsteht ein Adel, den diese Fürsten von sich abhängig zu machen versuchen, darunter jene, die auch zur nobilitas dazugehören möchten und dann jene milites, denen das nicht gelingt.
Schon Karl ("der Kahle") kann seine Grenzen kaum noch schützen und muss insbesondere im Süden gegen Verselbständigungstendenzen kämpfen. Nach ihm fällt das Reich in größere Herrschaften auseinander. Einige von ihnen können sich in das 10. Jahrhundert halten, andere zerfallen in einzelne Grafschaften, wobei die Grafen teilweise die Kontrolle über lokale Herren auf ihren Burgen verlieren.
Im Westfrankenreich beginnt der Burgenbau von meist hölzernen, befestigten Gebäuden verstärkt Ende des 9. und im 10. Jahrhundert mit dem Absinken königlicher Machtbefugnisse erst auf regionale und dann auf immer lokalere Herrschaften. Schon im Edikt von Pîtres legt Karl ("der Kahle") fest, dass castella et firmitates, die ohne seine Erlaubnis erbaut wurden, verboten sind, denn sie sind mit vielen Räubereien und Behinderungen für ihre Nachbarn verbunden. (in: Wickham(3), S.517)
Der dominus, bewaffneter Herr eines befestigten Platzes, der Grundherrschaften innehat, eine oder mehrere Vogteien, Gerichtsrechte hat, kann dann unter sich milites haben, die ihm für den Kampf zur Verfügung stehen, und der eine oder andere unter ihnen kann sich selbst einen befestigten Platz zulegen oder zugeordnet bekommen. Das Land teilt sich in solche Burgenlandschaften auf. Nur die Mächtigeren gelten als nobiles, principes, proceres, bei nicht rechtlich festgelegten Begriffen.
"Die militärische Gefolgschaft eines solchen Burgherren bestand zu Anfang des 10. Jahrhunderts üblicherweise aus kleinen Leuten der Umgebung, die um ihres Schutzes willen dienten und nicht mit einem Dienstlehen ausgestattet waren. Erst um das Jahr 1000 finden sich bei den Burgen ansässige milites, die sich dem castellanus für ein Gut kommendieren und zur Burghut als ihrem wichtigsten Dienst verpflichtet sind" Das gilt zunächst für Kirchengut. Das Lehnsrecht führt dann zu einem "Geflecht von vasallitischen Beziehungen" (Ehlers, S.50/51)
Nutzung einer oder mehrerer Burgen verbindet sich immer häufiger mit der Nutzung eines oder mehrerer Recht, die einst königlich waren (bannum) und nun nach unten durch Verleihung oder Aneignung absinken: Verpflichtung von Mannen zur Burgwacht, Einquartierung oder Beköstigung militärischer Einheiten, Straßengebühren, Hafengebühren, Marktgebühren; mehrmals im Jahr Spanndienste mit Karren, Mühlzwang usw. (siehe weiter unten)
Neben Burgen werden Familienklöster für neuartigen Adel immer wichtiger, die entweder der Familie gehören, die dann auch den Abt stellt, oder aber aber durch Förderung familien-nah ist.
Alle Macht geht dann einerseits wirtschaftlich von den in Privatbesitz befindlichen allodialen und den verliehenen Grundherrschaften aus und andererseits rein physisch von der kriegerischen Gewalt, zu der die Herren mehr oder weniger berechtigt sind und die ihnen nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Verfügungsmasse möglich ist. Aus der Macht ergeben sich Rechte, solche des Grundherren selbst und solche, die ihm verliehen werden. Darüber hinaus entwickelt der höhere Adel immer mehr Amtsgewalt, das heißt, er partizipiert an der königlichen Macht und vergibt Teile davon an niederen Adel. Einen klaren Adelsbegriff ergibt das noch nicht, die Oberschicht bezeichnet sich selbst unter anderem als miles, als zum Teil mit spezifischen Aufgaben versehene Krieger eben.
Im Zuge dieser Entwicklung nimmt mehr als in der allgemeinen Bevölkerung der Anteil dieses entstehenden neuen Adels zu, indem er nunmehr zunehmend auch kleinere und eher lokale Herren umfasst. Mit ihren zunehmenden Rechten und Möglichkeiten sind sie nun zu Recht als entstehende Aristokratie zu bezeichnen, die enorm weit über die Zahl der von Historikern unter Karl ("dem Großen") und Ludwig ("dem Frommen") so genannten paar Dutzend von Familien einer mächtigen "Reichsaristokratie" hinausgeht.
Diese Zersplitterung massive Dezentralisierung der Macht findet nicht überall in Westfranzien statt. Die Grafen von der Normandie, von Flandern, von Anjou und Toulouse können ihre Gebiete stärker zusammenhalten und den Adel darin besser kontrollieren. Aber neuer Adel entsteht dann auch hier.
Im Unterschied zum familiengebundenen weltlichen Adel, dessen neuartige Herrschaft bei fehlender männlicher Nachkommenschaft immer vom Aussterben bedroht war, sind die in der Regel adeligen Bischöfe aufgrund ihres Amtscharakters durch Kontinuität ausgezeichnet. Die Urbanität bischöflicher Herrschaft drückt sich auch in einem dem weltlichen Adel vorausgehenden Effizienzdenken aus, welches das Wirtschaften (Erzielen von Einnahmen) und die Verwaltung gleichermaßen betrifft. Dabei verwandeln sich die klerikalen Untergebenen des Bischofs immer mehr in Beamte mit spezifischen Aufgaben.
Effizienz erscheint in den Urkunden in der zunehmenden Forderung nach Gehorsam (oboedientia) und in den übrigen Quellen als Klage über die zunehmende "Strenge" der bischöflichen Herren. In der Effizienz treffen sich die klerikalen Herren mit dem Handel und dem Handwerk ihrer Städte.
Adelsherrschaft entwickelt sich auch dort, wo es Edelfreien gelingt, die Schutzfunktion über Kirche oder Kloster zu gewinnen. Der adelige Krieger kann sich dann als Vogt in einer schon vorhandenen Burg niederlassen, die Mittel von Kirche und Kloster für seine Zwecke nutzen, und von dort aus herrschaftliche Befugnisse über das zugestandene Maß erwerben. "Die Vogtei bot also vorzügliche Möglichkeiten der Herrschaftsbildung, ohne dass der Besitz der Güter oder der Hörigen dafür erforderlich war. Außerdem war die Vogtei ein Amt, das heißt, sie unterstand nicht der erbrechtlichen Teilung." (Weinfurter, S.72)
Der Radius des durch Immunität ausgezeichneten Banngebietes des Klosters Cluny beträgt im 10. Jahrhundert am Ende sieben Kilometer. Außerhalb davon gibt es Burgbezirke mit ihren Vögten. Diese tendieren dazu, sich zu verselbständigen und ihre Eigeninteressen stärker zu vertreten.
Dezentralisierung bildet sich dann auch in zwei Entwicklungen des Münzwesens ab, die zusammengehören: In der langsam zunehmenden, immer noch nur ansatzweisen Monetarisierung und zugleich dem Ende zentraler Münzen, die sich nun über die Länder verteilen. Noch im 11. Jahrhundert werden sie nur lokale oder regionale Gültigkeit haben, was dann von einem enormen Aufschwung des Wechselgeschäfts begleitet wird, einer der Wurzeln von Finanzkapital.
Ostfranzien
Der größte Teil der entstehenden deutschen Lande hat eine andere Vorgeschichte als das romanische Westfranzien.
In deutschen Landen beginnt "adeliger" Burgenbau im 10. Jahrhundert mit gehöftartigen Holzbauten mit hölzenen Palisaden. Später kommt ein Turm hinzu. Im Flachland entstehen, vielleicht nach normannischem Vorbild, Motten, befestigte und von Palisaden umgebene Turmhäuser auf künstlich aufgeschütteten Hügeln mit einer Vorburg als befestigtem Ort für Wirtschaftsgebäude.
Damit verbunden sind aber nicht dieselben Entwicklungen, die für einige Regionen Westfranziens dann als "Feudalisierung" beschrieben werden.
Die Entstehung des neuen Adels nach fränkischem Muster heißt, Unfreiheit nach unten herstellen und Freiheit nach oben verteidigen. Es heißt aber auch, von oben durch Dienste Privilegien ergattern und gegen Konkurrenten verteidigen, denn Adel entsteht auch in militanter Konkurrenz, die zugleich wirtschaftliche ist, die nämlich um Besitz und Reichtum.
Ehre, Freiheit und Kriegertum/Waffenbesitz gehören zusammen und sind alle drei auf Besitz gegründet, im wesentlichen Grundbesitz. Aus ihnen resultiert das archaischem Germanentum entspringende und unrömisch-vorzivilisatorische Recht zur Fehde, zum gewaltsamen Herstellen von Recht aufgrund hergebrachter und tief verwurzelter Vorstellungen. Diese geben zuweilen Anlass zu unterschiedlicher Interpretation und dann müssen die Waffen sprechen. Dem Sieger gebürt es, stolz zu sein, der Verlierer ist gedemütigt, körperlich verletzt oder tot. In diesem Punkt ändern sich die spätantiken Verhältnisse grundlegend.
Nobilitas und militia sind Herren nach unten und sie möchten von oben ebenfalls so wahrgenommen werden, nicht nur von Gleichgestellten. Im Fehderecht als Herrenrecht fechten sie ihre Rechtsstreitigkeiten aus. Gemeinsamkeit besitzen sie in der Unterstellung unter denselben König bzw. Fürst.
Im den fränkischen Reichen wird es im 10./11. Jahrundert analog zur Monarchie üblicher, dass nur einer die Macht erbt. Andere werden als Kinder ins Kloster gesteckt oder zum Weltklerus gegeben. Wo das versäumt wird, müssen edelfreie Jungs sich durchschlagen. Mädchen werden früh verlobt und dann verheiratet und so aus einer Hand in eine andere gegeben. Das ist als Übergang von der cognatischen zur agnatischen Familie bezeichnet worden.
Der frühmittelalterliche Aufstieg der Vasallen mit großer Grundherrschaft verbindet diese mit dem Amtsadel als Träger von honores. Die Verbindung von Vasallität und größerem Beneficium tendiert zunehmend zur Erblichkeit dessen, was zukünftig einmal im Deutschen als "Lehen" fixiert werden wird. Dabei wird das Eigengut (Allod) des Vasallen mit dem Lehen zunehmend verbunden, und dieses wird zur Grundlage von Adelsherrschaft. Der vassus wird dabei begrifflich durch den miles ersetzbar und immer häufiger ersetzt. Aus diesem wird dann im 11./12. Jh. die Ritterschaft hervorgehen, die allerdings nie mit "Adel" deckungsgleich ist. Aber im 12. Jahrhundert werden die wohlhabenderen Adeligen zu Rittern, und über ihnen ebenfalls die Fürsten und Könige.
Auf diese Weise trennen sich die Miles von den nicht mehr für den Krieg zuständigen rustici. Als laboratores werden diese dann in den ersten literarisch-ständischen Modellen von den miles (Kriegführenden) und den Betenden (oratores) abgetrennt werden.
Eine weitere Entwicklungslinie führt von der Infanterie, den Fußsoldaten, zur Reiterei. War diese unter Karl Martell und mehr noch unter Karl d. Gr. schon von Bedeutung, so steigt diese noch einmal unter dem römischen Sachsen-König Heinrich I. in der Auseinandersetzung mit den Reiterhorden der Ungarn. Im Laufe der Zeit werden unter milites nur noch schwer bewaffnete Reiterei verstanden, loricati, eine Entwicklung, die mit großem Tempo auch die Normannen in der Normandie vormachen.
Das reine Vasallenheer Ottos II. im Indiculus loricatorum von 981 besteht im Kern aus der Oberschicht der Panzerreiter, ergänzt durch leichte Reiterei. Für Fleckenstein spiegelt sich darin die Ambivalenz eines entstehenden neuen Adels: Er gehört in der militia zu den Vasallen, "steht aber gleichzeitig über ihnen, da er der Senior seiner Vasallen ist (…)." (S.53)
Töchter dienen ebenso wie Söhne zur Herstellung von Familienverbindungen im abendländischen Raum. So wie die Töchter des Großfürsten Jaroslaw von Kiew mit den Königen von Frankreich, Norwegen, Ungarn und Polen verheiratet werden, so Söhne und Töchter deutscher Adelsfamilien mit fürstlichen Familien in Ungarn, Böhmen, Polen, Dänemark oder Reichsitalien. Vor allen Dingen aber fühlt sich ein in der Karolingerzeit aufgestiegener Adel bis ins 11. Jahrhundert noch nicht an die Grenze zwischen West- und Ostreich gebunden. Man hat Besitzungen in beiden Reichen, heiratet über die "Grenze" hinweg und kann sich dabei zu wechselnden Loyalitäten verstehen. Erst danach findet eine Regionalisierung statt, die dann für besonders mächtige Familien in das späte Mittelalter hinein sich in den deutschen Landen in Territorialisierung verwandelt, während im Westen der Weg in dieser Zeit umgekehrt von der Zersplitterung zur vereinheitlichenden Monarchie führt - etwas, was die Normannen-Herrscher in England ab 1066 konsequent durchsetzen.
Das Beispiel Sachsen
Für die nicht romanisierten Gebiete unter neuer Herrschaft bieten sich als Beispiel für die Entwickliung eines Adels die späteren germanischen Völkerschaften, welche fränkische Herrscher eroberten und unterjochten, die Sachsen an, und ebenfalls die noch später christianisierten und dabei zivilisierten Völkerschaften Skandinaviens. Nur ist aufgrund fehlender Schriftlichkeit dort die Übergangsphase kaum und nur durch die (feindseligen) Eroberer und die sich etablierenden neuen Machthaber dokumentiert, was erneute Schwierigkeiten bietet.
Die Kulturen sächsischer Volksgruppen lassen sich aber noch dadurch erahnen, dass bei ihnen die Erinnerung an eine spezifische (ethnisch verstandene) „Freiheit“ bis ins hohe Mittelalter bei manchen wach blieb, was sich in regelmäßigen massiven Widerständen gegen die Könige äußerte, die sie mit Gewaltmaßnahmen und brutalen Strukturveränderungen unter ihre Botmäßigkeit zu bringen versuchten. Als zweites Erbe aus ihrer Phase ethnischer Kulturen formulieren Leute nur in Sachsen noch ein Bestehen auf Recht, welches auf ethnischer Tradition beruht und nicht nur auf sich zunehmend institutionalisierenden Machtverhältnissen. Zwar wird das in der Regel bereits von dem schon von den Karolingern eingerichteten neuartigen Adel artikuliert, aber darunter ist gelegentlich bäuerlicher Widerstand wahrnehmbar, der für die Könige, selbst die aus sächsischem Hochadel, im Bündnis mit der Kriegerschicht besonders bedrohlich werden kann.
Solches dokumentiert mehr als eine andere Quelle das Geschichts- und Geschichtenbuch des Widukind von Corvey, in dem von Anfang bis Ende völkisch fundierter Sachsenstolz durchschimmert. Dazu gehört die zum Teil legendär gehaltene Frühgeschichte der Sippschaft der Billunger, selbst durch die fränkische Eroberung und Überfremdung hochgekommen, in das merkwürdige Christentum eines germanischen Kriegeradels eingebunden, aber dennoch nur partiell und gelegentlich widerwillig mit den neuen Machtverhältnissen verklammert, die den Edelfreien gelegentlich einen Teil ihrer Würde und ihres Stolzes rauben.
Dabei ist dieser neue sächsische Adel nur durch jene Privilegierung entstanden, die mit Unterordnung unter das fremde regnum möglich wurde, um als dessen Herrschaftsinstrument zu dienen. Der Wendepunkt in der Zerstörung sächsischer Kultur war die mit brutaler Gewalt vollzogene Christianisierung, also Unterwerfung unter die Kirche, die auch mit Hilfe dieser Überläufer zu den militärisch Mächtigeren stattfand, und die diesen neuen Adel von fränkischen Gnaden erst hervorbringt.
Nach Unterwerfung unter die von den Franken als Unterdrückungsinstrument benutzte Kirche wird tatsächliche Christianisierung noch Jahrhunderte dauern und beim neuen Krieger-Adel vor allem Anerkennung eines neuen Kriegsgottes bedeuten, dem man nun Kirchen und Klöster und ihre Ausstattung als Opfergaben darbringt. Von diesen wird dann die innere Unterwerfung der Sachsen ausgehen. Neu ist dabei vor allem die Drohung mit schlimmstem Unheil nach dem Tode, wichtigstes Motiv für die Unterwerfung unter die Kirche.
Historisch gesicherter Ahn einer mächtigen Sippe ist der 866 gestorbene Graf Liudolf, der auch als dux des östlichen Sachsen benannt wird und dort vielleicht eine markgräfliche Stellung innehat. Liudolf gehört von seiner Machtfülle her der manchmal so genannten karolingischen Reichsaristokratie an, die dazu angehalten wurde, über die Stammensgrenzen hinaus zu heiraten, und so ist er mit der vornehmen Fränkin Oda verheiratet, deren Vater ein princeps namens Billung gewesen sein soll. Das Kerngebiet seiner Besitzungen liegt wohl in Ostfalen in der Landschaft zwischen Leine und Harz. Dort gründet er um die Mitte des 9. Jh. als Hauskloster und Familiengrablege das Kanonissenstift Gandersheim¶, in dem drei seiner Töchter nacheinander Äbtissinnen waren.
Seine Tochter Liudgard heiratet mit dem ostfränkischen König Ludwig III. ("dem Jüngeren") den Sohn Kg. Ludwigs des Deutschen.
Den Herzogstitel übernimmt nach Liudolfs Tod zunächst der ältere Sohn Brun, der eine Angehörige der großen Karolinger-Sippe heiratet, und als dieser 880 in einer großen Schlacht gegen die Normannen fällt, folgt ihm sein jüngerer Bruder Otto. Mit Ottos Gemahlin Hadwig gelingt die Verbindung mit dem Geschlecht der Babenberger/Popponen, mit denen sie sich im Kampf um sächsische und mainfränkische Besitzungen gegen die Konradiner verbündeten.
Ottos Tochter Oda heiratet den Karolinger König Zwentibold von Lothringen. Im Grenzkampf gegen Normannen und Slawen bewährt, fällt Otto ("dem Erlauchten“) die Führung des gesamten sächsischen Stammes zu, und er gewinnt Einfluss in Thüringen.
Nach Ottos Tod 912 erbte sein Sohn Heinrich die sächsische Herzogswürde. Mit seiner Heirat mit Erbtochter Hatheburg des Gf. Erwin von Merseburg gewinnt er Besitzungen in und bei Merseburg. Nach Auflösung dieser Ehe heiratet er die Widukind-Nachfahrin Mathilde, wodurch er mehr Einfluss in Westsachsen gewinnt. Auch wegen des alten liudolfingisch-konradinischen Gegensatzes kommt es zum Konflikt mit König Konrad I. Konrad kann sich nicht gegen ihn durchsetzen, und empfiehlt wohl auf seinem Sterbebett die Wahl des Sachsenherzogs zu seinem Nachfolger. Damit beginnt die Königs-Herrschaft der Ottonen, die bis ins 11. Jahrhundert reichen wird.
811 taucht ein Graf Wichmann (Wychmannus comes) auf. Zur Familie gehört auch der princeps Billung, der durch seine Tochter Oda († 913) der Schwiegervater des sächsischen Grafen Liudolf († 866) ist.
Die Familie des älteren Wichmann steigt unter den sächsischen Königen und Kaisern durch Eheschließungen und wachsenden Großgrundbesitz mit abhängig gemachten Bearbeitern des Landes bis zu Verwandtschaftsbeziehungen mit dem Königshaus auf. Da die Könige bzw. Kaiser selbst Sachsen sind, entwickelt sich dort kein sogenanntes Stammesherzogtum als eine Art Unter-Regnum, sondern die Könige versuchen, das Land unter direkter Kontrolle zu halten. Aber die Sippe der Billunger wird zeitweilig von Teilen der Sachsen als authentische Führer angesehen.
Sicher nachweisbar sind die Billunger erstmals im Jahre 936, als Otto I. Hermann Billung für einen Feldzug gegen die slawischen Redarier mit dem Amt des Heerführers (principes militiae) betraue. Dabei tritt Hermann die Nachfolge Bernhards († 935) an, wohl eines Verwandten, denn Hermanns älterer Bruder Wichmann I. beansprucht ebenfalls den Posten und verlässt aus Protest gegen die Entscheidung des Königs das Heer. Gleichzeitig mit der Ernennung zum Heerführer überträgt Otto I. Hermann wahrscheinlich auch den Grenzschutz im nördlichen Sachsen.
Es gab kein Verfassungsdenken, welches seine Anfänge erst mit der Legalisierung eines Lehnswesens seit dem 11. Jahrhundert hat, und welches mit der gleichzeitigen Reformkirche im klerikalen Raum aufkommt. Damit gibt es bis dahin auch keine entsprechende Definition von Adel, dieser ist vielmehr aus Gewalttätigkeit, Sippenbildung und dem Sammeln von Grundbesitz zustande gekommen, und von oben durch Privilegierung und Einheirat. Adel entwickelt sich aus großem Grundbesitz, aus sogenannter Grundherrschaft, wie die Historiker das genannt haben, aus einem durch Privilegierungen erweiterten und durch Dienste in persönlichen Bindungen wiederum eingeschränkten Freiheitsbegriff und aus einer all das überliefernden Familientradition. Solcher Adel ist vererbbar. Einen Familiennamen gibt es noch nicht, aber bestimmte Namen, die in der Sippe tradiert wurden, wie Liudolf, Heinrich und Otto bei den Liudolfinger/Ottonen oder Wichmann und Hermann bei den Billungern.
Die wichtigsten ethischen Werte sind Ehre und Stolz, die nicht nur zusammengehören, sondern sich auch durch Erfolg im Kampf und bei der Anhäufung von Reichtümern als Schätzen erweisen. Dazu kommen Heiratsverbindungen, die Machtvergrößerung bedeuten, was Adel de facto, wenn auch noch nicht de iure nach unten abschließt. Unten, das ist dann Unfreiheit und Minderwertigkeit.
Ehre und Stolz sind ohne ein gewisses Maß an handfester Freiheit nicht möglich, und diese kann nur darin bestehen, dass Adel seine Angelegenheiten weitestmöglich selbst regelt. Wenn also jemand eigenes Recht durch edle Konkurrenten bedroht sieht, oder aber durch den König selbst, dann kann er auf dem Anspruch bestehen, sich zu wehren, indem er zur Fehde übergeht, sich also sein Recht erkämpft. Ein Widerstandsrecht nimmt der Adel gelegentlich auch gegenüber dem König oder einem dazwischen angesiedelten Fürsten in Anspruch. Solche Herrscher sind oft so klug, nach Sieg über den Widerborstigen ihn nicht rechtlich zu verfolgen oder dauerhaft zu enteignen, sondern ihm nach Unterwerfung zu verzeihen bzw, ihn nach einer Weile wieder in die eigene Huld aufzunehmen.
937 kommt es zu einem Aufstand Thankmars, des Halbbruders Ottos I., und anderer sächsischer Großer gegen den König. Dieser überträgt die Führung des königlichen Heeres nun nicht an den mächtigen und ehrgeizigen Sachsen Wichmann, sondern an dessen jüngeren Bruder Herrmann (Billung). Wichmann unterstützt darauf zunächst die Aufständischen gegen seinen Bruder und den König, merkt aber wohl bald, wo die stärkeren Battalione versammelt sind. Thankmar wird am Ende erschlagen. Wichmann wird vom König wohl stillschweigend eine Art Widerstandsrecht gegen Entscheidungen des Königs zugestanden, die er für ungerecht oder unangemessen hält, denn ihm wird verziehen.
Als Markgraf belegt ist Hermann allerdings erst 953. In den königlichen Urkunden wird er als marchio oder comes bezeichnet. Auf welches Gebiet sich die Mark der Billunger erstreckte, geht aus den Quellen nicht hervor. Machtbasis der Billunger sind der Eigenbesitz der Familie sowie die gräflichen Rechte an der Elbe, um Lüneburg und an der Oberweser. Sie fördern Lüneburg und gründen das zugehörige Kloster, was nicht nur ein besonderes Bündnis mit dem vorgeschriebenen Kriegsgott bedeutet und darüber Ort des familiären (noch sehr germanisch aufgefassten) Totengedächtnisses, sondern im Zusammenhang damit auch den Ort, der Zentrum ihres Familienverbandes sein kann, bevor eine zentrale Burg auf dem Weg ins Hochmittelalter diese Rolle übernimmt.
Nach 953 vertritt Hermann mehrfach Otto I. in Sachsen und wird ab dieser Zeit in den Quellen mehrfach dux genannt.
Eine knappe Generation später, 953, wendet sich Ottos Sohn Liudolf, Herzog von Schwaben, zusammen mit seinem Schwager, dem Herzog von Lothringen, gegen seinen Vater. Höchster Adel wendet sich gegen die immer stärkere Unterordnung unter den Herrscher. Hermann (Billung) ist inzwischen die wichtigste Stütze des Königs, und seine Neffen, Wichmann der Jüngere und Ekbert, verweigern, die Gelegenheit nutzend, Otto nun auf wohl recht hinterhältige Weise die Unterstützung. Sie werfen dabei dem Onkel vor, sie um Erbe und Macht durch sein Bündnis mit dem König ein Stück weit betrogen zu haben.
Hermann ist inzwischen längst wichtiger Markgraf im Osten und einer der mächtigsten Freunde des Königs. Also verurteilt ein königliches Gericht zumindest den jüngeren Wichmann zu einer Art ehrenhafter Haft. Er flieht, verbündet sich wieder mit seinem Bruder, ihr erneuter Aufstandsversuch wird aber vom Onkel niedergeschlagen. Wichmann der Jüngere ist von nun an unentwegt auf der Flucht, mal führt er eine Gruppe Slawen gegen das neue "frankisierte" Sachsen an, mal ist er bei dänischen, mal bei französischen Feinden des Königs. Manchmal führt er auch Wenden gegen den polnischen Herrscher, ihren Feind auf der anderen Seite. Er wähnt das Recht, die Freiheitsliebe und die Ehre dabei immer auf seiner Seite.
Wäre alles anders gekommen, wenn der König Wichmanns Vater statt dessen Bruder ausgewählt und bevorzugt hätte? Möglicherweise schon, aber vielleicht wäre dann auch die andere Seite aufständisch geworden. Der sächsische Adel fränkischer Art vertritt dabei für sich selbst manchmal alte sächsische Freiheit, bezieht diese aber nur auf die eigene Person und arbeitet dabei zugleich an der Verbreiterung von Unfreiheit unter der produktiven Bevölkerung, aus der er seinen neuen Reichtum bezieht.
Die Söhne Wichmanns I., Wichmann II. und Ekbert der Einäugige, begannen während des Konflikts König Ottos I. mit seinem Sohn Liudolf († 957) eine Fehde gegen ihren Onkel Hermann Billung, da er sie um ihr väterliches Erbe betrogen habe, und verbündeten sich in deren Verlauf mit den Abodriten.
Hermann Billung folgt als Herzog sein Sohn Bernhard I., der durch Heirat mit Hildegard von Stade das Land Hadeln erwirbt. Aus dieser Ehe stammt Herzog Bernhard II. († 1059). Nach Hermann werden die Konflikte unter den Söhnen dadurch geregelt, dass der Zweitgeborene immerhin einen comes-Titel trägt. Sein Sohn, Herzog Ordulf, regierte bis 1072. Danach treten die Billunger in Gegnerschaft zum Kaiser und verlieren den Herzogstitel an Lothar von Supplinburg und die Besitzungen gehen an Askanier und Welfen.
Neue Entwicklungen
Ein Geflecht von personalen Beziehungen unterschiedlicher Mächtiger mit ihren befestigten Plätzen und ihren Vasallen durchzieht das Land. Funktionen von Staatlichkeit sind zunächst immer weiter dezentralisiert und verschwinden zunehmend. Im Verlauf des 10. Jahrhunderts wird eine staatliche Hauptaufgabe, die Friedenssicherung nach Innen bzw. Schutzfunktion nach unten in den Bereich der Unbewaffneten durch die Friedensbewegungen eingefordert.
Ab dem 11. Jahrhundert wird das zu einer Entwicklung früher Vorformen von Territorialisierung führen, zuerst wohl in Nord- und Mittelitalien und dem viel später französisch werdenden Mittelmeerraum, bald hin bis Katalonien.
Früher als weiter nördlich beginnt dort zunehmende Geldwirtschaft, die alte Ordnung aufzulösen. In der Schwellenzeit des 10./11.Jahrhunderts hin zu den Anfängen eines Kapitalismus beginnt - zunächst im Süden - eine enorme Mobilisierung der Verhältnisse, deren wichtigste Grundlage vielleicht einmal zunehmende Agrar-Produktion für den Markt ist und dann auch die Vermarktung von Grundbesitz, zunehmend auch von geliehenem, und schließlich auch die Vermarktung von Rechten und anderen Einnahmen. In dieser Zeit verschwindet der Großteil übriggebliebener freier Bauernschaft bis auf wenige Gegenden, zugleich aber auch die völlige Unfreiheit. Freie Bauern steigen hin und wieder in Ministerialität und niederen Adel auf, der sich am Ende nach unten abschließt, oder sie begeben sich in neuartige Formen von Abhängigkeit. Damit entsteht langsam ein neuer Volksbegriff, der die Menschen unterhalb des Adels umfasst.
Um dieser Welt in Bewegung neue Stabilität zu verleihen, beginnen dann neue Abgrenzungsversuche zwischen milites und rustici, Kriegern und Bauern, zwischen Capitanen und Valvassoren in der Nordhälfte Italiens, zwischen Fürsten, Adel und Ministerialien in deutschen Landen usw. Erste Ständetheorien entstehen etwa gleichzeitig mit den Friedensbewegungen des 10./11. Jahrhunderts. Abt Odo von Cluny beschreibt mit der 'Vita Sancti Geraldi d'Aurillac' das vielleicht erste Bild eines christlichen höheren Adeligen, Vorform des christlichen Ritters des 11./12. Jahrhunderts. Knapp hundert Jahre später wird Bischof Adalbero von Laon in einem 'Carmen' seine Hoffnungen auf einen sich auf die Bischöfe stützenden König (Robert von Francien) richten.
Die Verhältnisse zwischen denen, die Grund und Macht verleihen und denen, die Lehen nehmen, beginnen normiert, d.h. verrechtlicht zu werden. Ein systematisierendes Lehnswesen entsteht, womit wir allerdings bereits über die Schwelle des 10. Jahrhunderts hinausgetreten sind.
Formen der Grundherrschaft
Bis zur ersten Jahrtausendwende verschwinden die Höfe kleiner freier Bauern andererseits in einigen Regionen in Mitteleuropa und geraten unter die Machtvollkommenheiten von Herren der villae. Gemeinhin wird heute angenommen, dass das Überhandnehmen der Getreidewirtschaft gegenüber der Viehzucht seit dem 8. Jahrhundert die Unterwerfung der Bauern unter Herren weiter vorangetrieben hat. Da der Getreideanbau immer arbeitsintensiver ist und wird, sind Bauern immer unabkömmlicher von ihren Höfen und fallen darum für den Kriegsdienst als bewaffnete Reiter aus (Max Weber, Otto Brunner). Sie können ihre Freiheit nicht mehr selbst verteidigen und fallen damit unter den "Schutz" von kriegerischen Herren.
Wer auf dem Land überall arbeitet, tut dies nun auf herrschaftlichem Grund und Boden. Das wird erst anders in den neuen Städten, in denen und um die herum auch Bürger später zu Eigentümern werden.
Die Herren, die über das Land verfügen, sind darauf entweder Eigentümer, oder sie haben es von Herren über ihnen verliehen bekommen. Über die darauf lebende und arbeitende Landbevölkerung "herrschen" sie aufgrund von vielerlei Rechten, die diese in Unfreiheit halten. Nulle terre sans seigneur, wird man viel später in Frankreich sagen, kein Land ohne Herrn.
Grundherrschaft, ein Begriff heutiger Historiker, wird von Herren als Verfügung über Grund und Boden, über darauf arbeitende Menschen und oft auch als Gerichtsbarkeit über diese Menschen ausgeübt. Es handelt sich um ein von meist latenter Gewalt begleitetes schieres Machtverhältnis, welches aus der Umformung der antiken Strukturen auf dem Lande hervorgeht, unter anderem auch aus dem langsamen Nachlassen der Bedeutung der Sklaverei.
Schon für das 7./8. Jahrhundert sind Urkunden überliefert, in denen Großgrundbesitzer einzelnen Sklaven die Ehe mit Freien erlauben und deren Kindern in Einzelfällen bereits die "Freiheit" versprochen wird. Solche Befreiung kann dann mit der Übergabe eines Mansus oder eines kleineren mansellus verbunden sein. In einem Urkundenformular des Mönches Marculf von 690 heißt es dann über diese Kinder: ihnen sei an Habe zugestanden, was immer sie erarbeiten mögen, allerdings müssen sie jährlich die auf den Boden bezogenen Abgaben, wie es Brauch ist für Freie, leisten (..., in: Kuchenbuch, S.92).
Die frühmittelalterliche Grundherrschaft entsteht wohl zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert im mittleren Seinegebiet mit seiner dichteren Bevölkerung und der Eignung für den Ausbau von Getreideproduktion. Von dort strahlt sie dann nach Norden, Osten und Süden aus (Gilomen, S. 31f, u.v.a.).
In West- wie Ostfranzien wohnen die meisten Herren der Merowingerzeit auf dem Lande, und zwar auf einer Art Gutshof, der villa oder curtis. Diese villa des Herrn wird größer, ebenso das Ackerland vor allem auch durch Rodungen, und mit dem saisonalen Charakter des Getreideanbaus (Pflügen, Aussaat, Ernte) wird es günstiger, Sklaven nicht mehr in großen Stil selbst zu unterhalten, sondern ihnen wie auch bislang freieren Bauern Land abzugeben, von dem sie sich selbst unterhalten. Sie werden zu servi casati. Damit entsteht die Teilung in abhängige Bauernstellen und einem durch diese Bauern mittels Frondiensten bewirtschaftetem Herrenland. Damit verbunden ist die Teilung in mansi servili von Sklaven im Übergang zur Rechtsperson und Mansen klassischer Kolonen.
Die Namen mansus (von mansio, Gebäude) und die altdeutsche Entsprechung Hufe (huba) als Bezeichnung für die vom Herrn abhängigen Bauernstellen verbreiten sich mit diesen zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert. Es handelt sich wohl um die Übernahme des Wortes für den Hof des Bauern aus früheren Zeiten. Es ist keine Größenbenennung, denn innerhalb einer Grundherrschaft konnte sich die Fläche einer Manse schon mal um das zwanzig- oder dreißigfache unterscheiden.
Seit dem späten 6. Jahrhundert finden sich frühe Hinweise auf Frondienste, also deutlicher spezifizierte, die solche Arbeiten von der überall und immer einsetzbaren Sklavenarbeit unterscheiden. "Als Entstehungszeit der primär fromdienst-bezogenen Grundherrschaft kommt dem 7. Jahrhundert wohl die Schlüsselstellung zu, da zu Beginn des 8. Jahrhunderts diese Form voll ausgebildet ist und als 'Modell' propagiert wurde. (...) Aber genaue Hinweise auf dem Herrenland zugeordnete Frondienste sind erst mit dem 8. Jahrhundert belegt." (Kuchenbuch, S.242) Damit erst ist die Grundherrschaft aus auf den Hofstellen liegenden Diensten und Abgaben vollständig. Alle diese Vorgänge finden westlich des Rheins früher statt als östlich von ihm (Verhulst).
Krone, hohe Herren, mächtige Kirchen und vor allem Klöster besitzen die größten Ländereien. "Die Ausdehnung der Frondienstpflichten ist zuerst auf Königsgut und erst danach auf Kirchengütern erfolgt. Während die Frondienste zuerst von Kolonen und Sklaven verlangt wurden, sind sie später auf die Güter verlegt worden." (Gilomen, S.33). Diese Entwicklung ist allerdings Vermutung und kaum durch schriftliche Quellen zu belegen. Soweit noch erkennbar, dauern die auf der Hofstelle lastenden Frondienste zwischen 3 Tagen die Woche und 14 Tagen im Jahr (Bayerl, S.45)
Man muss aber etwas unterscheiden zwischen der sich entwickelnden Grundherrschaft der alten Latifundien von Kloster, Kirche und Grafen, Herzögen und Königen einerseits, wobei es im Mâconnais zum Beispiel nur vier, fünf solche "alte Adelige" neben dem Großgrundbesitz der Klöster und des Bischofs gibt, und der neuen, die aus großbäuerlichen Gütern entsteht, die mit der Ausbreitung und Ausweitung von Märkten und der Geldwirtschaft, dem Zukauf von Land und dem Abhängig-Werden verarmender Bauern zu Kleinadeligen aufsteigen. Solchen Großbauern, manchmal in den Urkunden schon nobiles genannt (Bois, S.74) gelingt es dann auch, consuetudines, Gewohnheitsrechte für ihre herausragende Stellung zu beanspruchen. In diesen Zusammenhang gehört dann der Zugriff auf die lokale Pfarrkirche und ihren Zehnten, manchmal im Zusammenspiel mit dem zuständigen Bischof. Später geborene Söhne werden immer häufiger auf die geistliche Laufbahn geschickt, die schon lange eng mit weltlichen Karrieren verbunden ist.
Solche frühen Großbauern als werdende Grundherren machen höchstens 5-10% der Familien einer ländlichen Region aus, und ein stattlicher Teil von ihnen wird durch Erbteilung und Verschuldung selbst in Abhängigkeit geraten. Nur ein kleiner Teil wird zum neuen Adel aufsteigen, der sich im Mâconnais kurz vor dem Millennium mit den Begriffen nobilis und miles zu schmücken beginnt, Vorläufer des späteren Ritter-Titels (Bois, S.76). Dafür bedarf es dann schon der Verfügung über acht bis zehn Höfe mit Sklaven und seltener Kolonen und höchstens an die 40 ha Fläche. Dazu gehören große Teile des Waldes und bei Cluny des Weidelandes und der Herden von Schweinen, Rindern und Pferden. Man sucht die Nähe zu Graf und Bischof, um Aufstiegschancen abzusichern.
Diese Leute arbeiten nicht selbst produktiv, vergnügen sich mit der Jagd und dem Kriegertum. Man heiratet nun möglichst nur noch untereinander, gibt den Kindern familienspezifische Namen, und wird im nächsten Jahrhundert dann agnatische Linien ausbilden, in denen zunehmend der älteste Sohn den Hauptteil des Erbes übernimmt. (Georges Duby) Nach und nach bildet sich so ein Geschlechterbewusstsein heraus, charakteristisch für den neuen Adel.
Der Form nach ist Grundherrschaft zunächst gegenüber halbfreien Bauern wie die Vasallität eine persönliche Beziehung auf Gegenseitigkeit und zum gegenseitigen Vorteil, allerdings mit einer
ausgeprägter vertikalen Machtstruktur. Tatsächlich bedeuten die Verhältnisse innerhalb der familia des Grundherrn jedoch große Vielfalt von Formen der geringeren oder größeren
Unfreiheit.
Nach und nach bildet sich mancherorts, besonders im fränkischen Kernland der Francia, die heute so genannte Villifikationsverfassung heraus, mit ihrer Trennung in den Herrenhof (villa) und die auf ihren Hufen siedelnden, vom Herrn persönlich abhängigen Bauern. Sie ist vor allem für klösterliche Grundherrschaften überliefert. For den Adel sind Urbare erst seit dem 13. Jahrhundert überliefert.
Zentrum der Grundherrschaft ist die villa oder curtis des Herrn, der Salhof, mit Wohngebäuden, Scheunen, Ställen und Werkstätten, Backhaus, Brauhaus bzw. Kelter, Spinn- und
Webstuben, eventuell einem Fischteich. Wo möglich kommt dazu eine Wassermühle. Dort arbeiten Sklaven und Hörige. In den Werkstätten werden vor allem die Werkzeuge hergestellt und instandgehalten,
die die Landwirtschaft braucht. Möglicherweise wird dort manchmal auch für einen Markt gearbeitet. Daneben gibt es die rein weiblich besetzten Textilwerkstätten in Frauenarbeitshäusern,
geniciae, um 810 sind es beim Hof Staffelsee in Bayern 24 Frauen, die vor allem mit Leinen und Wolle arbeiten: Es gibt daselbst ein genitium, in dem sich 24 Frauen aufhalten. Wir
fanden darin 5 wollene Gewänder mit 4 Gürteln und 5 Hemden. (in: Kuchenbuch, S.114)
Solche häufiger anzutreffenden Frauenhäuser bieten bei großen Anwesen auch schon einmal Überschüsse für den Markt an. Die Hörigen bzw. Sklaven, die ganz dort arbeiten, servi non casati, hausen in einfachen Hütten, oft mit ein wenig Gartenland versehen.
Dieser Hof (lat. curtis) mit gelegentlich um die 500 ha ist mit Palisaden oder bei ganz vornehmen einer Steinmauer und Türmen umgeben und befestigt. "Alles in allem gewinnen wir weniger den Eindruck eines Bauernhofes als vielmehr den eines kleinen Dorfes" (Leiverkus in LHL, S.173), allerdings eines, welches streng hierarchisch gegliedert ist.
Überliefert ist das Inventar des königlichen Hofes von Annapes bei Lille von etwa 800 mit der Besonderheit eines Königshauses aus Stein "mit dem >Königssaal< und drei Zimmern, 11 Kammern, einem Keller und zwei Vorhallen. Innerhalb der umzäunten curtis befanden sich 17 weitere, einräumige Holzhäuser, ein Stall, eine Küche, ein Backhaus, zwei Scheuern und drei Geflügelställe. Den Eingang bildete ein Steintor mit Söller, von dem aus die Anweisungen gegeben wurden." (Goetz, S.119)
Zur Villa gehört die eigentliche Domäne, die bei Klöstern in den nördlicheren Teilen riesig sein konnte und viel Arbeitsdienste verlangt. Östlich vom Rhein sind sie zunächst kleiner und Italien noch mehr und eher fragmentiert, "mit entsprechend geringeren Arbeitsleistungen von vielleicht nur zwei bis drei Wochen im Jahr." (Wickham(3), S.534f)
Das übrige Land des Herrn wird unter den Karolingern in Mansen oder Hufen aufgeteilt, die so groß sind, dass sie eine Familie ernähren können, zwischen einem und 10 ha meist. Dort leben die Hufenbauern, die in völlig verschiedenen Verhältnissen von Freiheit oder Unfreiheit für ihre Selbstversorgung arbeiteten, zudem zeitweilig Arbeitsleistungen direkt für den Herrn erbringen und dann auch noch einen Teil ihres Ernteertrages abgeben müssen. Für die Grundherrschaft Staffelsee des Bistums Augsburg heißt das zum Beispiel: Es gehören zu derselben curtis 23 besetzte mansi ingenuiles (...) 19 mansi serviles sind besetzt. (in: Kuchenbuch, S.114). Unbesetzte Mansen, also ohne sie bearbeitende Kleinfamilie, gibt es in fast allen großen Grundherrschaften.
Dazu kommen seit dem zehnten Jahrhundert, wohl in Nachahmung der Zensualität, Abgaben zum Beispiel im Todesfall, es muss sein „Beststück“ an Vieh und Gewand abgegeben werden, oder im Falle des Todes eines solchen Mannes, wenn zwei Drittel seines Besitzes vom Herrn eingezogen werden.
Abgaben gibt es auch für die manchmal mögliche Erlaubnis einer Heirat mit jemandem außerhalb der familia der Grundherrschaft. Diese Leistungen sind aber zunächst wohl gering im Vergleich mit den verheerenden Auswirkungen des Kriegsdienstes freier Bauern: lange Abwesenheit von Haus und Hof, Verletzungen und Verstümmelungen, Tod.
Ziel der gesamten Grundherrschaft ist insbesondere als Villifikation eine gewisse Selbstversorgung, aber eben darüber hinaus möglichst viel Produktion für einen Markt.
Daneben entwickelt sich jene Gutsverfassung, bei der sich der Herrenhof auf das Eintreiben von Abgaben mehr oder weniger Unfreier vorwiegend wohl in Form von Naturalien, aber vielleicht zum kleinen Teil auch schon in barer Münze beschränkt. Solche Hof-Ordnungen entstehen bis in die Frühzeit des hohen Mittelalters. Wenn es dann kaum unmittelbares Herrenland gibt, fallen auch die Frondienste weg, stattdessen werden im Süden Westfranziens und in Italien rund 10% der Ernte als taxa abgegeben. Der Eigentümer wird so zum Grundrentner von der Sorte, die dazu neigt, diese Einnahmen auf den Markt zu werfen und zu Geld zu machen.
Das Kloster Werden an der Ruhr besitzt in seinem friesischen und westfälischen Bereich vorwiegend Streubesitz, so dass sich ein Eigenbetrieb nicht lohnt; entsprechend gibt es dort keine Fronhöfe, sondern Hebeämter zum Einziehen der Abgaben.
In Burgund wiederum sollen Höfe bis ins 10. Jahrhundert noch vorwiegend "von zentral wohnenden" Sklaven bewirtschaftet worden sein. (Gilomen, S. 35) Auf solchen auch anderswo existierenden Gutsherrschaften "ist alles in herrschaftlicher Hand und Arbeitsregie" (Kuchenbuch, S.33).
Die Villifikation, also die Aufteilung in Salhof und die Mansen abhängiger Kolonen und Sklaven, entwickelt sich offenbar an einigen Stellen erst, während sie an anderen Stellen bereits wieder durch Aufteilung des Sallandes in Mansen und Ausgabe an Hufenbauern abgebaut wird. Dazu verändert sie sich durch (Erb)Teilung der Hufen, wobei mehr Produktivität Subsistenz auf weniger Land ermöglicht (Kuchenbuch, S.50).
Besonders mächtige Grundherren besitzen mehrere, manchmal zwanzig oder mehr solche Herrenhöfe mit Hufenland, die weit verstreut liegen können. Der am Rhein liegende Hof Friemersheim des Klosters Werden hatte Salland, unmittelbares Herrenland bei fünf Ortschaften, gut 122 Hufen in zwanzig Orten, von denen die meisten allerdings nicht allzu weit auseinander liegen. An der Spitze solcher Fronhöfe steht dann ein villicus oder maior, der den Komplex für den Herrn verwaltet. Ein solcher Verwalter ist ein minister, ein selbst abhängiger Dienstmann. Aus solchen Leuten wird sich ländliche Ministerialität entwickeln.
"Die Grundherrrschaft des Klosters Prüm war am Ende des 9. Jh. in drei Oberhöfe, Prüm, Münstereifel und St.Goar, eingeteilt, denen insgesamt 42 Herrschaftsgüter mit über 1600 ha Ackerland und 2118 Hufen angeschlossen waren. Das Kloster St.Germain-des-Prés besaß um 820 mindestens 23 Höfe mit über 4700 ha Salland und 1150 Hufen. Das Bistum Augsburg verfügte um 800 über neun Fronhöfe mit 1507 Hufen, von denen 1427 besetzt waren." (Goetz, S.120)
Über den Umfang des Grundbesitzes eines wohlhabenden weltlichen Herren erfahren wir aus der Zeit Karls d.Gr. dadurch, dass ein königlicher fidelis Otakar aus dem Wormsgau mit seiner Gemahlin Hruodswind (vielleicht, weil sie nur eine Tochter haben) nach und nach zumindest große Teile davon verschenken: An das Kloster Fulda geht 754 ein Wingert bei Wackernheim, 772 erhalten "die Mönche außerdem einen Herrenhof mitsamt einem Haus, das er selbst bewohnte, dazu die Hälfte seines Eigentums, das er in Wackernheim von seinen Eltern geerbt oder zwischenzeitlich hinzuerworben hatte, sowie die Hälfte seines Gutes in Saulheim." Allerdings alles erst nach dem Tode beider und ihrer Tochter. 774 gehen an Fulda unter derselben Bedingung "in Wackernheim eine weitere Hofstelle mitsamt Haus, einem Weingarten, einer Wiese und vier Unfreien". 775 gehen "die Hälfte von zwei Tagwerken Land" an eine zu Fulda gehörende Kirche in Bretzenheim. Dazu besitzen sie noch weitere Ländereien. (alles in und laut Patzold, S.29f). Dazu kommen jene beneficia an vier Orten, die nach dem Tode an den König zurückfallen, der offensichtlich der Bitte entspricht, sie dem Kloster Fulda zu schenken. "Allein in Mainz umfasste das beneficium 25 Hofstellen, 56 Unfreie und 16 Liten ("Halbfreie"), außerdem mehrere Weinberge." (s.o.).
Nur zufällig ist etwas vom Umfang der kirchlichen Grundherrschaften überliefert, wie vom Bistum Augsburg, dass es um 810 etwa "1427 besetzte und 80 unbesetzte Hufen" besäße (Rösener in: Römer und Barbaren, S.285).
Für einen überschaubar großen Fronhof bekommen wir zur Zeit Karls d.Gr. im Urbar, dem (unvollständig erhaltenen) Besitz- und Leistungsverzeichnis des Klosters Saint-Germain-des-Prés bei Paris mit seinen 23 Herrenhöfen um 830 und ca. 1200 Mansen laut dem unvollständigen Polyptichon des Abtes Irmino zum Beispiel folgendes mit:
Das Kloster hat in Nuviliacus eine Herrenhufe mit reichlichen Nebengebäuden. Es hat dort zehn kleine Felder mit 40 Gewannen, darauf können 200 Scheffel Hafer gesät werden; Wiese neun Joch, von denen an Heu zehn Karren geerntet werden können. Es hat dort an Wald schätzungsweise drei Meilen in der Länge, in der Breite eine Meile, in dem 800 Schweine gemästet werden können. (...) Der Knecht Electeus und seine Frau, die Kolonin Landina, Eigenleute von Saint-Germain, bleiben in Nuviliacus, Er hat eine halbe Hufe, bestehend aus Ackerland sechs Gewann, aus Wiese ein halbes Joch. Er pflügt bei der Winterbestellung vier Ruten, bei der Frühjahrsbestellung 13. Er fährt Mist auf das Herrenfeld und tut und zahlt sonst nichts, wegen des Dienstes, den er dort übernimmt. (...) Es gibt in Nuviliacus sechseinhalb besetzte Hufen, die andere halbe ist unbesetzt. An Feuerstellen sind es 16. Sie erbringen für die Heeressteuer zwölf Hammel, für Kopfzins fünf Schilling vier Pfennig; 48 Hühner, 160 Eier, 600 Bretter und ebenso viele Schindeln, 54 Dauben und ebenso viele Reifen, 72 Fackeln. Sie machen zwei Weinfuhren und zweieinhalb Bretterfuhren im Mai, und einen halben Ochsen. (in: LHL, S.174)
Neben Dienst- und Sachleistungen ist also auch Geld zu erbringen, was bedeutet, dass die Hufenbauern Überschüsse auf dem Markt verkaufen müssen. Eine Hufe von vielleicht 14 ha konnte so im besten Falle auch einen geringen (relativen) Wohlstand erwirtschaften, wenn der Herr seinem Bauern nicht zu viel abpresste. Die Dienstleistungen können sehr vielfältig sein, und schließen unter anderem auch "Weben, Spanndienste, Holzfällen, Korbmacherei, Bauarbeiten und Eisenarbeiten" ein. (Wickham(3), S.536)
In Nogent L'Artaud gibt es zum Beispiel laut demselben Verzeichnis 24 1/2 mansi ingenuiles, die u.a. 205 Scheffel Wein zinsen, 74 Scheffel für die Schweinemast, dazu 20 1/2 Schweine, 4 Schafe, und Hühner samt Eiern 74. Daneben gibt es 10 mansi serviles. Sie zinsen für die Schweinemast 21 1/2, Scheffel Wein. 8 1/2 Schafe, 650 Schindeln, 30 Hühner mit Eiern. (in: Kuchenbuch, S.125)
Ein Walafred in diesem Urbar ist Hufenbauer sowie Meier eines Herrenhofes und besitzt zwei Hufen, wobei er für die Zweite keine Abgaben leisten muss:
Walafred, Kolonus und Meier, und seine Frau Eudimia, ebenfalls Kolona, sind Eigenleute des Klosters und haben zwei Kinder, deren Namen Walahilde und Leutgarda sind. Sie besitzen zwei freie Mansen und haben 7 bonniers Ackerland, 6 arpents Weingärten und 4 arpents Weiden. Er schuldet von jeder Mase im jährlichen Wechsel einen Ochsen und im nächsten Jahr ein Schwein; 4 Pfennige als Ablösung für Holzabgaben, 2 Scheffeln Wein zur Schweinemast, ein Schaf mit Lamm. Er pflügt im Winter vier perches sowie zwei weitere perches eines anderen Drittels, und leistet zudem Frondienste, Fuhrdienste, Handarbeiten und Holzarbeiten, wie ihm befohlen wird; vier Hühner, 15 Eier. (in: Ertl, S.247)
Abteien auch östlich des Rheins können inzwischen sogar ein Vielfaches davon besitzen. Dabei kommen nicht immer vom ganzen Besitz Einnahmen herein: Große Teile, ja oft der größte Teil des Besitzes (oft ganze Villifikationen), werden aber auch an Vasallen zu Lehen ausgegeben.
Einer der ganz großen Grundherren der Karolingerzeit ist das Kloster Prüm. Von ihm abhängig sind rund 3000 Höfe, die Mönche und Vasallen zu ernähren haben, besonders konzentriert um die Tochterklöster Münstereifel, St. Goar und Altrip. Viele weitere Höfe erstrecken sich aber "von Südholland bis Oberlothringen, , von der unteren Lahn bis an die mittlere Maas" und anderswo. (Kuchenbuch, S.18). In einem Urbar von 893, also vom Anfang unserer Schwellenzeit, sind sie aufgelistet.
In einer Urkunde von 886 schließt der lothringische Hochadelige und große Grundherr Hartmann einen Vertrag auf Gegenseitigkeit mit dem Abt dieses Klosters zum beiderseitigen Nutzen. Darin übergibt er dem Kloster einige Güter in bestimmten Gegenden, die er allerdings lebenslang weiter nutzen kann, um vom Kloster in anderen Gebieten Güter als beneficium verliehen zu bekommen - (zunächst nur auf Lebenszeit).
Zu den Herrenhöfen, verwaltet von maiores bzw. villici, gehört, wie detailliert beschrieben wird, das Herrenhaus, die Scheune und der Speicher. Auf Mansen sitzen mancipia, also Sklaven, die Äcker, Wiesen, Weiden und Wälder bewirtschaften. Andere Familien bewirtschaften Weinberge oder Mühlen. Sie leisten konkret benannte Dienste wie die Flachsverarbeitung und dann solche, für die nur die Zeitdauer angegeben ist (Pflügen, Transporte usw.). Daneben werden die Abgaben aufgelistet, die sie zu festen Terminen zu leisten haben.
Zu einem Hof gehört eine Kirche mit allem Zubehör und ein Priester, der zudem wiederum mit Ackerland von fünf Hufen, besetzt mit zinspflichtigen censualia mancipia, Forst für die Mast von 300 Schweinen und etwas Wingert ausgestattet ist. Die mancipia auf diesem Hof haben jährlich Wachs im Wert von sechs Denaren zur Beleuchtung der Kirche abzugeben.
Grundherrschaft bedeutet über den wirtschaftlichen Aspekt hinaus weitere Rechte. Die mehr oder weniger unfreie Landbevölkerung ist seit der Spätantike (als colonus) an den Boden und an
seinen Herrn gebunden, dem er abgaben- und dienstpflichtig ist. Dieser ist nicht nur Grundherr als Herr über die Menschen darauf, sondern kann auch Gerichtsherr sein, ein Recht, welches aber
nicht daran gekoppelt sein muss: Grundherr und Gerichtsherr können auch verschiedene Personen sein. Vermutlich haben in der Regel die Grundherrschaften Immunität, also die Gerichtsgewalt über die
Bauern.
Das Reichsgut Karls ("des Großen") wird laut 'Capitulare de villis' von iudices für jeweils mehrere villae beaufsichtigt, die auch die Rechtsprechung über die Hörigen im Namen des Königs innehaben. Zur munt, dem Schutz der Hörigen, gehört dabei auch deren Gehorsamspflicht, denn der Grundherr übt eine Art Polizeigewalt über sie aus.
Die Privilegierungen des Prümer Klösters umfassen seit der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts auch Marktrechte, Zollfreiheiten und sogar Münzrechte wie in Münstereifel, alles das mit Abgaben an den Grundherrn verbunden. Der Anteil der Geldwirtschaft nimmt dabei langsam zu.
Es entwickeln sich darüber hinaus im 10./11. Jahrhundert grundherrliche Bannbezirke.
"Die Bannrechte ermöglichten den Grundherren eine Ertragssteigerung ihrer Monopolbetriebe, zu denen besonders die Mühlen, Schenken, Weinpressen und Backöfen zählten. Ausschlaggebend aber war der Gerichtsbann, der bei der Bannbezirksbildung die größte Bedeutung hatte und die umliegenden Bauern vor das Gericht des Grundherrn zwang. Der Gerichtsbann kam vor allem in denjenigen Grundherrschaften voll zur Wirkung, die über eine Immunität verfügten, d.h. über einen Bezirk, in dem der König und seine Vertreter keine Gewalt ausübten und stattdessen die Grundherren herrschaftliche Funktionen wahrnahmen." (Rösener, S.27)
Mit den Bannrechten verwachsen die abhängigen Produzenten eines Herrn noch stärker zu einer Schicht. In der Île de France, wo einzelnen Grundherren bereits früh ganze Dörfer gehören, können darum schon in der früheren Karolingerzeit Freie und Unfreie ganz selbstverständlich miteinander heiraten, womit alleine schon die Unterschiede vermischen. (Wickham(3), S.538) Alte Freiheit und alte Unfreiheit kommen in neuer Unfreiheit zusammen.
Nun geraten auch freie Bauern unter die Banngewalt der Herren, das, was für Teile Westfranziens dann von französischen Historikern die seigneurie banale genannt wird. In Westfranzien wird das verstärkt durch den Burgenbau schon im 10. Jahrhundert und teilweise hat encastellamento in Nord- und Mittelitalien dieselbe Funktion. Nur wenigen größeren Bauern gelingt es, daraus zu entkommen, die Alternative wird nun neue Unfreiheit, die sich bis heute weiter entwickeln wird, oder zumindest Aufstieg in den niederen Adel, der erst zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert dann ebenfalls in diese sich immer weiter modernisierende und ausweitende Untertänigkeit gelangen wird.
Grundherrschaft und von ihr abhängige Bauernschaft tragen dann zur Entwicklung eines Adelsstandes bei, wie er im 11./12. Jahrhundert dann deutlich wird und dem das weitgehende Verschwinden freier Bauern korrespondiert.
Grundherren können auch Bergwerks- oder Salinenbesitzer sein. Aber der Kern ihres Reichtums ist meist die Bearbeitung des Bodens, die Viehzucht und die Nutzung des Waldes. Indem sie auf ihrem Grund Mühlen bauen lassen, später Backstuben und Braustuben, wird jeder, der sie benutzen will, abgabenpflichtig.
Die Müller, Aufseher von Salinen, Schmiede, Hirten und Förster fallen aus dem bäuerlich-grundherrlichen Zusammenhang insofern heraus, als sie je ein spezifisches ministerium betreiben, so wie der Meier oder Villicus. Auf sie entfallen darum kaum Abgaben oder Dienste, aber sie verfügen oft dennoch über eigene Hufen.
Beispielhaft dafür ist die de molinis (...) ratio der Statuten des Klosters Corbie: Erstens, dass einem jeden Müller ein mansus und sechs Tagwerk an Land (ex bonuaria de terra) gegeben werden; weil wir wollen, dass er etwas hat, aufgrund dessen er das, was ihm zu tun befohlen wird, tun kann, und er jenes Mahlen gut und richtig macht: dass heißt, dass er Ochsen und anderes Vieh hat, mit denen er erarbeiten kann, wovon er und seine ganze Familie leben können; er soll Schweine, Gänse und Hühner füttern, die Mühle in Ordnung halten und alles Bauholz heranbringen, das zum Ausbessern jener Mühle dient, die Schleuse ausbessern, Mühlsteine heranbringen und alles, was eben dort nötig zu haben oder zu tun ist, soll er er haben und tun können. Und gleichermaßen wollen wir nicht, dass er irgend einen anderen Frondienst tut: weder mit dem Karren noch dem Pferd, er soll keinen Handdienst leisten, nicht pflügen, nicht säen, kein Getreide oder Heu einbringen, kein Getreide malzen, keinen Hopfen und kein Feuerholz zinsen oder sonst irgendetwas für die Herrschaft verrichten, sondern er diene ausschließlich sich und seiner Mühle. (...) Das, weil nämlich 2000 Scheffel Mehl von den Mühlen zu unserer Verfügung zum Kloster kommen müssen (... in: Kuchenbuch, S.115f)
In den größeren Rahmen der Grundherrschaft gehören auch freie Bauern, die aber zur Pfarrei der grundherrlichen Eigenkirche gehören und dem Pfarrer für seine "Leistungen" den Zehnten schuldig sind.
Rechtlich bleiben freie Bauern, die sich in eine Grundherrschaft begeben und dort auch ihr Land einbringen, in gewissem Sinne Freie, im Unterschied zu den mancipia des Herrenhofes. "... sie bleiben dem jeweiligen Grafen und natürlich dem König untergeordnet. Sie sind rechtlich frei, vom Grundherrn jedoch abhängig, denn er hat die niedere Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt über alle Angehörigen seiner Grundherrschaft." (Leiverkus in LHL, S.176)
Die freien Bauern sind ursprünglich die Basis des fränkischen Heeres. Das ändert sich langsam, als gepanzerte und schwerer bewaffnete Reiter immer wichtiger werden. 807 bestimmt Karl ("der Große"), dass nur noch selbst Heeresfolge leisten muss, wer mindestens drei Hufen besitzt oder ein Lehen besitzt. Die anderen müssen sich miteinander verbinden, um noch einen Mann in den Krieg schicken zu können.
Wenn dann im 10./11. Jahrhundert nur noch Vasallen in den Krieg ziehen, bedeutet das eine Schwächung des denn auch immer mehr verschwindenden Bauerntums.
******
In der ländlichen Grundherrschaft, in der die allermeisten Menschen am Ende leben, steht neben dem Bezug zum Herrn auch der zum Diener des höchsten Herrn, dem Priester. In dem fränkischen Eigenkirchen“system“ war der Stifter und Erbauer der Kirche auch der, der den Priester bestellte. In den Anfängen war das billigerweise oft einer seiner Knechte, dessen Vorbildung und geistlicher Lebenswandel vermutlich sehr zu wünschen übrig ließen. Der große Karl fordert, die Qualität der Priester zu heben, die Erfolge treten aber, wo überhaupt, erst Jahrhunderte später ein.
Die Verbindung von Grundherrschaft und Eigenkirche tendiert dazu, priesterliche Aktivitäten und kirchliches Leben auf den Grundherrn hin zu orientieren. In den vielen kirchlichen Festivitäten
entwickelt sich aber ein eigenständiges Gemeindeleben. Dieses verbindet sich später mit gemeinsamen Verabredungen für die Landarbeit und anderes.
Kirchengut darf nicht veräußert werden, die Kirche kann allerdings durch Gewalt oder Entfremdung unter der Hand Land verlieren. Aber das verhindert nicht, dass "sich um 700 bereits circa ein Drittel des gesamten bewirtschafteten Bodens im Frankenreich im Besitz der Kirche" befindet. (Ertl, S.48) Etwa ein Viertel des daraus resultierenden Reichtums geht in den Bau von Kirchen als massiven Steinbauten.
Erhalten ist aus der Zeit Karls d.Gr. (um 810) das Urbar, also Gesamtverzeichnis eines augsburgisch-bischöflichen Hofes in Staffelsee mit der Michaelskirche. Die Kirche selbst ist eine Art
Schatzkammer: wir fanden einen Altar, mit Gold und Silber geschmückt, fünf vergoldete Reliquienschreine, mit glänzenden Edelsteinen und Kristallen verziert, dazu ein Kupfergefäß, teilweise
vergoldet, ein kleines Reliquienkreuz aus vergoldetem Blattsilber mit einem Riegel, ein zweites kleines Reliquienkreuz aus Gold und Kristall, ein größeres Kreuz aus Gold und Silber mit
durchscheinenden Edelsteinen. Es hängt über dem Altar eine teilvergoldete silberne Krone, die 2 Pfund wert ist. Und in der Mitte dieser Krone hängt ein kleines kupfernes, vergoldetes Kreuz und
ein kristallener Apfel. Und in dieser Krone hängen kreisförmig 35 Reihen von Perlen in verschiedenen Farben. Es sind dort an angebrachtem Silber 3 Schillinge. Dort sind 4 goldene Ohrringe, 17
Pfennige wert. (usw.usf., in: Kuchenbuch, S.111)
Dann finden wir dort den Herrenhof und das Haus mit den übrigen Bauten, die zur Kirche gehören. Dem Hof sind zugeordnet 740 Joch Pflugland, Wiesen, die 610 Fuder Heu einbringen können. Von der Ernte fanden wir bloß die 30 Fuder, die wir an die 72 Pfründner gaben, (...) weiter ein zugerittenes Ross, 26 Ochsen, 20 Kühe, 1 Stier, 61 Stück Kleinvieh, 5 Kälber, 87 Schafe, 14 Lämmer, 17 Hammel, 58 Ziegen, 12 Böcklein, 40 Schweine, 50 Ferkel, 63 Gänse, 50 Küken.
Vorhanden ist ferner ein genitium mit 24 Frauen, die an Webstühlen arbeiten, Gebäude für andere vom Herrn abhängige Handwerker und die Hütten der den unmittelbaren Bereich des Herrenlandes bestellenden Landarbeiter.
Soweit das Herrenland, dazu kommen 23 Hufe, auf denen freie Bauern sitzen, von denen ein Teil gelegentlich Botendienste zu leisten und die Hälfte Kriegsdienste zu leisten hat. 19 Hufen sind mit mehr oder weniger unfreien Knechten besetzt, die drei der sechs Werktage Frondienste leisten müssen und deren Frauen ein Leinenhemd oder Stoff abzuliefern hatten. Insgesamt umfasst die Grundherrschaft zwischen 200 und 300 Menschen. (Alles nach Fried, S.220ff und Kuchenbuch, S.112))
Eine andere Größenordnung hat das von Königsboten 787 untersuchte Kloster Fontenelle in der Normandie (St.Wandrille, in den 'Gesta' der heiligen Väter dort aufgehoben), wobei die Mansen für die Hufen stehen:
Dies ist die Summe der Besitzungen dieses Klosters, die auf Befehl des unbesiegbaren Königs Karl dem Abt Landricus von Jumièges und dem Grafen Richard im 20. Jahr seines Königtums, dem Jahr
des Todes des Abtes Wido. aufgezählt wurde. Zunächst das, was zum persönlichen Gebrauch der Mönche und zu ihrem Unterhalt zu gehören scheint: 1326 ungeteilte Mansen, 238 halbe Mansen, 18 zu
Handdiensten (manuoperarii) verpflichtete Mansen, zusammen 1569, unbewirtschaftet 158 Mansen; sie haben 39 Mühlen.
Zur Versorgung der Mönche dienten knapp zwei Fünftel, der Rest stand dem Abt auch und vor allem für seinen Dienst am König zu. Dazu kommt: Als Lehen ausgetan (in beneficii relaxati) sind aber 2120 ganze, 40 halbe 235 zu Handdiensten verpflichtete Mansen, die zusammen 2395 ergeben, 156 unbesetzte, die Lehnsträger selbst haben 28 Mühlen. (Kuchenbuch, S.100, Fried, S. 363 etc.)
Das Kloster selbst gibt also Lehen an eigene Vasallen aus, ist dabei selbst Vasall, über dem wiederum Vasallen stehen, die auf oberster Ebene einem Fürsten/König treu zu dienen haben. Sehr große Klöster können rund hundert Vasallen haben. Solche Vasallen als Grundherren besitzen vererbbares Allod, dann oft Gut, welches mit einem Amt oder einer Funktion verbunden sein kann, und Lehnsgut, beneficia. Aus der Verbindung von Grundherrschaft und Vasallität entfaltet sich so sogenanntes feudales Rechtsgefüge.
Sklaven, mehr oder weniger unfreie und freie Bauern
Die weitgehende Einebnung der produktiven ländlichen Bevölkerung auf ein gemeinsames Niveau der Untertänigkeit schafft die Voraussetzung für erste Ansätze von Staatlichkeit nach der Jahrtausendwende. Dies ist beides aber verbunden mit den ersten Ansätzen erweiterter Marktwirtschaft zunächst unter grundherrlicher Aufsicht, dem langsamen Neu-Aufstieg von Städten und frühester Einwurzelung von Kapitalismus an wenigen Orten.
Sklaven
Über die rechtliche Situation der Unterschicht im 10. Jahrhundert, also fast aller, wissen wir in den deutschen Landen wegen der Dürftigkeit der Quellen sehr wenig. Widukind sagt für Sachsen: Bis heute ist das Sachsenvolk (gens Saxonica) dreigeteilt in bezug auf Abstammung und Recht (genere ac lege), von dem Knechtsstatus abgesehen (preter condicitonem servilem. I,14). Der servus kann aber im Mittellateinischen ein Sklave sein oder ein anderer Status der Unfreiheit. Widukind setzt ihn wohl gleich mit dem vile mancipium (II,11). Ihm gilt im 10. Jahrhundert oft Verachtung bei denen, die uns Texte hinterlassen haben. Solche mehr oder weniger unfreie Familien können verkauft oder verschenkt werden (Widukind, Thietmar), allerdings oft nur mit dem Land, auf dem sie wohnen und arbeiten. Sie haben zumindest soweit Sklavenstatus (T. Reuter).
Daneben ist der Handel mit Sklaven im 10. Jahrhundert ein Hauptzweig des Handels überhaupt.
Der Sklave, als Mann servus, als Frau ancilla, beide zusammen mancipia, ist persönliches Eigentum seines Herrn. Er besitzt selbst kein Eigentum, ist zu jeder vom Herrn geforderten Arbeit verpflichtet, für ihn werden nicht wie für Hörige spezielle Dienstleistungen und Abgaben festgelegt und auch keine Gegenleistungen für seine Arbeit. Er darf nicht an Gerichtsverhandlungen oder solchen der waffenfähigen Männer teilnehmen und hat keinen Zugang zu den Allmenden. (Bois, S.28) Zudem heiraten Sklaven in der Regel nur Sklavinnen, was die Herren fördern, soweit sie des entsprechenden Nachwuchses bedürfen.
Über die Sklaven des 10. Jahrhunderts, die direkt dem Herrenhof zugehörig sind, geben die Quellen kaum etwas her. Zu ihnen gehören wohl auch die Frauen der Gynecäen (genitium), die Textilien herstellen. Sie sind wohl in der Regel verheiratet, können manchmal sogar ein Stück Vieh haben.
Guy Bois hat für Weiler in der Nähe von Cluny im Mâconnais herausgefunden, dass die Sklavenfamilien gegen Ende des 10. Jahrhunderts dort etwa 15% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Sie gehören den wenigen Familien freier Bauern, die mehr als zwei und manchmal sechs oder sieben "Bauernstellen" besitzen, was gewährleistet, dass sie nicht mit ihren eigenen Händen arbeiten müssen. (Bois, S.36ff). Sie orientieren sich Richtung Graf und Bischof und werden unter sich ausmachen, wer in den neuen Adel aufsteigen wird. Die meisten freien (Klein)Bauern müssen hingegen selbst produktiv arbeiten und sind in den Krisen vor dem Millenium von Verarmung bedroht.
Im 10. Jahrhundert erweisen sich rundum zu versorgende Sklaven als unrentabler als abhängige Bauern auf ihren Hufen. Sklaven wachsen so erste "Menschenrechte" zu, sie beginnen sich ganz langsam und in begrenztem Umfang in Rechtspersonen eines Leibeigenen oder Hörigen zu verwandeln, die aber weiter als servus bezeichnet werden.
Vom Sklaven des weltlichen freien Mannes unterscheidet sich der servus als Leibeigener eines Grundherren. Dieser ist schon in den Volksrechten der Alemannen und Bayern des 8. Jahrhunderts ansatzweise als Rechtsperson ausgezeichnet, was sich darin ausdrückt, dass ihm bestimmte Leistungen auferlegt werden können. Diese vielleicht auch religiös bedingte Aufwertung des Sklaven in einen besonderen Leibeigenenstatus, den eines "Hörigen", hat vielleicht Modellcharakter für eine solche Aufwertung auch bei weltlichen Herren bis ins 11. Jahrhundert hinein.
Den Übergang in eine solche Aufwertung stellt am Ende die "Unterbringung einer Sklavenfamilie auf einer Parzelle (dar), aus der sie ihren Lebensunterhalt zog und die ihr eine gewisse Selbständigkeit verlieh" (Bois, S.32). Dort wird sich die Position eines solchen servus casatus nach einer längeren Entwicklung in Richtung Gleichstellung mit dem einst freien Hufenbauern bewegen. Die ländliche Sklaverei verschwindet dabei durch Schritte der Aufwertung ihrer Familien aus ökonomischen Gründen. Gefördert wird das, sobald persönlich freie Kolonen und Sklaven nebeneinander in derselben Grundherrschaft auf Mansen/Hufen hausen und in etwa dieselben Arbeiten verrichten.
Das Schwinden der Sklaverei auf dem Lande zugunsten von Zwischenstufen zwischen Unfreiheit und Freiheit ist im 10. Jahrhundert ein wesentlicher Aspekt, durch den die Nachantike in das Mittelalter übergeht.
Freie Bauern
Daneben gibt es noch eine größere Anzahl freier Bauern, die Land als Eigentum besitzen, wie aus den Texten Karls ("d.Gr.") deutlich wird. In der Picardie zum Beispiel werden sie bis ins hohe Mittelalter neben großen Fronhofverbänden überleben (Robert Fossier).
Für Weiler beim Kloster Cluny im 10. Jahrhundert stellt Guy Bois fest, dass bis auf Wald und anderes Allmendeland zwei Drittel der bewirtschafteten Fläche noch Allodialbesitz freier Bauern ist. Über das dritte Drittel verfügt bereits das Kloster, und einige wenige Bauerngüter gehören dem Grafen von Mâcon, über eines davon verfügt eine Familie in beneficio, was man wohl mit Lehen übersetzen kann.
Überhaupt sind große Verbände von Herrenhöfen in der Karolingerzeit womöglich noch nicht so zu verallgemeinern, wie das die dürftige und einseitige Quellenlage vermuten lässt. Die freie Bauernschaft ist nämlich nur wenig schriftlich dokumentiert, ganz im Gegensatz zu jenen großen klösterlichen und kirchlichen, aber auch weltlichen herrschaftlichen Fronhof-Konglomeraten, für die es Urbare und Urkunden gibt.
Der Abstieg freier Bauern in die Servilität
Während die Sklaven in Formen von Hörigkeit aufsteigen, steigen immer mehr
freie Bauern in die Abhängigkeit ab. Beide gehen mit abgestuften und zunächst auch individuell bemessenen Rechten in die Grundherrschaft ein, in der sie dann als früher Keim zukünftiger Bannherrschaft unter die direkte Gerichtsbarkeit des Herrn und zugleich unter seine Verfügung über die ländlichen Kirchen geraten.
Freie reihen sich immer mehr als colones, in die großen Latifundien ein und geraten daneben auch in Abhängigkeit von jenen Großbauern mit servi dieses neuen Types, die versuchen, in einen (zukünftigen) Adel neuen Types aufzusteigen.
Schon in Kapitularen Karls d.Gr. wie von 811 wird beschrieben, dass der Weg in die bäuerliche Abhängigkeit zum Beispiel mit der Vermeidung des Kriegsdienstes begründet wird, oder der Annektierung bäuerlichen Landes durch den Herrn während des Kriegsdienstes. Dazu kommt das Argument des örtlichen Schutzes durch den Grundherrn vor Räubern und anderem Gesindel, die Hoffnung darauf, bei nicht seltenen Ernteausfällen und anderen Hungersnöten von den größeren Ressourcen des Grundherrn durchgefüttert zu werden und manches mehr.
Guy Bois, der vor allem Verhältnisse im Kern Westfranziens beschreibt, beobachtet für Weiler in der Nähe von Cluny ein weiteres Phänomen: Die Tauschgeschäfte an Grund und Boden gehen erheblich zurück und in demselben Maße steigen sowohl Schenkungen an das Kloster und Grundstücksverkäufe. Dabei steigen zum Beispiel die Preise für Weinbergsareale zwischen 970 und 1010 um ein Vielfaches.
Meist werden bäuerliche Kleinbetriebe verkauft. Guy Bois schätzt, dass um Cluny herum im 10. Jahrhundert etwa 60% Kleinbauern etwa 40% des Bodens bearbeiten, und sie werden sich nicht mehr lange davon ernähren können.
Ein wesentlicher Grund dürfte Verschuldung sein, in die offensichtlich manchmal auch Großbauern hineingeraten. Ein Arleius verkauft in der Nähe von Cluny einen Teil seines Erbes an das Kloster für 17 Solidi, erhält aber nur 7, da er dort bereits mit 10 Solidi verschuldet ist. Ein Richelmus verschenkt seinen gesamten freien Besitz dem Kloster, 19 Parzellen, von denen er 9 von Kleinbauern erworben hatte (Bois, S.64f).
Schenkungen an Klöster haben mehr oder weniger auch fromme Beweggründe, aber sie sind oft als Prekarien mit der Nutznießung bis zum Tod verbunden und gewähren so Schutz und eine gewisse Sicherheit. Manchmal wird auch nur ein Teil des freien Bodens als Prekarie an das Kloster abzugeben, - mit der vagen Hoffnung, dass diese vielleicht erblich werden wird.
Mit dem Abstieg von Kleinbauern geht der Aufstieg von Großbauern einher. Diese Großbauern mit mehreren, zunächst eher von Sklaven bewirtschafteten Arealen sind teils mit der Grafenfamilie, teils mit den Vogteien, vor allem aber mit der Kirche verbunden, in deren Geistlichkeit sie vor allem nun nachgeborene Söhne hineinschicken, die manchmal bis zu Bischöfen aufsteigen, während die Äbte der mächtigeren Klöster wie Cluny oft dem Hochadel entstammen.
Erfolgreiche Bauern haben Sklaven und Ochsengespanne, die ärmeren bearbeiten ihre Felder mit Hacke und Spaten. Wo das nicht reicht, wird im Nebenverdienst ländliches Handwerk betrieben oder aber man muss sich saisonal zusätzlich bei einem Großbauern verdingen.
Kleinbauern gelangen als Kolonen oder Rodungsbeauftrage in eine Art "Klientel" der Großbauern, suchen Schutz und Hilfe bei ihnen in gewalttätigen Zeiten und Hungersnöten, und sie nutzen gegen Entgelt deren Mühlen.
Im 'Leben des heiligen Gerald' lautet das dann so: Die Reichsten versuchen ihren Reichtum übermäßig zu vergrößern, um ihre tägliche Verschwendungssucht zu befriedigen. Sie unterjochen die Armen und reihen sie in ihre Klientel ein, und die unterwerfen sich aus freien Stücken, weil sie dann von den Reichen versorgt werden und nun ihrerseits mit Gewalt und mit Unterstützung ihrer Beschützer diejenigen unterjochen, die sich niemandem unterwerfen können. (so in: Bois, S.174)
Die Reichsten, dass sind Großbauern, Vögte, Grafen, Bischöfe. Sie alle werden nun Konkurrenten um Land und Leute.
Mit der Tendenz Freier, in Formen der Abhängigkeit von Herren zu gelangen, verschwinden ihre Rechte der Beteiligung an allgemeinen Versammlungen Freier und an den Gerichtsterminen: Die produktive Landbevölkerung verschwindet aus dem öffentlichen Raum, in dem sich nunmehr der entstehende neuartige Adel vor allem bewegt.
Aus "freien Franken" merowingischer Ideologie werden weithin halbfreie bis unfreie Bauern. Latifundienbesitzer verfügen nun über servi, die zunehmend als casati auf Mansen/Hufen sitzen, oder aber auf dem Herrenhof (Salhof) weiter sehr bescheiden in Hütten hausen wie auch die Frauen, die in den Gynecäen Textilien für den Herrn produzieren. Neben den servi casati sitzen die Kolonen auf Hufen, und beide leisten bestimmte Dienste und Abgaben. Dabei geht es denen, die ins klösterliche Prekariat gelangen, offenbar in der Regel etwas besser als denen, die als Kolonen in die Abhängigkeit von Großbauern geraten, in der sie kaum besser behandelt werden als die servi casati.
Wünsche nach mehr Freiheit werden noch von Thietmar als presumptio bezeichnet, als Anmaßung, und vermutlich besteht ein beträchtliches Konfliktpotential. Für Thietmar von Merseburg jedenfalls bedeutet der plebeius furor, das Wüten der kleinen Leute, eine beachtlichte Bedrohung.
Für das 10. Jahrhundert fehlen aber im Unterschied zum 9. weithin die Güterverzeichnisse, Urbare, die uns die Strukturen auf dem Lande näherbringen könnten.
Zensuale
Neben dem servus, dem Hörigen des Grundbesitzers, breitet sich in den kirchlichen und klösterlichen Latifundien, die inzwischen längst den größeren Teil des Grundbesitzes ausmachen, zunehmend eine Zensualenschaft aus, die (siehe 'Übergänge1') sich ursprünglich vor allem aus ins Patronat eines Herrn befreiten Sklaven sowie nun zunehmend als sich selbst in die Zensualität übertragenden Freien zusammensetzt. Neben dem Kopfzins taucht seit dem späten neunten Jahrhundert in den Quellen immer häufiger die Heirats- und die Todfall-Abgabe auf, die dann im 10./11. Jahrhunderts immer mehr auf die Hörigen/Leibeigenen übertragen werden. (verbinden mit 'Stadt'!)
Modernisierung und Wirtschaftswachstum
Alles bislang ist menschengemachte Geschichte, aber es gibt noch eine übergeordnete und damals noch nicht von den Menschen beeinflusste: Das Klima. Es schafft zwar für sich kein Wirtschaftswachstum, kann es aber in dieser Zeit befördern. Bisherige Forschung hat ergeben, dass wohl zwischen etwa 500 und 1000 unserer Zeitrechnung eine nicht unerhebliche Erwärmung der Luft stattfindet, die Grönland seinen grünen Namen gibt und England im 8./9.Jahrhundert mit Olivenbäumen versieht. Damit kann bis höher nach Norden Weizen wachsen und bis in größere Höhenlagen Roggen.
Der Verfall von Staatlichkeit und der antiken Stadt entlasten zunächst das Land und mit dem Untergang eines Teils der antiken Latifundien entsteht ein freies, von Kleinfamilien gestütztes Kleinbauerntum, welches eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum auf dem Lande wird.
Vorantreiben werden das Wachstum aber vor allem die nachantiken Kleindomänen, deren Herren als neue ländliche Oberschicht nun vor Ort leben und ein direktes Interesse an der Bewirtschaftung des Bodens entwickeln, anders als die antiken stadtsässigen Latifundienbesitzer. Deren direkte Nachfolger, die hohen Herren von Kloster, Kirche und weltlichem Hochadel, tun hingegen oft bis weit in die hier so genannte Schwellenzeit wenig für die steigende Ineffizienz ihrer weit verstreuten Domänen. Erst mit dem Ende der antiken Sklaverei und der damit einhergehenden Verwandlung der Grundherrschaften aus servi und colones wird im 11. Jahrhundert ein stärkeres Interesse bei diesen großen Herren erwachen, was sich in einer Zunahme von Urbaren, mit denen sie sich einen Überblick über ihren Reichtum verschaffen, und dann auch mit den neuartigen Hofrechten abzeichnet.
Im wesentlichen ist es nicht Gewalt von Herren, sondern die Macht der wirtschaftlichen Entwicklung, die Sklaven von unten und Bauern von oben auf das mittlere Niveau von Abhängigkeiten von Herren bringen. Ihr wesentliches Kennzeichen ist das Wachstum der Nahrungsmittelproduktion, die einher geht mit Bevölkerungswachstum, Zunahme der Warenproduktion, Marktwirtschaft und Dezentralisierung der Macht- und Gewaltverhältnisse. Das Wachstum wird anhalten und am Ende bei einer allgemein durchgesetzten ersten Phase von Marktwirtschaft und Kapitalismus dann erneute Zentralisierungsbestrebungen ermöglichen, die Ansätze zu Formen neuartiger Staatlichkeit mit sich bringen.
Das Wachstum der Landwirtschaft beruht auf drei Phänomen, dem technischer Entwicklungen im weitesten Sinne, dem der Erweiterung der Nutzflächen und dem allgemeinen Bevölkerungswachstum.
Gegen Ende des 3. Jahrhunderts beginnt das Schrumpfen der Bevölkerung im römischen Gallien. Es wird vermutet, dass es teilweise bis ins 6. Jahrhundert anhält. Aber in der Merowingerzeit wächst die Bevölkerung nach Stabilisierung der Machtverhältnisse wieder und soll sich sogar innerhalb von vier Jahrhunderten verdoppeln. In einigen wenigen dichtbesiedelten Gebieten des Karolingerreiches soll am Ende eine ländliche Bevölkerung von 40 Menschen auf einen Quadratkilometer erreicht worden sein, wie im Großraum um Paris. Auf jeden Fall ist aufgrund archäologischer Befunde eine Zunahme des Bevölkerungsanstiegs für das zehnte Jahrhundert zu vermuten. (Bois, S.127ff) Dieses Wachstum fördert an einzelnen Punkten den Druck, technische Neuerungen zu übernehmen und vor allem auch geeignete Ländereien zu roden bzw. trocken zu legen und so intensiverer Bewirtschaftung zugänglich zu machen.
Technische Intensivierung entwickelt sich sehr langsam, dafür beginnt schon zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert jene Extensivierung vor allem durch Rodung, in der einzelne große Waldgebiete auf Reste in einer immer agrarischer geprägten Landschaft reduziert werden - und mit ihnen immer mehr Tierarten. In einer ersten Phase werden seit dem Ende des 3. Jahrhunderts verloren gegangene Nutzflächen zurückgewonnen, aber schon in der Karolingerzeit nimmt wohl auch Rodung nie zuvor intensiver genutzter Waldflächen zu. Vermutlich wird sie zumindest in Gallien nach dem 11. Jahrhundert nie mehr aus landwirtschaftlichen Gründen in diesem Umfang betrieben werden.
Praktisch gibt es wohl zwei Wege zu dieser Gewinnung neuer Nutzflächen. Entweder lassen Latifundienbesitzer oder Großbauern Sklaven diese Arbeit verrichten, oder aber sie beauftragen Kolonen oder freie Bauern damit und sichern ihnen dafür einen Anteil, wohl oft die Hälfte, als ihr Besitztum zu. Weniger "legaler" Raubbau an Wäldern und Feuchtwiesen wird wohl aus Eigeninitiative kleiner freier Bauern hervorgehen.
Vermutlich (wichtigste Qualifizierung von Äußerungen bis ins 10. Jahrhundert) setzt das durch Einführung technischer Neuerungen hervorgerufene Wachstum in der Landbewirtschaftung schon in der Karolingerzeit punktuell ein. Der Ackerbau ist zunächst extensive und knochenharte Zweifelderwirtschaft aus bewirtschafteter Fläche und Brache, wobei Ochsen Hakenpflüge ziehen, die in die Erde gedrückt werden müssen und manchmal vorne auch Räder besitzen (die carrucae).
Von Ochsengespannen gezogene erste hölzerne Beetpflüge mit Rädern, die die Schollen umwenden und das Pflügen in nur einer Richtung und nicht mehr Querpflügen ermöglichen, kommen wohl lokal seit dem 7. Jahrhundert an wenigen Orten Mitteleuropas auf. Im 10. Jahrhundert kommt, zunächst eher selten, die eiserne Pflugschar dazu, eine Neuerfindung, die vermutlich zunächst auch sehr teuer ist. Der Pflug besteht nun aus der senkrechten Sech, der waagerechten Schar und dem Streichbrett.
"Der Vorgang erforderte mindestens zwei menschliche Arbeitskräfte: Den Treiber, der das Vieh führte, und den Pflüger, der den Pflug in den Boden stemmte. Nach dem Pflügen wurde der Boden mit Strauchwerk oder mit der Egge, die sich noch nicht allgemein durchsetzte, geebnet und von Hand besät. (...) Bei der Ernte, durchweg mit der kurzen Sichel, ließ man die langen Halme als Viehfutter stehen." (GoetzEuropa, S.198)
Ähnlich vereinzelt taucht der Hufeisenbeschlag und das Kummet für Pferde auf, die dann zu effektiveren Zugtieren werden können. Die Hufe der Pferde sind grundsätzlich nicht so belastbar wie die von Ochsen, weswegen die, die es sich leisten, sie beschlagen. Das neue Handwerk der Hufschmiede beginnt sich zu verbreiten. Die höhere Zugleistung der Pferde wird aber nur erreicht, wenn es nicht wie der Ochse mit dem auf dem Nacken aufliegenden Jochgeschirr versehen wird, sondern mit dem auf der Schulter liegenden gut gepolsterten Kummet, welches besseres Atmen und freieren Blutkreislauf ermöglicht. Damit nun leistet das Pferd die vier- bis fünffache Zugkraft eines Ochsen. Wie der eiserne Scharpflug verursacht auch der neue Pferde-Einsatz erhebliche Kosten, weshalb er sich nur sehr langsam durchsetzt.
Einzelne Fälle von Dreifelderwirtschaft tauchen wohl schon in der Merowingerzeit auf, aber sie wird sich mit ihren Gewannen, Fluren und der Dorfbildung erst nach dem 10. Jahrhundert stärker durchsetzen und dabei die Nahrungsproduktion weiter vergrößern. Im Prinzip geht es darum, in einer Flur zwei Fruchtfolgen mit einem Brachgewann zu kombinieren, in der Regel Wintergetreide mit solchem des Sommers (Hafer, Gerste) und Erbsen, Linsen oder Bohnen, und einer dritten Fläche als Brache. Die Zeit der Brache erhöht die Boden-Ertragsfähigkeit, die erhöhte Produktivität bringt mehr Nahrung und die Leguminosen steigern das Maß der erzeugten Proteine und erhöhen die Bodenfruchtbarkeit durch Stickstoffdüngung. Zudem kann auch mehr Futter für Zug-Pferde erzeugt werden, mit denen größere Flächen beackert werden können. Das Brachland wird gelegentlich dann auch noch als Weideland genutzt, wobei die Tiere mit ihren Exkrementen die Erde düngen.
Mit der Technik und den Techniken sind erhebliche Veränderungen in den Verhältnissen zwischen den Menschen verbunden. Die drei Fluren oder Feldmarken sind in sich geschlossene Gebiete, an denen jeder Bauer seinen Anteil hat. Dafür muss es eine Art "Flurbereinigung" gegeben haben und die Zusammenarbeit der Bauern, die nun nicht mehr in Streusiedlung auf einer Grundherrschaft hausen, sondern in Dörfer zusammensiedeln und ansatzweise genossenschaftlich zusammenarbeiten, was zunächst ihre Stellung gegenüber dem Grundherrn aber nicht verändert. Bis ins 11. Jahrhundert lassen sich bei der geringen Überlieferung nur an wenigen Orten solche Neuerungen feststellen.
Aber im wesentlichen sind wir damit bereits im 11. und 12. Jahrhundert.
Die technischen Veränderungen, Kummet und insbesondere Wendepflug und die langsam zunehmende Verwendung von Eisen und überhaupt Metallen bei den Arbeitsgeräten verlangen mehr Einsatz von Geld für Beschaffungen auf einem Markt.
Die einzige, aber enorm wichtige Maschine des Mittelalters stellt die Mühle dar, die es als Wassermühle schon im antik-römischen Kaiserreich gibt. Weitere Verbreitung scheint sie erst in der Karolingerzeit zu bekommen, und es gibt sie auch dort, wo es keinen bedeutenden Großgrundbesitz gibt (Bois, S.141). Aber im zehnten Jahrhundert scheint sie zunehmend in deren Besitz, insbesondere in die Grundherrschaften von Klöstern zu geraten. Ihre Funktion ist zum einen, die Arbeit des Getreidemahlens erheblich zu beschleunigen, also Arbeitskraft davon freizusetzen, zum anderen aber ist sie immobiles Kapital, welches die Macht von Grundherren steigert. Verrechtlich wird sie durch den Mühlenbann, wie er überwiegend dann im 11. Jahrhundert auftaucht, also dem Zwang, gegen Abgaben die Mühlen des Grundherrn zu benutzen.
Marktwirtschaft
Für die Karolingerzeit bis ins 10. Jahrhundert erklärt Georges Duby, "dass weder Geld noch Waren die Stellung des einzelnen oder gar die der Familie deutlich verändern." (Die drei Ordnungen, S.61) Was sie verändert, sind Heirat, Erbteilung, Rodungen durch Gefolgsleute von Großbauern und die Gewährung von Benefizien durch Grafen (wie den von Mâcon). Damit bleibt soweit im Kern bis dahin die von Moses Finley beschriebene antike Wirtschaftsordnung weiter bestehen. ('Die antike Wirtschaft') Dieses statische Moment wird auch kaum durch den Tausch von Äckern und Wiesen zum Zweck der Arrondierung verändert.
Ausdruck des Wachstums im 10. Jahrhundert ist dann das der Geldwirtschaft. Der Geldbedarf insbesondere der höheren Herren steigt dabei mit. Mächtigere Klöster und hohe (auch städtische) Herren beginnen, in langsam stärkerem Umfang Handwerker und Händler anzuziehen, um mehr Marktgeschehen zu initiieren, aus dem dann erneute Monetarisierung hervorgeht. Das Münzrecht von Abteien mag dabei helfen.
Für die Grundherren bedient die Bewirtschaftung der Domäne, des Sallandes durch abhängige Bauern diese Monetarisierung, die sich in Nachfrage nach militärischem Bedarf und statusbetonendem Luxuskonsum äußert. Schon im 'Capitulare de villis' verlangt Karl ("der Große") von seinen iudices, die seine Güter bewirtschaften, dass die familia gut arbeitet an ihren Aufgaben und keine Zeit auf den Märkten verschwendet. (in: Wickham(3), S. 537)
Früher als im Norden nimmt das Domänensystem mitsamt den Dienstleitungen in dem verstädteteren Italien mit der Verpachtung der Domänen und der Zahlung von Abgaben in Naturalien zugunsten solcher in Geld ab: Nicht mehr Domänenüberschüsse, sondern Erträge der Pächter gelangen nun auf den Markt. Mehr und größere Städte forcieren diese Entwicklung. Damit nehmen Zustände persönlicher Unfreiheit bereits ab.
Mit dem zunehmenden Anteil von Getreide an der Landwirtschaft werden Mühlen zum Mahlen des Mehls immer wichtiger. Im 10. Jahrhundert sind sie bereits weit verbreitet, andererseits verlangen sie erheblichen Aufwand zu ihrer Errichtung und Unterhaltung. Das leisten Grundherrschaften, die sich ihre Nutzung mit Dienstleistungen oder Abgaben bezahlen lassen. Wer sich dem entziehen will, muss mit erheblich größerem Zeitaufwand sein Getreide weiter mit Handmühlen mahlen.
Die für ihren Bau nötigen technischen Fertigkeiten fördern wiederum spezialisiertes Handwerk, welches zunächst noch auf dem Lande angesiedelt ist.
Die Sichel wird nun nicht mehr zum Ährenschnitt eingesetzt, sondern der ganze Halm wird geerntet und nach Abtrennen der Ähren als Einstreu und Winterfutter verwendet. Da man sich dafür tiefer bücken muss, beginnt nach und nach der Übergang zur Sense, die sich im 12. Jahrhundert auch für den Getreideschnitt durchsetzt, nachdem sie bereits seit dem 9. Jahrhundert für den Grasschnitt eingesetzt wird. Die Nachfrage nach immer besseren Klingen fördert die Metallverarbeitung.
Arbeitsteilung auf dem Lande fördert zunächst Tauschwirtschaft, ebenso wie der Salzbedarf der ländlichen Bevölkerung. Zu vermuten ist, dass dieser Warentausch zuerst im Umfeld von Städten in Ansätze von Geldwirtschaft übergeht, aber bis tief ins 10. Jahrhundert bleiben die Wirtschaftskreisläufe von Dorf und Stadt wesentlich auf sich selbst bezogen. Nur die jeweils wenigen Großgrundbesitzer durchbrechen das mit Luxuskonsum, während sie ihre Basisversorgung aus den eigenen Gütern erhalten.
Die Schwelle unserer Schwellenzeit öffnet sich zu Neuem mit der Ausweitung des Warentausches, in der zunächst die ferne und sich wesentlich selbstversorgende Stadt ersetzt wird durch immer mehr kleinere Marktflecken, die in die Erreichbarkeit der bäuerlichen Bevölkerung rücken. Seitdem Cluny seine Umgebung immer mehr grundherrlich durchdringt, nimmt der Marktflecken bei der Abtei mit seiner Pfarrkirche an Bedeutung immer mehr zu, und nicht nur für die Abtei, sondern auch für die Bauern des Umlandes. Die Einwohner werden wie in vergleichbaren Orten des lateinischen Europas bereits als Bürger bezeichnet.
Die Entstehung eines Marktes an Grund und Boden auf dem Land ist zwar oft noch mit Tauschhandel verbunden, wird aber durch mehr Geld gefördert. Dieses Geld schafft ländliche Märkte. Mit ihnen und der Zunahme des Geldes verschärft sich der Gegensatz zwischen armen und reichen Bauern, die reicheren steigen bei steigender Produktion in die Marktwirtschaft auf, die ärmeren rutschen dabei in Formen von Abhängigkeit, vom Kloster, aber auch von den Herren größeren Grundbesitzes. Es beginnt zudem der Drang gescheiterter Bauern in die Marktflecken und Städte, deren Bevölkerung zunimmt; dieser Anteil aber ist von ländlicher Nahrungsmittelproduktion abhängig.
Mit der Zunahme der Produktion, der Verschränkung von Stadt und Land im Zuge der Erweiterung der Geldwirtschaft, der Zersplitterung der Macht in geistliche und weltliche Burgherrschaften und vielem anderem schwindet die antike Welt nun zur Gänze. Ideologisierende Historiker sprechen dann gerne von Feudalismus, ein reichlich irreführender Begriff: Feudale Rechtsformen, aufkommende Strukturen allgemeiner Grundherrschaft und Wurzeln eines stadtgeborenen Kapitalismus gehören zwar in einen Zusammenhang, bezeichnen aber ausgesprochen Verschiedenes und in manchem eher Gegensätzliches, wie sich bald herausstellen wird - auch wenn sich alle drei bald zu einem neuen Ganzen ergänzen werden.
Gewalt
Gewalt ist einmal die strukturelle des Wandels durch Modernisierung, zum anderen aber die mit den Mitteln der zunehmenden Verfügung der Herren über die Gerichte und ihrer Monopolisierung der Waffengewalt.
Die Tendenz von Grundherrn, freie Bauern auch gegen deren Willen in die Abhängigkeit, Hörigkeit (das heißt: den Gehorsam) zu bringen, kann vermutet werden, für die Zeit der Karolinger ist sie dadurch belegt, dass sich sowohl Karl ("der Große") wie auch Ludwig ("der Fromme") in Kapitularien dagegen wenden.
Sie ist aber im Detail erst später in Quellen belegt, und sie ist vielleicht im 10. Jahrhundert nicht die Regel. Es ist grundsätzlich naheliegend, dass Grundherren versuchen, die Leistungen der von ihnen Abhängigen zu erweitern und dass diese sich weigern, was in der Regel gerichtlich zu klären ist. Zu den ausführlichen Bestimmungen von Karl ("dem Kahlen") auf der Reichsversammlung von Pîtres 864 gehört so auch folgende: Über jene coloni, königliche oder auch kirchliche, die - wie, was sie nicht abstreiten, in den Polyptychen enthalten - zu Spann- und Handdiensten nach alter Gewohnheit (consuetudine) verpflichtet sind. Sie lehnen es ab, Mergel und anderes, was ihnen nicht gefällt, zu karren, weil man bis jetzt seit alters her wohl keinen Mergel gefahren hat - den man vielerorts seit den Tagen unseres Herrn Großvaters und Vaters zu fahren begonnen hat - und wollen im Rahmen ihrer Handdienste nicht in der Scheune dreschen, wiewohl sie nicht leugnen, Handdienst zu schulden. Was immer zu karren ihnen im Rahmen der Spanndienste befohlen wird, wann sie dies tun sollen, haben sie ohne jeden Unterschied zu karren, und was ihnen im Rahmen der Handdienste befolen wird, haben sie ohne jeden Unterschied zu tun, wann sie es tun sollen. (in: Kuchenbuch, S.152f)
Offenbar haben Herren versucht, neue Dienste ihrer Kolonen durchzusetzen, die als Stückdienste nicht spezifisch festgesetzt sind, aber grundsätzlich in den Zeitdiensten (z.B. zwei Wochen im Jahr oder zwei Tage in der Woche) allgemein verpflichtend sind. und berufen sich darauf, zu diesen spezifischen Leistungen bislang nicht verpflichtet gewesen zu sein.
Überhaupt sind die Verhältnisse zwischen dem Herrn und den Abhängigen wesentlich nach Gewohnheitsrecht und Übereinkunft geordnet. Manchmal mag das solchen Bauern schon seit dem 9. Jahrhundert zu einer gewissen Rechtssicherheit zu verhelfen. Immerhin vererben sie in aller Regel nun ihren Hof mit dem Land, so dass es in der Familie bleibt, und manchmal können sie zudem mit Zustimmung ihres Herrn Land verkaufen oder kaufen.
Andererseits ist es für sie schwierig, ihren Rechtstatus vor Gericht zu verteidigen, wo die Entscheidungen zunehmend alleine von Herren getroffen werden.
Bauern vom Valle Trita ganz oben in den Appeninen schaffen es zwischen 779 und 873, in neun Gerichtsverhandlungen, sich dagegen zu wehren, vom Kloster San Vincenzo al Volturno für unfrei erklärt und so ihres Landes beraubt zu werden. "Erst vielleicht ein Jahrhundert später werden sie dann verlieren." (Wickham(3), S.534)
Für um 1040 wird beschrieben, dass im Aargau etwas in dieser Art vor sich ging: Einige Freie nun (liberi homines), die in diesem Dorfe (dem vicus Wolen nämlich) wohnten, übergaben ihm (Guntran) in der Meinung, er sei gütig und milde, ihr Land gegen den gesetzmäßigen üblichen Zins (census) mit der Bedingung, dass sie unter seinem Schutz und Schirm sicher sein könnten. Dem war aber nicht so, denn er befahl ihnen nach einiger Zeit, ihm Dienst zu leisten (servire), und zwar in seiner Landwirtschaft, beim Schneiden und Einbringen des Heues, und er bedrückte sie bei jeder Gelegenheit, wo es ihm passte. (in: Nonn, S. 55)
Es steht zu vermuten, dass manches an der Grundherrschaft auch schon viel früher auf ähnlichen Wegen entstanden ist. Aber die Quellen geben kaum etwas dazu her.
Als Heinrich III. nach Solothurn kommt, wird verhindert, dass die Bauern mit ihren Klagen bis zu ihm durchdringen. Der Adelige aber argumentiert, dass die Renten auf das Land immer mehr abnehmen, und diese immer mehr von seinem (also bislang ungenutzem und eigentumsmäßig undefinierten „Ödland, Wald etc.) zu ihren Nutzen aneignen, weshalb er von ihnen zusätzliche Leistungen verlangen müsse.
Offenbar war es häufiger geschehen, dass Bauern, die sich unter den Schutz eines Herrn begaben, nach und nach in dessen familia, seinen Hörigenverband übergingen und deren Rechtsstatus annahmen.
Es steht zu vermuten, dass vieles der Villifikationsverfassung und der inzwischen daraus aufkommenden Konflikten auch schon früher auf diesem Wege entstanden ist. Und so nimmt denn im 11. Jahrhundert das zu, was manchmal in den Dokumenten als „Aufsässigkeit“ der Bauern erscheint.
Was mit der Masse der freien Bauern und der deutlich kleineren Gruppe der Sklaven jeweils passiert, betrifft auch die bislang so genannten Großbauern mit ihrem Herrenhof und mehreren weiteren, zunächst noch von Sklaven bearbeiteten Hofstellen, mit ihren oft höchstens 40 ha und oft dem besseren Land im Kontext eines Weilers. Sie, die am ehesten bereits mit Geld umgingen und gewisse Kontakte zur nächsten (oft entfernten) Stadt, ihrem Markt und und ihren Mächtigen hatten, geraten zwischen die sich ausweitenden Fronhofsverbände und das zunehmende Marodieren kleiner Burgherrschaften. Um sich zu behaupten, verschuldet sich ein nicht geringer Teil, oft genug bei mächtigen Klöstern als Kreditgebern und muss sich dann in deren Grundherrschaften einreihen. Ein wohl kleinerer Teil bildet mit Glück und unternehmerischem Geschick selbst Grundherrschaften aus und steigt damit in den sich neu bildenden Adel auf. Zu Glück und Geschick kommt die Orientierung weg von der germanischen Erbteilung hin zur agnatischen Geschlechterbildung und dem Vererben des größten Teil des Besitzes an einen Erstgeborenen.
Das Ergebnis all dieser Entwicklungen benennt der Mönch Radulf Glaber Anfang des 11. Jahrhunderts so: Man hätte sagen können, dass die gesamte Welt in völliger Übereinstimmung die Fetzen ihrer alten Vergangenheit abgeschüttelt habe. (so in: Bois, S.180). Man kann auch sagen, dass die antik-römische Welt nun an ihrem Ende angelangt ist.
Das Dorf, Arbeiten und Leben
Dorf
Je stärker irgendwo Staatlichkeit verblasst, desto wichtiger wird das Zusammensiedeln freier Bauern in wohl meist kleinen Dörfern, die sich oft aus mehreren Weilern zusammensetzen, die einem oder mehreren Herren gehören können. Dörfer können aus 5-50 Hofstätten bestehen, und haben dann maximal 200-400 Einwohner, meist aber eher nur 50-100.
In ihnen ist auch in geringem Umfang ländliches Handwerk angesiedelt, mal ist es ein Schuster, mal ein Schmied. Eine de-facto-Oberschicht stellen die Kleindomänen dar, in denen zu einem Herrenhof noch mehrere kleine, in der Regel von Sklaven bewirtschaftete Hofstellen gehören.
Die Hufenbauern eines Herrn konnten sich ein Stück weit als Dorfgemeinschaft fühlen, wenn sie alle auf denselben Herrn und seine Kirche fixiert waren. Das konnten dann 20 oder 200 Menschen sein. Ein Vorläufer des Dorfes konnte aber auch aus Abhängigen mehrerer Herren bestehen. Dann schuf immerhin noch die gemeinsame Nutzung der Allmende von Wald und Weideland Gemeinschaft. Stärker verflochten wird das (Arbeits)Leben seit der Karolingerzeit durch die Einführung der Dreifelderwirtschaft, die allerdings bis ins hohe Mittelalter nicht überall auftritt. Dabei wird das gesamte (nun auf jeden Fall dörfliche) Feld in der Regel durch Gebot eines großen Grundherrn in drei Fluren aufgeteilt, von denen eine Wintergetreide, eine Sommergetreide enthält und eine brachliegt. Entsprechend erhalten die Hufenbauern dann von jeder Flur ihren Anteil. Absprachen werden nun nötig. Bauernhöfe siedeln enger zusammen.
Nun war einerseits im frühen Mittelalter das Land zum Teil unter große Herren aufgeteilt gewesen, aber der größte Teil davon war entweder verwildert, oder er war schon immer Wüste, Ödland gewesen, also Urwald, Sumpf, Talaue oder Marschland, ungenutztes Herrenland also. Solange diese Herren es nun nicht selbst nutzen, steht es der Landbevölkerung zur Nutzung offen, und zwar mit der Entstehung von Dörfern auch auf der Basis gemeinsamer Vereinbarungen. Daneben gibt es die Allmende in gemeinsamer Verfügung, ein wesentlicher Teil des Dorfes so wie die Feldflur.
Wiesen als Weiden gehören dazu, aber am wichtigsten ist der Wald, großer Teil der Gebiete nördlich des Mittelmeerraumes. Schon in der Jungsteinzeit aber beginnen massive Eingriffe in die Naturlandschaft. In Mitteleuropa werden Ulmen, Haseln und Eichen gerodet, und nach dem Weiterwandern der Menschen kommen dann zunehmend Buchen auf. (Bayerl, S.59) In Südeuropa holzen schon die antiken Zivilisationen großflächig und ersatzlos ab. Mit dem Zusammenbruch der Westhälfte des Imperiums nimmt Bewaldung wieder zu, um dann mit den Rodungsanstrengungen der Merowinger- und Karolingerzeit wieder zurückzugehen, diesmal oft dauerhaft und bis heute.
Aus dem Wald kommen Bau- und Brennholz, Beeren, Pilze und Kräuter. In ihn werden Schweine zur Mast mit Eicheln und Bucheckern getrieben. In ihm wird das Laub als Streu für die Stallungen der Tiere gesammelt. In ihm findet sehr lange die Imkerei mit Waldbienenvölkern statt, die Honig als einzigen Süßstoff und das Wachs für die Kerzen liefern. In ihm wird gejagt, solange das keinen Herrn störte und bis die Jagd fast ganz zum Herrenrecht wird. Bis zum großflächigeren Getreideanbau seit der Karolingerzeit ist der Wald fast so wichtig für die Menschen wie das Kulturland. Er ist lebensnotwendig, aber zugleich auch für manche bedrohliche Wildnis; es gibt Wölfe, Bären und wilde Gesellen wie Köhler und Pechbrenner, die dauerhaft darin arbeiten.
Holzkohle ist wichtige gewerbliche Energiequelle und wird bei der Verhüttung zur Verbesserung des Eisens eingesetzt. Teer und Pech sind Schmiermittel und dienen der Abdichtung von Booten und Schiffen. Die Herstellung von Pottasche vernichtet große Waldstücke für die Glasproduktion und die Bleichung von Textilien.
Eine wichtige Nutzung des Waldes, in Mitteleuropa zunächst der größte Teil des Landes, besteht für die Herren darin, dass es sich für sie um Jagdgebiete handelte. Die Jagd ist das elementare Freizeitvergnügen der Herren, dem Krieg verwandt, und in manchem diesen einübend. Schon früh reservieren sich Herren und insbesondere Könige und Fürsten Wälder aufgrund ihres Wildreichtums als ihre privaten Jagdgebiete. Wer sonst dort einfach so jagt, als ob er sich in Gottes freier Natur befände, wird zum Wilderer, also zum Verbrecher. De facto werden so riesige Waldgebiete zu Sperrbezirken für die Landbevölkerung, der überhaupt die Jagd zunehmend verboten wird.
Nach dem Zusammensiedeln in Dörfern kommt es durch Zunahme der Bevölkerung zu deren Wachstum, vor allem seit dem 11. Jahrhundert, und gleichzeitig durch Erbteilung zu immer kleineren Einzelhöfen.
Kirche
Zentrale Punkte bäuerlichen Lebens sind der Herrenhof und die ebenfalls aus Holz gebaute (Dorf)Kirche, die recht weit entfernt sein konnte. Der Grad der „Christianisierung“, also der förmlichen Unterwerfung unter die Kirche, bleibt umso geringer, je weiter man sich von dem dauerhaft in der Antike romanisierten Gebiet und den Städten entfernt. Christianisierung ist dabei zugleich Zivilisierung als domestizierende Unterwerfung unter die weltlichen Mächte, die Hand in Hand mit der geistlichen Macht einherkamen.
Die Menschen auf dem Lande können weder lesen noch schreiben und haben so keinen Zugang zu den heiligen Schriften einer an sich auf Schriftlichkeit basierenden Religion. Die evangelikalen Ideale von Armut und Friedfertigkeit übersetzen sich für sie in bedingungslose Unterwerfung unter ihre Herren, deren Position gottgewollt ist, wie ihnen beigebracht wird, und erzwungene Armut. Die von den wenigen beleseneren Mönchen und Weltgeistlichen vertretenen religiösen Positionen dringen nicht zu ihnen vor. Verständlich werden ihnen einmal die magischen Kräfte der Priesterschaft, jener Zauber, mit dem man versuchen konnte, die Natur gnädig zu stimmen oder Feinde abzuhalten.
Ansonsten vermischten sich vorchristlicher Volksglaube und der in den Evangelien schon für den vorderen Orient anklingende Glaube an Geister, Dämonen, Teufel usw. Tote stehen nachts aus den Gräbern auf und wandeln durch die Nacht. Man hört Geschichten von Begegnungen mit ihnen, von Ungeheuern in den Wäldern und der noch vorhandenen Wildnis, aber auch von guten Geistern, Feen usw.. Am Himmel und auf Erden gibt es Vorzeichen, die Unheil ankündigen, wie sie selbst Thietmar, der Bischof von Merseburg, noch aufzählt.
Zauberer, Wahrsager und sogar Frauen vollbringen heimlich gelegentlich weiter kultische Handlungen an Bäumen, Quellen und anderen magischen Orten, nutzen dabei alte Beschwörungsformeln. Man versucht, alte magische Praktiken umzudeuten. In einer Prozessionsordnung der Abtissin von Schildesche in Westfalen heißt es 939:
Wir verordnen, dass ihr jährlich am 2. Pfingsttag unter dem Beistand des hl.Geistes den Patron in euren Pfarrdistrikten in langer Prozession herumtragt, eure Häuser reinigt, statt des heidnischen Flurumgangs unter Tränen und Hingebung selbst trauert und zur Labung der Armen Almosen einsammelt. Auf dem Klosterhof sollt ihr dann übernachten und über den Reliquien feierlich Nachtwache halten und singen, so dass ihr am besagten Tage frühmorgens den von euch beschlossenen Umgang durch fromme Fahrt beendet (... in: Goetz, S.140) Damit soll in nun christlicher Weise reichere Ernte und gutes Wetter beschworen werden.
Daneben besteht Christentum aus biblischen Geschichten, die zu den vorchristlichen Geschichten hinzukommen und sich mit ihnen vermengen: Adam und Eva, Kain und Abel, Noah, Abraham usw. Aber auch die Heldentaten tapferer (jüdischer) Helden, die als Herrscher zu Vorläufern der meist weit entfernten neuartigen Fürsten werden.
Der dreifaltige Kriegs-Gott, ein drohender und strafender Gott, ist weit weg und nicht wirklich verständlich. Wichtiger wird die Heerschar der Heiligen, die weithin an seine Stelle treten, und die man sich in Menschengestalt vorstellen konnte und durfte. Irgendwie gelangten diese Heiligen zur Engelsschar in der Umgebung des Herrscher- und Kriegergottes, haben an seiner Macht teil und können Wunderbares bewirken.
Immerhin beschert das Christentum arbeitsfreie Tage, allerdings mit der Pflicht zum Kirchgang und mit Abgaben verbunden. Neben den allgemeinen Kirchenfesten des jesuanischen Jahres zwischen Geburt, Himmelfahrt und Pfingsten, die längst ergänzt sind durch das marianische Jahr, in das zahlreiche eigentlich von der Kirche nicht anerkannte Marienlegenden eingehen, daneben also ist jeder Tag wenigstens einem oder einer Heiligen gewidmet, denen eben auch die jeweilige Kirche geweiht ist. Die kirchlich bestimmten Feste haben neben dem zeremoniellen und rituellen Teil einen sehr weltlichen: Man trifft sich und feiert miteinander und vergisst dabei vermutlich des öfteren schnell den religiösen Anlass.
Arbeiten und Leben
Die Bauernhäuser der Spätantike und des frühen Mittelalters sind oft mehrgliedrige Gehöfte mit dem Wohnhaus in der Mitte. Dieses besteht meist wohl aus einem Raum zum Wohnen, Arbeiten und Schlafen mit einer Feuerstelle. Dies Haus, dessen Grundgerüst hölzerne Pfosten sind, hält in der Regel nur eine Generation lang, dann muss es neu gebaut werden.
Das Nutzungsrecht an der Hufe, die nicht in einem Stück direkt an das Gehöft angeschlossen sein muss, scheint im 10. Jahrhundert weithin vererbt zu werden. Dort, wo die Bevölkerung zunimmt, teilen sich nun zunehmend mehr Menschen eine Hufe, bevor sie in die Urbarmachung und später in die Städte abwandern. Zudem gehören des öfteren auch Knechte zu der Hufe.
Zu vermuten ist, dass die meisten Menschen dieser abhängigen bis unfreien Landbevölkerung am absoluten Existenzminimum leben. Und so lässt denn schon Karl ("der Große") verkünden: Wer ein Lehen von uns innehat, soll eindringlich mit Gottes Hilfe dafür Sorge tragen, dass kein dem Lehen zugeordneter Knecht Hungers sterbe; was den Eigenbedarf für seine Leute übersteigt, soll er wie geboten verkaufen. (in Fried, S.230)
Die einfache Feldwechsel-Bewirtschaftung, die Ackerland zur Erholung der Böden für Jahre in Brache liegen ließ, also sehr extensiv ist, genügt oft bestenfalls für die Subsistenz, das Überleben, wobei jede Naturkatastrophe selbst das in Frage stellte.Beim Getreide liegt das Verhältnis von Saatgut zu Ernte bei guten Bedingungen zwischen 1:2 und 1:5, etwa ein Zehntel heutiger Ausbeute. Alle paar Jahre droht darum Hungersnot.
Dazu kommen Epidemien, Dürren, Überschwmmungen und der bis tief ins 11. Jahrhundert anhaltende Alltag von Fehden und Kriegen. Subsistenz beinhaltet das täglich Brot des Vaterunsers, wenig Fisch und Fleisch, zur Eigennutzung angebaute Salate, Gemüsesorten und Obst. Dazu gehörten einfachste Häuser aus Holz, zunächst auf dem zu bebauenden Land, wo oft in einem Raum gewohnt, gearbeitet und geschlafen wird, und wo unter dem selben Dach auch das wenige Vieh untergebracht ist.
Das bäuerliche Leben ist Arbeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.Auf dem Acker beginnt sie manchmal und bis ins 11. Jahrhundert mit der Vorbereitung des (schweren) Bodens mit dem Spaten. Das gilt vor allem, wenn wenigstens vor dem elften Jahrhundert noch kein Wendepflug, sondern ein einfacher Hakenpflug verwendet wird, mit dem manchmal mehrmals gepflügt werden muss. Bis ins hohe Mittelalter bleibt das Rind Zugtier. Es folgt das Säen und dann das Eineggen mit Strauchwerk oder der hölzernen Egge. Zwischendrin muss manchmal auch wenigstens grobes Unkraut gejätet werden. Geerntet wird bis ins hohe Mittelalter mit der Sichel, die den Halm auf halber Höhe schneidet, das Einfahren der Ernte, das Dreschen und dann das Mahlen des Getreides. In unserer Schwellenzeit werden Mehl, Brot und Bier dann noch oft auf dem Bauernhof für den Herrn hergestellt.
Arbeit gibt es also nicht nur auf den Feldern und bei der Heuernte sowie im Garten. Bauern sind bis tief ins frühe Mittelalter Selbstversorger mit fast allem. Sie backen ihr Brot aus ihrem Getreide, sie brauen ihr Bier daraus. Das Zugvieh muss versorgt werden, das Milchvieh, die Hühner. Die Frauen sind für die Kleiderproduktion von der Wolle, dem Hanf bzw. Flachs an zuständig und natürlich für kochen, waschen und putzen - und die Kleinkinder, die noch nicht mitarbeiten können.
Neben der Selbstversorgung mit Getreide, aus dem unter anderem Breis gemacht werden, gibt es auch den Anbau von Gemüse und Salaten, die schneller verderblich vermutlich zunächst weniger auf Märkte gelangen. Für den Markt wichtiger wird der Weinbau, den vor allem die Kirchen vorantreiben. "Das Aachener Konzil von 816 bestimmte, an jedem Dom sei ein Kanonikerkolleg einzurichten, zu dessen Pflichten u.a. auch die Pflanzung und der Unterhalt eines Weinbergs gehörte." (Gilomen, S.41) Es gibt Schätzungen, nach denen sich der Anbau von Wein in Mitteleuropa in den Jahrhunderten bis ins 10. etwa verzehnfacht.
Wein ist auf Grund seiner relativen Haltbarkeit ein wichtiges Handelsgut, auch für den Fernhandel geeignet. Viele Wingerte werden zwecks Delegierung der saisonalen Arbeiten und ihrer Organisation an Bauern verpachtet, und die Pacht wird dann in Wein bezahlt.
Für die Ernährung der Unterschichten spielt Fleisch offenbar eine immer geringere Rolle, und Jagd und Fischfang werden von der Herrenschicht zunehmend monopolisiert. Rinder sind vor allem Zugtiere und Lieferanten von Milch und Dünger; Schafe werden mindestens zur Hälfte zur Woll- und Milchproduktion gehalten. Vieh liefert darüber Leder, Pelze und den Rohstoff für Pergament.
Die Hörigen eines Herren haben neben der Arbeit für die Selbstversorgung sowohl reguläre wie außerordentliche Dienste zu absolvieren, die wir manchmal aus Urbaren kennen, sogenannte Hand- und Spanndienste. Dabei arbeiten Hufenbauern mit Dienstpflichten und unfreies Hofgesinde eng zusammen.
"Die Pflugarbeit auf den Äckern wurde größtenteilsvon den Hufnern mit eigenem Spannvieh und Arbeitsgerät geleistet. Auch halfen sie in ausgedehntem Maße bei der Heu- und Getreideernte, ferner beim Einzäunen von Hof und Feld, beim Hüten des Viehs und bei der Schweinemast in den Wäldern. (...) Ferner halfen die Hufner bei der baulichen Instandsetzung des Herrenhauses und seiner Wirtschaftsanlagen, beim Dreschen des Korns und bei der Herstellung von Arbeitsgeräten, beim Brotbacken und Bierbrauen. Dazu kamen zeitaufwendige Fuhr- und Botendienste, Quartier- und Herbergspflichten und für die Frauen eine Reihe von häuslichen Arbeiten wie Spinnen und Weben." (Rösener, S.218)
Dazu kommen zu oft festgesetzten Terminen Abgaben von dem auf der Hufe Erwirtschafteten (Getreide, Wein, Bier, Brot usw.). Wenn Bauern das Dreifache des Saatgutes erwirtschaften, geht ein Drittel für das Saatgut ab und ein Drittel an den Herrn. Nur den Rest kann die bäuerliche Familie selbst konsumieren. Frauen müssen öfter Leinentücher herstellen und davon abgeben, Bauern zum Beispiel Zaunpfähle herstellen und abliefern. Waldnutzung wie für die Mast im herrschaftlichen Wald wird mit einer Abgabe versehen, ebenso wie die Nutzung von Mühle und Backhaus.
Im Todesfall des zum Herrn gehörenden Hufenbauern kann dieser dessen ganzen Besitz einziehen, begnügt sich aber mit einem Buteil oder einen guten Stück Vieh (besthaupt) oder beim Tod der Frau mit ihrem besten Gewand.
In der Villifikation Friemersheim des Reichsklosters Werden zum Beispiel mit seinen 121 Bauernhufen, die dreimal soviel Fläche einnehmen wie das Salland des Herrenhofes, bildet das Hofgesinde ohne Land um 900 etwa ein Viertel und muss jede Arbeit ausführen, die ihm anbefohlen wird. Eine zweite Gruppe sind die Zinsbauern, die nur Geld- und Naturalabgaben zu leisten haben. Die größte Gruppe sind die Hufenbauern. "An Ackerfronen werden zur Saatbestellung im Frühjahr und Herbst je zwei Wochen verlangt, und zwar gilt es, fünf Morgen Land zu pflügen und für die Einsaat vorzubereiten. Im Juni sind zwei weitere Fronwochen auf dem Herrenhof abzuleisten. Ferner sind die Hufner verpflichtet, bei der Heu- und Getreideernte zu helfen, im herrschaftlichen Garten Beete von vorgeschriebener Größe zu bestellen und umschichtig die Schweine des Hofes zu hüten. Jeder Hörige muss außerdem beim Brotbacken und Bierbrauen anteilsmäßig helfen, Flachs zur Gebrauchsreife verarbeiten und noch etliche andere Arbeiten in Hof und Feld erledigen. Die Fronarbeit der Hufenbauern nimmt alles in allem zehn volle Wochen in Anspruch, also den fünften Teil des ganzen Jahres. Außer diesen schweren Frondiensten hat jeder Bauer an Abgaben noch 56 Pfennig Geldzinsen, drei Hühner, zehn Eier und zwölf Scheffel Getreide zu leisten. (Rösener, S.222)
Für die Unterschicht der übrigbleibenden freien Bauern und die Knechte ihrer Herren bedeutet das Mangelwirtschaft, Abhängigkeit von der Qualität der Ernten, vom Wetter und vom Erfolg von Nahrungskonkurrenten. Periodische Hungersnöte auf regionaler Ebene und manchmal sogar in einem großen Teil Europas sind die Folge.
Bevor sich im 11. Jahrhundert Herren dafür zu interessieren beginnen, wie effizient und rentabel ihre Grundherrschaften sind, bedeutet es ihnen wenig, was ihre servi und colones insgesamt erwirtschaften. Wichtig ist, dass sie ihre vorgegebenen Abgaben und Dienste leisten, das, was als redditus, Einnahmen bezeichnet wird, und was nicht an der gesamten Wirtschaftsleistung hängt.
Herr und Knecht in Asturien-León
Im Kern ähneln sich die Verhältnisse überall im ehemaligen weströmischen Reich: Das Eigentum an nutzbarem Land ist verteilt auf Menschen, die zugleich damit (wehrhafte) Freie sind, aber es gibt größere Gebiete, die der Natur überlassen sind und der Nutzung erst noch harren. Große Teile derer, die das Land bearbeiten, sind Herren untergeordnet bzw. leben und arbeiten in direkter Abhängigkeit von ihnen.
Das christliche Nordspanien stellt ein wenig eine Besonderheit dar, als es Rückzugsgebiet und Front gegenüber dem aus Nordafrika einmarschierten militanten Islam ist. Für das Königreich Asturien-León lässt sich zudem feststellen, dass es anders als West- und Ostfranzien und Italien wenig bis gar nicht städtisch geprägt ist. Ortschaften als Ansammlungen von Gebäuden tauchen ausschließlich als villa auf, die in einen Gebäudekern und dazu gehörige Ländereien aufgeteilt ist, deren Grenze auch die des Ortes (locus) ist. In einem Beispiel von vor 1025 hat die villa von Maroxo mit dem Land eine Ausdehnung von 650 ha und die elf Höfe durchschnittlich von etwa 60 ha.
Die Villa kann sowohl Ort der Machtausübung eines Herrn sein wie auch ein Dorf freier Bauern, aber auch eine Mischung aus beidem, wo Herren sich einen Teil des Ortes und seiner Ländereien angeeignet haben. In einem solchen Ort können auch mehrere Herren ihr Dominium ausüben. Ein Teil des Herren- Eigentums bewirtschaften dann Bauern, ein Teil (die Hälfte?) wird direkt bewirtschaftet.
Die Masse der abhängigen Bauern sind wohl servi casati in erblicher Knechtschaft gegenüber einem dominus, ähnlich wie in den späten Frankenreichen. Sie können wie Sachen von einem Herrn auf einen anderen übergehen und leisten ähnliche Dienste und Abgaben.
Der Herrenhof heißt oft curtis oder palatium im 10. Jahrhundert. Der Herr ist abgabenfrei, übernimmt immer mehr Rechtsprechung, kann sich frei zwischen den comissa, eine Art Grafschaften, bewegen und bei genügend Besitz diesen von Verwaltern beaufsichtigen lassen, so dass er sich vor allem auf den Genuss seiner Einkünfte konzentrieren kann. Im 10. Jahrhundert taucht für diese Herren häufiger der Begriff potestates auf. Die Grenzen zwischen Herrn und Bauern sind aber noch durchlässig wie die zwischen dem abhängigen und freien Bauern. Entscheidend ist vor allem wirtschaftlicher Erfolg.
Zudem gibt es königliche Besitzungen, die von den Statthaltern in den Bezirken verwaltet werden. Diese arbeiten aber ansonsten mit den concilia der Herren des comisso zum Beispiel bei höheren Gerichtsverhandlungen zusammen. Diese Bezirke werden nach und nach zu comitatus, in denen auch die Abgaben für den König eingezogen werden. Die Macht des Königs geht dabei zurück mit dem Aufsteigen eines Adels, mit dem er regional konkurrieren muss und der sich zunächst als gens begreift.
Das Ganze ist aus der visigotischen Zeit geerbt, die wiederum Erbe antik-römischer Zustände war. Mit den islamischen Eroberungen kommt es zu einem kaum quantifizierbaren Flüchtlingsstrom in den Norden, mit dem neue villae gegründet werden und Naturland kultiviert wird. Daraus nähren sich dann auch größere Orte, die im 10. Jahrhundert dann als civitates bezeichnet werden. Zu Alfons (Adefonsus) III. heißt es: (...) vicos et castella erexit et civitates munivit et villas populavit atque eas certis limitibus firmavit et terminis certis locavit et inter utrosque abitantes divisit. (in: López Alsina, S.210)
Für Galizien heißt das, dass es rund dreißig Bezirke als comisso gibt, die etwa den früheren Erzpriester-Bezirken entsprechen. Sie sind entsprechend klein und richten sich an geogrpahischen Gegebenheiten aus: Grenzen sind Flüsse oder Wasserscheiden. In Dokumenten werden sie darum auch als Täler bezeichnet. Der königliche Vertreter im comisso ist militärischer Befehlshaber und hebt so Truppen aus. Er sammelt den Vierzigsten der Freien ein und organisiert die concilios, in denen die Freien sich versammeln, die zunehmend nur noch die filii bene natorum sind.
Bei den Gerichten setzt er für den Einzelfall iudices ein. Daneben treten die Sayonen als Rechtskenner auf, die weniger bedeutende Fälle aburteilen.
Diese Einheiten erlauben einen Tagesritt zu jedem beliebigen Ort. Im 10. Jahrhundert werden comes (Grafen) über mehrere benachbarte comissa eingesetzt, die dem entstammen, was sich nun als höherer Adel versteht. Nicht nur sie, sondern ebenfalls als Adel herausragende Familien beginnen mit Burgenbau oder wenigstens dem eines Turmes. Neben der islamischen Bedrohung gilt das vor allem der normannischen, die immer wieder Gegenden verwüsten. Die Zentren des comisso werden so zerteilt in einzelne Adelsherrschaften, die auch von Gegenleistungen für Militärdienst profitieren.
Eine "feudale Revolution"?
Insbesondere die oberflächlich von Karl Marx angehauchte Historikergilde liebt es, die Menschen nicht nur in "Klassen" zu sortieren, sondern auch Epochen durch "Revolutionen" einleiten zu lassen. Was sich auf dem Weg ins Mittelalter entwickelt, wird in idealisierten Ständen enden, und nicht in wirtschaftlich definierten Klassen. Die Nachantike überlässt zwar die körperliche Arbeit auf dem Lande zu einem kleinen Teil Sklaven, aber sie ist keine Sklavenhaltergesellschaft wie große Teile der entstehenden USA eines George Washington oder Thomas Jefferson, selbst bedeutende Sklavenhalter. Charakterisiert wird sie wohl vor allem von kleinbäuerlichen Familienbetrieben, zu deren Kennzeichen bäuerliches Eigentum gehört.
Gerne wird auch - insbesondere von französischen Historikern des 20. Jahrhunderts - von einer feudalen "Revolution" gesprochen, die die hier so genannte Schwellenzeit auslösen soll. Gerne wird dafür die Zeit um das Jahr Tausend angenommen. Tatsächlich handelt es sich um Veränderungen, die Jahrhunderte brauchen. Der Fronhofverband des 11. Jahrhunderts hat seine Vorläufer in der Merowinger- und Karolingerzeit, die Verwandlung von Sklaven in schollengebundene Leibeigene geschieht noch unmerklicher und in verschiedenen Gegenden auch zu verschiedenen Zeiten. Der entsprechende Weg freier bäuerlicher Familienbetriebe in Formen der Abhängigkeit von Herren mag zwar im Mâconnais in der Zeit zwischen 960 und 1020 besonders intensiviert gewesen sein, aber er ist Teil eines viel längeren Vorgangs, in dem Klimawandel, Bevölkerungswachstum, neuerlicher Aufstieg der Städte und Märkte und der Geldwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen, wie auch die sukzessive Dezentralisierung des Reiches Karls ("des Großen").
In solche Jahrhunderte dauernde Entwicklungen (10.-13. Jahrhundert) ist auch der Aufstieg feudaler Rechtsformen eingegliedert, die sich für uns heute geradezu unmerklich entwickeln und erst deutlich werden, wo sie verschriftlicht am Ende auftauchen. Diese wiederum sind zwar mit der Entstehung der neuartigen Vielfalt von Grundherrschaften verbunden, aber diese wiederum sollte man nicht als feudal bezeichnen, da sie ganz anderen Rechtsformen unterliegen. Und schließlich ist neben dem feudalen Recht und der Grundherrschaft die Einwurzelung von Vorformen auf dem Weg in den (Handels- und Finanz)Kapitalismus und damit verbunden der Aufstieg der Städte die dritte wichtige Komponente des entstehenden Mittelalters, welches wir aus diesen Gründen bis ins 18. Jahrhundert ausdehnen und in manchen Gegenden bis in noch spätere Zeiten.
Tatsächlich gibt es nicht nur keine feudale, sondern überhaupt keine Revolution, sondern allmähliche Veränderungen. Und diese geschehen im allgemeinen friedlich und oft geradezu einvernehmlich, wie die Quellen zeigen - wenn auch wie alles in Zivilisationen nicht völlig konfliktfrei. Als gewalttätig erweist sich vielmehr im 10./11. Jahrhundert eine militante Oberschicht auf dem Lande, die im wesentlichen gegeneinander kämpft und ansonsten auf geradezu archaische Raubzüge aus ist, so wie bald danach vornehme und reiche Geschlechter in den Städten. Wenn sich die "kleinen Leute" in dieser Zeit um ihren (grundbesitzenden) Klerus und die (grundbesitzenden) Äbte schart, dann weil sie von ihnen mehr Frieden gegenüber den miles erwarten, aus denen ein neuer (grundbesitzender) Adel hervorgehen wird, nördlich der Alpen ein vorwiegend dann ländlicher.
Ähnliches lässt sich übrigens für die Pariser Umsturzbewegung von 1789-95 sagen, die nur - was längst überfällig geworden war - leere Formen abschafft, deren handfeste Inhalte im Laufe der Zeit massiv an Bedeutung verloren haben. Revolutionär an ihr ist nur die heroische Attitüde eines neuen Polit-Showbiz, und demokratisch ist in ihr in der Summe übrigens gar nichts.
Hochadel: Das Beispiel der frühen Welfen
819 erfahren wir von einer zweiten Eheschließung Kaiser Ludwigs des Frommen mit einer Judith, von deren Familie bis dahin nichts Schriftliches überliefert ist. Der von den Historikern heute gelegentlich als Astronom bezeichnete zeitgenössische Geschichtsschreiber berichtet folgendermaßen:
Um diese Zeit dachte er auf Anraten seiner Vertrauten darüber nach, ob er eine neue Ehe schließen solle; manche waren nämlich besorgt, dass er die Regierung des Reiches niederlegen könnte. Doch, von ihnen gedrängt, tat er schließlich ihrem Willen Genüge, beschaute die von überall herbeigeführten Töchter der Vornehmen und nahm Judith, die Tochter des edlen Grafen Welpo, zur Gemahlin.
Damit tritt eine der mächtigen Familien der Karolingerzeit für uns heute ins Blickfeld, ohne dass wir viel davor über sie wissen. Der Trierer Thegan schreibt noch in seinem Tatenbericht Kaiser Ludwigs:
Im folgenden Jahr vermählte er sich mit der Tochter eines Herzogs Welf, der einer hochadeligen Familie der Bayern entstammte. Das Mädchen hieß Judith und gehörte von Seiten seiner Mutter Heilwig einem hochadeligen sächsischen Geschlecht an. (Beides so in Schneidmüller, S.45f)
Bayern, Alemannien und das alte Kerngebiet Franziens sind vermutlich die Gegenden, in denen die Familie große Besitzungen hatte. Judiths Schwester Hemma wird Ludwig II. ("den Deutschen") heiraten, ihr Bruder Konrad wird Schwager von Kaiser Lothar I. Beide Brüder, Konrad und Rudolf, sind consiliarii am Hof Ludwigs ("des Frommen"). Heilwig wird Äbtissin des einflussreichen Klosters Chelles werden.
Als Sohn Judiths und Ludwigs wird Karl II. in den folgenden Jahrzehnten zum Herrscher über den Westteil des Frankenreiches, im Sinne agnatischer Dynastiebildung wird er allerdings Karolinger und eben ein Erbe des großen Karl.
Die bürgerkriegsartigen Zustände im Reich Kaiser Ludwigs steigern die Macht der Adelsverbände, von denen die streitenden Parteien jeweils abhängig sind. An der Spitze kristallisiert sich ein Hochadel von principes heraus, deren führende Leute die regna der ostfränkischen Stammesverbände führen, während sie im Westen die Kontrolle von Regionen übernehmen, die als ehemalige Teile des Imperium Romanum nicht derart ethnisch definiert sind.
Die welfischen Brüder Konrad und Rudolf können ihre durch Verwandtschaft gestärkten Beziehungen zu dem west- und ostfränkischen Königshof über alle Reichswirren hin erhalten und wohl dabei ihre Besitzungen ausbauen. Konrad gewinnt zu den alemannischen Besitzungen die Grafschaft Paris hinzu und taucht als Laienabt von St.Germain zu Auxerre auf, Rudolf mit Besitzungen in Alemannien und Rätien als Laienabt von Jumièges und St.Riquier..
Als 858-60 Adelsgruppen wie die Robertiner Ludwig II. ins Westreich rufen, unterstützen die Söhne Konrads und Roberts Karl den Kahlen und verlieren nach dessen Sieg ihren Einfluss im Ostreich. Zunächst steigt Hugo, wegen seiner Laienabt-Stellen auch Hugo Abbas genannt, am Hof Karls auf, bis er dann von Robert "dem Tapferen" verdrängt wird, und sie sich dem Lotharingien Lothars II. zuwenden.
Inzwischen beginnt der Adel mit dem Zerfall des Karolingerreiches sich stärker regional zu orientieren. West- und ostfränkische Welfen verlieren den Kontakt zueinander. Im Ostreich gab es wohl Vorfahren der dortigen Welfen in Alemannien und Bayern.
864 wird Konrad das Gebiet um Lausanne, Genf und Sitten von König Ludwig II verliehen mitsamt der Laienabtswürde für St.Maurice d'Agaune beim Großen Sankt Bernhard und dem Herzogstitel.
Hugo Abbas gelingt es bald darauf, mit Unterstützung Karls II das Erbe Roberts zwischen Loire und Seine mit den wichtigen Klöstern von Tours anzutreten. Unter den Nachfolgern Karls wird Hugo führender Großer, und als das Westreich geteilt wird, herrscht er de facto unter Karlmann über Aquitanien und das westfränkische Burgund. Mit seinem Tod 886 endet dann die westfränkische Welfengeschichte, die dort von den Robertinern mit Odo beerbt wird.
Konrads Sohn Rudolf führt das Herzogtum Hochburgund weiter. Zur Königskrönung des Welfen 888 schreibt Regino von Prüm: Um diese Zeit eroberte (…) Rudolf, Sohn Konrads und Neffe des Hugo Abbas, die provintia zwischen Jura und penninischen Alpen. Unter Beiziehung einer Adeliger und Priester setzte er sich selbst die Krone auf und befahl, dass er König genannt werde. Danach schickte er Gesandte durch ganz Lotharingien; durch Zureden und Versprechungen stimmte er den Sinn der Bischöfe und adeliger Männer zu seinen Gunsten. Als das Arnulf gemeldet wurde, fiel er sogleich mit einem Heer über ihn her. (nach Schneidmüller, S.76)
Aber es gelingt dem König des Ostreiches nicht, ihn in seinem Anspruch einzuschränken. Rudolf herrscht als König von Hochburgund, wie es Historiker später nennen, bis 912. Er kann dann gegen das alte Erbrecht mit seinen Teilungen die Nachfolge seines Erstgeborenen Rudolf durchsetzen.
Der Versuch Rudolfs II., sich stärker in Schwaben zu etablieren, scheitert zwar, aber es kommt durch die Heirat mit der Tochter des Schwabenherzogs Burchard zu einem Familienbündnis. Im selben Jahr 922 macht eine italienische Adelsgruppe Rudolf II. zum italienischen König. 924 wird sein Kontrahent Berengar ermordet, aber italienische Hochadelige unterstützen nun Hugo von Arles. Als Burchard nach Italien zieht, um dem Schwiegersohn auszuhelfen, wird er 926 erschlagen und Rudolf muss Hugo das Feld überlassen.
Darauf beginnt eine Phase der Bündnisse mit König Heinrich I., der Rudolfs alemannische Eroberungen südlich von Basel anerkennt. Den minderjährigen Sohn Konrad stellt König Otto I. nach dem Tod des Vaters unter seinen Schutz. Inzwischen hat Hugo von Arles Berta, die Witwe des (hoch)burgundischen Königs geheiratet und ihre Tochter Adelheid, Konrads Schwester, mit seinem Sohn Lothar verheiratet.
Währenddessen gibt es Mitte des 10. Jahrhunderts einen Bischof Konrad von Konstanz, der laut späterer welfischer Familiengeschichte einen Bruder namens Rudolf und einen namens Eticho oder Welf gehabt haben soll. Nachdem Rudolf in Altdorf bestattet wird, gibt es dort einen Kristalisationspunkt für Familiengeschichte, die nun agnatisch-dynastisch wird. Damit entwickelt sich ein neues Verständnis von Adel. Der Familienbesitz scheint sich auf ein Gebiet zwischen Bodensee und Ammer zu konzentrieren.