Anhang 29: DAS RÖMISCH-DEUTSCHE KÖNIGREICH UND OSTEUROPA IM SPÄTEN MITTELALTER

 

 

Das römisch-deutsche Königreich (Interregnum / Könige)

Deutsche Fürstentümer (Luxemburg)

Das Deutschordensland

Räuber und Raubritter in deutschen Landen

Polen und Ungarn

 

Das römisch-deutsche Königreich

 

Mit dem Ende der Staufer  wird endgültig deutlich, was sich schon viel früher abgezeichnet hatte: Ein Deutschland oder deutsches Reich als Nationalstaat wird nicht entstehen. Das hat mit den zentrifugalen Kräften zu tun, die sich im Spätmittelalter zur Gänze entfalten, und die in der zukünftigen Schweiz, im entstehenden Österreich und den verschiedenen Niederlanden auf sehr unterschiedliche Weise besonders stark werden. Das zweite Element ist die vollständige Durchsetzung des Wahlkönigtums zu ungunsten eines dynastischen Elementes, was zentralisierte Staatlichkeit ausschließen wird. Daraus entsteht statt jenes Gefühls von Gemeinsamkeit, welches dann in sogenanntem Nationalgefühl münden wird, eine Bejahung von Provinzialismus, die weit über die Teilung Italiens hinausgeht und bis heute geblieben ist.

 

Während deutsche Historiker des 19. Jahrhunderts diese Entwicklung oft mit nationalistischen Untertönen als deutsche Schwäche konstatierten, lässt sich die positivere Beurteilung nach dem Zweiten Weltkrieg auch als Liebedienerei gegenüber dem Restdeutschkland nun kontrollierenden globalen Kapital und seinen Siegermächten verstehen, wobei Historiker beide Male im Dienst der jeweils Mächtigen stehen. Die Selbstzerstörung der deutschen Lande im 19. und 20. Jahrhundert im Verbund mit ihren Feinden führt nunmehr seit Jahrzehnten zu Positionen von political correctness, die Nation mit Volk verwechseln und darum den Untergang des letzteren als moralisch gerechtfertigt bejahen und betreiben.

 

***Interregnum***

 

Dieser Begriff deutscher Historiker des 19. Jahrhunderts für die Zwischenzeit zwischen den Staufern und Rudolf von Habsburg als Herrscher bezeichnet das Resultat aus dem Scheitern des überdehnten hochmittelalterlichen Kaiserreiches der Staufer, dessen Reste nun in eine Klammer zwischen Papsttum und der neuen europäischen Vormacht Frankreich geraten.

Das Kaisertum der Zeit zwischen dem 10. und 12. Jahrhundert verschwindet, und was dann unter diesem Namen wieder auftauchen wird und als "Reich" bis 1945 in den Köpfen bleibt, ist deutsche Unheilsgeschichte. Das "römische" Königtum wiederum gelangt in die Hände eines (kur)fürstlichen Wahlkollegiums, welches sich seine Stimmen mit "Handsalben" bezahlen lässt und königliche Schwäche bzw. besser noch Abwesenheit als Voraussetzung für fürstlichen Machtaufstieg nutzt. Kurfürsten und andere Fürsten sind vor allem am Ausbau ihrer eigenen Macht interessiert. Eines Königtums bedürfen sie für die Absicherung der eigenen Macht.

 

Seit Ende 1248 trägt Wilhelm von Holland die Krone eines Gegenkönigs gegen Konrad IV. Aachen musste dafür erst einmal erobert werden, indem man durch Deiche die Stadt flutet. Sommer 1249 versucht Wilhem Frankfurt einzunehmen, brennt die Vorstadt Sachsenhausen nieder und muss dann gescheitert wieder nach Norden abziehen.

Bevor Innozenz 1251wieder nach Rom kann, besucht ihn Wilhelm in Lyon und erweist ihm die Reverenz. Später betont er, von ihm "bestätigt" worden zu sein. Ein Jahr danach heiratet er die Tochter des Welfenherzogs von Braunschweig. Darauf wählen ihn nun auch der Markgraf von Brandenburg und andere Herren des Nordens und Nordostens.

 

Wilhelm kann sich zumindest im Süden kaum gegen Konrad IV. durchsetzen. Den empfindet Papst Innozenz IV. als Bedrohung bezüglich Süditaliens und er versucht Richard von Cornwall für die Eroberung von Sizilien zu gewinnen. Der lehnt das aber als Überforderung ab.

 

Lübeck wird von Wilhelm dem Marggrafen von Brandenburg unterstellt, kann aber seine Freiheit bewahren. Erzbischof Konrad von Hochstaden von Köln behauptet seine landesherrlichen Bestrebungen gegen den Holländer. Die königliche Herrschaft über die mächtigeren Städte bleibt vage.

 

Im Nordwesten erscheint Margarethe von Flandern nicht, um sich für ihre reichsdeutschen Gebiete belehnen zu lassen. Darauf erhält nach Fürstenspruch 1252 Johann von Avesnes, illegitimer Sohn der Gräfin, diese als Lehen. Er wiederum ist mit der Schwester Wilhelms verheiratet. Für die westseeländischen Inseln wiederum ist Wilhelm auch als König der Lehensmann der Grafen. Er ist so sowohl Lehnsherr wie Vasall. Im Juli 1253 siegt ein holländisch-deutsches Heer gegen ein flämisch-französisches der Margarethe.

1254 ist Wilhelm ganz in verschiedenen Teilen der Niederlande, wo er die Friesen besiegt. Im selben Monat Mai stirbt Konrad IV.

 

Inzwischen geraten die Interessen des Königs wie des Kölner Erzbischofs Konzentration auf territoriale Gewinne zum Konflikt. Im Januar 1255 trifft Wilhelm aus den Niederlanden zu Gesprächen in Köln ein, wo er nur knapp einem Feuer-Anschlag auf sein Quartier entkommt, hinter dem wohl der Erzbischof steckt, und fliehen muss.

 

Es erweist sich, dass ohne starke königliche Faust Recht und Ordnung zusammenzubrechen drohen, was vor allem dem Handel schweren Schaden zufügt. In der Wormser Stadtchronik heißt es:

Die Reiter und Edelleut nährten sich aus dem Stegreif, mordeten, wen sie konnten, verlegten und versperrten die Pässe und Straßen und stellten denen, die ihres Gewerbes halber über Land ziehen mussten, wunderbarlich nach. (in: Schneider-Ferber, S.69)

Nicht nur Raubrittertum nutzt die Situation aus. Auch mächtigerer Adel erhebt widerrechtlich Zölle und versucht mit Überfällen Territorien herzustellen. Wittelsbacher, die Grafen von Bogen und der König von Böhmen werden sich Teile des staufischen Hausgutes einheimsen.

 

In den zeitgenössischen Annalen des Albert von Stade heißt es zu 1255: Ein bedeutender Bürger zu Mainz unternahm es, seine Mitbürger zu ermahnen, sich zur Wiederherstellung des Friedens gegenseitig zu verbinden. Sie und die meisten anderen Städte stimmten ihm zu. Er hieß Waltbod. Die Sache gefiel den Fürsten und Rittern nicht, besonders gefiel sie den Räubern nicht, und am wenigsten denen, die ständig auf Raub aus waren.Sie sagten, es sei schimpflich, Kaufleute über ehrbare Männer und Adelige mit Herrschaftsrechten zu erheben. (in: Kaufhold(1), S.39)

 

Konsequenz ist dann der Rheinische Städtebund vom Juli 1254, in dem sich unter anderen Mainz, Köln, Worms, Speyer, Straßburg, Basel und die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier nebst anderen Bischöfen proper culturam pacis, also zur Pflege des Friedens auf zehn Jahre zusammenschließen. Es geht gegen Räuberei und illegale Zölle vor allem. Nachbarstädte sollen unter Druck gesetzt werden, beizutreten. Vermutlich sind die Erzbischöfe hauptsächlich beigetreten, um das Ganze etwas unter Kontrolle zu behalten.

 

Hauptproblem wird, wie sich nach und nach zeigt, dass kein Mitglied des Bundes in Entscheidungen hinein gezwungen werden kann. In der Gründungsurkunde heißt es unter Punkt 5: Wenn sie aber diese Streitsachen nicht nach dem Recht oder auf freundschaftlichem Wege (durch Schiedsspruch) beseitigen (...) können, soll (...) dieser Herr oder diese Stadt von dem gänzlich befreit sein, was ihr auferlegt wird. (in: Kaufhold(1), S.45)

Ein weiteres ist die geringe Macht der meisten der Bundesstädte mit ihren 2000-5000 Einwohnern und einem fehlenden damals von ihnen kontrollierten Umlandes.

 

Der Bund bringt sogar eine Flotte von 130 mit Bogenschützen besetzte Schiffe auf. Eigentlich sollen die Städte zwischen Basel und der Mosel 100 Schiffe stellen und die Städte rheinabwärts 500 (Kaufhold(2), S.36) Man führt erfolgreich Kriegszüge gegen die Ingelheimer Burg des Werner von Bolanden, gegen die Herren von Strahlenberg und die Grafen von Katzenellenbogen, mächtige Herren also. (Schäfer-Ferber, S.71)

Dabei fehlen bald die drei rheinischen Erzbischöfe und nur ihre Städte sind beteiligt. Konrad von Hochstaden konzentriert sich auf die Fehde mit dem Grafen von Jülich. Ein päpstlicher Legat schreibt an einen Vertreter des Mainzer Domkapitels, doch den Bund zu unterstützen. 

 

Inzwischen treten viele westfälische und sehr viele süddeutsche Städte dem Bund bei. Nach einem Überfall des Grafen von Leiningen und der Entführung von Königin und Hofrichter werden diese durch eine Streitmacht des Bundes befreit. Man trifft sich für eine Ausweitung der Aktionen in Köln im Januar 1256.

 

Schon im August 1255 schreibt Papst Alexander IV. an den Kölner Erzbischof, in dem Befürchtungen über Vorbereitungen auf eine neue Königswahl enthalten sind, die scharf abgelehnt werden.

Im Januar 1256 fällt Wilhelm im Kampf gegen die Friesen, der seinen fürstlich-holländischen Interessen dienen soll. Im März treffen sich Vertreter der Städte in Mainz, um auf eine einmütige Wahl eines neuen Königs hinzuwirken. Falls nicht, wird mit einem Boykott von Waren und Krediten gedroht.

 

Im Herbst 1256 bilden sich fürstliche Gruppierungen im Reich heraus, die unterschiedliche Kandidaten favorisieren.Auffällig ist, dass die römische Kurie dabei zunächst kaum Einfluss gewinnt. Der Herzog von Sachsen und der Herzog von Braunschweig treten für den Markgrafen Otto von Brandenburg ein. Die Schlüsselfigur des Erzbischofes von Mainz steht zu dieser Zeit in einer Fehde  mit dem Braunschweiger und wird sein Gefangener. Es kommt zu keiner Einigung auf einen deutschen Kandidaten.

 

Derweil wählt im März 1256 ein Gesandter von Pisa im Auftrag der Stadt im kastilischen Soria Alfons von Kastilien zum römischen König und Kaiser. Als Verwandter der Staufer mit Erbinteressen an Schwaben ist er zu dieser Rolle bereit, dabei auch an dem Kaisertitel interessiert, mit dem er seine spanischen Interessen besser durchzusetzen meint. Im September desselben Jahres wählen drei Gesandte der Stadt Marseille, nominell noch unter kaiserlicher Herrschaft, in der Kathedrale von Segovia denselben ebenfalls zum Kaiser. 

 

Im November 1256 kommt es nach langen Verhandlungen zu einem Vertrag des Pfalzgrafen bei Rhein mit Richard von Cornwall unter zwei Bedingungen: Der Kronprätendent soll ihm 12 000 Mark Sterling zahlen, und der Pfalzgraf soll eine Tochter des Bruders des Königs oder eine Tochter der Schwester desselben heiraten. Der Pfalzgraf hatte gerade seine Gemahlin wegen des (fälschlichen) Verdachts der ehelichen Untreue hinrichten lassen. Konradin sollte seine Rechte in Süditalien und Schwaben (!) behalten. Gegen die Zusicherung erheblicher Gelder schließt sich der Kölner Erzbischof an. Dann zahlt wahrscheinlich Richard auch das Lösegeld für den Mainzer Erzbischof, der ihm nun auch gewogen ist.

In dieser Situation verschwindet der Städtebund ohne besonderen Beschluss.

 

Etwas im Hintergrund unterstützt Johann von Avesnes Richard von Cornwall, ist bei seiner Krönung dabei und begleitet ihn auf seiner ersten Fahrt rheinaufwärts. 1256 erlässt Louis IX einen Schiedsspruch zu Flandern, der dieses bei den Kindern aus zweiter Ehe belässt, während die aus erster Ehe den Hennegau erhalten, den die Gräfin an Karl von Anjou abgetreten hatte. Aber dann stirbt Johann ohnehin 1257.

 

****

 

Januar 1257 versammeln sich wenige Wähler bei Frankfurt. Der Erzbischof von Trier  und der Herzog von Sachsen beziehen Quartier in der Stadt und lassen dann den Erzbischof von Köln und den Pfalzgrafen bei Rhein wegen deren starkem militärischen Gefolge nicht in die Stadt. Darauf laden die draußen die drinnen zur Wahl, was nicht befolgt wird, und wählen dann mit der delegierten Stimme des Mainzers den abwesenden Richard zum König. Wenige Tage später stimmt auch ein Gesandter des böhmischen Königs zu.

Bald reist dann der Kölner Erzbischof nach London, um seinem neuen König zu huldigen und 500 Mark und andere teure Geschenke entgegen zu nehmen.

 

Am ersten April wählt dann der Erzbischof von Trier mit den delegierten Stimmen von Sachsen, Brandenburg und noch einmal Böhmen Alfons X. in dasselbe "Amt".  Vernutlich erst im August erfährt der Kastilier durch eine deutsche Gesandtschaft in Burgos von seinem Glück.

 

Bezeichnend ist, dass beide Könige der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Richard immerhin, wie alle Mächtigen in England ein altes (Nord)Französisch sprechend, soll imstande gewesen sein, sich auf Mittelenglisch zu verständigen, was Matthäus Parisiensis für vorteilhaft für sein Königtum hält, da Englisch und Deutsch sehr ähnlich seien.

 

Der Kastilier taucht nie in deutschen Landen auf und verliert seinen französischen Rückhalt mit dem Pariser Frieden von 1258/59 zwischen der französischen und der englischen Krone.

Der Vertreter des englischen Königshauses schafft es 1257/58 nur bis an den Niederrhein, wo er reichlich Gelder verteilt. Im Kampf der Barone gegen den englischen König kämpft Richard 1258-60 auf dessen Seite.1260 ist er kurz in deutschen Landen, weil er sich in Rom zum Kaiser krönen lassen möchte, aber nach der Niederlage der Guelfen bei Montaperti ist ihm der Weg dorthin versperrt und er kehrt über Deutschland wieder nach England zurück.

Im Sommer und Herbst 1262 ist er wieder in seinem Königreich und erkennt Ottokar von Böhmen als Herzog von Österreich und der Steiermark an. Dann geht es zurück nach England. Dort greift er kriegerischer in den Zweiten Krieg der Barone ein, wird 1264 gefangen genommen und ist schon deshalb auf dem Kontinent abwesend. 1265 kommt er frei und sorgt bis 1268 für den Erfolg des englischen Königs. Dann reist er noch einmal in sein römisches Reich,um in Worms mit den Fürsten und anderen hohen Herren einen Landfrieden zu beschließen. Dabei geht es vor allem um die Beseitigung bzw. Verringerung neuer Zollstellen am Rhein und um die städtischen Verbrauchssteuern, das Ungeld.

1269 heiratet der König Beatrix von Valkenburg, eine Verwandte des Kölner Erzbischofs. Ansonsten kann er sich selbst an Mittel- und Niederrhein kaum durchsetzen. Er kehrt nach England zurück, wo er bleibt und 1271 stirbt.

Die Päpste schauen zu, erklären beide Könige für gleichrangig, wollen vermitteln und profitieren vom Zerfall des Reiches.

 

Kaiser gibt es keine und Italien ist sich selbst überlassen. Eine königliche Schutz- und Ordnungsmacht gibt es nicht mehr und die Fürsten sind schnell aufsteigende Konkurrenten um die Macht. In dieser Situation nimmt bei vielen deutschen Städten der Trend zur Autonomisierung und Selbstverwaltung zu.

 

Während der äußerste Westen und Südwesten des Reiches mit seiner romanischen Bevölkerung den französischen Königen zunehmend schutzloser ausgeliefert ist, schreitet nach dem Mongoleneinfall von 1241 die Eindeutschung Schlesiens fort und die Askanier stabilisieren die brandenburgische Odergrenze mit der Gründung von Frankfurt 1253. Der deutsche Orden gründet 1251 Memel und 1255 Königsberg, nach Ottokar II. benannt.

1251 wird Ottokar II. von Böhmen Herzog von Österreich, 1253 König von Böhmen, wo er Stadtgründungen durch deutsche Einwanderer fördert. 1261wird er nach einem Sieg über die Ungarn Herzog der Steiermark.  1266 besetzt er das bislang reichsunmittelbare Egerland und 1269 erbt er Kärnten und Krain.

Nachdem Uri 1231 die Reichsfreiheit und Schwyz 1240 die Reichsunmittelbarkeit erhalten hat, kommt es im Interregnum zu Konflikten mit der habsburgischen Oberherrschaft.

 

***Rudolf von Habsburg (1273-91)***

 

1271 wird Richards Sohn Heinrich in Viterbo während einer (hl) Messe von Söhnen Simons von Montfort erstochen. Im April 1272 stirbt Richard von Cornwall selbst. Nominell ist auch noch Alfons von Kastilien König, aber das interessiert niemanden mehr. 

Offensichtlich wollen die Fürsten nun einen präsenteren König. Die Reichsvorstellungen der fürstlichen Königswähler verlangen einen schwachen, aber nicht zu schwachen König. Deshalb wird 1273 nicht der mächtigste Fürst im Reich, König Ottokar II. Przemysl  gewählt, der das Interregnum genutzt hatte, um sein slawisch-deutsches Königreich Böhmen vom Erzgebirge bis ans Mittelmeer auszudehnen. Dabei hatte er sich mit Unterstützung Richards von Cornwall (Verleihung 1262) des babenbergischen Erbes Österreich und Steiermark bemächtigt, das Egerland, Kärnten und die Krain an sich gerissen, und ist nun offenbar auch an der römischen Königswürde mit der Option des Kaisertums interessiert.

 

Vor der Wahl stimmen sich im September die drei Erzbischöfe und der Pfalzgraf ab und beschließen Einmütigkeit.

 

Am 1. Oktober 1273 wird der nicht anwesende Rudolf von Habsburg von den drei Erzbischöfen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen, dem Markgrafen von Brandenburg und dem Gesandten des bayrischen Herzogs gewählt. Der Gesandte Böhmens protestiert gegen die Wahl, zu der er nicht einmal zugelassen wird. Der Papst stimmt erst ein Jahr später zu, nachdem Ottokar bei ihm interveniert hat.

 

Der stattdessen auserkorene Graf von Habsburg ist eher illiterat, selbst noch kein Fürst, aber immerhin schon auf dem Weg, sich Teile des staufischen Schwabens anzueignen. Nicht nur großflächtig um die Stammburg in der Nordschweiz, sondern auch im südlichen Elsass und im Breisgau breitet er seine Hausmacht aus. Rudolf genießt bei der Königswahl die Unterstützung von Papst Gregor X., der das Reich stärker für seine kirchlichen Pläne benutzen möchte.

Da Königs-bzw. Reichsgut nicht mehr alleine ausreicht, um königliche Macht auszuüben, versucht der neue König neben der Wiederherstellung desselben bei Fehlen zentraler Verwaltungsorgane die Macht seiner Familie zu vergrößern.

 

Dabei gerät er unwillkürlich in Konflikt mit Ottokar, der der Wahl Rudolfs fernbleibt und sich danach weigert, sich seine Gebiete erneut vom König als Lehen übertragen zu lassen.

Ein Hofgericht spricht ihm darauf seinen ganzen Besitz ab. Er gerät in die Reichacht. 1278 wird Ottokar in der Schlacht bei Dürnkrut auf dem Marchfeld bei Wien besiegt und bei der Gelegenheit auch getötet.

Die Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten werden 1281/82 den mit Ottokar verbündeten Wittelsbachern entzogen, erst an seine Söhne übertragen, dann 1283 in der Rheinfeldener Hausordnung ganz an Albrecht übergeben. Der versucht, die Macht der einheimischen Geschlechter und der Städte zu mindern, wobei nur Wien als Reichsstadt überhaupt einen direkten Herrn über dem "Landesherrn" hat. Vor anderen Fürstentümern wird so in Österreich und der Steiermark vor allem eine mit Schriftlichkeit ausgestattete Zentrale eingerichtet und eine effektivere Finanzverwaltung mit dem Landschreiber und einem in der Bede vereinheitlichten Steuerwesen. Die Einkünfte in Österreich und der Steiermark übertreffen nun bei weitem die des Königs.

1288 wird Wenzel II. König von Böhmen, nachdem er zuvor noch minderjährig ist..

 

Mit der Unterstützung des Königs gegen Ottokar steigt die Grafschaft Tirol unter dem Görzer Meinhard II. basierend auf Zöllen und Salzgewinnung und durch den Zugewinn von Kärnten zu einem reichen und mächtigen Fürstentum auf, mit relativ moderner Verwaltung unter Zurückdrängung des Hochadels. Die Bauernschaft genießt relativ viele Freiheiten.

 

Die königlichen Aktivitäten konzentrieren sich im wesentlichen auf Süddeutschland, den Norden betritt er so wenig wie seine Nachfolger. Hier herrschen Fürsten und autonomer werdende Städte fast uneingeschränkt.

 

Mit der habsburgischen Familienpolitik verlagert sich der Schwerpunkt habsburgischer Macht weg aus dem Elsass, dem Aargau und Zürichgau. 1291, unmittelbar nach dem Tod König Rudolfs, schaffen Uri, Schwyz und Unterwalden ihren Friedensbund, erster Anstoß für die spätere Schweizerische Eidgenossenschaft, dem sich schnell Zürich anschließt. Es handelt sich um ein Bündnis von Oberschichtleuten, die jeweils einzelne Talschaften beherrschen. Zwischen Zürich und Herzog Albrecht kommt es zum Krieg. In der Stadt treten reiche Kaufleute als Machthaber an die Stelle des Adels.

 

Burgund gerät von Süden und von Osten zunehmend unter französischen Einfluss. Mit seiner Heirat bringt Philipp die Champagne in seine Hand und sein Reich grenzt nun unter anderem auch an Lothringen. Schon 1281 stellt König Rudolf Bischof und Kirche von Toul ausdrücklich unter den Schutz des französischen Königs, Ausdruck zunehmender Ostorientierung des Reiches. Mit einem System von Schutzverträgen und Prozessen und dem Fließen von immer mehr königlich-französischem Geld (Geldrenten etc.) wird der französische Einfluss in Richtung Rhein vorgeschoben. Weiter nördlich wird Flandern immer stärker zum französischen Objekt der Begierde.

 

Für Norditalien und die Toskana beansprucht Rudolf weiter deutsche Oberhoheit und versucht sie auch durchzusetzen. Auf beide Sizilien verzichtet er ausdrücklich und erkennt auch den Kirchenstaat vollumfänglich an. Zu Lebzeiten gelingt kein Italienzug samt Kaiserkrönung, da er bis zum Tod des dafür zugänglichen Papstes mit dem Kampf gegen Ottokar beschäftigt ist. Danach steht ein Bündnis des französischen Papstes Martins IV., des ehemaligen Kanzlers Ludwigs IX., mit Karl von Anjou dem entgegen. Damit kann Rudolf auch keinen Sohn als Nachfolger durchsetzen. Zu dieser Papstwahl äußer der Kölner Kanoniker die Sorge, dass das Kaisertum nun an das französische Königshaus fallen könnte (Baethgen).

 

Mit dem Wiedererlangen von Reichsgut und der Einsetzung von Landvogteien, die er mit besoldeten und absetzbaren Beamten bestückt, und die auch die steuerlich wichtigen Reichsstädte kontrollieren sollen, versucht Rudolf, königliche Macht wieder herzustellen. Das gelingt im wesentlichen im Elsass, in Schwaben und Franken.

Schon nach seiner Krönung Erneuerung des allgemeinen Landfriedens, und auf dem Augsburger Reichstag 1282 Landfrieden für Bayern und Schwaben. "Er verpflichtete die Mitglieder, Edle, Ritter und Städte, einer Aufforderung der Landfriedensrichter zum Zug gegen Friedensbrecher nachzukommen und mit einem Aufgebot sich gegenseitig Hilfe zu leisten." (Freiburg, S.150)

Die Landfriedenspolitk Rudolfs nützt den städtischen Kommunen, die die Aktivitäten des Landadels gelegentlich zunehmend als Raubrittertum erleben.

 

Gegen die Vorherrschaftspolitik der Kölner Erzbischöfe am Niederrhein siegt ein Bündnis Kölner Bürger und niederrheinischer Großer 1288 in der Schlacht von Worringen. Der Großraum zerfällt nun noch stärker in kleine und mittlere Fürstentümer. Brühl wird neben Bonn vom erzbischöflichen Kurfürsten zur Residenz ausgebaut.

 

***Adolf von Nassau (1292-98)***

 

Rudolf gelingt es nicht, Sohn Albrecht als Nachfolger durchzusetzen. Stattdessen wird unter dem Einfluss des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg der mit wenig Macht ausgestattete Graf von Nassau 1292 gewählt, wobei sich der kurfürstliche Erzbischof nach Worringen große Wahlversprechen geben lässt. Dazu gehört das Versprechen, beim Brechen seiner Zusagen als König wieder zurückzutreten.

Adolf, dem zunächst nicht einmal die ganze Grafschaft gehört, nach der er sich benennt, macht sich sofort daran, seine Hausmacht um Thüringen und Meißen zu erweitern. Dazu nutzt er erst die Gelder des englischen und dann des französischen Königs, die ihn damit beide als Bündnispartner gewinnen wollen. Als nämlich die in Meißen regierende Linie der Wettiner 1291 ausstirbt, zieht er die Markgrafschaft Meißen als erledigtes Reichslehen ein, während er Thüringen dazu kauft. Danach gelingt es ihm, beide Gebiete militärisch zu erobern.

 

Die Landgrafen von Hessen werden zu Fürsten erhoben und gehen so dem Mainzer Machtanspruch verloren. Sachsen wird 1296 geteilt und die Kurwürde fällt an Sachsen-Wittenberg.

1297 hat Herzog Albrecht Aufstände in seinen Ländern niedergeschlagen und kann sich nun gegen Adolf wenden. Da Adolf seine Wahlversprechen nicht hält, kommt es im Juni 1298 zum Absetzungsverfahren gegen ihn. Als die Fürsten dann den Habsburger Albrecht zum König wählen, besiegt ihn dieser in der Schlacht von Göllheim bei Worms 1298, in der Adolf auch stirbt.

 

***Albrecht I. (1298-1308)***

 

Mit Albrecht, dem ältesten legitimen Sohn von Rudolf von Halbsburg, wird zum ersten Mal ein Fürst mit nunmehr beträchtlicher Hausmacht gewählt, die er energisch auszuweiten sucht.1399 tritt er in ein Bündnis mit Philipp ("dem Schönen") ein, wobei er implizit die Osterwerbungen des Franzosen hinnimmt. Für die Verheiratung seines Sohnes mit der Schwester Philipps verspricht er dieser das habsburgische Oberelsass und Freiburg im Uechtland als Wittum.

 

Zunächst von Papst Bonifaz VIII. abgelehnt, gerät er zunächst in dem Konflikt zwischen Bonifaz und dem mächtigen Philipp IV. von Frankreich auf päpstliche Seite. Der Versuch, auf Holland und Seeland auszugreifen, scheitert. Albrecht verlässt sich nun ab1299 auf ein Bündnis mit Philipp dem Schönen, welches die Gegnerschaft der vier rheinischen Kurfürsten hervorruft, die der König 1301/02 hintereinander besiegt, wobei er sich die Bürger der Rheinstädte zu Verbündeten macht. 

Schon 1300 verheiratet Albrecht Sohn  Rudolf mit der französischen Königstochter Blanca. Seitdem wird die Rhône-Saône-Grenze der Oberhoheit des Reiches immer strittiger und schon vorher beginnt der Ausstieg von Teilen Lothringens aus dem Reich.

 

1303 erlangt er die päpstliche Anerkennung unter Ableisten eines Gehorsamseides und lässt sich von Bonifaz mit dem Versprechen der Kaiserwürde gegen König Philipp verwenden. Anagni 1203 befreit ihn dann aus der Unterwerfung unter das Papsttum.

Inzwischen hatte der böhmische König Wenzel II. seine Herrschaft schrittweise nach Polen ausgedehnt, wo er 1300 auch durch Heirat einer Piastenprinzessin König wird. 1301 gewinnt er für Sohn Wenzel die ungarische Krone. Böhmen produziert inzwischen zwei Drittel des europäischen Silbers und Ungarn in den Karpathen sehr viel Gold.

 

Wenzel II. stirbt 1305. Als König Wenzel III. statt Ungarn nach Polen übergreifen möchte, wird er 1306 erschlagen, und 1307 gelingt es Albrecht, seinen Sohn Rudolf in Böhmen einzusetzen, wo der deutsche Anteil durch Einwanderung um 1300 bereits 15-20% beträgt. Aber dieser Rudolf stirbt bereits kurz darauf 1307, und  der Meinhardinger Heinrich von Kärnten wird böhmischer König. Im Zusammenhang mit einem umstrittenen heimgefallenen Lehen in Thüringen und Meißen verliert Albrecht dann 1307 die Schlacht bei Lucka gegen die Söhne Albrechts ("des Entarteten") aus dem Hause Wettin,  die an der Spitze von bewaffneten Bürgern und Bauern sowie braunschweigischen Reiterhaufen kämpfen.

 

1308 wird der König von seinem Neffen Johann ("Parricida") erschlagen, der sich in seinen Erbansprüchen übergangen fühlt..

 

Im ohnehin geteilten Sachsen wird Sachsen-Lauenburg 1303 noch einmal dreigeteilt. Den Wettinern gelingt es aber weiter, sich hier festzusetzen.

 

***Heinrich VII. (1308-13)***

 

Die rheinischen Kurfürsten verhindern die Wahl von Karl von Valois, des Bruders von Philipp IV., von dem sie ein zu mächtiges Königtum befürchten, auch wenn der französische König sich mit erheblichen Geldzahlungen bemüht.

Sie entscheiden sich unter dem Einfluss des französischen Vasallen und Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg für dessen Bruder Heinrich VII., der vor allem Mainz (Peter von Aspelt) und Köln erhebliche Versprechungen macht. Der Luxemburger selbst ist nur ein kleiner, eher unbedeutender Herr.

Balduin gelingt es nun (von 1307 bis 1354), seinen Herrschaftsraum zu einem fürstlichen Territorium auszubauen. 

 

Heinrich bestätigt die Reichsfreiheit aller drei Waldstätten, ist aber zu schwach, sie gegen Habsburg zu unterstützen.

 

1309 gelingt mit Unterstützung böhmischer Adeliger die Vermählung des königlichen Sohnes Johann mit Elisabeth von Böhmen und 1311 seine Krönung in Prag zum böhmischen König. Bis 1437 werden nun Luxemburger in Böhmen den König stellen und damit in Konkurrenz zu den Habsburgern treten. Johann taucht allerdings nur selten in Böhmen auf und spricht auch nicht die Sprache. Er orientiert sich lieber nach Frankreich.

Böhmen bleibt im Reich ein Kuriosum: "(...) obwohl dieser König von Böhmen Kurfürst und damit Inhaber eines Reichsamtes ist, kann sein Nachfolger nur vom böhmischen Adel bestimmt werden und nicht vom Kaiserreich. Alle neu in das Königreich Böhmen inkorporierte Gebiete werden nicht etwa vom Kaiser als Reichslehen (...) vergeben, sondern unmittelbar dem böhmischen Krongut zugeschlagen." (Monnet, S.121)

 

König Heinrich wollte sein Königtum aber weniger auf Hausmacht stützen als auf die Erringung des Kaisertitels. Wie ehedem unternimmt auch er 1310-13 einen Italienzug, gerät dabei in die gewalttätigen oberitalienischen Konflikte und bei Rom in Kämpfe mit angevinischen Truppen. Er lässt sich im Lateran vom schwachen Papst Clemens V. krönen, ohne aber die Kontrolle über die ganze Stadt zu gewinnen, und weist dann päpstliche Ansprüche zurück. Robert von Neapel bestreitet derweil den deutschen Anspruch auf die Kaiserkrone, unterstützt von König Philipp. Heinrich belagert vergeblich Florenz, zieht dennoch in den Süden. Auf dem Rückweg stirbt er an Malaria und wird in Buonconvento bei Siena begraben. Sein Italienzug stößt derweil in deutschen Landen auf eher geringes Interesse.

 

***Ludwig der Bayer (1314-47)***

 

Die Habsburger setzen 1313 einen der Ihren, Friedrich ("den Schönen") gegen den Wittelsbacher Ludwig. Der aber hatte die Österreicher gerade bei Gammelsdorf besiegt und wird von der Luxemburger-Partei (Balduin von Trier, Johann von Böhmen) erfolgreich unterstützt. Es kommt zu einer Doppelwahl. Wittelsbach kann sich auf große Teile des Reiches und viele Städte stützen, Habsburg wiederum auf seine erhebliche Hausmacht. Beide lassen sich gleichzeitig krönen, Ludwig in Bonn und Friedrich in Aachen. Papst Clemens IV. erkennt keinen der beiden an. Nun folgen siebzehn Jahre Konflikte.

 

Habsburg gerät in Konflikte mit der entstehenden schweizerischen Eidgenossenschaft: Uri ist durch Heinrich VII. reichsfrei geworden, Unterwalden ist habsburgisch und Schwyz beansprucht eine etwas vage Reichsunmittelbarkeit. Schwyz, Unterwalden und Luzern schließen sich nun zu einer Eidgenossenschaft zusammen. Nach dem Überfall der zukünftigen Eidgenossen auf das Kloster Einsiedeln 1314 lässt Friedrich von Österreich die Reichsacht über sie verhängen.

Man nimmt Kontakt mit Ludwig auf und siegt dann 1315 am Morgarten gegen Herzog Leopold. Die Waldstätten erweitern ihren Ewigen Bund mit Unterstützung des Bayern: Gemeinsame Politik nach außen und Ablehnung von Herrschaftsrechten Auswärtiger.  1316 deklariert Ludwig erneut die Reichsunmittelbarkeit, die er aber gegen die Habsburger nicht durchsetzen kann.

 

1322 kann Ludwig, unterstützt von Johann von Böhmen, bei Mühldorf am Inn siegen. Friedrich kommt in Haft. Zum Lohn erhält Johann das Egerland.

 

Seit 1316 treibt Papst Johannes XII. aus Cahors den kirchlichen Zentralismus von Avignon aus weiter voran. Bald beansprucht er für sich die Macht über Norditalien, setzt dort Beamte ein und bekämpft die ghibellinischen Städte mit einem päpstlichen Heer. Ziel ist die Einverleibung weiterer Gebiete nordwestlich der schon annektierten Romagna. Dagegen setzt Ludwig einen Generalvikar ein,

 

1323/24 bestätigt Ludwig in den Appellationen die Macht der Fürsten, verbündet sich außerdem mit Reichsstädten.

 

1324 bannt der Papst Ludwig, weil er sein Amt nicht niederlegt, um auf päpstliche Aprobation zu warten, stempelt ihn als Ketzer ab, und nachdem der auf seiten der Mailänder Visconti Partei in deren Konflikt mit der Kurie ergreift, eröffnet er gegen ihn ein Verfahren. Ludwig wird abgesetzt und alle seine Gebiete werden ihm förmlich abgesprochen. Johannes beabsichtigt, die römisch/deutsche Krone an den französischen Charles IV. zu übertragen, was am Widerstand der deutschen Kurfürsten scheitert. 1324/26 widmet Marsilius von Padua seine Schrift 'Defensor Pacis' Ludwig.

 

 

Auf eher friedlichen Wegen erwirbt Ludwig für seinen Sohn nach dem Aussterben der Askanier 1324 als einzuziehendes Reichslehen Brandenburg, was bei den übergangenen Luxemburgern Empörung auslöst, zudem streckt er seine Hand nach Niederbayern, Holland, Seeland, Hennegau und Friesland aus.

 

1325 muss Ludwig seinen Konkurrenten Friedrich freilassen und als "Mitkönig" anerkennen. Der zieht sich bis zu seinem Tod 1330 auf sein Herzogtum Österreich zurück.

1326 stirbt Leopold, und es kommt 1327 zu einem versöhnlichen Ausgang des Thronstreites, der den Habsburgern ihre Gebiete belässt, sie aber nun für längere Zeit vom Königsthron fernhält.

 

Januar 1328 wird der Kreuzzug gegen Ludwig verkündigt.

 

Ludwig fordert ein allgemeines Konzil, da er den Papst nicht anerkennt. 1328 zieht er nach Rom, lässt sich von Sciarra Colonna,Capitano del Popolo,  zum Kaiser krönen, von zwei bereits gebannten Bischöfen salben, setzt Johannes XXII. ab und lässt den Minoriten Nikolaus V. vom "Volk" wählen, der ihn noch einmal krönt. Hintergrund ist auch der Streit zwischen Papst und den Minoriten über die von Johannes bestrittene Eigentumslosigkeit von Jesus und den Aposteln, ist doch das Papsttum längst die wohl reichste Institution im Abendland. Daneben stehen die Vorstellungen von Marsilius von Padua, die den vom Volk als eigentlichem Souverän getragenen Staat den Vorrang vor der Kirche einräumen. Der Kaiser lässt sich aber von solchen Ideen selbst wenig beeindrucken, auch wenn er Marsilius Asyl einräumt.

 

Von den Römern nicht mehr unterstützt und von angevinischen Truppen bedroht, muss der frischgeschaffene Kaiser Rom bald wieder velassen und die Heimreise antreten. In deutschen Landen reißen das Interdikt und die Spaltung der Gläubigen samt Zwangsmaßnahmen des Kaisers die Schar der Gläubigen auseinander.

 

1329 wird die Wittelsbacher Herrschaft geteilt, die Pfalzgrafschaft bei Rhein wird dabei um die Oberpfalz vergrößert und die Kurwürde soll abwechselnd mal dem einen, mal dem anderen Familienzweig zufallen.

1330 einigt sich Ludwig mit den Habsburgern, dass beim Tod des erbenlosen Fürsten von Tirol/Kärnten er Tirol und sie Kärnten erhalten sollen.

 

1332 schließt Luzern erneut ein Bündnis mit den Waldstätten. Dadurch, dass in diesem abgelegenen Gebiet die landesherrliche Einbindung fehlt, wird nun nach und nach auch die Bindung an das Reich geringer werden.

Bis 1335 erwirbt Johann den größten Teil Schlesiens von Piastenherzögen dort für Böhmen,

 

Wie sein Vorgänger vertritt Ludwig ein eher rückwärtsgewandtes Kaisertum. Der Konflikt mit der französischen Krone und dem Papst führt zu ständischen Versammlungen, die den König und Kaiser abstützen. Der Kurverein von Rhense (Bischöfe, Städte, Kurfürsten in getrennten Versammlungen) beschließt darüber hinaus 1338 die Unabhängigkeit eines mehrheitlich gewählten Königs von päpstlicher Anerkennung. Zugleich erklärt Ludwig die Bindung des Kaisertums an das "römische" Königtum.

Er kann sich mehr oder weniger ein Stück weit auf Marsilius von Padua und die dissidenten Franziskaner William of Ockham und Michael von Cesena berufen.

 

In Tirol/Kärnten ist das Görzer Geschlecht 1335 ohne männlichen Nachfolger und die Habsburger übernehmen Kärnten. In Tirol aber bleibt die Tochter Margarethe ("Maultasch") mit ihrem Gemahl Johann Heinrich von Luxemburg/Böhmen, dem Bruder Karls, an der Macht. 1341 verjagt sie ihn, offiziell wegen Impotenz, zusammen mit ihren adeligen Untertanen. Der Kaiser erklärt eigenmächtig und ohne kirchlichen Beistand die bisherige Ehe für nichtig, und sie heiratet nun skandalträchtig den ältesten Wittelsbacher Königssohn Ludwig (I.) von Brandenburg. 1342 exkommuniziert Papst Clemens VI. das Paar, insbesondere um dem Kaiser zu schaden.

 

1344 macht der Papst Prag zum Erzbistum und gliedert das neue Gebiet im Umfang von Böhmen damit aus dem Erzbistum Mainz aus. 1346 ersetzt er den Mainzer Erzbischof Heinrich von Virneburg durch Gerlach von Nassau, einen Gefolgsmann Karls.

 

1346 fordert Balduin von Ludwig die Ablehnung der Ehe von Margarethe ("Maultasch") und die Unterwerfung unter den Papst. Nachdem der sich weigert, beruft Balduin im Einvernehmen mit Papst Clemens VI. eine Versammlung der Kurfürsten, zu der allerdings der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Brandenburg nicht erscheinen. Karl wird in Rhens zum römischen König gewählt und in Frankfurt gekrönt, sieht sich aber immer noch einer starken wittelsbachischen Streitmacht gegenüber und verfügt vor allem über Böhmen.

 

Karl IV. bittet den Papst nicht um Approbation, sondern nur um Kenntnisnahme. Philippe VI. erkennt ihn sofort an. Vater Johann ist in seinem Heer, um die Invasion von Edward III. in der Normandie aufzuhalten. Das französische Ritterheer scheitert in Crécy, wo neben vielen anderen auch der blinde Johann von Böhmen fällt. Karl kann entkommen und wird im November 1346 in Bonn gekrönt. In seiner "Autobiographie" lautet das so: So schritten die Kurfürsten unverzüglich zur Wahl und wählten den Markgrafen Karl von Mähren unter glücklichen Vorzeichen zum römischen König. (in: Monnet, S.43)

 

Kaiser Ludwig verunglückt und stirbt 1347 auf der Bärenjagd in der Nähe von München. Die Wittelsbacher können seinen Nachfolger in der Familie, Ludwig V. von Brandenburg, nicht als König aufbieten, da er exkommuniziert ist. Einige Kurfürsten unter Wittelsbacher Führung tragen deshalb Edward III. die Königswürde an, um Karl IV. zu verhindern. Er wird von vier Kurfürsten gewählt, muss sich dann aber wegen des Krieges mit der französischen Krone wieder zurückziehen.

Inzwischen hat Karl einen Hochstapler, den "falschen Waldemar", in Brandenburg unterstützt, um dort die Position der Wittelsbacher zu unterminieren.

Januar 1349 wird dann Graf Günther von Schwarzenburg von vier Kurfürsten gewählt, darunter der abgesetzte Erzbischof von Mainz. Im Mai besiegt der Luxemburger Karl von Mähren den Grafen in einer Schlacht bei Eltville und der lässt sich daraufhin seine Ansprüche für 20 000 Silbermark abkaufen.

 

***Karl IV. (1346-78)***

 

Der böhmische Luxemburger Karl IV. wird im Konflikt mit den Wittelsbachern und Habsburgern König, vom Papst gefördert. Er wird expansive Hausmachtpolitik betreiben, kann dann Mähren, Schlesien und die beiden Lausitze unter der böhmischen Krone vereinen und vorübergehend Brandenburg erwerben. Darüber hinaus wird er seinen Machtbereich bis zum Main und in die Oberpfalz ausdehnen. Am Ende beherrscht er direkt fast ein Viertel des Reichsgebietes. Gnadenlose Machtgier als Triebkraft der Geschichte.

 

Zunächst lässt er sich 1347 als böhmischer König krönen und garantiert dem böhmischen Adel seine Vorrechte. Darauf gründet er 1348 in Prag die erste Universität im Reich mit dem Kanzler Erzbischof Parduwitz. Im selben Jahr schafft er ein Bündnis mit Edward III., Reflex der englischen Erfolge auf dem Kontinent.

 

Ansonsten ist Karl IV. in seinen ersten Regierungsjahren hauptsächlich damit beschäftigt, seine böhmischen Kernlande zu stabilisieren und zu erweitern. Nach Schlesien erwirbt er das Fürstentum Lausitz, und es werden Gebiete in Pfalz-Neuburg eingegliedert. Derweil macht die Pest einen Bogen um Böhmen, und die Silberminen von Kuttenberg und vom Erzgebirge bringen erhebliche Einnahmen. Die Verwaltung wird durch eine immer größere Kanzlei betrieben.

 

 

1349 heiratet Karl Anna von der Pfalz und kann sich dann 1350 mit den Wittelsbachern einigen. Schon 1349 holt er die Königswahl in Frankfurt noch einmal nach und lässt sich dann von seinem Großonkel Balduin von Trier in Aachen krönen. Der kümmert sich dann bis zu seinem Tod 1354 um das Reich.

Der Aufbau der Macht Karls wird allerdings durch enorme Summen erkauft, die fast zwei Millionen Gulden erreichen, alleine 900 000 Gulden sollen an die Kurfürsten geflossen sein. Damit verschuldet sich der römische König dauerhaft.

Er muss in den ersten drei Jahren seiner Regierung alles verpfänden, was sich zu Geld machen lässt, um seine Versprechungen an die einzulösen, die ihn (auch) deshalb gewählt haben. In den nächsten zwei Jahrzehnten wird er die Pfänder zurückkaufen, wofür Städte und Juden zahlen werden.

 

Zwischen 1353 und 1355 werden die durch Heirat erworbenen Gebiete zwischen Prag und Nürnberg erweitert und direkt der Krone unterstellt.

 

Im Herbst 1354 reist Karl mit rund 300 Rittern nach Italien zur Kaiserkrönung, wofür unter anderen Nürnberg hunderttausend Gulden vorher aufbringt. Mailand zahlt ihm 150 000 Gulden und bekommt dafür den Titel des Reichsvikariats, und dort wird er dann auch zum italienischen König gekrönt. In Pisa zahlt man ihm 60 000 Gulden, und unter päpstlichem Druck zahlt ihm Florenz noch einmal   100 000. Über Siena geht es dann nach Rom, wo er in Abwesenheit des Papstes 1355 zum Kaiser gekrönt wird. Wirklicher Einfluss auf Italien wird aber nicht mehr ausgeübt, das Kaisertum soll nur noch der Nachfolgeregelung dienen. Bald ist er wieder in Augsburg zurück.

Der enttäuschte Petrarca kommentiert die von Theatralik durchsetzte Romfahrt so: Du bringst schließlich die eiserne Krone und die goldene Krone heim, dazu noch den unfruchtbaren Namen der Kaiserschaft. Kaiser der Römer wirst du dich nennen lassen, der du nur König von Böhmen allein bist. (in: Monnet, S.59)

 

In der Folge regelt 1356 die Goldene Bulle das Verfahren der Königswahl ohne päpstliche Beteiligung ein wenig nach dem Vorbild der Papstwahl durch die Kardinäle. Es gilt nun die Wahl der Mehrheit. Als Wahlort wird Frankfurt, als Krönungsort Aachen festgeschrieben und als Ort des ersten Reichstages nach der Wahl Nürnberg.

Mit der Bestätigung der uneingeschränkten Nutzung der Regalien durch die Kurfürsten und ihrer fast uneingeschränkten Gerichtshoheit verbunden ist für die weltlichen Kurfürsten die Erblichkeit von Stimmrecht und Privilegien nach dem Prinzip der Primogenitur.

Zugleich wird nun den Städten und übrigen Fürsten jede Einung untersagt, die nicht der Aufrechterhaltung des Landfriedens dient. Sie dürfen keine Pfahlbürger mehr aufnehmen. Im Kern wird mit fast allen Bestimmungen nur bisherige Praxis festgeschrieben, was eben aber auch eine Neuerung ist.

 

Auf einem Reichstag zu Metz huldigt der Dauphin dem Kaiser für seine Dauphiné. 1361 integriert Karl Savoyen stärker dem römisch-deutschen Reichsgebiet ein und löst es so aus dem burgundischen Zusammenhang. Reichsvikar wird Graf Amadeus VI. von Savoyen. 1365 lässt er sich dann zwar in Arles zum König des Arelat krönen, was aber wenig handfeste Folgen hat. Dafür trifft er sich in Avignon mit Papst Urban V., um mit ihm Unterstützung für dessen Plan zu verabreden, nach Rom zurückzukehren.

 

Die Pfalzgrafschaft bei Rhein erhält die eigenständige Kurwürde, gewinnt ihren Reichtum aus den Zöllen vor allem und modernisiert mit der Residenzstadt Heidelberg ihre Verwaltung.

1363 übergibt Margarethe Maultasch Tirol, nachdem Ehemann und Sohn gestorben sind, an Rudolf IV. von Österreich. Im selben Jahr heiratet Karl IV. mit Elisabeth die Alleinerbin des Herzogtums Pommern. Derweil kommt es um Brandenburg zum Erbfolgestreit unter den Wittelsbachern, den Karl schlichtet, wodurch er Ansprüche erhält, falls die drei eingesetzten Erben kinderlos sterben. Otto V. zieht er dann an den Prager Hof und verheiratet ihn mit seiner Tochter Katharina. Der König übernimmt immer deutlicher das Regiment in Brandenburg.

 

Die Städte Metz, Toul und Verdun sind zwar Suffraganbistümer von Trier, geraten aber zunehmend unter französischen Einfluss, der bei Metz zumindest das Umland betrifft. 1367 macht Karl Toul zur freien Reichsstadt und ebenfalls 1374 Verdun, was aber die Entwicklung nicht mehr aufhält.

 

1368/69 dient ein zweiter Italienzug dazu, Urban V. in Rom zu etablieren. Kaum ist der Kaiser wieder abgezogen, nicht ohne Ämter und Rechte teuer in Norditalien zu verkaufen, muss der Papst aber im Sommer 1370 wieder Rom verlassen.

 

Karls Politik steht in Konkurrenz zu denWittelsbachern und Habsburgern und im Gegensatz zu den Städten, denen (siehe oben) Zusammenschlüsse verboten werden. Ihnen werden zudem erheblich Summen für den Kauf der Mark Brandenburg im Vertrag von Fürstenwalde 1373 auferlegt, insgesamt 500 000 Gulden. Otto behält allerdings bis zum Tode das kurfürstliche Stimmrecht. Ähnlich wie im Gebiet der heutigen Oberpfalz befestigt er seine Herrschaft mit Burgen und Landeshauptmännern und teilt sie in Altmark, Neumark und Mittelmark um Berlin.

 

1375 zieht Enguerrand de Coucy mit Söldnern aus aller Herren Länder gegen die Habsburger, um vor allem den Breisgau und den Sundgau für sich zu beanspruchen.

"Vierzig Dörfer im Sundgau wurden ausgeraubt und zerstört, hundert Einwohner von Wattwiller ohne Gnade umgebracht, Männer und Frauen ergriffen, um den Briganten zu dienen, die Franziskanerabtei von Thann bis auf die Grundmauern niedergebrannt, das Kloster von Schönensteinbach so verwüstet, dass es aufgegeben werden musste (...) Der Bischof und der Magistrat von Straßburg zahlten 3000 Florin, um die Stadt vom Angriff freizukaufen." (Tuchman, S. 252f)

In der Schweiz scheitert derweil ein habsburgisches Heer, Vorzeichen für die Schlacht bei Sempach 11. Jahre später. Und Coucy muss ebenfalls erfolglos zurück nach Hause.

 

 

Nunmehr ist die königlich-kaiserliche Kasse leer, dennoch erlegt der Kaiser die nächsten großen Summen 1376 für die Wahl des Sohnes Wenzel besonders den Städten auf. Dieser war schon 1363 zum König von Böhmen gekrönt worden. Um ihn nun zum römischen König zu machen, muss er an die Erzbischöfe von Köln und Trier jeweils 40 000 Gulden zahlen, 50 000 Gulden an den Pfalzgrafen. Insgesamt muss der Kaiser Pfänder für eine Viertelmillion Schulden geben. Erst danach wird Wenzel einstimmig gewählt.

 

Auch als Reaktion darauf kommt es wenig später unter Führung Ulms und seines Bürgermeisters Konrad Besserer zu einem Bündnis von 18 schwäbischen Reichsstädten, die gegen die Wahl protestieren. Wenig später kommt ein Rheinischer Städtebund hinzu. Die Bekämpfung überlässt der Kaiser abgesehen von der Verhängung der Reichsacht seinem zum Reichsverweser ernannten Sohn Wenzel, der dabei wenig erfolgreich ist. Ulm wird zusammen mit Graf Eberhard von Württemberg und den bayrischen Herzögen angegriffen, die Belagerung scheitert aber, und die Ulmer nehmen nun stolz den Bau ihres Münsters in Angriff.

 

Seit den 50er Jahren sind in der viel späteren Schweiz Zürich, Zug, Glarus, Bern und Luzern mit den Waldstätten gegen Habsburg und adelige Ansprüche überhaupt verbündet. 1361, im Konflikt mit Österreich um Tirol, bestätigt der Kaiser ihre Rechte. 1370 schließen die Waldstätten, Luzern, Zürich und Zug eine Landfriedenseinigung, in der sie zum ersten Mal als "Eidgenossenschaft" gemeinsam auftreten. Bald werden sie nun Kontakte zum entstehenden Schwäbischen Städtebund aufnehmen. Im Laufe der Zeit wird der schweizerische Städtebund ein Territorium mit Bürgern und Bauern bilden, welches dann am Ende Schritt um Schritt aus dem Reichsverband ausschert.

 

In dieser Zeit hat sich die Hanse von einer Vereinigung von Kaufleute-Genossenschaften zu einem im wesentlichen deutschen Städtebund gewandelt.

 

Mit den beiden Krönungen des Sohnes Wenzel ist dessen Erbe mit Böhmen, Mähren, der Lausitz, Schlesien und der (späteren) Oberpfalz bereits festgelegt. Der jüngere Sigismund soll Brandenburg erhalten, und Johann das Herzogtum Görlitz. Sigismund würde beim frühen Tod Wenzels fast alles erben. 

 

Der Hof Karls wird ausgebaut, aber es fehlt eine ausführliche Verwaltung. Die Ämter überdauern nicht die Person des Herrschers. Es bleibt auch bei der bisherigen kaiserlichen Reiseherrschaft.

Das Hofgericht wird kein professionalisiertes Reichsgericht wie in Frankreich und England und besitzt so nur beschränkte Bedeutung.

Die wesentlichen Einkünfte sind die Steuern der Reichsstädte und die Judensteuern, Einkünfte aus Regalien und aus dem schwindenden Reichsgut. Wichtiger sind die Einkünfte aus dem Hausgut.

Staatlichkeit entwickelt sich nicht im Königtum des Reiches, sondern - allerdings langsam - in den Fürstentümern, nicht zuletzt auch in Böhmen.

 

1376 bilden 14 oberschwäbischen Reichsstädte, darunter Biberach, Isny, Konstanz, Lindau, Memmingen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Überlingen und Ulm unter der Führung Ulms einen Städtebund insbesondere gegen die kaiserlichen finanziellen Ansprüche, die in Pfändungen resultieren. Im folgenden Jahr trittt Dinkelsbühl bei, gefolgt von Rothenburg, Schweinfurt und Windsheim. Die Städte siegen bei Reutlingen über Ulrich von Württemberg. In der Folge schließen sich auch Nürnberg, Regensburg und Augsburg an.

 

1377/78 ist der Kaiser in Paris und gibt praktisch Burgund abgesehen vom abgetrennten Savoyen auf, vielleicht um französische Rückendeckung für das Ziel des Gewinns Ungarns zu erkaufen, wo die Tochter des erbenlosen Königs mit seinem Sohn Sigismund verlobt ist. Die Dauphiné wird einem Reichsvikariat der französischen Krone unterstellt, welches der älteste Sohn des französischen Königs erben darf.

1378 fehlt dann kaiserlicher Einfluss gegen die Doppelwahl von Papst Urban VI. in Rom und von Clemens VII. in Avignon, der Beginn des großen Schismas der Kirche.

 

 ***Wenzel (1378-1400)***

 

Wenzel spricht Lateinisch, Französisch, Deutsch und Tschechisch. Er gilt als einer, "der in schlechter Gesellschaft wilde nächtliche Gelage feierte, in Bürgerhäuser einbrach, um die Frauen zu vergewaltigen, der seine eigene Frau in einem Bordell leben und einen Koch verbrennen ließ, weil der ihm eine angebrannte Mahlzeit serviert hatte. (...) er verbrachte Monate in den Wäldern und in Jagdhäusern und vernachlässigte die Regierungsarbeit (...) er hielt sich nur noch in Prag auf und vernachlässigte das Kaiserreich." (Tuchman, S.435)

 

1381 bilden zusammen mit anderen Frankfurt, Mainz, Worms, Speyer und Straßburg einen Rheinischen Städtebund, der sich dann mit dem Schwäbischen verbündet. Man kämpft gegen miteinander verbündete (Kur)Fürsten.

 

1383 versucht Wenzel in Nürnberg einen Landfrieden durchzusetzen, der Städtebünde untersagt. in der folgenden Zeit nimmt er eine schwankende Haltung zu Städten und Fürsten ein. 1385 Bündnis des Süddeutschen Städtebundes mit eidgenössischen Städten.

 

Bruch mit den süddeutschen Städten, die die Eidgenossen nicht unterstützen, sondern sich mit dem Habsburger einigen. 1386 Niederlage des habsburgischen Ritterheeres unter Leopold von Habsburg gegen die Eidgenossen in der Schlacht von Sempach, bei der der Habsburger mit 900 Mitgliedern der habsburgischen Vorhut stirbt.

Die Niederlage wiederholt sich 1388 bei Näfels noch einmal. Basel beginnt sich aus habsburgischer Herrschaft zu lösen. Im Sempacher Brief von 1393 wird aus der Eidgenossenschaft deutlicher auch ein militärisches Bündnis.

 

Der Luxemburger Sigismund heiratet 1387 Maria von Anjou-Ungarn und braucht dann die Unterstützung seines Bruders Wenzel, um sich dort durchzusetzen.

 

1387 ruft Wenzel die süddeutschen Städte zu seiner Unterstützung gegen die Fürsten, die ihn absetzen wollen, nach Nürnberg. Den Fürsten ist er derzeit zu städtefreundlich. 39 Städte bieten ihre Unterstützung an und bekommen dafür die Anerkennung ihrer Privilegien.

Der Städtebund nimmt den von Bayern bedrohten Erzbischof von Salzburg auf, der darauf vom Bayernherzog auf Burghausen eingesperrt wird, was Krieg auslöst, den der König mit der Reichsacht gegen den Baern begleitet.

 

Anders als die Schweizer unterliegen die schwäbischen Städte 1388 in der Schlacht bei Döffingen dem Grafen Eberhard II. von Württemberg, Pfalzgraf Ruprecht II., dem Burggrafen von Nürnberg und anderen, und ein Jahr später unterliegen die rheinischen Städte bei Worms dem Pfalzgrafen. Im Landfrieden von Eger setzt der König das Ende der Städtebünde durch.

Anders als in der Schweiz setzen sich damit in Süddeutschland (abgesehen von einem Teil der Reichsstädte) die entstehenden fürstlichen Landesherrschaften nach und nach durch.

 

1389 führt ein Priester eine Prozession durch das jüdische Viertel von Prag, wird von einem jüdischen Kind mit Steinen beworfen, worauf Einwohner der Stadt dreitausend Juden töten. (Tuchman, S.436)

 

Wenzel kümmert sich immer weniger um das Reich und setzt 1396 über die Köpfe der Kurfürsten hinweg seinen Bruder Sigismund als Reichsvikar ein. Der Pfalzgraf Ruprecht III. organisiert mit den Erzbischöfen von Mainz und Köln Widerstand gegen Wenzel.

 

***1400-1410 Ruprecht***

 

1400 kommen Sachsen-Wittenberg und Trier zum gegen Wenzel gerichteten Bündnis hinzu. In Oberlahnstein wird Wenzel als unwürdig abgesetzt und der Wittelsbacher "gewählt". Aachen und Frankfurt bleiben ihm versperrt, letzteres pflegte sein gutes Verhältnis zu Wenzel und Böhmen aus wirtschaftlichen Gründen, gibt dann nach einer Weile aber nach.

1401 scheitert ein Italienzug an mangelnden Finanzen und einer militärischen Niederlage gegen Mailand.

1403 erkennt ihn der Papst Bonifaz IX. an. Wenzel kann sich in Böhmen halten.

 

Ruprecht gelingt es nicht, eine größere Zahl von Fürsten an seinen Hof zu binden. Das Hofgericht ist sehr aktiv, es gibt sehr viele schriftliche Urkunden und zunehmend mehr gelehrte Juristen in der Kanzlei.

 

1405 schließen sich der Mainzer Erzbischof, Baden, Württemberg und 17 schwäbische Städte zum Marbacher Bund gegen Ruprecht zusammen, von dem erhebliche finanzielle Forderungen erwartet werden. Ein Krieg kann aber vermieden werden.

 

1409 wendet Ruprecht sich gegen die Autorität des Konzils von Pisa. Der Mainzer Erzbischof versucht seine Absetzung zu erreichen. 1410 stirbt der König verarmt auf Landscron bei Oppenheim. Die Pfalzgrafschaft wird unter seinen vier Söhnen aufgeteilt.

 

***1411-37 Sigismund***

 

Der Bruder von Wenzel wird 1378/79 Kurfürst von Brandenburg. 1387 heiratet er Maria von Ungarn und wird König von Ungarn, nachdem er sich gegen den ungarischen Adel durchgesetzt hat.  1388 verpfändet er Brandenburg an die Zollern (den Burggrafen von Nürnberg) und gibt sie ihnen dann 1411 als Lehen.

1396 Niederlage in der Schlacht von Nikopolis. Kämpfe auf dem nördlichen Balkan.

1411 Wahl zum römischen König, nachdem er den Burggrafen Friedrich von Nürnberg für sich gewonnen hat und dieser wiederum den Erzbischof von Trier und den Pfalzgrafen. Mainz und Köln wiederum wählen den Markgrafen Jobst von Mähren, der allerdings bald stirbt.

 

1414-18 Konzil von Konstanz

1419-36 Hussitenkriege. 1420 siegen die Hussiten über ein Ritterheer unter Sigismund. Sie unternehmen nun Expeditionen bis nach Ungarn, Bayern und Preußen. Dabei entwickeln sie den Kampf aus Wagenburgen und werden mit zunehmendem Gebrauch von Handfeuerwaffen immer schlagräftiger.

Nach dem Ende der Kriege erkennen die Böhmen ihn als König an.

 

1431 Italienzug, Unterstützung durch Filippo Maria Visconti,

1433 Kaiserkrönung

 

***1438-39 Albrecht II.***

 

***1440-93 Friedrich III.***

 

1446 Teilung der habsburgischen Stammlande. Kaiser Friedrich III. behält Steiermark und Kärnten, Sigismund bekommt Tirol, Vorarlberg und das Rheintal, Albrecht die Vorlande: Schwaben, Oberrhein, Schweizer Besitzungen.

1453 Der angeschlagene Kaiser verleiht sich und Albrecht (der steirischen Habsburger-Linie also) den erblichen Titel eines Erzherzogs

1456 zieht sich Albrecht nach Niedserösterreich zurück und zwei Jahre später übergibt er Sigismund alles

 

***1486-1519 Maximilian I.***

 

Maximilian will eine Stärkung der königlichen Zentralgewalt als wichtigstes Ziel einer Reichsreform, seine Gegner in den Reichsständen wollen ein oligarchisches Reichsregiment mit möglichst viel Macht der Fürsten.

 

Auf einem Reichstag zu Worms 1495 kommt es zur  Verkündigung des Ewigen Landfriedens und zur Einrichtung eines von der königlichen Gewalt relativ unabhängigen Reichskammergerichtes, was die Rezeption römischen Rechtes in deutschen Landen forciert. Beschlossen wird auch die Schaffung des Gemeinen Pfennigs als unmittelbarer Reichssteuer (Vermögens- und Kopfsteuer) dafür. Vor allem im rechtsrheinischen Raum versuchen Prälaten, Ritter und Städte die Zahlungen zu vermeiden oder zu verzögern.

 

Fortsetzung des Reichstages 1498 in Freiburg/Breisgau. Es werden u.a. Polizeigesetze beschlossen: Kleiderordnung, Maßnahmen gegen Bettelunwesen, den arbeitsfähigen Bettlern sollen die Kinder weggenommen werden, um sie im Handwerk oder anderer Arbeit unterzubringen. Zudem Bekämpfung der Zigeuner, die als türkische Spione (!) ausgewiesen werden sollen,  und der Weinpanscherei. Unterstützung seiner Kriegspläne gegen die französische Krone bekommt er nicht über die in Worms bewilligten 150 000 Gulden hinaus.

 

Nach dem Schwabenkrieg 1499 scheiden die Orte der Eidgenossenschaft, Uri, Schyz, Unterwalden, Zürich, Bern, Luzern, Zug und zudem Glarus aus dem Reichsverband aus, was dann 1648 im Westfälischen Frieden auch rechtlich geklärt wird.

 

 

Deutsche Fürstentümer

 

Inzwischen gliedert sich die deutsche Herrenschicht in den niederen Ritteradel, die Grafen und Herren des nichtfürstlichen Hochadels und die klar abgegrenzte Gruppe der Fürsten. Letztere zeichnen sich auch durch Ehrenämter beim königlichen Hof, durch die Anrede "hochgeboren" (illustris) und das Recht aus, nur von Fürsten vor Gericht geladen zu werden und nur von ihnen bzw. dem König abgeurteilt zu werden.

 

Einen einheitlichen "Stand" der Fürsten gibt es letztlich nicht. Sie sind von der kleinen Abtei bis zu den Fürsten Bayerns sehr unterschiedlich mächtig und reich und streiten unentwegt um eine innere Rangordnung, die sich weiter auch als Sitzordnung zu erkennen gibt. Habsburger, Wittelbacher und Luxemburger zählen zu den mächtigsten Dynastien und wechseln sich auf dem Königsthron ab, zu den reichsten Dynastien gehören die Herzöge von Sachsen, von Tirol-Österreich, von Bayern-Landshut und die Pfalzgrafen bei Rhein.

Rangordnung bestimmt auch die Heiratspolitik: Ein rangniedriger Ehemann für die Tochter hält die zu zahlende Mitgift niedrig, eine ranghöhere Frau für den Sohn steigert den Gewinn aus der Heirat. Der Herr der Dynastie hat das Recht, über das Niveau der Eheschließungen seines Hauses, also auch seiner nahen Verwandten, zu wachen.

 

Der Fürst ist Herr wie andere Herren über seine Besitzungen und Herr vermittels der ihm vom König verliehenen Regalien, zum Beispiel der Gerichtshoheit und vermittels der ihm von den Ständen zugestandenen Zusatzeinnahmen. Er ist es vor allem aufgrund seiner Familienzugehörigkeit und der dort vereinbarten Erbfolge. Zu allererst legitimiert sich seine Herrschaft aber, weil sie wie die eines Königs gottgewollt ist, religiös. Wenn er klug ist, hört er auf seine Räte, die Spitzen der sich entwickelnden Verwaltung und die ständischen Vertreter, aber er muss das nicht tun. Im Rahmen seiner Machtvollkommenheiten kann er seine Herrschaft auch immer auf ein System von Befehl und Gehorsam gründen. Das betrifft seine Gemahlin, seine Kinder, den ganzen Hof und soweit rechtlich gegeben das ganze "Land". 

 

Im 15. Jahrhundert nimmt die Erwartungshaltung zu, dass er ein guter, gütiger und effizienter Landesvater sein sollte, der vor allem wie es Herrenpflicht seit dem frühen Mittelalter ist, Witwen, Waise, Kinder und Arme zu schützen hat ebenso wie Wege und Straßen für durchziehende und zureisende Einheimische und Fremde sicher und frei halten. Er soll leutselig und gütig sein in Gruß und Anrede, und seinen armen Hörigen Gehör schenken, wenn sie in Not sind. (Levolds Chronik der Grafen von Mark von 1347). Viel Verpflichtung auf ein Gemeinwohl klingt da noch nicht durch, im wesentlichen soll der Fürst auf seine Eigeninteressen achten, nicht zuviel Schulden machen, sich nicht zuviel amüsieren oder zu viel Alkohol trinken, damit er morgens seinen Regierungsgeschäften zeitig nachgehen kann.

 

Wie die Wirklichkeit aussehen kann, zeigen die mutigen Forderungen seiner Räte an Herzog Johann II. von Kleve von 1486:

"Unter anderem drängten sie darauf, dass er nicht einfach ohne Grund Amtsleute ab- und einsetze, dass er morgens so früh aufstehen solle, um ab acht Uhr mit den Regierungsgeschäften beginnen zu können. Sie ermahnten den Fürsten, sich abends spät und nachts nicht länger allein oder nur mit einem Diener in der Stadt herumzutreiben und sich nicht mehr mit schlechter Gesellschaft abzugeben. Dem Ansehen des Fürsten schade es weiterhin sehr, dass er heimlich und öffentlich spiele und dabei nicht nur viel Geld verliere, sondern auch unzüchtige Worte gebrauche und fluche. Für den Fall, dass Herzog Johann diese und andere Verhaltensweisen nicht abstelle, drohten die Räte damit, geschlossen das Land zu verlassen." (Spieß2, S.31)

 

Ähnliche Ermahnungen gibt es viele und sie betreffen neben der Alkoholsucht auch die Verfressenheit von Fürsten, ihre Spielsucht, die Beziehungen zu Konkubinen und überhaupt außereheliche Vergnügungen. Jenseits davon lernen Hochadelige bereits seit dem 12. Jahrhundert einen Kodex an höfischen Manieren, die vom Verhalten beim Essen bis zur Geschicklichkeit beim höfischen Tanz reichen und die im deutschen Raum nur langsam mehr oder weniger praktiziert werden.

Neben den sportiven Sphären des Kämpfens und der Jagd steigen die Erwartungen an Fürstensöhne, das Lesen und Schreiben so zu erlernen wie als ein frühes Beispiel Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der sogar imstande gewesen sein soll, lateinische Texte zu lesen.Von dem 1455 geborenen Grafen Eberhard von Württemberg schreibt sein Hauslehrer, er habe immerhin deutsch lesen und schreiben gelernt. Das Gespräch mit seiner kein Deutsch sprechenden Gemahlin Barbara Gonzaga fiel dann aber aus, da er dafür umgekehrt weder Italienisch noch Latein lernen möchte.

Oft aber müssen für Fürsten noch Vorleser und Übersetzer einspringen.

 

Da Fürstentümer sozusagen im Familienbesitz sind, sind sie grundsätzlich an die legitimen Söhne nach deren Geburtsrang vererbbar, was zu ihrer Aufteilung im Erbfall führt, etwas, was im späten deutschen Mittelalter häufig der Fall ist. Um das bei vielen männlichen Nachkommen in Grenzen zu halten, werden zum Beispiel zwei Söhne des Markgrafen Jakob I. von Baden in einer Hausordnung von 1453 für eine geistliche Karriere bestimmt und erhalten dafür eine Leibrente, die wegfällt, wenn sie mehr als 2000 Gulden an jährlichem Einkommen aus Pfründen erreicht haben. Unter den drei übrigen Söhnen wird das Fürstentum aufgeteilt. Töchter werden entweder verheiratet oder werden ins Kloster geschickt mit der Möglichkeit, dort am Ende Äbtissin zu werden. (Spieß2, S.34) Dass nicht alle Töchter verheiratet werden können, liegt oft auch daran, dass zu viele Mitgiftzahlungen das Fürstentum ruinieren könnten.

Eine Möglichkeit, ein Fürstentum zusammenzuhalten, ist der Erbverzicht von Söhnen (und Töchtern), der allerdings vom Familienoberhaupt oft teuer erkauft werden muss. Ist die Situation vor allem bei wenig Erben günstig, kann auch ein Hausvertrag geschlossen werden, der im Ergebnis die Unteilbarkeit des Fürstentums festlegt.

 

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Das Protzen mit sexueller Potenz bzw. Attraktivität, Macht und Reichtum ist nicht gerade christlich, aber wohl bei vielen Menschen eher üblich. Bei den deutschen Fürsten wie bei anderen scheint es sehr verbreitet gewesen zu sein. Es dient dem eigenen Selbstverständnis wie dem Konkurrenzkampf untereinander. Dem originären Protz dient nichts mehr als die Schatzbildung, die längst nicht mehr zuvörderst als in Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen und vielem mehr geronnene Geldreserve funktioniert, sondern als Zurschaustellung von Macht bei jeder geeigneten Gelegenheit. Bevor sie in Notfällen ganz weggegeben werden, werden Stücke davon vorher als Pfänder eingesetzt.

Schätze können Beutegut sein, Geschenke, Bezahlungen oder den Brautschatz umfassen. Das meiste davon wird nicht benutzt, sondern nur zur Schau gestellt und umfasst dann nicht den getragenen Schmuck oder das genutzte kostbare Tafelschirr. Davon unterscheiden sich die getragenen Prachtkleider und der Kopfputz mit ihren Gold- und Silberstreifen, den Edelsteinen und Perlen, mit denen sie durchwirkt und die darauf appliziert sind.

Im Spätmittelalter nimmt die Bedeutung kunsthandwerklicher Produkte in den Schatzkammern zu, wobei es zu immer mehr Kitsch und fürstlichen Geschmacksverirrungen kommt. Ursachen sind der Drang nach Originalität und die zunehmende Neigung für das Exotische. Da gerade auch Kitsch und Schund mit den Moden ihr Gesicht ändern, werden Edelmetalle schon mal eingeschmolzen und in neue Formen gebracht.

Schätze sind vor allem zum Vorzeigen bei erlauchten Gästen gedacht. Sie werden zu diesem Zweck in Kredenzen ausgestellt. Einzelne in Geld oder symbolischem Wert besonders bedeutende Stücke werden zu unveränderlichen und unveräußerlichen Hauskleinodien erklärt, von denen einige sich bis heute erhalten haben.

 

 

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Im Unterschied zum römisch-deutschen Königtum sind die Fürstentümer mit unterschiedlichem Tempo dabei, Elemente von Staatlichkeit aufzubauen. Da wird der situativ einberufene Rat zu einem täglich zusammentretenden, allerdings ohne klare Abgrenzung von Ressorts. Immerhin werden dabei "Gelehrte", also Juristen immer wichtiger, was auch Bürgerlichen den Zugang ermöglicht. Es handelt sich noch nicht um ein richtiges Kabinett neuzeitlichen Zuschnitts, aber es hat schon einen ersten Herrn im Rat, den zweiten nach dem Fürsten mit zunehmenden Kompetenzen, aber noch keinen Favoriten oder Günstling, wie er schon früher im kastilischen Königreich auftrat. Die Rolle der Kleriker nimmt hier ab, und sie tauchen oft nur noch deshalb auf, weil sie zugleich Juristen sind.

 

Die Kanzleien sind im 15. Jahrhundert stärker professionalisiert, führen Register der Urkunden und beginnen am Ende des Mittelalters mit papiernen acta auch jenseits des mittelalterlichen Urkundenwesens. Diese neuartige Kanzlei reist nicht mehr mit dem Fürsten.

Während das Siegel noch von einem Mitglied des fürstlichen Rates verwaltet wird, wird der Chef der Kanzlei als Kanzler der wichtigste Ratgeber des Fürsten. Die Kanzlei wird immer weniger mit Klerikern bestückt, sondern mit weltlichen Juristen, die nun eine professionalisierte politische Karriere machen. Diese Leute kann man nicht mehr mit kirchlichen Pfründen ausstatten, sondern sie müssen besoldet werden. Erst damit entsteht dann auch ein modernes Beamtentum.

 

Diese hohen Beamten mögen zwar aus dem Bürgertum kommen, aber sie unterscheiden sich von den niederen Beamtenscharen einer späteren Neuzeit. Sie identifizieren sich nicht nur mit den fürstlichen Interessen, aus denen dann langsam staatliche werden, sondern streben nach Möglichkeit "aristokratische" Lebensformen an und verkehren oft lieber mit hohem Adel als mit dem übrigen Bürgertum.

 

Es gibt Beamte im Regierungsapparat, Amtsleute in den Ländereien, Land-Rentmeister als Zwischeninstanz. "Die überwältigende Mehrzahl der Inhaber dieser noch undifferenzierten Ämter waren Adlige mit Sitz auf einer Burg, sie erhielten ihr Amt im Dienstverhältnis, als Lehen oder Pfand." (Fuhrmann in Dirlmeier, S.232)

 

Die Einnahmen der Fürsten bestehen dabei noch teilweise aus Naturalabgaben. "Der Vogt zu Celle verkauft Roggen und Weizen nach Lübeck, um hier Tuche, aber auch frischen Käse und Heringefür den Hofbedarf einzuhandeln; er gibt vom Bedevieh dem Schuhmacher Tierhäute und verrechnet sie mit fertigen Schuhen." (Schubert, S.34)

Aber der Anteil der Einnahmen in Geld nimmt im 15. Jahrhundert deutlich zu. Dabei taucht häufiger das Wort Steuer auf, aber sie findet nicht regelmäßig statt. Im Wort Bede ist mit Bitte noch die Vorstellung enthalten, dass es jeweils um begründete Einzelfall-Forderungen geht. "Langsam bildeten sich Fälle wie Lösegeldzahlung für den Landesherrn, die Ausstattung bei der Heirat der ersten Tochter, in der Hauptsache aber militärische Notwendigkeiten als Gründe für die Bewilligung  außerordentlicher Steuern für die Stände heraus." (Fuhrmann in Dirlmeier, S.235).

 

Dabei gibt es allerdings keine zentrale Kasse und keine ordentliche Buchführung von Einnahmen und Ausgaben, wie sie die deutschen Städte längst kennen. Und es gibt auch kaum ein Bewusstsein von einem zu finanzierenden Staat, fast die Hälfte der Einnahmen dienen oft immer noch der schieren Hofhaltung, also dem großen Haushalt des Fürsten, seiner Familie und Umgebung.

 

1435 gewähren die Stände Herzog Otto Cocles von Braunschweig-Göttingen folgendes in der Zusammenfassung von Ernst Schubert: "Drei Kämmerer und zwei Kammerknechte braucht der Fürst, wobei einer der Knechte die Kleinodien zu bewahren hat und der andere auch auf Reisen den Herrn begleitet. Ein Schneider gehört ebenso zum Haushalt wie ein Gärtner und wie der erst auffallend spät genannte Kaplan. Ein >reitender Koch< hat ebenfalls den Fürsten zu begleiten, der sich mit drei Pfeifern, die unter sich noch einen Knecht haben, nicht nur Unterhaltung, sondern in der Öffentlichkeit angemessene Aufmerksamkeit sichert. Zwei Stallknechte und ein Stalljunge sorgen für einen herrschaftlichen Marstall, in dem nur drei Hengste stehen. Für die Jagd braucht der Fürst einen berittenen Jäger und einen >kleinen Waidemann<, jeweils für die hohe und niedere Jagd." (Schubert, S.37) Dazu kommen allerbeste Kleidung, Geschenke und Trinkgelder für reisendes Unterhaltungspersonal.

 

Dazu kommen die Ausgaben für Fehden, also für hunderte Militärs, und im Fall der Niederlage für Lösegelder. Natürlich gibt es bei Sieg Beute und wiederum Lösegelder, die man einnehmen kann. Das Aufgebot der Vasallen bleibt immer noch der Kern des Heeres, auch wenn es finanziert werden muss. Das Lehenswesen wird zunehmend auf das Fürstentum und nicht nur auf den Fürsten als Person bezogen (Spies) und dient so Vorgängen der Territorialisierung.

 

Geistliche Fürstentümer liegen durch das ganze späte Mittelalter miteinander und mit benachbarten weltlichen Fürsten im Streit. Konfliktmaterial bieten Überschneidungen: Die Mainzer Jurisdiktion reicht in welfische, wettinische und hessische Herrschaften hinein; umgekehrt gehört die Landgrafschaft Thüringen kirchlich zu Mainz, Magdeburg, Halberstadt und Würzburg.

Im Nordosten des Reiches kommt es dabei teilweise zu einem "landesherrlichen Kirchenregiment" (Schubert), überall aber wenigstens zu Tendenzen in diese Richtung. Dabei geht es nicht mehr um Religiöses und kirchliche Interna, sondern um die Ausnutzung vom Kirchenämtern als Pfründen, mit denen Fürsten Personalpolitik betreiben können.Immer mehr Pfarreien werden nicht mehr vom Bischof selbst besetzt.

 

Wenn hier für das Mittelalter gelegentlich von Ständen die Rede war, so ist das doch erst im 16. Jahrhundert als deutsches Wort bezeugt. Es ist dann eine Lehnsübersetzung des lateinischen status, der die ordines abgelöst hat. Das zeigt das Maß an Unklarheit im allgemeinen Bewusstsein. Das, was in der frühen Neuzeit dann als Stände bezeichnet wird, taucht zuvor nur in der Bezeichnung einzelner von ihnen auf, so wie im Begriff von der Ritterschaft (mannschaft) oder in der Zusammenfassung der Stände als landschaft.

Ständische Versammlungen sind Vertretungen einzelner Stände, dabei je nach Fürstentum unterschiedlich zusammengesetzt, und sie nehmen zum Beispiel die Städte aus, die sich von bischöflicher Herrschaft emanzipieren oder wie die Hansestädte des Nordens große Selbständigkeit erlangen. In solchen Fällen sind Stände dann oft im wesentlichen Sache der Aristokratie, während diese wiederum in manchen Gebieten sich ständischer Verfasstheit eher entziehen möchte.

 

Stände(tage), Landtage dienen fürstlicherseits dem Bewilligen von Einnahmen, von den Ständen her gesehen dem damit verbundenen Aushandeln von Rechten. Das ist hier genauso wie schon früher in England oder Aragon und Kastilien. Die Beden (Bitten) seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert, noch von Fürsten angesetzt, dienen einer auf Personenverbände bezogenen Abgabe.  Da die Hebesätze wie bei den grundherrlichen Einnahmen fest bleiben, sinkt ihr Wert. Beden sind oft auf den Viehbesitz bezogen und werden im 15. Jahrhundert zunehmend durch Steuern abgelöst, die sowohl Vermögens- wie Verbrauchssteuern sein können, selten Kopfsteuern. Beden werden regelmäßig eingezogen, Steuern (stiure) sind zeitlich begrenzt und müssen von den Landständen genehmigt werden.

 

Mit den Steuern steigt die "politische" Bedeutung der Städte erheblich. Sie und die Stände überhaupt müssen die Steuern auch eintreiben, die Landesherren haben noch keinen Apparat dafür. Aus dem Einsammeln der Steuern wird sich dann insbesondere im 16. Jahrhundert das Recht entwickeln, bei der Verwendung der Steuern mitzubestimmen bzw. sie zu überwachen, etwas, was in Aragón zum Beispiel schon Jahrhunderte früher erreicht worden war. Nicht besteuert werden natürlich weiterhin Kirche und Adel, aber doch immerhin zunehmend deren abhängige Bauern, und das soweit möglich flächendeckend für das Fürstentum.

 

Fürstliche Städte werden zu Amtsstädten, wenn die Verwaltung von der Burg in die Stadt zieht (Schubert). Der fürstliche Zugriff auf die größeren Städte schwindet, die städtische Selbstverwaltung lässt die Rolle des Amtmanns oder Schultheißen verblassen oder ganz verschwinden wie in den Hansestädten oder den Bischofsstädten am Rhein. Die landesherrlichen Einnahmen reduzieren sich auf die grundherrlichen, während die Städte selbst erheblich mehr einnehmen. Wie selbständig Städte werden können, zeigt der über viele Fürstentümer verbreitete Hansebund. Das Maß städtischer Selbstbestimmung ist aber überall im Reich verschieden und hängt vor allem an ihrer wirtschaftlichen Macht.

 

Staatlichkeit wird in den Städten vorexerziert und dann in die Fürstentümer übernommen. "Ebenso wie die entscheidenden Innovationen des Kriegswesens von den Städten ausgingen (...), wurden auch die Anstöße einer rationaleren Verwaltung in den Städten entwickelt. Welche fürstliche Kanzlei konnte isch mit der einer größeren Stadt messen,in welchem Verhältnis stehen die bescheidenen Kanzleistubne  und >skrivekamern< der Fürsten zu dem ausladenden, 1484 erbauten Kanzleiflügel des Lübecker Rathauses?" (Schubert, S.76)

Auch das Ungeld, die Akzise, die Verbrauchssteuer wurden in großen Städten entwickelt, bevor sie die Fürsten übernehmen. Überhaupt: Das zentrale Rechnungswesen der Städte wird erst in der Neuzeit von den Fürsten übernommen werden.

 

Im 15. Jahrhundert nimmt die Tendenz zur Residenz- und Hauptstadtbildung mit der Institutionalisierung von mehr Verwaltung deutlich zu. Voraussetzung dafür ist stärkere fürstliche Kontrolle über die zur Residenz ausersehene Stadt. Das gelingt bei München und Landshut und mit der Vereinigung von Berlin und Cölln 1432. Aber noch 1484 erklären die Räte der Residenzstadt der Mark Brandenburg: Große Notdurft der Herrschaft und der Land erfordert, daß Euer Gnad mit Euerem täglichen Hofgesind und Räten die Land allenthalben besichtigt und umzoge ... das ... leichtigte die Zehrung des steten Hofs. (in: Schubert, S.78) 

 

Staatlichkeit als Scheidung in Obrigkeit und Untertänigkeit, wie es die Städte in deutschen Landen vorexerzieren, tritt noch im 15. Jahrhundert in deutschen Fürstentümern nur zögerlich auf. Dazu muss die Untertänigkeit direkt auf die Fürstenherrschaft bezogen  und Herrschaft mit Obrigkeit austauschbar werden. Gegen Ende des Mittelalters tritt dann der Fürst als Gesetzgeber auf, dessen Gesetze von den "Untertanen" einzuhalten sind, und er tritt als Steuerherr auf, der allgemeine Steuern als Regelfall erlässt.

 

Vereinheitlichung ist das Ziel auf dem Weg in solche Staatlichkeit, die sich von der individuellen Person des Herrschers und seiner Familie lösen lässt. Aber im 15. Jahrhundert gibt es oft noch vielerlei Münzen und selbst die Maße sind uneinheitlich und müssen weiter von Ort zu Ort oder Gegend zu Gegend umgerechnet werden. Erst 1502 setzt der Fürst im albertinischen Sachsen einheitliche Maße durch. "Nach der Leipziger Elle sollte hinfort gemessen, nach dem Erfurter Gewicht gewogen und nach Torgauer Kanne und Jenaer Eimer abgefüllt werden." (Schubert, S.89)

Es gibt kein einheitliches Strafgesetz in deutschen Fürstentümern, überhaupt wenig Gesetzgebung dort. Und wenn es sie gibt, fällt ihre Verbreitung schwer, oft werden sie in den Kirchen verkündet. Erst mit dem Buchdruck wird sich das ändern.

 

"Ordnung" ist das deutsche Wort für das, was Fürsten auf dem Weg in Staatlichkeit herstellen wollen. Landesfürsten betreiben gute Policey für ihr Land, erlassen "Landgebote", Verbote von Glücksspiel, Ausfuhrbeschränkungen, Biermaße, Kleiderordnungen und Höchstlöhne. Reglementierungen, wie sie schon für das Sizilien Friedrichs II. galten und in Städten längst gang und gebe sind, werden auf Fürstentümer übertragen. Viel "Ordnung" wie auch "Polizei"ordnungen, wobei Polizei ein Stück weit noch den sprachlichen Vorläufer für Politik macht, sind Vereinfachungen und Verallgemeinerungen schon bestehenden Rechtes.

 

***Das Haus Luxemburg im 13. und 14. Jahrhundert***

 

Die Luxemburger sind seit 925 Teil des römischen Reiches. Um 1080 erhalten sie den Grafentitel. Um die Burg entsteht eine Stadt, und die Einwohner werden 1175 erstmals als burgenses bezeichnet. 1244 erhalten sie Stadtrechte.

1288 Schlacht von Worringen im Zusammenhang mit dem Limburger Erbfolgestreit.

 

1292 heiratet Heinrich Graf von Luxemburg  Margarete von Brabant und beendet so eine lang andauernde Fehde. 1294 huldigt er dem französischen König.

1308 setzt Erzbischof Balduin von Trier mit Unterstützung des Mainzer Erzbischofs Peter von Aspelt (1306-20) die Wahl seines Bruders Heinrich zum König durch. Peter von Aspelt war zunächst Kanzler des Przemylidenkönigs Wenzel II. gewesen.

1310 schaltet Heinrich VII. Heinrich von Kärnten aus und Sohn Johann wird mit der Erbin der böhmischen Przemysliden Elisabeth verheiratet.

 

1313 stirbt Heinrich VII. in Buonconcento. Bis zu seinem Tod 1354 wird der Bruder von Kaiser Heinrich VII., Erzbischof Balduin von Trier, die Geschicke des Hauses Luxemburg lenken, dabei aber seine eigenen fürstlichen Interessen nicht vernachlässigen. Balduin unterstützt die Wahl des Wittelsbachers Ludwig IV. gegen den Habsburger Friedrich ("den Schönen").

 

1316 hat sich Johann in Prag durchgesetzt. Bis 1318 kommt es nach Aufständen von Teilen des böhmischen Adels zu einem Kompromiss: "Fortan musste jede allgemeine Steuer durch eine Versammlung der böhmischen Landstände genehmigt werden, und zum Heerbann durfte der König nur noch zur Verteidigung des Königreichs aufrufen." (Monnet, S.29)

 

Heinrichs Tochter Beatrix heiratet1318 den ungarischen König Robert I. von Anjou, Tochter Marie 1322 den französischen König Charles IV. ("Le Bel")

 

1316 wird Johanns Sohn Karl in Prag geboren.

 

1320 scheitert Johann dabei, die Krone Polens zu übernehmen und sie

geht an den Piasten Wladislaus I.

 

1322 kämpft Johann an der Seite Ludwigs IV. in der Schlacht bei Mühldorf. Er erhält dafür Teile Brandenburgs.

 

1324 verheiraten Johann und Philippe seinen Sohn Karl mit Blanca von Valois

 

1330 trifft Johann sich mit Ludwig in Hagenau und fühlt sich dann zu einem Italienzug berufen, an dem Sohn Karl nach seiner Rückkehr vom Hof Philippes ("des Schönen") teilnehmen soll. In Italien ist Johann mit rund 400 Rittern. 1333 kehren sie ohne Erfolge zurück.

 

Wohl  Ende 1333 macht Johann Karl zum Markgrafen von Mähren und überlässt ihm die Verwaltung Böhmens. Karl beschreibt in seiner "Autobiographie Böhmen nach seiner Rückkehr als verwahrlost, die Burgen verpfändet und selbst die Prager Burg als verfallen. Entsprechend lobt er, wie er alles wieder schön hergerichtet hat, was aber vom Vater als Eigenmächtigkeit ausgelegt wird. Der Sohn muss Böhmen wieder abgeben.

 

Um 1340 erblindet Johann zur Gänze und gibt nun Böhmen ganz an Karl ab. Inzwischen hat sich dieser mit Papst Benedikt XII. gegen Kaiser Ludwig verbündet.

 

Die Maultasch-Affaire wird ab 1341 zum Anlass für Feindseligkeiten Karls gegen den Kaiser. 1344 wird Prag Erzbistum und 1346 wird ein den Luxemburgern freundlicher Erzbischof in Mainz eingesetzt. Bevor Balduin von Trier dann seinen Neffen zum König macht, verpflichtet er ihn finanziell und politisch auf sich.

 

1346 fordert Balduin von Ludwig die Ablehnung der Ehe von Margarethe ("Maultasch") und die Unterwerfung unter den Papst. Nachdem der ablehnt, beruft Balduin eine Versammlung der Kurfürsten, zu der allerdings der Pfalzgraf bei Rhein und der Markgraf von Brandenburg nicht erscheinen. Karl wird zum römischen König gewählt.

 

Karl IV. bittet den Papst nicht um Approbation, sondern nur um Kenntnisnahme. Philippe VI. erkennt ihn sofort an. Vater Johann ist in seinem Heer, um die Invasion von Edward III. in der Normandie aufzuhalten. Das französische Ritterheer scheitert in Crécy, wo neben vielen anderen auch der blinde Johann von Böhmen fällt. Karl kann entkommen und wird im November 1346 in Bonn gekrönt.

 

Während Balduin von Trier weiter die Interessen der Gesamtfamilie Luxemburg vertritt und bis zu seinem Tod auch die des Reiches, gewinnt Wenzel von Luxemburg 1352 als Mitgift seiner Frau Johanna von Brabant dieses und das Herzogtum Limburg dazu, was aber auf den Widerstand der Herzogtümer Jülich und Geldern trifft.1354 erhebt Karl IV. Luxemburg unter seinem Halbbruder Wenzel zum Herzogtum.

 

Jülich und Geldern schlagen 1371 das luxemburgische Heer und nehmen Wenzel gefangen. Kaiser Karl IV. muss seinen Halbbruder mit 50 000 Gulden freikaufen. Wilhelm von Jülich darf nun sein Herzogtum mit dem von Geldern vereinigen. Brabant und Limburg bleiben bis 1383 luxemburgisch, bis zum Tod Wenzels. Auf diesen folgt Karls IV. Sohn.

 

Das Deutschordensland

 

Herzog Konrad I. von Masowien ruft den Ritterorden zur Hilfe, um gegen die Pruzzen zu kämpfen. 1226 privilegiert Friedrich II. den Großmeister Hermann von

Salza in der Goldenen Bulle von Rimini, 1230 überlässt Konrad im Kruschwitzer Vertrag dem Orden das Kulmer Land und zukünftige Eroberungen in Preußen. 1234 nimmt der Orden die Gebiete in der Bulle von Rieti vom Papst zu Lehen.

 

1279 beginnt der Bau der Marienburg, und 1309 wird das Ordenszentrum aus Venedig hierhin verlegt. Um 1285 ist die brutale Unterwerfung der Pruzzen unter anderem mit Hilfe eines Kreuzzuges abgeschlossen, Christianisierung und Verzicht auf ihre traditionelle Kultur folgen. Die Versuche, Litauen zu unterwerfen, scheitern, werden aber als sogenannte Preußenzüge bis ins 14. Jahrhundert unter dem Vorwand der Heidenmission fortgesetzt. 1386 kommt es zur polnisch-litauischen Union.

1237 wird der Orden Nachfolger des Schwertbrüderordens und übernimmt damit Gebiete in Livland.

 

Der Orden besteht aus Rittern, Priestern und einfachen Mitgliedern. 1233 wird für Thorn und Kulm die Kulmer Handfeste erlassen, welche Magdeburger Recht auf die neuen Städte überträgt. Es beginnt systematische Einwanderung aus dem Westen.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts werden Danzig und die Pommerellen eingenommen, was zu Konflikten mit Polen führt.

 

Räuber und Raubritter in deutschen Landen

 

Kriminalität entsteht durch die Kriminalisierung bestimmter Verhaltensweisen und ist ein wesentlicher Aspekt aller Zivilisationen. Mit der Definition von Verbrechen definieren Machthaber implizit das korrekte Verhalten von Untertanen. Das unterscheidet Zivilisationen von Kulturen, die - in der Regel viel erfolgreicher - gemeinschaftsschädigendes Verhalten durch Tradieren von Gewohnheiten (samt langsamen Korrekturen) ausgrenzen.

 

Im Verlauf des hohen und späten Mittelalters lässt sich zunehmend in Europa eine Form von Kriminalität erkennen, die aus Verarmung resultiert und entsprechend vor allem Diebstahl und Raub einschließt. Das hat zumindest auch mit der Dynamisierung der strukturellen Entwicklungen durch den entstehenden und aufblühenden Kapitalismus zu tun. Da ist die Proletarisierung eines Teils der Bauern in das Landarbeitertum und die Entstehung eines Bodensatzes wenig erfolgreicher Städter. Ein allenthalben auftauchendes Phänomen ist aber auch die Verarmung eines Teils des niederen Adels, der sich durch Koalitionen der Städte mit den Fürsten um seinen Status mit seinen Lebensformen gebracht sieht.

 

Raubritter gibt es schon im hohen Mittelalter des Erec eines Chrétien de Troyes (sieh Großkapitel 'Helden'). Während Städtebunde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sich noch gegen die übliche Gewalttätigkeit des Adels insgesamt wenden, richten sie sich im 14. Jahrhundert gegen ein spezifisches Raubrittertum in Kreisen des niederen Adels. Dieser verliert aus vielen Gründen oft seine standesgemäßen Lebensgrundlagen und beginnt von seinen Burgen aus gelegentlich mit richtiggehenden Raubzügen. 

 

Schon Anfang des 14. Jahrhundert berichtet der Zittauer Stadtschreiber Johann von Guben vom Kampf gegen Räuber, die man y in desem lande irkante. des czogen die lowte, die hie woren, und zubrochen das hws und vortrebin di selben herren von dem burchberge. 1346 schließen sich die Lausitzstädte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz zu einem Bund zusammen, weil sie grossin unlidelichen schadin von roubern und von andirn bosen luten enpfangin habin und enpfan mogen (bei Czok in: Beiträge, S.114f).

Der Adel klagte vergebens bei Karl IV über seine wirtschaftliche Bedrohung durch die Städte und der Kaiser unterstützte stattdessen den Städtebund als friedensfördernde Einrichtung.

 

Polen und Ungarn

 

Kasimir III. ("der Große", 1333-70) verzichtet 1335 auf Schlesien. Er baut Krakau als Residenzstadt aus und gründet dort ähnlich wie Karl IV. in Prag eine neue Vorstadt. 1364 kommt dort eine Universität dazu. Sein Reich lässt er nach Galizien expandieren.

 

Nachfolger des kinderlosen Königs wird der Anjou Ludwig I. von Ungarn. Er ist ab 1342 König von Ungarn und ab 1370 bis 82 der von Polen. Als letzterer gibt er den polnischen Großen das Königswahlrecht und erhebliche Privilegien. 1374 senkte er die Steuerlast der Adeligen und gewinnt u.a. dadurch die weibliche Thronfolge für seine Töchter: Für Hedwig in Polen und für Maria in Ungarn.

Nachdem Ludwig nichts gegen Plünderungszüge der Litauer unternimmt, kommt es zu Aufständen in Polen gegen ihn, über denen er stirbt.

 

Jagiello von Litauen darf Hedwig heiraten, nachdem er sich als Wladislaw taufen lässt. Sein Reich reicht nun von der Ostsee bis in die Ukraine. Litauen wird nun offensiv missioniert. Die Jagiellonenkönige werden sich aber gegen den Adel nicht durchsetzen können, die es bis 1572 erreichen werden, dass das Reich unregierbar wird.